Managerhaftung IT-Risiken

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1 Arbeitskreis EDV und Recht Köln Ulrich Kaminski Rechtsanwalt, Bonn Dr. Siegfried Streitz öffentlich bestellter und vereidigter EDV-Sachverständiger, Brühl

2 Überblick Einleitung Beispiele mit Normen und Gesetzen Zivilrechtliche Haftung Strafrechtliche Risiken Versicherungslösung

3 Vorbemerkungen Informationen sind Vermögenswerte Risiken abhängig von Unternehmensart und größe Wesentlicher Einflussfaktor: notewendiges Schutzniveau für Daten

4 Grobe Fahrlässigkeit Grob fahrlässig handelt, wer mit dem Schaden rechnen musste, aber dennoch gehofft hat, dass er nicht eintreten würde, oder wer von seinem Wissen oder seiner Berufserfahrung her hätte erkennen müssen, dass sein Fehlverhalten den Schaden herbeiführen würde, dies aber dennoch nicht erkannt hat.

5 Zugang von Außen Wählverbindungen -Kommunikation Verbindungen zu Dienstleistern Internetzugang Risiko: Unbefugter Zugriff auf Daten Handlungsempfehlung: Absicherung des gesamten Netzwerkes mit Sicherheitsarchitektur Zugriffsbeschränkungen Reaktion auf Sicherheitslücken in Standardprodukten Kontrollsystem

6 Fernwartung Risiken: Besondere datenschutzrechtlichen Anforderungen: Überwachungs- und Protokollierungsmöglichkeit Revisionsfähiger Mechanismus Auskunftsmöglichkeit Bei Daten mit besonderem Schutzbedürfnis: Ausschluss der Kenntnisnahme für Wartungspersonal Handlungsempfehlung: Prüfung des Fernwartungsmechanismus, Beseitigung der Defizite

7 Unzureichender Virusschutz Risiken: Verlust wesentlicher Daten Beeinträchtigung der Verfügbarkeit unbefugter Zugriff auf Daten Handlungsempfehlung: Aktueller Virusschutz Notfallplan Organisatorische Richtlinien

8 Unzureichende Datensicherung Unzureichender Umfang Keine Lesbarkeitskontrolle Falsche Technik Risiko: Datenverlust Beeinträchtigung der Verfügbarkeit Handlungsempfehlung: Fachgerechte Datensicherung Testweise Rücksicherung

9 Fehlender Katastrophenplan Schadenvorbeugung (Verhütung/Minimierung von Schäden) Katastrophenfall (Verantwortlichkeiten, Alamierungen, Ersatzbeschaffung, Übungskonzepte) Risiko: Datenverlust Beeinträchtigung der Verfügbarkeit Handlungsempfehlung: Planung Übung

10 Bildschirmarbeitsverordnung Risiko: Kein regelmäßiges Angebot der Untersuchung von Augen und Sehvermögen Handlungsempfehlung: Regelmäßiges Angebot

11 Datenschutzbeauftragter Pflicht für alle Unternehmen mit mehr als vier Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten Faktisch alle Unternehmen Risiken: Unbefugter Zugriff auf Informationen von außen und innen Kontrolle durch Aufsichtsbehörden Bußgelder Handlungsempfehlung: Geeigneten Datenschutzbeauftragten bestellen

12 Buchhalterische Systeme Umfasst vor- und nachgelagerte Systeme Risiken: Verlust von Vermögenswerten Keine Anerkennung der Buchhaltung durch Abschlussprüfer/Finanzamt Handlungsempfehlung: Einhaltung Grundsätze ordnungsmäßiger DVgestützter Buchführungssysteme (GoBS)

13 Zugänglichkeit von IT-Systemen Risiken: Physikalische Einwirkungen (Feuer, Wasser, Feuchtigkeit) Vorsätzliche Handlungen (Manipulationen, Diebstahl, Vandalismus) Technische Mängel (Stromversorgung, Überspannung) Organisatorische Mängel (unbefugter Zutritt, fehlende Regelungen) Handlungsempfehlung: Geeignete Schutzmaßnahmen

14 IT-Projekte Regelfall: Termin-, Kostenüberschreitungen oder vollständiges Scheitern Risiken: Verlust von Vermögenswerten Verspätete Reaktion auf gesetzliche Anforderungen Nachteile am Markt Imageverlust Etc. Handlungsempfehlung: Nachvollziehbarer, fachgerechter Auswahlprozess der Projektpartner Angemessenes Controlling Klare Spezifikationen Geregelte Handhabung von Change Requests Realistische Projektplanung Fachgerechtes Projektmanagement

15 Unzureichende organisatorische Regelungen Risiken: Nicht autorisierte Programmfreigaben (Beispiel: zehnfacher Auszahlungsbetrag) Eigenmächtige Installation von Programmen (Beispiel: Viruseinschleusung) Verstoß Urheberrechtsgesetz (Beispiel: Softwaremanagement) Falscher Umgang mit Systemen und Daten, Passwörtern, Datenträgern, s, Internetnutzung,...) Handlungsempfehlung: Benutzerrichtlinie

16 Zivilrechtliche Haftung I Personenkreis Haftungsvoraussetzungen Rechtsfolgen Mitglieder der Geschäftsführung Mitglieder des Aufsichtrates/Beirates schuldhafte Pflichtverletzung (Anstellungsvertrag, Unternehmenssatzung, gesetzliche Regelungen) Vermögensschaden bei Dritten oder dem eigenen Unternehmen bei Schädigung Dritter (sog. Aussenhaftung) grundsätzlich Haftung des Unternehmens ( 278, 831 BGB) bei Schädigung des eigenen Unternehmens (sog. Innenhaftung) Sonderfall Regressanspruch bei Inanspruchnahme des Unternehmens durch Dritte

17 Zivilrechtliche Haftung II Besonderheiten Anspruchsgrundlage 93 Abs. 2 AktG Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden... Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist streitig, ob die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast... Für Mitglieder des Aufsichtsrates gilt 116 AktG mit Verweisung auf 93 AktG.

18 Zivilrechtliche Haftung III Besonderheiten Verschuldensvermutung, uneingeschränkte persönliche Haftung des Managers mit dem Privatvermögen, Persönliche Haftung auch nach Ausscheiden, anspruchsberechtigt ist das Unternehmen, über die Geltendmachung entscheidet der Aufsichtsrat/Beirat

19 Zivilrechtliche Haftung IV Antragsrecht der Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung bzw. qualifizierte Minderheit d. h. 10 % des Grundkapitals ( 147 Abs. 3 AKtG), Tendenzen zur Erweiterung der Managerhaftung durch Zulassung sog. Anlegerklagen im Rahmen des Kapitalmarkt-(Anlegerschutz)-Programms

20 Das Kapitalmarkt-Programm der Regierung Worum geht es? Persönliche Haftung von Managern gegenüber dem Unternehmen Bessere kollektive Durchsetzung von Anlegeransprüchen Transparentere Unternehmensführung, insbesondere bei Vorstandsvergütungen Anpassung der Bilanzen an internationale Regeln Stärkung des Abschlussprüfers Unabhängige Bilanzkontrolle (Enforcement) Zentrale Börsen- und Handelsaufsicht Besserer Anlegerschutz bei Marktmissbrauch, Regelungen für Grauen Kapitalmarkt Verlässliche Unternehmensbewertungen durch Analysten und Rating-Agenturen Schärfere Vorschriften für Kapitalmarktdelikte Wie heißt das Gesetz? Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts Kapitalanleger-Muster Verfahrensgesetz Corporate Governance Kodex Bilanzrechtsreformgesetz Bilanzrechtsreformgesetz Bilanzkontrollgesetz Kein Gesetz Anlegerschutzverbesserungsgesetz Iosco-Verhaltenskodex Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetz Stand der Umsetzung Regierungsentwurf in diesem Monat Referentenentwurf in diesem Monat Weiterentwicklung des Kodex Zweiter Durchgang im Bundesrat läuft Zweiter Durchgang im Bundesrat läuft Zweiter Durchgang im Bundesrat läuft Regierung prüft Expertenempfehlungen Am 30. Oktober in Kraft getreten Kein Zeitplan Vorschläge werden erarbeitet???

21 Strafrechtliche Risiken Besonderheiten Eigene Straftatbestände (z. B. unzureichende Organisation, fehlende Überwachung) Ausweitung des Pflichtenumfangs verstärkte Verfolgungsintensität, Ermittlungen verstärkt auf Chefetagen Weitere Rechtsfolgen Ergebnisse der Strafverfolgung werden Grundlage für nachfolgende zivile Schadensansprüche... Strafrechtliches Risiko ist persönliches Risiko

22 Versicherungslösungen für Manager 1. Straf-Rechtsschutz 2. Vermögensschaden-Rechtsschutz 3. Director s & Officer s Liability (D&O-Versicherung)

23 Straf-Rechtsschutz Der Straf-Rechtsschutz sichert die Verfahrenskosten im Ermittlungs- und Strafverfahren in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Die Verfahrenskosten umfassen alle Honoraranforderungen, Gerichtskosten, Zeugengebühren und Auslagen.

24 Vermögensschaden-Rechtsschutz Die Vermögensschaden-Rechtsschutz versichert die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der Manager wegen eines Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen in Anspruch genommen wird. Erstattet werden die anfallenden Verfahrenskosten. Risikoausschluss bei vorsätzlichen Pflichtverstößen.

25 Director s & Officer s Liability (D&O-Versicherung) I Die D&O-Versicherung geht über die Vermögensschaden- Rechtschutz hinaus und gewährt die Befriedigung begründeter zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche, die von dem Unternehmen gegen den Manager geltend gemacht werden.

26 Director s & Officer s Liability (D&O-Versicherung) II Besonderheiten Der D&O-Versicherungsvertrag wird durch das Unternehmen abgeschlossen. Die Prämie wird von dem Unternehmen gezahlt, die steuerliche Behandlung bei dem Manager ist nicht einheitlich. Die Versicherung ermöglicht dem Unternehmen, die ihm aus der Organhaftung gegen den Manager zustehenden Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen zu realisieren ausgenommen sind vorsätzlich herbeigeführte Schadenfälle.

27 Kontakt Ulrich Kaminski Markt 3, Bonn Dr. Siegfried Streitz Pingsdorfer Str. 54, Brühl

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