Die gesetzliche. Pflegeversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die gesetzliche. Pflegeversicherung"

Transkript

1 Die gesetzliche Pflegeversicherung

2 2015 betragen die Beiträge zur gesetzlichen Pflege- davon 4 Stunden in der Grundpflege). versicherung 2,35 Prozent des Bruttolohns (für Kin- Härtefallregelung in der Stufe 3 liegt derlose 2,60 Prozent - trägt bei Kinderlosen nur der vor, wenn mindestens 6 Stunden täg- Arbeitnehmer). Die Beiträge (außer bei Kinderlosen) lich, davon dreimal nachts Hilfe erfordertragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen lich ist oder, wenn die Grundpflege für den Teilen (je 1,175 Prozent). In Sachsen gilt eine Sonderre- Pflegebedürftigen auch nachts nur von mehregelung, weil zur Finanzierung der Pflegeversicherung ren Pflegepersonen gleichzeitig (zeitgleich) erbracht kein Feiertag abgeschafft wurde (hier tragen Arbeit- werden muss. Zusätzlich muss ständige Hilfe in der geber 0,675 Prozent und Arbeitnehmer 1,675 Prozent). hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein. Pflegebedürftigkeit ist per Gesetz genau festgelegt: Wer bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh- Seit dem gilt das Pflegestärkungsgesetz I renden Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft, der Bundesregierung. Es bringt Leistungsverbessevoraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheb- rungen für viele Pflegebedürftige (siehe auch Tabelle lichem oder höherem Maße auf Hilfe angewiesen ist, der Leistungen ab 2015) und soll auch die Pflege zu gilt als pflegebedürftig. Die Feststellung der Pflegebe- Hause sowie den Pflegealltag in den Heimen verbesdürftigkeit erstreckt sich auf vier Bereiche: sern. Der neue Pflegevorsorgefonds wird den Beitrags- Körperpflege, satz in 20 Jahren stabilisieren. Mit dem Pflegestär- Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, kungsgesetz II (soll noch in der Legislaturperiode der Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung derzeitigen Regierung umgesetzt werden) wird ein Ernährung, neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der (mit fünf Pflegegraden anstatt bisher drei Stufen), um Nahrung die Leistungen der Pflege passgenauer mit den erfor- Mobilität, derlichen Bedürfnissen der zu pflegenden Personen in selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- Übereinstimmung bringen zu können. Alle Pflegebedürftigen und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, im jeweiligen Pflegegrad (egal ob körperlich, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung demenziell oder psychisch beeinträchtigt) haben dann Hauswirtschaftliche Versorgung, Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche, Heizen Anspruch auf die gleichen Leistungen. Die Leistungen der Pflegeversicherung Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit fest und legt die Pflegestufe (Höhe des Pflegegeldes) fest. Die Pflegestufen Stellt der MDK fest, dass mit Maßnahmen der Rehabilitation die Pflegebedürftigkeit überwunden, gemindert oder eine Verschlimmerung verhindert werden kann, so werden diese Leistungen den Pflegeleistungen vor- gezogen. wichtig: Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Pflegebedürfti- ge (entweder selbst oder als Familienangehörige) die letzen 10 Jahre vor Antragstellung mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. ab 1. Jan Pflegestärkungsgesetz I Pflegestufen Häusliche Pflege Die Höhe der häuslichen Pflegeleistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Dem Pflegebedürftigen steht ein Wahlrecht zwischen Sachleistungen (Pflegeeinsätze durch Vertragspartner der Pflegekassen, z. B. Sozialstationen und Pflegedienste) und der Geldleistung (zur eigenständigen Sicherstellung der geeigneten, erforderlichen Pflege, z. B. durch Angehö- rige) zu. Auch Kombinationen von Sach- und Geldleistungen im Interesse der persönlichen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen sind in der sozialen Pflegeversiche- rung möglich. In der privaten Pflegeversicherung gibt es keine Sachleistungen, sondern nur Geldleistungen. Kosten für die Einsätze von ambulanten Pflegediens- ten und Sozialstationen werden von den Pflegekassen, abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, übernommen (siehe auch Tabelle der Leistungen ab 2015). Stufe 1 - erheblich pflegebedürftige Personen, die bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens einmal täglich Hilfen (bei we- Pflegegeld bzw. Geldleistung nigstens zwei Verrichtungen) benötigen (im Tageskannter Pflegestufe direkt von der Pflegekasse gezahlt Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen je nach aner- schnitt mindestens 90 Minuten) (siehe Tabelle Leistungen 2015 / Punkt 1). Damit kann Stufe 2 - schwer pflegebedürftige Personen, die pflegebedürftige Person Angehörige, Nachbarn, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tamessen pflegen. Nachbarn, Bewohner von betreuten Freunde oder andere Personen bezahlen, die sie ange- geszeiten der Hilfe in der Grundpflege bedürfen. Zusätzlich muss mehrfach pro Woche Bedarf in der haus- Wohnanlagen oder Wohngemeinschaften können ihre wirtschaftlichen Versorgung bestehen (mindestens Ansprüche auf Pflege und hauswirtschaftliche Versor- drei Stunden pro Tag, davon 2 Stunden Grundpflege). gung bündeln und gemeinsame, günstige Verträge über die Pflegekassen mit Pflegediensten abschließen. Stufe 3 - schwerst pflegebedürftige Personen, die täglich rund um die Uhr gepflegt und mehrmals in Pflegeberatung / Pflegestützpunkte: der Woche hauswirtschaftlich versorgt werden müsgemessen erfolgt, sind Pflegegeldempfänger (in Um sicherzustellen, dass die Pflege auch wirklich an- sen (im Tagesschnitt pro Woche mindestens 5 Stunden, den Seite 1

3 Ersatz- oder Verhinderungspflege Sie erfolgt bei Ausfall (Urlaub/Krankheit u.a.) der nicht- professionellen Pflegeperson zu Hause. Ab 2015 über- nimmt die Pflegekasse die Kosten für eine notwendigen Ersatzpflegekraft bis zu 6 Wochen pro Kalender- jahr (maximal Euro). Die Ersatzpflegekraft über- nimmt in der Regel die Pflege im häuslichen Bereich des Pflegebedürftigen. Außerdem können 50 Prozent des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden (die Verhinderungspflege kann dadurch auf maximal 150 Prozent vom bisherigen Leistungsbetrag ausgeweitet werden. Bei Ersatzpfle- ge durch nahe Angehörige wird die Verhinderungspflege dadurch auf bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr ausgedehnt. Die Aufwendungen sind grundsätzlich auf den 1,5 fachen Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt. gemessen erfolgt, sind Pflegegeldempfänger (in den Pflegestufen I und II mindestens einmal halbjährlich; bei der Pflegestufe III einmal vierteljährlich) verpflichtet, eine pflegerische Beratung durch einen von der Kasse zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Die Pflegeberatung ist Pflichtleistung der Kassen. Dabei wird die Organisation der Pflege und die Abwicklung aller Formalitäten geplant und festgelegt (Fallmanagement). Die Beratung kann auf Wunsch zu Hause erfolgen. Die Länder haben die Möglichkeit, Pflegestützpunkte zur Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu errichten. Hilfs- und Begleitangebote verschiedener Träger und Einrichtungen werden hier vermittelt und koordiniert. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse. Pflege und Beruf Professionell erbrachte Pflegeleistungen Die Kasse übernimmt die Pflegeleistungen der Sozialstationen/Pflegedienste bei Bedarf entsprechend der Pflegestufe der Pflegebedürftigen (siehe Tabelle Leistungen 2015 / Punkt 2). nahme von Leistungsbeträgen kann dadurch von 4 bis auf 8 Wochen ausgeweitet werden. Vollstationäre Pflege im Senioren- bzw. Pflegeheim Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegestufe (siehe Tabelle Leistungen 2015 / Punkt 4) die Kosten. wichtig: Insgesamt darf der Betrag 75 Prozent des Heimentgeltes jedoch nicht übersteigen! Kombinationsleistungen Bei Kombination von Sachleistungen (Unterstützung durch Pflegedienste/Sozialstationen) und Geldleistung (Pflegegeld) erhält man nicht beide Leistungen zu vollen Anteilen, sondern das Pflegegeld verringert Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sich anteilig um den Wert der beanspruchten Sach- z. B. Einmalhandschuhe, Einmalbettschutzeinlagen, leistung. Desinfektionsmittel u.a. Diese Mittel werden ab 2015 mit bis zu 40 bezuschusst. Tages- und Nachtpflege (Teilstationäre Pflege) Teilstationär bedeutet, dass die pflegebedürftige Pflegebedingter Wohnungsumbau Person nur für eine bestimmte Zeitspanne stationär Umbaumaßnahmen der Wohnung, die die Pflege erbetreut wird - tagsüber oder nachts-, aber nicht stän- leichtern oder dem Versicherten ein selbstständiges dig in einem Pflegeheim lebt. Das kann zum Beispiel Leben ermöglichen, werden mit bis zu Euro von der Fall sein, wenn die pflegende Person berufstätig ist der Pflegekasse gefördert. Leben mehrere Pflegebeund die Pflege deshalb nur abends und am dürftige in einer Wohnung, kann der Gesamtbetrag bis Wochenende übernehmen kann. Tagespflege kann die zu betragen. häusliche Pflege deshalb ergänzen und entlasten. Die Pflegekassen übernehmen für Pflegebedürftige mit Alle Leistungen stehen auch jüngeren pflegebedürfti- Pflegestufe die Kosten für die teilstationäre Pflege, die gen behinderten Menschen und Menschen mit soziale Betreuung, die medizinische Behandlungs- Demenz zur Verfügung. Zudem zahlt die Pflegeverpflege und den Fahrdienst. Die Höhe der Erstattung sicherung pauschal einen Zuschuss zu den laufenden richtet sich nach der Pflegestufe und zählt als Sach- Kosten von stationären Einrichtungen der Behinderleistung. tenhilfe, die keine Pflegeeinrichtungen sind, sondern Ab 2015 können die Leistungen der Tages- und in erster Linie der Eingliederung des behinderten Nachtpflege neben der ambulanten Pflegeleistung/ Menschen dienen. dem Pflegegeld im vollen Umfang in Anspruch genom- Bedingung: Die Voraussetzungen der Pflegestufe 1 men werden. sind erfüllt. Seite 2 Kurzzeitpflege Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Kann ein pflegebedürftiger Mensch vorübergehend Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in nicht zu hause betreut werden, besteht die Mög- Einklang bringen müssen, sollen mehr zeitliche Flelichkeit zur Kurzzeitpflege. Für diese stationäre Pflege xibilität erhalten. Entsprechende Regelungen enthält (Kurzzeitpflege jährlich bis zu 4 Wochen) zahlt die das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Kasse 2015 bis zu Ab 2015 kann außerdem der Pflege und Beruf, das am in Kraft getreten noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinde- ist. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die von pflegenden rungspflege für Leistungen der Kurzzeitpflege einge- Angehörigen in häuslicher Umgebung liebevoll gesetzt werden (maximal kann damit der Leistungsbe- pflegt werden, steigt beständig und rasch. trag verdoppelt werden). Die Zeit der Inanspruch

4 Pflege u nd Beruf Leistunge n für Menschen mit Demenz Kontroll en / Qualitätssicherung Förderun g der p rivaten Vorsorge Die neuen gesetzlichen Regelungen ruhen auf drei Kontrollen/ Säulen: Qualitätssicherung 1. Für eine zehntägige Auszeit, die Angehörige in akuten Fällen für die von ihnen zu Pflegenden nutzen oder selbst auf Hilfe angewiesen ist, Wer pflegebedürftige Angehörige hat möchten, gibt es Lohnersatzleistungen. Für 90 Pro- steht vor der Wahl: Bei welchem zent des dadurch wegfallenden Nettolohnentgelts Pflegedienst oder in welchem Heim ist man in wird ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt. den besten Händen? Hört man auf Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis oder vertraut man den 2. Wer 6 Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf aus Zertifikaten, die die Anbieter von sich aus erstellen liesteigt, um nahe Angehörige zu pflegen, hat einen ßen? Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen. Dieser Laut Gesetz werden deutschlandweit alle Pflegehei- Rechtsanspruch besteht nicht gegenüber Arbeitje zuvor. me und -dienste geprüft und bewertet - gründlicher als gebern mit 15 und weniger Beschäftigten. Die Kontrollen werden von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Auftrag 3. Künftig wird es Rechtsanspruch für eine 24 monatider gesetzlichen Pflegekassen vorgenommen. ge Familienpflegezeit geben. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit bis auf 15 Wochenstunden reduzieche - jeder Bereich wird mit einer Teilnote bewertet. In Die Prüfungen beziehen sich auf verschiedene Berei- ren. Den Arbeitsausfall können sie durch zinslose Kredite abfedern, die sie beim Bundesamt für Fami- den stationären Pflegeeinrichtungen sind das die lie beantragen müssen. Dieser Rechtsanspruch gilt Pflege und medizinische Versorgung des Versicherten, nicht gegenüber Arbeitgebern mit 25 und weniger der Umgang mit demenzkranken Bewohnern, die Beschäftigten. soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene u.a.m. Die Freistellungsmöglichkeiten für die Pflege naher (insgesamt 82 Kriterien). Angehöriger können miteinander kombiniert werden. Aber noch gibt es hier viele Grauzonen. Deshalb - Die Gesamtzeit beträgt maximal 24 Monate. prüfen sie für ihre Angehörigen oder für sich selbst Der Begriff naher Angehöriger wird erweitert. Auch genau und gründlich alle Angebote! Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften Auch die Bundesregierung überdenkt zur Zeit das und Schwägerinnen und Schwager werden aktuell Kontrollsystem der Qualitätssicherung, damit künftig berücksichtigt. eine noch bessere Transparenz und Sicherheit in den Die neuen Regelungen gelten auch für Eltern und Aussagen über die verschiedenen Einrichtungen erfol- Angehörige pflegebedürftiger Kinder, die nicht zu gen kann. Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung Seit dem 01. Jan gibt es für vollstationäre betreut werden. Für die Begleitung schwerstkranker Einrichtungen in der Pflege eine neue Qualitäts- Angehöriger in der letzten Lebensphase besteht für richtlinie für die Bewertung. Deshalb kann man gegenmaximal drei Monate die Möglichkeit, die Arbeitszeit wärtig einzelne Einrichtungen für einen Übergangsganz oder teilweise zu reduzieren. Das Gesetz soll zeitraum von mindestens einem Jahr nicht miteinan- Familien in schwierigen Situationen entlasten. der vergleichen. Das wird sich aber wieder ändern, wenn die eindeutige Festlegung der neuen Qualitätsrichtlinien abgeschlossen ist. Dann finden Sie hilf- Eine Aufnahme von Krediten (auch zinsloser) birgt immer die große Gefahr einer Verschuldung, da Kredite reiche Hinweise zu den Qualitätskriterien der Ein- zurück gezahlt werden müssen. Was passiert denn, richtungen auch wieder in unserem Internet unter wenn ich zum Beispiel das Angebot annehme, einen. zinslosen Kredit beantrage, aus dem Beruf aussteige, um meine Eltern zu pflegen, nach dieser Zeit aber den Private Vorsorge Arbeitsplatz verliere und den Kredit nicht mehr zurück Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung sollten zahlen kann. Gerate ich mit dieser gesetzlichen die Bürger private Vorsorge betreiben, um in einem spä- Regelung, für die gut gemeinte Absicht, meinen Eltern teren Bedarfsfall noch mehr Stabilität und Sicherheit in helfen zu wollen, in die Schuldenfalle? Wir raten zur ihr künftiges Leben zu bekommen. Diese private Vorsicht (die Redaktion). Wer hilft mir dann? Vorsorge wird seit 2013 staatlich gefördert. Versicherte der staatlich geförderten, ergänzenden Mehr Leistungen für Menschen mit Demenz Pflegeversicherung (GEPV), auch als Pflege-Bahr oder Demenzkranke erhalten mehr Leistungen mit einer zielhe von 60 Euro jährlich, wenn sie diese freiwillige priva- Förder-Pflege bezeichnet, erhalten eine Zulage in Högenaueren Anpassung an ihre Bedürfnisse von der Pflegeversicherung (siehe auch Leistungen 2015/ te Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Vorher soll- Punkte mit *). Künftig soll diese Zielrichtung der bete man sich aber gründlich informieren, z.b. durch darfsgerechten Anpassung der Leistungen an die Be- Vergleiche der Stiftung Warentest, ob noch günstigere dürfnisse der Kranken weiter ausgebaut werden. Angebote auf dem Markt sind. Seite 3

5 im Überblick Leistungen 2015 im Überblick * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von 45a SGB XI - das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen Pflegestufe 0* I I* II II* III III* Härtefall Härtefall* Pflegegeld für Häusliche Pflege Pflegesachleistungen für Häusliche Pflege Tages-/Nachtpflege Vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege (jährlich bis zu 4 Wochen) Alle Pflegestufen Verhinderungspflege (jährlich bis zu 6 Wochen Alle Pflegestufen Pflegehilfsmittel (pro Monat) Alle Pflegestufen 40 Vollstationäre Pflege für Menschen mit Behinderung Pflegestufe I - III 266 Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Alle Pflegestufen 205 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Alle Pflegestufen bis zu (bei mehreren Anspruchsberechtigten, die zusammen wohnen) bis zu Zusätzliche Betreuungs- Alle Pflegestufen Grundbetrag bis zu 104 und Entlastungsleistungen Alle Pflegestufen* erhöhter Betrag* bis zu 208 Seite 4

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei

Mehr

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Lieber Kunde von Senior Mobil, Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4. Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt

Mehr

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich) 1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Im Mittelpunkt der Reform steht die ambulante Versorgung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz I Übersicht Pflegestützpunkt Pflegestützpunkte

Mehr

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege?

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? 1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? Seite 1 Pflegereform 1. Pflegestärkungsgesetz Am 1.1.2015 tritt das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Leistungen

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen

Mehr

- 244 458 728 von monatlich 1)

- 244 458 728 von monatlich 1) Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung dem 5. -ÄndG /PSG I 1. Leistungsansprüche Pflegesachleistungen ( 36, 123 ) Pflegesachleistungen 36 in pro / keine

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Änderungen durch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015. AOK PLUS, Pflegeberatung

Änderungen durch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015. AOK PLUS, Pflegeberatung Änderungen durch das 1. stärkungsgesetz ab 01.01.2015 AOK PLUS, beratung Grundsatz der versicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Pflegestärkungsgesetz I -

Pflegestärkungsgesetz I - Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI) Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung

Mehr

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Pflege 2009. Soziales

Pflege 2009. Soziales Pflege 2009 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2009 rund 106 400 e Menschen. Fast die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld, 21 Prozent wurden ambulant, weitere 30 Prozent stationär

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen Pflegeneuausrichtungsgesetz, seit 01.01.2013 in Kraft Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Umsetzung der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) vom 18.04.2011 (gültig ab

Mehr

Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet

Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Erstes und Zweites Pflegestärkungsgesetz 09.11.2015 1 Pflegeleistungen ab 2015 Erstes Pflegestärkungsgesetz Pflegestufe Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistung

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

Neue Regelungen für Pflegebedürftige

Neue Regelungen für Pflegebedürftige Neue Regelungen für Pflegebedürftige Erstes Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft von Katja Kruse Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die pflegerische

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote?

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Belinda Hernig Referentin Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v., Berlin 19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden/-

Mehr

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht. Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Regens Wagner Offene Hilfen Die Pflegeversicherung Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen Kurzzeitpflege Kombinationen... ich finde meinen Weg

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang. Gruppenbild im Park Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Einklinker DIN lang Logo ELDERCARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische

Mehr

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)

Mehr

Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen

Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen GA 23.7.2014 Altersarmut Steigerung um 84 % innerhalb von 10 Jahren im Kreisgebiet Anteil Frauen: 67 % Gesamtquote: 0,5 % Zukunft ist nicht die

Mehr

Informationen zur Tagespflege

Informationen zur Tagespflege Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

ENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS

ENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS ENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS (FÜNFTES SGB XI- ÄNDERUNGSGESETZ 5. SGB XI-ÄND-G) RA Dieter

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Je nach Pflegestufe stehen Demenzkranken bestimmte Leistungen zu. Wie die Pflegeversicherung diese erbringt, entscheiden die Betroffenen selbst. Grundsätzlich besteht

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch

Mehr

Herzlich Willkommen Ihr

Herzlich Willkommen Ihr Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Pflegestufen Die Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich, wenn sie nicht als Pauschale gezahlt werden, an der Pflegestufe. Die Unterstützung orientiert sich

Mehr

Alle Leistungen zum Nachschlagen 1. Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I. Alle Leistungen zum Nachschlagen

Alle Leistungen zum Nachschlagen 1. Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I. Alle Leistungen zum Nachschlagen Alle Leistungen zum Nachschlagen 1 Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I Alle Leistungen zum Nachschlagen Inhalt Pflegegeld für häusliche Pflege 6 Ansprüche auf Pflegesachleistungen für häusliche

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

Das erste PflegeStärkungsgesetz

Das erste PflegeStärkungsgesetz Stärkere Leistungen, mehr Flexibilität: Das erste PflegeStärkungsgesetz Stand: Erste Lesung im Deutschen Bundestag am 4. Juli 2014 Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung

Mehr

Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit - 1 - Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit (Stand: 26. Januar 2015) Ansprechpartner/in: Frau Iris Wanke Tel.: 0291/94-1515 Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Wir nehmen uns Zeit für Sie

Wir nehmen uns Zeit für Sie Liebe Leserinnen und Leser, Vertrauen ist der Anfang von allem. Dieses Sprichworts bedienen sich viele. Ausgesprochen ist es schnell, umgesetzt hingegen viel schwieriger. Aber genau dieser Satz bildet

Mehr

Pflegeversicherung. Pflegestärkungsgesetz 2015

Pflegeversicherung. Pflegestärkungsgesetz 2015 Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz 2015, Bezirksdirektion Südlicher Oberrhein Pflegestärkungsgesetz 2015 Feststellung der Leistungsvoraussetzungen Vorversicherungszeit von 2 Jahren in den letzten

Mehr

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich:

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Tel. 0451 / 122-4931

Mehr

Ambulanter und palliativer Pflegedienst

Ambulanter und palliativer Pflegedienst Wohnanlage Sophienhof gemeinnützige GmbH Am Weiherhof 23, 52382 Niederzier Ambulanter und palliativer Pflegedienst Sie möchten im Alter oder Krankheitsfall zu Hause versorgt werden? Damit das auch bei

Mehr

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.

Mehr

Informationen zur Pflegeversicherung. Peter Kneiske

Informationen zur Pflegeversicherung. Peter Kneiske Informationen zur Pflegeversicherung Peter Kneiske Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen

Mehr

Pflege zu Hause organisieren

Pflege zu Hause organisieren Pflege zu Hause organisieren Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013 Änderungen Pflegereform, Stand: Januar 2015 Am 1. Januar 2015 ist der erste Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten.

Mehr

31.12.2012. Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht

31.12.2012. Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft getreten. Die Leistungsverbesserungen

Mehr

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015 Sozialtherapeutische Beratungsstelle Betreuungsverein e.v. Sozialtherapeutische Beratungsstelle / Newsletter Februar 2015 Ansprechpartner/in: Telefon: Telefax: E-Mail: (06131) 90 52 140 (06131) 90 52 150

Mehr