Rente mit/ab 63 & Co.
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- Rüdiger Theodor Geisler
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1 Rente mit/ab 63 & Co. Die Rentenpläne der GroKo Das Klausur des Landesbezirksvorstandes LBz SAT Leipzig, 23. Mai 2014 Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundesverwaltung Stand: Mai 2014 / Folie 1
2 Rente mit/ab 63 zeitlich befristet mit Anhebung auf 65. Lj. Mütterrente für vor dem geborene Kinder EM-Renten Zurechnungszeiten künftig bis zum 62. Lj. Reha-Budget bessere finanzielle Ausstattung Längeres Arbeiten Altersteilzeit Inkrafttreten zum Stand: Mai 2014 / Folie 2
3 Rente mit/ab 63 zeitlich befristete Sonderform der Altersrente für besonders langjährig Versicherte Geburtsjahrgänge bis einschl. 1952: Rente mit 63 Geburtsjahrgänge : Rente ab Geburtsjahrgänge ab 1964: Rente 65 Wartezeit 45 Jahre Arbeitslosigkeit/freiwillige Beiträge siehe Rententabelle Stand: Mai 2014 / Folie 3
4 Mütterrente geboren vor 1992 geboren vor 1992 geboren nach 1991 abl 28,61 57,22 85,83 West nbl 26,39 52,78 79,17 Ost Differenz 2,22 4,44 6,66 O-W/Monat Differenz/ 20 Jahre rd. 530 rd rd Werte ab Stand: Mai 2014 / Folie 4
5 Soviel Mütterrente soll es monatlich geben alte BL neue BL 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 28,61 26,39 57,22 52,78 85,83 79,17 114,44 105,56 Werte ab Stand: Mai 2014 / Folie 5
6 EM-Renten Anhebung der Zurechnungszeiten um 2 Jahre bis zum 62. Lj. D. h. : Steigerung der EM-Rente des Durchschnittsverdieners um rd. 40 Nichtberücksichtigung der letzten 4 Jahre vor Eintritt der EM, wenn sie die Bewertung der Zurechnungszeit verringern Inkrafttreten zum Das Gesetz wirkt nicht für EM-Bestandsrentner/innen! Stand: Mai 2014 / Folie 6
7 Reha-Budget bessere finanzielle Ausstattung Anhebung des Reha-Budget um 100 Mio. Euro in 2014 und dann jährlich um 200 Mio. Derzeitige Aufwendungen für Reha 5,8 Mrd. /Jahr Die Verbesserungen beim Reha-Budget sind zwar zu begrüßen, reichen aber keinesfalls aus, um den Rehabedarf derjenigen Versicherten im rehaintensiven Alter ab 45 zu decken. Stand: Mai 2014 / Folie 7
8 Ausgaben Rentenpaket in Mrd. Wer an die Zukunft denkt, muss sich mit der Finanzierung befassen Rente mit/ab 63 Mütterrente EM-Rente Reha ,9 3,3 0,1 0, ,9 6,7 0,2 0, ,2 6,7 0,3 0, ,6 0,4 0,2 Gesamt 7 23,3 1 0,7 in % 21,9 72,8 3,1 2,2 Diese Fehlentwicklung [Finanzierung der Mütterrente aus Beiträgen, nicht aus Steuern] führt im Wesentlichen dazu, dass die Rücklagen der GRV in wenigen Jahren aufgebraucht sind und drastische Beitragserhöhungen nötig sein werden, während das Rentenniveau weiter (und noch stärker als bislang geplant) sinkt. Quelle: DGB vom Stand: Mai 2014 / Folie 8
9 Auswirkungen auf Rentenanpassungen Wer an die Zukunft denkt, muss sich mit der Finanzierung befassen Anpassung der Renten in % ohne/mit Rentenpaket West ,67/1,67 2,53/2, ,9/ 2,41 3,0/ 2, ,19/ 3,04 5,3/ 3,15 Quelle: Vorausschätzungen vom Februar 2014, Deutsche Rentenversicherung Bund Im Vergleich zum Rentenversicherungsbericht 2013 (mittlere Variante) kommt es zu höheren Beitragssätzen. In Verbindung mit den höheren Rentenausgaben, die auf den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel wirken, werden hierdurch die Rentenanpassungen gedämpft. Das Sicherungsniveau vor Steuern fällt somit geringer aus. Quelle: Gesetzentwurf, Bundesrats-Drucksache 25/14, S. 13 Ost Stand: Mai 2014 / Folie 9
10 Ausgaben Rentenpaket : : 60 Mrd : 160 Mrd. Davon tragen: in in % Beitragszahler/innen 36 Mrd. 60 % Steuerzahler/innen 9 Mrd. 15 % Rentner/innen 15 Mrd. 25 % 60 Mrd. Stand: Mai 2014 / Folie 10
11 Zahlbeträge (netto) der Altersrenten nach Bestand und Zugang Männer abl Männer nbl Frauen abl Frauen nbl Bestand (2012) Zugang Zugang volle EM-R (im Jahr 2000) 684 (835 ) 622 (740 ) 609 (613 ) Standardrente (nach 45 Beitragsjahren immer mit Durchschnittsentgelt): rd (brutto), rd (netto) (abl, Zahlen ab ); Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober (689 ) Stand: Mai 2014 / Folie 11
12 Die Auswirkungen eines gesetzlichen bundeseinheitlichen Mindestlohns von 8,50 für die Beschäftigten abl nbl Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer/innen rd. 3,3 Mio. rd. 1,8 Mio. Anteil an der Gesamtgröße des jeweiligen Arbeitsmarkts* Zusätzl. Bruttolohnsumme Zusätzl. Bruttolohn/ArbN/in mtl. rd. 17 % rd. 32 % rd. 11 Mrd. rd. 8 Mrd. rd. 280 rd. 375 Quelle: Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenanpassung, Expertise der Prognos AG im Auftrag der HBS vom Mai 2013 auf Basis SOEP 2011, Abbildung 2 und Tabelle 4. * Berücksichtigt beitragspflichtige ArbN/innen Berechnungen s. Tabelle 2. Stand: Mai 2014 / Folie 12
13 MindestlohnG ab : gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 brutto bis : tarifliche Abweichungen sind möglich ab gilt der Mindestlohn für alle! Ausnahmen: Ausbildungsverhältnisse (unter 18 Jahren), Ehrenamt, Praktikum, Langzeitarbeitslose (die ersten 6 Monate) ab : regelmäßige Überprüfung und Anpassungen Stand: Mai 2014 / Folie 13
14 Verbreitung der bav in der Privatwirtschaft (sozialversicherungspfl. Beschäftigte von 25 bis unter 65 Jahren) Männer (abl/nbl) Frauen (abl/nbl) Insges. (abl/nbl) Kriterien Verbreitung 46 % (49%/32%) 31 % (33%/24%) 39 % (42%/28%) Starke soziale Strukturierung (Bildung und Einkommen) Höhe der Anwartschaft 328 (345 /217 ) 170 (177 /139 ) 272 (288 /183 ) Alter, Einkommen, Branche, Größe des Unternehmens Höhe der eigenen Beiträge 117 (120 / 95 ) 97 (98 / 89 ) 109 (112 / 92 ) Entspricht 3,4 % des Bruttolohns (Männer 3,1/3,2 %; Frauen 3,9/4,0 %) Finanzierungsformen: 18% ohne Beteiligung der Arbeitgeber/innen 39% gemeinsam 34% alleine durch Arbeitgeber/innen (9% konnten keine Angaben machen). Zahlen: BMAS, Forschungsbericht 430, Verbreitung der Altersvorsorge 2011, Stand: Dezember 2012 Stand: Mai 2014 / Folie 14
15 Höhe der Rentenanwartschaften in der bav (sozialversicherungspfl. Beschäftigte von 25 bis unter 65 Jahren) Männer Frauen Energie- und Wasserwirtschaft (67%) Banken, Versicherungen, Unternehmensdienstleistungen (55%) Öffentl. Verwaltung, Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen (45%) Handel, Gastgewerbe, Verkehr (47%) Zahlen: Infratest Sozialforschung, Stand: September 2013 Stand: Mai 2014 / Folie 15
16 Gesundheitspolitik in der schwarz-gelben Koalition 2009 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Kontakt: Leiterin des Bereichs Sozialpolitik Ressort 5, ver.di Bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer 10, D Berlin Fon: , Fax: judith.kerschbaumer@verdi.de Mehr Infos unter: Stand: Mai 2014 / Folie 16
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