225: Misshandlung von Schutzbefohlenen
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1 225: Misshandlung von Schutzbefohlenen Die Norm weist spezifische Besonderheiten auf: Rechtsgut bzw. Tathandlung Einordnung der Norm im Hinblick auf den Täter bzw. das Opfer Prüfungsaufbau.
2 225: Handlung 225 erfasst sowohl pyhsische Verletzungen wie auch rein seelische Qualen ohne feststellbare körperliche Auswirkung: 225 kann für physische Verletzungen Qualifikation zu 223 bzw. 224 oder für seelische Qualen eigenständiges Delikt sein. Prüfung: Qualifikationen immer zusammen mit dem Grunddelikt (Bsp: 223, 225 I Nr. X, 2, Var. ); sonst als eigenständiger Tb ( 225 I Nr. X, 1. Var. ).
3 225 ist nach hm ein Sonderdelikt. Der Täter muss tatsächlich in einem der in 225 genannten Pflichtverhältnisse stehen. Für die Teilnahme gilt: Sofern es sich um ein selbständiges Delikt handelt gilt 28 I für Teilnehmer, welche die Pflicht nicht trifft. Bsp: Beihilfe zu 225 I Nr. 3, 1. Var. -> 225 I Nr. 3, 27. Soweit es sich um eine Qualifikation zu 223 / 224 handelt, gilt für Teilnehmer 28 II. Bsp: Anstiftung zu 225 I Nr. 1, 2. Var. -> 223, 26. Das Opfer muss einer der in 225 beschriebenen Personengruppen angehören. 225: Tatsubjekt/ -objekt
4 225 I, Aufbau als Qualifikation I. Tb 1. Obj. - Grundtatbestand: 223 / Täter: z.b. Fürsorgepflichtiger - Tathandlung: roh misshandeln / böswillige Vernachlässigung mit Gesundheitsschädigung 2. Subj. II. Rw III. Schuld
5 225 I, Aufbau als selbständiges Delikt I. Tb 1. Obj. - Täter: z.b. Obhutspflichtiger - Tatobjekt: z.b. Minderjähriger - Tathandlung: Quälen 2. Subj. Vorsatz II. Rw III. Schuld
6 225, Definitionen Gebrechlichkeit: Störung der körperlichen Gesundheit, die zu Bewegungseinschränkung führt. Wehrlos: Infolge Gebr./ Krank. eingeschränkte Verteidigungsfähigkeit ggü. Misshandlung Fürsorge: Rechtliche Verpflichtung für körperlich oder geistiges Wohl zu sorgen, Bsp: (Pflege-)Eltern, Betreuer, Erzieher, Vollzugsbeamte Obhut: Pflicht zu unmittelbarer körperlicher Aufsicht, Bsp: Kindermädchen Der Gewalt überlassen: Wer mit Willen des Fürsorgeberechtigten in best. zeitl. Umfang beaufsichtigt. Bsp: Babysitter
7 225, Definitionen der Handlungsmodalitäten Quälen: Zufügung von Leid / länger dauernden oder sich wiederholenden Schmerzen. Nicht erforderlich ist körperlicher Eingriff oder gefühllose Gesinnung, rein seelische Misshandlung genügt. Bsp: Versetzen eines Kindes durch Erzählung in Angstzustände. Rohe Misshandlung: Unangemessene körperliche Behandlung aus gefühlloser, gg. Leiden gleichgültiger, Gesinnung. Böswillige Vernachlässigung: Pflichtverletzung aus verwerflichen Motiven (Hass, Geiz, Eigensucht, Sadismus, nicht: Schwäche, Gleichgültigkeit) Bsp: Vergnügungssüchtige Eltern vernachlässigen Kinder; Verwahrlosung von Kindern mit Gesundheitsbeeinträchtigung.
8 Konkretes Gefährdungsdelikt (Qualifikation): 225 III Konkrete Gefahr = Schädigungseintritt hängt für das Opfer nur noch vom Zufall ab. Schwere Gesundheitsbeschädigung = Opfer im Gebrauch seiner Sinne, seines Körpers oder seiner Arbeitskraft erheblich beeinträchtigt. Bsp: langwierige ernste Krankheit Gefahr der erheblichen Schädigung der körperlichen und seelischen Entwicklung = Wenn zu befürchten, dass seelischer oder körperlicher Reifeprozess nachhaltig beeinträchtigt Der Täter muss mit Gefährdungsvorsatz handeln bzgl. der Gefahr des Todes / schweren Gesundheitsbeschädigung / erheblichen Schädigung der körperl. oder seelischen Entwicklung.
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