ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN

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1 ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN

2 ARBEITSSCHUTZ SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ VON MITARBEITERN HABEN PRIORITÄT Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber die Pflicht, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu besteen. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aer Beschäftigten durch geeignete vorbeugende Maßnahmen zu sichern und zu verbessern. Diese Aufgabe kann an einen externen Dienstleister delegiert werden. Die SRH Dienstleistungen GmbH beschäftigt Fachleute, die Ihren Arbeitsschutz gemäß den gesetzlichen Anforderungen professione organisieren können. Erfahren Sie mehr unter Kontakt SRH Dienstleistungen GmbH Arbeitssicherheit Telefon +49 (0)

3 Folgende Leistungen werden von unseren Arbeitsschutz-Experten abgedeckt: Grundleistungen: Erweiterte Leistungen: Regelmäßige Begehungen Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung Unterstützung bei der Arbeitsschutz-Organisation Beratung von Führungskräften und Mitarbeitern Dokumentation zum Arbeitsschutz Mitwirken bei betrieblichen Besprechungen Jährliche Prüfung von Leitern und Tritten gemäß BetrSichV und DGUV Schulungen von Mitarbeitern und Führungskräften zum Arbeitsschutz Unterstützung beim Gefahrstoff-Management Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und PSA im Sinne der Arbeitssicherheit Ergonomieberatung für Bildschirmarbeitsplätze Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen mit dazugehöriger Dokumentation gemäß 5 ArbSchG Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte gemäß BetrSichV und DGUV V3

4 BRANDSCHUTZ Nach den Arbeitsschutzgesetzen müssen Unternehmen den organisatorischen Brandschutz grundsätzlich regeln, um nicht in Organisationsverschulden zu geraten. Wir steen Ihnen einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten zur Verfügung. BRANDSCHUTZ Unsere Leistungen im Überblick: Unterstützung beim Ersteen von Brandschutzordnung, Mitarbeiter-Informations-Aushängen und Notfa- Ablaufplänen Hilfe bei Fluchtwegbegehungen Hilfe bei Räumungsübungen Beratung zu aen Bereichen des betrieblichen vorbeugenden Brandschutzes Prüfung der Verläufe der Flucht- und Rettungswege Beratung zu erforderlichen Maßnahmen Ausbildung von Brandschutzhelfern (inkl. Löschübungen mit eigenem Löschtrainer) 4

5 5

6 STRAHLENSCHUTZ Der Umgang mit radioaktiven Stoffen wird in Deutschland in der Strahlenschutzverordnung und in der Röntgenverordnung geregelt. Diese Verordnungen fordern, dass ein Strahlenschutzbeauftragter benannt werden muss, um Mitarbeiter vor ionisierender Strahlung zu schützen. STRAHLENSCHUTZ Diese Aufgabe kann die SRH Dienstleistungen GmbH als externer Dienstleister für Sie wahrnehmen. Das Leistungsspektrum unseres Strahlenschutzbeauftragten umfasst: Unterstützung bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren bei neuen Anlagen, Kommunikation mit zuständigen Behörden Ersteen von Strahlenschutzanweisungen Beratung zur Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze Durchführung der Dosis-Ermittlung zum Überprüfen der jährlichen effektiven Belastung und Dosis-Reduzierung Unterweisungen für Mitarbeiter Sichersteen der Kennzeichnung von Strahlenschutzbereichen Aufzeichnung und Archivierung sämtlicher den Strahlenschutz betreffender Daten und Vorgänge 6

7 IHRE ANSPRECHPARTNER Dipl. Ing. (DH) Jan Helge Jünger Fachkraft für Arbeitssicherheit Strahlenschutzbeauftragter Brandschutzbeauftragter Dipl. Ing. Sven Reichbodt Fachkraft für Arbeitssicherheit Abfabeauftragter Brandschutzbeauftragter Erol Ziegler Fachkraft für Arbeitssicherheit Strahlenschutzbeauftragter Brandschutzbeauftragter Sie erreichen uns unter der -Adresse: oder telefonisch unter +49 (0)

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