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1 ADS - Infos Wocheninformation vom Mehr Vorbeugung gegen Krankenhausinfektionen Berlin: (hib/pk) Mit besserer Aufklärung, konsequenter Vorbeugung und mehr Hygienefachpersonal könnte nach Ansicht von Sachverständigen die große Zahl der schweren Krankenhausinfektionen zurückgedrängt werden. Die mit nosokomialen Infektionen (Krankenhausinfektionen) verbundene Problematik der Antibiotikaresistenz und ihrer Verbreitung stelle eine der größten Herausforderungen für die moderne Medizin dar, heißt es in dem zugrundeliegenden Fachbericht, den die Bundesregierung in einer Unterrichtung (18/3600) an den Bundestag veröffentlicht hat. Die Zahl der durch schwere Krankenhausinfektionen verursachten Todesfälle schwankt in Deutschland zwischen und pro Jahr. Ein maßgeblicher Anteil der in der medizinischen Behandlung auftretenden Infektionen könnte nach Angaben der Experten durch Vorbeugung vermieden werden. Tu erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst du das Unmögliche. Franz von Assisi Besonders bedeutsam sind dem Bericht zufolge die mehrfach gegen Antibiotika resistenten Erreger (MRE). Gegenwärtig bestehe die Problematik der Mehrfachresistenz in Deutschland insbesondere bei Methicillin (Oxacillin)-resistenten Staphylococcus aureus-stämmen (MRSA) sowie bei Vancomycin-resistenten Enterokokken (VRE) und bei Escherichia-coli- und Klebsiella- Stämmen mit Betalaktamasen mit erweitertem Wirkungsspektrum (ESBL). Die sogenannte MRSA-Last fällt den Angaben zufolge in den Ländern der europäischen Union unterschiedlich aus, wobei Deutschland im Mittelfeld liegt, während die skandinavischen Länder, Dänemark und die Niederlande gering betroffen sind und daher als Vorbilder für Schutzmechanismen gelten. Neben Unterschieden in der Organisation des Gesundheitswesens und der Zahl der stationär behandelten Patienten pro Kopf der Bevölkerung komme der Präsenz fachkundigen Personals für die Hygieneberatung und Antibiotikatherapie eine wesentliche Bedeutung bei der Erklärung der Unterschiede zu. Obgleich Deutschland im internationalen Vergleich weitgehend konstante nosokomiale Infektionsraten aufweise, seien diese Infektionen weiterhin ein relevantes Problem im Gesundheitswesen. Vorkehrungen zur Eindämmung der Infektionsrate sollten daher weiter Priorität haben, schreiben die Experten in ihrem Bericht. Auch sei der Bedarf an Kenntnissen zum sachgerechten Einsatz von Antibiotika groß. Hier sollten die Angebote an Fachkursen ausgebaut werden. Ferner entspreche die Ausstattung der Krankenhäuser mit Hygienefachpersonal nach wie vor nicht dem Bedarf. Quelle: Heute im Bundestag Nr. 013, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: 20 Jahre Pflegeversicherung - Meilenstein in der Sozialgeschichte Seit 1. Januar 1995 gibt es sie: die Pflegeversicherung. Mit ihr wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Pflegebedürftigen Menschen können mit dieser Versicherung ihre Pflege finanzieren und selbst entscheiden, wie sie gepflegt werden möchten. Seit 20 Jahren gilt eine umfassende Versicherungspflicht gegen finanzielle Risiken in einem Pflegefall. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung. Und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Armut verhindern Selbstbestimmung fördern Ziel der Pflegeversicherung ist es, pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Sie selbst sollen entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Noch vor 20 Jahren waren zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen. Dank der Pflegeversicherung kommen heute mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen ohne Sozialhilfe aus, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Denn bevor die Pflegeversicherung eingeführt wurde, musste alle in Anspruch genommene Hilfe selbst bezahlt werden. Wer das nicht konnte, war auf Sozialhilfe angewiesen. Seite 1

2 Erfolgsgeschichte Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung übernimmt seit 1995 ambulante und teilstationäre Kosten. Seit Mitte 1996 zahlt sie auch Leistungen für die damals rund Alten- und Pflegeheimbewohner. Mittlerweile leben knapp Menschen in Alten- und Pflegeheimen erhielten eine Million Pflegebedürftige Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, heute sind es gut 2,6 Millionen Menschen. Ihre Zahl wird weiter zu nehmen. Die Bundesregierung hat daher die Pflegeversicherung weiterentwickelt. Pflegeversicherung für die Zukunft gestalten Am 1. Januar 2015 ist das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr und bessere Leistungen. Wir erhöhen die Leistungen der Pflegeversicherung um 20 Prozent, so Gröhe. Damit der Beitragssatz in der Pflegeversicherung auch für künftige Generationen möglichst stabil bleibt, wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Von 2015 bis 2033 sollen 0,1 Prozent der Beiträge der Pflegeversicherung das sind jährlich 1,2 Milliarden Euro - in diesen Fonds fließen. Auch für Pflegekräfte steht mehr Geld zur Verfügung. Derzeit arbeiten Menschen in der Pflege. Damit ist der Pflegeberuf in den vergangenen 20 Jahren mit einer der Jobmotoren in Deutschland. Geld pflegt nicht, stellt der Minister fest. Daher sei es wichtig, all diejenigen zu stärken, die in der Pflege tätig sind und für gute Bedingungen in den Pflegeberufen zu sorgen. Voraussichtlich Anfang 2017 will der Minister ein zweites Pflegestärkungsgesetz vorlegen. Mit dem Gesetz soll es fünf statt bisher drei Pflegestufen geben. Begutachtet wird dann nicht nur die körperliche, sondern auch stärker die geistige Verfassung der Pflegebedürftigen. Ziel ist es, deren individuellen Pflegebedürfnissen besser gerecht zu werden. Gesundheitsminister Gröhe geht davon aus, dass zum Ende dieser Wahlperiode fünf Milliarden Euro mehr für die Pflege zur Verfügung stehen. Die Pflegeversicherung gilt als 5. Säule der Sozialversicherung neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie ist eine eigenständige Absicherung gegen die finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit. Finanziert wird sie aus Beiträgen, die von den Versicherten und bei Arbeitnehmern zu Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt werden. Seit Beginn diesen Jahres beträgt der Beitragssatz 2,35 Prozent des Einkommens. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten für Kinderlose. Die Leistungen der Pflegeversicherung waren von Anfang an als Teilleistungs-Versicherung konzipiert. Alterseinkünfte können einen großen Teil der Pflege mitfinanzieren. Ein guter Tag für den Sozialstaat Deutschland, so kommentierte der damals amtierende Sozialminister Norbert Blüm die Einführung der Pflegeversicherung. Er gilt als Vater dieser Versicherung. Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Ausbildungszahlen in der Altenpflege steigen In den stationären und ambulanten Altenpflegeeinrichtungen der Bundesrepublik gibt es deutlich mehr Ausbildungsplätze als noch vor zwei Jahren. Das ist ein Ergebnis des Ende vergangener Woche vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) präsentierten Zwischenberichts Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege. Ich freue mich sehr, dass pünktlich zum Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege deutlich steigt, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Demnach zeige die Pflegeoffensive von Bund, Ländern und Verbänden Wirkung. Noch nie hatten wir so viele Auszubildende in Pflegeberufen. Das ist ein gutes Zeichen, so Gröhe weiter. Mit bundesweit Eintritten in eine Altenpflegeausbildung sei ein neuer Spitzenwert erreicht worden, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Im Dezember 2012 hatte die Bundesregierung gemeinsam mit Partnern wie den Fachministerkonferenzen der Länder, Kommunen, Verbänden und Gewerkschaften die Pflegeoffensive gestartet. Ziele des Projektes sind unter anderem eine etappenweise Steigerung der Ausbildungszahlen bis 2015, die Nachqualifizierung von Pfleghelfern zu Altenpflegefachkräften und eine Steigerung der Berufsattraktivität etwa durch eine verbesserte Gesundheitsförderung und eine leistungsgerechte Vergütung. Quelle: jk Pflegekammer: Geschäftsstelle für die rheinland-pfälzische Landespflegekammer nimmt ihre Arbeit auf Die Geschäftsstelle für die geplante rheinland-pfälzische Landespflegekammer hat ihre Arbeit aufgenommen. Drei Mitarbeiterinnen sollen in Mainz den Gründungsausschuss der Kammer unterstützen und Ansprechpartner für die Pflegekräfte sein. Kritik an der in Niedersachsen geplanten Kammer kommt von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Im Dezember hatte der rheinland-pfälzische Landtag die Gründung der bundesweit ersten Landespflegekammer beschlossen, in der rund Mitglieder organisiert sein sollen. Für die Pflichtmitgliedschaft sollen die professionellen Pflegekräfte im Land einen Monatsbeitrag zahlen. Vergangene Woche wurden 13 Mitglieder und ihre Stellvertreter für den Gründungsausschuss benannt, wenige Tage später wurde die Geschäftsstelle eröffnet. Die Landespflegekammer selbst soll ihre Arbeit voraussichtlich 2016 aufnehmen. In Niedersachsen haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die dortigen Pläne für eine Landespflegekammer scharf kritisiert. Probleme wie den Pflegenotstand, die hohe Arbeitsbelastung oder den Fachkräftemangel könne eine solche Kammer nicht lösen. Auch der Mitgliedsbeitrag wurde bemängelt: Er komme einer Gehaltskürzung ohne Gegenleistung gleich. Quelle: Seite 2

3 GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG MDS UND GKV-SPITZENVERBAND Pflegequalität in Heimen und durch Pflegedienste hat sich verbessert Essen, 14. Januar Die Versorgungsqualität in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten ist besser geworden. Das zeigt der vierte MDS-Pflege-Qualitätsbericht, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV- Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Grundlage des Berichts sind Daten aus über Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2013 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten stattfanden. Die MDK-Gutachter untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei Menschen. Verbesserungen gab es bei der Dekubitusprophylaxe und der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Schwächen zeigten sich im Schmerzmanagement. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland. Der Bericht zeigt, dass sich die Pflegequalität in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert hat. Er zeigt aber auch, dass noch viel zu tun ist. Mit einem modernen Schmerzmanagement könnte pflegebedürftigen Menschen viel Leid erspart werden, doch hier wird in vielen Pflegeeinrichtungen noch nicht genug getan. Bei der Vermeidung von Druckgeschwüren hat es hingegen deutliche Fortschritte gegeben. Ich bin besonders froh, dass die Häufigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen fast halbiert wurde. Da müssen die Pflegeeinrichtungen dran bleiben, denn solche Maßnahmen dürfen wirklich nur das allerletzte Mittel sein, um einen Pflegebedürftigen vor Schaden zu bewahren, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Seit Beginn der MDK-Prüfungen hat sich die Versorgungsqualität in den Heimen und ambulanten Diensten Schritt für Schritt verbessert, erläuterte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Verbesserungen sind insbesondere bei der Vermeidung von Druckgeschwüren, der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung und den freiheitsentziehenden Maßnahmen festzustellen. Hierfür verdienen die Pflegeeinrichtungen Anerkennung. Aber auch die Qualitätsprüfungen und die Pflegetransparenz haben dazu beigetragen. Auf der anderen Seite besteht noch Verbesserungsbedarf beim Schmerz- und Medikamentenmanagement sowie bei der Inkontinenzversorgung. Die Einrichtungen sollten stärker darauf achten, die Selbstständigkeit beim Toilettengang zu fördern. Zu oft werden pflegebedürftige Menschen mit Windeln oder Kathetern versorgt obwohl es nicht nötig wäre. Jürgen Brüggemann, der den vierten MDS-Pflege-Qualitätsbericht mit einem Autorenteam verfasst hat, fügte hinzu: Wir stellen insgesamt einen klaren Zusammenhang zwischen dem Pflegeprozess und den Ergebnissen fest. Dort wo qualifizierte Pflege erbracht wird, stimmt auch die Ergebnisqualität. Zentrale epidemiologische Daten für die stationäre Pflege 63,8 Prozent der Pflegeheimbewohner waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. 76,8 Prozent erhielten eine Inkontinenzversorgung. 35 Prozent der Bewohner hatten chronische Schmerzen und 3,8 Prozent ein Druckgeschwür (Dekubitus). Bei 7,6 Prozent der Betroffenen lag ein erheblicher Gewichtsverlust vor. Die Versorgungsqualität in der stationären Pflege Die MDK-Gutachter untersuchten bei einer Zufallsstichprobe von zehn Prozent der Pflegebedürftigen jeder Einrichtung den Versorgungszustand und die Pflegemaßnahmen. Im Vergleich zum dritten Pflege-Qualitätsbericht 2012 gab es deutliche Verbesserungen bei der Dekubitusprophylaxe und der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Beispiel Dekubitusprophylaxe: 43,3 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitusrisiko. Bei drei Viertel davon (75,6 Prozent) wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an und setzte Hilfsmittel ein. In 24,4 Prozent der Fälle wurde dies jedoch versäumt oder nicht in ausreichendem Umfang erbracht. In 2012 wurde die Prophylaxe in 59,3 Prozent der Fälle umgesetzt; bei 40,7 Prozent der Betroffenen erfolgte sie nicht. Beispiel Freiheitseinschränkende Maßnahmen: Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht von 20 Prozent der Bewohner auf 12,5 Prozent zurückgegangen. Bei 91,9 Prozent der Betroffenen lagen richterliche Genehmigungen vor war dies bei nur 88,8 Prozent der Fall. Nicht zuletzt durch die Beratung der MDK-Prüfer werden inzwischen häufiger Alternativen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen eingesetzt, zum Beispiel Matratzen auf dem Boden oder Sensormatten zum Schutz vor Stürzen. Beispiel Schmerzmanagement und -erfassung: Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Bei 37,3 Prozent der Heimbewohner war eine Schmerzerfassung notwendig. Davon lag bei 80,3 Prozent dieser Bewohner eine Schmerzeinschätzung vor. Im Vergleich zu 2012 ist eine deutliche Verbesserung eingetreten, seinerzeit erfolgte die Schmerzerfassung bei 54,6 Prozent. Gleichwohl bleibt festzustellen: Auch aktuell fand bei 19,7 Prozent der Betroffenen keine Schmerzeinschätzung statt, sodass wichtige Informationen für eine Anpassung der Schmerzmedikation fehlten. Zentrale epidemiologische Daten für die ambulante Versorgung 29,9 Prozent der Pflegebedürftigen waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. 3,2 Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung litten an einem Dekubitus. Seite 3

4 Qualität in der ambulanten Pflege Bei der ambulanten Pflege kann nur die Qualität der Leistungen bewertet werden, für die der Pflegebedürftige einen Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen hat. Eine sorgfältige pflegerische Bestandsaufnahme und die Beratung des Betroffenen zum Umgang mit Risiken und über erforderliche Maßnahmen sind deshalb entscheidend. Beispiel Beratung bei Sturzrisiko: Bei 81,7 Prozent der in ihrer Wohnung aufgesuchten Pflegebedürftigen haben die Prüfer einen Beratungsbedarf zum Sturzrisiko gesehen. Bei 83,6 Prozent dieser Pflegebedürftigen war eine Beratung nachvollziehbar durchgeführt worden. In 16,4 Prozent der Fälle war die Beratung nicht nachvollziehbar. Im Vergleich zum letzten Bericht ist eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen damals erhielten nur 49,9 Prozent eine Beratung. Beispiel Wundversorgung und Druckgeschwüre: Bei 5,5 Prozent der in die Prüfung einbezogenen Personen lag eine ärztliche Verordnung für eine Wundversorgung einer chronischen Wunde oder eines Dekubitus vor. Bei 85,7 Prozent der betroffenen Pflegebedürftigen erfolgte diese Wundversorgung nach dem aktuellen Stand des Wissens, bei 14,3 Prozent war dies nicht der Fall - so wurden hygienische Grundsätze nicht beachtet waren die Maßnahmen bei 78,7 Prozent der Betroffenen sachgerecht. Somit konnte die Versorgungsqualität gesteigert werden auch wenn weiterhin Verbesserungsbedarf besteht. Beispiel Schmerzerfassung und -management: Bei 15,3 Prozent der Pflegebedürftigen fand eine Schmerztherapie statt und es war daher eine Schmerzerfassung durch den Pflegedienst erforderlich. Die Schmerzerfassung erfolgte in 67,9 Prozent dieser Fälle, bei 32,1 Prozent fand dies nicht statt fand bei 61,8 Prozent der Betroffenen eine Schmerzerfassung statt. Es ist also eine leichte Verbesserung festzustellen. Grundlagen des vierten MDS-Pflege-Qualitätsberichts Die MDK-Prüfungen finden in ambulanten und stationären Einrichtungen in der Regel einmal jährlich statt. Heimprüfungen erfolgen unangemeldet. Darüber hinaus kann der MDK auch anlassbezogen prüfen und Wiederholungsprüfungen durchführen. Für den vorliegenden Bericht wurden Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und in ambulanten Pflegediensten des Jahres 2013 ausgewertet. Der Fokus der Prüfung lag auf der Bewertung der Versorgungsqualität beim pflegebedürftigen Menschen. Dazu wird jeder zehnte pflegebedürftige Mensch in Augenschein genommen. Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden alle drei Jahre vom MDS ausgewertet und veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage dafür ist 114a Abs. 6 SGB XI. (...) Quelle: DPR-PRESSEMELDUNG - Deutscher Pflegerat: MDS-Qualitätsbericht zeigt deutliche Verbesserungen der Qualität Westerfellhaus: Das ist ein Erfolg der Arbeit der professionell Pflegenden Berlin (16. Januar 2015, Nr. 01/ 2015) - Die Qualität in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten hat sich deutlich verbessert. Das zeigt der vierte MDS-Pflege-Qualitätsbericht, der jetzt vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes vorgestellt wurde. Das ist ein Erfolg der Arbeit der professionell Pflegenden, kommentiert Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), die Veröffentlichung des Berichts. Deutlich werden muss dabei jedoch auch, dass das jetzige Ergebnis unter Arbeitsbedingungen erbracht wurde, die alles andere als optimal für die Arbeitnehmer sind, mahnt Westerfellhaus. Die Kehrseite der stetigen Qualitätsverbesserungen ist, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Schwelle ihrer Belastbarkeit stehen. Vor diesem Hintergrund verdienen die professionell Pflegenden erst recht unsere Hochachtung. Sie sind es, die sich beständig fort- und weiterbilden. Sie sind es, die im Umgang mit den ihnen anvertrauten Menschen darauf bedacht sind, dass diese eine gute Pflege erhalten, betont der Präsident des Deutschen Pflegerats weiter. Nicht vergessen werden darf letztlich, dass auch der vierte MDS-Pflege-Qualitätsbericht Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Westerfellhaus: Wir wollen eine stetige Verbesserungen der Versorgungsqualität in der Pflege. Es ist an der Zeit, dass auch die Pflegekassen und Sozialhilfeträger endlich ihrer vollen Verantwortung gerecht werden. Auf der Tagesordnung stehen die bundesweite Verbesserung der Personalschlüssel, eine bessere Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ein nachhaltiges Gesundheitsmanagement. Es ist Zeit für weitere Verbesserungen. Ansprechpartner: Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, Deutscher Pflegerat e.v. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, Berlin, Telefon: (0 30) , Telefax: (0 30) , presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: de DEVAP begrüßt Botschaft des MDS-Berichts - Pflegequalität deutlich verbessert Berlin, den Heute wurde in Berlin der 4. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) vorgestellt. Renate Gamp, Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), erklärt dazu: Der MDK bescheinigt der stationären und ambulanten Pflege in Deutschland, dass sich die Qualität ihrer Arbeit verbessert hat und zwar in allen geprüften Kriterien. Diese Botschaft begrüßen wir. Wenngleich das Prüfsystem selbst reformbedürftig ist und nur begrenzte Aussagekraft besitzt, bedeutet das eine Aner- Seite 4

5 kennung der Arbeit, die Pflegekräfte jeden Tag leisten mit knapper Personaldecke und unter ständigem Zeitdruck arbeiten sie stetig an weiteren Verbesserungen. Wir freuen uns auch, dass diese Information von vielen Medien aufgenommen wird, denn auch positive Nachrichten gehören zu einer objektiven und verantwortungsvollen Berichterstattung. Leider haben einige Massenmedien der Versuchung zur Skandalisierung auch anlässlich dieses positiven Berichts nicht widerstehen können das ist absolut fehl am Platz und erzeugt unnötige Angst bei den Lesern. Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, : Pflegequalität deutlich verbessert - DEVAP begrüßt Botschaft des MDS-Berichts DBfK-P r e s s e m i t t e i l u n g: Gute Versorgung, aber weiterhin Handlungsbedarf Berlin, 14. Januar Nach Einschätzung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) ist der heute in Berlin veröffentlichte 4. MDS-Pflege-Qualitätsbericht erst einmal eine gute Nachricht und ein positives Signal. Die gemessenen Qualitätsmerkmale zeigen durchweg erhebliche Verbesserungen des Status vor drei Jahren an. Dass dies trotz schwieriger Rahmenbedingungen und erheblichem Personalmangel überhaupt erreicht werden konnte, ist vor allem der Fachkompetenz und dem großen Engagement der beruflich Pflegenden in Pflegediensten und Heimen zu danken. Das verdient unser aller Anerkennung und Respekt, betont DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass noch viel zu tun bleibt, zumal der Versorgungsbedarf immer komplexer wird. Es muss nach den Gründen gesucht werden, die einen höheren Erfüllungsgrad bei Dekubitusprophylaxe, Wundversorgung, Schmerzmanagement, Medikamentengabe usw. behindern: Ist es der Mangel an Fachpersonal, Zeitdruck und zu enge Minutentaktung oder die zögerliche ärztliche Verordnung von Hilfs- und Heilmitteln? Deutlich geht aus den Prüfergebnissen aber auch hervor, dass zu einer guten Versorgung eine angemessen hohe Anzahl gut qualifizierten Pflegefachpersonals gehört. Denn das Erkennen und Bewerten von Pflegebedarfen und die Umsetzung und Evaluation daraus abzuleitender evidenzbasierter Maßnahmen erfordern Fachwissen und Sachverstand, wie es nur Pflegefachpersonen mitbringen, so Bienstein. Artikel 4 der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen sagt: Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung. Vor diesem Hintergrund bleibt auch bei aller Freude über die jetzt dokumentierten Qualitätsverbesserungen die Frage, ob die erfassten Merkmale überhaupt in ausreichender Weise Qualität abbilden können. Kann der pflegebedürftige Mensch außer den abgeprüften Kriterien nicht auch Zeit zu Erhalt und Aufbau der eigenen Ressourcen erwarten? Das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse, die heute auch mal anders aussehen können als morgen? Zeit zur Verlaufsbeobachtung, zum Zuhören, zur gezielten physischen und psychischen Aktivierung, ein Gesprächsangebot und ganz einfach menschliche Zuwendung? All dies darf nicht auf der Strecke bleiben! Hier setzen wir auf die künftigen Pflegekammern, die im Interesse der Bevölkerung maßgeblich zur Sicherstellung guter Pflegequalität beitragen können. Eine aus der Betroffenenperspektive bewertet umfassende qualitativ gute Pflege zu gewährleisten ist und bleibt in jedem Fall gesellschaftliche und politische Verpflichtung! Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.v. (DBfK), Alt-Moabit 91, Berlin, Tel.: , Fax: , dbfk@dbfk.de, Expertenstandard Mobilität online Der Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität ist ab sofort online verfügbar. Allerdings ist er erstmalig nicht über das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung (DNQP) zu erhalten, sondern auf der Homepage des GKV-Spitzenverbands, heißt es auf der Website des Netzwerks. Der im März 2014 konsentierte Entwurf wird dem Spitzenverband zufolge nun in ausgewählten stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten modelhaft eingeführt. Mit ersten Ergebnissen sei Mitte 2016 zu rechnen. Danach würden die Vertragspartner nach 113 SGB XI über eine verbindliche Implementierung des Standards entscheiden. Erst mit seiner Publikation im Bundesanzeiger wird der Expertenstandard für alle Pflegeheime und dienste in der Bundesrepublik bindend. Quelle: jk Der Standard ist abrufbar unter: ANHANG: Universität Witten/Herdecke: Expertentagung - Versorgung von Menschen mit Demenz, 26. und 27. März 2015 in Witten Seite 5

6 INTERESSANTE TAGUNGEN/KONGRESSE: 17. Netzwerk-Workshop des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) Thema: Modellhafte Implementierung des Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen, 27. Februar 2015 in der Charité Universitätsmedizin Berlin/Campus Benjamin Franklin Weitere Infos unter: 2. Deutscher Pflegetag vom 12. bis 14. März 2015, Berlin Tempelhof Infos unter: Universität Witten/Herdecke: Expertentagung - Versorgung von Menschen mit Demenz, 26. und 27. März 2015 in Witten Weitere Informationen und Anmeldungen zur Tagung bei Claudia Kuhr: Claudia.Kuhr@uni-wh.de 10 Jahre APS - Patientensicherheit - Die Zukunft im Blick, 16./17. April 2015, Umweltforum Pufendorfstraße 11, Berlin (Friedrichshain) Weitere Infos unter: Interprofessioneller Pflegekongress, Dresden, April 2015 Informationen unter: Vorankündigung: Aggression und Aggressionsmanagement, , Uhr Weitere Informationen demnächst unter: DEVAP-Fachtag: Die Aufgabe ambulanter Pflegedienste im Sozialraum 7. Mai 2015, bis Uhr, Leipzig, Haus der Stadtmission - Begegnungs- und Integrationszentrum Lindenau Weitere Infos in Kürze unter: Fachtag Sterbebegleitung, , Gersprenz ggmbh und Ökumenischer Hospizverein Groß-Umstadt e.v. Weitere Infos: Anja Schnellen (Hospizverein Groß-Umstadt - Telefon oder a.schnellen@hospiz-umstadt.de) Frau Lucia Baumgärtner-Griffith (Gersprenz ggmbh Reinheim Telefon oder l.baumgaertner@sdlz.de) 13. DEVAP-Bundeskongress in Berlin: Vision und Wirklichkeit der Altenhilfe, 23. und 24. September 2015, Berlin Infos unter: 3-Länderkonferenz Pflege und Pflegewissenschaft 2015, September 2015, Konstanz am Bodensee Weitere Infos unter: Seite 6

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