Georg-August-Universität Göttingen. Ideenmanagement: Das Betriebliche Vorschlagswesen (BVW)
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- Irma Gehrig
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1 Ideenmanagement: Das Betriebliche Vorschlagswesen (BVW)
2 Was ist was? Das Ideenmanagement umfasst die Ermittlung, die Sammlung und die Auswahl geeigneter Ideen für Verbesserungen und Neuerungen Das Betriebliche Vorschlagswesen (BVW) ist ein Teil des Ideenmanagements mit dem Ziel, das Ideenpotenzial aller Mitarbeiter/innen in einer Organisation zu nutzen BVW 2
3 Welchen Nutzen hat das BVW? Ökonomisch: Einsparung von Kosten Verbesserung von Betriebsabläufen Verstärkung der Serviceorientierung Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen und der Zusammenarbeit der Beschäftigten untereinander Personalpolitisch: Motivation der Mitarbeiter/innen ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen über ihre eigentlichen Aufgaben hinaus zum Nutzen der Universität einzubringen Aktive Mitgestaltung der universitären Arbeitswelt Erhöhung ihrer Identifikation mit der Universität Erhöhung der Arbeitssicherheit Förderung des Umweltschutzes BVW 3
4 Wer ist vorschlagsberechtigt? Alle Mitarbeiter/innen und Führungskräfte der Georg-August- Universität: jede/r für sich allein oder mehrere als Gruppe, falls sie die gleiche Idee haben Alle Beschäftigten im Ruhestand, die unmittelbar aus einem Beschäftigungsverhältnis in den Ruhestand getreten sind Das Formular für Ihren Vorschlag finden Sie im Internet: Startseite Service Intern oder direkt unter Der Dienstweg muss nicht eingehalten werden. Es besteht keine Informationspflicht gegenüber den Führungskräften Eine Dienstvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen ist vorhanden. BVW 4
5 Wer entscheidet und unterstützt? Die Bewertungskommission entscheidet über Annahme oder Ablehnung der Vorschläge sowie über die Höhe der Prämien. setzt sich aus 6 Mitgliedern zusammen (4 vom Präsidium, 2 vom Personalrat), die für 3 Jahre bestellt werden. Die Mitglieder repräsentieren unterschiedliche Aufgabenbereiche und Berufsgruppen Die Fachberater sind entweder der Universität fachlich zugeordnet oder sind externe Berater Die/ der Beauftragte für das BVW ist Ansprechpartner/in für die Vorschlagenden/ Interessierten unterstützt die Bewertungskommission administrativ BVW 5
6 Wie ist der Ablauf? 1. Formulierung des Vorschlags 2. Den fertigen Vorschlag senden Sie an den/ die Beauftragte/n per Hauspost oder per Mail: 3. Weitergabe des anonymisierten Vorschlags an die entsprechende Fachabteilung/en, damit diese eine Stellungnahme abgeben können 4. Erstellung einer Stellungnahme durch die Fachabteilung/en 5. Entscheidung der Bewertungskommission - unter Berücksichtigung der Stellungnahme/n - ob der Vorschlag angenommen oder abgelehnt wird 6. Festlegung der Prämie im Rahmen des Prämiensystems durch die Bewertungskommission 7. Schriftliche Abschlussmeldung an die Vorschlagende/ den Vorschlagenden 8. Umsetzung des Verbesserungsvorschlags BVW 6
7 Worauf sollten Sie beim Vorschlag achten? Die Bedingungen von 6 ( Verbesserungsvorschläge ) der Dienstvereinbarung müssen erfüllt sein, damit der Vorschlag nicht abgewiesen wird Wichtig ist eine kurze und präzise Formulierung, so dass auch ein Laie keine Probleme hat, den Vorschlag zu verstehen Beschreiben Sie bitte den Ist-Zustand mit Hinweis auf die verbesserungs- oder veränderungsbedürftigen Punkte Danach beschreiben Sie Ihre Lösungs- bzw. Verbesserungsmöglichkeiten Sowie den Zustand nach der Umsetzung Ihres Vorschlags Bei Bedarf erhalten Sie Unterstützung von dem/ der Beauftragten BVW 7
8 Wie erfolgt die Prämierung? Bei Vorschlägen mit errechenbaren Vorteilen Die Prämie beträgt grundsätzlich 20% der kalkulierten Jahresnettoersparnis Die Prämienhöhe beläuft sich auf 44 bis maximal Bei Vorschlägen mit nicht errechenbaren Vorteilen Die Bewertung für nicht kalkulierbare Einsparungen erfolgt auf der Basis eines Punktesystems Die Prämienhöhe beläuft sich auf 44 bis maximal Bei nicht angenommenen Vorschlägen Wenn der Vorschlag eine erhebliche persönliche Leistung darstellt, ist eine Anerkennungsprämie möglich Vorschläge aus dem Aufgabenbereich des/ der Vorschlagenden werden nicht prämiert Liegt der Vorschlag teils innerhalb, teils außerhalb der dienstlichen Aufgaben, kann eine angemessene Teilprämie gewährt werden BVW 8
9 Wer ist die BVW-Beauftragte? Haben Sie allgemeine Fragen zum Betrieblichen Vorschlagswesen? Möchten Sie wissen, ob Ihr geplanter Vorschlag die in der Dienstvereinbarung genannten Bedingungen erfüllt ( 6 Verbesserungsvorschläge )? Benötigen Sie Unterstützung bei der Formulierung Ihres Vorschlags? Haben Sie Nachfragen zu Ihrem bereits eingereichten Vorschlag? Dann wenden Sie sich bitte an: Sabine Süberkrüp Telefon: betriebliches.vorschlagswesen@zvw.uni-goettingen.de BVW 9
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