Bestellung / Rechnungsstellung Liefer- und Zahlungsbedingungen
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- Gert Hermann
- vor 8 Jahren
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1 Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste über unsere Administration...2 Bestellscheine...2 V-Nummer und V-Zusätze (V-Nr. / V-ZU)...2 Spezielle Konditionen...2 Zahlungsverkehr...2 Kleinfakturen...2 Rechnungsstellung...3 Rechnungs-Arten...3 Gutschriften / Rechnungskorrekturen Offerten...4 Änderungen in der Fakturierung...4 Lieferung / Botengänge...4 Mängelrüge...4 Haftung...4 Zahlung, Zahlungsbedingungen...4 Besondere Bedingungen Lieferfristen...5 Skizzen, Entwürfe, Urheberrechte...5 Reproduktionsrechte...5 Reproduktionsunterlagen / angelieferte Daten...5 Gut zum Druck / Autorkorrekturen...6 Toleranzen / Mehr- oder Minderlieferungen / geliefertes Material...6 Farbechtheit / Farbtoleranzen...6 Anerkennung / Haftung / Gerichtsstand , Druckerei
2 Das Wichtigste über unsere Administration Bestellscheine Sie erhalten von uns Bestellbücher mit zweifach Durchschreibegarnituren.Diese Garnituren werden wie folgt eingesetzt: - weisse und gelbe Bestellung zu uns in die Produktion - die gelbe Kopie kommt mit der Ware zu Ihnen zurück Mit dem Versand der Fakturen erfolgt keine Rücksendung der weissen Original-Bestellung. V-Nummer und V-Zusätze (V-Nr. / V-ZU) Diese Begriffe treffen Sie in allen Filialen an. V-Nummern bezeichnen in der Regel das Material; V-Zusätze die zugehörige Arbeit. Mit diesen normierten Bezeichnungen können wir Ihre Bestellungen einfacher und sicherer abwickeln. Spezielle Konditionen Bei Projekten für Bundes-, Kantons- und Gemeindestellen bestehen eventuell zwischen dem Reprografi egewerbe und diesen Amtsstellen spezielle Vereinbarungen über die Projektbezeichnungen, Konditionen und die Fakturierung. Bitte vermerken Sie dies auf dem ersten Bestellschein, damit wir die nötigen Programmierungen vornehmen können. Zahlungsverkehr Unser Branchen-Fakturierungsprogramm REFAS erstellt für die Monatsrechnungen Einzahlungsscheine mit Referenznummern (ES rot). Bitte nehmen Sie Ihre Zahlung mit dem ESR vor. Sie vereinfachen damit unsere Administration und Fehlbuchungen sind damit praktisch ausgeschlossen. Danke Kleinfakturen Wir behalten uns vor, Beträge unter Fr. 20. nur in den Monaten März, Juni, Sept. und Dez. zu verrechnen und in den Zwischenmonaten auf den neuen Monat vorzutragen. 10.2, Druckerei
3 Rechnungsstellung Rechnungs-Arten Wir verrechnen in der Regel monatlich über unser Branchen-Fakturierungs-System REFAS. Es stehen Ihnen die folgenden Faktura-Arten zur Verfügung: 01 Sammel-Faktura Eine Rechnung. Bestellscheine nach Nummern sortiert. 03 Projekt-Rechnung mit pro Projekt eine Rechnung + eine Zusammenstellung Rekapitulation aller Projekte. 1 Einzahlungsschein pro Zusammenstellung (Nur zulässig, wenn Projekte selbst bezahlt werden) 04 Projekt-Rechnung pro Projekt eine Rechnung + Zusammenstellung. 1 Einzahlungsschein Mit Fremdadressen (Projekt- oder Bauherr) pro Projektrechnung 06 Sofortrechnung Für alle Kunden ohne Monatsrechnung. Gutschriften / Rechnungskorrekturen - Sammel- und Projektrechnungen ohne Zusammenstellung Sie erhalten eine Gutschrift über die gesamte Rechnung (keine Teilgutschriften). - Projekt-Rechnungen mit Zusammenstellung Sie erhalten alle Rechnungen gutgeschrieben, welche auf der gleichen Rekapitulation (Zusammenstellung) aufgeführt sind.die korrigierten Rechnungen haben ein neues Datum, neue Rechnungsnummern und einen neuen Einzahlungsschein. Leiten Sie deshalb Ihrerseits die Rechnungen erst nach dem Eintreffen unserer Korrekturen weiter. 10.3, Druckerei
4 Offerten Ohne Einsichtnahme in Vorlagen, Manuskripte oder Daten sind unsere Offerten lediglich Richtpreise. Die Verbindlichkeit beträgt zwei Monate, sofern im Angebot nicht abweichend aufgeführt. Änderungen in der Fakturierung Änderungen der Faktura-Art sind uns im Voraus mitzuteilen. Nachträgliche Änderungen erfolgen unter Verrechnung unseres Aufwandes mit Fr. 10. pro neu erstellte Faktura. Lieferung / Botengänge Fracht, Verpackung, Porti und ausserordentliche Botengänge an Dritte werden separat verrechnet. Beschädigungen irgendwelcher Art sind durch die Transportanstalten in Form einer Tatbestandsaufnahme sofort beim Eintreffen der Sendung feststellen zu lassen. Mängelrüge Gelieferte Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität, Menge, fehlender Originale haben spätestens innert 8 Tagen zu erfolgen, sonst gilt die Lieferung als angenommen. Bei begründeten Beanstandungen leisten wir innert angemessener Frist Ersatz. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung für indirekten Schaden ist ausgeschlossen. Haftung Alle an uns gelieferten Unterlagen und elektronische Datenträger sind während dem Transport und der Bearbeitung in unserem Betrieb bis zum Betrage von Fr. 20'000. versichert. Für die Deckung höherer Risiken hat der Besteller selbst aufzukommen. Die Haftung beschränkt sich auf eine Frist von drei Monaten, auch dann, wenn Unterlagen oder Daten länger in unseren Archiven gelagert werden. Zahlung, Zahlungsbedingungen Der Besteller haftet auch dann für die Bezahlung der gelieferten Ware, wenn die Verrechnung in seinem Auftrag an Dritte erfolgt (Fakturen an Bauherren, Auftraggeber usw.). Unsere Rechnungen sind netto zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Spezielle Konditionen sind nur gültig, wenn sie mit uns vorgängig vereinbart wurden. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei grösseren Aufträgen oder Sonderfällen können wir Zahlungsgarantien oder eine angemessene Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung ist in der Auftragsbestätigung festzulegen. 10.4, Druckerei
5 Bei Überschreitung des Zahlungszieles verrechnen wir Verzugszinsen oder eine Mahngebühr von Fr Müssen wir unsere Forderung auf dem Rechtswege geltend machen, so verrechnen wir pro ausgestellte Mahnung unsere Spesen mit Fr Allfällige weitere Umtriebsentschädigungen bleiben vorbehalten. Besondere Bedingungen für Digital-Print-, Druck- und Kopieraufträge Lieferfristen Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Filme, Manuskripte, Daten, Gut zu Druck) vereinbarungsgemäss in unserem Betrieb eintreffen. Andernfalls sind wir nicht mehr an die festgelegte Lieferfrist gebunden. Eine Überschreitung der Lieferfrist, für die uns kein Verschulden trifft, berechtigt den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten oder uns für einen Schaden verantwortlich zu machen. Uns trifft insbesondere kein Verschulden bei Maschinen- und Betriebsstörungen verursacht durch Streiks, Aussperrung, Stromausfall, Rohmaterialmangel und alle Fälle höherer Gewalt. Skizzen, Entwürfe, Urheberrechte Skizzen, Entwürfe, Datenbearbeitungen und andere Vorarbeiten werden auch dann berechnet, wenn kein entsprechender Auftrag nachfolgt. Das Urherberrecht an derartigen Vorlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Reproduktionsrechte Die Reproduktion (Scan, Druck, Kopie, Foto etc.) aller vom Auftraggeber zur Verfügung gesteller Vorlagen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Wir verweisen ausdrücklich auf die Bestimmungen der Artikel OR 240 ff. und 327. Reproduktionsunterlagen / angelieferte Daten Bei angelieferten Daten gehen wir von druckfertigen Daten aus. Eine Datenprüfung erfolgt bei uns hinsichtlich vorhandener Schriften, richtigem Umbruch, dem Verwendungszweck entsprechende Bildaufl ösung und korrekter Defi nition der Farben. 10.5, Druckerei
6 Gut zum Druck / Autorkorrekturen Gut zum Druck-Abzüge werden erstellt für Layout- und Satzarbeiten, welche bei uns erstellt wurden. Liefert hingegen der Kunde die Daten an (Digitalprint, Plakatprint), so gehen wir davon aus, dass diese druckfertig erstellt wurden. Ein Gut zum Druck erfolgt in diesen Fällen nicht mehr. Autorkurrekturen (nachträgliche Text-, Layout-Änderungen) und die damit verbundenen Nachfolgearbeiten sind im Offertpreis nicht enthalten und werden nach Zeitaufwand verrechnet. Toleranzen / Mehr- oder Minderlieferungen / geliefertes Material Branchen- und systemübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger bleiben vorbehalten. Soweit uns durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Besteller. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge bei Extraanfertigungen des Materials bis 20% können nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge verrechnet. Wird Material zur Bearbeitung angeliefert, ist pro Druckgang 10% Zuschuss mitzuliefern. Das Risiko auf Druckergebnis und Ausschuss geht zu Lasten des Bestellers. Eine Preisreduktion für angeliefertes Material kann in der Regel nicht gewährt werden. Farbechtheit / Farbtoleranzen Für die Farbechtheit von Print- und Druckfarben übernehmen wir die jeweils vom Lieferanten zugesicherten Werte. Dies gilt insbesondere für die Lichtbeständigkeit von Plakaten, Folien und Beschriftungen bei Aussenanwendungen etc. Sofern wir uns nicht an die vordefi nierte Farbstandards bei Erstellung, Umrechnung und Printing von elektronisch erstellten Vorlagen halten können, sind die Farben mit Musterdrucken auf dem entsprechenden Ausgabegerät durch den Kunden zu prüfen. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung für indirekten Schaden ist ausgeschlossen. Anerkennung / Haftung / Gerichtsstand Die Erteilung eines Auftrages an uns schliesst die Anerkennung der "Allgemeinen Lieferund Zahlungsbedingungen " und der "Besonderen Bedingungen " durch den Besteller ein. Erfüllungsort ist für beide Teile das Domizil unserer Firma. 10.6, Druckerei
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