Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern - Stand der Einführungen BOR Gernot Rodehack

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1 Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern - Stand der Einführungen BOR Gernot Rodehack

2 Neue Regelwerke für den Straßenbau TL Gestein-StB 04 (Bek. vom , AllMBl S. 550) ZTV SoB-StB 04 (Bek. vom , AllMBl S. 552) TL SoB-StB 04 (Bek. vom , AllMBl S. 553) Änderung ZTV Asphalt, ZTV Beton, ZTV T, TL G Asphalt (Bek. vom , AllMBl S. 554 und vom ) ZTV wwg-stb By 05 (Bek. vom , AllMBl S. 577) TL Geok E-StB 05 (Bek. vom ) TP Griff-StB (SRT) (Bek. vom ) TL G SoB-StB 04 (Bek. in Vorbereitung) TL G Asphalt-OB-StB 04 (Bek. in Vorbereitung) BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 2

3 Einordnung der europäischen Normen in das deutsche Regelwerk VOB Teil C Europäische Normen ZTVen TLen TPen Anwendungsdokumente für die europäischen Normen BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 3

4 Anforderungsnormen für Gesteinskörnungen DIN EN Gesteinskörnungen für Beton DIN EN Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen DIN EN Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische im Ingenieur- und Straßenbau DIN EN Leichte Gesteinskörnungen DIN EN Gesteinskörnungen für Mörtel DIN EN Ungebundene Gemische - Anforderungen DIN EN Wasserbausteine DIN EN Gleisschotter BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 4

5 Prüfnormen für Gesteinskörnungen DIN EN 932 Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskörnungen, Teil 1 5 DIN EN 933 Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen, Teil 1 10 DIN EN 1097 Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaften von Gesteinskörnungen, Teil 1 10 DIN EN 1367 Prüfverfahren für thermische Eigenschaften und Verwitterungsbeständigkeit von Gesteinskörnungen, Teil 1 5 DIN EN 1744 Prüfverfahren für chemische Eigenschaften von Gesteinskörnungen, Teil 1 4 DIN EN Prüfverfahren für mineralische Füller in bitumenhaltigen Mischungen, Teil 1 2 BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 5

6 Anforderungs- und Prüfnormen für Gesteinskörnungen wurden als Normenpaket zum verbindlich eingeführt Anpassung des Straßenbau-Regelwerkes erforderlich BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 6

7 Umsetzung in das deutsche Regelwerk 1. Alternative: Einteiliges Regelwerk ZTV bleibt erhalten ZTV würde um anwendungsbezogene Anforderungen an Gesteinskörnungen / Bindemittel ergänzt. Basis wären EN TL Min-StB und andere TL würden entfallen. 2. Alternative: Zweiteiliges Regelwerk 1. Teil: Anforderungen an Baustoffe und Baustoffgemische (TL) 2. Teil: Regelungen zur Ausführung und Abnahmewerten (ZTV) BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 7

8 In Deutschland wird nach Alternative 2 verfahren. Vorteile: Getrennte Überarbeitung der beiden Teile ist möglich Änderungen in EN wirken sich primär auf TL aus Änderungen in ZTVen erfolgen vermutlich in anderen Rhythmen Seit Anfang 2000 werden in der FGSV entsprechende Regelwerke erarbeitet. BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 8

9 Umsetzung in das deutsche Regelwerk Bisher: Abgrenzung in Abhängigkeit von Funktion der Schichten BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 9

10 Umsetzung in das deutsche Regelwerk Zukünftig: Abgrenzung in Abhängigkeit vom Baustoff BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 10

11 Umsetzung in das deutsche Regelwerk TL für Baustoffe und Baustoffgemische zur Herstellung von Asphaltschichten Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton Schichten ohne Bindemittel Pflaster- und Plattenbelägen ZTV und Richtlinien für den Bau von Schichten aus Asphalt Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton Schichten ohne Bindemittel Pflaster- und Plattenbelägen BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 11

12 BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 12

13 TL Gestein ersetzen TL Min Oberste Baubehörde im BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 13

14 TL Gestein - geänderte Begriffsbestimmungen Mineralstoffe Gesteinskörnungen Splitt grobe Gesteinskörnung Sand feine Gesteinskörnung Füller Füller BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 14

15 Bisher: Fremdüberwachung Oberste Baubehörde im Eignungsnachweis Erstprüfung (stoffliche Prüfung) Betriebsbeurteilung Kontrolle der Eigenüberwachung RAP Stra- Prüfstelle Regelmäßige stoffliche Produktprüfung BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 15

16 System 2+: Nachweis der Konformität Zugelassene Überwachungsstelle Produzent Zertifizierung der WPK Erstinspektion des Werkes und der WPK Laufende Überwachung der WPK Erstprüfung des Produktes (Stoffliche Prüfung) WPK Keine stofflichen Prüfungen! Zertifizierung des Produktes (Vergabe des CE-Zeichens) BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 16

17 TL Gestein - Einführung von Kategorien charakteristisches Niveau für die Eigenschaft einer Gesteinskörnung Bandbreite von Werten oder Grenzwerte Kategorie PSV 50 PSV angegeben PSV NR Bedeutung Eigenschaft gefordert, Grenzwert festgelegt Eigenschaft gefordert, kein Grenzwert festgelegt Eigenschaft nicht gefordert Prüfung Ja Ja nein Ausnahme: Zwischenwerte bei PSV: PSV angegeben (53) BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 17

18 TL Gestein - Bruchflächigkeit Oberste Baubehörde im >90 >50 >50 >90 C 100/0 90 % 100 % 0 % 0 % C 90/1 30 % 90 % < 10 % 1 % C 90/3 90 % < 10 % 3 % C NR BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 18

19 TL Gestein - Brechsand / Natursand Begriffe werden nicht mehr verwendet Unterscheidung notwendig Ersatzdefinition Fließkoeffizient BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 19

20 TL Gestein - Brechsand / Natursand Fließkoeffizient M 38 M 35 M 30 < 30 keine Anforderung Kategorie E CS E CS 38 E CS 35 E CS 30 E CS angegeben E CS NR Brechsande Natursande BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 20

21 TL Gestein - Kategorien Kategorien sind zugesicherte Eigenschaften Oberste Baubehörde im Toleranzen sind vom Hersteller bei der Deklaration zu berücksichtigen. Beibehaltung des Zahlenwertes der bisherigen Anforderungen bedeutet teilweise deutliche Verschärfung der Anforderung. Beispiel: PSV A 50 (Zul. Toleranz 3) Mittelwert A 50 Einzelwerte A 47 Kategorie PSV 50 Einzelwerte A 50 BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 21

22 Grundsatz: Eine Eigenschaft eine Prüfung Ausnahmen: Kornform von groben Gesteinskörnungen SI FI Widerstand gegen Zertrümmerung von groben Gesteinskörnungen SZ LA BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 22

23 TL Gestein - Umsetzung in Bayern Ziel: Bisherige Regelungen soweit möglich beibehalten TL Gestein ist Umsetzung europäischer Norm Abweichung von den Kategorien in der TL Gestein aufgeführter Eigenschaften verstößt gegen EU-Recht Forderung anderer Prüfverfahren für in TL Gestein genannten Eigenschaften ist nicht zulässig Abweichende Auswahl der Kategorien zulässig Länderhoheit für umweltrelevante Anforderungen Nur Anhänge und umweltrelevante Anforderungen können geändert werden BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 23

24 TL Gestein - Anhang D (umweltrelevante Merkmale) Oberste Baubehörde im findet keine Anwendung RC-Baustoffe müssen Anforderungen der ZTV wwg-stb By entsprechen Industriell hergestellte Gesteinskörnungen Es gelten die Festlegungen des jeweiligen Verwertungsbescheides BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 24

25 TL Gestein - Anhang E Oberste Baubehörde im Anteil gebrochener Oberflächen: Neben C NR kann bei Deckschichten C 90/3 gefordert werden Widerstand gegen Zertrümmerung: Anhang A ist nicht anzuwenden, es gilt für alle Schichten SZ 26 Widerstand gegen Frost: Als Anforderung ist in jedem Fall die Kategorie F 4 zu wählen BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 25

26 TL Gestein - Anhang F Oberste Baubehörde im Qualität der Feinanteile: Tabelle 6 gilt auch für zu Gesteinskörnungsgemischen zusammengesetzte Korngruppen Widerstand gegen Zertrümmerung: Anhang A ist nicht anzuwenden Für Tragschichten gilt SZ 26, für Tragdeckschichten SZ 22 Widerstand gegen Frost-Tau-Salz: Keine Anforderung für Asphalttrag-, Asphaltbinder- und Asphalttragdeckschichten Absplitterung darf bei Bauklasse SV, I bis III höchstens 5 M.-% betragen Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörnungen Schüttelabrieb BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 26

27 TL Gestein - Anhang G Oberste Baubehörde im Anteil gebrochener Oberflächen: Die üblicherweise in Bayern beim Bau von Betonfahrbahndecken verwendet Gesteinskörnungen haben sich bewährt, so dass bei deren Verwendung für eine dünne Oberbetonschicht 0/8 auch die Kategorie C 90/1 gefordert werden kann. Widerstand gegen Frost-Tau-Salz: Absplitterung darf bei Bauklasse SV, I bis III höchstens 5 M.-% betragen BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 27

28 TL Gestein - Bestehende Bauverträge RG Min-StB sind über TL Min-StB vereinbart in bestehenden Bauverträgen bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses maßgebend Auftraggeber und Auftragnehmer können in beiderseitigem Einvernehmen die Vereinbarungen des Bauvertrages um die von der Einführung der TL Gestein-StB betroffenen, zutreffenden neuen Regelwerke abändern Ohne eine Anpassung des Bauvertrages ist bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses der Nachweis der Güteüberwachung gemäß den RG Min-StB zu erbringen! BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 28

29 Anpassung der ZTV Asphalt-StB - Bruchflächigkeitsanforderung Bisherige Anforderung in Bayern: Decken der Bauklassen SV, I bis III mit bes. Beanspruchung: 90% bruchflächiges Material in allen Lieferkörnungen, davon mindestens die Hälfte vollbruchflächig Neu (ZTV Asphalt): Kategorie C 100/0 für mit S gekennzeichnete Mischgutsorten für Asphaltbinderschichten und Splittmastixasphalt Bei Lieferkörnungen bis 11 mm (Mit-) Verwendung von groben Gesteinskörnungen der Kategorie C 90/1 zulässig, wenn der AN über langjährige gute Erfahrungen verfügt. BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 29

30 Anpassung der ZTV Asphalt-StB - Bruchflächigkeitsanforderung Keine negativen Erfahrungen mit bisherigen Anforderungen Kategorie C 100/0 für Asphaltbinderschichten und Splittmastixasphalt bei Straßen der Bauklassen SV, I und II sowie III mit besonderen Beanspruchungen (Mit-) Verwendung der Kategorie C 90/1 auch über 11 mm Nachweis der langjährigen guten Erfahrungen, d.h. der bisherigen Anforderungen, z.b. durch Prüfzeugnisse BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 30

31 Anpassung der ZTV Asphalt-StB - Bruchflächigkeit Natursand 0/4 Bisher verwendet in Asphaltbinderschichten und Asphaltdeckschichten TL Gestein kennt für Asphalt Korngruppen 0/2 und 2/5 sowie Kombination zweier oder mehrer benachbarter Korngruppen Deklaration als Kombination der Korngruppen 0/2 und 2/5 Nicht möglich, da D/d bei d=0 nicht bestimmbar Kategorie G C 90/15: Anforderung an den Unterkornanteil Verwendung als Gesteinskörnung 0/5 gemäß Zeile 21, Tab. 2 Kornanteil > 2 mm der Korngruppe 6 M.-% bezogen auf gesamtes Gesteinskörnungsgemisch BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 31

32 Anpassung der ZTV Asphalt-StB Oberste Baubehörde im Für Asphalttrag- und -tragdeckschichten können auch Gesteinskörnungsgemische der Kategorien G A 90 und G TC NR nach DIN EN verwendet werden. Hohlraumgehalt des Füllers (nach Ridgen) Es gilt die Kategorie V 28/45. Erhöhung des Erweichungspunktes Ring und Kugel von Füller für Asphalt Es gilt die Kategorie L R&B 8/25. Feine Gesteinskörnungen, die für Deckschichten aus Asphaltbeton von Straßen der Bauklassen SV, I und II sowie III mit besonderen Beanspruchungen oder als Abstreumaterial verwendet werden, müssen an der groben Gesteinskörnung PSV 44 aufweisen. BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 32

33 TL SoB Anforderungen an Baustoffgemische und Böden für die Herstellung der Schichten ohne Bindemittel ersetzen die Abschnitte 1.4.1, und der ZTV T-StB 95 BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 33

34 TL SoB - Inhalt Baustoffgemische u. Böden für Frostschutzschichten (FSS) und Schichten aus frostunempfindlichen Material (SfM) Baustoffgemische für Schotter- u. Kiestragschichten (STS; KTS) Baustoffgemische für Deckschichten (DoB) BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 34

35 TL SoB Schicht aus frostunempfindlichem Material Schicht auf dem Untergrund bzw. Unterbau. Anordnung zusätzlich unterhalb der Tragschicht zur Schaffung einer ausreichenden Dicke des frostsicheren Oberbaues Muss im verdichteten Zustand ausreichend wasserdurchlässig sein Aus Böden der Bodengruppen GW, GE, GI, SW, SE, SI gemäß DIN und/oder Baustoffgemischen. Außer Begrenzung des Feinkornanteils keine Anforderung an die Sieblinie BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 35

36 TL SoB - Umsetzung in Bayern Baustoffgemische Oberste Baubehörde im Der Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegen Zertrümmerung (Abschnitt der TL Gestein-StB 04) ist immer erforderlich. Es gelten die Anforderungen der Bekanntmachung zur TL Gestein-StB. In Baustoffgemischen für Frostschutzschichten ist eine Überschreitung der geforderten Kategorie bis zu einem Schlagzertrümmerungswert von 30 zulässig, wenn das Baustoffgemisch unterhalb der oberen 20 cm verwendet werden soll, Rundkorn verwendet wird, oder die Frostschutzschicht nicht unmittelbare Unterlage der gebundenen Oberbauschichten ist. BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 36

37 TL SoB - Umsetzung in Bayern Oberste Baubehörde im Widerstand gegen Frostbeanspruchung (RC-Baustoffe) Statt des Abschnitts ist der Abschnitt anzuwenden Feinanteile in Frostschutzschichten, Kies- und Schottertragschichten Bei der Anlieferung auf der Baustelle darf der Feinanteil die Anforderung um maximal 1 % überschreiten Korngrößenverteilung bei Kies- und Schottertragschichten Das Baustoffgemisch ist im Zentralmischverfahren aus mindestens einer feinen Gesteinskörnung, mindestens zwei groben Gesteinskörnungen mit Größtkorn bis zu 32 mm und ggf. mindestens einer mit Größtkorn > 32 mm herzustellen BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 37

38 ZTV SoB-StB Anforderungen für den Bau und die fertigen Schichten ohne Bindemittel ersetzt den Abschnitt 2 der ZTV T-StB 95 BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 38

39 TL G SoB Nationale Ergänzung der DIN EN Enthalten für Gemische Anteile der Fremdüberwachung nach RG Min Erweitert um Baustoffeingangsprüfung für Gesteinskörnungen Stellen sicher, dass im Rahmen der Überprüfung eine anerkannte Prüfstelle tätig wird BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 39

40 TL G SoB Listenführung durch Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.v. (MIRO) über Gütegemeinschaft Naturstein, Kalk und Mörtel e.v. (GG-Cert) 2 Listen: Liste der güteüberwachten Werke für Baustoffgemische und Böden gemäß den TL G SoB-StB Liste der freiwillig güteüberwachten Werke für Gesteinskörnungen gemäß den TL Gestein-StB abrufbar unter Aufnahme in Liste unabhängig von Verbandsmitgliedschaft Prüfstelle meldet auf Basis der Überwachungsergebnisse BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 40

41 Angaben der TL G SoB - Liste Hersteller Werk Gesteinsart Körnung Oberste Baubehörde im Verwendungszweck (FSS, STS, KTS, DoB, Pflaster) Prüfstelle Datum und Nr. des Prüfzeugnisses Prüfwerte Schlagzertrümmerungswert Bemerkung BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 41

42 Angaben der TL Gestein - Liste Oberste Baubehörde im Hersteller Werk Gesteinsart Körnung deklarierter Verwendungszweck (DIN EN 13043, DIN EN 13242, DIN EN 12620) Prüfstelle Datum und Nr. des Prüfzeugnisses Prüfwerte Schlagzertrümmerungswert Polierwiderstand Frostwiderstand Frost-Tausalz-Widerstand Bruchflächigkeit Bemerkung BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 42

43 ZTV wwg Recycling-Baustoffe sind in TL Gestein geregelt TL Bauschutt würde nur noch für Material gelten, das nicht Klasse I entspricht An Material der Klasse II werden keine bautechnischen Anforderungen gestellt Verzicht auf TL Bauschutt Regelungen zur Gütesicherung müssen durch andere Regelwerke erfolgen Übernahme in ZTV wwg BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 43

44 ZTV wwg Anpassung an das geänderte Regelwerk im Straßenbau Güteüberwachung nach TL Gestein bzw. TL G SoB bei Verwendung im Erdbau hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale entsprechend TL G SoB Anpassung der Prüfstellenzulassung neue bzw. geänderte Prüfgebiete der RAP Stra-StB 04 Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale Zulassung nach VSU Boden und Altlasten erforderlich Anpassung der Verwendungsmöglichkeiten an Leitfaden Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 44

45 TP Griff-StB (SRT) Ersetzen die Arbeitsanweisung aus dem Jahr 1972 Für Messungen im Rahmen von Kontrollprüfungen zur Abnahme bzw. am Ende der Frist für Mängelansprüche ist das kombinierte Messverfahren nur bei Messabschnitten anzuwenden, die nicht mit dem SCRIM-Gerät gemessen werden können BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 45

46 TL Geok E-StB ersetzen die TL Geotex E-StB 95 enthalten Anforderungen an Geokunststoffe, die im Erdbau und in Entwässerungsanlagen des Straßenbaus verwendet werden berücksichtigen die Festlegungen der Normen DIN EN ff und DIN EN ff, die Anforderungen an Angaben zur Beständigkeit gegen Witterung und chemische und mikrobiologische Angriffe enthalten Für die Erfüllung bestimmter Funktionen im Straßen- und Wasserbau müssen die Geokunststoffe weitergehende in den TL Geok E-StB 05 genannten Anforderungen erfüllen. BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 46

47 TL G Asphalt-OB-StB 04 Oberste Baubehörde im regelt die Güteüberwachung bei der Ausführung von Oberflächenbehandlungen umfasst Eigenüberwachung und Fremdüberwachung der vom Ausführenden eingesetzten Produktionseinheiten und Baustoffe Eignungsprüfung bei OB nicht möglich stattdessen Erfassung der jeweiligen baustellenbezogenen Zustandsmerkmale der Fahrbahnbefestigung vor Ausführung BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 47

48 America Europe You have the United States Stevie Wonder Bob Hope Jonny Cash You have the Common Market No Wonder No Hope No Cash But therefore Confusion verywhere BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 48

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern Stand der Einführungen 49

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