Studienordnung. Inhaltsverzeichnis. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Handelshochschule Leipzig

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1 Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Handelshochschule Leipzig Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zulassung zum Studium 3 Studienbeginn 4 Dauer und Umfang des Studiums 5 Ziele des Studiums 6 Aufbau des Studiums 7 Pflichtstudium 8 Wahlpflichtstudium 9 Praxisstudium 10 Ergänzungsstudium 11 Diplomarbeit 12 Auslandssemester 13 Lehrveranstaltungen 14 Prüfungsrelevante Studienleistungen 15 Studienberatung 16 Studienablaufplan 17 Inkrafttreten

2 2 Aufgrund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom 11. Juni 1999 (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHG) hat die Handelshochschule Leipzig die folgende Studienordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Handelshochschule Leipzig das Hauptstudium der Betriebswirtschaftslehre. 2 Zulassung zum Studium (1) Zum Hauptstudium Betriebswirtschaftslehre an der Handelshochschule Leipzig kann nur zugelassen werden, wer die folgenden Qualifikationen nachweisen kann: 1. Abschluß einer wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Vorprüfung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland mit überdurchschnittlichem Ergebnis. Ersatzweise kann ein äquivalenter Abschluß einer ausländischen Universität oder Hochschule oder ein sonstiger gleichwertiger Abschluß anerkannt werden. 2. Abschluß einer kaufmännischen Lehre oder Nachweis praktischer Erfahrungen in Form eines Praktikums bzw. mehrerer Praktika im kaufmännischen Bereich, in der Regel von mindestens drei Monaten Dauer. 3. Nachweis guter englischer Sprachkenntnisse sowie Nachweis von Kenntnissen in einer weiteren lebenden Fremdsprache. Für ausländische Studienbewerber gilt Deutsch als zweite Fremdsprache. 4. Nachweis des erfolgreichen Ablegens des Graduate Management Admission Test (GMAT). (2) Sind die Voraussetzungen des Absatzes (1) nicht erfüllt, so können sich Studienbewerber 1 dennoch an der Handelshochschule Leipzig bewerben, wenn sie in ihrem bisherigen Studium überdurchschnittliche Studienleistungen nachweisen können und die genannten Voraussetzungen bis zum Zulassungstermin für ein Studium an der Handelshochschule Leipzig erfüllt sein werden. 1 Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in dieser Studienordnung in der maskulinen Form angegeben sind, gelten in gleicher Weise in der femininen Form.

3 3 (3) Voraussetzung für die Zulassung ist außer den in Absatz (1) genannten Anforderungen, daß der jeweilige Studienbewerber den Auswahltest der Handelshochschule Leipzig erfolgreich ablegt. (4) Das Studium kann in keinem Fall aufgenommen werden, wenn der Studienbewerber die Diplom-Vorprüfung oder die Diplom-Prüfung oder eine vergleichbare Prüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Universität oder gleichgestellten Hochschule endgültig nicht bestanden hat. (5) Die Handelshochschule Leipzig kann Gasthörer zulassen. 3 Studienbeginn (1) Das Hauptstudium Betriebswirtschaftslehre kann an der Handelshochschule Leipzig sowohl in einem Wintersemester als auch in einem Sommersemester aufgenommen werden. (2) Das Wintersemester beginnt in der Regel am 15. September, das Sommersemester am 15. April eines Jahres. 4 Dauer und Umfang des Studiums (1) Der Studiengang Betriebswirtschaftslehre ist auf ein Hauptstudium mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern ausgelegt. Der Umfang des Studiums beträgt 70 Semesterwochenstunden (SWS). (2) Das Hauptstudium gliedert sich in das Studium direkt an der Handelshochschule Leipzig im ersten, zweiten und vierten Studiensemester sowie das Auslandsstudium an einer Partneruniversität der Handelshochschule Leipzig im dritten Studiensemester. 5 Ziele des Studiums (1) Die Absolventen der Handelshochschule Leipzig schließen ihr Studium mit dem Titel Diplom-Kaufmann/Diplom-Kauffrau ab. Die Berufstätigkeit eines Absolventen der Handelshochschule Leipzig erstreckt sich im Normalfall auf das Vorbereiten, das Fällen und die Kontrolle sowie das Durchsetzen kaufmännischer Entscheidungen im weitesten Sinne in einer Funktion als Führungskraft oder Führungsnachwuchskraft. (2) Ziel des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre ist es daher, grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, derer es zur erfolgreichen Bewältigung dieser Aufgaben bedarf. Hierzu zählen besonders die folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten: 1. Betriebliche Gesamtzusammenhänge sowie Interdependenzen zwischen den Funktionsbereichen eines Unternehmens erkennen und analysieren.

4 4 2. Strukturierte und nicht strukturierte betriebswirtschaftliche Probleme erkennen und lösen sowie Problemlösungen kommunizieren. 3. Internationale und gesamtwirtschaftliche Ereignisse und Entwicklungen erfassen, beurteilen und deren Auswirkungen in Entscheidungen umsetzen. 4. Fähigkeit zur Teamarbeit; soziale Kompetenz und zielgerichtetes Führungsverhalten. (3) Um diese Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, baut die Ausbildung an der Handelshochschule Leipzig auf den folgenden fünf Prinzipien auf: 1. Lehre und Studium mit einem ganzheitlichen wirtschaftswissenschaftlichen Ansatz. 2. Enge Verbindung von Theorie und Praxis - starker Praxisbezug. 3. Internationale Ausrichtung von Lehre und Studium. 4. Förderung von Führungsverhalten und sozialer Kompetenz. 5. Lehre und Studium auf hohem Leistungsniveau. 6 Aufbau des Studiums (1) Das Hauptstudium im Studiengang Betriebswirtschaftslehre basiert auf einem Kreditpunktsystem. Innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Semestern sind Leistungsnachweise mit einem Kreditwert von 120 Kreditpunkten (KP) zu erwerben. Die Diplomarbeit geht mit 15 Kreditpunkten ein. Der Kreditwert von Lehrveranstaltungen, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden, beträgt 1,5 Kreditpunkte pro Semesterwochenstunde (SWS). Das Studium umfaßt damit insgesamt 70 SWS/105 KP, die sich wie folgt auf die Studienblöcke verteilen: 1. Pflichtstudium (32 SWS/48 KP) 2. Wahlpflichtstudium (24 SWS/36 KP) 3. Praxisstudium (8 SWS/12 KP) 4. Ergänzungsstudium (6 SWS/9 KP) (2) Ein Student kann die in Absatz (1) genannten Studienbestandteile durch das Studium weiterer Zusatzfächer erweitern.

5 5 7 Pflichtstudium (1) Das Pflichtstudium dient dazu, bei allen Studenten eine einheitliche, breit angelegte Basis der wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung zu schaffen. Das Pflichtstudium ist daher für jeden Studenten des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre gleich. Dabei legt die Handelshochschule Leipzig - neben der Vermittlung und Vertiefung grundlegender betriebs- und volkswirtschaftlicher Fragestellungen - ihren Ausbildungsschwerpunkt darauf, die Aufgaben der Unternehmensführung in einer integrierten Sicht darzustellen. Das Pflichtstudium erstreckt sich folglich auf drei Teilgebiete: 1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (10 SWS/15 KP). 2. Allgemeine Volkswirtschaftslehre (10 SWS/15 KP). 3. Integriertes Management (12 SWS/18 KP). Hierin sind auch jene Teile des Pflichtstudiums enthalten, die während des Auslandssemesters absolviert werden. (2) Das Pflichtstudium in den Fächern Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Allgemeine Volkswirtschaftslehre soll in den ersten beiden Studiensemestern absolviert werden. Die prüfungsrelevanten Studienleistungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen in diesen Fächern stellen einen Teil der Diplomprüfung dar. (3) Das Pflichtstudium in dem Fach Integriertes Management erstreckt sich über alle vier Studiensemester. Die prüfungsrelevanten Studienleistungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen dieses Fachs stellen ebenfalls einen Teil der Diplomprüfung dar. 8 Wahlpflichtstudium (1) Das Wahlpflichtstudium dient dazu, daß Studenten solche betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen können, die nach Abschluß des Studiums die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in bestimmten Berufsfeldern erleichtern. Innerhalb des Wahlpflichtstudiums bestehen daher für den Studenten bestimmte, inhaltlich begrenzte Wahlmöglichkeiten. (2) Das Wahlpflichtstudium erstreckt sich für jeden Studenten auf das Studium von zwei Wahlpflichtfächern aus dem Lehrangebot der Handelshochschule Leipzig. Je Wahlpflichtfach umfaßt das Studium 12 SWS/18 KP. Hierin sind auch jene Teile des Wahlpflichtstudiums enthalten, die während des Auslandssemesters absolviert werden. (3) An der Handelshochschule Leipzig stehen zur Zeit fünf Fachgebiete als Wahlpflichtfächer zur Verfügung: 1. Strategisches Management und Organisation, 2. Marketingmanagement,

6 6 3. Produktionsmanagement, 4. Finanzmanagement und Banken, 5. Unternehmensrechnung und Controlling. Gemäß 8, Absatz (5), werden zusätzlich angeboten: 6. Wirtschaftsinformatik des E-Business 7. Entrepreneurship (4) Die prüfungsrelevanten Studienleistungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtstudiums stellen einen Teil der Diplomprüfung dar. Darüber hinaus findet am Ende des vierten Studiensemesters eine mündliche Abschlußprüfung in jedem der beiden gewählten Wahlpflichtfächer statt. (5) Abhängig vom weiteren Ausbau des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre an der Handelshochschule Leipzig können in Zukunft weitere Fachgebiete (z.b. Dienstleistungsmanagement, Betriebliche Steuerlehre und Revision, Informationsmanagement) als Wahlpflichtfächer angeboten werden. 9 Praxisstudium (1) Das Praxisstudium dient der praxisorientierten Ergänzung der theoretischen Ausbildung. Im Rahmen des Praxisstudiums bearbeiten Studenten daher eigenständig praktische Probleme in Unternehmen, um ihre vorhandenen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen weiter auszubauen. Der Umfang des Praxisstudiums entspricht 8 SWS/12 KP. (2) Das Praxisstudium besteht aus einer studienbegleitenden Projektarbeit und einem Praxisbericht über ein Projekt, das im Rahmen des Pflichtpraktikums bearbeitet wird. Im zweiten Semester bearbeitet ein Student ein praktisches Projekt für ein Unternehmen in einem Team von vier bis acht Studenten. Hierbei werden die Studenten von den Lehrstühlen der Handelshochschule Leipzig unterstützt. Die von den Studenten bearbeiteten Projekte werden am Ende des zweiten Semesters präsentiert und dokumentiert. Das Pflichtpraktikum ist zwischen dem ersten und dem zweiten HHL-Semester zu absolvieren. Die Ergebnisse des Praxisstudiums werden als Bestandteil der Diplomprüfung bewertet. 10 Ergänzungsstudium

7 7 (1) Das Ergänzungsstudium dient einer individuellen Abrundung der wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung. Das Ergänzungsstudium ist daher prinzipiell ein Wahlstudium, innerhalb dessen für den Studenten Wahlmöglichkeiten bestehen. Lehrveranstaltungen im Ergänzungsstudium werden jedes Semester mit teilweise wechselnden Inhalten angeboten. (2) Die Themengebiete des Ergänzungsstudiums sind: - Spezial- und Integrationsthemen der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre; - ökonomisch relevante Fragen des Rechts; - managementorientierte Informatik bzw. Informationsmanagement. (3) Im Rahmen des Ergänzungsstudiums muß jeder Student Veranstaltungen im Umfang von mindestens 6 SWS/9 KP belegen. Hierin sind auch jene Teile des Ergänzungsstudiums enthalten, die während des Auslandssemesters absolviert werden. 11 Diplomarbeit (1) Die Diplomarbeit ist ein Bestandteil der Diplomprüfung. Sie soll zeigen, daß der Kandidat in der Lage ist, ein wirtschaftswissenschaftliches Problem selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. (2) Das Thema der Diplomarbeit ist aus dem Gebiet eines der Fächer zu entnehmen, die an der Handelshochschule Leipzig vertreten sind. Sie wird im Regelfall vor dem vierten Studiensemester erstellt; die Bearbeitungszeit beträgt grundsätzlich 12 Wochen. 12 Auslandssemester (1) Ziel des Auslandssemesters ist es, den Studenten allgemeine und fachspezifische Erfahrungen über die Lebens- und Arbeitsweise in anderen Ländern zu eröffnen. Auch die Fremdsprachenkenntnisse sollen so vertieft werden. Hierdurch findet die fortschreitende Internationalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft eine entsprechende Berücksichtigung im Studiengang. (2) Das Auslandssemester wird von den Studenten in ihrem dritten Studiensemester an einer der ausländischen Partneruniversitäten der Handelshochschule Leipzig absolviert. Der Umfang des Studiums sollte 12 SWS nicht unterschreiten. Inhaltlich erstreckt sich das Auslandsstudium auf das Pflicht- sowie das Wahlpflicht- und Ergänzungsstudium. Die Studenten sollen auf den jeweiligen Gebieten mit dem inhaltlichen und methodischen Lehrangebot der Partneruniversität konfrontiert werden. Der mögliche Inhalt des Auslandsstudiums wird für jede Partnerhochschule gesondert nach deren Curriculum festgelegt. Für die im Ausland besuchten Veranstaltungen werden Leistungsnachweise erbracht, die in gleicher Weise wie im Inland erbrachte Lei-

8 8 stungsnachweise berücksichtigt werden. Die im Ausland zu erbringenden Leistungsnachweise werden in Abstimmung mit der Handelshochschule Leipzig festgelegt bzw. berücksichtigt. (3) Für die Aufnahme des Studiums an einer ausländischen Partneruniversität der Handelshochschule Leipzig ist es im Regelfall erforderlich, daß der Student folgende Qualifikationen nachweist: 1. Ablegen des "Test of English as a Foreign Language" (TOEFL). 2. Ablegen des "Graduate Management Admission Test" (GMAT). Diese Nachweise sollen entsprechend den Anforderungen der Partneruniversitäten erbracht werden. (4) Die Studienplätze an den Partnerhochschulen werden im Laufe des zweiten Studiensemester nach einem durch den Senat der Handelshochschule beschlossenen Verfahren verteilt. (5) Im Rahmen des Studentenaustausches mit staatlich anerkannten bzw. akkreditierten ausländischen Partneruniversitäten der HHL ist es den Studenten der HHL möglich, neben dem Abschluß Diplom-Kauffrau bzw. Diplom-Kaufmann einen weiteren Abschluß an einer Partneruniversität zu erlangen. Die Partneruniversitäten der HHL, die diese Möglichkeit anbieten, sind im Vorlesungsverzeichnis der HHL aufgeführt. Die HHL bietet den Studenten der ausländischen Partneruniversität analog die Möglichkeit, den akademischen Grad Diplom-Kauffrau bzw. Diplom-Kaufmann an der HHL zu erwerben. Der weitere Studienabschluß ist zusätzlich und sollte den reibungslosen Ablauf des Diplomstudienganges der HHL nicht behindern. (6) Von der HHL werden nur Studenten entsendet, die zwei Semester ihres Hauptstudiums an der HHL erfolgreich studiert haben. Die von der ausländischen Partnerhochschule entsendenden Studenten verfügen über Kenntnisse, die denen des HHL-Hauptstudiums entsprechen. Alle Studenten verfügen über die erforderlichen Sprachkenntnisse und -fähigkeiten der Partnereinrichtung. Die Zulassung der Studenten für das Doppeldiplomprogramm bleibt der Partnerhochschule für HHL-Studenten bzw. der HHL für ausländische Studenten vorbehalten. Die Studenten der HHL studieren in der Regel mindestens 2 Semester an der Partneruniversität. Studenten von Partnereinrichtungen der HHL studieren zwei Semester an der HHL. Um die Studienziele zu erreichen, müssen alle Austauschsstudenten im Doppeldiplomprogramm die Fächer belegen, die in den einzeln abgeschlossenen Verträgen der HHL mit den Partner- Universitäten vorgegeben wurden. Die Anerkennung der Leistungen von HHL-Studenten an der Partneruniversität liegt bei der HHL. Die Anerkennung der Leistungen von Studenten der Partnereinrichtung der HHL liegt bei der Partneruniversität. (7) Nach erfolgreicher Ablegung der verbleibenden Prüfungsleistungen an der HHL erhalten die HHL-Studenten das Diplom Diplom-Kaufmann bzw. Diplom-Kauffrau der HHL mit Gesamtnote und zugleich auf der Grundlage des erfolgreich absolvierten Studienjahres an der Partneruniversität das Diplom der Partneruniversität ohne Gesamtnote. Ausländische Partneruniversitäten der HHL erhalten für ihre Studenten nach deren erfolgreichem Abschluß der Kurse die Urkunde zum akademischen Grad Diplom-Kauffrau bzw. Diplom-Kaufmann ohne Note. Die ausländischen Partneruniversitäten der HHL sichern, daß die Leistungen ihrer Stu-

9 9 denten an der HHL in die Gesamtnote des Zeugnisses der Partnereinrichtung der HHL einfließen. 13 Lehrveranstaltungen (1) Lehrveranstaltung im Sinne dieser Studienordnung ist jede Veranstaltung, die dazu dient, die in 5 genannten Ziele des Studiums zu erreichen. Im Regelfall erstreckt sich eine Lehrveranstaltung in Einzelveranstaltungen über ein Semester. Alternativ können auch Blockveranstaltungen durchgeführt werden. Lehrveranstaltungen werden von der Handelshochschule Leipzig als solche angekündigt und in der Regel in das Vorlesungsverzeichnis aufgenommen. (2) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums werden von einem oder mehreren Lehrenden vor allem in folgenden Vermittlungsformen angeboten: 1. Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Wissen und methodischen Kenntnissen, im Regelfall in Verbindung mit praktischen Anwendungsbeispielen. 2. Übungen dienen der Vertiefung und der Anwendung vorhandener Kenntnisse auf wirtschaftswissenschaftliche Sachverhalte. 3. Seminare dienen der Erarbeitung komplexer Fragestellungen und fortgeschrittener wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei sollen die Studenten durch Ausarbeitung eines Themas, Vortrag und Diskussion mitwirken. 4. Kolloquien dienen der Diskussion ausgewählter wissenschaftlicher und praktischer Probleme. Sie setzen keine schriftlichen, sondern nur mündliche Leistungen der Studenten voraus. 5. Projektarbeiten dienen der Bearbeitung wissenschaftlicher oder praktischer Probleme in Projektform. Studenten bearbeiten und präsentieren diese Projekte als Team. 6. Fallstudien- und Planspiel-Veranstaltungen dienen der Diskussion und Simulation unternehmerischer Entscheidungssituationen, ggf. im Wettbewerb mehrerer Teilnehmer bzw. Teilnehmergruppen. (3) Die für den Erwerb von prüfungsrelevanten Studienleistungen bzw. das Erbringen von Diplom-Prüfungsleistungen verbindlichen Lehrveranstaltungen sind so regelmäßig anzubieten, daß der Student bei Beachtung der Bestimmungen der Prüfungsordnung sein Studium innerhalb der Regelstudienzeit von vier Semestern ( 4 dieser Studienordnung) abschließen kann. Je nach dem, ob ein Student das Studium im Winter- oder im Sommersemester aufnimmt, können dabei Abweichungen von dem im Anhang vorgestellten Studienablaufplan notwendig werden. Die Lehrveranstaltungen an der Handelshochschule Leipzig sind inhaltlich so auszurichten und abzustimmen, daß derartige Abweichungen für den Studenten möglich sind.

10 10 14 Prüfungsrelevante Studienleistungen (1) Für alle obligatorischen Veranstaltungen im Rahmen des Hauptstudiums Betriebswirtschaftslehre müssen die Studenten prüfungsrelevante Studienleistungen erbringen. Diese Veranstaltungen werden als solche gekennzeichnet. (2) Prüfungsrelevante Studienleistungen können in unterschiedlichen Formen erbracht werden (z.b. Klausur, Seminararbeit, Referat, mündliche Leistung.). Auch Kombinationen dieser Formen sind möglich. Die jeweils relevante Form der Beurteilung wird zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekanntgegeben. 15 Studienberatung (1) Die fachbezogene und studienbegleitende Studienberatung im Studiengang Betriebswirtschaftslehre wird von den Lehrstühlen der Handelshochschule Leipzig durchgeführt; sie unterstützen die Studenten insbesondere in Fragen der Studiengestaltung und der Studientechniken. Zu Beginn eines jeden Semesters findet zudem eine ausführliche Beratungsveranstaltung für jene Studenten statt, die in diesem Semester ihr Studium an der Handelshochschule Leipzig neu aufnehmen. (2) In Prüfungsfragen findet eine Beratung der Studenten insbesondere durch die Mitarbeiter des Prüfungsamtes statt. In Fragen des Praxis- und des Auslandsstudiums stehen die entsprechenden Mitarbeiter der Hochschulverwaltung für eine Beratung zur Verfügung. Auch für die allgemeine Studienberatung für Studenten und Interessenten stehen die Mitarbeiter der Studienabteilung zur Verfügung. 16 Studienablaufplan Auf der Grundlage dieser Studienordnung erstellt die Handelshochschule Leipzig einen Studienablaufplan. Dieser Studienablaufplan bezeichnet die Lehrveranstaltungen und die zugehörigen Semesterwochenstunden. Er dient den Studenten als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau ihres Studiums, ist aber nicht Bestandteil dieser Studienordnung.

11 11 17 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt für die ab Wintersemester 2000/2001 immatrikulierten Studenten. Die Studienordnung vom 15. Januar 1998 gilt für alle bis zum Sommersemester 2000 immatrikulierten Studenten und tritt mit Beendigung des Studiums dieser Studenten per 17.März 2002 außer Kraft. Die Studienordnung wurde in der vorliegenden Form dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst angezeigt. Leipzig, den 21. August 2000 Prof. Dr. Arnis Vilks Rektor der Handelshochschule Leipzig

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