Die Immobilie in der Scheidung und im Erbfall
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- Paulina Abel
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1 Die Immobilie in der Scheidung und im Erbfall Corinna Stiehl Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht Nikolausseminar
2 Teil 1 die Immobilie in der Scheidung Ausgangsfall Rechtliche Fragestellungen Die deutsche Durchschnittsfamilie: Ehepaar mit zwei Kindern. Mann M und Frau F haben keinen Ehevertrag. Es gilt daher der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie wohnen im Eigenheim. Nach langjähriger Ehe trennen die beiden sich. Der Mann zieht aus, die Frau bleibt mit den Kindern im Haus. 1 Wer darf im Haus wohnen? 2 3 Was passiert mit der Immobilie bei der Vermögensaufteilung? Wer ist künftig Eigentümer? Welche Rolle spielt das Haus im sogenannten Zugewinnausgleich? Nikolausseminar 2014
3 1 Künftige Nutzung des Hauses: wer wohnt darin? Regelfall Ein Ehepartner zieht aus, der andere bleibt. Darf er nach 3 Monaten wieder einziehen, wenn er es sich anders überlegt? Bei Einigkeit unter den Ehegatten gibt es keine Probleme. Ein Einzug ist jederzeit wieder möglich. Bei Nichteinigkeit: Antrag bei Gericht Entscheidung unter Berücksichtigung: Wohl der Kinder, Belange der Ehegatten, Gewaltschutz und Eigentumsverhältnisse Darum: nicht unüberlegt ausziehen und Fakten schaffen, erst Anwalt fragen, ggf. Situation aussitzen! Nikolausseminar
4 2 Was passiert mit der Immobilie bei der Vermögensaufteilung? Es stellt sich die Frage, wem künftig das Haus gehört. Grundsatz: Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht Alleineigentum Ist ein Ehegatte alleiniger Eigentümer des Hauses, entscheidet er im Regelfall alleine, was damit geschieht. Miteigentum Sind beide hälftige Miteigentümer, gibt es mehrere Möglichkeiten: Einigkeit: Verkauf an Dritte, oder ein Ehegatte übernimmt das Haus vom anderen und zahlt ihn aus. Streitig: Antrag auf Teilungsversteigerung der ganzen Immobilie. Jeder kann mitbieten, Ehegatten und fremde Dritte. Der Alleineigentümer hat die Macht! Bei hälftigem Miteigentum hat jeder was zu verlieren! Nikolausseminar
5 3 Welche Rolle spielt die Immobilie im Zugewinnausgleich? (1/3) Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Die Ehegatten haben getrennte Vermögensmassen. Bei der Scheidung erfolgt die Durchführung des Zugewinnausgleichs mit Stichtagsbetrachtung: Vergleich aller Vermögenswerte und Schulden im Anfangsvermögen (Hochzeitstag) mit Endvermögen (Tag der Zustellung des Scheidungsantrags) Es wird geprüft, welchen Zugewinn jeder insgesamt erwirtschaftet hat. Die Differenz zwischen den Ehegatten ist auszugleichen (Zugewinnausgleich) Nikolausseminar
6 3 Welche Rolle spielt die Immobilie im Zugewinnausgleich? (2/3) Beispiel für eine Ausgleichsbilanz: Mann Frau Anfangsvermögen ( ): Kapital LV Endvermögen ( ): Aktien Kontostand ½ Hauswert ½ Hauswert ½ Schulden ½ Schulden Summe Endvermögen Zugewinn: Differenz: , hiervon ½ Zugewinnausgleichszahlung M an F Nikolausseminar
7 3 Welche Rolle spielt die Immobilie im Zugewinnausgleich? (3/3) Das Haus ist beim jeweiligen Eigentümer als Vermögenswert (i.s. einer Berechnungsposition) anzusetzen Beispiele:! Beide Ehegatten haben ½ Miteigentum: gleiche Berechnungsposition bei beiden in der Regel neutral in der Ausgleichsbilanz! Einer ist Alleineigentümer: Immobilie und Schulden nur bei ihm anzusetzen Tilgung der Schulden ist Vermögenszuwachs, gegenüber dem anderen auszugleichen Grundgedanke des Zugewinnausgleichs: während der Ehe gemeinsam Erwirtschaftetes muss beiden zugute kommen Nikolausseminar
8 3 Was passiert, wenn der Vermögensgegenstand nicht gemeinsam erwirtschaftet wurde? (1/2) Mögliche Konstellationen: a) einer bringt Immobilie in die Ehe mit oder b) einer erhält während der Ehe die Immobilie von den Eltern (Schenkung/Erbschaft) Wert der Immobilie wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet Konsequenz:! - Wert ist grds. nicht auszugleichen, Anfangs- und Endvermögen neutralisieren sich! - aber: Wertsteigerungen sind auszugleichen Beispiele: M.s Haus, das er in die Ehe mitbringt, steigt im Wert Eltern schenken einen Acker, der zu Bauland wird Eltern schenken ein Haus, das erheblich im Wert steigt Nikolausseminar
9 3 Was passiert, wenn der Vermögensgegenstand nicht gemeinsam erwirtschaftet wurde? (2/2) Problem Ausgleichspflicht für Wertsteigerung wird als unfair empfunden, gleicher Gegenstand am Anfang wie am Ende Liquidität für Ausgleichszahlung ist nicht vorhanden, steckt in Immobilie Es gibt außergerichtlich keine verbindliche Bewertung! 2 Sachverständige, 3 Meinungen großes Konfliktpotential, lange Streitigkeiten Lösung 1. Ehegatten: Ehevertrag machen! Modifizierung der Zugewinngemeinschaft mitgebrachte/geschenkte/geerbte Immobilie bleibt bei Ausgleichsbilanz außen vor 2. Eltern: Rückforderungsrecht für den Fall der Ehescheidung vorbehalten Rückforderungsrecht neutralisiert Immobilienwert in der Ausgleichsbilanz Nikolausseminar
10 Teil II: Die Rolle der Immobilie im Erbfall
11 Die Rolle der Immobilie im Erbfall ohne Testament Ausgangssituation Die deutsche Durchschnittsfamilie: Mutter, Vater, 2 Kinder. Der Vater stirbt und hinterlässt Frau und Kinder, kein Testament. Überraschung: die Ehefrau ist nicht Alleinerbin! Sie ist in einer Erbengemeinschaft mit den Kindern. Problemstellung 1. gemeinschaftliche Verwaltung der Erbengemeinschaft; gemeinsame Entscheidung, wer die Immobilie künftig nutzen darf. 2. Erbengemeinschaft mit minderjährigen Kindern: Verfügung über Grundstücke nur mit familiengerichtlicher Genehmigung. 3. Konfliktpotential erwachsene Kinder: Mitreden wollen, mangelnde Erfahrung, Generationenunterschied, Einfluss von Schwiegerkindern 4. Immobilie im Nachlass: jeder Miterbe kann die Teilungsversteigerung beantragen Keine Absicherung der Wohnsituation des überlebenden Ehegatten, großes Konfliktpotential Übrigens: ca. 70 % der Deutschen haben kein Testament Nikolausseminar
12 Die Rolle der Immobilie im Erbfall mit Testament ( die anderen 30%) Viele Gestaltungsmöglichkeiten! Absicherung Ehegatte problemlos möglich, gleichzeitig Beteiligung der Kinder und Steueroptimierung regelbar. Berliner Testament ( Einheitslösung ) Vor- und Nacherbschaft ( Trennungslösung ) Nießbrauchslösung Darüber hinaus viele Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung vorhanden, z.b.: Schenkungs- und Erbschaftsteuerfreibeträge alle 10 Jahre neu Freibeträge zwischen Ehegatten: 500 T Freibetrag jedes Kind gegenüber jedem Elternteil: 400 T Verschenken des Familienheims an den Ehegatten ist schenkungsteuerfrei möglich Vererben des Familienheims an den Ehegatten ist erbschaftsteuerfrei möglich bei Weiternutzung für 10 Jahre Nikolausseminar
13 Rolle der Immobilie im Erbfall nichteheliche Lebensgemeinschaft Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Kein gesetzliches Erbrecht! ohne Testament keine Teilhabe Keine Steuererleichterung! als testamentarischer Alleinerbe nur Freibetrag, 30 % Erbschaftsteuer Bsp: Immobilienwert Freibetrag , hiervon 30 %:! Steuern zu zahlen! vielleicht doch heiraten? Nikolausseminar
14 Frei nach Theodor Storm zum Nikolaus Von drauß` von Schlatter komm ich her, Ich muss Ihnen sagen, es beschäftigt mich sehr Allüberallauf diesen Sitzen, sehich Menschen wohl ohne Vorsorge sitzen. Sie sollten sich nicht eilen, aber auch nicht verweilen, eine Regelung muss her! Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich sehr! Nikolausseminar
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