Es gibt wohl kein Wort, dem man mehr unterschiedliche Bedeutung gegeben hätte als dem Wort Freiheit. Kein Wort hat die Geister so vielfältig
|
|
- Karin Schuster
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LESEPROBE
2 Es gibt wohl kein Wort, dem man mehr unterschiedliche Bedeutung gegeben hätte als dem Wort Freiheit. Kein Wort hat die Geister so vielfältig gefesselt. Charles-Louis Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, 1748, 11. Buch, 2. Kapitel. Einleitung Nach deutschem Verständnis geht es beim Datenschutz nicht allein darum, in Ruhe gelassen zu werden, vielmehr soll jeder grundsätzlich über Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen. So hat die Journalistin Katja Gelinsky in einem vergleichenden Beitrag zum Datenschutz aus amerikanischer und deutscher Sicht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung 1 zusammenfassend den Hintergrund des deutschen Datenschutzrechts dargestellt. Gerade im Gegensatz zum amerikanischen Recht zeichnet sich das deutsche Datenschutzrecht dadurch aus, dass es sich am höchsten Schutzgut der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG orientiert und somit eine Maßnahme bei Verletzung des Menschenwürdekerns keiner Rechtfertigung mehr zugänglich ist. Bei den Deutschen besteht, geprägt durch die historischen Erfahrungen, ein stärkeres Bewusstsein für die Gefahren, die durch staatliche Überwachung entstehen können. Aufgrund der Anschläge des ( 9/11 ) auf das Welthandelszentrum in New York, auf das Pentagon in Washington und des Absturzes des Flugzeugs in Pennsylvania hat sich das Gefühl der Angst vor neuen Anschlägen auf der ganzen Welt verstärkt. Mit der Suche nach der absoluten Sicherheit geht jedoch auch die Aufgabe der eigenen Anonymität einher, da immer mehr Daten beim Staat mit dem Ziel gesammelt werden, Kriminelle oder Terroristen zu ermitteln. Nach den Terroranschlägen vom und den U-Bahn Anschlägen in Madrid und London hat sich auch die Datenschutzwelt in Deutschland deutlich verändert. Das Bundesministerium des Inneren reagierte auf die sich neu insbesondere auch durch die direkten Terrordrohungen gegen Deutschland entwi- 1 K. Gelinsky, FAZ vom , S
3 ckelte Sicherheitslage mit etlichen Gesetzesentwürfen, die sowohl präventiv als auch repressiv gegen die Terrornetzwerke wirken sollten. So wurden mehrere Sicherheitspakete vorgelegt und vom Bundestag beschlossen 2, die sodann die Debatte auslösten, inwiefern Freiheit für Sicherheit weichen müsse. 3 Die immer voranschreitende Datensammlung, die der Staat monopolartig für sich bereithalten will, wie dies beispielsweise bei der Online-Durchsuchung, der Vorratsdatenspeicherung oder der Kfz-Kennzeichenerfassung der Fall ist, steht gerade für diese Entwicklung, die sich vom absoluten Freiheitsgedanken also der Freiheit des Einzelnen, selbst über seine Daten zu verfügen zu verabschieden scheint. Es ist mittlerweile fast selbstverständlich geworden, dass auf öffentlichen Plätzen gefilmt wird, ein Mobiltelefon an jeder beliebigen Stelle geortet werden kann und sowohl Anrufe abgehört als auch die Umstände der Telekommunikation ohne größeren technischen Aufwand ermittelt werden können. Das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen ist damit ein Leichtes und führt zu deutlich stärkeren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht, als etwa die Volkszählung im Jahr 1983, die noch auf großen Widerstand stieß. In der Folge führt dies dazu, dass Rückzugsräume für die Bürger schwinden, an denen sie sich ihrer Daten und ihrer persönlichen, auch intimen, Freiheit sicher sein können. Andererseits begibt sich der Bürger auch freiwillig auf nicht mehr eigens zu beherrschendes Terrain: die Nutzung des sog. Cloud Computing ist eine Entwicklung, die es ermöglichen soll, zu jeder Zeit und (sofern technisch möglich) von jedem Ort auf die gespeicherten Daten zugreifen zu können und sich dadurch in einer virtuellen Datenwolke bewegen zu können. 4 Mancher spricht sogar davon, dass die gespeicherten Daten einen solchen Grad an Intimität erreichen können, wie er in einer Fa- 2 Die ersten Pakete waren dabei das Anti-Terror-Paket I, das insbesondere die Strafbarkeit terroristischer Vereinigungen in 129b StGB vorsah (BGBl. I 2001, S. 3319) und das Anti-Terror-Paket II, das allgemein als Terrorismusbekämpfungsgesetz (BGBl. I 2002, S. 361) normiert wurde und die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden ausdehnte. Darauf folgten dann mehrere einzelne Ermächtigungen für die Staatsschutzorgane, wie beispielsweise das Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (BGBl. I 2006, S. 3406); vgl. hierzu auch das Dokument des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Maßnahmen nach dem 11. September 2011, abrufbar unter: /dokumente/analysen/2007/terrorismusbekaempfung_kor.pdf (Stand: März 2012). 3 Dies betrifft beispielsweise die Rasterfahndung, die zur Ermittlung sog. Schläfer angewandt wurde. 4 Vgl. B. Mester, DuD 2010, S
4 milie üblich ist. 5 Dieses Speichern von persönlichen bis hin zu intimen Daten in einem nicht eigens beherrschbaren System oder Raum birgt vielerlei Missbrauchsgefahren und stellt die Rechtsprechung vor immer größere Herausforderungen. Es müssen neue Wege gefunden werden, einen effektiven Schutz gegen Eingriffe in die persönlich gespeicherten Daten zu gewährleisten. Auch ein angemessener Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit muss aufgrund der sich immer weiter entwickelnden Informationsgesellschaft gefunden werden. Diese Entwicklung bringt jedoch grundrechtliche Probleme mit sich. Insbesondere im Rahmen der Internet- und Telekommunikationssachverhalte stellt sich sowohl durch die Konvergenz der Medien als auch durch den schnellen technischen Fortschritt die Frage, ob und wenn ja inwieweit an den bisherigen Schutzbereichsdefinitionen festgehalten werden kann. Insbesondere muss das Festhalten an veralteten Technikmaßstäben in Frage gestellt werden, da bei derselben präventiven oder repressiven Maßnahme, wie z. B. einer Überwachung, unterschiedliche Grundrechte betroffen sein können, je nachdem, an welcher Stelle der Eingriff erfolgt. Diese unterschiedliche Behandlung gilt es zu vereinheitlichen, so dass vergleichbare Sachverhalte gleich behandelt werden. Die folgende Abhandlung soll anhand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Schutzbereiche der jeweils im Kontext des Datenschutzes einschlägigen Grundrechte darstellen und einen Ein- und Ausblick schaffen, wie den zukünftigen technischen Gegebenheiten und daraus erwachsenden Gefahren für die Datensicherheit verfassungsrechtlich entgegengetreten werden kann. Im Einzelnen soll untersucht werden, inwieweit die datenschutzrelevanten Sachverhalte unter Art. 10 Abs. 1 Alt. 3, Art. 13 Abs. 1 und/oder Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG subsumiert werden können und ob die Rechtsprechung hier konsequente, denklogisch notwendige und zukunftsorientierte Wege geht. Ob die Sachverhalte der neuartigen Ermittlungsmethoden tatsächlich Eingriffe in Art. 13, Art. 10 oder Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG darstellen, ist nicht nur akademischer Natur. Die Schranken der Grundrechte sind unterschiedlich ausgestaltet: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung untersteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes der Schrankentrias 5 Vgl. J. Rux, JZ 2007, S. 285 (293). 3
5 des Art. 2 Abs. 1 GG, mithin einem einfachen Gesetzesvorbehalt 6, Art. 13 GG hingegen statuiert in den Absätzen 3 ff. qualifizierte Grundrechtsschranken (z.b. den Richtervorbehalt in Art. 13 Abs. 3, 4 GG) für die Überwachung von Wohnungen, wodurch weitaus höhere Hürden für Eingriffe in dieses Grundrecht aufgestellt werden. 7 Art. 10 GG hingegen ist ein Grundrecht, das nach Art. 10 Abs. 2 S. 1 GG durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden darf. Somit liegt auch hier eine nicht qualifizierte Schranke vor. Im Verhältnis zu Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG ist aber Art. 10 GG lex specialis. 8 In einem ersten Schritt soll die Darstellung der verfassungsrechtlichen Fragen erfolgen, die insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit des Bürgers verdeutlicht (1. Kapitel). Darauf folgen die Darstellung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (2. Kapitel) und die kritische Beurteilung (3. Kapitel). Abschließend wird ein eigener Lösungsvorschlag entwickelt (4. Kapitel). 1. Kapitel Sicherheit versus Freiheit Im Volkszählungsurteil 9 die erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum verfassungsrechtlichen Datenschutz hat das Paradigma der Freiheitssicherung hinsichtlich persönlicher Daten Eingang in das deutsche Verfassungsrecht gefunden. Hiernach soll jeder frei über seine Daten verfügen können, wenn diese unmittelbaren Personenbezug haben und damit Teil der Persönlichkeit sind. Vom Schutz der Daten ist dementsprechend die autonome Entscheidung über den Datenzugang und die Datenverwendung umfasst. Diese Selbstbestimmung und ein darauf aufbauendes Recht zum Selbstschutz stellen dabei die 6 BVerfGE 65, 1 (44); M. Kutscha, in: Roggan/Kutscha (Hrsg.), Handbuch zum Recht der inneren Sicherheit, S. 38 f. 7 Vgl. zu den Gesetzesvorbehalten J.-D. Kühne, in: Sachs (Hrsg.), GG-Kommentar, Art. 13 Rn. 25 ff. 8 Vgl. C. Gusy, in: v. Mangoldt/Klein/Starck (Hrsg.), GG-Kommentar, Art. 10, Rn. 103; G. Hermes, in: Dreier (Hrsg.), GG-Kommentar, Band I, Art. 10, Rn BVerfGE 65, 1. 4
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrDatenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrKeine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten
Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrForschen - Schreiben - Lehren
Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrSICHERN DER FAVORITEN
Seite 1 von 7 SICHERN DER FAVORITEN Eine Anleitung zum Sichern der eigenen Favoriten zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme März 2010 Seite 2 von 7 Für die Datensicherheit ist bekanntlich
MehrBig Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz
Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrPädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?
Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung
MehrSollsaldo und Habensaldo
ollsaldo und abensaldo Man hört oft die Aussage "Ein ollsaldo steht im aben, und ein abensaldo steht im oll". Da fragt man sich aber, warum der ollsaldo dann ollsaldo heißt und nicht abensaldo, und warum
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrSie werden sehen, dass Sie für uns nur noch den direkten PDF-Export benötigen. Warum?
Leitfaden zur Druckdatenerstellung Inhalt: 1. Download und Installation der ECI-Profile 2. Farbeinstellungen der Adobe Creative Suite Bitte beachten! In diesem kleinen Leitfaden möchten wir auf die Druckdatenerstellung
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
Mehricloud nicht neu, aber doch irgendwie anders
Kapitel 6 In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen, welche Dienste die icloud beim Abgleich von Dateien und Informationen anbietet. Sie lernen icloud Drive kennen, den Fotostream, den icloud-schlüsselbund und
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert
Mehr1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern
1 Einleitung Lernziele Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen Notizenseiten drucken eine Präsentation abwärtskompatibel speichern eine Präsentation auf CD oder USB-Stick speichern Lerndauer 4 Minuten
MehrTevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011
Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011 Inhalt Registrierung... 3 Kennwort vergessen... 3 Startseite nach dem Login... 4 Umfrage erstellen... 4 Fragebogen Vorschau... 7 Umfrage fertigstellen... 7 Öffentliche
MehrDarum geht es in diesem Heft
Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.
MehrFachdidaktik der Informatik 18.12.08 Jörg Depner, Kathrin Gaißer
Fachdidaktik der Informatik 18.12.08 Jörg Depner, Kathrin Gaißer Klassendiagramme Ein Klassendiagramm dient in der objektorientierten Softwareentwicklung zur Darstellung von Klassen und den Beziehungen,
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit
IT-Sicherheitstagung Diakonie 26. Januar 2009 Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. jur. Alexander Koch Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie D a t e n s
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrHerzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?
Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrIT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit
IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Wirtschaftswissenschaft
MehrDatensicherheit. Datensicherheit. Datensicherheit. Datensicherheit
Katastrophenschutz ein angestrebter Zustand, der durch Maßnahmen, wie, Katastrophenschutz und Datensicherung erreicht Datensicherung werden soll, aber niemals vollständig erreicht werden wird die EDV bringt
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrDatenschutz online: Was helfen Gesetze?
Datenschutz online: Was helfen Gesetze? 11. Februar 2011 Rechtsanwalt Niko Härting HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Ein Zitat Meine Daten gehören mir. (Renate Künast,
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
Mehrwww.computeria-olten.ch Monatstreff für Menschen ab 50 Temporäre Dateien / Browserverlauf löschen / Cookies
www.computeria-olten.ch Monatstreff für Menschen ab 50 Merkblatt 42 Temporäre Dateien / Browserverlauf löschen / Cookies Im Internet-Explorer Extras / Browserverlauf löschen Jetzt entscheiden, was man
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
Mehrproles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]
proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern
MehrBehindert ist, wer behindert wird
Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrCloud Computing. Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung für das BMELV
Cloud Computing Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung für das BMELV Oktober 2012 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse Zwei Drittel der Internetnutzer wissen nicht, wie und wo Online-Daten gespeichert
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrInhalt. 1 Einleitung AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER
AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER Inhalt 1 Einleitung... 1 2 Einrichtung der Aufgabe für die automatische Sicherung... 2 2.1 Die Aufgabenplanung... 2 2.2 Der erste Testlauf... 9 3 Problembehebung...
MehrÜbersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online
Übersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online A.) Für Spieler, Eltern, Interessierte Für Personen, die keinen Zugang zu Fußball Online besitzen, gibt es mehrere Möglichkeiten, Spieltermine zu allen U11-U18
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache
Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrStammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com
Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrEasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm
EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm Arbeiten mit OMEGA ARES 21 EasyWk - DAS Schwimmwettkampfprogramm 1 Einleitung Diese Präsentation dient zur Darstellung der Zusammenarbeit zwischen EasyWk und der Zeitmessanlage
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrModul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung
Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung Besprechung der Klausur vom 23.09.2011 SS 2011 Sachverhalt Folie 2 Aufgabe: Verletzung des A in seiner Niederlassungsfreiheit Das staatliche
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrDr. Hans-Ulrich Rülke. Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache
Dr. Hans-Ulrich Rülke Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache Liebe Bürger und Bürgerinnen, Baden-Württemberg ist Vorbild für Deutschland. Viele andere Bundes-Länder
MehrErstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare
Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrDer monatliche Tarif für ein Handy wurde als lineare Funktion der Form f(x) = k x + d modelliert (siehe Grafik).
1) Handytarif Der monatliche Tarif für ein Handy wurde als lineare Funktion der Form f(x) = k x + d modelliert (siehe Grafik). Euro Gesprächsminuten Tragen Sie in der folgenden Tabelle ein, welche Bedeutung
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrEs gilt das gesprochene Wort. Anrede
Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs
Mehr1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß
13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der
MehrDow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat
Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dieser Ausschnitt ist eine Formation: Wechselstäbe am unteren Bollinger Band mit Punkt d über dem 20-er GD nach 3 tieferen Hoch s. Wenn ich einen Ausbruch aus Wechselstäben
MehrLernwerkstatt 9 privat- Freischaltung
Was tun, wenn mein Rechner immer wieder die Freischaltung der Lernwerkstatt 9 privat verliert und ich die Ursache dafür nicht finden kann? Normalerweise genügt es, genau eine einzige online-freischaltung
MehrHandbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager
Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager Dateiname: ecdl2_03_05_documentation Speicherdatum: 22.11.2004 ECDL 2003 Modul 2 Computermanagement und Dateiverwaltung
MehrAlle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.
Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de
MehrFachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem
Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem von André Franken 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 2 Einführung 2 2.1 Gründe für den Einsatz von DB-Systemen 2 2.2 Definition: Datenbank
MehrIdeen für die Zukunft haben.
BREMEN WÄHLT AM 10. MAI 2015 Ideen für die Zukunft haben. Leichte Sprache Kurz und bündig. www.spd-land-bremen.de Bürgermeister, Hanseat, Bremer. Foto: Patrice Kunde Liebe Menschen in Bremen, am 10. Mai
Mehrakti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache
akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache Vorwort Die Vorworte stehen am Anfang vom Buch. Christine
Mehr