Studiengang zum Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre

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1 An die Interessentinnen und Interessenten des Studiengangs Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre ab dem WS 2015/2016 in Ulm Juli Studiengang zum Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre Sehr geehrte Damen und Herren, die staatlich anerkannte VWA-Hochschule bietet den berufsbegleitenden Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) ab 9. Oktober 2015 in Ulm an: Die Lehrveranstaltungen in den betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und rechtlichen Modulen sowie im Modul Mathematik und Statistik finden in einem Hörsaal der Hochschule Ulm statt. Spezifische Module wie Akademisches Arbeiten, Business English und Sozialkompetenz sowie Seminare und Kolloquien werden in einer kleineren Studiengruppe durchgeführt. Insbesondere bei den betriebspraktischen Leistungen, Seminararbeiten und der Bachelor-Arbeit erfolgt eine individuelle Begleitung der Studierenden durch Hochschulbetreuer. Die Lehrveranstaltungen finden im Regelfall freitags von bis Uhr und samstags von bis Uhr statt. Bei entsprechenden Studienleistungen ist es möglich, den Bachelor-Abschluss bereits nach sechs Semestern zu erlangen. Ansonsten kann die Regelstudiendauer von acht Semestern in Anspruch genommen werden. Ausführliche Informationen zum Studiengang entnehmen Sie bitte den diesem PDF enthaltenen Unterlagen sowie unter Haben Sie noch Fragen? Für ein Informations- oder Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Möchten Sie sich anmelden? Bei Eingang Ihrer Antragsunterlagen bis 14. August 2015 sparen Sie die Einschreibegebühr von 100. Nach diesem Termin sind Anmeldungen zum Studium bis 7. September 2015 möglich. Der Antrag auf Zulassung ist diesem PDF ebenfalls beigefügt. Vor dem eigentlichen Studienbeginn am 9. Oktober 2015 finden bereits ab 11. September 2015 vorbereitende Veranstaltungen in Mathematik und Buchführung statt (s. Terminplan). Wir freuen uns, wenn Sie sich um einen Studienplatz bewerben! Ihre VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium

2 Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre Info-Blatt BWL Studienort Ulm DIE HOCHSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE

3 Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre Die VWA-Hochschule richtet sich mit diesem Studiengang an Berufstätige, die in einem berufsbegleitenden und wohnortnahen Präsenzstudium zusätzliche fachliche und methodische Kompetenzen für den beruflichen Aufstieg erwerben möchten. Studienbeginn Wintersemester 2015/2016 Studiendauer 6 bis 8 Semester Bei überdurchschnittlichen Leistungen und günstigen beruflichen Bedingungen ist eine Verkürzung auf 6 Semester möglich. Bei Betriebswirten, Fachwirten, Fachkaufleuten, Meistern und Technikern werden gleichwertige Vorleistungen angerechnet. Dadurch können sich Studienaufwand und Studiendauer reduzieren. Studienort und -zeiten Lehrveranstaltungen Hochschule Ulm Fr Sa Prittwitzstraße 10, Ulm 17:30-20:45 Uhr 8:00-13:00 Uhr Bei den Lehrveranstaltungstagen handelt es sich um Regeltage. Bei Bedarf können Lehrveranstaltungen auch an anderen Tagen stattfinden. Je Semesterwoche werden Lehrveranstaltungen an maximal drei Tagen durchgeführt. In den höheren Semestern reduziert sich die Anzahl der Lehrveranstaltungstage je Semesterwoche. Studiengebühren Studiengebühr Euro (Zahlung in monatlichen Raten möglich) Prüfungsgebühr 400 Euro (einmalig) Einschreibegebühr 100 Euro (einmalig) Kontakt VWA Ulm Zeitblomstraße Ulm ulm@vwa-hochschule.de Besuchen Sie uns im Internet Rufen Sie uns kostenfrei an Stand 07/2015 Fotos: VWA-Hochschule Die Hochschule für Berufstätige Präsenzstudium neben dem Beruf Studieren mit und ohne Abitur Staatlich anerkannte Hochschule Akkreditierte Studiengänge mit 180 ECTS-Punkten Direkter Theorie-Praxis-Transfer Persönliche Atmosphäre, individuelle Betreuung Beste Karrierechancen mit Hochschulabschluss Erfolgreiche Konzeptprüfung durch den Akkreditierungsausschuss

4 Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre Präsenzstudium neben dem Beruf in Baden-Württemberg DIE HOCHSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE

5 Es gibt viele gute Gründe, an der VWA-Hochschule zu studieren! Präsenzstudium neben dem Beruf Studieren mit und ohne Abitur Staatlich anerkannte Hochschule Akkreditierte Studiengänge mit 180 ECTS-Punkten Direkter Theorie-Praxis-Transfer Persönliche Atmosphäre, individuelle Betreuung Beste Karrierechancen mit Hochschulabschluss Erste VWA-Hochschule in Deutschland Erfolgreiche Konzeptprüfung durch den Akkreditierungsausschuss

6 Die VWA-Hochschule Die VWA-Hochschule ist eine private, staatlich anerkannte Hochschule. Träger sind drei gemeinnützige Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien in Baden- Württemberg mit ihrer über 80-jährigen Erfahrung als Bildungsdienstleister und rund Absolventen. Sie bietet Berufstätigen mit und ohne Abitur oder Fachhochschulreife ein wissenschaftliches und praxisnahes Studium an, das auf den beruflichen Kompetenzen und Erfahrungen der Studierenden aufbaut. Wesentliche Merkmale sind ein wohnortnahes Studienangebot, eine persönliche Atmosphäre und die individuelle Betreuung und Beratung durch unsere erfahrenen Dozenten und Mitarbeiter. Seminaristische Vorlesungen, Einsatz moderner Medien sowie das Arbeiten in Teams fördern das Miteinander und den Lernerfolg zusätzlich. Die VWA-Hochschule ist eingebunden in ein Baden-Württemberg-Netzwerk, das Hochschulen, Unternehmen und Ver waltungen umfasst. Der Studiengang Betriebswirtschaftslehre Die VWA-Hochschule bietet Bachelor-Studiengänge in Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen an. In dieser Broschüre stellen wir Ihnen den Studiengang Betriebswirtschaftslehre zum Bachelor of Arts (B.A.) ausführlich vor. Der Studiengang Betriebswirtschaftslehre richtet sich an berufstätige Bewerberinnen und Bewerber mit kaufmännischer Aus- und / oder Weiterbildung sowie einschlägiger Berufserfahrung. Inhalt Die VWA-Hochschule Der Studiengang Betriebswirtschaftslehre 01 Was haben Sie von einem BWL-Studium? 02 Die Hochschule für Berufstätige 03 Der Studienaufbau: In 8 Semestern zum Erfolg 04 Die Studieninhalte: Kompetenzgebiete und Module 05 Lehrveranstaltungen Semester 06 Lehrveranstaltungen Semester 07 Leistungsnachweise und Prüfung 08 Was sind Leistungspunkte oder Europäische Punkte (EP)? 08 Dozenten und Service 09 Studiengebühren und Fördermöglichkeiten 10 Zulassung und Eignung 12 Anmeldung 13 Alternative zur BWL: Wirtschaftsingenieurwesen 14 Alternativen zum Studium an der VWA-Hochschule 15 Ansprechpartner und Kontakte 16 01

7 Was haben Sie von einem BWL-Studium? Im Studiengang Betriebswirtschaftslehre erwerben die angehenden Bachelor aufbauend auf schulischer und beruflicher Vorqualifikation sowie vorhandener Berufspraxis fundiertes Fachwissen und methodisches Know-how. Professoren und qualifizierte Praktiker vermitteln vertiefte Kenntnisse in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft sowie allgemeine Kom petenzen. Über das notwendige Spezial wissen hinaus steht das Denken in Zusammenhängen im Vordergrund. Die Studieninhalte werden mit Blick auf deren Relevanz in der beruflichen Praxis auf wissenschaftlich fundiertem Niveau behandelt. Der Studiengang hat eine generalistische Ausrichtung. Daraus ergibt sich für Absolventinnen und Absolventen der VWA-Hochschule in vielen Branchen und Funktionen ein breites Karrierefeld, z. B. im Marketing und Vertrieb, in Einkauf und Logistik, im Finanz- und Personalwesen. Das Studium verbindet Theorie und Praxis besser noch: die Theorie mit der Praxis der Studierenden. Gelerntes kann sofort und gezielt im Arbeitsalltag eingesetzt werden. Die in den Bachelor-Studiengang integrierten betriebspraktischen Anwendungen fördern den Transfer nachhaltig. Und unsere hauptamt lichen Professoren und Lehrbeauftragten von Hochschulen und Unternehmen verstehen sich als Brückenbauer zwischen Hochschule und Unternehmen. Was hat Ihr Arbeitgeber von Ihrem Studium? Auch Arbeitgeber schätzen ein berufsbegleitendes Studium an der VWA-Hochschule! Denn die Berufstätigen bleiben den Unternehmen als Leistungsträger erhalten und empfehlen sich mit dem Studium für qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben. Das im Studium erworbene Know-how kommt den Unternehmen bereits von Anfang an zu Gute. Eine praxisnahe Lehre sowie Anwendungsbeispiele aus der beruflichen Praxis der Studierenden, die im Studium bearbeitet werden, stellen das sicher. Dadurch wird ein direkter Theorie-Praxis-Transfer erreicht, von dem Studierende, Unternehmen und Dozenten profitieren. Was müssen Sie mitbringen? Die angehenden Bachelor der VWA-Hochschule studieren berufsbegleitend. Das erfordert eine hohe Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit, da berufliche und private Belange mit dem Hochschulstudium in Einklang gebracht werden müssen. Die berufstätigen Studierenden erlangen im Studium die Fähig keit, effektiv und effizient Herausforderungen zu meistern. Um einen direkten Theorie-Praxis-Transfer zu ermöglichen, bearbeiten die Studierenden Anwendungsbeispiele aus ihrer beruflichen Praxis. Aus diesem Grund ist das Einverständnis des Arbeitgebers zur Aufnahme des Studiums grundsätzlich notwendig. 02

8 Die Hochschule für Berufstätige Die VWA-Hochschule richtet sich mit ihren Studiengängen an Berufstätige, die in einem berufsbegleitenden Hochschulstudium zusätzliche fachliche und methodische Kompetenzen für den beruflichen Aufstieg erwerben möchten. Studium mit und ohne Abitur Die VWA-Hochschule bietet Berufstätigen mit und ohne Abitur oder Fachhochschulreife ein wissenschaftliches und praxisnahes Studium an, das auf den beruflichen Kompetenzen und Erfahrungen der Studierenden aufbaut. Sie berücksichtigt dabei sowohl die Vorkenntnisse als auch die Bedürfnisse ihrer Studierenden. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf Seite 12. Wohnortnah studieren Die VWA-Hochschule ermöglicht ein wohnortnahes Studium in Baden-Württemberg. Präsenzunterricht neben dem Beruf Der Präsenzunterricht in seminaristischen Vorlesungen garantiert eine intensive und individuelle Betreuung. Die Lehrveranstaltungen finden berufsbegleitend statt. Studiendauer Das Studium dauert in der Regel 8 Semester und umfasst 920 Lehrveranstaltungsstunden im Präsenzunterricht. Besonders motivierte Studierende können die Studien - dauer bei überdurchschnittlichen Leistungen und günstigen beruflichen Bedingungen auf 6 Semester verkürzen. Die Lehrveranstaltungen finden im Sommersemester von Anfang / Mitte März bis Mitte / Ende Juli statt. Im Wintersemester sind die Lehrveranstaltungen im Zeitraum Mitte September bis Anfang / Mitte Februar vorgesehen. Studienorte, -beginn und -zeiten Nähere Angaben enthält das Info-Blatt BWL. 03

9 Der Studienaufbau: In 8 Semestern zum Erfolg Bachelor of Arts (B.A.) Bachelor-Arbeit Betriebspraxis Betriebspraxis Allgemeine Kompetenzen Allgemeine Kompetenzen Recht Recht Volkswirtschaftslehre Betriebswirtschaftliche Spezialgebiete Betriebswirtschaftliche Basiskompetenz Grundstudium Semester Volkswirtschaftslehre Betriebswirtschaftliche Spezialgebiete Betriebswirtschaftliche Aufbaukompetenz Hauptstudium Semester Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Besonders motivierte Studierende können bei überdurchschnittlichen Leistungen und günstigen beruflichen Bedingungen die Studiendauer auf 6 Semester verkürzen. 04

10 Die Studieninhalte: Kompetenzgebiete und Module Betriebswirtschaftliche Basiskompetenz Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Methoden der Betriebswirtschaftslehre Rechnungswesen Betriebswirtschaftliche Aufbaukompetenz Unternehmensführung Finanzwirtschaft und Controlling Seminarmodul Integrationsmodul Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Grundlagen und mikroökonomische Analyse Markroökonomische Analyse, Fiskal- und monetäre Wirtschaftspolitik Anwendungsbezogene Wirtschaftspolitik Integrationsmodul Recht Grundlagen der Rechtswissenschaft und des Privatrechts Öffentliches Recht und Wirtschaftsprivatrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Allgemeine Kompetenzen Akademisches Arbeiten I Akademisches Arbeiten II Mathematik und Statistik Business English Sozialkompetenz Sozialkompetenz Spezialgebiet 1: Produktionswirtschaft Vorlesungmodul Produktionswirtschaft Seminarmodul Produktionswirtschaft Spezialgebiet 2: Marketing und Internationalisierung Vorlesungmodul Marketing und Internationalisierung Seminarmodul Marketing und Internationalisierung Spezialgebiet 3: Rechnungslegung und Besteuerung Vorlesungmodul Rechnungslegung und Besteuerung Seminarmodul Rechnungslegung und Besteuerung Sie wählen zwischen den Spezialgebieten 1, 2 oder 3 Bachelor-Arbeit und weitere Studienkomponenten Betriebspraxis-Zeiten und Betriebspraxis-Anwendungsberichte Bachelor-Arbeit (18 EP) (20 EP) (22 EP) (18 EP) (18 EP) (12 EP) (60 EP) (12 EP) Den Studienplan finden Sie unter: 05

11 Lehrveranstaltungen Semester 1. Semester (172 Lehrveranstaltungsstunden) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I: Einführung und Grundlagen Buchführung Externes Rechnungswesen I: Der Jahresabschluss Internes Rechnungswesen I: Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung Wirtschaftsinformatik I Einführung in die Rechtswissenschaft und Bürgerliches Recht I Akademisches Arbeiten I: Präsenz- und Selbststudium Mathematik und Statistik für Wirtschaftswissenschaftler Business English I 2. Semester (172 Lehrveranstaltungsstunden) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I: Einführung und Grundlagen Allgemeine Betriebswirtschaftslehre II: Realgüterprozess Externes Rechnungswesen II: Bilanzierung und Bilanzanalyse VWL I: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und des wirtschaftspolitischen Handelns VWL II: Grundlagen der Mikroökonomik Bürgerliches Recht II Business English II 3. Semester (178 Lehrveranstaltungsstunden) Externes Rechnungswesen II: Bilanzierung und Bilanzanalyse Internes Rechnungswesen II: Anwendungen der Kosten- und Leistungsrechnung Grundzüge der Makroökonomik Finanzwissenschaft Geld- und Kreditpolitik Öffentliches Recht I Öffentliches Recht II (Europarecht) Grundlagen des Arbeitsrechts Bürgerliches Recht III 4. Semester (156 Lehrveranstaltungsstunden) Grundlagen der Unternehmensführung Pflichtwahlvertiefung Unternehmensführung Wirtschaftsinformatik II Handelsrecht Beschaffung und Logistik Marketing Internationale Rechnungslegung Produktionsmanagement Personalmanagement Internationales Management Außenwirtschaftslehre Sie wählen zwischen den Spezialgebieten 1, 2 oder 3 Grundzüge der Wirtschaftsprüfung Betriebliche Steuerlehre Steuerrecht 06

12 Lehrveranstaltungen Semester 5. Semester (106 Lehrveranstaltungsstunden) Investition und Finanzierung Finanzwirtschaftliche Pflichtwahlvertiefung Ordnungspolitik Wirtschaftspolitische Anwendungsbereiche Gesellschaftsrecht Akademisches Arbeiten II: Wissenschaftliches Schreiben, Präsentieren und Argumentieren 6. Semester (50 Lehrveranstaltungsstunden) Controlling Rhetorik, Gesprächsführung und Kommunikation 7. Semester (58 Lehrveranstaltungsstunden) Betriebswirtschaftliches Seminar Konflikt- und Teammanagement im Betrieb Seminar zur Produktionswirtschaft Seminar zu Marketing und 1 Internationalisierung 2 Sie wählen zwischen den Spezialgebieten 1, 2 oder 3 Seminar zu Rechnungslegung und Besteuerung 8. Semester (28 Lehrveranstaltungsstunden) Betriebswirtschaftliches Kolloquium Volkswirtschaftliches Kolloquium Bachelor-Arbeit 3 Betriebspraxis-Zeiten und Betriebspraxis-Anwendungsberichte Semester Sieben Funktionsberichte (Analysen verschiedener betrieblicher Funktionsbereiche), davon mindestens je zwei aus dem Realprozess, dem Finanz- und Rechnungswesen und führungsunterstützenden Bereichen. Ein Tätigkeitsbericht zur Einordnung und Systematisierung der eigenen Tätigkeit. Drei Konfrontationsberichte, in dem reale wirtschaftliche Situationen mit den idealtypischen Annahmen und Lösungsansätzen der BWL, der VWL und mit juristischen Grundsätzen und rechtlichen Bestimmungen konfrontiert werden. Bachelor-Arbeit Die Studienverlaufspläne (8 Semester und 6 Semester) finden Sie unter: 07

13 Leistungsnachweise und Prüfung Art des Modulabschlusses Typ des zugehörigen Moduls Anzahl entsprechender Leistungsnachweise Summe der auf diese Weise zu erwerbenden Leistungspunkte (EP = Europäische Punkte) Modulabschlussklausur von 120 bis 180 Minuten Dauer (Prüfung) Vorlesung mit Übung EP Betriebspraxis-Anwendungsbericht (Studienbegleitleistung) Betriebspraxis EP Seminararbeit, Präsentation und aktive Teilnahme an der Diskussion der Seminarthemen (Studienbegleitleistungen) Seminar 2 13 EP Präsentation und aktive Teilnahme an der Diskussion der Konfrontationsberichte, Erarbeitung weiterer Thesenpapiere (Studienbegleitleistungen) sowie abschließende mündliche Prüfung Kolloquium 2 8 EP Hausarbeiten, Kurztests, Vokabeltests (Studienbegleitleistungen) sowie schriftliche und mündliche Prüfung Sprachtraining mit Erklärungskomponenten 1 6 EP Präsentationen, Argumentationspapiere, Rollenspiele, Teamarbeitskomponenten (Studienbegleitleistungen) Seminaristische Übung im Modul Sozialkompetenz 1 6 EP kombinierte und mündliche Leistungen insgesamt 33 EP Bachelor-Arbeit Bachelor-Arbeit 1 12 EP Summe 180 EP Was sind Leistungspunkte oder Europäische Punkte (EP)? Unter dem European Credit Transfer System (ECTS) versteht man ein einheitliches Leistungspunkte-System, das einen europäischen Standard garantiert und die Anerkennung von Studienleistungen bei einem Hochschulwechsel erleichtert. Studierende erhalten für jedes mit Erfolg absolvierte Modul Leistungspunkte (Credit Points), so genannte Europäische Punkte (EP) bzw. ECTS-Punkte. Die Leistungspunkte orientieren sich am tatsächlichen Arbeitsaufwand (Workload), der durch den Besuch der Präsenzveranstaltungen, Prüfungen, individuelle Vor- und Nachbereitung (Selbststudium) sowie integrierte Betriebspraxiselemente erbracht wird. Die Prüfungsordnung finden Sie unter: 08

14 Dozenten und Service Die Dozenten vermitteln die Studieninhalte berufsbegleitend im Präsenzunterricht in Vorlesungen, Übungen, Seminaren und Kolloquien. Zusätzlich werden den Studierenden Lehrveranstaltungsbegleiter und ergänzende Unter lagen wie Übungs aufgaben, Musterklausuren, Literaturhinweise und weitere ergänzende Hinweise auf einer internetgestützten Infor mations- und Kommunikationsplattform zur Verfü gung gestellt. Dort finden die Studierenden auch Anmel dungen zu Klausuren und Veranstaltungen, Noten, Termine, Diskussionsforen und Download-Bereiche. Über Änderungen können sich Studierende per oder SMS informieren lassen. Individuelle Betreuung Die Dozenten und Ansprech partner der Hochschulverwaltung sind per , telefonisch oder persönlich erreichbar. Eine intensive Betreuung ist Teil des Studiums. Sie soll der Ausbildung der wissen schaft - lich analytischen und praktischen Kompetenzen der Studierenden dienen. In Seminaren, seminaristischen Übungen und Kolloquien sowie in den Betriebspraxis-Anwendungsberichten und der Bachelor-Arbeit wird ein hohes Maß an eigenständiger wissen schaft - licher Arbeit von den Studierenden verlangt. Dabei gibt ihnen ein wissenschaftlicher Betreuer der VWA- Hochschule individuelle Anleitungen, Hinweise und Rückmeldungen. Spezielles Bibliothekskonzept Den Studierenden wird ein umfassender Zugang zu wissenschaftlicher Literatur ermöglicht. Die VWA- Hochschule hat ein speziell auf berufsbegleitend Studierende zugeschnittenes Bibliothekskonzept ent - wickelt, das es den Studierenden ermöglicht, flexibel und unabhängig von Bibliotheks öffnungszeiten auf Literatur zuzugreifen. Dieses Konzept umfasst neben dem Kauf von Literatur durch die Studierenden die Nutzung von wissenschaftlichen Bibliotheken an den Studienorten sowie die Nutzung einer Online- Bibliothek (Zugriff auf elektronische Fachdatenbanken, Fachbücher und Fachzeitschriften). 09

15 Studiengebühren und Fördermöglichkeiten Studiengebühr (48 Monatsraten à 280 ) Prüfungsgebühr 400 (einmalig) Einschreibegebühr 100 (einmalig) 10

16 Förderung durch den Arbeitgeber Auch für Arbeitgeber ist ein berufsbegleitendes Studium an der VWA-Hochschule interessant. Denn die Berufstätigen bleiben den Unternehmen als Leistungsträger erhalten und empfehlen sich mit dem Studium für qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und erörtern Sie Möglichkeiten der individuellen Förderung ob finanziell oder in anderer Form, zum Beispiel durch eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit. Aufstiegsstipendium Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet ein Aufstiegsstipendium für berufstätige Studierende an. Studierende, die in das Stipendienprogramm aufgenommen werden, erhalten ein Stipendium von (3 Jahre lang bis zu pro Jahr). Nähere Informationen unter Studienkredit Mit dem KfW-Studienkredit können Studierende während des Studiums mit mindestens 100 und höchstens 650 im Monat unterstützt werden. Nähere Informationen unter Steuerliche Berücksichtigung Für Art und Umfang der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für das Studium an der VWA-Hochschule kommt es darauf an, ob dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein anderes Studium vorausgegangen ist. Ist dies der Fall, liegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten etc.) in Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Andernfalls sind die Aufwendungen für das Studium an der VWA-Hoch - schule nach aktueller Gesetzeslage bis zu einem Betrag von als Sonderaus - gaben abzugsfähig. Weitere Informationen können Ihnen die Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder das für Sie zuständige Finanzamt geben. Studium, Familie und Beruf Für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Personen in besonderen Lebens - lagen (zum Beispiel bei einer Behinderung, chronischen Erkrankung, Mutterschaft oder der Betreuung beziehungsweise Pflege von Familienangehörigen) haben wir spezielle Vorkehrungen getroffen. 11

17 Zulassung und Eignung Regelzulassung (Zulassungsmöglichkeit I) Einschlägige kaufmännische Berufsausbildung mit mehr als zweijähriger Regelausbildungszeit Mindestens einjährige und noch andauernde kaufmännische Berufstätigkeit a) Entweder mittlerer Bildungsabschluss und Voraussetzungen des 58 Abs. 2 Ziffer 5 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg, das heißt Vorliegen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Fachkaufleute, Fachwirte und Betriebswirte, oder b) schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) Zulassung ohne einschlägige kaufmännische Berufsausbildung (Zulassungsmöglichkeit II) Schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) Mindestens dreijährige und noch andauernde kaufmännische Berufstätigkeit Zulassung als beruflich Qualifizierter (Zulassungsmöglichkeit III) Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss Einschlägige kaufmännische Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Regelausbildungszeit Mindestens dreijährige kaufmännische Berufstätigkeit Bestehen einer Eignungsprüfung Ausnahmezulassung (Zulassungsmöglichkeit IV) Über die drei vorgenannten Zulassungsmöglichkeiten hinaus sind Ausnahmezulassungen möglich (z. B. bei kürzerer Dauer der Berufstätigkeit oder nicht einschlägiger Berufsausbildung), soweit die Mindestanforderungen nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg erfüllt werden. Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zu möglichen Ausnahmezulassungen finden Sie unter: > Download > Zulassung Eignungsprüfung Das Angebot der VWA-Hochschule richtet sich auch an Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) besitzen, noch eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z. B. Betriebs wirt/in, Fachwirt/in, Fachkauffrau/-mann, Industrie- oder Handwerksmeister/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in) absolviert haben. Für diesen Bewerberkreis (s. o. Zulassungsmöglichkeit III) ist nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg eine Eignungsprüfung erforderlich. Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie unter: > Download > Eignung 12

18 Anmeldung Antrag auf Zulassung Die Anmeldung zum gewünschten Studiengang wird mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium vorgenommen. Im Zulassungsantrag ist auch anzugeben, ob die Zulassung zur Eignungsprüfung beantragt wird. Im Antrag auf Zulassung ist aufgeführt, welche Nachweise beizufügen sind. Soweit besonders angegeben, müssen die Nachweise in amtlich beglaubigter Form eingereicht werden. Die Allgemeinen Studienbedingungen sind Bestandteil des Antrags auf Zulassung. Anrechnung von Vorleistungen Wenn Gleichwertigkeit mit den an der VWA-Hochschule geforderten Leistungen vorliegt, werden an Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen erbrachte Leistungen angerechnet. Gerade auch für Betriebswirte, Fachwirte und Fachkaufleute besteht die Möglichkeit der Anrechnung von Modulen, die den Studienaufwand und die Studiendauer reduzieren können. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss unter Beachtung der 39 und 40 der Prüfungsordnung. Die Anrechnung wird mit dem Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten, Studienbegleit- oder Prüfungsleistungen und Praktika beantragt, der dem Zulassungsantrag als Anlage beigefügt ist. Weitere Informationen zur Anrechnung von Vorleistungen mit konkreten Anrechnungsbeispielen finden Sie unter: > Download > Anrechnung von Vorleistungen Motivationsschreiben Jede Bewerberin / jeder Bewerber reicht mit dem Zulassungsantrag ein formloses Motivationsschreiben ein, aus dem die Gründe für die Aufnahme eines berufsbegleitenden Studiums sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, die Anforderungen von Studium und Beruf zu bewältigen, hervorgehen. Beratungsgespräch Jede Bewerberin / jeder Bewerber führt ein Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter der VWA-Hochschule. Im Beratungsgespräch wird über Inhalte, Aufbau und Anforderungen des angestrebten Studiengangs informiert und beraten. Daneben werden die Möglichkeiten spezifischer Vorbereitung auf das Studium aufgezeigt ggf. auch in Bezug auf die Eignungsprüfung. Das Bera tungsgespräch kann vor oder nach Stellung des Antrags auf Zulassung erfolgen. Bewerberüberhang Für den Fall, dass die Zahl der zulassungsfähigen Bewerber die Zahl der vorhandenen Studienplätze übersteigt, wendet die VWA-Hochschule ein Bepunktungsmodell an, das die Kriterien Vorrang der Bewerber mit Regelzulassung, Quali - fikation, Dauer der Berufstätigkeit, Motivationsschreiben und Sonstiges Engagement berücksichtigt. 13

19 Alternative zur BWL: Wirtschaftsingenieurwesen Suchen Sie einen berufsbegleitenden Studiengang, der Wirtschaft und Technik verbindet? Dann könnte der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der VWA-Hochschule das Richtige für Sie sein. Er richtet sich an berufstätige Bewerberinnen und Bewerber mit gewerblich-technischer Aus- und / oder Weiterbildung sowie einschlägiger Berufserfahrung und hat ebenfalls eine generalistische Ausrichtung. Daraus ergibt sich für Sie in vielen Branchen und Funktionen ein breites Karrierefeld zum Beispiel im technischen Vertrieb, in Einkauf, Logistik und Produktion, im Projekt-, Qualitäts- und Servicemanagement. Das Studium umfasst Lehrveranstaltungsstunden und dauert in der Regel 8 Semester. Die Vorlesungen, Übungen, Seminare und Kolloquien finden neben dem Beruf statt. Studienorte sind Freiburg / Karlsruhe und Stuttgart / Ulm. Studienbeginn ist zum Sommersemester. Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.) Studiengebühren Studiengebühr (48 Monatsraten à 295 ) Prüfungsgebühr 400 (einmalig) Einschreibegebühr 100 (einmalig) 14

20 Alternativen zum Studium an der VWA-Hochschule Nicht immer ist ein Studium an der VWA-Hochschule das Richtige. Dann kann das umfassende Weiterbildungs an ge bot der Träger der VWA-Hochschule, der VWA Freiburg, der VWA Karlsruhe und der Württembergischen VWA, eine Alternative sein: Ihr Spezial- oder Einsteigerseminar Seminare für Wirtschaft und Verwaltung topaktuell, praxisnah, kompetent! Ihr Weiterbildungsabschluss Studiengänge berufsbegleitend mit IHK- oder VWA-Abschluss! Ihr Wissens-Update Lehrgänge modular, umfassend, aktuell! Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie für den Regierungsbezirk Freiburg e.v. Eisenbahnstraße Freiburg Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden e.v., Karlsruhe Kaiserallee 12 e Karlsruhe Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Urbanstraße Stuttgart Fax info@vwa-freiburg.de Fax info@vwa-baden.de Fax info@w-vwa.de 15

21 Ansprechpartner und Kontakte Hochschulleitung (Rektorat) Bis Dezember 2014: Ab Januar 2015: Neckarstraße 88 Wolframstraße Stuttgart Stuttgart Gründungspräsident Rainer Arnold, Ministerialdirektor a.d. Gründungsprorektor und Gründungsdekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Professor Dr. rer. pol. habil. Ernst Troßmann Gründungsprorektor und Gründungsdekan der Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät Professor Dr.-Ing. Bernd Meyer Gründungskanzler Rolf Salzer Gründungsvorsitzender des Beirats der Studienzentren Peter Graf Hochschulverwaltung Bis Dezember 2014: Ab Januar 2015: Neckarstraße 88 Wolframstraße Stuttgart Stuttgart Wolfhard Binder Sandra Schnetzer Gremien der VWA-Hochschule Senat Hochschulbeirat Kuratorium Mehr Informationen unter 16

22 VWA-Hochschule Die Hochschule für Berufstätige Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre Bachelor of Engineering (B.Eng.) Wirtschaftsingenieurwesen Präsenzstudium neben dem Beruf Studieren mit und ohne Abitur Staatlich anerkannte Hochschule Akkreditierte Studiengänge mit 180 ECTS-Punkten

23 Stand 8/2014 Fotos: Hochschulleitung und -verwaltung Bis Dezember 2014: Ab Januar 2015: Neckarstraße 88 Wolframstraße Stuttgart Stuttgart Studienzentrum Baden Haus der Akademien Eisenbahnstraße Freiburg Studienzentrum Württemberg VWA-Haus Bis Dezember 2014: Ab Januar 2015: Urbanstraße 36 Wolframstraße Stuttgart Stuttgart Besuchen Sie uns im Internet Rufen Sie uns kostenfrei an DIE HOCHSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE

24 1. Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) in Ulm - 1. Semester (Wintersemester 2015/2016) Terminplan: Tag Zeit Lehrveranstaltung Lehrende/r 2015 Fr Kaufmännische Buchführung Prof. Dr. Reiter Sa Kaufmännische Buchführung Prof. Dr. Reiter Wirtschaftsmathematik Prof. Dr. Hettich Fr Kaufmännische Buchführung Prof. Dr. Reiter Sa Kaufmännische Buchführung Prof. Dr. Reiter Wirtschaftsmathematik Prof. Dr. Hettich Di Wirtschaftsmathematik Prof. Dr. Hettich Fr Kaufmännische Buchführung Prof. Dr. Reiter Sa Kaufmännische Buchführung Prof. Dr. Reiter Di Wirtschaftsmathematik Prof. Dr. Hettich Fr Wirtschaftsmathematik Prof. Dr. Hettich Fr Offizieller Studienstart / Einführung in das Studium Methodik akademischen Lernens Prof. Dr. Eisinger Sa Methodik akademischen Lernens Prof. Dr. Eisinger Bürgerliches Recht I LG-Präsident Dörr Fr Bürgerliches Recht I LG-Präsident Dörr Sa Bürgerliches Recht I LG-Präsident Dörr Mathematik und Statistik Prof. Dr. Hettich Fr Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Prof. Dr. Eisinger Sa Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Prof. Dr. Eisinger Bürgerliches Recht I LG-Präsident Dörr Fr Volkswirtschaftslehre I Prof. Dr. Seiter Sa Volkswirtschaftslehre I Prof. Dr. Seiter Fr Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Prof. Dr. Eisinger Sa Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Prof. Dr. Eisinger Mathematik und Statistik Prof. Dr. Hettich Fr Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Prof. Dr. Eisinger Sa Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Prof. Dr. Eisinger Bürgerliches Recht I LG-Präsident Dörr Mi Mathematik und Statistik Prof. Dr. Hettich Fr Bürgerliches Recht I LG-Präsident Dörr Sa Bürgerliches Recht I LG-Präsident Dörr Mathematik und Statistik Prof. Dr. Hettich Fr Externes Rechnungswesen I Prof. Dr. Reiter Sa Externes Rechnungswesen I Prof. Dr. Reiter Bürgerliches Recht I LG-Präsident Dörr Fr Volkswirtschaftslehre I Prof. Dr. Seiter Sa Volkswirtschaftslehre I Prof. Dr. Seiter Mathematik und Statistik Prof. Dr. Hettich Fr Externes Rechnungswesen I Prof. Dr. Reiter Seite 1 von 2

25 Sa Probeklausur Bürgerliches Recht I Externes Rechnungswesen I Prof. Dr. Reiter Fr Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Prof. Dr. Eisinger Sa Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Prof. Dr. Eisinger 2016 Fr Volkswirtschaftslehre I Prof. Dr. Seiter Sa Probeklausur Allgemeine BWL I Volkswirtschaftslehre I Prof. Dr. Seiter Mi Externes Rechnungswesen I Prof. Dr. Reiter Fr Externes Rechnungswesen I Prof. Dr. Reiter Sa Externes Rechnungswesen I Prof. Dr. Reiter Wirtschaftsinformatik I Prof. Dr. Schweiggert Fr Studierendenforum Wirtschaftsinformatik I Prof. Dr. Schweiggert Sa Wirtschaftsinformatik I Prof. Dr. Schweiggert Volkswirtschaftslehre I Prof. Dr. Seiter Fr Wirtschaftsinformatik I Prof. Dr. Schweiggert Sa Wirtschaftsinformatik I Prof. Dr. Schweiggert Mathematik und Statistik Prof. Dr. Hettich Fr Mathematik und Statistik Prof. Dr. Hettich Sa Probeklausur VWL I Mathematik und Statistik Prof. Dr. Hettich Vorlesungsort: Hochschule Ulm, Prittwitzstraße 10, Ulm Lehrende an der VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium: Thomas Dörr, Präsident des Landgerichts Ravensburg, Lehrbeauftragter für Bürgerliches Recht Prof. Dr. oec. Bernd Eisinger, Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim, Lehrbeauftragter für Betriebswirtschaftslehre Prof. Dr. rer. pol. Günter Hettich, VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium, Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Quantitative Methoden Prof. Dr. rer. pol. Günther Reiter, ESB Reutlingen - Business School, Lehrbeauftragter für Buchführung und Externes Rechnungswesen Prof. Dr. rer. nat. Franz Schweiggert, Universität Ulm, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. oec. Stephan Seiter, ESB Reutlingen - Business School, Lehrbeauftragter für Volkswirtschaftslehre Prof. Dr. rer. pol. Ernst Troßmann, Universität Hohenheim, VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium, Gründungsprorektor und Gründungsdekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Termin zum Akademischen Arbeiten I / Betriebspraxis wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben) Stand Seite 2 von 2

26 VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium Postfach Stuttgart Anmeldung und Antrag auf Zulassung zum Studium ab dem Sommersemester 201 Hiermit melde ich mich zu folgendem Studiengang an (bitte gewünschten Studiengang ankreuzen und Studienbeginn sowie Studienort eintragen) Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre in Bachelor of Engineering (B.Eng.) Wirtschaftsingenieurwesen in... Meine Daten Frau Herr Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort / Geburtsland Staatsangehörigkeit Straße Postleitzahl und Ort Telefon (mobil) Telefon (dienstlich) (privat) (dienstlich) Ich bestätige die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. Durch die Anmeldung erklärt sich die / der Studierende mit der Verarbeitung der der VWA-Hochschule zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung des Studierendenverhältnisses einverstanden. Ort, Datum Unterschrift VWA-Hochschule 07/2015 1

27 Schulabschluss Hauptschule Fachhochschulreife Realschule Abitur / Fachabitur / gleichgestellte Hochschulzugangsberechtigung Berufliche Aus- und / oder Fortbildung Kaufmännische Ausbildung mit einer Regelausbildungszeit von mehr als 2 Jahren als Bankkauffrau / Bankkaufmann Industriekauffrau / Industriekaufmann andere Ausbildung zur / zum Bürokauffrau / Bürokaufmann Kauffrau / Kaufmann im Groß- und Außenhandel mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 2 Jahren zur / zum Technisch-gewerbliche Ausbildung mit einer Regelausbildungszeit von mehr als 2 Jahren als Feinwerkmechaniker/in Mechatroniker/in Fachinformatiker/in Industriemechaniker/in Informationselektroniker/in andere Ausbildung zur / zum mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 2 Jahren zur / zum Kaufmännische Fortbildung Fachkauffrau/-mann Fachwirt/in Betriebswirt/in Fachrichtung und Prüfungsinstitution Gewerblich-technische Fortbildung Industriemeister/in Handwerksmeister/in staatl. gepr. Techniker/in Fachrichtung und Prüfungsinstitution Berufspraxis Dauer der kaufmännischen Berufspraxis zum Zeitpunkt des Studienbeginns in Monaten Dauer der gewerblich-technischen Berufspraxis zum Zeitpunkt des Studienbeginns in Monaten (bitte eine vom derzeitigen Arbeitgeber bestätigte, aktuelle Tätigkeitsbeschreibung mit Angabe von Eintrittsdatum, Funktion und Aufgaben sowie Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber beifügen) Beratungsgespräch Ich habe bereits an einem Beratungsgespräch der VWA-Hochschule zu dem Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) bzw. Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) teilgenommen. Ich habe noch nicht an einem Beratungsgespräch der VWA-Hochschule zu dem Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) bzw. Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) teilgenommen und bitte diesbezüglich um Kontaktaufnahme. VWA-Hochschule 07/2015 2

28 Eignungsprüfung Eine Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern, die weder eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung gemäß 58 Abs. 2 Ziffer 5 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg absolviert haben, noch eine schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) besitzen. Ich beantrage die Zulassung zur Eignungsprüfung für das Studienfach Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre Bachelor of Engineering (B.Eng.) Wirtschaftsingenieurwesen Ich habe bereits eine Eignungsprüfung für das Studienfach Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre Bachelor of Engineering (B.Eng.) Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule erfolgreich abgelegt (bitte Nachweis beifügen) Hinweis: Im Falle des Nichtbestehens der Eignungsprüfung oder der Nichtvorlage eines Eignungsprüfungsnachweises kommt der Studienvertrag nicht zustande. Arbeitgeber Firma Ansprechpartner Straße Postleitzahl und Ort Telefon Eine schriftliche Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Aufnahme des berufsbegleitenden Studiums ist beigefügt. wird nachgereicht. Zahlungsweise Selbstzahlung durch Bankabbuchung / monatliche Abbuchung (Die Studiengebühr wird nach Rechnungsstellung monatlich abgebucht) Selbstzahlung durch Bankabbuchung / semesterweise Abbuchung (Die Studiengebühr wird nach Rechnungsstellung jeweils vor Semesterbeginn abgebucht) Rechnung an Arbeitgeber (Die Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung jeweils vor Semesterbeginn zu überweisen) Alternative Zahlungsweise (Wenn Interesse, etwa seitens des Arbeitgebers, an einer abweichenden Zahlungsweise besteht, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Hochschule auf.) Vor Einzug der Gebühren erhalten Sie per Post ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie uns bitte im Original und unterschrieben bis zum genannten Termin zurücksenden. VWA-Hochschule 07/2015 3

29 Allgemeine Studienbedingungen 1. Vertragspartner Vertragspartnerin der / des Studierenden ist für Angebote, die laut Anmeldeformular an die VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium, Wolframstraße 32, Stuttgart gerichtet sind, die VWA-Hochschule GmbH, Eisenbahnstraße 56, Freiburg als Trägerin der VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium, vertreten durch den Rektor / Präsidenten der VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium. 2. Vertragsabschluss Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der / dem Studierenden auf seine Anmeldung hin eine Anmeldebestätigung der VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium zugegangen ist. 3. Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung ist der Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts Betriebswirtschaftslehre / Bachelor of Engineering Wirtschaftsingenieurwesen gemäß Prüfungsordnung für den Studiengang. Die Prüfungsordnung in der zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültigen Fassung wird Bestandteil dieser Vereinbarung; sie ist im Internetauftritt der VWA-Hochschule ( einsehbar und steht zum Herunterladen (Download) zur Verfügung. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt die / der Studierende, dass sie / er den Hinweis auf die Einsichtsmöglichkeit erhalten und zur Kenntnis genommen hat Leistungen Durch die Studiengebühren sind folgende Leistungen abgedeckt: Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Seminaren, Kolloquien und Prüfungen sowie die wissenschaftliche Begleitung von Projekt- und Studienarbeiten, insbesondere der Betriebspraxis-Anwendungsberichte, sowie deren Bewertung. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird keine Erstattung gewährt. Nicht enthalten sind die Kosten für weiterführende Fachliteratur, Lernbedarf (z. B. Gesetzestexte) und Fahrt- und ggf. Unterbringungskosten zu den Seminaren oder Laboren. 3.2 Änderungen / Ergänzungen des Vertrags Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und Zustimmung der Vertrags - partner. 3.3 Datenerfassung Die persönlichen Daten der / des Studierenden werden gespeichert und an die Dozenten des Studiengangs weitergegeben. Auf die Nutzung der Daten im Rahmen der Evaluationssatzung wird besonders hingewiesen. Die Daten werden im Übrigen für Zwecke der Statistik verwendet. Der Weitergabe ihrer / seiner -Adresse an andere Studierende und an Dozenten stimmt die / der Studierende zu. 4. Teilnahme und Dauer Die / der Studierende nimmt das Studium i. d. R. für 48 Monate mit dem nächststartenden Semester auf. Die VWA- Hochschule sagt der / dem Studierenden hiermit einen Studienplatz am Studienort im Rahmen des nächststartenden Semesters des Studiengangs zu. Eine Verkürzung oder Verlängerung des Studiums ist möglich. Das Nähere bestimmt die jeweilige Prüfungsordnung. Die Verlegung von Veranstaltungen bleibt vorbehalten. Bestehen bei Spezialgebieten Wahlmöglichkeiten, so kann die Durchführung von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden; entsprechendes gilt für Pflichtwahlfächer. Die VWA-Hochschule behält sich auch vor, einen Studiengang bis zu zwei Wochen vor Beginn wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. 4.1 Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung zum Studium wird nach Überprüfung und Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß 8 der Prüfungsordnung schriftlich erteilt. 4.2 Einverständnis des Betriebs Mit ihrer / seiner Unterschrift bestätigt die / der Studierende, dass ihr / sein Beschäftigungsbetrieb mit der Aufnahme des Studiums einverstanden und über die für das Studium notwendige Betriebspraxis informiert ist. Dies gilt entsprechend für den Fall eines Wechsels des Beschäftigungsbetriebes während der Dauer des Studiums. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Absprache mit der VWA-Hochschule. VWA-Hochschule 07/2015 4

30 5. Studiengebühr Für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre werden Studiengebühren von (Festbetrag) erhoben. Bei einem 48 Monate dauernden Studium (Regelstudienzeit) beläuft sich die monatliche Studiengebühr auf 235. Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen werden Studiengebühren von (Festbetrag) erhoben. Bei einem 48 Monate dauernden Studium (Regelstudienzeit) beläuft sich die monatliche Studiengebühr auf 295. Da es sich bei der insgesamt zu entrichtenden Studiengebühr um einen Festbetrag handelt, erhöht sich für jedes Semester, um welches das Studium gegenüber der Regelstudienzeit von vier Jahren verkürzt wird, die monatliche Studiengebühr entsprechend. Der / die Studierende muss sich spätestens am Ende des 4. Semesters entscheiden, ob und in welchem Umfang er / sie das Studium verkürzen möchte. Für den 25. und die folgenden Studienmonate sind die entsprechend erhöhten monatlichen Studiengebühren zu entrichten. Zu den Studiengebühren kommen einmalig eine Einschreibegebühr von 100 sowie eine Prüfungsgebühr von 400 hinzu. Für den Fall einer Verlängerung des grundsätzlich 48 Monate dauernden Studiums wird ab dem 49. Studienmonat je Semester eine pauschale Bleibegebühr von 200 erhoben. 6. Kündigungsregelung Die / der Studierende kann den Studienvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Semesters kündigen. Das Sommersemester endet am 31. August, das Wintersemester am 28. bzw. 29. Februar eines Jahres. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle einer wirksamen ordentlichen Kündigung hat die / der Studierende nur Studiengebühren für die Semester bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu bezahlen. Im Falle eines Urlaubssemesters bleibt die Zahlungsverpflichtung vonseiten der / des Studierenden bestehen. 7. Ausschluss vom Studium Die VWA-Hochschule ist berechtigt, Studierende vom Studiengang auszuschließen, wenn gegen wesentliche Pflichten der Satzungen der Hochschule oder gegen die nach Nummer 11 vereinbarte Vertraulichkeitsverpflichtung verstoßen wird. Gleiches gilt, wenn die / der Studierende in Zahlungsrückstand geraten ist oder wenn der VWA- Hochschule die Fortsetzung des Studienverhältnisses sonst aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. 8. Unterbrechung des Studiengangs Sofern die / der Studierende den Studiengang aufgrund wichtiger Umstände in seiner Person unterbrechen muss, wird die VWA-Hochschule sich bemühen, der / dem Studierenden im Rahmen später stattfindender Kursgruppen bzw. im Rahmen eines nachfolgenden Studiengangs einen Studienplatz zu sichern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 9. Aufbewahrung von Prüfungsakten Prüfungsakten, die in Vollzug dieses Vertrages anfallen, werden von der VWA-Hochschule fünf Jahre nach Abschluss des Studiums oder nach einem sonstigen Ausscheiden des / der Studierenden aufbewahrt, es sei denn, sie werden für die Durchführung noch nicht abgeschlossener Rechtsverfahren benötigt. 10. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Stuttgart. 11. Vertraulichkeitserklärung (1) Die / der Studierende ist sich ihrer / seiner gesetzlichen sowie ihrer / seiner vertraglichen Vertraulichkeitspflichten (z. B. aus ihrem / seinem Beschäftigungsverhältnis) ebenso wie eventueller besonderer Vertraulichkeitspflichten be - wusst und wird diese Vertraulichkeitsobliegenheiten uneingeschränkt auch während ihres / seines Studiums wahren. (2) Sollten der / dem Studierenden während ihres / seines Studiums, gleichgültig auf welchem Wege, vertrauliche Vorgänge oder Informationen Dritter zur Kenntnis gelangen, z. B. über persönliche oder berufliche Umstände von Mitstudierenden oder deren Arbeit- oder Auftraggeber, so wird sie / er darüber gegenüber jedermann strengstes Stillschweigen bewahren. (3) Die VWA-Hochschule garantiert der / dem Studierenden, dass alle Prüfungsleistungen, insbesondere die, die vertrauliche Informationen enthalten, von den zur Bewertung und Dokumentation beauftragten Dozenten und sonst berechtigten Mitarbeitern vertraulich behandelt werden und nur von diesen eingesehen werden können. Vertrauliche Informationen müssen von den Studierenden als vertraulich gekennzeichnet werden. VWA-Hochschule 07/2015 5

31 12. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Eine etwa ungültige Bestimmung des Vertrages ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Enthält dieser Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke oder entsteht eine solche später, so sind die Parteien verpflichtet, sie mit einer Regelung auszufüllen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags die zu regelnde Frage bedacht hätten. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der / dem Studierenden eine schriftliche Zulassung der VWA-Hochschule GmbH zugeht. Ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium die Ablegung einer Eignungsprüfung oder die Vorlage des Nachweises über eine an einer Hochschule abgelegte Eignungsprüfung, steht der Vertrag unter dem Vorbehalt des Bestehens dieser Prüfung bzw. der Vorlage des Nachweises über die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung. Ich stimme den Studienbedingungen zu und beantrage die Immatrikulation für den angekreuzten Studiengang. Ort, Datum Unterschrift Widerruf Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Schriftform (Fax oder Brief) widerrufen. Es wird eine Administrationsgebühr in Höhe von 280, / 295, fällig. Außerdem ist das bis dahin erhaltene Studienmaterial an die vorgenannte Anschrift zurückzusenden. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Jede Form des Widerrufs ist unmittelbar an die VWA-Hochschule zu richten. Ort, Datum Unterschrift Von der Antragstellerin / vom Antragsteller beizufügende Unterlagen Kurzer Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang Schulabschlusszeugnis (amtlich beglaubigt) Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (amtlich beglaubigt) Nachweis berufliche Fortbildung (amtlich beglaubigt) Nachweis zur Berufspraxis Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Aufnahme des berufsbegleitenden Studiums Motivationsschreiben ggf. Bescheinigung über bereits erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung (amtlich beglaubigt) ggf. Anlage Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten, Studienbegleit- und Prüfungsleistungen sowie praktische Tätigkeiten VWA-Hochschule 07/2015 6

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