Stellenbesetzung, Personalfragen

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1 Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal Grüezi mitenand Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Themen Stellenmarkt Tätigkeit als Lehrperson Anstellungsverhältnis Kompetenzaufteilung Stellensuche, Bewerbungen Anstellung, Lohn, Dienstjahre Rechte, Pflichten Lohnfortzahlung Beendigung Arbeitsverhältnis Tätigkeit als Vikar/in Stellensuche Lohn Keine Stelle!? Adressen, Informationen Seite 2 1

2 Stellenmarkt Grundfrage PH-Studierende: Finde ich eine Stelle? Volksschulamt: Können wir die offenen Stellen besetzen? Nehmen genügend PH-Abgänger/innen den Schuldienst auf? Einflussfaktoren für den Lehrerstellenmarkt Allgemeine Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Bedarf Schülerzahlen; Verschiebung Schuleintritt Lehrpersonen (Pensionierungen) Aktuelle Besetzung Seite 3 Stellenmarkt (2) Einflussfaktoren für den Lehrerstellenmarkt Absolventinnen und Absolventen PH Wiedereinstieg & Zuwanderung Emotionale und psychologische Faktoren Indikator eines Lehrermangels Stellenbörse Vikariatsdienst Rückmeldungen aus dem «Feld» Seite 4 2

3 Prognose fürs 2013 Der Lehrermangel ist kaum mehr vorhanden (differenziert nach Schulstufe) Prognose 2013 für Primarstufe: Unterstufe: Leichter Lehrerüberfluss Mittelstufe: ausgeglichen, evtl. leichter Lehrermangel Empfehlung des Volksschulamtes Flexibilität bezüglich Schulortes und evtl. Pensum & Schulstufe Geduld, Geduld, Geduld Zusatzfach Werken (textil oder nicht-textil) im 6. Semester belegen provisorische Lehrberechtigung im Sommer 2013 Seite 5 Tätigkeit als Lehrperson: Allgemeines Öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis Anstellungsverfügung (kein Vertrag) Grundsätzlich unbefristet Bedingungen Lehrdiplom als Volksschullehrperson ( Änderung LPG) 10 Wochenlektionen bis Vollpensum ( Änderung LPG) Lektionen aus Lektionentafel Keine Probezeit ( Änderung LPG) Seite 6 3

4 Tätigkeit als Lehrperson: Kompetenzaufteilung Schulpflege (GSP) Schulleitung (SL) Volksschulamt (VSA) Auswahl, Anstellung, Lektionenzahl, Beendigung Zuweisung zur Schule MAB Unbezahlter und kurzer bezahlter Urlaub (evtl. bei SL) Zuweisung der Lektionen (Klassen) MAB Unbezahlter und kurzer bezahlter Urlaub (evtl. bei GSP) Lohn & -auszahlung, Dienstjahre, Beförderungen, Abfindungen Bezahlte Urlaube von mehr als 1 Woche Seite 7 Stellensuche, Bewerbung, Auswahl Stellen Stellenbörse: ( Mail-Service) Schulblatt Tageszeitungen Beziehungen Bewerbung an Schulpflege Auswahl durch Schulpflege Seite 8 4

5 Stellenbörse Seite 9 Anstellung als Lehrperson Schulpflege: Anstellungsverfügung ans VSA VSA: Verfügung Lohndaten zur Anstellung an LP 2 Verfügungen Lohntabelle und Einstufungstabelle UVG-Informationen BVK-Vorsorgeplan Graue Gesetzessammlung Grüner Kommentar Seite 10 5

6 Lohneinstufung 2013 Ausschnitt Lohntabelle Primarstufe 2012 (2013: + Teuerung ca. 0.0 %) Lohnstufe Jahresgrundlohn (100 % brutto) Jahrgänge für jünger Noch offen Seite 11 Lohnentwicklung (Werte 2012) Primarstufe Lohnstufe Grundlohn Überstufen Lohnmaximum Ordentliche Stufen (individuelle Lohnerhöhungen) Automatische Stufenerhöhung Anlaufstufen MAB Sehr gut Gut keine Seite 12 6

7 Lohnentwicklung Anlaufstufen (Lohnstufen 1, 2) Automatische Erhöhung per 1.1. (keine MAB; keine Quote) Automatische Stufenerhöhungen (Lohnstufen 3, 5, 7, 9, 11 und 12) 1.7. per 1.1. (MAB Gut oder Sehr gut ; keine Quote) Individuelle Lohnerhöhungen (übrige Lohnstufen): 1.7. per 1.1. (MAB Gut oder Sehr gut ; Quote, durch Regierungsrat bewilligt) Teuerung (per 1.1.; durch den Regierungsrat festgelegt) Seite 13 Dienstjahre Die beim Kanton Zürich geleistete Dienstzeit, unabhängig des Beschäftigungsgrades Relevant für: Kündigungsfrist Dauer der Sperrfrist (bei Kündigung durch Arbeitgeber) Dienstaltersgeschenk Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Abfindung Seite 14 7

8 Weitere Hinweise Vollpensum Mehrlektionen Teilpensum Administrative Arbeiten Versicherungen (z.b. Unfalldeckung durch Krankenkasse, AHV-Lücken) Seite 15 Lehrdiplom nicht erhalten: Was nun? Bereits heute bekannt Grundsatz: Keine Stelle als LP antreten, evtl. Vikariatsdienst (90 % des Lohns) Nicht erwartet bzw. vorhersehbar Umgehend GSP und VSA informieren Widerruf der Anstellung als LP Falls GSP wünscht: Anstellung als Vikar/in (90 % des Lohns) Terminliche Auflagen durch VSA Nach Abschluss: Anstellung als LP ab Folgemonat Seite 16 8

9 Rechte Rechtliches Gehör Rechtsmittel Einsicht ins Personaldossier Mitarbeiterbeurteilung (ab Lohnstufe 3) Reguläre Schulbesuche Seite 17 Pflichten Berufsauftrag ( Änderung LPG) Unterricht (einziges quantitatives Element) Vor- und Nachbearbeitung Zusammenarbeit Weiterbildung Aufgaben im Schulwesen und administrative Aufgaben Mitarbeiterbeurteilung (ab Lohnstufe 3) Einhaltung Stundenplan Keine Kompensation Keine alternierende Pensen Seite 18 9

10 Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall Krankheit und Nicht-Berufsunfall Im 1. Dienstjahr: 3 Mt. 100 % 3 Mt. 75 % Im 2. Dienstjahr: 6 Mt. 100 % 6 Mt. 75 % Ab 3. Dienstjahr: 12 Mt. 100 % Anschliessend: Weiterausrichtung von max. 75 % möglich (bei NBU: Mindestens UVG-Taggeld) Berufsunfall Ab 1. Dienstjahr: 12 Mt. 100 % anschliessend 80 % Seite 19 Unterstützung bei Schwierigkeiten Berufseinführung PHZH Schulleitung Zugeteiltes Schulpflegemitglied Schulpräsidium Beratungstelefon PHZH Volksschulamt Lehrpersonal (Lehrpersonalbeauftragte) Rechtsdienst Seite 20 10

11 Beendigung Arbeitsverhältnis Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zuständigkeit: Schulpflege Termin: nur auf Ende Schuljahr (31.7.) Frist: Bis 9. Dienstjahr 4 Monate Ab 10. Dienstjahr 6 Monate ( Änderung LPG) Befristete Anstellung Seite 21 Tätigkeit als Vikar/in Stellenangebote Stellenbörse: ( Mail- und SMS-Service) Sektor Vikariate: Anstellungsbehörde Volksschulamt Vorgehen für Stellenübernahme Vikariatsentlöhnung: Lektionenansatz bei längerer Dauer auch Monatslohn Seite 22 11

12 Durchschnittlicher Vikariatsbedarf Anzahl Seite 23 Vikariatslöhne 2012 (mit Lehrdiplom) Regelklassen Kindergartenstufe Fr (pro Stunde) Unterstufe (1., 2. und 3. Klassen) Fr Mittelstufe (4., 5. und 6. Klassen) Fr Sekundarstufe Fr Integrative Förderung und Besondere Klassen Primarstufe Fr Sekundarstufe Fr Ohne Lehrdiplom: 90 % des Ansatzes Seite 24 12

13 Keine Stelle!? Vikariatsdienst Anstellung während des Schuljahres Zwischenlösungen Weiterbildung Berufserfahrung Reisen arbeitslos ( Broschüre) Seite 25 Adressen, Informationen Internet Abteilung Lehrpersonal Telefon (allg.) lehrpersonal@vsa.zh.ch Sektor Vikariate vikariate@vsa.zh.ch Seite 26 13

14 Herzlich willkommen im Schuldienst! Wir freuen uns auf Sie! Danke für Ihre Aufmerksamkeit Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich 14

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