Setzen Sie auf den saubersten Gasanbieter der Welt, den Wind.

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1 prowindgas PRIVATKUNDEN Setzen Sie auf den saubersten Gasanbieter der Welt, den Wind.

2 Gute Gründe für prowindgas von Greenpeace Energy. Investition in die Zukunft Mit dem prowindgas-tarif von Greenpeace Energy sorgen Sie für den Umbau der Energiewirtschaft und fördern schon heute die Technologien von morgen: Innovativ, wissenschaftlich anerkannt, ökologisch sinnvoll. Wir sind so nachhaltig, dass wir sogar den Wind recyceln Da das Stromnetz die schwankenden Energiemengen nicht immer aufnehmen kann, bleiben große Mengen wertvoller Ökoenergie oft ungenutzt. Diese überschüssige Energie setzen wir ein, um Windgas zu erzeugen. Förderung der Energiewende Unser Gastarif enthält einen Förderbeitrag für den Ausbau von Erzeugungsanlagen für Windgas. Somit fördern Sie einfach beim Heizen oder Kochen den Ausbau der erneuerbaren Energien. Erstklassiger Service Bei uns landen Sie nicht in Warteschleifen. Wir sind selbstverständlich persönlich für Sie da und beraten Sie kompetent und zuverlässig. Gern helfen wir Ihnen beim Wechsel Ihres Gasversorgers und beantworten Ihre Fragen rund um die Energieversorgung. Faire Geschäftsbedingungen Unsere Verträge beinhalten keine Mindestvertragslaufzeit und unsere verbraucherfreundlichen Geschäftsbedingungen kommen ohne Wenn und Aber aus.

3 Wie aus Windstrom Windgas wird. Die Idee ist so einfach wie bahnbrechend: Wir machen Windstrom zu Windgas und damit speicherbar. Was dabei herauskommt, ist ein ökologisch besonders wertvolles erneuerbares Gas zum Kochen, Heizen, Backen und Strom erzeugen. Windgas entsteht durch die Umwandlung von Ökostrom in Wasserstoff. In einem Elektrolyse-Verfahren wird Ökostrom genutzt, um Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff aufzuspalten ohne Emissionen und Abfälle. Der Wasserstoff kann ins bestehende Gasnetz eingespeist werden und fossiles Erdgas ersetzen. Dort lässt sich das Gas wie gewohnt speichern, transportieren und nutzen. So hilft Windgas bei der Energiewende: Kurzfristig Bereits heute können Elektrolyseure überschüssigen Strom aus Wind- und Sonnenenergieanlagen zu Wasserstoff verarbeiten. So wird erneuerbarer Strom speicherbar. Mittelfristig Windgas erschließt das vorhandene Gasnetz als Speicher für erneuerbare Energien und verbindet das Strom- und Gasnetz zu einer integrierten Gesamtlösung. Das ermöglicht eine Energieversorgung aus 100 % regenerativen Quellen auch bei bewölktem Himmel und Windflaute. Langfristig Gas wird 100 % erneuerbar. Denn bei der Windgaserzeugung kommen ausschließlich Wasser und Ökostrom zum Einsatz. Langfristig kann so fossiles Erdgas komplett ersetzt werden. Ein weiteres Plus Windgas ist eine ökologisch sinnvolle Alternative zu Biogas, das häufig mit Massentierhaltung und Intensivlandwirtschaft verbunden und daher nur eingeschränkt ökologisch sinnvoll ist. Viele gute Gründe, um jetzt zu prowindgas zu wechseln und Ihre persönliche Energiewende abzurunden.

4 Jede Revolution hat mal klein angefangen. Diese bei 0,4 Cent. Als erster Energieversorger bietet Greenpeace Energy einen Gastarif an, der die Windgas-Technologie fördert. Mit unserem Tarif prowindgas unterstützen Sie die Windgas-Technologie. Im Preis von 6,95 Cent pro Kilowattstunden sind 0,4 Cent Förderbeitrag enthalten. Dieser Innovationsaufschlag fördert den Ausbau der Windgas-Technologie. Unser Preis pro Kilowattstunde Förderbeitrag (entspricht 0,40 Cent inkl. Umsatzsteuer) 0,340 Cent Umsatzsteuer 1,110 Cent Gassteuer 0,550 Cent 6,95 Cent Konzessionsabgabe* 0,030 Cent Netznutzungsentgelte* 1,962 Cent Gasbeschaffung 2,958 Cent Mit dem Fördertarif prowindgas unterstützen schon heute mehr als Kunden die Windgas-Technologie von morgen. Quelle: Greenpeace Energy * Die Netznutzungsentgelte variieren bundesweit je nach Netzgebiet. Bei dieser Zahl handelt es sich um einen Durchschnitt, der über alle bundesdeutschen Netzentgelte gebildet wurde. Die Konzessionsabgabe variiert nach Gemeindegröße. prowindgas zum fairen Preis von 6,95 Cent/kWh 14, Preisgarantie* bis mindestens Euro Grundpreis pro Monat und Zähler Inklusive 0,4 Cent/kWh Förderbetrag Der Grundpreis deckt u. a. die Verwaltungskosten, Kosten für die Zählerablesung sowie eine Grundgebühr für die Nutzung der Gasnetze. * Ausgenommen sind etwaige Erhöhungen der Umsatz- und/oder der Energiesteuer sowie der sonstigen im Gaspreis enthaltenen gesetzlichen Abgaben, die Greenpeace Energy auch während der Garantiezeit zur Preisanpassung berechtigen. Bei unserem Gaspreis von 6,95 Cent pro Kilowattstunde fallen für die Gasbeschaffung selbst 2,958 Cent an. Mehr als die Hälfte der Kosten verursachen Steuern und Netzentgelte: insgesamt 3,652 Cent. Hinzu kommt der Förderbeitrag von 0,340 Cent (entspricht 0,4 Cent inkl. Umsatzsteuer) pro Kilowattstunde, der in den Ausbau der Windgas-Technologie fließt. Ziel ist die Einspeisung von Windgas ins Gasnetz. Erdgas ist die Brücke Windgas die Zukunft Bis wir Windgas ins Netz einspeisen können, beziehen Sie als unser Gaskunde zunächst reines Erdgas. Eine Übergangslösung mit Stärken: CO 2 -Bilanz: Erdgas ist der fossile Energieträger mit der geringsten Kohlenstoffintensität und wichtig für den Klimaschutz. Effizienz: Erdgas erlaubt den Einsatz hocheffizienter Technologie wie Blockheizkraftwerke (BHKW). Flexibilität: Erdgas-Kraftwerke können auch kurzfristig hoch- und runtergefahren werden und die schwankende Stromproduktion aus Wind und Sonne flexibel ausgleichen.

5 So weit hat uns der Wind bisher getragen: Spatenstich für die Windgas-Zukunft Die Windgas Meilensteine Anfang 2011 haben wir Windgas zum allerersten Mal in der Öffentlichkeit vorgestellt. Seitdem treiben wir die Idee voran und werden dabei mittlerweile von mehr als prowindgas- Kunden unterstützt. Mit bemerkenswerten Erfolgen eine Chronologie: Februar Die Idee, Gas aus Wind zu machen, fällt bei Greenpeace Energy auf fruchtbaren Boden. Februar Von der Idee Richtung Realität: der Fördertarif prowindgas wird beschlossen. März Kurz nach der atomaren Katastrophe in Fukushima wird Windgas der Öffentlichkeit präsentiert. Juni Mit einem parlamentarischen Abend in Berlin stellt Greenpeace Energy die politischen Weichen: Windgas kommt ins Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Juli Starker Start für den prowindgas-tarif: Knapp Förderer in den ersten vier Wochen. Oktober prowindgas gewinnt den Utopia-Award. Mittlerweile werden die ersten Kunden versorgt. Juni Auf Einladung von Bundespräsident Joachim Gauck und einer unabhängigen Jury wird Windgas auf der Woche der Umwelt im Schloss Bellevue präsentiert. September Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung von Windgas an. Für Umweltminister Altmaier zählt der Ausbau der Technologie zu den wichtigsten Aufgaben für die Zukunft. Mai Greenpeace Energy intensiviert Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern zum Bau eines Elektrolyseurs. Oktober In Brandenburg findet der erste Spatenstich statt, um das Hybridkraftwerk der Firma Enertrag an das Gasnetz anzuschließen. Mit dem dort produzierten Wasserstoff werden die Gaskunden von Greenpeace Energy versorgt, sobald der Anschluss fertig gestellt ist. Enertrag-Kraftwerk wird ans Netz angeschlossen Im Herbst 2013 haben im brandenburgischen Prenzlau die Bauarbeiten begonnen, um das Hybridkraftwerk der Firma Enertrag für die prowindgas-kunden von Greenpeace Energy an das Gasnetz anzuschließen. Über eine kurze Stichleitung wird ab 2014 Wasserstoff ins Erdgasnetz eingespeist, der erneuerbar und klimaneutral mit Windstrom erzeugt wurde. Das Windenergie-Unternehmen Enertrag betreibt das weltweit erste Kraftwerk, das neben Strom und Wärme auch Windgas erzeugt. In diesem Hybridkraftwerk wird Wasser mittels Elektrolyse in Wasserstoff und Sauerstoff aufspaltet. Mit dem so entstandenen Windgas wird die Energie-Genossenschaft Greenpeace Energy ihre Gaskunden versorgen, sobald der Anschluss ans Gasnetz fertig gestellt ist. Das Windgas hat eine besonders hohe ökologische Qualität. Der Enertrag-Elektrolyseur arbeitet mit Windstrom aus drei Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe, mit denen er über eine Direktleitung verbunden ist. Darüber hinaus richtet sich die Windgas-Produktion nach dem Windangebot, denn der Einsatz von Elektrolyseuren ist besonders dann sinnvoll, wenn viel Wind weht und wenig Stromnachfrage besteht. Im Inneren des Hybridkraftwerks spaltet ein Elektrolyseur Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff auf. Foto: Tom Baerwald/Enertrag GmbH

6 Nachhaltiges Engagement auf ganzer Linie. Greenpeace Energy bietet Ihnen mehr als innovatives Gas: Rund Eigentümer und alle ziehen an einem Strang In unserem Genossenschaftsmodell kann jeder zum Miteigentümer werden. Dank der Einlagen unserer Mitglieder können wir finanziell unabhängig agieren. Außerdem bezieht fast jeder unserer vielen Miteigentümer auch selbst unsere Energie. So liegen eine nachhaltige Geschäftspolitik, das energiepolitische Engagement und die saubere Energieversorgung zu fairen Preisen im Interesse aller. Eine Mitgliedschaft bei Greenpeace Energy ist schon ab einem einmaligen Anteil von 55 Euro und natürlich auch unabhängig vom Energiebezug möglich. Wir fordern nicht nur, wir handeln Die Energiewende ist zwar beschlossen, aber noch lange nicht umgesetzt. Auf dem Weg in eine 100 %ig saubere Energiezukunft gibt es noch viel zu tun. Seit unserer Gründung engagieren wir uns auch auf politischer Ebene für eine Energieversorgung ohne Kohle und Atom. Um das zu erreichen, engagieren wir uns erfolgreich für die Integration technologischer Innovationen, etwa die rechtlichen Voraussetzungen, um Windgas ins Gasnetz einzuspeisen. Oder wir mischen uns mit wissenschaftlichen Studien in die politische Debatte ein, indem wir die wahren Kosten von Kohle- und Atomstrom aufdecken. Wir bauen eigene Kraftwerke Unsere 100 %ige Tochterfirma Planet energy wurde im Januar 2001 gegründet und hat seitdem bereits mehr als 120 Millionen Euro in den Bau sauberer Kraftwerke investiert. Elf Windparks und drei Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 65 Megawatt sind in Betrieb. Dies deckt den Jahresstrombedarf von rund durchschnittlichen Haushalten. Weitere Projekte sind in Planung. Unser Ökostrom Ihr Beitrag zur Energiewende Unser Strom ist zu 100 % frei von Kohle- und Atomstrom aus Überzeugung. Wir beliefern unsere Kunden mit konsequentem Ökostrom aus erneuerbaren Energien nach den strengen Kriterien der Umweltschutzorganisation Greenpeace e. V. Dafür stehen wir mit unserem Namen. Bei der Herkunft unseres Stroms sind wir deswegen besonders streng. Unser Strom stammt ausschließlich aus Wasserkraftwerken und Windenergieanlagen in Österreich und Deutschland. Und auch bei Themen wie dem Versorgungskonzept sowie der Förderung von Neuanlagen gehen wir keine Kompromisse ein. Wir etikettieren Strom aus Kohle- oder Atomkraft nicht zu Ökostrom um und verzichten auf handelbare Zertifikate wie zum Beispiel RECS. Wir legen alle unsere Lieferantenkraftwerke offen, und unsere Neukunden versorgen wir nach spätestens fünf Jahren vollständig mit Strom aus Anlagen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Unsere Vision für die Zukunft ist klar: 100% erneuerbare Energien. Verbessern Sie Ihre persönliche CO 2 -Bilanz und sorgen Sie mit dem Bezug von Ökostrom für eine saubere und klimaverträgliche Energieversorgung. Nähere Informationen zu uns, unseren Produkten und unserem Engagement finden Sie auf greenpeace-energy.de.

7 Jetzt wechseln Haben wir Sie von unserem prowindgas überzeugt? Dann wechseln Sie noch heute. Durch prowindgas leisten Sie einen direkten Beitrag zur Energiewende und fördern aktiv den Ausbau sowie die Speicherbarkeit erneuerbarer Energien. So einfach ist der Wechsel zu Greenpeace Energy Nehmen Sie Ihre letzte Gasrechnung zur Hand, denn dort finden Sie alle wichtigen Informationen zum Wechseln. Füllen Sie das beigefügte Formular aus. Schicken Sie das Formular an uns zurück. Alle weiteren Formalitäten wie z. B. die Abmeldung bei Ihrem bisherigen Versorger übernehmen wir. Übrigens finden Sie das Wechselformular auch online auf greenpeace-energy.de/windgas/kunde-werden.html. Wenn Sie sich dort anmelden, spart das Porto und vermeidet CO 2. Gern nehmen wir Ihren Wechselwunsch auch persönlich entgegen. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr unter 040/ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN prowindgas Präambel prowindgas ist ein Produkt von Greenpeace Energy eg (nachfolgend GPE ), mit welchem der Gaskunde die Produktion und Einspeisung von erneuerbarem Wasserstoff und/oder erneuerbarem Methan fördert, der/das aus erneuerbaren Energien, insbesondere aus Windstrom hergestellt werden soll (nachfolgend Windgas ). Der Kunde wird zunächst von GPE zu 100 % mit Erdgas beliefert. Zur Förderung des Neubaus von Erzeugungsanlagen für Windgas zahlt der Gaskunde einen Aufschlag auf den Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Nach Abschluss der Aufbauphase sollen dem Erdgas schrittweise Anteile von Windgas beigemischt werden. Der Windgasanteil hängt von den bis dahin vorhandenen Erzeugungskapazitäten für erneuerbaren Wasserstoff und/oder Methan ab und wird im Regelbetrieb im einstelligen Prozentbereich liegen. GPE wird den erneuerbaren Wasserstoff sowohl selbst erzeugen als auch von anderen Lieferanten beziehen. Vor diesem Hintergrund gelten die nachfolgenden Vertragsbestimmungen: 1. Gegenstand, Geltungsbereich und Aufgabenverteilung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen prowindgas (nachfolgend AGB ) regeln das zwischen GPE und den Kunden bestehende Lieferverhältnis hinsichtlich der Gasversorgung. GPE beliefert im Rahmen dieser AGB ausschließlich Kunden, die Verbraucher oder Kleingewerbetreibende mit einem Verbrauch von weniger als Kilowattstunden pro Jahr und Verbrauchsstelle sind (nachfolgend Kunden ). Die Belieferung wird unter der Maßgabe durchgeführt, dass die Belieferung des Kunden durch den Netzbetreiber nach einem Standardlastprofil zugelassen wird. Die für die Versorgung des Kunden mit Gas zu erfüllenden Aufgaben sind gesetzlich aufgeteilt zwischen dem Gaslieferanten, dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Abnahmestelle, über die der Kunde mit Gas versorgt wird, angeschlossen ist und dem Messstellenbetreiber. GPE übernimmt die Gaslieferung und veranlasst für den Kunden die notwendigen Klärungen mit dem Netzbetreiber. Zur Erfüllung des Vertrages bedient sich GPE zurzeit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, An der Limpurgbrücke 1, Schwäbisch Hall als Dienstleister u. a. für die technische Abwicklung, die Organisation des Versorgerwechsels und die Abrechnung. Für den erforderlichen Netzanschluss sorgt der Kunde. 2. Organisation des Gaswechsels GPE organisiert unentgeltlich und zügig die Abwicklung des Lieferantenwechsels für die Kunden, wobei GPE dafür Sorge trägt, dass die Interessen des Kunden gegenüber den Netzbetreibern und anderen Beteiligten gewahrt bleiben. Der Kunde bevollmächtigt GPE, Erklärungen zu diesem Zweck für ihn abzugeben. 3. Art und Umfang der Gasversorgung 3.1 Im Rahmen dieses Vertrages wird der Kunde an der vereinbarten Abnahmestelle mit Erdgas in Niederdruck beliefert. Nach Abschluss der Aufbauphase zum Aufbau der Wasserstoffproduktion sollen sukzessiv Anteile von Windgas in das allgemeine Gasnetz eingespeist werden. Den aktuell eingespeisten Windgasanteil kann der Kunde jederzeit auf abrufen. 3.2 Der Brennwert mit der sich aus den Erzeugungs- oder Bezugsverhältnissen ergebenden Schwankungsbreite sowie der für die Belieferung des Kunden maßgebende Ruhedruck des Gases ergeben sich aus den ergänzenden Bestimmungen des Netzbetreibers zu den allgemeinen Netzanschlussbedingungen der Anlage, über die der Kunde Gas entnimmt. 3.3 Der Kunde ist für die Dauer des Liefervertrages verpflichtet, seinen gesamten Bedarf an leitungsgebundenen Gaslieferungen an der vereinbarten Abnahmestelle von GPE zu beziehen. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen. GPE ist verpflichtet, die für die Deckung des gesamten Bedarfs des Kunden erforderliche Gaslieferung zu erbringen. 3.4 GPE ist von der Lieferpflicht befreit, solange und soweit sie an der Lieferung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände gehindert ist, deren Beseitigung ihr nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. GPE ist auch dann von der Lieferpflicht befreit, wenn Unterbrechungen oder Störungen der Gasversorgung Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses sind, es sei denn, die Störung beruht auf unberechtigten Maßnahmen von GPE. 4. Ablesung, Abrechnung, Zahlungsverzug 4.1 Die entnommene Gasmenge wird in Kubikmetern gemessen. Grundlage für die Abrechnung ist jedoch die gelieferte Energiemenge in Kilowattstunden. Die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden erfolgt durch Multiplikation mit dem vom Netzbetreiber genannten Umrechnungsfaktor. Dieser setzt sich aus dem Brennwert (Hs) und der mittleren physikalischen Zustandsgröße zusammen. 4.2 Die Verbrauchsermittlung erfolgt durch GPE, den örtlichen Netzbetreiber, den jeweiligen Messstellenbetreiber oder durch einen von GPE beauftragten Dienstleister. Hierbei ist der Kunde rechtzeitig vorher zu benachrichtigen und hat dem Beauftragten den Zutritt zu seinem Grundstück und den Räumlichkeiten zu gestatten, soweit dies zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Der Anfangs- und Endzählerstand wird durch den Netzbetreiber an GPE übermittelt. Wird dem Beauftragten eine Ablesung nicht ermöglicht, kann GPE den Verbrauch auf Basis von Erfahrungswerten schätzen. Abweichend hiervon kann GPE verlangen, dass die Messeinrichtungen vom Kunden selbst abgelesen werden, es sei denn, die Selbstablesung ist für den Kunden unzumutbar. Sofern der Kunde trotz bestehender Pflicht zur Selbstablesung des Zählers und nach Aufforderung den jeweiligen Zählerstand nicht mitteilt, ist GPE berechtigt, den jeweiligen Zählerstand auf Basis von Erfahrungswerten zu schätzen. Geschätzte Zählerstände können im Falle einer nachträglichen Ablesung korrigiert werden. 4.3 Während des Abrechnungszeitraumes werden monatlich gleiche Abschlagszahlungen in Höhe von einem Zwölftel des voraussichtlichen Jahresentgelts erhoben. Diese Abschlagszahlungen sind jeweils zum 28. des jeweiligen Folgemonats fällig. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird GPE dem Kunden eine Jahresabrechnung überreichen. Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder vergleichbaren Zahlungsaufstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt im Wege des Lastschrifteinzugs oder der Überweisung durch den Kunden. Abweichend von der jährlichen Abrechnung kann gegen ein zusätzliches Entgelt auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung vereinbart werden.

8 Abweichend für Neukunden ab dem gilt: 4.3 Während des Abrechnungszeitraumes werden monatlich gleiche Abschlagszahlungen in Höhe von einem Zwölftel des voraussichtlichen Jahresentgelts erhoben. Diese Abschlagszahlungen sind jeweils zum 15. des laufenden Kalendermonats fällig. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird GPE dem Kunden eine Jahresabrechnung überreichen. Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder vergleichbaren Zahlungsaufstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt im Wege des Lastschrifteinzugs oder der Überweisung durch den Kunden. Abweichend von der jährlichen Abrechnung kann gegen ein zusätzliches Entgelt auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung vereinbart werden. 4.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist GPE unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, dem Kunden für die Kosten jeder Zahlungsaufforderung (Mahnung) EUR 2,50 in Rechnung zu stellen. Bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung oder wenn der Kunde in anderer Art seinen Verpflichtungen gegenüber GPE in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt, ist GPE berechtigt, die Versorgung vier (4) Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Versorgungsunterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Beginn der Unterbrechung wird dem Kunden drei (3) Werktage im Voraus angekündigt. 5. Preise und Preisanpassungen 5.1 Die jeweils mit dem Kunden vereinbarten Preise beinhalten Bezugskosten für Gas von Lieferanten oder eigene Gasproduktionskosten, Netznutzungsentgelte, gesetzliche Steuern und Abgaben, insb. Energiesteuer, Konzessionsabgaben, Entgelte für Messung und Verrechnung, einen Förderbeitrag i. S. v. Ziffer 5.2 zum Aufbau der Windgasversorgung sowie die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Soweit künftig Energiesteuern oder sonstige die Erzeugung, Beschaffung, Übertragung, Verteilung oder den Verbrauch von Energie belastende Steuern, Abgaben irgendwelcher Art wirksam werden sollten, werden diese in der jeweiligen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für anderweitige zusätzliche nichtsteuerliche Belastungen, die auf gesetzlicher Grundlage entstehen. Netznutzungsentgelte werden dem Kunden auf der Grundlage der bundesdurchschnittlichen Netznutzungsentgelte der GPE-Kunden in Rechnung gestellt. 5.2 Der Arbeitspreis enthält einen Aufschlag von 0,4 Cent brutto pro Kilowattstunde Gas zur Förderung des Neubaus von Erzeugungsanlagen für Windgas. GPE wird jeweils im Geschäftsbericht ausweisen, wofür der Förderbeitrag verwendet wurde. 5.3 Sofern die konkreten Kosten der in Ziffer 5.1 angegebenen Faktoren steigen oder sich aus sonstigen gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen Vorschriften zusätzliche Belastungen für die Erzeugung, Beschaffung, Übertragung, Verteilung oder den Verbrauch von Gas ergeben, ist GPE berechtigt, die Preise gegenüber dem Kunden nach billigem Ermessen anzuheben, soweit dies erforderlich ist, um eine Steigerung der Gesamtkosten auszugleichen. Sofern diese Kosten sinken, wird GPE die Preise gegenüber dem Kunden nach demselben Maßstab senken. 5.4 Preisänderungen erfolgen nur zum Anfang eines Kalendermonats; sie werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht im Falle einer Preisanhebung das Recht zu, den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, und zwar zum nächstmöglichen Umstellungstermin auf einen anderen Anbieter (maximal zwei [2] Wochen ab Zugang der Kündigung bei GPE). 5.5 Soweit GPE einen Preis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt garantiert, gelten die vereinbarten Preise bis zum Ende des Garantiezeitraums (Preisgarantie). Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisanpassungen infolge einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer, der Energiesteuer oder sonstiger Belastungen aufgrund deutscher oder europäischer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. 8.3 GPE ist Teil des internationalen Greenpeace-Verbundes (Greenpeace). Sofern der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses eingewilligt hat, werden die Kundendaten zum Zwecke der Information über die Arbeit von Greenpeace innerhalb des Greenpeace-Verbundes übermittelt und genutzt. 8.4 An andere Dritte werden die Kundendaten nicht weitergegeben. GPE behält sich allerdings das Recht vor, titulierte Forderungen an Dritte abzutreten und die zur Forderungsrealisierung nötigen Daten dem neuen Gläubiger mitzuteilen. 9. Verbraucherbeschwerden / Schlichtungsstelle GPE beantwortet von Kunden, die Verbraucher im Sinne des 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind, Verbraucherbeschwerden gemäß 111a EnWG innerhalb der gesetzlichen Frist von vier (4) Wochen ab deren Zugang bei GPE. Hilft GPE der Verbraucherbeschwerde innerhalb dieser Frist nicht ab, kann der Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie anrufen (Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, Berlin, Tel.: 030/ , info@schlichtungsstelle-energie.de). Daneben unterhält die Bundesnetzagentur einen Verbraucherservice für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur, Verbraucherservice, Postfach 8001, Bonn, Tel. 030/ oder 01805/101000, verbraucherservice-energie@bnetza.de). 10. Änderungen dieser AGB GPE ist berechtigt, diese AGB zu ändern. GPE wird dem Kunden beabsichtigte Änderungen dieser AGB in Textform mitteilen. GPE wird nur dann Änderungen der AGB vornehmen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere, um Veränderungen von Umständen zu berücksichtigen, auf die GPE keinen Einfluss hatte, oder um eine im Vertrag entstandene Lücke zu schließen. GPE stellt sicher, dass der Kunde durch die Änderung insgesamt nicht schlechter gestellt wird. Das Änderungsrecht von GPE bezieht sich nicht auf wesentliche Vertragspflichten, einschließlich der Vertragslaufzeit und des Rechts zur ordentlichen Kündigung. Der Kunde kann einer Änderung der AGB innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, und zwar zum nächstmöglichen Umstellungstermin auf einen anderen Anbieter (maximal zwei [2] Wochen ab Zugang der Kündigung bei GPE). Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht oder nicht fristgemäß widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung der AGB als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist GPE zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. GPE wird den Kunden hierauf in der Mitteilung der geänderten AGB hinweisen. 11. Hinweis gem. 107 Abs. 2 EnergieStV Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Gültig ab Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug 6.1 Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass dem Kunden auf seine schriftlich, elektronisch oder telefonisch übermittelte Bestellung hin eine Vertragsbestätigung von GPE zugeht. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beginnt unmittelbar nach Beendigung des Vertrages mit dem vorangegangenen Versorger. 6.2 Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien monatlich mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform. 6.3 Jede Vertragspartei kann den Gaslieferungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Abschlagszahlung i. S. v. Ziffer 4.3 vollständig oder hinsichtlich eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist. 6.4 Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht der Vertrag fort. Der Kunde teilt GPE seine neue Adresse mindestens sechs (6) Wochen vor dem Umzug mit. 7. Haftung 7.1 GPE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung infolge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist GPE von der Leistungspflicht befreit. GPE weist darauf hin, dass dem Kunden in diesem Fall gegebenenfalls Ansprüche gegen den Netzbetreiber aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung zustehen, 18 NDAV. Satz 1 gilt nicht, soweit GPE die Störung zu vertreten hat. GPE ist verpflichtet, ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als diese GPE bekannt sind oder von GPE in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. 8. Datenschutz 8.1 Zur Erfüllung des Vertrages bedient sich GPE zurzeit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Dienstleister u. a. für die technische Abwicklung, die Organisation des Versorgerwechsels und die Abrechnung. Zu diesem Zweck werden die Kundendaten dorthin übertragen und dort gespeichert, verarbeitet und genutzt. 8.2 Zum Zwecke der Organisation des Gaswechsels nach Maßgabe von Ziffer 2 werden die für die Kündigung erforderlichen Daten des Kunden im erforderlichen Umfang an den bisherigen Gaslieferanten, den Messstellenbetreiber und den Netzbetreiber des Kunden übermittelt.

9 So erreichen Sie uns: Tel: 040/ * Fax: 040/ * Montag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr zum normalen Telefontarif, mit Rückrufservice. greenpeace-energy.de Greenpeace Energy eg Hongkongstraße Hamburg Sitz der Genossenschaft: Hamburg Registergericht: Amtsgericht Hamburg GnR 1002 Vorstand: Nils Müller, Sönke Tangermann Aufsichtsratsvorsitzender: Thomas Breuer Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier, mit dem Blauen Engel ausgezeichnet; Stand 4/14

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