Grundsätze des deutschen Haftpflicht- und Entschädigungsrechts. Claims Conference Solothurn
|
|
- Julius Rothbauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Grundsätze des deutschen Haftpflicht- und Entschädigungsrechts Claims Conference Solothurn
2 Chart 2 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
3 - Die Haftung des Kraftfahrzeughalters und führers - Beschränkung der Haftung des Halters und Fahrers - Die Haftung öffentlich-rechtlicher Körperschaften - Der Umfang des Schadens - Die Schadenminderungspflicht des Geschädigten - Die kraft Gesetz übergegangenen Ansprüche Chart 3 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
4 - Steuern - Anerkenntnis, Teilleistung - Der Vergleich - Kosten - Verlust und Verjährung der Ansprüche - Die Bedeutung des Strafverfahrens für die Schadenbearbeitung - Auslands Schäden - Teilungsabkommen / Regressverzichtsabkommen - Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung Chart 4 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
5 Aber keine Angst Theorie kommt zu kurz. Chart 5 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
6 Die Haftung des Kraftfahrtzeughalters / - führers - Gefährdungshaftung - Verschuldenshaftung - Der gestellte / provozierte Unfall - Kausalität und Beweislast - Verhalten im Straßenverkehr - Haftung gegenüber Insassen - Haftungsausgleich Chart 6 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
7 Die Haftung des Kraftfahrtzeughalters / - führers Gefährdungshaftung - Anspruch richtet sich gegen Halter und KH-Versicherer - Ebenso Fahrer soweit ihn Verschulden trifft - Unfall muss sich beim Betrieb eines Kfz ereignen - Nicht jedoch bei Gebrauch (Arbeitsmaschinen), es sei denn es liegt Verschulden vor - Entfällt bei höherer Gewalt Chart 7 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
8 Die Haftung des Kraftfahrtzeughalters / - führers Verschuldenshaftung - Geschütztes Rechtsgut wird vorsätzlich oder fahrlässig verletzt (Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum, Besitz) - Durch Handeln oder Unterlassen muss rechtswidrig und ursächlich sein - Ersatzberechtigt sind unmittelbar geschädigte natürliche oder juristische Personen - Nicht jedoch mittelbar Geschädigte, die weder an Körper noch Sachen geschädigt wurden, aber durch das Ereignis einen Vermögensschaden davontragen Chart 8 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
9 Die Haftung des Kraftfahrtzeughalters / - führers Der gestellte / provozierte Unfall Schädiger und Geschädigter führen abredegemäß einen Schadenfall herbei kein Schadenersatzanspruch, da der Geschädigte in die Rechtsgutsverletzung eingewilligt hat. Chart 9 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
10 Die Haftung des Kraftfahrtzeughalters / - führers Kausalität und Beweislast - Haftungsbegründende Kausalität - Im Rahmen der Verschuldenshaftung muss zw. Verhalten des Schädigers und Rechtsgutsverletzung ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Der eingetretene Schaden muss auf die Rechtsgutsverletzung zurückzuführen sein. - Bei der Gefährdungshaftung muss sich der Unfall als das Ergebnis einer von dem Betrieb eines Kfz typischerweise ausgehenden Gefahr darstellen. - Die vom Schädiger gesetzte Bedingung muss generell geeignet sein den Erfolg herbeizuführen, eigenartige / unwahrscheinliche Umstände scheiden aus. - Nachweis unterliegt strengen Anforderungen, Beweislast bei AST - Haftungsausfüllende Kausalität - Ursachenzusammenhang zwischen Ereignis und eingetretenem Schaden - Beweislast auch bei AST, jedoch Beweiserleichterung, es genügt Lebenswahrscheinlichkeit Chart 10 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
11 Die Haftung des Kraftfahrtzeughalters / - führers Verhalten im Straßenverkehr Grundpflichten in der deutschen StVO und StVZO Sorgfaltspflicht,Rechtsfahrgebot Vertrauensgrundsatz, jedoch Einschränkung bei Kindern, älteren Menschen u.ä. Fahruntüchtigkeit nach Alkoholgenuss Sorgfalt des Ein- und Aussteigenden, des Vorbeifahrenden Einfahren auf die Straße, Anfahren vom Straßenrand Halten / Parken Liegenbleiben von Fahrzeugen Parkplätze / Parkhäuser / Tankstellen / Werksgelände Vorbeifahren, Überholen, Begegnungsverkehr usw. in Deutschland ist alles en detail geregelt Chart 11 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
12 Die Haftung des Kraftfahrtzeughalters / - führers Haftung gegenüber Insassen Ab 2002 haftet der Halter des die Insassen befördernden Kfz und dessen Fahrer aus vermutetem Verschulden Gleich ob geschäftsmäßige oder unentgeltliche Beförderung vorliegt Da sich der Halter nur noch bei höherer Gewalt entlasten kann, haben Insassen praktisch nicht nur bei Alleinunfällen, sondern auch bei Beteiligung mehrer Kfz immer (auch) einen Anspruch gegen den Halter des sie befördernden Fahrzeuges. Chart 12 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
13 Die Haftung des Kraftfahrtzeughalters / - führers Haftungsausgleich Anspruch gegen den Schädiger Gesamtschuldverhältnis Verursachungsbeiträge Mithaftung des Geschädigten Betriebsgefahr Chart 13 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
14 Beschränkung der Haftung des Halters und Fahrers Personen die beim Betrieb eines Kfz tätig sind und bei dieser Tätigkeit einen Schaden erleiden, haben keinen Anspruch gegen den Halter. Weitere Einschränkung bei Arbeitsunfällen Typischer Fall: Probefahrt im Rahmen des gewerblichen Kfz-Handels. Hier haftet der Fahrer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Chart 14 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
15 Die Haftung öffentlich rechtlicher Körperschaften Häufig handelt es sich um Halter, die von der Versicherungspflicht befreit sind Es haftet die jeweilige öffentlich-rechtliche Körperschaft (Bund, Land etc.), hierhin muss sich der Geschädigte wenden Die Körperschaft kann sowohl aufgrund von Gefährdungshaftung als auch nach den Verschuldensgrundsätzen in Anspruch genommen werden Besonderheiten bei Beteiligung der Bundeswehr oder auch bei der Nato-Truppe und ihrem zivilen Gefolge (Nato-Truppen-Statut) Chart 15 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
16 - Die Haftung des Kraftfahrzeughalters und führers - Beschränkung der Haftung des Halters und Fahrers - Die Haftung öffentlich-rechtlicher Körperschaften - Der Umfang des Schadens - Die Schadenminderungspflicht des Geschädigten - Die kraft Gesetz übergegangenen Ansprüche Darum haben wir uns jetzt gekümmert, was noch bleibt. Chart 16 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
17 Der deutsche Haftpflichtschaden und jetzt noch auf die Schnelle -Steuern - Anerkenntnis, Teilleistung - Der Vergleich - Kosten - Verlust und Verjährung der Ansprüche - Die Bedeutung des Strafverfahrens für die Schadenbearbeitung - Auslands Schäden - Teilungsabkommen / Regressverzichtsabkommen - Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung Chart 17 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
18 Der Umfang des Schadens Sachschaden Personenschaden Vermögensschaden Ansprüche des mittelbar Geschädigten Ersatz Sachschaden von Beerdigungskosten Ansprüche wegen entgangener Unterhaltsleistungen Die Vorteilsausgleichung Kapitalabfindung Chart 18 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
19 Der Umfang des Schadens - Sachschaden Bergungs-, Abschlepp- und Überführungskosten geografische Begrenzung? Sachverständigenkosten Kfz-Reparaturkosten was ist die 130 % Grenze? Wertverbesserung was sind Abzüge NfA? Wertminderung- wann wieviel? Kfz-Totalschaden- wann? Mietwagenkosten ein heikles Thema in Deutschland, Unfallersatztarif Nutzungsausfall- gibt es Vorraussetzungen für den Anspruch? Ausfall von Nutzfahrzeuges / Vorhaltekosten Was ist der Unterschied? Versicherungsnachteile (SFR-Verlust) wann kann das ein Anspruch sein? Kfz-Leasing wer ist Berechtigter? Chart 19 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
20 Umfang des Schadens - Personenschaden Heilbehandlungskosten wer ist der Berechtigte => Anspruchsübergang Vermehrte Bedürfnisse Pflegekosten, Haushaltshilfe etc Umschulung / Rehabilitation Exkurs BG- Fall Erwerbsschaden- Erwerbseinbußen - auch ein Zukunftsschaden Verdienstausfall eine Lohnersatzleistung Haushaltsführungsschaden anders als in CH Schmerzensgeld individuell Und bei Sach- und Personen/S immer anspruch auf RA Kosten Chart 20 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
21 Der Umfang des Schadens - Vermögensschaden Dies sind Schäden die Ohne das Vorliegen eines Sach- oder Personenschadens entstehen Beispiel: Versperrt ein LKW eine Strasse, so besteht die Möglichkeit das andere Verkehrsteilnehmer durch Aufwendungen für anderen Transport oder Übernachtung ein Vermögensschaden entsteht. Oder es wird ein Termin für ein wichtiges Geschäft verpasst. Ob verpasster Urlaub hierzu gehört, ist streitig, hingegen ist das nicht ausüben eines Jagdrechtes kein Vermögensschaden. Chart 21 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
22 Der Umfang des Schadens mittelbar Geschädigte - Weder selbst körperlich verletzt, noch sind ihre Sachen beschädigt - Tragen aber dennoch einen Vermögensschaden davon - Kein Ersatzanspruch - Wird z. B. von zwei Gesellschaftern einer KG der eine bei einem Autounfall verletzt, so hat der anderer infolge des Unfalles seines Mitgesellschafters u. U. einen ganz beträchtlichen Schaden. Ein Ersatzanspruch steht ihm jedoch nicht zu. - Weiteres Beispiel: Pflegeheim Chart 22 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
23 Der Umfang des Schadens - Beerdigungskosten Die Kosten sind demjenigen zu ersetzen, der zu ihrer Übernahme verpflichtet ist, dies sind die Erben. Geschuldet wird eine standesgemäß Beerdigung, soweit sie der Lebensstellung des Verstorbenen, dem Einkommen und der gesellschaftlichen Stellung entspricht. Sitten und Gebräuche anderer Bevölkerungskreise sind zu berücksichtigen. Kosten für Sarg, Grabstelle (kein Doppelgrab), Grabstein, Trauermalzeit, Trauerkleidung (Abzug), erstmalige Herrichtung des Grabes, nicht aber die Kosten für den Unterhalt der Grabstätte. Auch keine Blumenspenden oder Reisekosten der Verwandten. Chart 23 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
24 Entgangene Unterhaltsleistungen VSS ist, dass dem Unterhaltsberechtigten das Recht auf Unterhalt infolge der Tötung entzogen worden ist. Bitte beachten: Es muss sich um die Pflicht zum Unterhalt handeln, nicht um eine freiwillige Leistung z.b. an die Lebensgefährtin. - Barunterhalt Die fixen Kosten des Haushaltes einer Familie bleiben auch bei Wegfall eines Mitgliedes gleich, also voll ersatzfähig. Der Restbetrag, der für die Bestreitung des persönlichen Unterhaltes zur Verfügung stand, wird auf die Anspruchsberechtigten verteilt, bis auf den Teil den der Verstorbene nur für sich verwendet hätte. - Naturalunterhalt (Haushaltsführung, Erziehung, Betreuung) Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Haushaltsaufwand durch den Wegfall einer Person verringert ist und das es eine Mithilfeverpflichtung heranwachsender Kinder gibt. Chart 24 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
25 Die Vorteilsausgleichung Durch die Schadenersatzleistung soll der entstandene Schaden ersetzt, der Ersatzberechtigte aber nicht bereichert werden. Daher müssen die Leistungen der Sozialversicherungsträger berücksichtig werden, z.b. Witwenpension, Betriebsrente etc. Der durch den Unfall ggf. eingetretene Erbfall und dadurch Vermögensvorteil der Hinterbliebenen wird hingegen nicht angerechnet. Chart 25 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
26 Kapitalabfindung Grundsätzlich ist eine Kapitalabfindung von Rentenansprüchen der Geschädigten oder auch der SVT möglich. Hierbei spielen die üblichen Faktoren wie statistische Lebenserwartung, Höhe und Laufzeit der Rente, Zahlungsweise und rechnungsmäßiger Zinsfuß. In der Praxis in D wird die Mehrzahl der Rentenansprüche kapitalisiert. Chart 26 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
27 Noch Fragen? Chart 27 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Chart 28 - Christian Loock - Claims Conference Solothurn November 2012
Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans-Werner Schrader
Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans-Werner Schrader Unfallstelle sichern 2 Unfallstelle sichern Kennzeichen der Beteiligten und Zeugenfahrzeuge notieren 3 Unfallstelle sichern Kennzeichen der Beteiligten und
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrAktuelle Rechtsentwicklung. Neue Rechtsprechung. Wir über uns. Der Praxisfall. 1. Neues Schadensersatzrecht. 2. Haftung von Inline- Skatern
A 1. Neues Schadensersatzrecht 2. Haftung von Inline- Skatern 3. Bußgeldtabelle in Euro Schmerzensgeldanspruch verbessert Der Bundestag hat das Schadensersatzrecht reformiert. Dabei wird in 253 BGB ein
MehrRechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Implantation der DUROM - Hüftprothese
Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Implantation der DUROM - Hüftprothese von Dr. iur. Dirk Liebold Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Freiburg im Breisgau Themenübersicht 1. Was
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
Mehr6. Besprechungsfall. Welche Rechte hat Endres gegen Achtlos und Ratlos?
6. Besprechungsfall Kraftfahrzeugmechaniker Endres hat seine gesamten Ersparnisse aufgewendet, um sich für 75.000 einen neuen Mercedes zu kaufen, der sein ganzer Stolz ist. Schon drei Tage nach Abholung
MehrRatgeber bei Personenschäden
Ratgeber bei Personenschäden FÜR OPFER VON Verkehrsunfällen Arbeitsunfällen Behandlungsfehlern Gewalttaten u.v.a. IHR RECHT AUF Schmerzensgeld Berufsunfähigkeitsrente Verdienstausfall u.v.a. Beratung bei
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrKind als Täter und Opfer: Das Verschulden bei der Haftungsbegründung, Schadenersatzbemessung und als Entlastungsgrund. Manfred Dähler.
Kind als Täter und Opfer: Das Verschulden bei der Haftungsbegründung, Schadenersatzbemessung und als Entlastungsgrund Manfred Dähler Inhalt I. Einführung II. Kind und Haftpflichtrecht III. Kind und Haftungsbegründung
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrLösung Deliktsrecht Fall 3
Lösung Deliktsrecht Fall 3 [gekürzte Fassung] 1 A. Ansprüche wegen der Verletzungen im Gesicht I. Aus 18 StVG 2 B könnte gegen F einen Anspruch aus 18 StVG auf Schadensersatz wegen der durch den Unfall
MehrName:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
MehrSchutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das.
Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das. Mag. Elisabeth Brückler 1 Die Gesetzeslage in Österreich 1295 ABGB Auszug: Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser
MehrBerufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.
Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrKrankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes
Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung
MehrVerkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf
Verkehrsrechtsschutz Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf In guten Händen. LVM So kann s kommen Aus der Praxis Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Sie werden bei der Wahrnehmung
MehrSicherheit für gute Taten
Sicherheit für gute Taten Versicherungsschutz im Ehrenamt Viele gesellschaftlich wichtige Aufgaben blieben unerledigt, gäbe es nicht den unermüdlichen Einsatz der ehrenamtlichen Helfer. Sie leisten einen
MehrHaftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte
Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte (Auszug) Arbeitsrecht 2010 Sachsen-Anhalt Magdeburg, 23. September 2010 Seite 1 Arbeitsschutzorganisation im Betrieb Seite 2 Grundsatz Der UNTERNEHMER trägt die
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrWas wäre, wenn. Tipps zu Risikomanagement und Existenzsicherung. Versorgungswerk des Handelsverband Mitte e.v. Folie 1
Was wäre, wenn Tipps zu Risikomanagement und Existenzsicherung Folie 1 Unternehmensnachfolge im Einzelhandel: Jungunternehmer sind oft durch akribische Vorbereitungen gut Positioniert, jedoch auch oft
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrPrivate Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherung Für den Schaden geradestehen. Der Preis der Größe heißt Verantwortung. Winston Churchill IMPRESSUM Herausgeber Manufaktur Augsburg GmbH Proviantbachstraße 30 86153 Augsburg
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch
MehrMerkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrTeil 1: Ansprüche S gegen I
Teil 1: Ansprüche S gegen I I. 823 I BGB? o keine Verletzungshandlung durch I o keine Zurechnung der Handlung des M, da 823 BGB keine Zurechnungsnorm o kein Fall des Organisationsverschuldens im Rahmen
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrSchaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012
Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Kurzreferat Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung Marcel Quadri Unternehmensberater Schaffhausen, 10.06.2008 Generalagentur Gerhard Schwyn Themen
MehrGesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)
Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für
Mehr1. Änderungsmitteilungen
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zahlreiche Formularvorlagen für den Umgang mit Behörden, Banken und Versicherungen. 1. Änderungsmitteilungen An die Eureka - Checkliste für den Umzug - Umzugsmeldung an
MehrMicrosoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
MehrRechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht
Folie 1 von 10 PFIFF Projekt Für Inklusive Freizeit Freiburg Fortbildungsmodul Nr. 4 am 20.04.2015 Rechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht Referent: Ingo Pezina, Jurist beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrDas Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II
Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung
MehrSCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU
GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:
MehrPflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?
Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrAusschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson
Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson Aus gegebenem Anlass wollen wir nochmals auf die ganz offensichtlich nur wenig bekannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrAufsicht und Haftung. zu den Kindertageseinrichtungen
Aufsicht und Haftung Aufsicht in Kindertageseinrichtungen Die Aufsichtspflicht über Kinder liegt bei den Sorgeberechtigten, also in der Regel bei den Eltern. Sie kann aber Dritten übertragen werden, beispielsweise
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
Mehr9 ObA 147/12a. gefasst:
9 ObA 147/12a Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten
MehrKFZ-Versicherung. Pflicht für jeden Besitzer! Beratung durch:
KFZ-Versicherung Pflicht für jeden Besitzer! Beratung durch: AVB Assekuranz Kontor GmbH Demmlerplatz 10 19053 Schwerin Tel.: 0385 / 71 41 12 Fax: 0385 / 71 41 12 avb@avb-schwerin.de http://www.avb-schwerin.de
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:
MehrLösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug. A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB. I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: (+) ArbV
Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: ArbV II) Pflichtverletzung: A hatte die Pflicht, das im Eigentum
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
MehrHaftungsrisiken im Ehrenamt
Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit
MehrDer Verein Haftungsfragen
Der Verein Haftungsfragen Dr. Frank Weller Rechtsanwalt - Mediator Haftung auf Schadensersatz (Grundzüge) Haftung grundsätzlich nur bei Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) Allein das Vorliegen eines
MehrHerzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?
Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrRechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht
Güterrecht Ehevertrag Namensrecht Güterstand, Vermögen, Schulden Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet nicht dass ab Eheschließung alles in einen Topf geworfen wird! Vielmehr
MehrÜbung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen 1 Frage 1: Anspruch auf Räumung der Wohnung R - C I. Vertraglicher Anspruch nach
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrDas Recht auf Ersatz des Mangelfolgeschadens
Das Recht auf Ersatz des Mangelfolgeschadens Dr. iur. Xaver Baumberger Rechtsanwalt 1 Einleitung Wo sind Mangelfolgeschäden zu finden? Auf der Baustelle leider schon! In OR und SIA Norm 118 leider nicht!
MehrVERERBEN IN ZWEI STUFEN
VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:
MehrSozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten
Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)
MehrAnzug für alle und zwar umsonst!
Anzug für alle und zwar umsonst! Der Marburger Pädagogikstudent P braucht für die nächste Demonstration gegen die hessische Landesregierung noch ein adäquates Outfit. Bei dieser sollen die Studenten als
MehrWelchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?
Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Beispiel: Sie sind im Sommer 2007 Erbe deutscher Aktien mit einem Depotwert von z. B. 1 Mio. geworden. Diese Aktien lassen Sie passiv im Depot liegen,
MehrWie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete?
Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete? Absicherungsmöglichkeiten durch Versicherungsschutz Agenda Wer braucht welchen Versicherungsschutz? der Forsteigentümer/Pächter
MehrStrafgesetzbuch (StGB)
Zurück zum Index StGB Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 75 Mord 76 Totschlag 77 Tötung auf Verlangen 78 Mitwirkung am Selbstmord 79 Tötung
MehrSteuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.
Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und
MehrBericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Bericht Restaurant Alfsee Piazza 1/8 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Innenansicht des Restaurants Restaurant Alfsee Piazza Anschrift Alfsee GmbH Am Campingpark 10 49597 Rieste
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.
S V b e ru f s u n fä h i g k e i t s v e r s i c h e ru n g Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrMicrosoft Office 365 Domainbestätigung
Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2186 Urteil Nr. 121/2002 vom 3. Juli 2002 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 29bis des Gesetzes vom 21. November 1989 über
MehrInformationen als Leistung
PUSH-NOTIFICATIONS 2 Informationen als Leistung Immer mehr Anbieter von Apps möchten mehr als nur eine schöne Oberfläche, sondern den Usern auch wirklichen Nutzen bieten. Der Nutzen besteht darin, aktuelle
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrSüdbaden-Cup. Ausstieg Champions
Südbaden-Cup Ausstieg Champions Beschreibung Der Ausstieg aus dem Turnier dient Spielern die eine weite Anreise haben sich aus dem Turnier zu verabschieden um noch am gleichen Tag heimzureisen und einen
Mehrschlechte Gewissen sind in ähnlichem Maße gewachsen, wie die Verhütungsmethoden sicherer wurden. Seit Einführung der Pille, dem häufigsten
schlechte Gewissen sind in ähnlichem Maße gewachsen, wie die Verhütungsmethoden sicherer wurden. Seit Einführung der Pille, dem häufigsten Verhütungsmittel in Deutschland, können sich Mütter ganz bewusst
MehrSchritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.
Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e
MehrHANDOUT VORTRÄGE DER WICHTIGSTEN FOLIEN. Jetzt anfordern! Kompetent und kostenfrei. www.guv-fakulta.de Der ganz besondere Schutz
VORTRÄGE HANDOUT DER WICHTIGSTEN FOLIEN Haftung im Beruf Verhalten bei Regressnahmen Die Leistungen der GUV/FAKULTA Betriebsrats-/Personalratssitzung Vertrauensleuteversammlung Betriebs- oder Personalversammlung
MehrGestaltungsbeispiel Holdingstruktur
Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung
MehrMinimierung. persönlicher Risiken. als UnternehmerIn
Minimierung persönlicher Risiken als UnternehmerIn 823 Schadenersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrZielspiel Ein Abenteuertag mit Rotaract Datenschutz Haftung Versicherung Finanzen
Zielspiel Ein Abenteuertag mit Rotaract Datenschutz Haftung Versicherung Finanzen 1 3 Eigentlich: WER will WAS von WEM WORAUS? 10 Datenschutz - Checkliste Elektronisches Mitgliederverzeichnis Keine Eintragungspflicht
MehrSchutz vor Insolvenzanfechtung
Euler Hermes Deutschland Schutz vor Insolvenzanfechtung Anfechtungsversicherung als Ergänzung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Ihr Kunde ist pleite. Und Sie werden zur Kasse gebeten Mit Ihrer
MehrWelche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?
Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als
MehrVersicherungen für Segler. Auf 15 Unfälle beim Fussball kommt ein Unfall beim Segeln! Aber wenn, dann. Schwere Verletzungen Hohe Sachschäden
Versicherungen für Segler Auf 15 Unfälle beim Fussball kommt ein Unfall beim Segeln! Aber wenn, dann Schwere Verletzungen Hohe Sachschäden SHS 2011 1 Versicherungen für Segler für r Mitsegler Jollensegler
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
Mehr2250 Deutsche Internetadressen, für kostenlose Kleinanzeigen"
2250 Deutsche Internetadressen, für kostenlose Kleinanzeigen" Um Ihr Ziel des sicheren und wachsenden Einkommens bzw. einen höheren Bekanntheitsgrad zu erreichen, benötigen Sie ausreichend Adressen, die
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
Mehr1. Bestimmungsgemäße Leistungsnähe des Dritten
A. Anspruch der T gegen V auf Zahlung der Behandlungskosten und Schmerzensgeld gemäß 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB i.v.m. den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter T könnte einen Anspruch
MehrBetrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen
Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Inhalt 1. Was ist eine öffentliche Fläche? 2. Was sagt die FZV und das StVG? 3. Welche Möglichkeiten gibt es um Rechtssicherheit
MehrDer Ausgleich unter den Gesamtschuldnern Baurechtszirkel 24.10.2013
Der Ausgleich unter den Gesamtschuldnern Baurechtszirkel 24.10.2013 Dr. Iris Oberhauser Horsch Oberhauser Bayerstraße 3 80335 München 1 1. Überblick Grundlagen: klassische Gesamtschuldverhältnisse Voraussetzungen
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrVorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
Mehr