Weder nachhaltig noch alternativlos - Alternativen zu den Vorschlägen der Rürup-Kommission

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1 Weder nachhaltig noch alternativlos - Alternativen zu den Vorschlägen der Rürup-Kommission Statement von Barbara Stolterfoht, Staatsministerin a.d. und Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Gesamtverband e.v., in der Bundespressekonferenz am 28.August Sperrfrist: , 14:00 - Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir zu Beginn eine grundsätzliche Anmerkung zum Sinn von Kommissionen: Eine Regierungskommission kann neue Wege aufzeigen und innovative Vorschläge unterbreiten. Die Diskussion, Bewertung und Entscheidungsverantwortung können und dürfen sich Parlament und Regierung jedoch nicht abnehmen lassen. Die meisten Reformoptionen, wie sie auch im Abschlußbericht der Kommission dargestellt werden, lagen schon vor Einberufung der Kommission vor. Die Regierung und das Parlament hätten sie übernehmen oder verwerfen können. Bei Bedarf an fachlichem Rat können Regierung und Parlament auf zahlreiche bestehende Gremien zurückgreifen, beispielsweise auf die verschiedenen Sachverständigenräte, den Sozialbeirat der Bundesregierung, die Wirtschaftsweisen oder die zahlreichen Forschungsinstitute. Diesen externen Sachverstand können und müssen Parlament und Regierung für die Entscheidungsfindung nutzen. Dazu bedarf es eigentlich keiner weiteren Kommission, sondern lediglich des Mutes zur Entscheidung. Wenn die Regierung trotzdem noch eine Kommission einsetzt, liegt der Gedanke nahe, dass möglicherweise unpopuläre soziale Einschnitte zu Lasten der Bevölkerung durch eine solche Kommission vorbereitet und legitimiert werden sollen. S. 1

2 Ich plädiere dafür, Entscheidungen aus den Hinterzimmern von Kommissionen auf Parlament und Regierung zurückzuverlagern. Der natürliche Ort der Debatte und Auseinandersetzung um Grundsatzentscheidungen sind das Parlament und der gesamte öffentliche Raum. Gemeinsam mit anderen Kommissionsmitgliedern habe ich zu einigen Empfehlungen der Kommission Minderheitenvoten abgegeben: Rentenversicherung Der ehemalige Vorsitzende des Sozialbeirates der Bundesregierung, Prof. Winfried Schmähl, hat errechnet, dass die Vorschläge zur Reform der Rentenversicherung dazu führen werden, dass das Nettorentenniveau von 70 Prozent vor der Riester- Rente auf 54 Prozent im Jahr 2030 gesenkt werden wird. Durch die neuen Besteuerungsregelungen wird die Höhe der Altersbezüge nach Expertenmeinungen auf unter 50 % des letzten Nettolohnes sinken. Damit werden selbst viele Durchschnittsverdiener mit jahrzehntelangen Versicherungszeiten im Rentenalter nur noch Altersbezüge in Höhe der Sozialhilfe erhalten. Wenn sich Rentenhöhe und Sozialhilfe nicht mehr unterscheiden, verliert die Rentenversicherung ihre Legitimation. Die Umsetzung der Kommissionsvorschläge wäre eine Einladung zum Systemwechsel, hin zu einer Grundsicherung. Wenn man dies faktisch anstrebt, sollte man dies auch offen sagen. Die vorliegenden Kürzungsvorschläge untergraben deshalb die Legitimation der Rentenversicherung. Vor einer Entscheidung über die Rentenreform tut die SPD gut daran, sich mit ihren eigenen Beschlüssen auseinanderzusetzen: In ihrem Wahlprogramm von 1998 formulierte die SPD noch: Die Kürzung des Rentenniveaus würde viele Rentnerinnen und Rentner zu Sozialhilfeempfängern machen. ( ) So darf man mit Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, nicht umgehen. Damit hat die SPD auch weiterhin Recht. Die Alterssicherungskommission der SPD hat 1997 detaillierte Vorschläge zur Reform der Alterssicherung vorgelegt, die in eine ganz andere Richtung weisen als der Bericht der Rürup-Kommission. S. 2

3 Der Titel des Berichts der Alterssicherungskommission lautet Strukturreformen statt Leistungskürzungen. Die Lektüre des Berichts kann Regierung und Parlament nur empfohlen werden. Krankenversicherung Im Bereich Krankenversicherung hat die Mehrheit der Kommission entschieden, der Politik zwei Modelle zur Auswahl anzubieten: das Modell einer Gesundheitsprämie und das Modell einer Bürgerversicherung. Diese Modelle sind jedoch weder gleichwertig noch alternativlos. Das Modell der Bürgerversicherung baut auf den Grundsätzen der bestehenden Krankenversicherung auf. Jeder Versicherte soll nach seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Ausgaben beitragen. Gleichzeitig haben alle Versicherten den gleichen Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Gesundheitsleistungen. Diese beiden Prinzipien sind leicht einsehbar und vernünftig. Sie tragen der Tatsache Rechnung, dass das Krankheitsrisiko ungleich verteilt ist und vom einzelnen nicht kalkuliert und nur wenig beeinflusst werden kann. Die soziale Krankenversicherung sollte deshalb verbessert und weiterentwickelt, aber nicht abgeschafft werden. Das Modell einer Gesundheitsprämie ist durch die Entlassung der Arbeitgeber aus der Verantwortung und die Erhebung von pauschalen Beiträgen ein radikaler Systemwechsel. Die Teilzeitkraft mit einem Bruttogehalt von 900 Euro müsste den gleichen Beitrag zahlen wie der Angestellte mit einem Bruttogehalt von 3000 Euro. Der notwendige soziale Ausgleich wäre aus Steuermitteln zu finanzieren. Eine Minderheit der Kommission sah in Bezug auf dieses Modell zahlreiche Probleme, vom Wegfall des Arbeitgeberbeitrages bis zu zusätzlicher Bürokratie bei der Berechnung der notwendigen Beitragszuschüsse. Vor allem aber gilt: Die Erfahrungen mit dem in der Schweiz praktizierten Kopfpauschalenmodell sind ernüchternd. Die Kostensteigerungen dort sind enorm. Es wäre ein Treppenwitz der Sozialgesetzgebung, die Einführung einer Gesundheitsprämie weiter ernsthaft zu diskutieren, während man in der Schweiz gleichzeitig eine Abkehr vom Gesundheitsprämienmodell diskutiert. S. 3

4 Meines Erachtens stellt nur die Einführung einer Bürgerversicherung eine leicht umsetzbare und gleichzeitig nachhaltige Möglichkeit zur Sicherung der Finanzierung der sozialen Krankenversicherung dar. Anders als die Mehrheit der Kommission bin ich jedoch mit anderen Kommissionsmitgliedern der Überzeugung, dass nicht nur das wie der Finanzierung reformiert werden muss, sondern auch die Struktur des zu finanzierenden Systems selbst. Die Einführung einer Bürgerversicherung muss zwingend mit Strukturreformen und der Aktivierung von Einsparmöglichkeiten im System selbst einhergehen. Andernfalls würde die Bürgerversicherung lediglich noch mehr Menschen in ein ineffizientes und reformbedürftiges System zwängen. Darauf bezieht sich das Minderheitenvotum von Prof. Müller und mir, dass auf eine effektive Reform gerichtet ist, ohne Kranken und Versicherten in die Tasche greifen zu müssen. Durch gesetzliche Regelungen verschiebt der Bund systematisch Kostenbelastungen auf die Gesetzliche Krankenversicherung. Diese politisch geschaffenen Zusatzbelastungen der GKV belaufen sich auf inzwischen 6,4 Milliarden Euro jährlich. Diese Entlastungspolitik des Staates zu Lasten der Beitragszahler muss beendet werden. Gegenfinanziert werden könnte diese Rücknahme der Kostenbelastungen durch die Anhebung der Steuern auf suchtgefährdende Genussmittel. Über die bereits geplante Erhöhung der Tabaksteuer hinaus wäre dabei insbesondere an eine Erhöhung der verschiedenen Alkoholsteuern zu denken. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Prävention geleistet. Der Arzneimittelmarkt in Deutschland ist noch längst nicht austherapiert. Viele Medikamente sind auf dem Markt, obwohl sie überteuert oder gar nutzlos sind. Hier scheut die Politik weiterhin den Konflikt mit der mächtigen Pharmabranche, die auf Kosten der Beitragszahler wirtschaftlich weiterhin sehr gut dasteht. Hier ergeben sich Einsparmöglichkeiten im zweistelligen Milliardenbereich, ohne dass die Qualität leiden müsste. Voraussetzung ist allerdings, dass die Politik die lägst überfällige Positivliste endlich schafft. S. 4

5 Die Bedeutung von Prävention und Rehabilitation wird noch immer sträflich unterschätzt. Die Einsparmöglichkeiten sind jedoch beträchtlich. 15 Prozent aller Leistungsausgaben der GKV entfallen auf Kreislauferkrankungen, weitere 14 Prozent aller Leistungsausgaben auf Erkrankungen des Muskel-Skelett- Systems. Der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen schätzt die allein durch den Ausbau der Prävention erreichbaren Kostenreduzierungen im Gesundheitswesen auf 25 Prozent der Gesundheitsausgaben. Dies sind zu einem großen Teil vermeidbare Ausgaben. Das waren nur einige Beispiele. Gemeinsam mit anderen Kommissionsmitgliedern habe ich der Kommission ein detailliertes Konzept für eine solche umfassende Strukturreform vorgelegt. Es ist leicht umsetzbar und führt bereits kurzfristig zu einer Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um über zwei Prozent, ohne dass dabei Leistungen ausgegliedert oder weitere staatliche Zuschüsse zur GKV veranschlagt werden müssten. Gemeinsam mit dem Kommissionsmitglied Dr. Platzer habe ich mich darüber hinaus in einem Minderheitenvotum dafür ausgesprochen, den Arbeitgebern weiterhin eine verantwortliche Rolle bei der Finanzierung des Gesundheitswesens zuzuweisen. Die hohe Belastung von Betrieben mit vielen Arbeitsplätzen soll jedoch durch Einführung weiterer Indikatoren gemildert werden. Pflegeversicherung Schon in den vergangenen vier Jahren haben die Ausgaben der Pflegeversicherung die Einnahmen überschritten. Diese Entwicklung wird sich künftig voraussichtlich weiter fortsetzen. Gleichzeitig ist der Pflegebereich chronisch unterfinanziert. Diese Entwicklung führt auch dazu, dass immer mehr Pflegebedürftige trotz Pflegeversicherung auf ergänzende Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Bereits heute betrifft dies etwa ein Drittel der stationär Pflegebedürftigen. Im Bereich der Pflegeversicherung habe ich kein Minderheitenvotum abgegeben, weil ich mein Konzept im Text hinreichend dargestellt fand. S. 5

6 Leider fand es nicht die Mehrheit der Kommission. Ich habe mich deshalb an der Entwicklung eines Kompromissmodells aktiv beteiligt. Diese Kommissionsempfehlung zur Pflege bewegt sich innerhalb der bestehenden (schlechten) Rahmenbedingungen. Es bleibt beim Teilkaskocharakter der Pflegeversicherung und bei der Beitragsdeckelung. Dennoch bringen die Empfehlungen der Kommission einige wichtige fachliche Fortschritte: Die Dynamisierung der Leistungen; die finanzielle Gleichstellung des ambulanten und stationären Bereichs; den Einstieg in eine bessere Versorgung der Demenzkranken. Finanziert wird dies allerdings und das ist eine bittere Pille durch eine Mehrbelastung der derzeitigen Rentnergeneration und höhere Kosten für die Sozialhilfeträger. Der Bericht der Kommission bringt in allen Bereichen mehr Belastungen der Versicherten. Ob er wirklich ein Beitrag zu nachhaltigen Sicherung der Sozialsysteme ist, muss bezweifelt werden. Aus diesem Grund habe ich dem Gesamtbericht nicht zugestimmt. Nachhaltige Strukturreformen der Sozialversicherungssysteme bleiben weiter auf der Tagesordnung. S. 6

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