FÖRDERSCHULEN UND INKLUSION

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1 FÖRDERSCHULEN UND INKLUSION Online-Umfrage im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen (GEW-NRW) Oktober 2015 Mauss Research Zehdenicker Straße Berlin Fon: Fax: Ansprechpartner: Alexander Mauß

2 UNTERSUCHUNGSANLAGE Auftraggeber Grundgesamtheit Erhebungsmethode Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen (GEW-NRW) Alle Förderschulen in Nordrhein- Westfalen Online, Personalisiertes Anschreiben mit Kennwort, Erinnerungsschreiben Erhebungszeitraum Bruttostichprobe Stichprobenneutrale Ausfälle 674 (Vollerhebung) Keine Fallzahl 197 Rücklaufquote Ausfülldauer Fragebogen / Auswertung Durchführung der Erhebung Ansprechpartner 29,2 Prozent 8,7 Minuten (Median) Mauss Research mainis IT Service GmbH Alexander Mauss, Mauss Research amauss@mauss-research.de Seite 2 von 35

3 INHALTSVERZEICHNIS I. WICHTIGSTE ERGEBNISSE... 4 II. INFORMATIONEN ZUR UM FRAGE / METHODIK... 7 III. DETAILLIERTE AUSWERTUNG Angaben zur Schule... 9 a) Förderschwerpunkt und Verbund... 9 b) Kollegium und Stellenplan c) Versetzungen und Abordnung von Lehrkräften an die Regelschule d) Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen (GL) Maßnahme der Schulträger und der Schulaufsicht a) Ausstattung der Kommune bzw. des Kreises b) Erforderlichkeit von Schulentwicklungsplan und Inklusionsbeirat c) Beteiligung an der Schulentwicklungsplanung d) Voraussichtliche Schließung der Schule Seite 3 von 35

4 I. WICHTIGSTE ERGEBNISSE Methodik Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen (GEW- NRW) möchte ergründen, wie sich die Umsetzung der Inklusion auf die Förderschulen auswirkt. Hierzu wurden die Schulleiterinnen und Schulleiter aller 674 Förderschulen per Mail angeschrieben und zur Online-Befragung eingeladen. Vom bis haben insgesamt 197 Förderschulen an der Online-Befragung teilgenommen und den Fragebogen komplett beantwortet. Dies entspricht einer Ausschöpfung von 29,2 Prozent. Die Online-Umfrage besteht aus zwei thematischen Blöcken: Angaben zur Schule sowie Maßnahmen der Schulträger und der Schulaufsicht. Angaben zur Schule Förderschwerpunkt und Verbund Vier von zehn Förderschulen decken den Förderbereich Lernen ab. Ein Drittel fördert die Emotionale und geistige Entwicklung, jeweils gut ein Viertel Sprache sowie Geistige Entwicklung. Andere Förderbereiche sind deutlich seltener vertreten. Etwa ein Fünftel der Förderschulen ist nach 20 (7) SchulG im Verbund organisiert. Kollegium und Stellenplan Im Mittel (Median) weisen die befragten Förderschulen laut Stellenplan 22 Stellen für Lehrkräfte auf. Real sind im Mittel 26 Lehrkräfte an den Förderschulen beschäftigt. Bei einem Zehntel der Förderschulen gibt es im Durchschnitt weniger Lehrkräfte als Stellen. Fast ebenso häufig kommt genau eine Lehrkraft auf eine im Stellenplan ausgewiesene Stelle. Bei der überwiegenden Mehrheit acht von zehn Befragten kommt mehr als eine Lehrkraft auf eine im Stellenplan ausgewiesene Stelle. Das liegt daran, dass viele Lehrkräfte nur in Seite 4 von 35

5 Teilzeit an den Schulen beschäftigt sind. Insgesamt kommen im Mittel 1,2 Lehrkräfte auf eine Stelle. Im Mittel umfasst das Kollegium der Förderschulen 22 Lehrkräfte für Sonderpädagogik und 2 FachlehrerInnen an Sonderschulen. Versetzungen und Abordnungen von Lehrkräften an die Regelschule Bei etwa der Hälfte der befragten Förderschulen sind Lehrkräfte an die Regelschule versetzt worden. Am häufigsten in etwa der Hälfte der Fälle erfolgten die Versetzungen an eine Gesamtschule. Etwas seltener wurden LehrerInnen an die Grund- oder Hauptschule versetzt. Bei jeweils etwa einem Fünftel fanden Versetzungen an eine Real- oder eine Sekundarschule statt. Jeweils etwa ein Zehntel der Versetzungen erfolgte an ein Gymnasium bzw. eine Förderschule. Von fast allen der befragten Förderschulen (etwa neun von zehn) sind Lehrkräfte an die Regelschulen abgeordnet worden. Die meisten dieser Abordnungen erfolgten für die Bereiche Lesen, Emotionale und soziale Entwicklung (LES). Acht von zehn Befragten sehen Fortbildungsbedarf für die in die Inklusion abgeordneten Lehrkräfte. Etwa vier von zehn SchulleiterInnen erklären, dass Versetzungen bzw. Abordnungen von Lehrkräften zu Lasten der Lehrerversorgung ihrer Schule gehen. Bei den meisten dieser Schulen acht von zehn wurde daraufhin das Förderangebot verändert. Bei gut der Hälfte wurden in der Konsequenz die Klassen vergrößert. Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen (GL) Bei acht von zehn Förderschulen sind Kinder als Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen (GL) angemeldet worden. In den Schuljahren 2014/2015 sowie 2015/2016 sind in dieser Gruppe im Mittel jeweils 3 SchülerInnen aus dem GL angemeldet worden. Die meisten Förderschulen acht von zehn verzeichnen Rückkehrer aus der Grundschule. Bei gut der Hälfte dieser Gruppe sind ehemalige GesamtschülerInnen, bei vier von zehn ehemalige HauptschülerInnen als Rückkehrer aus dem GL angemeldet worden. Ein Viertel verzeichnet Rückkehrer aus der Realschule. Seite 5 von 35

6 Darüber hinaus erklärt gut ein Drittel der Förderschulen, dass sie seit dem Schuljahr 2014/2015 vermehrt SchülerInnen und Schüler in der Unterstufe aufnehmen. Maßnahme der Schulträger und der Schulaufsicht Drei von zehn Befragte geben an, dass ihre Kommune bzw. ihr Kreis sowohl über einen Schulentwicklungsplan, der die Inklusion ausreichend berücksichtigt, als auch einen Inklusionsbeirat, verfügt. Bei gut einem Fünftel ist ausschließlich ein Schulentwicklungsplan vorhanden. Jede(r) Sechste nennt ausschließlich den Inklusionsbeirat. Neun von zehn Befragten halten einen Schulentwicklungsplan, der die Inklusion angemessen berücksichtigt, für erforderlich. Drei Viertel sehen einen Inklusionsbeirat als erforderlich an. Etwa vier von zehn sind der Ansicht, dass ihre Schule angemessen an der Schulentwicklungsplanung beteiligt worden ist. Dies trifft vor allem auf diejenigen Befragten zu, bei denen es einen Schulentwicklungsplan gibt. Etwa jede(r) fünfte befragte SchulleiterIn gibt an, dass seine/ihre Schule voraussichtlich geschlossen wird. Davon droht rund einem Fünftel die Schließung zum Schuljahr 2015/2016. Etwa vier von zehn verweisen auf das Schuljahr 2016/2017. Ein Viertel erklärt, voraussichtlich im darauffolgenden Jahr geschlossen zu werden. Ein Fünftel verweist auf einen späteren Zeitpunkt oder kann keinen Zeitpunkt nennen. Seite 6 von 35

7 II. INFORMATIONEN ZUR UMFRAGE / METHODIK Zielsetzung Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen (GEW- NRW) möchte ergründen, wie sich die Umsetzung der Inklusion auf die Förderschulen auswirkt. Die Online-Umfrage für die Förderschulen wurde von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen (GEW-NRW) beauftragt und von Mauss Research in Zusammenarbeit mit der mainis IT-Service GmbH durchgeführt. Feldzeit, Ausschöpfung und Befragungsdauer Für die Befragung wurden die Schulleiterinnen und Schulleiter aller 674 Förderschulen in Nordrhein-Westfalen am per Mail angeschrieben und zur Online-Befragung eingeladen eine Erinnerung erfolgte am Jede enthielt einen personalisierten Link für die Teilnahme und wurde von der mainis IT-Service GmbH verschickt. Die Adressdaten wurden von der GEW-NRW geliefert. Vom bis haben 197 Förderschulen an der Befragung teilgenommen und den Fragebogen komplett beantwortet. Dies entspricht einer Ausschöpfung von 29,2 Prozent. Die durchschnittliche Ausfülldauer des Fragebogens (Median) betrug 8,7 Minuten. Seite 7 von 35

8 Untersuchungsanlage Auftraggeber Grundgesamtheit Erhebungsmethode Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Nordrhein-Westfalen (GEW-NRW) Alle Förderschulen in Nordrhein-Westfalen Online, Personalisiertes Anschreiben mit Kennwort, Erinnerungsschreiben Erhebungszeitraum Bruttostichprobe 674 (Vollerhebung) Realisierte Stichprobe 197 Rücklaufquote Ausfülldauer 29,2 Prozent 8,7 Minuten (Median) Fragebogen/Auswertung Mauss Research Durchführung der Erhebung Ansprechpartner mainis IT Service GmbH Alexander Mauss, Mauss Research amauss@mauss-research.de Ergebnisdarstellung: Zusammengefasste Prozentangaben Zusammengefasste Prozentangaben können von der Summe der einzelnen Ausprägungen aufgrund von Rundungsfehlern minimal abweichen. Dies liegt daran, dass bei Zusammenfassungen nicht mit den gerundeten Prozentwerten, sondern mit den nicht-gerundeten Werten, gerechnet wird. Dadurch ist die zusammengefasste Prozentangabe der genauere Wert. Beispiel: Rundungsfehler Ausprägungen Berechnung aufgrund gerundeter Einzelwerte (nicht ideal) Sehr wichtig 12% 12,4% Wichtig 18% 18,4% Sehr wichtig / wichtig 30% 31% Berechnung aufgrund nicht gerundeter Einzelwerte (ideal) Seite 8 von 35

9 III. DETAILLIERTE AUSWERTUNG Die Umfrage beinhaltet zwei thematische Blöcke: Angaben zur jeweiligen Schule Maßnahmen der Schulträger und der Schulaufsicht 1. Angaben zur Schule Der erste thematische Block umfasst Fragen nach dem Förderschwerpunkt und Verbundmitgliedschaft der Förderschule, zum Kollegium und Stellenplan, zu Versetzungen und Abordnungen von Lehrkräften an die Regelschulen sowie zur Rückkehr von Kindern aus dem Gemeinsamen Lernen (GL) an die Förderschule. a) Förderschwerpunkt und Verbund (i) Förderschwerpunkt Die Befragten konnten anhand von sieben vorgegebenen Antwortmöglichkeiten angeben, welche Förderschwerpunkte ihre Schule abdeckt. Mehrfachantworten waren dabei möglich. Etwa vier von zehn (39 Prozent) geben Lernen als Schwerpunkt an, circa ein Drittel (34 Prozent) nennt Emotionale und soziale Entwicklung. Rund drei von zehn fördern im Bereich Sprache (27 Prozent), etwa ein Viertel (23 Prozent) im Bereich Geistige Entwicklung. Deutlich seltener werden Körperliche und motorische Entwicklung (6 Prozent), Sehen (3 Prozent) sowie Hören und Kommunikation (2 Prozent) genannt. Seite 9 von 35

10 Förderschwerpunkt der Schulen Welchem Förderschwerpunkt gehört Ihre Schule nach 19 SchulG an? Mehrfachnennungen möglich Lernen 39% Emotionale und soziale Entwicklung 34% Sprache 27% Geistige Entwicklung 23% Körperliche und motorische Entwicklung 6% Sehen 3% Hören und Kommunikation 2% Keine Angabe: 1% Seite 10 von 35

11 (ii) Verbund Etwa ein Fünftel (17 Prozent) der befragten Förderschulen ist nach 20 (7) SchulG im Verbund. Auf etwa acht von zehn (80 Prozent) trifft dies nicht zu. Verbund Ist Ihre Schule nach 20 (7) SchulG im Verbund? weiß nicht/k.a. 3% Ja 17% Nein 80% Seite 11 von 35

12 b) Kollegium und Stellenplan Die Anzahl der Lehrkräfte wurde auf zwei Ebenen ermittelt: Laut Stellenplan und anhand der realen Personen. Zudem wurde nach den Anteilen für Lehrkräfte für Sonderpädagogik sowie FachlehrerInnen an Sonderschulen gefragt. (i) Stellenplan Die Befragten konnten offen, d.h. ohne Antwortvorgaben, angeben, wie viele Lehrkräfte das Kollegium ihrer Förderschule laut Stellenplan umfasst. Die Antworten wurden für die Analyse in Kategorien zusammengefasst. Circa jede sechste Förderschule (16 Prozent) verfügt laut Stellenplan über bis zu 10,0 Stellen für Lehrkräfte. Etwa ein Viertel (27 Prozent) weist 10,1 bis 20,0 Stellen auf. Jeweils etwa einem Fünftel stehen laut Stellenplan 20,1 bis 30,0 Lehrkräfte (20 Prozent) bzw. 30,1 bis 40 Lehrkräfte (18 Prozent) zur Verfügung. Etwa jede zehnte Förderschule (12 Prozent) verfügt laut Stellenplan über mehr als 40,0 Stellen für Lehrkräfte. Um etwas zu der durchschnittlichen Anzahl der Stellen für Lehrkräfte sagen zu können, wird nicht der Mittelwert verwendet, sondern der Median, da hier Ausreißer nach oben bzw. unten das Ergebnis weniger stark verfälschen. Im Mittel (Median) verfügen die befragten Förderschulen laut Stellenplan über 22 Stellen für Lehrkräfte. Seite 12 von 35

13 Anzahl an Stellen für Lehrkräfte (Stellenplan) Und über wie viele Stellen für Lehrkräfte verfügt Ihre Schule (Stellenplan)? bis 10,0 Stellen 16% 10,1 bis 20,0 Stellen 27% 20,1 bis 30,0 Stellen 20% 30,1 bis 40,0 Stellen 18% Mehr als 40,0 Stellen 12% Median: 22 Stellen (ii) Anzahl der Lehrkräfte (real) Darüber hinaus konnten die Befragten ebenfalls offen angeben, wie viele Lehrkräfte real bei ihnen beschäftigt sind. Etwa jede siebte Förderschule (14 Prozent) beschäftigt ein bis zehn Lehrkräfte. Jeweils rund ein Fünftel gibt an, dass ihr Kollegium elf bis 20 Lehrkräfte (21 Prozent) bzw. 21 bis 30 Lehrkräfte (19 Prozent) umfasst. Etwas seltener (17 Prozent) verfügen die Förderschulen über 31 bis 40 Lehrkräfte. Etwa ein Viertel (26 Prozent) gibt an, über mehr als 40 Lehrkräfte zu verfügen. Im Mittel (Median) sind an den befragten Förderschulen 26 Lehrkräfte beschäftigt. Seite 13 von 35

14 Anzahl an Lehrkräften im Kollegium Wie viele Lehrkräfte hat das Kollegium Ihrer Schule? Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um die Anzahl laut Stellenplan Absolut Lehrkräfte pro Stelle* 1 bis 10 Lehrkräfte 14% Weniger als eine Lehrkraft pro Stelle 10% 11 bis 20 Lehrkräfte 21% Eine Lehrkraft pro Stelle 9% 21 bis 30 Lehrkräfte 31 bis 40 Lehrkräfte 19% 17% 1,1 bis 1,3 Lehrkräfte pro Stelle 43% Mehr als 40 Lehrkräfte 26% 1,31 bis 1,5 Lehrkräfte pro Stelle 24% weiß nicht/k.a. 3% Mehr als 1,5 Lehrkräfte pro Stelle 14% Median: 26 Lehrkräfte Median: 1,2 Lehrkräfte pro Stelle *Darstellung umfasst nur diejenigen, die sowohl für die Anzahl der Lehrkräfte (laut Stellenplan) als auch für die Anzahl der Lehrkräfte (real) Angaben gemacht haben (n=183) Haben Befragte Angaben sowohl für die Anzahl der Lehrkräfte laut Stellenplan als auch für die reale Anzahl an Lehrkräften gemacht, dann kann ermittelt werden, wie viele real beschäftigte Lehrkräfte bei den befragten Förderschulen im Durchschnitt auf eine im Stellenplan ausgewiesene Stelle kommen. Bei einem Zehntel (10 Prozent) der Befragten gibt es im Durchschnitt weniger Lehrkräfte als Stellen. Fast ebenso häufig (9 Prozent) kommt genau eine Lehrkraft auf eine im Stellenplan ausgewiesene Stelle. Bei etwa vier von zehn Schulen (43 Prozent) gibt es durchschnittlich 1,1 bis 1,3 Lehrkräfte pro Stelle. Bei einem Viertel (24 Prozent) sind es 1,31 bis 1,5 Lehrkräfte. An jeder siebten Förderschule (14 Prozent) kommen im Durchschnitt mehr als 1,5 Lehrkräfte auf eine im Stellenplan ausgewiesene Stelle. Das liegt daran, dass viele Lehrkräfte nur in Teilzeit an den Schulen beschäftigt sind. Insgesamt kommen im Mittel (Median) 1,2 Lehrkräfte auf eine im Stellenplan ausgewiesene Stelle. Seite 14 von 35

15 (iii) Lehrkräfte für Sonderpädagogik Ebenfalls offen konnten die Befragten angeben, wie viele Lehrkräfte für Sonderpädagogik (Menschen, nicht Stellen) Teil des Kollegiums sind. Etwa ein Fünftel der Förderschulen (18 Prozent) verfügt über ein bis zehn Lehrkräfte für Sonderpädagogik. Circa ein Viertel (27 Prozent) weist elf bis 20 SonderpädagogInnen auf. Jeweils etwa ein Fünftel beschäftigt 21 bis 30 Lehrkräfte (22 Prozent) bzw. 31 bis 40 Lehrkräfte für Sonderpädagogik (17 Prozent). Knapp jede zehnte Förderschule (12 Prozent) verfügt über mehr als 40 solcher Lehrkräfte. Im Mittel (Median) verfügen die befragten Schulen über 22 Lehrkräfte für Sonderpädagogik. Anzahl an Lehrkräften für Sonderpädagogik Und wie viele dieser Lehrkräfte sind Lehrkräfte für Sonderpädagogik? Absolut Anteile am gesamten Lehrkörper (real)* 1 bis 10 Lehrkräfte 18% 1 bis 20 Prozent 1% 11 bis 20 Lehrkräfte 27% 20,1 bis 40 Prozent 3% 11% 21 bis 30 Lehrkräfte 22% 40,1 bis 60 Prozent 7% 31 bis 40 Lehrkräfte 17% 60,1 bis 80 Prozent 25% Mehr als 40 Lehrkräfte 12% 80,1 bis 99 Prozent 41% weiß nicht/k.a. 4% 100 Prozent 23% Median: 22 Lehrkräfte für Sonderpädagogik Median: 87,7 Prozent *Darstellung umfasst nur diejenigen, die sowohl für die Anzahl der Lehrkräfte (real) als auch für die Anzahl der Lehrkräfte für Sonderpädagogik Angaben gemacht haben (n=189) Haben Befragte Angaben sowohl für die Anzahl der Lehrkräfte (real) als auch für die Anzahl der Lehrkräfte für Sonderpädagogik gemacht, dann kann für diese Befragten der Anteil an SonderpädagogInnen am gesamten Kollegium ermittelt werden. Seite 15 von 35

16 Bei einem Zehntel der Förderschulen (11 Prozent) schwankt der Anteil an SonderpädagogInnen am gesamten Lehrkörper (real, d.h. nicht nach Stellenplan) stark und bewegt sich im Bereich von einem bis 60 Prozent. Bei einem Viertel (25 Prozent) besteht der Lehrkörper zu 60,1 bis 80 Prozent aus SonderpädagogInnen. Vier von zehn Schulen (41 Prozent) weisen Anteile von 80,1 bis 99 Prozent für SonderpädagogInnen aus. Bei etwa einem Viertel (23 Prozent) besteht das Kollegium ausschließlich aus Lehrkräften für Sonderpädagogik. Im Mittel (Median) bestehen die Kollegien der befragten Förderschulen zu 87,7 Prozent aus Lehrkräften für Sonderpädagogik. (iv) FachlehrerInnen an Sonderschulen Ergänzend konnten die Befragten offen angeben, wie viele FachlehrerInnen an Sonderschulen Teil des Kollegiums sind. Etwa sechs von zehn Befragten (59 Prozent) können entweder keine Angaben über die Anzahl der FachlehrerInnen an Sonderschulen machen (37 Prozent) oder sie erklären, dass es bei Ihnen keine derartigen FachlehrerInnen im Kollegium gibt (22 Prozent). Jede sechste Förderschule (16 Prozent) weist ein bis fünf FachlehrerInnen an Sonderschulen auf. Jeweils etwa jede zehnte Schule verfügt über sechs bis zehn FachlehrerInnen (12 Prozent). Seltener umfasst das Kollegium elf bis 20 (7 Prozent) oder mehr als 20 FachlehrerInnen an Sonderschulen (6 Prozent). Im Mittel (Median) verfügen die befragten Förderschulen über 2 FachlehrerInnen für Sonderschulen. Seite 16 von 35

17 Anzahl an FachlehrerInnen an Sonderschulen Und wie viele dieser Lehrkräfte sind FachlehrerInnen an Sonderschulen? Absolut Anteile am gesamten Lehrkörper (real)* weiß nicht/k.a. 37% 59% Null Prozent 35% Keine Lehrkräfte 22% 1 bis 20 Prozent 30% 1 bis 5 Lehrkräfte 16% 20,1 bis 40 Prozent 23% 6 bis 10 Lehrkräfte 12% 11 bis 20 Lehrkräfte 7% 40,1 bis 60 Prozent 9% Mehr als 20 Lehrkräfte 6% Mehr als 60 Prozent 2% Median: 2 Lehrkräfte Median: 7,5 Prozent *Darstellung umfasst nur diejenigen, die sowohl für die Anzahl der Lehrkräfte (real) als auch für die Anzahl der FachlehrerInnen an Sonderschulen Angaben gemacht haben (n=125) Haben Befragte Angaben sowohl für die Anzahl der Lehrkräfte (real) als auch für die Anzahl an FachlehrerInnen an Sonderschulen gemacht, dann kann für diese Befragten der Anteil an FachlehrerInnen am gesamten Kollegium ermittelt werden. Da bei dieser Frage allerdings ein recht hoher Anteil keine Angaben gemacht hat und dies auch bedeuten könnte, dass es an dieser Schule keine FachlehrerInnen an Sonderschulen gibt, sind diese Werte ggf. etwas verzerrt. Etwa ein Drittel (35 Prozent) verfügt über keine FachlehrerInnen an Sonderschulen. Drei Von zehn Förderschulen (30 Prozent) weisen einen Anteil von einem bis 20 Prozent für FachlehrerInnen an Sonderschulen auf. Bei knapp einem Viertel (23 Prozent) liegt dieser Anteil zwischen 20,1 und 40 Prozent. Etwa ein Zehntel (9 Prozent) weist einen Anteil zwischen 40,1 und 60 Prozent für FachlehrerInnen an Sonderschulen auf. Nur vereinzelt liegt deren Anteil bei mehr als 60 Prozent. Im Mittel (Median) beläuft sich der Anteil an FachlehrerInnen an Sonderschulen auf 7,5 Prozent. Seite 17 von 35

18 c) Versetzungen und Abordnung von Lehrkräften an die Regelschule Die Befragten konnten Angaben darüber machen, ob und wie viele Lehrkräfte an die Regelschulen versetzt oder abgeordnet worden sind. Zudem wurde danach gefragt, an welche Schulformen diese Lehrkräfte versetzt bzw. für welche Bereiche sie abgeordnet worden sind. Schließlich wurden der Förderbedarf von abgeordneten Lehrkräften sowie die Konsequenzen von Versetzungen und Abordnungen thematisiert. (i) Versetzung von Lehrkräften Etwa die Hälfte der Befragten (51 Prozent) erklärt, dass Lehrkräfte ihres Kollegiums an die Regelschule versetzt worden sind. Bei etwas weniger als der Hälfte (48 Prozent) war dies nicht der Fall. Versetzung an die Regelschule Wurden Lehrkräfte aus Ihrem Kollegium an die Regelschule versetzt? weiß nicht/k.a. 2% Nein 48% Ja 51% (ii) Anzahl der versetzten Lehrkräfte Diejenigen, aus deren Kollegium Lehrkräfte an die Regelschulen versetzt wurden, konnten offen, d.h. ohne Antwortvorgaben angeben, wie viele Versetzungen an Regelschulen es in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 bei ihnen gegeben hat. Seite 18 von 35

19 Für das Schuljahr 2014/2015 können etwa vier von zehn Befragten (44 Prozent) entweder keine Angaben zu Versetzungen machen (19 Prozent) oder sie geben an, dass keine Lehrkräfte versetzt worden sind (25 Prozent). Jeweils rund ein Fünftel erklärt, dass eine Lehrkraft (19 Prozent) bzw. zwei Lehrkräfte (18 Prozent) an die Regelschulen versetzt worden sind. Bei einem weiteren Fünftel der Förderschulen (19 Prozent) sind im Schuljahr 2014/2015 mehr als zwei Lehrkräfte versetzt worden. Im Mittel (Median) ist in diesem Schuljahr pro Förderschule eine Lehrkraft versetzt worden. Für das Schuljahr 2015/2016 kann rund die Hälfte der Befragten (45 Prozent) entweder keine Angaben zu Versetzungen machen (15 Prozent) oder gibt an, dass keine Lehrkräfte versetzt worden sind (30 Prozent). Bei rund einem Fünftel (22 Prozent) wurde eine Lehrkraft versetzt. Jede siebte Schule (14 Prozent) hat im Schuljahr 2015/2016 zwei Versetzungen, rund ein Fünftel (19 Prozent) hingegen mehr als zwei Versetzungen zu verzeichnen. Im Mittel (Median) ist in diesem Jahr pro Förderschule eine Lehrkraft versetzt worden. Anzahl der Versetzungen an die Regelschule Wie viele Lehrkräfte aus Ihrem Kollegium wurden an die Regelschule versetzt? Filter: Nur diejenigen, aus deren Kollegium Lehrkräfte an die Regelschule versetzt wurden (n=100) Im Schuljahr 2014/2015 Im Schuljahr 2015/2016 weiß nicht/k.a. Keine Lehrkräfte 19% 25% weiß nicht/k.a. 15% 44% 45% Keine Lehrkräfte 30% Eine Lehrkraft 19% Eine Lehrkraft 22% Zwei Lehrkräfte 18% Zwei Lehrkräfte 14% Mehr als zwei Lehrkräfte 19% Mehr als zwei Lehrkräfte 19% Median: eine Lehrkraft Median: eine Lehrkraft Seite 19 von 35

20 (iii) Schulformen, an die Lehrkräfte versetzt wurden Diejenigen, aus deren Kollegium Lehrkräfte versetzt wurden, konnten anhand von zehn vorgegeben Antwortkategorien angeben, an welchen Schultyp die Versetzungen erfolgt sind. Mehrfachnennungen waren dabei möglich. In knapp der Hälfte der Fälle (46 Prozent) wurden Lehrkräfte an eine Gesamtschule versetzt. Ein Drittel der Versetzungen (34 Prozent) erfolgte an eine Grundschule, ein Viertel (25 Prozent) an eine Hauptschule. Bei jeweils etwa einem Fünftel (19 Prozent) fanden Versetzungen an eine Realschule oder eine Sekundarschule statt. Versetzungen an andere Schultypen fanden deutlich seltener statt. Jeweils etwa ein Zehntel der Versetzungen erfolgte an ein Gymnasium (10 Prozent) oder eine andere Förderschule (9 Prozent). Nur vereinzelt erfolgten die Versetzungen an Gemeinschaftsschulen, Berufskollegs oder Primusschulen. Versetzung von Lehrkräften (Schulformen) An welche Schulform(en) wurden die Lehrkräfte aus Ihrem Kollegium versetzt? Filter: Nur diejenigen, aus deren Kollegium Lehrkräfte an die Regelschule versetzt wurden (n=100); Mehrfachnennungen möglich Gesamtschule 46% Grundschule 34% Hauptschule 25% Realschule Sekundarschule 19% 19% Gymnasium Förderschule 10% 9% Gemeinschaftsschule Berufskolleg Primusschule 3% 2% 1% weiß nicht/k.a.: 11% Seite 20 von 35

21 (iv) Abordnung von Lehrkräften Etwa neun von zehn Befragten (87 Prozent) geben an, dass Lehrkräfte aus ihrem Kollegium an Regelschulen abgeordnet worden sind. Bei etwa einem Zehntel (11 Prozent) war dies nicht der Fall. Abordnung an die Regelschule Sind Lehrkräfte aus Ihrem Kollegium an eine Regelschule abgeordnet? Nein 11% weiß nicht/k.a. 2% Ja 87% (v) Anzahl der Abordnungen an die Regelschule Diejenigen, aus deren Kollegium Lehrkräfte an die Regelschulen abgeordnet worden sind, konnten offen, d.h. ohne Antwortvorgaben, angeben, wie viele Lehrkräfte sowohl für die Förderbereiche Lernen, Emotionale Entwicklung und Sprache (LES) als auch für andere Bereiche abgeordnet worden sind. Für den Bereich LES kann knapp ein Fünftel (19 Prozent) der Befragten keine Angaben zu Abordnungen machen (16 Prozent) oder erklärt, dass keine Lehrkräfte abgeordnet worden sind (4 Prozent). Bei jeweils etwa einem Viertel der Förderschulen wurden ein bis zwei Lehrkräfte (24 Prozent) oder drei bis vier Lehrkräfte (23 Prozent) für den Bereich LES abgeordnet. Ein Siebtel (14 Prozent) der Befragten gibt an, dass fünf bis sechs Lehrkräfte abgeordnet worden sind. Mehr als sechs Lehrkräfte Seite 21 von 35

22 wurden bei etwa einem Fünftel (19 Prozent) der betreffenden Förderschulen für den Bereich LES abgeordnet. Im Mittel (Median) sind für den Bereich LES 4 Lehrkräfte pro Förderschule abgeordnet worden. Für andere Förderbereiche können etwa drei Viertel der Befragten (73 Prozent) entweder keine Angaben über die Anzahl der abgeordneten Lehrkräfte machen (57 Prozent) oder geben an, dass keine Lehrkräfte an die Regelschule abgeordnet sind (16 Prozent). Bei jeweils etwa einem Zehntel sind ein bis zwei Lehrkräfte (11 Prozent) oder drei bis vier Lehrkräfte (8 Prozent) in andere Förderbereiche abgeordnet. Nur in Einzelfällen sind fünf bis sechs Lehrkräfte abgeordnet (1 Prozent). Die Abordnung von mehr als sechs Lehrkräften in andere Förderbereiche verzeichnet hingegen etwa ein Zehntel der betroffenen Förderschulen (8 Prozent). Im Mittel (Median) ist für die anderen Förderbereiche eine Lehrkraft pro Förderschule abgeordnet worden. Anzahl der Abordnungen an die Regelschule Wie viele Ihrer Lehrkräfte sind für die unterschiedlichen Bereiche abgeordnet? Filter: Nur diejenigen, aus deren Kollegium Lehrkräfte an die Regelschule abgeordnet sind (n=171) LES weiß nicht/k.a. Keine Lehrkräfte 4% 16% Anderer Förderbereich weiß nicht/k.a. 57% 19%* 73% Keine Lehrkräfte 16% 1 bis 2 Lehrkräfte 24% 1 bis 2 Lehrkräfte 11% 3 bis 4 Lehrkräfte 23% 3 bis 4 Lehrkräfte 8% 5 bis 6 Lehrkräfte 14% 5 bis 6 Lehrkräfte 1% Mehr als 6 Lehrkräfte 19% Mehr als 6 Lehrkräfte 8% Median: 4 Lehrkräfte Median: eine Lehrkraft *Summarische Abweichung: Summierung basiert auf nicht-gerundeten Werten Seite 22 von 35

23 (vi) Fortbildungsbedarf für abgeordnete Lehrkräfte Etwa acht von zehn Befragte (81 Prozent) sehen einen Fortbildungsbedarf für die in die Inklusion abgeordneten Lehrkräfte. Gut ein Fünftel der Befragten (17 Prozent) ist nicht dieser Ansicht. Fortbildungsbedarf für abgeordnete Lehrkräfte Gibt es aus Ihrer Sicht Fortbildungsbedarf für die in die Inklusion abgeordneten Lehrkräfte? Nein 17% weiß nicht/k.a. 2% Ja 81% Unterschiede zeigen sich im Vergleich nach der Anzahl der Lehrkräfte. Diejenigen, deren Kollegium 20 oder weniger Lehrkräfte umfasst, sehen häufiger Fortbildungsbedarf für abgeordnete Lehrkräfte als diejenigen, die über ein größeres Kollegium verfügen. (vii) Art des Fortbildungsbedarfs für abgeordnete Lehrkräfte In einem nächsten Schritt konnten diejenigen Befragten, aus deren Sicht es Fortbildungsbedarf für abgeordnete Lehrkräfte gibt, in einer offenen Abfrage die Art des Fortbildungsbedarfs spezifizieren. Für die Analyse wurden die Antworten der Befragten in Kategorien zusammengefasst. Seite 23 von 35

24 Art des Fortbildungsbedarfs Welche Fortbildungsbedarfe bestehen für die in das Gemeinsame Lernen abgeordneten Lehrkräfte? Filter: Nur diejenigen, aus deren Sicht es Fortbildungsbedarf bei für die Inklusion abgeordneten Lehrkräften gibt (n=159); Mehrfachnennungen möglich Teamarbeit, Kommunikation und Koordination Vorbereitung auf die Abläufe an Regelschulen Neue Fachrichtungen / Förderschwerpunkte Beratungs- und Evaluationskompetenz Klare Aufgabenstellung / Stellenbeschreibung 13% 28% 28% 26% 43% Persönlichkeitsentwicklung Sonstiges 5% 4% weiß nicht/k.a. 23% Etwa vier von zehn Befragten (43 Prozent) sind der Ansicht, dass abgeordnete Lehrkräfte im Bereich Teamarbeit, Kommunikation und Koordination fortgebildet werden sollten, um auf die Arbeit im Kollegium der Regelschulen vorbereitet zu sein. Drei von zehn (28 Prozent) legen Wert auf die Vermittlung der Abläufe an Regelschulen (z.b. rechtlicher Rahmen, heterogene Klassenstruktur). Ebenfalls drei von zehn (28 Prozent) erklären, dass die abgeordneten Lehrkräfte in Fachrichtungen bzw. Förderschwerpunkten geschult werden sollten, in denen sie bislang nicht tätig waren. Laut einem Viertel der Befragten (26 Prozent) sollten sich die Lehrkräfte für die Tätigkeit an der Regelschule eine stärkere Beratungs- und Evaluationskompetenz aneignen, um ihre Erfahrungen wirksam einbringen zu können. Etwa jede(r) achte (13 Prozent) ist der Ansicht, dass die abgeordneten Lehrkräfte ein klares Stellenprofil bzw. einen klar definierten Aufgabenbereich benötigen. Jeweils nur vereinzelte Befragte sehen Fortbildungsbedarf im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung (z.b. Work- Life-Balance, Gesundheit) (5 Prozent) oder verweisen auf andere, sonstige Fortbildungsbedarfe (4 Prozent). Etwa ein Viertel der Befragten (23 Prozent) macht keine Angaben zur Art des Unterstützungsbedarfs für abgeordnete Lehrkräfte. Seite 24 von 35

25 (viii) Belastung durch Abordnungen bzw. Versetzungen Etwa vier von zehn Förderschulen (44 Prozent) geben an, dass Abordnungen bzw. Versetzungen zu Lasten der Lehrerversorgung an ihrer Schule gehen. Bei etwas mehr als der Hälfte (54 Prozent) ist dies nicht der Fall. Versetzung/Abordnung und Lehrerversorgung Gehen Abordnungen und/oder Versetzungen zu Lasten der Lehrerversorgung Ihrer Schule? Gesamt weiß nicht/k.a. 2% Nach Anzahl Lehrkräfte (real) an der Schule Nur Ausprägung Ja 1 bis 10 Lehrkräfte (n=27) 30% Nein 54% Ja 44% 11 bis 20 Lehrkräfte (n=42) 21 bis 30 Lehrkräfte (n=38) 31 bis 40 Lehrkräfte (n=33) 45% 47% 45% Mehr als 40 Lehrkräfte (n=52) 48% Förderschulen, deren Kollegium zehn oder weniger Lehrkräfte umfasst, erklären deutlich seltener als Schulen mit größerem Lehrkörper, dass Abordnungen bzw. Versetzungen zu Lasten der Lehrerversorgung gehen. Seite 25 von 35

26 (ix) Konsequenzen der Abordnungen bzw. Versetzungen Diejenigen Förderschulen, bei denen Abordnungen bzw. Versetzungen zu Lasten der Lehrerversorgung gehen, wurden nach den Folgen dieses Zustands gefragt. Bei acht von zehn Förderschulen (78 Prozent) wurde in der Konsequenz von Abordnungen bzw. Versetzungen das Förderangebot verändert. Etwa jede siebte Schule (15 Prozent) hat diese Maßnahme nicht ergriffen. Seltener wurden bei rund der Hälfte der betroffenen Schulen (49 Prozent) im Zuge von Abordnungen bzw. Versetzungen die Klassen vergrößert. Bei vier von zehn Förderschulen (40 Prozent) ist dies nicht geschehen. Folgen der Versetzungen/Abordnungen Wurde(n) in der Folge der Abordnungen und/oder Versetzungen an Ihrer Schule Filter: Nur diejenigen, bei denen Abordnungen und/oder Versetzungen zu Lasten der Lehrerversorgung gehen (n=87) das Förderangebot verändert? die Klassen vergrößert? Nein 15% weiß nicht/k.a. 7% weiß nicht/k.a. 10% Ja 49% Nein 40% Ja 78% Bei einem Vergleich nach Förderschwerpunkt zeigt sich, dass im Zuge von Abordnungen und Versetzungen insbesondere bei denjenigen Schulen die Klassen vergrößert wurden, die die Förderschwerpunkte Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung abdecken. Seite 26 von 35

27 d) Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen (GL) Die Befragten konnten aber auch Angaben dazu machen, ob und wie viele Kinder als Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen (GL) an ihrer Schule angemeldet worden sind, sowie aus welcher Schulform diese kommen. Darüber hinaus wurde danach gefragt, ob und in welcher Anzahl seit dem Schuljahr 2014/2015 vermehrt SchülerInnen an der Unterstufe aufgenommen worden sind. (i) Anmeldung von Kindern aus dem Gemeinsamen Lernen Etwa acht von zehn Befragten (84 Prozent) erklären, dass Eltern ihre Kinder als Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen an ihrer Schule anmelden. Jede(r) siebte Befragte (14 Prozent) verneint dies. Anmeldung von Kindern aus dem GL Melden Eltern ihr Kind als Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen an Ihrer Förderschule an? Nein 14% weiß nicht/k.a. 2% Ja 84% Auffälligkeiten zeigen sich im Vergleich der Förderschulen nach Anzahl der Lehrkräfte: Während ein Großteil der Schulen, die über mehr als 10 Lehrkräfte verfügen, Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen verzeichnet, so beläuft sich dieser Anteil bei den Schulen mit ein bis zehn Lehrkräften auf nur rund die Hälfte (48 Prozent). Seite 27 von 35

28 Zudem zeigt sich, dass diejenigen Schulen, die voraussichtlich geschlossen werden, deutlich seltener Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen verzeichnen, als diejenigen, die nicht von der Schließung betroffen sind. (ii) Anzahl der Rückkehrer / Abbrecher aus dem Gemeinsamen Lernen Diejenigen, an deren Förderschule Kinder aus dem Gemeinsamen Lernen angemeldet werden, konnten in einem nächsten Schritt angeben, wie viele solche Rückkehrer / Abbrecher sie in den Schuljahren 2014/2015 sowie 2015/2016 zu verzeichnen hatten. Nur sehr wenige Schulen (5 Prozent) hatten im Schuljahr 2014/2015 keine Rückkehrer / Abbrecher aus dem Gemeinsamen Lernen zu verzeichnen. Bei etwa einem Viertel (26 Prozent) sind in diesem Zeitraum ein bis zwei SchülerInnen zurückgekehrt. Ein Drittel (32 Prozent) gibt an, dass sich drei bis vier SchülerInnen aus dem GL angemeldet haben. Jede achte Schule (13 Prozent) konnte in diesem Schuljahr fünf bis sechs Rückkehrer verzeichnen. Bei rund einem Fünftel der Schulen (22 Prozent) beläuft sich die Anzahl der Rückkehrer aus dem GL auf mehr als 6 SchülerInnen. Im Mittel (Median) sind in diesem Schuljahr etwa drei SchülerInnen aus dem Gemeinsamen Lernen an die Förderschulen zurückgekehrt. An etwa jeder zehnten Förderschule (11 Prozent) gab es im Schuljahr 2015/2016 keine Rückkehrer / Abbrecher aus dem Gemeinsamen Lernen. Etwa drei von zehn (31 Prozent) verzeichnen ein bis zwei SchülerInnen aus dem GL. Rund ein Fünftel (22 Prozent) gibt an, dass drei bis vier Rückkehrer angemeldet worden sind. Jede achte Schule (13 Prozent) konnte in diesem Schuljahr fünf bis sechs Rückkehrer verzeichnen. Mehr als sechs Rückkehrer kann etwa jede sechste Schule (16 Prozent) aufweisen. Im Mittel (Median) sind wie im vorangegangenen Schuljahr etwa drei SchülerInnen aus dem Gemeinsamen Lernen an die Förderschulen zurückgekehrt. Seite 28 von 35

29 Anzahl der Anmeldungen aus dem GL Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden als Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen an Ihrer Förderschule angemeldet? Filter: Nur diejenigen, bei denen Eltern ihr Kind als Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen angemeldet haben (n=165) Im Schuljahr 2014/2015 Im Schuljahr 2015/2016 Keine SchülerInnen 5% Keine SchülerInnen 11% 1 bis 2 SchülerInnen 26% 1 bis 2 SchülerInnen 31% 3 bis 4 SchülerInnen 32% 3 bis 4 SchülerInnen 22% 5 bis 6 SchülerInnen 13% 5 bis 6 SchülerInnen 13% Mehr als 6 SchülerInnen 22% Mehr als 6 SchülerInnen 16% weiß nicht/k.a. 2% weiß nicht/k.a. 7% Median: 3 SchülerInnen Median: 3 SchülerInnen (iii) Vorherige Schulform der Rückkehrer / Abbrecher Diejenigen SchulleiterInnen, bei denen SchülerInnen aus dem Gemeinsamen Lernen angemeldet worden sind, konnten anhand von neun Antwortkategorien angeben, von welcher Schulform die Rückkehrer / Abbrecher an ihre Förderschule gewechselt sind. Mehrfachnennungen waren dabei möglich. Die meisten acht von zehn Befragte (82 Prozent) verzeichnen Rückkehrer / Abbrecher aus Grundschulen. Bei rund der Hälfte (45 Prozent) wurden SchülerInnen angemeldet, die zuvor an Gesamtschulen gewesen sind. Bei vier von zehn Befragten (39 Prozent) sind ehemalige Hauptschüler angemeldet worden. Ein Viertel (25 Prozent) verzeichnet Rückkehrer / Abbrecher aus Realschulen. An jeder sechsten Schule (16 Prozent) sind ehemalige Sekundarschüler angemeldet worden. Jede(r) zehnte Befragte (9 Prozent) gibt an, Rückkehrer / Abbrecher von Gymnasien aufgenommen zu haben. Andere Schulformen werden nur von einzelnen Befragten genannt. Seite 29 von 35

30 Vorherige Schulform der Rückkehrer/Abbrecher Aus welcher Schulform kommen die Rückkehrer? Filter: Nur diejenigen, bei denen Eltern ihr Kind als Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen angemeldet haben (n=165); Mehrfachnennungen möglich Grundschule 82% Gesamtschule 45% Hauptschule 39% Realschule 25% Sekundarschule 16% Gymnasium 9% Gemeinschaftsschule Primusschule Berufskolleg 1% 1% 0% weiß nicht/k.a.: 0% (iv) Aufnahme von SchülerInnen in der Unterstufe Bei gut einem Drittel der Befragten (32 Prozent) werden seit dem Schuljahr 2014/2015 vermehrt SchülerInnen in der Unterstufe aufgenommen. Bei etwa zwei Dritteln (65 Prozent) ist dies nicht der Fall. Diejenigen, die seit dem Schuljahr 2014/2015 vermehrt SchülerInnen in der Unterstufe aufnehmen, konnten zusätzlich angeben, wie viele dieser SchülerInnen im ersten, zweiten oder dritten Schuljahr sind. Ein Zehntel (11 Prozent) hat keine SchülerInnen aufgenommen, die im ersten Schuljahr sind. Ein Drittel (33 Prozent) kann einen bis fünf, etwa ein Viertel (27 Prozent) sechs bis zehn Erstklässler aufweisen. Jede fünfte Förderschule (20 Prozent) hat mehr als zehn SchülerInnen aufgenommen, die im ersten Schuljahr sind. Rund ein Zehntel (6 Prozent) hat seit dem Schuljahr 2014/2015 keine SchülerInnen aufgenommen, die im zweiten Schuljahr sind. Die Hälfte (50 Prozent) weist einen bis fünf Zweitklässler als Neuzugänge auf. Jede siebte Förderschule (14 Prozent) hat sechs bis zehn SchülerInnen im zweiten Seite 30 von 35

31 Schuljahr aufgenommen. Jede fünfte Förderschule (20 Prozent) hat mehr als zehn Zweitklässler aufgenommen. Ein Zehntel (9 Prozent) hat keine SchülerInnen aufgenommen, die im dritten Schuljahr sind. Rund die Hälfte (48 Prozent) kann einen bis fünf Drittklässler als Neuzugänge aufweisen. Jede zehnte Förderschule (11 Prozent) hat sechs bis zehn SchülerInnen im dritten Schuljahr aufgenommen. Etwa jede fünfte Förderschule (22 Prozent) hat seit dem Schuljahr 2014/2015 mehr als zehn Drittklässler aufgenommen. Aufnahme von SchülerInnen in der Unterstufe Nehmen Sie seit dem Schuljahr 2014/15 in der Unterstufe vermehrt Schülerinnen und Schüler auf? Wie viele Schülerinnen und Schüler sind davon Aufnahme in die Unterstufe weiß nicht/k.a. 3% Ja 32% Anzahl der SchülerInnen Filter: Ja bei vorheriger Frage (n=64) im 1. Schuljahr 11% 33% 27% 20% Keine Schülerinnen Nein 65% im 2. Schuljahr im 3. Schuljahr 6% 14% 20% 9% 11% 50% 48% 1 bis 5 Schülerinnen 6 bis 10 Schülerinnen Mehr als 10 Schülerinnen 22% Fehlende Werte zu 100 Prozent: weiß nicht/k.a. Seite 31 von 35

32 2. Maßnahme der Schulträger und der Schulaufsicht Die Befragten konnten hier Angaben sowohl zur Ausstattung ihrer Kommune bzw. ihres Landkreises als auch zur Erforderlichkeit eines Schulentwicklungsplans sowie eines Inklusionsbeirats machen. Darüber hinaus wurde die Beteiligung der Förderschulen an der Schulentwicklungsplanung sowie eine voraussichtliche Schließung der Schule thematisiert. a) Ausstattung der Kommune bzw. des Kreises Rund die Hälfte der Befragten (48 Prozent) gibt an, dass ihre Kommune bzw. ihr Kreis über einen Schulentwicklungsplan verfügt, der die Inklusion in angemessenen Rahmen berücksichtigt. Etwa vier von zehn SchulleiterInnen (43 Prozent) verneinen dies. Ebenfalls rund die Hälfte (45 Prozent) erklärt, dass ihre Kommune bzw. ihr Kreis einen Inklusionsbeirat eingerichtet hat. Bei etwa vier von zehn (42 Prozent) ist dies nicht der Fall. Inklusion und Kommune/Kreis Hat die Kommune/der Kreis einen Schulentwicklungsplan, der die Inklusion aus Ihrer Sicht angemessen berücksichtigt? weiß nicht/k.a. 9% einen Inklusionsbeirat? weiß nicht/k.a. 13% Ja 48% Ja 45% Nein 43% Nein 42% Seite 32 von 35

33 Bei etwa zwei Dritteln der Befragten (64 Prozent) sind ein Schulentwicklungsplan und/oder ein Inklusionsbeirat vorhanden: Bei drei von zehn Befragten (29 Prozent) gibt es sowohl einen Schulentwicklungsplan, der die Inklusion ausreichend berücksichtigt, als auch einen Inklusionsbeirat. Bei gut einem Fünftel (19 Prozent) ist ausschließlich ein Schulentwicklungsplan vorhanden. Jede(r) Sechste (16 Prozent) nennt ausschließlich den Inklusionsbeirat. b) Erforderlichkeit von Schulentwicklungsplan und Inklusionsbeirat Fast alle neun von zehn Befragten (92 Prozent) halten einen Schulentwicklungsplan, der die Inklusion angemessen berücksichtigt, für erforderlich. Für drei Viertel der Befragten (76 Prozent) ist ein Inklusionsbeirat erforderlich. Etwa jede(r) siebte Befragte (15 Prozent) sieht keine Notwendigkeit für ein solches Gremium. Schulentwicklungsplan und Inklusionsbeirat Halten Sie einen Schulentwicklungsplan, der die Inklusion angemessen berücksichtigt, für erforderlich? Halten Sie einen Inklusionsbeirat für erforderlich? Schulentwicklungsplan, der die Inklusion aus Ihrer Sicht angemessen berücksichtigt Nein 6% weiß nicht/k.a. 3% Inklusionsbeirat weiß nicht/k.a. 9% Nein 15% Ja 92% Ja 76% Seite 33 von 35

34 c) Beteiligung an der Schulentwicklungsplanung Etwa vier von zehn Befragten (38 Prozent) sehen die eigene Schule angemessen an der Schulentwicklungsplanung beteiligt. Demgegenüber geben etwa sechs von zehn Befragten (57 Prozent) an, dass ihre Schule nicht in angemessenem Maße an der Schulentwicklungsplanung beteiligt worden ist. Beteiligung an der Schulentwicklungsplanung Wurde Ihre Schule angemessen an der Schulentwicklungsplanung beteiligt? weiß nicht/k.a. 5% Ja 38% Nein 57% Die Einschätzung, ob die eigene Schule angemessen an der Schulentwicklungsplanung beteiligt war oder nicht, hängt stark von der Existenz eines solchen Planes ab: Von denjenigen, bei denen es einen Schulentwicklungsplan gibt, der die Inklusion angemessen berücksichtigt, ist die überwiegende Mehrheit (61 Prozent) der Ansicht, dass ihre Schule angemessen an der Schulentwicklungsplanung beteiligt worden ist. Demgegenüber ist lediglich ein Fünftel (18 Prozent) derjenigen, bei denen es keinen solchen Schulentwicklungsplan gibt, der Meinung, dass die eigene Schule angemessen an der Schulentwicklungsplanung beteiligt worden ist. Seite 34 von 35

35 d) Voraussichtliche Schließung der Schule Etwa ein Fünftel der Befragten (22 Prozent) gibt an, dass ihre Förderschule voraussichtlich geschlossen wird. Auf drei Viertel der befragten Förderschulen (77 Prozent) trifft dies nicht zu. Von denjenigen Schulen, denen die Schließung droht, wird rund ein Fünftel (18 Prozent) voraussichtlich im Schuljahr 2015/2016 geschlossen. Etwa vier von zehn betroffene Schulen (36 Prozent) geben das Schuljahr 2016/2017 an. Ein Viertel (25 Prozent) wird voraussichtlich im darauf folgenden Schuljahr geschlossen. Ein Fünftel der Befragten (20 Prozent) verweist auf einen späteren Zeitpunkt (7 Prozent) oder gibt an, dass noch kein klarer Zeitpunkt für die Schließung in Aussicht steht (14 Prozent). Voraussichtliche Schließung der Schule Wird Ihre Schule voraussichtlich geschlossen? Zu welchem Schuljahr wird Ihre Schule voraussichtlich geschlossen? Schließung weiß nicht/k.a. 1% Ja 22% Schuljahr der Schließung Filter: Ja bei vorheriger Frage (n=44) 2015/ / % 36% 2017/ % Nein 77% zu einem späteren Zeitpunkt Zeitpunkt noch nicht klar 7% 14% 20%* *Summarische Abweichung: Summierung basiert auf nicht-gerundeten Werten Seite 35 von 35

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