Häufige Fragen zur Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (egk) (Stand: Januar 2013)

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1 1 Häufige Fragen zur Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (egk) (Stand: Januar 2013) Allgemeine Fragen Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die egk? Welche Rolle und welchen Einfluss hat das Bundesministerium für Gesundheit bei der Einführung der egk? Was ist die egk? Warum wird die egk jetzt eingeführt? Wer ist für die Einführung der egk zuständig? Welche Anwendungen sind durch die egk verfügbar? Welche Daten stehen auf der egk? Was bedeutet G1 auf der Karte? Warum ist die 10stellige Krankenversichertennummer nicht identisch mit der alten Krankenversichertennummer? Was zeichnet die egk eigentlich aus? Erhalten alle Versicherten eine egk? Wann erhalten die Versicherten eine egk? Wann beginnen andere Krankenkassen mit der Ausgabe der egk? Wie lange behält die bisherige Krankenversicherungskarte ihre Gültigkeit? Muss der Versicherte bei Verlust die Ersatzkarte bezahlen? Kann man sich mit der egk bzw. mit der Europäischen Krankenversicherungskarte künftig den Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung sparen? Müssen Zuzahlungsbefreiungen nun nicht mehr gesondert nachgewiesen werden? Ist es vorgesehen, die Organspendeerklärung in der egk zu vermerken? Was sind Notfalldaten und warum sollen sie gespeichert werden? Die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung Fragen zum Datenschutz Wie werden Datenschutz und Datensicherheit bei der egk gewährleistet? Wie wird der Datenschutz sichergestellt? Wird der Missbrauch der Daten oder ihre missbräuchliche Auswertung strafrechtlich verfolgt? Wie wird sichergestellt, dass das Arztgeheimnis durch die Anwendungen der egk nicht verletzt wird? Können Versicherte Daten löschen? Können Versicherte Einträge verhindern? Wo und wie können Versicherte ihre Zugriffsrechte zuteilen? Was ist, wenn Versicherte die Geheimnummer vergessen? Fragen zum Foto Werden die Kosten für den Fotografen erstattet? Wann werden Passfotos durch die AOK eingeholt? Wie erfolgt die Abgabe des Passfotos? Was ist beim Fotografen zu beachten? Gibt es die Möglichkeit, digitale Fotos online zu senden? 1

2 2 Muss ich den Bildanforderungsbogen trotzdem verschicken wenn ich online mein Bild sende? Können Versicherte unter 15 Jahren auch online ihr Foto senden? Benötigen alle Versicherten ein Passfoto? Benötigen Versicherte bei einem Kassenwechsel ein neues Foto? Wie muss das Foto für die egk aussehen? Wer beschafft die Bilder und wer stellt die egk her? Erhält der Versicherte das Foto zurück? Fragen zum Thema Arzt und Lesegerät Was passiert, wenn mein Arzt kein Lesegerät hat? Was passiert, wenn ein Patient seine egk nicht bei sich führt? Was ist, wenn die Technik versagt, werden Versicherte dann trotzdem behandelt? Kann mein Arzt die bisherige Krankenversicherungskarte lesen? Über wen kann man Lesegeräte beziehen? Mit welchen Kosten ist zu rechnen und wer übernimmt sie? Welcher Aufwand entsteht für Praxen und Krankenkassen? Kann ein Arzt oder Krankenhaus von uns Testkarten erhalten? 2

3 3 Allgemeine Fragen Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die egk? Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist in 291a des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) geregelt. Dieser Paragraph wurde mit dem GKV- Modernisierungsgesetz (GMG) im Jahr 2004 geschaffen. Er gibt keine technischen Details vor, sondern regelt lediglich die Grundzüge des aufzubauenden Kommunikationsnetzes und beschreibt die wichtigsten Funktionen der neuen Karte. Außerdem legt der Paragraph fest, dass nur berechtigte Personen (Ärzte, Apotheker oder Angehörige anderer Gesundheitsberufe) Zugriff auf die Patientendaten haben dürfen und das alle Zugriffe protokolliert werden müssen. Welche Rolle und welchen Einfluss hat das Bundesministerium für Gesundheit bei der Einführung der egk? Das Bundesministerium für Gesundheit hat die rechtlichen Grundlagen für die Weiterentwicklung der bisherigen Krankenversichertenkarte zur elektronischen Gesundheitskarte geschaffen. Um sicherzustellen, dass die Arbeiten zum Aufbau der Telematik-Infrastruktur zügig vorankommen, räumt das Gesetz dem Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeit der Fristsetzung, der Beanstandung und der Ersatzvornahme mittels Rechtsverordnung ein. Was ist die egk? Die elektronische Gesundheitskarte (egk) wird die bisherige Krankenversichertenkarte ersetzen. Allgemeine Zielsetzung ist es, die Qualität, Effizienz und Sicherheit im Gesundheitswesen zu erhöhen. Die bisherige Krankenversichertenkarte ist eine reine Speicherkarte. Die egk ist eine Mikroprozessorkarte. Auf ihrem Mikroprozessor können Informationen sicher abgelegt werden, die Unbefugte nicht lesen oder kopieren können. Die elektronische Gesundheitskarte wird über ein Passfoto auf der Vorderseite verfügen. Es weist den Karteninhaber eindeutig aus und beugt so einem Missbrauch der Karte vor. Von Beginn an wird die elektronische Gesundheitskarte mit der "Europäischen Krankenversicherungskarte" als Sichtausweis auf der Rückseite ausgestattet sein. Das ermöglicht die Inanspruchnahme von Leistungen in den Mitgliedstaaten der EU. 3

4 4 Warum wird die egk jetzt eingeführt? Die Einführung der egk ist seit 2005 bereits immer wieder im Gespräch. Eine Vielzahl an komplexen Vorarbeiten war notwendig, bis der aktuelle Stand von heute erreicht war. Nach einer Regelung im GKV- Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) mussten alle Krankenkassen bis zum 31. Dezember 2011 an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten elektronische Gesundheitskarten ausgegeben haben. Bei Nichterfüllung drohten für das Jahr 2012 Verwaltungskostenreduzierungen in Höhe von zwei Prozent. Für 2012 mussten mindestens siebzig Prozent aller Versicherten mit der egk versorgt sein. Wer ist für die Einführung der egk zuständig? Zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und zum Aufbau der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen hat die gemeinsame Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Januar 2005 eine Gesellschaft, die gematik GmbH, gegründet. Ihre Aufgabe ist die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und der dazu notwendigen Infrastruktur als Basis für Telematikanwendungen im Gesundheitswesen. Welche Anwendungen sind auf der egk verfügbar? Die elektronische Gesundheitskarte enthält so genannte administrative Daten, wie sie auch auf der bisherigen Krankenversichertenkarte gespeichert sind. Hierzu gehören z.b. Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift. Darüber hinaus sind Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer, zum Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) enthalten. Die administrativen Daten auf der Gesundheitskarte sind für alle Versicherten Pflicht. Neben den Versichertenstammdaten besteht perspektivisch die Möglichkeit der Speicherung und Bereitstellung der im Notfall wichtigsten medizinischen Informationen des Versicherten, wie z.b. Allergien, chronische Erkrankungen. Diese Notfalldaten gehören zu den freiwilligen Anwendungen. Weitere Pflicht- und freiwillige Anwendungen, wie das erezept, die elektronische Patientenakte oder der Organspendeausweis werden mit Beginn der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (noch) nicht verfügbar sein. Welche Daten stehen auf der egk? Auf der Vorderseite der egk findet sich ein Foto des Versicherten, außerdem werden auf der egk folgende Versicherungsangaben und Inhalte zu finden sein: Versichertenstammdaten: 4

5 5 - ausstellende Krankenkasse und Kennzeichen für die zuständige Kassenärztliche Vereinigung - Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift und Krankenversichertennummer des Versicherten - Versichertenstatus (z. B. Mitglied, Familienversicherter, Rentner) - Beginn des Versicherungsschutzes (Datum) - Datum der Gültigkeit - Unterschrift und Foto des Versicherten Des Weiteren bietet die egk einen Versicherungsschutz in der Europäischen Union (Europäische Krankenversichertenkarte EHIC): Auf der Rückseite der Karte stehen alle Angaben, die das bisherige Formular E111 für Reisen in Länder der Europäischen Union, das als Versicherungsschutz notwendig war, ersetzen. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in allen Ländern der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island. Freiwillige Daten: Im medizinischen Teil der Karte (vergleichbar mit einem Ordner/Verzeichnis auf dem PC) wird es (perspektivisch) einen Speicherplatz für die Pflichtanwendung elektronisches Rezept geben. Auch die letzten 50 Zugriffe auf die Karte werden dann in einem solchen Logbuch protokolliert. Die folgenden Daten sollen im Rahmen zukünftiger Anwendungen und nur bei Einwilligung des Patienten auf der Karte bzw. auf Servern gespeichert werden können. - Dokumentation der verordneten Arzneimittel - Notfallinformationen (z. B. Blutgruppe, Allergien, Dialyse, Asthma) - Gesundheitsinformationen (z. B. aktuelle Diagnosen, Impfungen und Röntgenuntersuchungen) - Elektronische Mitteilungen = elektronische Patientenakte (Arztbriefe, Befunde) - Patientenquittung, die den Patienten über die vom Arzt erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten informiert. Zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen Anwendungen eingeführt werden, ist dabei noch offen. Was bedeutet G1 auf der Karte? Das "G1" auf Ihrer egk steht für "Generation 1" und weist Ihre Karte als Startmodell der elektronischen Gesundheitskarte aus. Sollten zu späteren Zeiten Veränderungen an der Karte vorgenommen werden, so erhalten die Karten höchstwahrscheinlich fortlaufend das "G2, G3..."-Merkmal. Warum ist die 10stellige neue Krankenversichertennummer nicht identisch mit der alten Krankenversichertennummer? 5

6 6 Mit dem Start der neuen elektronischen Gesundheitskarte wurde zeitgleich eine neue lebenslang gleichlautende Krankenversichertennummer für Versicherte eingeführt, die Sie z.b. auch bei einem Kassenwechsel behalten. Diese Nummer wird vom Rentenversicherungsträger vergeben und kann von uns nicht geändert werden. Was zeichnet die egk eigentlich aus? Die egk ist eine Mikroprozessorkarte. Auf ihrem Mikroprozessor sollen Informationen zukünftig sicher abgelegt werden, die Unbefugte selbst mit modernsten Hilfsmitteln nicht lesen oder gar kopieren können. Nur dann, wenn der Versicherte seine korrekte sechsstellige PIN an einem Kartenterminal eingibt oder sich ein Arzt oder Apotheker mit seinem Heilberufsausweis gegenüber dem Versicherten identifiziert, gibt der Chip seine Informationen frei. Für einen Einsatz im Gesundheitswesen muss der Chip ein Prüfverfahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik absolvieren, in dem er diese Sicherheitseigenschaften erfolgreich unter Beweis stellt. Im Moment kann noch nicht gesagt werden, wann das PIN-Verfahren angewendet wird. Erhalten alle Versicherten eine egk? Ja. Ziel der AOK Hessen war es zunächst allerdings, die gesetzlich geforderte Anzahl von siebzig Prozent der Versicherten bis zum 31. Dezember 2012 zu erreichen. Im Anschluss erfolgt nun Stück für Stück die Ausgabe der restlichen elektronischen Gesundheitskarten an alle AOK-Versicherten. Wann erhalten die Versicherten eine egk? Die AOK gibt seit Oktober 2011 die Karten aus. Spätestens in 2013 soll die Versorgung mit egks abgeschlossen sein. Insgesamt wird die AOK Hessen ca. 1,5 Millionen Karten produzieren. Wie lange behält die bisherige Krankenversicherungskarte ihre Gültigkeit? Nach erfolgter Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten an alle Versicherten werden die bisherigen Krankenversichertenkarten voraussichtlich ihre Gültigkeit verlieren. Zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte benötigen alle Ärzte entsprechende Lesegeräte in Ihren Praxen. Die umlagefinanzierten Geräte stehen nach unseren Informationen in nahezu allen Praxen zwischenzeitlich zur Verfügung. Die alte Krankenversichertenkarte kann daher zurückgegeben werden. 6

7 7 Muss der Versicherte bei Verlust die Ersatzkarte bezahlen? Verschuldet der Versicherte den Verlust seiner Karte grob fahrlässig selbst, kann eine Gebühr erhoben werden, die gegebenenfalls auch von Familienversicherten bezahlt werden muss. Die Regelungen dazu trifft jede Krankenkasse eigenständig. Kann man sich mit der egk bzw. mit der Europäischen Krankenversicherungskarte künftig den Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung sparen? Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte entstehende Anspruch gilt wie bisher für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie z.b. Diabetes. Das Risiko eines medizinisch gebotenen Krankenrücktransports wird von gesetzlichen Krankenkassen nach wie vor nicht abgedeckt. Gleiches gilt für den Fall einer nötigen Überführung, falls jemand im Ausland verstirbt. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist daher nach wie vor unbedingt empfehlenswert - selbst innerhalb der EU. Müssen Zuzahlungsbefreiungen nun nicht mehr gesondert nachgewiesen werden? Die egk in der Basisversion verfügt zunächst über die gleichen Inhalte wie die bisherige Krankenversichertenkarte. Wie bei der Krankenversichertenkarte auch, ist dort ein Kennzeichen zur Zuzahlungsbefreiung hinterlegt. Die praktische Nutzung wird allerdings erst ab der Onlinephase der egk erfolgen. Bis dahin bleibt es beim bekannten Verfahren mit den Befreiungsausweisen. Ist es vorgesehen, die Organspendeerklärung in der egk zu vermerken? Nach geltendem Recht ist die Aufnahme von Organspendeerklärungen nur auf freiwilliger Basis und für die Zukunft beabsichtigt. Dabei wird nicht der Organspendeausweis selbst, sondern ein Hinweis darauf, dass der Versicherte einen Organspendeausweis besitzt und wo dieser zu finden ist, auf der Karte gespeichert. Dasselbe gilt für die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Was sind Notfalldaten und warum sollen sie gespeichert werden? Kommen Kranke in eine Notaufnahme, muss der Arzt schnell handeln, denn unter Umständen zählt jede Minute. Dabei weiß er von dem Patienten meist sehr wenig. 7

8 8 Bei einem Verkehrsunfall z.b. können Verletzte oft nur unvollständige Auskünfte geben. Rettungsarzt und Sanitäter haben dann kaum eine Chance, Komplikationen, die beispielsweise durch Arzneimittelunverträglichkeiten auftreten könnten, abzuklären. Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte können wichtige Informationen liefern: Werden bestimmte Arzneimittel nicht vertragen? Liegen chronische Erkrankungen oder Allergien vor? Trägt der Patient Implantate, zum Beispiel einen Herzschrittmacher? Wer ist der behandelnde Arzt? Wer von den Angehörigen soll im Notfall kontaktiert werden? All diese Angaben kann der Versicherte auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen. Sie sind im Notfall abrufbar. Wie das in der Praxis genau abläuft, wird derzeit noch geklärt. Ob der Versicherte diese Funktion nutzen will, ist seine Entscheidung. Die Notfalldaten dienen nicht nur für den direkten Notfall, sondern beispielsweise auch für die Aufnahme in Krankenhäusern, bei Behandlung durch einen anderen Hausarzt, ärztlichen Notdienst usw., also insbesondere für Ärzte, die den Versicherten und seine Krankengeschichte nicht kennen und eine möglichst zuverlässige, vollständige, aber übersichtliche Darstellung des Gesundheitszustandes des Versicherten brauchen. Die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung: Die elektronische Gesundheitskarte enthält ein Passfoto. Sie trägt die neue 10stellige Krankenversicherungsnummer des Versicherten, die ein Leben lang gültig ist - auch bei einem Kassenwechsel. Grundsätzlich wird die elektronische Gesundheitskarte so wie die alte Krankenversichertenkarte verwendet. Zukünftig sind jedoch weitere Anwendungen geplant. Es gibt Pflichtanwendungen und so genannte freiwillige Anwendungen (z.b. Notfalldaten) letztere kommen zu einem späteren Zeitpunkt zur Anwendung. Auf der Gesundheitskarte gespeicherte Informationen können perspektivisch nur gelesen werden, wenn Patient und Arzt zustimmen und gleichzeitig die Gesundheitskarte und der elektronische Heilberufsausweis eingesetzt werden (sog. Zwei-Schlüssel-Prinzip ). Der Versicherte erhält die Möglichkeit, die gespeicherten Daten zu sehen. Es gibt zukünftig die Möglichkeit, die Gesundheitskarte bei Verlust zu sperren. Die alte Krankenversichertenkarte kann nach bundesweit erfolgtem Abschluss der Einführung der egk ab einem (noch festzulegenden) bestimmten Stichtag nicht mehr benutzt werden. 8

9 9 Fragen zum Datenschutz Wie werden Datenschutz und Datensicherheit bei der egk gewährleistet? Da sowohl der Arzt als auch der Patient die Daten zukünftig freigeben muss das nennt man dann Zweikartenprinzip ist garantiert, dass nicht irgendjemand ohne Einwilligung des Versicherten auf medizinische Informationen zugreifen kann. Der Arzt erhält dann zur Authentifizierung den sog. Heilberufsausweis. Die gematik GmbH, Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh, hat ein whitepaper zur Sicherheit herausgegeben und auf 30 Seiten ausführlich und verständlich die Sicherheitskomponenten beschrieben. Wie wird der Datenschutz sichergestellt? Die elektronische Gesundheitskarte löst die bisherige Krankenversichertenkarte ab. Datenschützer bemängeln schon lange, dass die auf der KV-Karte gespeicherten Sozialdaten nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff oder Manipulation geschützt sind. Damit die neue egk auch den Patientenrechten gerecht wird, sind von Beginn an der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der Entwicklung der egk involviert. Wird der Missbrauch der Daten oder ihre missbräuchliche Auswertung strafrechtlich verfolgt? Neben den allgemeinen Vorschriften im Bundesdatenschutzgesetz wurden im SGB V spezielle Straf- und Bußgeldvorschriften getroffen, die den "Missbrauch" von Daten betreffen. So darf vom Versicherten nicht verlangt werden, den Zugriff auf Daten der elektronischen Verordnung oder einer freiwilligen Anwendung anderen als den berechtigten Personen zu gestatten. Wer entgegen dieser Vorschriften handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Zudem wird bestraft, wer auf entsprechende Daten unzulässig zugreift. Wie wird sichergestellt, dass das Arztgeheimnis durch die Anwendungen der egk nicht verletzt wird? Der Zugriff auf medizinische Daten soll Leistungserbringern zukünftig nur nach expliziter Autorisierung durch den Versicherten möglich sein. Die Autorisierung erfolgt dann zunächst durch die Übergabe der egk und für die freiwilligen Anwendungen zusätzlich durch Eingabe der PIN durch den Versicherten. 9

10 10 Leistungserbringer (Ärzte etc.) müssen sich zudem dann durch ihren elektronischen Heilberufsausweis authentifizieren. Zusätzlich besteht zukünftig die Möglichkeit des Verbergens, wenn der Versicherte bestimmte medizinische Daten Leistungserbringern nicht zugänglich machen möchte. Zusammenfassend gilt also, dass ohne die aktive Autorisierung durch den Versicherten perspektivisch kein Datenzugriff mehr möglich ist. Die Möglichkeiten, diesen Zugriff zu beschränken, sollen für den Versicherten in umfassender Form bestehen. Können Versicherte Daten löschen? Mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) soll der Versicherte zukünftig Daten löschen oder auch nur z.b. für bestimmte Ärzte verbergen können. Können Versicherte Einträge verhindern? Auf die Pflichtangaben zur Identität, Krankenkasse und Versicherungsstatus kann der Versicherte keinen Einfluss nehmen. Darüber hinaus soll der Versicherte künftig jedoch uneingeschränkt Herr über seine freiwilligen Daten werden: Freiwillige Anwendungen wie die Notfalldaten werden ohnehin nur auf Wunsch des Versicherten gespeichert. Hierbei ist die Eingabe der PIN (Geheimzahl) durch den Versicherten erforderlich. Wo und wie können Versicherte ihre Zugriffsrechte zuteilen? Die Zugriffsrechte auf die zukünftigen freiwilligen Zusatzanwendungen legt der Versicherte fest. Dazu benötigt er seine persönliche Geheimnummer (PIN). Diese Nummer erhält er ebenso wie die elektronische Gesundheitskarte von seiner Krankenkasse. Mithilfe eines Versichertenterminals, dem sogenannten "ekiosk", oder beim Arzt könnte er dann die Möglichkeit haben, Zugriffsrechte zu ändern. Diese Funktion wird jedoch auch erst dann verfügbar sein, wenn erste Anwendungen im Feld sind, wie beispielsweise die Notfalldaten. In der ersten Stufe, solange nur die Versichertenstammdaten auf der egk gespeichert sind, wird auch diese Funktion nicht benötigt. Was ist, wenn Versicherte die Geheimnummer vergessen? Sollte der Versicherte in Zukunft seine Geheimnummer (PIN) vergessen, müsste er seine PUK, also seinen persönlichen Entsperrungsschlüssel, verwenden oder sich umgehend an seine Krankenkasse wenden. Die Daten bleiben allerdings auf jeden Fall gesichert. 10

11 11 Fragen zum Foto Werden die Kosten für den Fotografen erstattet? Der Gesetzgeber hat für die Gesundheitskarte festgeschrieben, dass sie ein Foto des Versicherten enthalten muss. Anders als zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, fallen bei der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte keine gesonderten Gebühren an. Die AOK übernimmt für Sie die Kosten der Kartenerstellung, die gesamte Logistik und auch den späteren Versand an die Versicherten. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Fotos anfallen, sind von jedem Versicherten selbst zu tragen. Wann werden Passfotos durch die AOK eingeholt? Mit dem Einholen der Passfotos wurde im Sommer 2011 begonnen. Die Beschaffung der Passbilder erfolgt weiterhin sukzessive. Wie erfolgt die Abgabe des Passfotos? Grundsätzlich ist für die Abgabe von Passfotos der Postweg vorgesehen. Hierzu erhalten die Versicherten ein persönliches Anschreiben von ihrer AOK. Das Anschreiben enthält einen Brief und einen Rückantwortbogen mit einem Rücksendeumschlag, welcher an unseren Dienstleister adressiert ist. Auf dem Rückantwortbogen befindet sich eine Klebefolie zum Anbringen des Passfotos. Der Rückantwortbogen (sog. Bildanforderungsbogen ) sollte vollständig und leserlich ausgefüllt werden, sonst kann es sein, dass die Angaben bei der Kartenproduktion nicht gelesen werden können. Neben dem Postweg können die Passfotos auch vor Ort (im AOK- Beratungscenter) abgegeben werden oder im Internet unter in digitaler Form an die AOK Hessen übersandt werden. Bei der Übermittlung per Bildanforderungsbogen, als auch beim online Bildupload ist zu beachten, dass das Bild die erforderlichen Maße (Höhe 43 mm, Breite 33 mm) aufweist. Was ist beim Fotografen zu beachten? AOK-Versicherte profitieren von besonderen Angeboten mit zahlreichen kooperierenden Fotofachgeschäften und Fotostudios in ganz Hessen. Unter 11

12 12 sind die Vorteile bei der Passbilderstellung und die Fotofachgeschäft / Fotostudio-Suche zu finden. Zum Fototermin sollte der Bildanforderungsbogen oder die gültige AOK- Versichertenkarte nicht fehlen. Der Bildanforderungsbogen/die gültige AOK- Versichertenkarte dient AOK-Versicherten als Nachweis und berechtigt sie, die besonderen Vorteile bei der Passbilderstellung in Anspruch nehmen zu können. Gibt es die Möglichkeit, digitale Fotos online zu übersenden? Ja. Unter können die Bilder online hochgeladen werden. Muss man den Bildanforderungsbogen trotzdem verschicken wenn man online das Bild sendet? Nein. Wenn das Passbild online übermittelt wird, muss der Bildanforderungsbogen nicht versendet werden. Können Versicherte unter 15 Jahren auch online ihr Foto senden? Das Hochladen ist aus rechtlichen Gründen (Handlungsfähigkeit nach dem Sozialgesetzbuch) erst ab dem 15. Geburtstag möglich. Benötigen alle Versicherten ein Passfoto? Ja. Ausnahme: Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist (z.b. Schwerstpflegebedürftige) erhalten eine elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild. Benötigen Versicherte bei einem Kassenwechsel ein neues Foto? Aufgrund bestehender Datenschutzrichtlinien ist bei einem Kassenwechsel der neuen Krankenkasse ein neues Foto zuzusenden, da das alte Foto nicht noch einmal verwendet werden darf. Diese Regelung gilt auch für alle Familienmitglieder, ab Vollendung des 15. Lebensjahres, die ein Foto für die egk benötigen. Ausnahme: Versicherte wechseln innerhalb des AOK-Systems. In diesem Fall sollte im Vorfeld eine Klärung über das zuständige Beratungscenter in Hessen erfolgen. Bei der Erstellung von neuen Passfotos helfen Ihnen die Service-Angebote der AOK Hessen (Kooperation mit Fotofachgeschäften / Fotostudios und digitaler Bildupload). Details zu den Service-Angeboten erhalten Sie unter 12

13 13 Wie muss das Foto für die egk aussehen? Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei Passbildern für Ausweispapiere: Für die egk sollte ein aktuelles Farbfoto verwendet werden. Es sind die erforderlichen Formatvorgaben zu beachten (Mindestgröße 33 mm x 43 mm). Passbilder sind etwas größer und dürfen ohne Weiteres verwendet werden. Noch größere Formate dürfen wir aus technischen Gründen leider nicht akzeptieren. Der Hintergrund darf keine störenden Gegenstände zeigen und muss einen deutlichen Kontrast zu Gesicht und Haaren bieten. Das Gesicht des Karteninhabers muss auch in vollem Umfang erkennbar sein, auch wenn das Tragen einer Kopfbedeckung aus z.b. religiösen Gründen vorgesehen ist. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein (bei Brillenträgern dürfen die Augen nicht durch das Brillengestell verdeckt sein). Wer beschafft die Bilder und wer stellt die egk her? Die Lichtbilder werden im Auftrag der AOK von einem externen Dienstleister (Fa. arvato) eingeholt, digitalisiert und verarbeitet. Die Kartenproduktion und -ausgabe erfolgt über die Fa. Gemalto im Auftrag der AOK Hessen. Erhält der Versicherte das Foto zurück? Für die Herstellung der Karte ist es erforderlich, dass die AOK das Foto in digitalisierter Form speichert. Die digitalisierten Bilddaten werden ausschließlich für die Produktion der elektronischen Gesundheitskarte genutzt und für die Dauer des Versicherungszeitraumes gespeichert. Eine Bildrückgabe nach der Verarbeitung ist nicht möglich. 13

14 14 Fragen zum Thema Arzt und Lesegerät Was passiert, wenn mein Arzt kein Lesegerät hat? Hat der Arzt kein Lesegerät, wird die Prüfung des Versicherungsverhältnisses bei der AOK veranlasst, z.b. Anforderung einer Versichertenbescheinigung per Fax. Bei defektem Lesegerät greift wie bisher das sogenannte Ersatzverfahren. Das bedeutet, der Versicherte erhält einen Ersatzanspruchsnachweis, den er beim Arzt vorlegen kann. Was passiert, wenn ein Patient seine egk nicht bei sich führt? Wie bisher auch, ist der Versicherte grundsätzlich verpflichtet, bei jedem Arztbesuch die Krankenversichertenkarte - und zukünftig die egk - vorzulegen. Wird keine gültige Karte vorgelegt, kann der Arzt nach Ablauf einer Frist, in der die Versichertenkarte bzw. die egk nicht nachgereicht wird, eine Privatvergütung für die erfolgte Behandlung verlangen. Was ist, wenn die Technik versagt oder die egk nicht gelesen werden kann, werden Versicherte dann trotzdem behandelt? Die Behandlung durch den Arzt wird in der Regel trotzdem erfolgen. Er wird versuchen, den Patienten optimal zu versorgen ob mit Geräten und Technik oder ohne. Sicherheitshalber sollten alle Versicherten ihre bisherige Krankenversichertenkarte behalten und zu jedem Arztbesuch zusätzlich bei sich tragen, um gegebenenfalls auf den Einsatz der bisherigen Karte ausweichen zu können. Zudem hat der Arzt bei Ausfall der Technik die Möglichkeit, ein papierbasiertes Ersatzverfahren (dabei werden die Versichertendaten (Name, Anschrift, Krankenversichertennummer etc.) manuell im Praxissystem eingetragen) zu verwenden, so dass dem Versicherten durch den Ausfall der Technik keine Nachteile entstehen. Sollten sich eindeutig Probleme mit der Lesbarkeit der egk zeigen, klärt die Praxis zunächst mit dem Hersteller des Lesegerätes/der Software anhand der im Display angezeigten Fehlermeldung, den Ursprung des Problems. Können diese möglichen Fehlerquellen ausgeschlossen werden, erfolgt eine Kontaktaufnahme mit der AOK Hessen. Kann mein Arzt die bisherige Krankenversichertenkarte lesen? 14

15 15 Ja. Die neuen Lesegeräte können sowohl elektronische Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversicherungskarten lesen. Über wen kann man Lesegeräte beziehen? Die Zulassung der Kartenterminals übernimmt die gematik. Es sollten nur von der gematik zertifizierte und zugelassene Lesegeräte beschafft werden. Auf der Website der gematik befindet sich eine Auflistung aller zugelassenen stationären und mobilen Kartenterminals unter weiter über den Link Herstellerangaben Kartenterminals. Hier gelangt man zum Hersteller, bei dem das gewünschte Lesegerät bestellt werden kann. Ein spezielles Modell kann die AOK Hessen nicht empfehlen. Mit welchen Kosten ist zu rechnen und wer übernimmt sie? Jeder Versicherte wird kostenfrei seine neue persönliche Karte erhalten, es entstehen ihm lediglich Kosten für ein Passfoto, das auf die Karte aufgebracht wird. Der Großteil der Kosten für die Einführung der egk werden von den Kostenträgern, den Krankenkassen, übernommen. Welcher Aufwand entsteht für Praxen und Krankenkassen? Der Aufwand in der Arztpraxis entspricht weitgehend dem derzeitigen Aufwand beim Einlesen der Krankenversichertenkarte. Die Verwaltung der Versichertenstammdaten erfolgt wie auch bisher bei den Krankenkassen. Grundsätzliche Aussagen über den Aufwand, den künftige Anwendungen mit sich bringen, können heute noch nicht getroffen werden. Kann ein Arzt oder Krankenhaus von uns Testkarten erhalten? Die AOK verfügt nicht über Testkarten. Interessierte Ärzte oder Krankenhäuser können sich an die gematik oder die DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) wenden und dort die Verfügbarkeit von aktuellen Testkarten (und deren Stand der Aktualität) klären. 15

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