Grundtatbestand, 263 StGB. Besonders schwere Fälle (Strafzumessung) 263 Abs. 3 StGB
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- Philipp Kuntz
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1 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 1 Betrugsdelikte, 263 ff. StGB Privilegierung Grundtatbestand, 263 StGB Besonders schwere Fälle (Strafzumessung) 263 Abs. 3 StGB Qualifizierung 263 Abs. 5 StGB Gewerbsmäßiger Bandenbetrug speziell gegenüber 263 StGB -u. a. Computerbetrug, 263 a StGB subsidiär gegenüber 263 StGB - u. a. Versicherungsmissbrauch, 265 StGB - Erschleichen von Leistungen, 265 a StGB StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 2 Betrug, 263 StGB: Objektive Tatbestandsmerkmale Kausalität Kausalität Irrtum Vermögensschaden Vermögensverfügung Kausalität 263 Abs. 4 StGB i.v.m. 247, 248 a StGB Haus- und Familienbetrug, Betrug mit geringem Vermögensschaden
2 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 3 Struktur des Betruges im Zwei- und Dreipersonenverhältnis Zweipersonenverhältnis Dreipersonenverhältnis Geschädigter Verfügung Irrender / Geschädigter Verfügung Irrender Täter Täter Irrender und Verfügender müssen immer identisch sein. Geschädigter kann der Verfügende selbst oder ein Dritter sein. StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 4 Sprachgebrauch bei der Betrugsprüfung Strafbarkeit des A wegen Betruges gem. 263 Abs. 1 StGB... Zweipersonenverhältnis Vierpersonenverhältnis Verfügung C Verfügung B Irrender / Geschädigter Geschädigter B Irrender D A Täter Bereicherter A Täter... gegenüber B zu dessen Nachteil... gegenüber B zum Nachteil des C und zum Vorteil des D
3 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 5 Prüfungsaufbau: Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) shandlung b) Irrtum c) Vermögensverfügung d) Vermögensschaden e) Kausalität zwischen a)-d) 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b) Bereicherungsabsicht c) Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung und Vorsatz diesbezüglich StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 6 Tatsachen als Bezugspunkt der shandlung Vermögensrelevante Entscheidungen werden im Rahmen des Betruges nur geschützt, wenn sie auf täuschungsbedingten Fehlvorstellungen über Tatsachen beruhen. Tatsachen sind äußere oder innere Vorgänge der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind. Tatsachen Werturteile Prognosen Meinungsäußerungen Rechtsbehauptungen nicht geschützt
4 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 7 Formen der shandlung Ausdrückliche Äußerung Tun Konkludentes Verhalten Unterlassen Unterlassen einer gebotenen Aufklärung (nur bei Garantenpflicht!) StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 8 Garantenpflicht zur Aufkärung Garantenpflicht zur Aufklärung aus Ingerenz aus Gesetz aus vertraglicher Hauptpflicht aus Treu und Glauben gem. 242 BGB bei Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses keine Garantenpflicht zur Aufklärung bei normalen Vertragsbeziehungen allein aus Treu und Glauben gem. 242 BGB
5 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 9 Garantenpflicht zur Aufkärung Gefahren einer zu weiten Ausdehnung der Garantenpflicht Strafrechtliche Sanktionierung jedes Vertragsbruches, der dem Vertragspartner unbekannt bleibt Unterlaufen der Untreue gem. 266 StGB, die Vermögensfürsorgepflichten nur in eng begrenzten Fällen tatbestandlich erfasst StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 10 Irrtum: (täuschungsbedingte) Fehlvorstellung über Tatsachen (1) Der Getäuschte muss sich Gedanken machen nicht ausreichend Unkenntnis unreflektierte, nicht auf bestimmte Tatsachen gestützte Annahme, alles sei in Ordnung ausreichend sachgedankliches Mitbewusstsein aus Tatsachen abgeleitete Vorstellung, alles sei in Ordnung Der Zugbegleiter geht in der Vorstellung, alle Fahrgäste hätten einen Fahrschein, an einem Schwarzfahrer vorbei. - Beispiel: Schwarzfahrer-Fälle - Auf die Frage, ob noch jemand zugestiegen sei, meldet sich der Schwarzfahrer nicht.
6 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 11 Irrtum: Fehlvorstellung über Tatsachen (2) Der Getäuschte muss dem Täter glauben viktimologischer Ansatz kein Irrtum kein Irrtum Arg.: Das Opfer kann sich selbst schützen, indem es seinen Zweifeln nachgeht Irrtum Der Getäuschte glaubt dem Täter. Rspr. Irrtum Zweifel Arg.: Solange das Opfer die behaupteten Tatsachen noch für möglich hält, ist es auch schutzwürdig Der Getäuschte glaubt dem Täter nicht StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 12 Vermögensverfügung Definition Jedes (rechtliche oder tatsächliche) Verhalten des Getäuschten, das sich unmittelbar im wirtschaftlichen Sinne vermögensmindernd auswirkt. Verhaltensformen Handeln Dulden Unterlassen Beispiele Vertragsschluss durch Unterschrift Einverständnis mit der Mitnahme einer Sache Verzicht auf Geltendmachung einer Forderung
7 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 13 Vermögensverfügung: Unmittelbarkeit zwischen Opferverhalten und Vermögensminderung Unmittelbarkeit positiv Der Getäuschte muss sich selbst (oder einen Dritten) schädigen. negativ Der Eintritt der Vermögensminderung erfordert keine weiteren deliktischen Zwischenhandlungen des Täters. Nicht unmittelbar ist daher zum Beispiel... - eine bloße Gewahrsamslockerung (Der Täter erhält lediglich freien Zugriff auf die Sache.) - die Ablistung einer Blankounterschrift (Erforderlich ist noch die Urkundenfälschung durch den Täter.) StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 14 Vermögensverfügung: Erfordernis eines Verfügungsbewusstseins Verfügungsbewusstsein nicht erforderlich erforderlich Forderungsbetrug Sachbetrug Grund Vermeidung von Strafbarkeitslücken Abgrenzung zum Trickdiebstahl
8 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 15 Dreiecksforderungsbetrug: Beispiel einer Sachverhaltskonstellation 4 Zahlung an den Zedenten (= Vermögensverfügung) 1 Forderung Schuldner Nähebeziehung aus Schuldverhältnis 3 Zahlungsaufforderung (=) Irrender 5 Erlöschen gem. 407 BGB Zedent Täter 2 Abtretung gem. 398 BGB Zessionar Geschädigter StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 16 Prozessbetrug: Sachverhaltskonstellation Richter Entscheidung zu Lasten von B (= Vermögensverfügung) Irrender Näheverhältnis kraft Gesetzes auf Grund des Prozessrechtsverhältnisses Partei A Täter vermögensrechtliche Streitigkeit Partei B Geschädigte
9 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 17 Von der Vermögensverfügung zum Vermögensschaden: Erweiterung der vermögensbezogenen Prüfungsperspektive Vermögensschaden Vermögensverfügung Jedes (rechtliche oder tatsächliche) Verhalten des Getäuschten, das sich unmittelbar im wirtschaftlichen Sinne vermögensmindernd auswirkt. Rechtliche Einschränkungen (Vermögensbegriffe) Saldierung (Kompensation) Zweckverfehlung Individueller Schadenseinschlag Vermögensgefährdung StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 18 Vermögensverfügung und Vermögensschaden Reichweite der Vermögenserfassung Vermögensverfügung Jedes (rechtliche oder tatsächliche) Verhalten des Getäuschten, das sich unmittelbar im wirtschaftlichen Sinne vermögensmindernd auswirkt. Beispiel: Vermögensschaden Gesamtwert des Vermögens nach der Vermögensverfügung, also auch unter Berücksichtigung eines etwaigen Vermögenszuwachses (Schadenskompensation) Beispiel: Bezahlen von Geld Bezahlen von Geld für Ware
10 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 19 Vermögensschaden: Vermögensbegriffe wirtschaftlicher Begriff Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter einer Person juristisch-wirtschaftlicher Begriff Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter einer Person soweit sie unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen Problemfälle Ganovenbetrügereien Ansprüche oder Erwerbsaussichten aus verbotenen Geschäften Einsatz der Arbeitskraft zu sittenwidrigen Zwecken (Beachte: Seit dem schützt das ProstG ausdrücklich die Ansprüche der Prostituierten aus Prostitution; die Fallgruppe hat damit weitgehend an Bedeutung verloren) StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 20 Berechnung des Vermögensschadens Saldierungsprinzip Saldierung des Wertes des Gesamtvermögens vor und nach der Verfügung Eingehungsbetrug shandlung bereits bei Vertragsabschluss Erfüllungsbetrug shandlung erst im Stadium der Erfüllung Zu vergleichen sind: die wechselseitigen Vertragspflichten geschuldete und erbrachte Leistung
11 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 21 Vermögensschaden: Gegenstände der Saldierung erlangte Positionen In die Saldierung einbezogen werden Leistung und Gegenleistung Befreiung von Verbindlichkeiten durch Erfüllung alles, was die Beteiligten sonst unmittelbar für ihre weggegebene Position erhalten (z. B. sonstige schuldrechtliche Ansprüche, Anwartschaften, Pfandrechte, sonstige Sicherheiten). Keine Berücksichtigung finden gesetzliche Ansprüche und Gegenrechte, die sich für das Betrugsopfer als Folge der ergeben (z. B. Anfechtungsrecht, Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag). StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 22 Vermögensschaden trotz wirtschaftlichen Äquivalents Prüfungsfolge Zufluss eines wirtschaftlichen Äquivalents Schaden (-) Ausnahme: sog. persönlicher Schadenseinschlag Schaden (+) Der mangelnde Erwerber individuelle kann die angebotene Verwendbarkeit Leistung nicht zu dem vertraglichen Zweck oder in anderer zumutbarer Weise Zwang gebrauchen. zu vermögensschädigenden Folgemaßnahmen Der Erwerber wird durch die eingegangene Verpflichtung zu schädigenden Folgemaßnahmen gezwungen. Beeinträchtigung angemessener Lebensführung Der Erwerber verfügt infolge der Verpflichtung nicht durch Liquiditätsverlust mehr über die Mittel zur angemessenen Lebensführung. (entwickelt im Melkmaschinenfall BGHSt 16, 321)
12 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 23 Anstellungsbetrug (1): Einstellung eines Arbeitnehmers auf Grund von Vermögensverfügung Abschluss des Anstellungsvertrages (Eingehungsbetrug) Vermögensschaden? Arbeitgeber/ Dienstherr zugesagte Vergütung Saldierung Arbeitnehmer/ Beamter zugesagte Dienste Ein Vermögensschaden liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitnehmer / Beamte mangels fachlicher Fähigkeiten und Kenntnisse die von ihm erwarteten Leistungen nicht ordnungsgemäß erbringen kann. StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 24 Anstellungsbetrug (2) Problem Der Arbeitnehmer / Beamte kann die zugesagten Dienste ordnungsgemäß erbringen. Erschleichen einer Beamtenstellung Schaden (+) Erschleichen einer sonstigen Anstellung Schaden (+) Die laufbahnrechtlichen Ernennungsvoraussetzungen liegen nicht vor. Persönlichkeitsmängel, die einer Einstellung entgegengestanden hätten,str. Die für eine speziell entlohnte Vertrauensposition vorausgesetzte Zuverlässigkeit liegt nicht vor. Die Vergütung erfolgt auch im Hinblick auf eine bestimmte Qualifikation.
13 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 25 Vermögensschaden beim gutgläubigen Erwerb? (1) Zivilrechtliche Argumente gegen einen Vermögensschaden Eigentumserwerb Der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten wird in 932 Abs. 1 BGB dem Erwerb vom Berechtigten gleichgestellt. Prozessrisiko Die Beweislast für eine Bösgläubigkeit des Erwerbers (und damit das Prozessrisiko) liegt beim klagenden Berechtigten (vgl. Wortlaut des 932 Abs. 1 BGB: es sei denn... ). StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 26 Vermögensschaden beim gutgläubigen Erwerb? (2) Der Wandel der Argumente für einen Vermögensschaden früher: Makeltheorie heute: wirtschaftliche Betrachtung im Einzelfall Der gutgläubig erworbenen Sache haftet ein sittlicher Makel an, der sie minderwertig erscheinen lässt. Schaden bei besonderer Sachlage möglich: konkrete Gefahr des Unterliegens in einem Prozess Zwang zur Herausgabe der Sache aus Gründen wirtschaftlicher Rücksichtnahme Minderwertigkeit wegen faktischer Unverkäuflichkeit
14 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 27 Vermögensschaden bei unentgeltlicher Vermögenshingabe Prüfungsfolge unentgeltliche Vermögenshingabe Schaden (+) kein Zufluss eines wirtschaftlichen Äquivalents Ausnahme: bewusste Selbstschädigung, str. z. B. Spende Schaden (-) Rückausnahme: Zweckverfehlungslehre unbewusste Verfehlung des mit der Vermögenshingabe verfolgten sozialen Zwecks Schaden (+) StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 28 Die Zweckverfehlungslehre vermögenswerte Position Kompensation durch wirtschaftlich gleichwertige Gegenleistung oder Erreichung eines außerwirtschaftlichen, sozialen Zwecks bewusste Selbstschädigung Das Opfer weiß, dass es an einer gleichwertigen Gegenleistung mangelt. Schaden (-) Zweckverfehlungslehre Das Opfer weiß nicht, dass der erstrebte soziale Zweck nicht erreicht wird. Schaden (+)
15 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 29 Die Zweckverfehlungslehre: Hauptanwendungsfälle Spendenbetrug A sammelt Geld für eine Hilfsorganisation. Tatsächlich will er das Geld jedoch für sich behalten. Bettelbetrug A tritt als Bettler auf, ohne dass er sich tatsächlich in einer Notlage befindet. Schenkungsbetrug A spiegelt seinem Freund B vor, zur Begleichung einer fremden Schuld dringend Geld zu brauchen. Tatsächlich will er seine finanzielle Lage nur aufbessern. StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 30 Bereicherungsabsicht: Stoffgleichheit zwischen Schaden und Vorteil Stoffgleichheit zwischen Schaden und Vorteil Der Vorteil muss unmittelbar zu Lasten des geschädigten Vermögens gehen. (Betrug als Vermögensverschiebungsdelikt) ein und dieselbe Verfügung 1 Schaden Vorteil 2 Der Vorteil geht zu Lasten (gerade) des geschädigten Vermögens, muss aber nicht mit dem Schaden identisch sein.
16 StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 31 Bereicherungsabsicht: Problematik des Provisionsvertreterbetruges Sachverhalt: Der Provisionsvertreter bringt den Kunden dazu, einen für ihn ungünstigen Vertrag mit der Firma abzuschließen, um selbst von dieser eine (erhöhte) Provision zu erhalten. Opfer Schaden Vermögensverfügung: Vertragsabschluss Provisionsvertreter (= Täter) Eigenbereicherungsabsicht (-) mangels Stoffgleichheit von Vorteil und Schaden Provision aber Firma Drittbereicherungsabsicht (+); Fremdbereicherung genügt als notwendiges Zwischenziel zur Erlangung der Provision StrafR BT 3: Straftaten gg Vermögenswerte 29 Betrug 32 Regelbeispiel gem. 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 1 StGB: Herbeiführen eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes Tatbestandsmerkmal: Vermögensschaden/-nachteil Regelbeispiel: Vermögensverlust (großen Ausmaßes) Vermögensschaden Vermögensgefährdung abstrakte konkrete Verlust
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