Verschmelzungsinformationen an die Anleger der OGAW-Sondervermögen

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1 Verschmelzungsinformationen an die Anleger der OGAW-Sondervermögen Privat Portfolio Plan 1 (ISIN: DE000A0D8QG7) und Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 A (ISIN: DE000A1J16U3) Sehr geehrte Damen und Herren, die Metzler Investment GmbH hat beschlossen, mit Ablauf des 31. Oktober 2014 (Übertragungsstichtag) das OGAW-Sondervermögen Privat Portfolio Plan 1 (nachfolgend übertragendes Sondervermögen ) auf das bestehende OGAW-Sondervermögen Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 A (nachfolgend übernehmendes Sondervermögen ) steuerneutral zu verschmelzen. Es handelt sich um eine inländische Verschmelzung durch Aufnahme, bei der sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das bestehende übernehmende Sondervermögen ohne Abwicklung übertragen werden. Die Metzler Investment GmbH (nachfolgend Gesellschaft ) ist die OGAW- Kapitalverwaltungsgesellschaft beider OGAW-Sondervermögen. Die Verwahrstellenfunktion für beide OGAW-Sondervermögen hat die B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA übernommen. I. Hintergrund und Beweggründe der Verschmelzung Das zu übertragende Sondervermögen wurde am 1. August 2005 aufgelegt. Das aktuelle Fondsvolumen beträgt per 30. Mai ,72 Mio. Euro. Das übernehmende Sondervermögen wurde am 2. April 2013 aufgelegt. Das aktuelle Fondsvolumen beträgt per 30. Mai ,81 Mio. Euro. Beide OGAW-Sondervermögen verfolgen eine ähnliche Anlagestrategie und investieren in globale Anlageinstrumente mit einer Aktienquote von maximal 50 % des Wertes des jeweiligen OGAW-Sondervermögens. Die Fondsvolumina beider Sondervermögen sind niedrig. Durch eine Verschmelzung der Sondervermögen wird eine Optimierung für die Anleger erreicht. Eine Optimierung der Produktpalette der Metzler Investment GmbH durch Verschmelzung 1

2 eines OGAW-Sondervermögens auf ein anderes OGAW-Sondervermögen erhöht zudem die Transparenz für die Anleger und ist sowohl für die Anleger des übertragenden als auch des übernehmenden Sondervermögens unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorteilhaft. II. Potentielle Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anleger des übertragenden Sondervermögens und des übernehmenden Sondervermögens Die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle und der Portfolioverwalter beider OGAW-Sondervermögen bleiben nach der Verschmelzung gleich. Im Rahmen der Verschmelzung werden die Anteile am übertragenden Sondervermögen in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht, sodass Anleger des übertragenden Sondervermögens Anteile am übernehmenden Sondervermögen erhalten. Die Anleger des übertragenden Sondervermögens sind somit mit der Verschmelzung in dem übernehmenden Sondervermögen investiert. Die Anleger haben alternativ die Möglichkeit, sich zur Rückgabe der Anteile zu entschließen (siehe Punkt III.). Die Rechtsbeziehungen richten sich ab der Übertragung nach den Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens. Dabei sind die Allgemeinen Anlagebedingungen für beide OGAW-Sondervermögen identisch, da die OGAW- Sondervermögen über denselben Rechtsträger verfügen. Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich durch die Verschmelzung hinsichtlich ihrer Rechtsposition keine Änderungen. Die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens sind unverändert gültig. Sowohl für die Anleger des übertragenden Sondervermögens als auch des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich durch die Verschmelzung keine wesentlichen Änderungen in der Anlagepolitik und strategie, für die Anleger des übertragenden Sondervermögens jedoch im Risikoprofil. Die Anlage in das Sondervermögen Privat Portfolio Plan 1 ist ausgewogen und für Anleger geeignet, die bereits gewisse Erfahrungen mit den Finanzmärkten gewonnen haben. Die Anlage in das Sondervermögen Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 A ist nur für erfahrene und risikobereite Anleger geeignet, die in der Lage sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzuschätzen. 2

3 Die Einstufung des Risikoindikators SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator), der das Risiko- und Ertragsprofil eines Sondervermögens definiert(einstufung in 7 Kategorien) unterscheidet sich bei den beiden OGAW-Sondervermögen. Das Sondervermögen Privat Portfolio Plan 1 ist in Kategorie 3 eingestuft, da sein Anteilpreis wenig bis moderat schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie Gewinnchancen niedrig bis moderat sein können. Das Sondervermögen Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 A ist in Kategorie 4 eingestuft, da sein Anteilpreis moderat schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie Gewinnchancen moderat sein können. Dem entsprechend liegt die empfohlene Mindestanlagedauer des Sondervermögens Privat Portfolio Plan 1 bei mindestens drei Jahren, die des Sondervermögens Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 A bei mindestens fünf Jahren. Die Einstufung des Risikoindikators kann sich im Laufe der Zeit ändern. Hinsichtlich der Ertragsverwendung gibt es keine Unterschiede. Die Erträge beider OGAW-Sondervermögen werden thesauriert, d.h. am Geschäftsjahresende wiederangelegt. Die an die Gesellschaft und die Verwahrstelle zu zahlenden Vergütungen unterscheiden sich geringfügig. Mit der Verschmelzung profitieren die Anleger des übertragenden Sondervermögens von der geringeren aktuellen Verwaltungsvergütung des übernehmenden Sondervermögens. Die aktuelle Verwahrstellenvergütung des übernehmenden Sondervermögens ist dagegen höher als die des übertragenden Sondervermögens. Die laufenden Kosten des übertragenden Sondervermögens lagen im letzten Geschäftsjahr bei 2,20 %. Die geschätzten laufenden Kosten des übernehmenden Sondervermögens lagen im letzten Geschäftsjahr bei 2,84 %. Hierbei handelt es sich um eine Kostenschätzung, da die Anteilklasse zum 2. April 2013 aufgelegt wurde und daher ein Rumpfgeschäftsjahr hatte. Die laufenden Kosten umfassen alle angefallenen Gesamtkosten des jeweiligen OGAW-Sondervermögens mit Ausnahme der erfolgsabhängigen Vergütung und der Transaktionskosten im Verhältnis zum Fondsvermögen. Sämtliche Kosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden von der Gesellschaft getragen. Ausgenommen sind Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Diese werden dem übertragenden Sondervermögen mit der letzten Bewertung belastet. Das Geschäftsjahr des übernehmenden Sondervermögens beginnt am 1. September und endet am 31. August eines jeden Jahres. Das Geschäftsjahr des übertragenden Sondervermögens beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober eines jeden Jahres. Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens ändern sich daher nach der Verschmelzung die Stichtage und Veröffentlichungstage für die Jah- 3

4 res- und Halbjahresberichte entsprechend den Stichtagen des übernehmenden Sondervermögens. Ein Jahresbericht für das übertragende Sondervermögen wird letztmalig zum Übertragungsstichtag 31. Oktober 2014 erstellt und spätestens vier Monate nach dem Übertragungsstichtag im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Gesellschaft unter veröffentlicht. Die Verschmelzung erfolgt für die Anleger des übertragenden Sondervermögens steuerneutral ( 14 InvStG). Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens gilt diese Ausgabe daher nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven und stiller Lasten. Zum Verschmelzungstermin wird für das übertragende Sondervermögen Privat Portfolio Plan 1 eine Ertragsthesaurierung gemäß den Vorgaben der Textziffer 240 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen zum InvStG vom 18. August 2009 durchgeführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ihre steuerliche Behandlung im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche Situation möchten wir Sie bitten, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden. III. Rechte der Anleger im Zusammenhang mit der Verschmelzung Solche Anleger des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten an die Gesellschaft zurückzugeben. Das Recht beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Anleger beider OGAW-Sondervermögen über die geplante Verschmelzung unterrichtet werden und endet fünf Arbeitstage vor dem Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses (Übertragungsstichtag 31. Oktober 2014) am 27. Oktober Anleger, die das Angebot auf kostenlose Rückgabe ihrer Anteile nicht wahrgenommen haben, können ab dem 1. November 2014 ihre Rechte als Anleger des übernehmenden Sondervermögens wahrnehmen und jederzeit die Anteile gemäß den Bestimmungen des übernehmenden Sondervermögens zurückgeben. Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verschmelzung zu gewährleisten, setzt die Gesellschaft ab dem 27. Oktober 2014 die Ausgabe und Rücknahme der Anteile des übertragenden Sondervermögens aus. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Anteilinhaber des übertragenden Sondervermögens noch Aufträge für die Zeichnung und Auszahlung von Anteilen erteilen. Auf Anfrage erhalten die Anleger der OGAW-Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Prüfers gemäß 185 Abs. 2 KAGB. 4

5 Weitere Informationen, die wesentlichen Anlegerinformationen, der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen und die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind jederzeit kostenlos erhältlich auf der Homepage der Gesellschaft ( oder bei der Metzler Investment GmbH, Postfach , Frankfurt am Main. IV. Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag Der geplante Übertragungsstichtag für die Verschmelzung ist der Ablauf des Geschäftsjahresendes des übertragenden Sondervermögens, der 31. Oktober Die Vermögensgegenstände des übertragenden Sondervermögens werden am Übertragungsstichtag 1:1 in das übernehmende Sondervermögen übertragen. Auf Basis der Vermögensbewertung der beiden OGAW-Sondervermögen vom 31. Oktober 2014 wird das Umtauschverhältnis ermittelt. Nach dem ermittelten Umtauschverhältnis werden die Anteile des übertragenden Sondervermögens in Anteile des übernehmenden Sondervermögens umgetauscht. Das festgelegte Umtauschverhältnis und der gesamte Vorgang werden von den Wirtschaftsprüfern geprüft. Das Umtauschverhältnis wird mit zehn Nachkommastellen ermittelt. V. Aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens Den vorliegenden Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens zu Ihrer Information beigefügt. Wir bitten Sie, diese zu lesen. Frankfurt am Main, im Juni 2014 Metzler Investment GmbH Die Geschäftsführung Anlage: Wesentliche Anlegerinformationen für das Sondervermögen Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 A 5

6 Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Anteilklasse A des Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 ISIN: DE000A1J16U3 WKN: A1J16U Dieser Fonds wird verwaltet von der Metzler Investment GmbH. Die Metzler Investment GmbH gehört zur Metzler-Gruppe. Ziele und Anlagepolitik Der Fonds strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung einer marktgerechten Rendite mit entsprechender laufender Wiederanlage der Erträge an. Um dies zu erreichen, dürfen maximal 50 % des Wertes des Fonds in Aktien, aktienähnliche Papiere, Zertifikate auf Aktien und Aktienindizes sowie Investmentanteile einschließlich ETFs, die überwiegend in Aktien investieren (Aktienfonds), angelegt werden. Daneben können verzinsliche Wertpapiere einschließlich Wandel- und Optionsanleihen in- und ausländischer Emittenten, Geldmarktinstrumente, Indexzertifikate und sonstige verbriefte Schuldtitel, andere marktfähige Wertpapiere, Investmentanteile einschließlich ETFs sowie in Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente erworben werden. Alle Anlageinstrumente können auf Euro oder auf Fremdwährungen lauten. Es ist vorgesehen, in ein breit diversifiziertes Portfolio zu investieren. Die Diversifikation umfasst beispielsweise Aktien globaler Aussteller und Rohstoffaktien, hochverzinsliche Anleihen (High Yields), Emerging Markets Anleihen und Unternehmensanleihen (Corporate Bonds) sowie Pfandbriefe, Covered Bonds und Staatsanleihen. Risiko- und Ertragsprofil Typischerweise geringere Rendite Geringeres Risiko Typischerweise höhere Rendite Höheres Risiko Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Die Anteilklasse A des Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 ist in Kategorie 4 eingestuft, weil sein Anteilpreis moderat schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie Gewinnchancen moderat sein können. Folgende Risiken haben auf diese Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein: - Kreditrisiken: Der Fonds legt einen Teil seines Vermögens in Anleihen an. Deren Aussteller können insolvent werden, wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren. Derivate können sowohl zur Absicherung als auch zur Ertragssteigerung eingesetzt werden. Die Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unten unter Kosten aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern. Die Erträge bleiben im Fonds und erhöhen den Wert der Anteile. Die Anleger können von der OGAW- Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die OGAW- Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. - Liquiditätsrisiken: Der Fonds legt einen Teil seines Vermögens in Papieren an, die nicht an einer Börse oder einem ähnlichen Markt gehandelt werden. Es kann schwierig werden, kurzfristig einen Käufer für diese Papiere zu finden. - Kontrahentenrisiko: Der Fonds schließt in wesentlichem Umfang Geschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern ab. Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner Zahlungsbzw. Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. - Risiken aus Derivateinsatz: Der Fonds setzt Derivatgeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Abschnitt Risikohinweise des OGAW-Prospekts. Stand: Seite 1 von 2

7 Kosten Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge 3,50% - Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage/vor der Auszahlung Ihrer Rendite abgezogen wird. Kosten die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Laufende Kosten 2,84% Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren: Frühere Wertentwicklung keine Es liegt noch keine ausreichende Datenhistorie vor, da die Anteilklasse noch kein volles Kalenderjahr besteht. Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers. Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich geltenden Betrag können Sie dem Abschnitt Der Fonds im Überblick des OGAW-Prospekts entnehmen oder beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen. Bei den an dieser Stelle ausgewiesenen laufenden Kosten handelt es sich um eine Kostenschätzung, da die Anteilklasse zum 2. April 2013 aufgelegt wurde und daher ein Rumpfgeschäftsjahr hatte. Der OGAW-Jahresbericht für jedes Geschäftsjahr enthält Einzelheiten zu den genauen berechneten Kosten. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung. Die Anteilklasse A des Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30 wurde 2013 aufgelegt. Praktische Informationen Verwahrstelle des Fonds ist B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA. Den OGAW-Prospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Fonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage sowie in Österreich bei der dortigen Zahl- und Informationsstelle Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Graben 21, 1010 Wien, Österreich. Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Dieses Dokument bezieht sich auf die Anteilklasse A des Metzler Vermögensverwaltungsfonds 30. Informationen über weitere Anteilklassen des Fonds, die in Deutschland und Österreich vertrieben werden, finden Sie auf unserer Homepage Die Metzler Investment GmbH kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts vereinbar ist. Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand von Stand: Seite 2 von 2

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