Diverses. Der Sachbereich Telematik im Bevölkerungsschutz BABS d.doc 1

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3 KapitelSeite KapitelSeite InhaltsverzeichnisSeite Seite 1 Die Alarmierung Alarmierung Konzept Aufgaben und Zuständigkeiten Bund Kanton Gemeinde Ablauf der Alarmierung Radio Alarmierungszeichen Allgemeiner Alarm Wasseralarm Alarmierungsmerkblatt Sirenentest Fehlalarm UKW Aufgebotssysteme Schneeballsystem (mündlich) Telefon Pager System zur Mobilisierung mittels Telefon (SMT 750) Elemente des SMT Mutationsstelle (MST) Kommandostelle (KST-NT) Unterzentrale (UZ) Sirene 13 3 Melder, Kurier Aufgaben Ausbildung Melder, Kurier: Stärken und Schwächen 15 Sachregister 19 FusszeileUngerade BABS d.doc 3

4 Beilagen: Checkliste Alarmierung (Beispiel) Einsatzvorbereitungen Kanton / Region / Gemeinde FusszeileGerade d.doc

5 1 Die Alarmierung 1.1 Alarmierung Mit der Alarmierung soll die Bevölkerung auf drohende Gefahren aufmerksam gemacht werden. Zu diesem Zweck ist in der Schweiz ein flächendeckendes Alarmierungssystem mit folgenden Mitteln verfügbar: - stationäre Sirenen - mobile Sirenen - Alarmierung über Telefon Weitere Informationen vgl. Register 3; Kapitel Konzept Das Prinzip der Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung ist wie folgt geregelt: Ereignis Zuständige Instanz - Bundesrat - Nationale Alarmzentrale - Kantonsregierung - Gemeindebehörde Ordnet das sofortige Erstellen der Alarmierungsbereitschaft in den Gemeinden an Erteilt bei Bedarf Alarmierungsaufträge Lässt über Radio Verhaltensanweisungen erteilen 1 Alarmierungskonzept 1.3 Aufgaben und Zuständigkeiten In der Verordnung über die Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung (Alarmierungsverordnung, AV) sind die Aufgaben wie folgt festgehalten: FusszeileUngerade BABS d.doc 5

6 1.3.1 Bund Der Bund: - erlässt Vorschriften über das Verhalten der Bevölkerung bei Alarmierung - legt die Anforderungen an die technischen Systeme zur Alarmierung fest - erteilt Genehmigungen für die technischen Mittel - beaufsichtigt den Vollzug der Alarmierungsverordnung - erlässt Weisungen bezüglich des Probealarms - erteilt Verhaltensempfehlungen im Zusammenhang mit gefährlichen Wetterereignissen und mit Lawinengefahren Kanton Der Kanton: - sorgt für die Planung und Bereitstellung der technischen Systeme - legt Massnahmen für die rechtzeitige Warnung der Behörden und die Alarmierung der Bevölkerung fest - nimmt in jeder Lage Meldungen und Aufträge entgegen und leitet diese an die zuständige Stelle weiter - stellt sicher, dass in den Zonen 1* und 2* von Kernanlagen die Alarmierung zentral ausgelöst werden kann - orientiert die Bevölkerung in den Zonen 1* und 2* von Kernanlagen sowie in den Nahzonen von Stauanlagen mit Merkblättern und Informationsschriften vorsorglich über das Verhalten bei Gefahr - sorgt durch periodische Kontrollen für die Betriebs- und Einsatzbereitschaft der technischen Systeme der Alarmierung * Zone 1: Die Zone 1 umfasst das Gebiet um eine Kernanlage, in dem bei einem Unfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann, die rasche Schutzmassnahmen erfordert. Sie wurde werkspezifisch festgelegt und umfasst ein Gebiet mit einem Radius von ca. 3 5 km. * Zone 2: Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet mit einem Radius von etwa 20 Kilometern. Die Zone 2 ist in 6 sich überlappende Gefahrensektoren von je 120 eingeteilt. Sofern es die Windverhältnisse eindeutig zulassen, kann damit eine angepasste Alarmierung durchgeführt werden. Die Zonen- und Sektorengrenzen orientieren sich an den Gemeindegrenzen Gemeinde Die Gemeinde: - stellt sicher, dass die Bevölkerung alarmiert werden kann - sorgt für die ständige Betriebsbereitschaft und den Unterhalt ihrer Alarmierungsmittel - bildet ein Alarmierungsorgan Alarmierungsverordnung AV vgl. Register 1; Kapitel 5.2 FusszeileGerade d.doc

7 1.4 Ablauf der Alarmierung Bei drohender Gefahr können die stationären Sirenen zentral über die Kantonspolizeieinsatzzentralen, gemeinde-, regions-, kantonsweise oder interkantonal ausgelöst werden. Die Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen erfolgt gemäss Abbildung 2: Alarmierungsorgane der Gemeinde Bevölkerung stellt Alarm fest und nimmt über Radio Verhaltensanweisungen entgegen Ereignis Polizei 117 Feuerwehr 118 Gemeindebehörde Kantonspolizei Radio DRS 1 Legende: 1. Übermittlung des Auftrages zum Erstellen der Alarmierungsbereitschaft 2. Übermittlung der Verhaltensanweisungen 3. Verbreitung des Alarmierungsauftra ges an die Alarmierungsorgan e 4. Alarmierung mittels Allgemeinem Alarm 5. Wiederholte Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung 2 Alarmierungsablauf Checkliste Alarmierung Beilage Radio Die SRG und die privaten Radios sind verantwortlich für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Radioprogrammen. Sie sind verpflichtet, Informationen, Beratung, Bildung und Unterhalt für die ganze Bevölkerung anzubieten. FusszeileUngerade BABS d.doc 7

8 Somit sind sie beauftragt auch in ausserordentlichen Lagen Sendungen anzubieten. Dies ist der Fall, wenn infolge besonderer Ereignisse (z.b. Katastrophe) die Informationsbedürfnisse der Bevölkerung abzudecken sind. Seit 1987 steht das Alarmierungsdispositiv ICARO zur Verfügung. Mit diesem System ist es möglich, Informationen von Einsatzleitungen schnell und sicher über die Sender von DRS 1 und den Privatradios an die Bevölkerung zu geben. ICARO bedeutet: Information Catastrophe Alarm Radio Organisation Die Auftragserteilung an die SRG und die privaten Radios wird durch die Einsatzzentralen der Kantonspolizeien sichergestellt, welche die Informationen direkt von den Einsatzleitungen (Polizei oder Feuerwehr) erhalten. Diese Meldungen werden, wie in Abbildung 2 aufgezeigt, durch die Radiostudios eingespielt. 1.5 Alarmierungszeichen Allgemeiner Alarm Der allgemeine Alarm gilt als das wichtigste Alarmierungszeichen und kann in allen Fällen zur Alarmierung der Bevölkerung eingesetzt werden. Die Verhaltensanweisungen und weitere Informationen werden der Bevölkerung anschliessend über das Radio mitgeteilt. Alarmierungsverordnung AV Art. 11 vgl. Register 1; Kapitel Wasseralarm Dieses Alarmierungszeichen kommt nur dort zur Anwendung, wo die Gefährdung der Bevölkerung durch Überflutung von Stauanlagen gegeben ist. Alarmierungsverordnung AV Art. 12 vgl. Register 1; Kapitel Alarmierungsmerkblatt Bei einem Ereignis kann die Bevölkerung auf das Merkblatt Alarmierung der Bevölkerung bei drohender Gefahr und Verhalten bei Gefährdung der Nationalen Alarmzentrale zurückgreifen. Dieses dient insbesondere als Informationsquelle und ist in jedem Telefonbuch abgedruckt. Alarmierungsmerkblatt vgl. privates Telefonbuch, letzte Seiten 1.6 Sirenentest Mit dem Sirenentest wird die Funktionstüchtigkeit der für die Alarmierung erforderlichen Mittel jährlich einmal überprüft. Die Prüfung findet jeweils schweizweit am ersten Mittwoch im Monat Februar zwischen 1330 und 1400 Uhr für den allgemeinen Alarm und für die ca. 750 Wasseralarmsirenen ab 1415 Uhr statt. FusszeileGerade d.doc

9 1.7 Fehlalarm Systembezogen oder durch falsche Manipulation ausgelöst kann es vorkommen, dass fälschlicherweise alarmiert wird. Das Alarmierungsorgan der betroffenen Gemeinde meldet dieses Vorkommnis der Kantonspolizei. Diese wiederum leitet die Meldung an die Radiostationen weiter, welche ihrerseits die Bevölkerung im betroffenen Gebiet informieren. Der Ablauf bezüglich Verhalten bei Fehlalarm ist wie folgt festgelegt:? Fehlalarm? JA Berichtigungsauftrag Kommandos kantonaler oder städtischer Polizeikorps Radio DRS und weitere Veranstalter 3 Ablauf bei Fehlalarm 1.8 UKW 77 In ausserordentlichen Lagen oder im Aktivdienst, wenn die ordentlichen Radiosender gestört sind oder deren Betrieb stark eingeschränkt ist, kommt das System UKW 77 zum Einsatz. Die Arbeitsplätze ziviler, medienschaffender Personen befinden sich dann nicht mehr im Fernseh-, im Radiostudio oder in der Presseagentur. Sie können unterirdischen Anlagen zugewiesen werden. So werden Radiosendungen hergestellt und über bestehende oder ausfahrbare Notantennen ausgestrahlt. Ebenso kann die Sendeleistung massiv erhöht werden, so dass der Empfang auch in Schutzanlagen und Schutzräumen möglich wird. Nach der Sendung können die Notantennen wieder eingefahren werden. FusszeileUngerade BABS d.doc 9

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11 KapitelSeite KapitelSeite 2 Aufgebotssysteme 2.1 Schneeballsystem (mündlich) In Lagen, wo die üblichen Aufgebots- und Alarmierungsmittel ihren Dienst versagen, können unter Benützung des Schneeballsystems die benötigten Einsatzkräfte trotzdem erreicht werden. Ein Melder geht von Tür zu Tür und gibt den Aufgebotsbeschluss mündlich bekannt. Zugleich erteilt er der informierten Person den Auftrag, diese Meldung gemäss einer vorbereiteten Namenliste an andere Personen weiterzuleiten. 2.2 Telefon Eine oder mehrere vorbezeichnete Stellen rufen gemäss einer vorbereiteten Telefonliste die einzelnen Einsatzkräfte an. Diejenigen, die erreicht werden, rücken zum Dienst ein. 2.3 Pager Meistens werden Berufsleute und Pikettformationen mit einem Pager ausgerüstet. Die Einsatzzentrale hat die Möglichkeit, eine Meldung an alle, an mehrere oder nur an eine Person zu senden. Der Pager beruht auf dem Prinzip der Einwegkommunikation. Muss der Pagerträger antworten, so ist er auf ein Festnetztelefon, GSM-Handy, Funkgerät oder eine öffentliche Sprechstelle angewiesen. 4 Pager 2.4 System zur Mobilisierung mittels Telefon (SMT 750) Beim SMT handelt es sich um ein Mobilisierungssystem, das die vorhandenen Telefonleitungen benutzt. Es arbeitet jedoch unabhängig vom öffentlichen Vermittlungssystem und ist deshalb relativ sicher einsatzfähig. SMT bedeutet: System zur Mobilisierung mittels Telefon. Damit können ab der/den Kommandostelle/n verschiedene Interventionsorganisationen wie Feuerwehr, Polizei, Sanität, zivile Führungsorgane, Zivilschutz usw. alarmiert respektive aufgeboten werden. Die Mobilisation lässt sich flexibel aufbauen, zum Beispiel nach Kompanien, Gruppen, Teilnehmern oder vorbereiteten ereignisbezogenen Aufgebotsdispositiven. Die Teilnehmer werden mit einer mündlichen Durchsage aufgeboten. Das System SMT wird durch die Swisscom verwaltet. FusszeileUngerade BABS d.doc 11

12 2.4.1 Elemente des SMT 5 Systemaufbau SMT Mutationsstelle (MST) Vom Mobilisationssystem getrennte Arbeitsstation zur Verwaltung der Mannschaftsdaten Kommandostelle (KST-NT) Arbeitsstation zur Steuerung des Mobilisationsablaufs. Diese befindet sich in der Regel bei: - Feuerwehren, Tf Polizei, Tf einem KKW Aufgeboten werden kann über - Telefon - Pager (Telepage Swiss) - Funkstationen - Auslösung von Sirenen (Fernsteuerung) Von der KST-NT des SMT 750 aus kann mit bis zu 10 Telefonteilnehmern (Kommandanten, Offizieren, Stabsgruppen usw.), davon maximal 7 ISDN, ein Konferenzgespräch geführt werden. Bei einem Vollausbau können bis zu 10'000 Teilnehmer aufgeboten werden. FusszeileGerade d.doc

13 2.4.4 Unterzentrale (UZ) Öffentliche Telefonzentrale der Swisscom. Bei einer Mobilisation werden die SMT-Telefonteilnehmer vom normalen Telefongespräch getrennt, d.h. ein in diesem Moment geführtes Telefongespräch wird durch die Alarmierung unterbrochen. 2.5 Sirene Normalerweise werden die Sirenen zur Alarmierung der Bevölkerung bei drohender Gefahr eingesetzt. Bei grossen, flächendeckenden Ereignissen oder im Aktivdienst kann die Sirene als Aufgebotsmittel verwendet werden. Dies ist dann der Fall, wenn möglichst viele Einsatzkräfte zur Verfügung stehen müssen. Anstelle der Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung wird nun mit dem Radio das benötigte Personal aufgeboten. Alarmierungssysteme vgl. Register 3; Kapitel 5.6 FusszeileUngerade BABS d.doc 13

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15 KapitelSeite KapitelSeite 3 Melder, Kurier 3.1 Aufgaben Auch wenn die Telematikmittel an einem Standort ausfallen, müssen Nachrichten weitergeleitet werden können. Ist dies nicht auf anderer Basis möglich, werden dazu Meldeläufer eingesetzt. Die Funktion ist mit dem Express-Boten bei der Post zu vergleichen. Ein Melder kann aber auch zum Aufbieten von Einsatzkräften dienen, wenn alle anderen Mittel ihren Dienst versagen. Immer wiederkehrende Zustellungen werden durch einen Kurier wahrgenommen. Er ist mit einem Briefträger vergleichbar, der nach Zeitplan arbeitet und im gleichen Botengang Post bringt und abholt. 3.2 Ausbildung Die Funktionen des Melders und Kuriers sind als Nebenaufgaben zu betrachten, welche zum Beispiel von Stabsassistenten oder Angehörigen einer anderen Formation wahrgenommen werden können. Es braucht keine spezielle Ausbildung dafür, es ist aber darauf zu achten, dass es sich um eine zuverlässige Person handelt, muss doch eine Nachricht in allen Lagen an den Adressaten gelangen. 3.3 Melder, Kurier: Stärken und Schwächen Stärken - Eignet sich zur Übermittlung von Plänen, Darstellungen usw. - Ist von der Technik unabhängig einsetzbar Schwächen - Langsamer als technische Mittel - Einsatz in speziellen Lagen wird erschwert oder sogar verunmöglicht FusszeileUngerade BABS d.doc 15

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17 KapitelSeite KapitelSeite Abbildungen Seite 1 Alarmierungskonzept 5 2 Alarmierungsablauf 7 3 Ablauf bei Fehlalarm 9 4 Pager 11 5 Systemaufbau SMT 12 FusszeileUngerade BABS d.doc 17

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19 SachregisterSeite Sachregister A Alarmierung 5 Alarmierungsablauf 7 Alarmierungsdispositiv ICARO 8 Alarmierungskonzept 5 Alarmierungsorgan 6 Alarmierungssystem 5 Alarmierungsverordnung 5 Allgemeiner Alarm 8 Aufgebotssysteme 11 F Fehlalarm 9 I ICARO 8 K Kurier 15 M Meldeläufer 15 Melder 15 Mobilisation 11 Mobilisierungssystem 11 P Probealarm 8 R Radio 7 S Schneeballsystem 11 Sirene 13 SMT 11 Systemaufbau SMT 12 U UKW 77 9 W Wasseralarm 8 Z Zone 1 6 Zone 2 6 FusszeileUngerade BABS d.doc 19

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