Projekt Flughafen Berlin-Schönefeld Pressemeldungen bzgl. Pressekonferenz am 21. August 2006 in Berlin
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1 BAUMANN RECHTSANWÄLTE Annastraße Würzburg Telefon Telefax info@baumann-rechtsanwaelte.de Projekt Flughafen Berlin-Schönefeld Pressemeldungen bzgl. Pressekonferenz am 21. August 2006 in Berlin
2 2 Online 22. August 2006 Airport-Gegner wollen BBI-Bau noch stoppen Eilanträge geplant - wenn Bagger vor der Tür stehen Jürgen Schwenkenbecher SCHÖNEFELD. Gegner des geplanten Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld bereiten gegenwärtig gerichtliche Eilanträge vor, um zumindest einen zeitweiligen Stopp der Bauarbeiten zu erreichen. Das sagte gestern der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der im Juli für eine von drei großen Klägergruppen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt hat. Der offiziell erste Spatenstich am 5. September sei allerdings nur ein "Politspektakel" und kein Anlass, den Eilantrag einzureichen. Mit der Verfassungsbeschwerde soll das Schönefeld-Urteil, mit dem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 16. März den Bau des BBI unter Auflagen genehmigte, doch noch ausgehebelt werden. Baumann vertritt mit der Verfassungsbeschwerde nach eigenen Angaben knapp 400 Mandanten, die vom Schönefeld-Ausbau betroffen sind. Einer seiner elf Beschwerdeführer lebt noch heute auf seinem Hof im alten Dorf Diepensee, das ansonsten schon vor Jahren komplett umgesiedelt wurde. "Wenn die Bulldozer bei ihm oder zwei weiteren Mandanten in Selchow vor der Tür stehen, reiche ich den Eilantrag ein", sagte Baumann. Die beiden anderen Anwaltskanzleien, die ebenfalls Verfassungsbeschwerden eingelegt haben, erwägen derzeit nicht, Eilanträgen zu stellen, wie Frank Boermann von der Berliner Anwaltskanzlei Grawert, Schöning und Partner auf Anfrage sagte. Rechtsanwalt Wolfgang Baumann beklagte gestern die nach seiner Ansicht "schwerwiegenden Fehler", die die obersten Verwaltungsrichter bei ihrer Urteilsfindung gemacht hätten. So seien Gutachten nicht berücksichtigt oder falsch wiedergegeben worden, sagte Baumann. Einer der Gutachter, der Lärmwissenschaftler Christian Maschke, erklärte gestern, die Richter hätten in ihrem Urteil beispielsweise nur auf experimentelle Lärmfolge-Untersuchungen aus der Zeit bis zum Jahr 2000 verwiesen. "Aber fünf bis sechs große Studien danach belegen, dass Lärm zu Gesundheitsschäden führt - und zwar mit niedrigeren Werten als die in den experimentellen Untersuchungen", sagte Maschke. Bevor sich das Karlsruher Gericht mit den Verfassungsbeschwerden befasst, muss das Bundesverwaltungsgericht über sogenannte Anhörungsrügen entscheiden, mit denen die drei Klägergruppen die Wiederaufnahme der Verhandlung beantragten. Erst nach der erwarteten Ablehnung greift das Verfassungsgericht die Beschwerden auf - und entscheidet zunächst, ob sie überhaupt zur Entscheidung angenommen werden. Statistisch geben die Richter nur zwei Prozent der Verfassungsbeschwerden statt.
3 3 Baubeginn des Großflughafens gefährdet Berlin Brandenburg International: Gegner bereiten Eilanträge vor Die Gegner des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) halten sich für gerichtliche Eilanträge gegen den bevorstehenden Baubeginn bereit. Der erste Spatenstich am 5.September biete als "Politspektakel" zwar keinen Anlass, sagte Anwalt Wolfgang Baumann gestern in Berlin. Gegen die eigentlichen Arbeiten seien aber Eilanträge geplant. Hintergrund sind zahlreiche Beanstandungen gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum BBI gestattet hatte. Zudem haben Ausbaugegner in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. "Der rechtliche Widerstand geht weiter", sagte Baumann, der rund 2400 Anwohner vertritt. Entgegen den Bekundungen der BBI-Bauherren sei das Milliardenprojekt juristisch nicht in trockenen Tüchern. Beim Bundesverwaltungsgericht seien auf hunderten Seiten "schwerwiegende Fehler" beim Verfahren geltend gemacht worden, das im März mit Grünem Licht für den Bau des BBI endete. Da Gutachtermaterial vom Gericht nicht beachtet worden sei, wurde nun beantragt, die mündliche Verhandlung fortzusetzen. Eine Entscheidung der Leipziger Richter über die Beanstandungen wird in den nächsten Wochen erwartet. Im Vordergrund des weiteren juristischen Kampfes stehe aber die von drei Ehepaaren und fünf Einzelpersonen Mitte Juli eingereichte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, sagte Baumann. Angeführt werden darin unter anderem Verletzungen der Grundrechte auf gesundes Leben, Freizügigkeit und Eigentum. Über eine Zulassung der Beschwerde befinden die Karlsruher Richter den Angaben zufolge erst nach dem anstehenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Die Bauarbeiten für den BBI sollen am 5. September mit einem ersten Spatenstich beginnen. Damit soll Schönefeld bis 2011 zum BBI ausgebaut werden. Die Kosten werden mit rund zwei Milliarden Euro veranschlagt. dpa Artikel erschienen am Di, 22. August 2006 WELT.de
4 4 Berlins Flughafen-Gegner geben nicht auf Verfassungsbeschwerde soll Großprojekt doch noch verhindern / Wowereit setzt ersten Spatenstich mitten im Wahlkampf Am 5. September soll der erste Spatenstich für Berlins Großflughafen in Schönefeld gesetzt werden - rechtzeitig vor der Wahl. Doch die Gegner wollen das derzeit größte deutsche Verkehrsprojekt mit einer Verfassungsbeschwerde noch verhindern. Berlin - Solche Termine lieben Politiker, besonders im Wahlkampf. Werbewirksam will Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) in zwei Wochen den Startschuss für das wichtigste Bauvorhaben der Stadt geben, den Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI). Bis 2011 soll die Hauptstadt statt drei Flughäfen nur noch einen Airport haben. In Schönefeld will die Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF), die dem Bund und den beiden Ländern gehört, den ehemaligen DDR- Zentralflughafen zum Luftkreuz für jährlich 22 Millionen Passagiere ausbauen. Die Kosten inklusive Verkehrsanbindung und Zinsen betragen mindestens 3,6 Milliarden Euro. Wolfgang Baumann hofft noch, das Vorhaben stoppen zu können. "Wir gehen weiter davon aus, dass wir den Standort Schönefeld verhindern können", sagt der Würzburger Fachanwalt und Experte für Verwaltungsrecht. "Eine katastrophale Fehllandung für Schönefeld ist nicht ausgeschlossen." Alle Hebel will Baumann in Bewegung setzen, um das höchstrichterliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu kippen. Am 16. März hatten die Leipziger Richter die Musterklagen von 4000 Gegnern und vier Gemeinden weitgehend abgelehnt. Unter strengen Lärmauflagen machten sie den Weg für den BBI frei, über den seit einem Jahrzehnt gestritten wird. Doch für Baumann, der 2400 Kläger vertritt, ist das Projekt juristisch nicht in trockenen Tüchern. Zwei Dutzend Verfahrensfehler wirft der Anwalt den Richtern vor, darunter die Nichtbeachtung eines Lärmschutzgutachtens. Mit einer 100 Seiten starken "Anhörungsrüge" und weiteren 228 Seiten "Sündenregister" zur Urteilsfindung beantragte Baumann die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und eine Neuentscheidung. Mehr Hoffnung setzt er indes auf die parallel eingereichte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Darin moniert Baumann auf weiteren 300 Seiten unter anderem "Verstöße gegen das Grundrecht auf ein Leben ohne Lärm-
5 5 schäden" und Verfahrensfehler. So habe das Gericht versäumt, vor einer Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof den Streitfall vorzulegen. Drei Ehepaare und fünf Einzelpersonen stehen hinter der Beschwerde, darunter der letzte Einwohner Diepensees, der Umsiedlungsangebote bisher ablehnt und dem die Enteignung droht. Die Gemeinde soll dem Bau zum Opfer fallen, weitere Orte sind stark betroffen. Der Ausbau bedeutet für mindestens Menschen verstärkten Fluglärm und teils größere Absturzrisiken. Die Gegner sprechen von Betroffenen. Keinesfalls wollen sie eine Ausweitung von Nachtflügen dulden. Planer zeigen sich gelassen Fluglinien warnen, dass ohne Nachbetrieb der BBI kaum wirtschaftlich betrieben werden kann. Damit würde dieser zum Zuschussgeschäft, eine später geplante Privatisierung erschwert. Die Planer bleiben trotzdem gelassen. "Unser Zeitplan steht", sagt Ralf Kunkel von der BBF-Tochter Flughafen Berlin-Schönefeld. Mit dem Urteil aus Leipzig sei der Weg zum Bau frei. Die ersten Baulose für den BBI sollen europaweit ausgeschrieben werden, nachdem Wowereit, Brandenburgs Regierungschef Matthias Platzeck und Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (alle SPD) den ersten Spatenstich gesetzt haben. Weitere Baustopps könnten indes drohen. Laut Baumann sind Eilanträge auf Baustopps so gut wie fertig. Der Spatenstich dagegen kümmert ihn wenig: "Das ist eine reine Politshow vor der Wahl." Thomas Wüpper Erscheinungsdatum
6 EILANTRÄGE GEGEN FLUGHAFENBAU GEPLANT SCHÖNEFELD- GEGNER GEBEN NOCH NICHT AUF BERLIN Die Gegner des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld (Dahme-Spreewald) wollen den bevorstehenden Baubeginn notfalls mit Eilanträgen vor Gericht stoppen. Dies gelte zwar nicht für den ersten Spatenstich am 5. September, der ohnehin nur ein Polit-Spektakel sei, wohl aber für die eigentlichen Baumaßnahmen, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann gestern in Berlin. Der rechtliche Widerstand geht weiter, sagte Baumann, der rund 2400 Anwohner des Flughafens vertritt. Entgegen den Bekundungen der BBI-Bauherren sei das Milliardenprojekt juristisch nicht in trockenen Tüchern. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, das im März unter Auflagen grünes Licht für den Flughafenbau erteilt hatte, seien auf hunderten Seiten schwerwiegende Fehler beim Verfahren geltend gemacht worden. Zudem haben Ausbaugegner in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. dpa
7 »Heißer Herbst«für Flughafenstandort Gegner des BBI-Neubaus in Schönefeld weiterhin in gerichtlichem Widerstand Von Karin Nölte Einen»heißen Herbst«juristischer Auseinandersetzungen kündigten gestern die Gegner des Neubaus des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) in Schönefeld an. Deren Anwalt Wolfgang Baumann erklärte, der Widerstand gehe auch nach der Bestätigung des Standortes durch das Bundesverwaltungsgericht vom 16. März weiter. Die Kläger ließen sich nicht von ihrem rechtsstaatlichen Weg durch die Gerichte abbringen. Eilanträge gegen den Baubeginn werden vorbereitet, aber erst eingereicht, wenn die Bulldozer die Häuser und Grundstücke der Kläger bedrohen. Der erste Spatenstich am 5. September sei keine Baumaßnahme, sondern»polit-spektakel«, sagte Baumann.»Sämtliche Register«wollen die Anwälte ziehen. Dazu gehört zunächst das neu eingeführte Mittel der Anhörungsrüge. Auf 100 Seiten rechnen die Kläger den Richtern in Leipzig, die»politisch fixiert«auf Schönefeld gewesen seien, zwei Dutzend»schwerwiegende Fehler«vor. Gutachten und Fakten seien ignoriert, Beweisanträge abgelehnt worden, sagte Baumann. Alle Widersprüche des Urteils werden auf weiteren 228 Seiten»Gegenvorstellung«aufgezeigt. Zum»Sündenregister«des Gerichts gehöre ferner, den Fall nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt zu haben. Weder Umweltverträglichkeit noch Schutz des Privatlebens oder Grundrechte wie das auf ein Leben ohne Lärmschäden seien beachtet worden. Wenn das durchgehe, sei es»die Bundesrepublik Deutschland nicht wert, Rechtsstaat genannt zu werden«. Akzeptiert das Gericht in Leipzig die Anhörungsrügen, kann die Verhandlung fortgeführt werden. Ansonsten wollen die Kläger-Anwälte vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, sobald in Leipzig entschieden wurde. Auf Behandlung in Karlsruhe warten bereits seit Juli Verfassungsbeschwerden von drei Ehepaaren und fünf Einzelpersonen, die ihre Grundrechte verletzt sehen. Dies wäre das erste Mal, dass sich das oberste Gericht mit Fluglärm befassen muss. Danach wäre der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nächste Instanz. Fragwürdig erscheint tatsächlich, dass die Richter laut Baumann ein Gutachten beiseite ließen, weil es nicht, wie gefordert, bis November, sondern erst im Dezember eingereicht wurde. So blieben neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach schon geringer Lärm gesundheitliche Schäden hervorruft, unbeachtet. Dafür gingen die Richter vom Forschungsstand bis 1999 aus, der die Gefahr so nicht einschätzen konnte. Bislang sind noch nicht einmal alle Präzedenzfälle verhandelt. Doch zu aktivieren wären über 2000 so genannte bisherige Passiv-Kläger, die die Musterklagen abwarteten. Auch andere Klagen sind noch anhängig. So wehren sich die Kirchen des Flughafen-Einzugsgebietes gegen den anschwellenden Lärm. Sie rechnen mit 60 Überflügen während eines sonntäglichen Gottesdienstes in den meist denkmalgeschützten Kirchhäusern. So werden sich Gerichte erstmals der Frage zuwenden müssen, wie viel Lärm lithurgischen Handlungen zuträglich ist.
8 Schönefeld-Kläger lassen nicht locker Verfahrensrügen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Offizieller Spatenstich kann aber stattfinden Von Klaus Kurpjuweit Schönefeld - Der erste offizielle Spatenstich für den Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) am 5. September wird auch juristisch nicht mehr aufgehalten. Die Anwälte der Ausbaugegner verzichten auf entsprechende Eilanträge. Doch spätestens, wenn der letzte in Diepensee ausharrende Bewohner sein Haus verlassen soll, werde er versuchen, diesen Schritt zu verhindern, kündigte gestern Klägeranwalt Wolfgang Baumann aus Würzburg an. Den Eilantrag bereite er bereits vor. Noch versucht die Flughafengesellschaft, sich mit dem letzten Diepenseer zu einigen. Auch das große Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist noch nicht abgeschlossen. Die Anwälte, die zusammen die meisten der rund 4000 Kläger vertreten, haben so genannte Anhörungsrügen eingereicht. Darin werfen sie den Richtern rund zwei Dutzend schwerwiegende Fehler bei der Ermittlung des Sachverhalts vor. Unter anderem habe das Gericht bei der Verhandlung im Februar nicht die neuesten Erkenntnisse der Lärmforschung berücksichtigt. Insgesamt hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung rund 60 Anträge der Klägeranwälte zurückgewiesen meist mit der Begründung, das vorhandene Material reiche aus. Der gleiche Senat muss nun entscheiden, ob er die Rügen teilt und die Verhandlung zum Teil neu ansetzt. Daran glauben aber selbst die Anwälte nicht so recht. Sie haben deshalb bereits Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Baumann ist überzeugt, dass die höchsten Richter die Beschwerden zulassen und verhandeln werden. Denn noch nie habe sich das Bundesverfassungsgericht mit Fragen zum Luftverkehr beschäftigen müssen. Als weiteren Schritt hat Baumann beim Bundesverfassungsgericht angeregt, das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof abzugeben. Diesen Schritt hätte, so Baumann, bereits das Bundesverwaltungsgericht gehen müssen, um die Umweltverträglichkeit des geplanten Ausbaus prüfen zu lassen. Aber auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig haben ihre Arbeit aus dem Hauptverfahren noch nicht beendet. Entschieden haben sie im März nur vier Musterklagen, zu denen rund 100 Klagen zusammengefasst waren. Jetzt muss das Gericht bei jeder anderen der rund 4000 Klagen, die bisher ruhten, prüfen, ob die Einwände durch die Musterverfahren erledigt sind. Bei neuen Gesichtspunkten, die nicht behandelt worden waren, muss das Gericht neu entscheiden. Hierauf setzen vor allem die Kirchengemeinden rund um den Flughafen. Ihrer Ansicht nach ist der Lärmschutz bei Gottesdiensten bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden. Im Vordergrund habe bisher vor allem der Schutz von Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäusern gestanden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Lärmschutz für die Flughafenanwohner verbessert. Die Planfeststellungsbehörde muss hier nachbessern. Ein Gespräch mit den Anwälten findet heute im Infrastrukturministerium in Potsdam statt. Baumann rechnet damit, dass der zusätzliche Lärmschutz mehrere hundert Millionen Euro kosten wird. Noch steht aber gar nicht fest, welche Auflagen es zusätzlich geben wird. Auch gegen diesen Beschluss können Anwohner wiederum klagen. Zu einem Baustopp würde dies aber nicht führen. Die bisherigen Verfahren haben nach Baumanns Angaben rund eine Million Euro gekostet, die die Kläger aufbringen müssen. Sturm laufen wollen die Klägeranwälte auch bei der Regelung für Nachtflüge. Zwischen 0 Uhr und 5 Uhr hat das Bundesverwaltungsgericht ein Flugverbot erlassen; in der Zeit zwischen 22 Uhr und 24 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr müssen die Fluggesellschaften nachweisen, dass die Flüge anders nicht möglich sind. Dies werde schwer sein, denn grundsätzlich könnten die Maschinen zu diesen Zeiten auch in Leipzig landen, wo es einen 24-Stunden-Verkehr gebe, so Baumann. Doch auch dagegen läuft eine Klage, die voraussichtlich Ende Oktober entschieden werden wird.
9 , Berlin/Potsdam (ddp-bln). Airports & Handling Nachrichten BBI-Gegner geben nicht auf Die Gegner des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) machen ungeachtet des Baubeginns am 5. September weiter Front gegen das Großprojekt. Vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht seien noch zahlreiche Verfahren anhängig, sagte Anwalt Wolfgang Baumann am Montag in Berlin. Er vertritt 2400 Kläger vor beiden Gerichten. Der Flughafenausbau sei juristisch noch längst nicht in trockenen Tüchern, sagte Baumann. So hätten die Klägeranwälte Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Kläger hätten ferner von dem erst kürzlich eingeführten Rechtsbehelf der Anhörungsrüge gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht Gebrauch gemacht und einen Antrag auf Fortsetzung der mündlichen Verhandlung gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März den Ausbau des Airports unter Auflagen genehmigt. So verfügten die Richter ein Nachtflugverbot zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr und ordneten zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an. Aus Sicht der Anwälte der Flughafengegner wurden bei dem Urteil jedoch wesentliche Belange der Anwohner nicht berücksichtigt. Im Wesentlichen gehe es um die Grundrechte auf Unversehrtheit und Eigentum sowie die Standortwahl. Deutscher Depechen Dienst (ddp)
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