Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten?"

Transkript

1 REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten? Stand: Juli 2015 REACH-CLP-Biozid Helpdesk Nationale Auskunftsstelle der Bundesbehörden Drei Verordnungen eine Auskunftsstelle eingerichtet bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

2 1 Inhalt Nachträgliche Vorregistrierung vs. Erkundigungspflicht 2 Vorregistrierung nach Artikel 28 2 Bestimmung des Registrierungstermins 3 Pflicht zur Erkundigung vor der Registrierung gemäß Artikel 26 5 Haftungsausschluss: Dieses Dokument soll deutschen Unternehmen eine Orientierung bieten, damit sie ihre Verpflichtungen aus der REACH-Verordnung beurteilen können. Es dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine spezifische Rechtsberatung oder ein Rechtsgutachten dar, noch kann es diese ersetzen. Etwaige rechtliche Empfehlungen, Auskünfte und Hinweise sind unverbindlich. Haftungsansprüche materieller oder ideeller Art gegen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie sind nachweislich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden unseres Hauses zurück zu führen.

3 Nachträgliche Vorregistrierung vs. Erkundigungspflicht 2 Gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 müssen Stoffe, die in Mengen von 1 t/a und mehr hergestellt oder importiert werden, nach Titel II dieser Verordnung registriert werden. Für Phase-in-Stoffe hat der Gesetzgeber Übergangsfristen bis zur eigentlichen Registrierung vorgesehen. Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Übergangsfristen war eine Vorregistrierung bis zum 1. Dezember Bei erstmaliger Herstellung oder erstmaligem Import eines Phase-in-Stoffes unter 100 t/a nach diesem Termin können die Übergangsregelungen weiterhin in Anspruch genommen werden, wenn innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Herstellung oder dem erstmaligen Import eine nachträgliche Vorregistrierung durchgeführt wird. Die nachträgliche Vorregistrierung ist bis zum dem 31. Mai 2017 möglich. Ziel dieser Kurzinfo ist, Hersteller und Importeure von Stoffen im Mengenbereich 1 t/a bis <100 t/a, die bisher noch keine eigenen Erfahrungen bei der (Vor)Registrierung von Stoffen gemacht haben, auf die notwendigen Schritte aufmerksam zu machen. Dabei wird insbesondere auf die nachträgliche Vorregistrierung sowie die Erkundigungspflicht und die Mengenberechnung näher eingegangen. Vorregistrierung nach Artikel 28 Potenzielle Registranten von Phase-in-Stoffen konnten bzw. können nach erfolgreicher Vorregistrierung die in Artikel 23 genannten Übergangsfristen für deren lückenlose Vermarktung bis zur endgültigen Registrierung in Anspruch nehmen. Die letzte Registrierungsphase für vorregistrierte Phase-in-Stoffe läuft gemäß Artikel 23 Absatz 3 bis zum 31. Mai Bis zu diesem Zeitpunkt müssen vorregistrierte Stoffe, die im Mengenband 1 t/a bis <100 t/a hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Wird ein Phase-in-Stoff in Mengen unter 100 Tonnen erstmalig hergestellt oder importiert, besteht noch bis zum 31. Mai 2017 die Möglichkeit der nachträglichen Vorregistrierung gemäß Artikel 28 Absatz 6, um von der letzten Übergangsfrist zu profitieren. Eine nachträgliche Vorregistrierung ist jedoch für CMR-Stoffe (Stoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften) oder Stoffe, die in Mengen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, nicht mehr möglich. In diesen Fällen muss, auch wenn es sich um einen Phase-in-Stoff handelt, vor der/dem erstmaligen Herstellung/Import bei der ECHA eine Voranfrage gemäß Artikel 26 der REACH-Verordnung gestellt werden. Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf Seite 5. Wie Sie beim Einreichen einer Vorregistrierung vorgehen sollten, können Sie dem REACH-IT Nutzerhandbuch für die Industrie, Teil 4 Nachträgliche Vorregistrierung entnehmen 1. Darüber 1

4 3 hinaus finden Sie weitere Informationen im Leitfaden zur Registrierung 2018 unter REACH 2 Teil A des REACH-CLP-Biozid Helpdesks. Bestimmung des Registrierungstermins Ein wesentlicher Aspekt bei der Entscheidung, wann eine Registrierung erforderlich ist, ist die korrekte Mengenbestimmung. Gemäß der Definition in Artikel 3 Nr. 30 gilt für Phase-in-Stoffe, die mindestens in drei aufeinander folgenden Jahren hergestellt oder importiert wurden, als Jahresmenge der Durchschnitt der Herstellungs- bzw. Importmengen der drei unmittelbar vorhergehenden Kalenderjahre. Folgende Beispiele machen das Berechnungsverfahren deutlich: Jahr tatsächliche Produktionsmenge in t Durchschnittsmenge der drei unmittelbar vorhergehenden Kalenderjahre in t (Jahre ) (Jahre ) (Jahre ) (Jahre ) (Jahre ) Jahr tatsächliche Produktionsmenge in t Durchschnittsmenge der drei unmittelbar vorhergehenden Kalenderjahre in t (Jahre ) (Jahre ) (Jahre ) (Jahre ) (Jahre ) Im Beispiel 1 liegt die durchschnittliche Jahresmenge in den drei unmittelbar vorhergehenden Kalenderjahren hergestellten bzw. importierten und für die REACH-Registrierung zu 2

5 4 berücksichtigende Mengen immer unter 100 Tonnen. Wenn bis zum Juni 2018 keine wesentlichen Änderungen erfolgen, kann die Übergangsfrist bis zum Juni 2018 in Anspruch genommen werden. Im Beispiel 2 überschreitet die Durchschnittsmenge im Jahr 2015 die 100 Tonnen-Schwelle. Der Registrierungstermin für diese Tonnen-Schwelle wäre der 1. Juni 2013 gewesen. Wenn sich bereits im Verlauf des Jahres 2014 abzeichnet, dass die Durchschnittsmenge von 100 Tonnen (errechnet aus den Jahren 2012 bis 2014) im Jahr 2015 überschritten wird, ergibt sich für diesen Fall der 31. Dezember 2014 als Registrierungstermin. Dies gilt auch, wenn für das Jahr 2014 die durchschnittliche Herstellungsmenge nur 97 Tonnen beträgt. Registrierungstermin: 31. Dezember durchschnittliche Menge 97 Tonnen 2015 durchschnittliche Menge 103 Tonnen Eine Inanspruchnahme der Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2018 ist in diesem Fall daher nicht mehr möglich, auch wenn in den Folgejahren die Jahresmenge wieder unter 100 Tonnen liegt. Da eine genaue Mengenbestimmung des Folgejahres in vielen Situationen erst zum Ende eines Jahres möglich ist und eine Mengenschwellenüberschreitung erst spät im Jahr erkannt wird, wird im Registrierungsleitfaden in diesen Situationen eine unverzügliche Registrierung verlangt, das heißt, ein gewisses Überschreiten der eigentlichen Registrierungsfrist wird gebilligt, auch wenn dies der Rechtstext so nicht vorsieht. Weitere Informationen zur Vorregistrierung von Stoffen können Sie über unsere Homepage unter der Rubrik "Registrierung" 3 sowie unter "Häufig gestellte Fragen zu REACH" 4 finden

6 Pflicht zur Erkundigung vor der Registrierung gemäß Artikel 26 5 Ist eine Vorregistrierung nicht mehr möglich, muss der Stoff vor der erstmaligen Herstellung oder dem erstmaligen Import registriert werden. Hierfür ist eine Erkundigung vor der Registrierung gemäß Artikel 26 obligatorisch. Potentielle Registranten müssen ein Anfragedossier bei der ECHA einreichen, in dem folgende Informationen gemäß Anhang VI enthalten sind: Identität des Anfragestellers Stoffidentität die Angabe, für welche Informationsanforderungen neue Studien mit Wirbeltierversuchen durchgeführt werden müssten die Angabe, für welche Informationsanforderungen sonstige neue Studien durchgeführt werden müssten Nach Eingang des Dossiers prüft die ECHA die Stoffidentität und recherchiert, ob Registrierungen oder weitere Anfragen zu dem Stoff vorliegen. Stellt die ECHA fest, dass keine Registrierungen oder die angefragten Informationen vorliegen, unterrichtet sie den Anfragenden, der dann mit seiner Registrierung fortfahren kann. Liegt eine Registrierung vor, die nicht älter als 12 Jahre ist, erhält der Anfragende die Kontaktdaten des Registranten von der ECHA. Auch teilt die ECHA ihm mit, welche einfachen und qualifizierten Studienzusammenfassungen vorliegen. Gleichzeitig informiert die ECHA auch den Registranten über den Anfragenden, sodass die Beteiligten eine Datenteilung und gemeinsame Einreichung organisieren können. Liegen Studienzusammenfassungen vor, die im Rahmen einer Registrierung vor mehr als 12 Jahren eingereicht wurden, können diese ohne Kostenbeteiligung verwendet werden. Weitere Informationen zur Erkundigung bei der ECHA finden Sie in den Leitlinien zur Registrierung 5. Wie Sie die Identität eines Stoffes unter der REACH-Verordnung festlegen, entnehmen Sie bitte den Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH und CLP 5. Informationen zur Darstellung der Stoffidentität in IUCLID sind im Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten Teil 18 Anleitung zum Melden der Stoffidentität in IUCLID 5 zur Registrierung gemäß REACH 6 zu finden

7 6 Wenn Sie noch weitere Fragen zu REACH, CLP oder Bioziden haben, erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis Uhr, am Freitag von 8.00 bis Uhr Service-Telefon Fax Internet

Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen

Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen Stand: August 2015 Für eine geordnete (Vor)registrierung und die nachfolgenden

Mehr

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung

Mehr

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Zum 31. Mai 2018

Mehr

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Erfolgreich registrieren 2018 Registrierung

Mehr

REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt

REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt 0 REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt Edith Ömler 28.04.2016 Agenda 1 Akteure beim Vollzug der REACH-Verordnung Durchführung und Kontrolle Überwachung

Mehr

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991

Mehr

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhaltsangabe Ausnahmen Dokumente Zulassungserteilung 27.03.2013 2 Ausnahmen Sind Zwischenprodukte von

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Formatted: Normal FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die

Mehr

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? 11460 Seite 1 REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? von Ralph Meß Das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist bereits in Kraft, das weltweit geltende

Mehr

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,

Mehr

Praxis-Seminar (neu): REACH - Registrierung am 23. - 24. Februar 2016 in Berlin

Praxis-Seminar (neu): REACH - Registrierung am 23. - 24. Februar 2016 in Berlin 24.08.2015 Praxis-Seminar (neu): REACH - Registrierung am 23. - 24. Februar 2016 in Berlin Kurz gesagt: Auf Grund von Firmen-Anfragen und aktuellen Diskussionen zur REACH-Registrierung in der letzten Registrierungsphase

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles

Mehr

Kommunikation zu Stoffen in Erzeugnissen: Vorgaben der REACH-Verordnung. Berlin, 26. April Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien

Kommunikation zu Stoffen in Erzeugnissen: Vorgaben der REACH-Verordnung. Berlin, 26. April Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Kommunikation zu Stoffen in Erzeugnissen: Vorgaben der REACH-Verordnung Berlin, 26. April 2016 Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Artikel 7(2) und Artikel 33 der REACH-VO? Urteil des

Mehr

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in der REACH-VO Informationszugang durch Dritte Datenteilung

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in der REACH-VO Informationszugang durch Dritte Datenteilung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in der REACH-VO Informationszugang durch Dritte Datenteilung Verband der Chemischen Industrie e. V. 27. März 2007 1. Informationszugang durch Dritte 2. Datenteilung 2

Mehr

Dr. Raimund Weiß Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund

Dr. Raimund Weiß Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund Dr. Raimund Weiß Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund Unterstützungsleistung nationaler Behörden Inhaltsangabe REACH Termine REACH Dokumente Nationale Auskunftsstelle Aufbau nationales

Mehr

Praxisanleitungen 8: Meldung von Änderungen der Identität von Rechtspersonen

Praxisanleitungen 8: Meldung von Änderungen der Identität von Rechtspersonen Praxisanleitungen 8: Meldung von Änderungen der Identität von Rechtspersonen RECHTLICHER HINWEIS: Dieses Dokument enthält Leitlinien zu REACH, in denen erläutert wird, worin die REACH-Verpflichtungen bestehen

Mehr

REACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016

REACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 REACH eine Einführung Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung im Bereich des BMAS

Mehr

REACH-Info 4. Neustoffe und REACH

REACH-Info 4. Neustoffe und REACH REACH-Info 4 Neustoffe und REACH Wenn Sie Fragen zu REACH haben, erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr. Service-Telefon 0231 9071-2971 Fax 0231 9071-2679 E-Mail reach-info@baua.bund.de

Mehr

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Stellen Sie chemische

Mehr

Übersicht. Unterstützung von KMUs REACH 2018

Übersicht. Unterstützung von KMUs REACH 2018 Unterstützung von KMUs REACH 2018 REACH wie geht das? 15 April 2015, Berlin Dr. Doris Thiemann Europäische Chemikalienagentur Helsinki Übersicht Warum? Zielsetzung Wer? Akteure Wann? Registrierungsperiode

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

REACH Verordnung VCI - Helpdesk

REACH Verordnung VCI - Helpdesk REACH Verordnung VCI - Helpdesk Wolfgang Blümel Verband der Chemischen Industrie Landesverband Nordost 17. Juni 2008 Zeitablauf 1. Juni 2007 Inkrafttreten der Verordnung 1. Juni 2008 Beginn Vorregistrierung

Mehr

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr. Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation Dr. Elmar Böhlen REACH Vorgeschichte 1982 Chemikaliengesetz Anmeldepflicht für neue

Mehr

IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis

IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis Informationsveranstaltung: CLP/GHS in der Praxis Wien 12. November 2010 ECHA Abteilung Helpdesk und Leitlinien (A1) ECHA Abteilung

Mehr

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung

Mehr

In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen

In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen Dortmund, 29. April 2015 Dr. Viola Weinheimer Zulassungspflicht für Biozidprodukte Biozidprodukte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt oder verwendet

Mehr

Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen

Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Seit geraumer Zeit ist das Zulassungsverfahren für Chromtrioxid (CrO3) sowie der daraus entstehenden Säuren (inklusive Oligomere)

Mehr

Inhaltsangabe. Inhaltsangabe

Inhaltsangabe. Inhaltsangabe Behördliche Unterstützung zur SEA unter REACH Informations- und Beratungsangebote der Bundesstelle für Chemikalien Philipp Hennig Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Bundesstelle

Mehr

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011 Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung

Mehr

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen)

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen) Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Anja Lennigk, Regierungspräsidium

Mehr

Was muss auf die Flasche? FAQs zum Etikett

Was muss auf die Flasche? FAQs zum Etikett Was muss auf die Flasche? FAQs zum Etikett Dr. Andreas Fleischer, BAuA BAuA Dortmund Informationsveranstaltung: Einstufung von Gemischen nach CLP; 29./30. September 2014 ...Was in der Flasche drin ist!

Mehr

REACH-Verordnung EG 1907/2006 Bedeutung für den Kläranlagenbetrieb

REACH-Verordnung EG 1907/2006 Bedeutung für den Kläranlagenbetrieb REACH-Verordnung EG 1907/2006 Bedeutung für den Kläranlagenbetrieb Gerhard Spatzierer REACH-Verordnung = EU Chemikalienverordnung Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals Gilt

Mehr

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Tel.: 0511 984 90 35 E-Mail: peters@lv-nord.vci.de Göttingen, 28. Juni 2007

Mehr

REACH in zehn Minuten

REACH in zehn Minuten REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden

Mehr

Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten

Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten Teil 15 - Veröffentlichung von Informationen: Anleitung zum Ermitteln der Angaben im Registrierungsdossier, die auf der ECHA-Website veröffentlicht werden Technischer

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner

Mehr

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 Inhalt Zahlen SVHC Roadmap national Erzeugnisse Zulassung Bedeutung von REACH REACH ist eine europäische Verordnung, die

Mehr

IUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme. Berlin, 25. September 2012 Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide

IUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme. Berlin, 25. September 2012 Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide IUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme für den REACH-Prozess Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide Inhalt REACH-IT IUCLID 5.4 Was ist neu? Registrierung 2013

Mehr

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr.

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr. BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? Dr. Was ist REACH? Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments

Mehr

REACH AUS LIEFERANTENSICHT

REACH AUS LIEFERANTENSICHT REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in

Mehr

Anwendertraining REACH EXCEL TOOL

Anwendertraining REACH EXCEL TOOL Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu 3. ANWENDUNG REACH Excel Tool Beispielhafte gemeinsame interaktive Anwendung

Mehr

REACH in zehn Minuten

REACH in zehn Minuten REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden einer

Mehr

Liste Gute-Unternehmen.de

Liste Gute-Unternehmen.de Liste Gute-Unternehmen.de Gute-Unternehmen.de Status Quo: Selbsterklärung komplette Bearbeitung der elf Themen Beschreibung von mindestens 10 Maßnahmen Festlegung von Verantwortlichkeiten, Zeiten und Kontrolle

Mehr

Berlin, 22.November 2007. Dr. Ann Bambauer. Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung

Berlin, 22.November 2007. Dr. Ann Bambauer. Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Berlin, 22.November 2007 Dr. Ann Bambauer Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung 2. REACH-Symposium 22. November 2007 Die neue Europäische Chemikalienagentur in Helsinki REACH VERORDNUNG (EG)

Mehr

IT-Werkzeuge für die C&L- Meldung

IT-Werkzeuge für die C&L- Meldung IT-Werkzeuge für die C&L- Meldung REACH und CLP Die Frist 1. Dezember 2010 rückt näher 30. August 2010, Dortmund ECHA Referat Helpdesk und Leitlinien (A1) ECHA Referat Einstufung und Kennzeichnung (B3)

Mehr

REACH und TPEs. Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette. Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide

REACH und TPEs. Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette. Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide REACH und TPEs Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide Workshop Thermoplastische Elastomere (TPE) im Fokus - Frankfurt 28.

Mehr

REACH-IT Vorregistrierung und Registrierung

REACH-IT Vorregistrierung und Registrierung REACH-IT Vorregistrierung und Registrierung Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Vorregistrierung: verschiedene Möglichkeiten 1. Möglichkeit direkt über das REACH-IT Firmenportal 2. Möglichkeit

Mehr

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene

Mehr

Exposé Verkauf einer vermieteten Altbauwohnung (74,55 m²) als Anlageobjekt Neulerchenfelderstraße, Nähe Brunnenmarkt und U Wien

Exposé Verkauf einer vermieteten Altbauwohnung (74,55 m²) als Anlageobjekt Neulerchenfelderstraße, Nähe Brunnenmarkt und U Wien Exposé Verkauf einer vermieteten Altbauwohnung (74,55 m²) als Anlageobjekt Neulerchenfelderstraße, Nähe Brunnenmarkt und U6 1160 Wien Wien, Jänner 2014 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung...2 A. Unbefristete

Mehr

Strategien für nachgeschaltete Anwender - Stoffsicherheitsbericht des NA - Scaling. Dr. Raimund Weiß Bundesstelle für Chemikalien

Strategien für nachgeschaltete Anwender - Stoffsicherheitsbericht des NA - Scaling. Dr. Raimund Weiß Bundesstelle für Chemikalien Strategien für nachgeschaltete Anwender - Stoffsicherheitsbericht des NA - Scaling Dr. Raimund Weiß Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Grundsätzliches Stoffsicherheitsbericht Registranten Nachgeschaltete

Mehr

Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen

Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Seit geraumer Zeit ist das Zulassungsverfahren für Chromtrioxid (CrO3) sowie der daraus entstehenden Säuren (inklusive Oligomere)

Mehr

REACH. Das Chemikalienrecht der Europäischen Union

REACH. Das Chemikalienrecht der Europäischen Union Industrieverband Körperpflegeund Waschmittel e.v. REACH Das Chemikalienrecht der Europäischen Union Eine Kurzbeschreibung zur Bedeutung von REACH für kosmetische Mittel, Hygieneerzeugnisse und Wasch, Pflege

Mehr

REACH-Leitfaden für die Stahlbranche

REACH-Leitfaden für die Stahlbranche REACH-Leitfaden für die Stahlbranche Einleitung Die europäische Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemische Stoffe, genannt REACH ist seit Juni 2007

Mehr

Vom SIEF zur gemeinsamen Registrierung: Konsortien und Alternativen

Vom SIEF zur gemeinsamen Registrierung: Konsortien und Alternativen Vom SIEF zur gemeinsamen Registrierung: Konsortien und Alternativen SIEF, Konsortien und gemeinsame Einreichung von Daten REACH Veranstaltung BAuA Dortmund, 26.03.2009 Dr. Anja von Hahn Zentralabteilung

Mehr

1 Der federführende Registrant (Lead Registrant) erstellt das Joint Submission Object (Objekt der gemeinsamen Einreichung) (REACH-IT)

1 Der federführende Registrant (Lead Registrant) erstellt das Joint Submission Object (Objekt der gemeinsamen Einreichung) (REACH-IT) Arbeitsablauf Registrierungsanforderungen I 1 Der federführende Registrant (Lead Registrant) erstellt das Joint Submission Object (Objekt der gemeinsamen Einreichung) (REACH-IT) - Token-Vergabe - Beitritt

Mehr

DHW Deutsche Hydrierwerke GmbH. REACh Erfahrungen aus Unternehmenssicht

DHW Deutsche Hydrierwerke GmbH. REACh Erfahrungen aus Unternehmenssicht REACh Erfahrungen aus Unternehmenssicht Übersicht 1 REACh bei Ecogreen Oleochemicals Positionen in der Lieferkette REAChPhase I und Phase II Ein Rückblick REAChPhase III Aktivitäten bis 2018 Die Registrierung

Mehr

Behördenkommunikation und -aufgaben

Behördenkommunikation und -aufgaben Behördenkommunikation und -aufgaben Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Inhalt Aufgaben und Aufbau der Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) Aufgaben der Mitgliedstaaten,

Mehr

REACH-Umsetzung/REACH-Review

REACH-Umsetzung/REACH-Review 3. Dezember 2012 REACH-Umsetzung/REACH-Review Dr. Gerd Romanowski REACH-Umsetzung: Wo stehen wir heute? Registrierung von Stoffen 1.000 t/a + bestimmte gefährliche Stoffe Meldung in das Einstufungs- und

Mehr

Auswirkungen der REACH und CLP Verordnung auf Produkte der CHEMETALL

Auswirkungen der REACH und CLP Verordnung auf Produkte der CHEMETALL Chemetall GmbH Trakehner Straße 3 D-60487 Frankfurt am Main An alle Kunden der CHEMETALL Kontakt Chemical Regulatory Compliance/ Product Stewardship Telephone: +49 69 7165-0 E-mail: reach@chemetall.com

Mehr

Was bin ich und wie kann ich das belegen?

Was bin ich und wie kann ich das belegen? REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Was bin ich und wie kann ich das belegen? Verifizierung des KMU-Status durch mittlere, kleine und Kleinstunternehmen gegenüber

Mehr

Dr. Michael Raupach, ZRR 1

Dr. Michael Raupach, ZRR 1 Die Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur ECHA Übersicht Einführung Grundzüge der REACH-Verordnung Entscheidungen unter REACH Formale Fragen des Widerspruchsverfahrens Der Board of Appeal

Mehr

REACH-Info 3. Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren

REACH-Info 3. Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren REACH-Info 3 Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren Wenn Sie Fragen zu REACH haben, erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr. Service-Telefon 0231 9071-2971 Fax 0231

Mehr

REACH - Trainingsspiel

REACH - Trainingsspiel Schiedsrichter in Oberösterreich Ing. Günter Bauer Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz Telefon: 0732 / 7720 13646 E-Mail:

Mehr

REACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel

REACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel REACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel REACH bedeutet Registrierung, Evaluierung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien Was bedeutet REACH? Die REACH-Verordnung

Mehr

Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung Europäische Chemikalienagentur

Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung Europäische Chemikalienagentur Einstufung und Kennzeichnung in Registrierungsdossiers Ausfüllen der C&L-Abschnitte von IUCLID 5 Registrierungsdossier Webinar für federführende Registranten 9. April 2010 Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung

Mehr

Exposé Verkauf Rohdachboden (500 m²) Neulerchenfelderstraße, Nähe Brunnenmarkt und U Wien

Exposé Verkauf Rohdachboden (500 m²) Neulerchenfelderstraße, Nähe Brunnenmarkt und U Wien Exposé Verkauf Rohdachboden (500 m²) Neulerchenfelderstraße, Nähe Brunnenmarkt und U6 1160 Wien Wien, Jänner 2014 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung...2 A. Plan...2 1. Nutzfläche...2 2. Wohnfläche...2 3.

Mehr

REACH-CLP-Biozid Helpdesk. Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle

REACH-CLP-Biozid Helpdesk. Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Was bin ich und wie kann ich das belegen? Verifizierung des KMU-Status durch mittlere, kleine und Kleinstunternehmen gegenüber

Mehr

REACH-VORREGISTRIERUNG HINTERGRUNDINFORMATIONEN

REACH-VORREGISTRIERUNG HINTERGRUNDINFORMATIONEN Juni 2008 REACH-VORREGISTRIERUNG HINTERGRUNDINFORMATIONEN Einleitung... 2 Was ist die Vorregistrierung?... 2 Was unterscheidet die Vorregistrierung von der Registrierung?... 2 Was bedeutet die Vorregistrierung

Mehr

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dr. Johann R. Mandl Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Problem der Definition Ist ein Produktionsrückstand

Mehr

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren

Mehr

In situ aus rechtlicher Sicht

In situ aus rechtlicher Sicht In situ aus rechtlicher Sicht Dortmund, 28. April 2014 Henning Krüger Definitionen: Biozidprodukt Precursor Biozidwirkstoff 2 Neue Definition von Biozidprodukten Neue Definition Teil I Stoff/Gemisch dazu

Mehr

Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten

Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten September 2007 Leitfaden zur Durchführung von REACH Deutsche Übersetzung durch die Bundesstelle für Chemikalien März 2009 RECHTLICHER HINWEIS In dem vorliegenden

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Berlin, 8. November 2007. REACH bringt mehr Umwelt und Verbraucherschutz

Berlin, 8. November 2007. REACH bringt mehr Umwelt und Verbraucherschutz ` Marie-Luise Dött Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ` Ingbert Liebing Mitglied des

Mehr

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH)

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH) CHEMISCHES ABENDGESPRÄCH RECYCLING UND REACH - SYMBIOSE ODER KRAMPF? 12. MÄRZ 2015 17:30 20:00 UHR WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH SAAL 5, WIEDNER HAUPTSTRASSE 63 1045 WIEN MR DR. MARTIN WIMMER BMLFUW ABTEILUNG

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission über die an die Europäische

Mehr

Überwachung zur REACH-VO 1907/2006/EG

Überwachung zur REACH-VO 1907/2006/EG Stand: 15.08.2008 Überwachung zur REACH-VO 1907/2006/EG Bericht über eine Überwachungsmaßnahme im Zusammenhang mit der Vorregistrierung Bitte ein Formular je Unternehmen ausfüllen Das Formular dient nicht

Mehr

Leitlinien zu Monomeren und Polymeren

Leitlinien zu Monomeren und Polymeren LEITLINIEN Leitlinien zu Monomeren und Polymeren April 2012 Version 2.0 Leitlinien zur Umsetzung von REACH 2 Version 2.0 April 2012 Version Änderungen Datum Version 0 Erste Ausgabe Juni 2007 Version 1

Mehr

Ein halbes Jahrzehnt REACH

Ein halbes Jahrzehnt REACH Ein halbes Jahrzehnt REACH Herausforderungen für Gegenwart und Zukunft siemens.com/answers Einführung 2 Registrierung 11 Bewertung 19 Lieferkette 24 Resümee 26 Seite 2 Einführung Chemikalienrecht in der

Mehr

Meldung von Stoffen zur Aufnahme in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Meldung von Stoffen zur Aufnahme in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Annankatu 18, P.O. Box 400, FI-00121 Helsinki, Finland Tel. +358 9 686180 Fax +358 9 68618210 echa.europa.eu Meldung von Stoffen zur Aufnahme in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Praxisanleitungen

Mehr

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -

Mehr

Informationen für unsere Kunden REACH

Informationen für unsere Kunden REACH Informationen für unsere Kunden REACH 2 3 Hintergrund von REACH Im Interesse der Verbraucher hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, den Handel mit chemischen Substanzen möglichst sicher zu gestalten.

Mehr

Die EU-Verordnung REACH

Die EU-Verordnung REACH Die EU-Verordnung REACH Was bringt es für den Arbeitsschutz? Prof. Dr. Bertram Wagner, Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz Leipzig - www.arbeitsschutz.sachsen.de rechte Seite: A - Z Gefahrstoffe

Mehr

REACH -SVHC-Stoe, Kandidatenliste, Anhang XIV, Anhang XVII, Zulassungen und Beschränkungen

REACH -SVHC-Stoe, Kandidatenliste, Anhang XIV, Anhang XVII, Zulassungen und Beschränkungen HAUS DER TECHNIK Außeninstitut der RWTH Aachen Kooperationspartner der Universitäten Duisburg-Essen Münster - Bonn - Braunschweig Gefahrstoe Seminar REACH -SVHC-Stoe, Kandidatenliste, Anhang XIV, Anhang

Mehr

REACH - Standard-Fragebogen zur gezielten Kommunikation in der Lieferkette

REACH - Standard-Fragebogen zur gezielten Kommunikation in der Lieferkette REACH - Standard-Fragebogen zur gezielten Kommunikation in der Lieferkette Die WKÖ stellt Ihnen einen europaweit einheitlichen Standard-Fragebogen zur Verfügung, der die REACH-Kommunikation mit Ihren Lieferanten

Mehr

Umgang mit E-Mails. Jörg Korbel - 24.11.2010

Umgang mit E-Mails. Jörg Korbel - 24.11.2010 Umgang mit E-Mails im Fachbereich 5 Bundesstelle Chemikalien / Zulassungsstelle Biozide der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund Warum hat der Fachbereich 5 eine eigene E-Mail

Mehr

Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009

Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009 Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009 Im Folgenden finden Sie eine Übersetzung der BAuA, Bundesstelle für Chemikalien, des ECHA News Alert vom 13. Februar 2009. Hier werden in knapper Form

Mehr

REACH für nachgeschaltete Anwender

REACH für nachgeschaltete Anwender REACH für nachgeschaltete Anwender Referent: Dr. Erwin Pfleging Ort/Datum: IHK Karlsruhe, 26.11.2007 Beispiel Fragebogen der Fa. Imhoff & Stahl Eingang 19.06.2007, SPITZNER Arzneimittel, Ettlingen 2 Imhoff

Mehr

REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung

REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung REACH Enforce 2 Das Projekt Der Ablauf Ergebnisse Überwachung nach REF2 1 - Das Projekt zweites EU-Projekt zu REACH Überwachung von Bestimmungen

Mehr

Entdecken. In diesem kurzen Leitfaden finden Sie nützliche Informationen für die ersten Schritte in REACH-IT und einen Überblick über das System.

Entdecken. In diesem kurzen Leitfaden finden Sie nützliche Informationen für die ersten Schritte in REACH-IT und einen Überblick über das System. Entdecken In diesem kurzen Leitfaden finden Sie nützliche Informationen für die ersten Schritte in REACH-IT und einen Überblick über das System. Alle Informationen in REACH-IT finden Sie ganz einfach über

Mehr

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 Gefahrstoffrecht Update 2014 Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 1 Inhalt 1. Gefahrstoffverordnung und wesentliche Einflüsse 2. Biozid-Richtlinie Biozid-Verordnung

Mehr

1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.2 1.2 Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Vorlagen finden Sie auch fertig zum Bearbeiten in Ihrem REACH-Portal: 1 Verzeichnisse 1.1 Autorenverzeichnis 1.2 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Lizenzvereinbarung

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. WAS HAT REACH MIT MIR ZU TUN? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe

Mehr

Registrierung als Schlüssel zu sicheren Stoffen

Registrierung als Schlüssel zu sicheren Stoffen REACH Kongress 2012 5 Jahre REACH Erfahrungen und Ausblick Registrierung als Schlüssel zu sicheren Stoffen Dr. Suzanne Wiandt REACH Helpdesk, Chemikalienprüfung Dr. Frauke Schröder Chemikalienbewertung

Mehr

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Meldeverpflichtung für chemische Stoffe

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Meldeverpflichtung für chemische Stoffe Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Meldeverpflichtung für chemische Stoffe Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Die CLP-Verordnung verlangt von Herstellern und Importeuren, die bestimmte

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten

Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten 1 LEITLINIEN Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten Version 2.0 April 2012 1 2 Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten RECHTLICHER HINWEIS Dieses Dokument enthält Leitlinien zur Registrierung,

Mehr

Kommunikation in der Lieferkette

Kommunikation in der Lieferkette Kommunikation in der Lieferkette REACH- Informationsveranstaltung des Landesverbandes der Baden- Württembergischen Industrie 9. Juni 2008, Ostfildern Krysia Klemme, BDI 2 Übersicht Relevante Vorschriften

Mehr