Seit 1968 erfolgt die medizinische Rehabilitation von Abhängigkeitserkrankten auch in Kostenträgerschaft
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- Cathrin Schmitt
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1 Man könnte ja salopp sagen, dass die Anforderungen der Leistungsträger dahin gehen, dass jeder Arbeitslose in die Wiederbeschäftigung gelangt und jeder, der einen Arbeitsplatz hat, so trainiert werden sollte, dass er den Anforderungen langfristig gerecht wird. Aber ich werde doch noch weitere Aussagen zu den Vorstellungen der DRV machen. Wie ja bekannt ist, war im Prinzip von Anbeginn der Suchtkrankenbehandlung die Arbeit ein fester Hauptbestandteil. Seit 1968 erfolgt die medizinische Rehabilitation von Abhängigkeitserkrankten auch in Kostenträgerschaft der Rentenversicherung. Der Haupthintergrund für die Bewilligung einer Reha-Leistung durch den Rentenversicherungsträger ist die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Folglich hat die Rentenversicherung ein sehr großes Interesse, dass dieser Bereich im Ablauf einer Rehabilitation ausreichend berücksichtigt wird. Dabei geht es nicht nur darum, dass die psychischen und somatischen Diagnosen ausreichend ärztlich und therapeutisch behandelt werden, damit der Patient wieder vollschichtig leistungsfähig ist, sondern es geht auch darum eine Analyse der beruflichen Situation zu erstellen um herauszufinden, welchen Einfluss diese auf die Gesundheit hat und welche Faktoren im weiteren Berufsleben berücksichtigt werden müssen. Ein noch vorhandener Arbeitsplatz kann ein sozial gut stabilisierender Faktor sein, aber ebenso ein Problembereich der Symptom auslösend oder verstärkend wirken kann. Wie auch bei anderen Notwendigkeiten der Rehabilitation sind auch auf diesem Gebiet die Suchtfachkliniken den somatischen Kliniken weit voraus. Fragen zur Erwerbstätigkeit tigkeit mit ja beantwortet Wenn Sie berufstätig oder arbeitslos gemeldet sind: Maßnahmen zur beruflichen Reha eingeleitet oder durchgeführt? 12% 16% **orthop. Reha n=3.935 *Sucht-Reha n=1.399 ein Gespräch mit Rehaberater über Ihre berufliche Zukunft geführt? 31% 44% an einer Arbeitstherapie oder Belastungserprobung teilgenommen? 8% 57% mit Ihnen über Ihre Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit gesprochen worden? 48% 69% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Quelle: Berichtsintervall 2007/1.Hj. und 2.Hj. Bereich 0430 Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik In diesen wird erst in den letzten Jahren verstärkt auf die Einbeziehung der beruflichen Situation in dem Rehabilitationsprozess geachtet. MBOR Natürlich hat für die Suchrehabilitation die berufliche Situation noch einen nachhaltigeren Effekt zur Stabilisierung der sozialen Situation und somit auch der Abstinenz. 1
2 Um dieses wichtige Therapieziel zu erreichen gibt es von der Deutschen Rentenversicherung grobe Vorgaben. Sie sind beispielsweise im Anforderungsprofil für eine 100 Betten-Klinik/Einrichtung beschrieben. Dort finden sich Hinweise auch auf die Teilhabe bezogener Reha-Ziele, auf die Leistungen, die erbracht werden sollen, auf die räumliche, apparative und personelle Ausstattung. Seit Ende 2009 gibt es noch die Reha-Therapie-Standards mit Angaben zu evidenzbasierten Therapiemodulen und deren prozentual bezogen auf die zu behandelnden. Reha Therapiestandards Übersicht: Leitliniengerechte Versorgung der Entlassungszeitraum: Jan 08 - Dez 08 ETM ohne Leistungen des ETM Anteil der mit zu geringen Leistungen unter 67% über 67% leitliniengerecht n = 835 in der Leitlinie geschätzter Bedarf ETM 01: Allgemeine Psychotherapie bei 1% 50% 10% 39% 90% ETM 02: Ind. Therapien: Interventionen z. psych. Komorbidität 16% 15% 5% 65% 30% ETM 03: Ind. Therapien: psychosoziale Kompetenz 7% 19% 11% 63% 50% ETM 04: Angehörigenorientierte Intervention 62% 21% 3% 14% 25% ETM 05a: Arbeitsbezogene Leistungen für Arbeitslose 7% 17% 2% 74% 90% ETM 05b: Arbeitsbezogene Leistungen für mit Arbeit und Nicht- Erwerbstätige 13% 17% 3% 66% 50% Quelle: Berichtsintervall 2007/1.Hj. und 2.Hj. Bereich 0430 Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik 2
3 Sie sind unterteilt in Leistungen für Menschen mit Arbeitsplatz und Arbeitslose. ETM 05a Arbeitsbezogene Leistungen für Arbeitslose* Klärung des erwerbsbezogenen Potentials, Unterstützung der beruflichen Orientierung, Förderung der Eingliederung ins Erwerbsleben: Förderung der Grunderwerbsfähigkeit, sozialer Fähigkeiten und des Selbstbilds Mindestdauer pro Rehabilitation: mind. 16 Stunden E020 Arbeitstherapie einzeln E031 Arbeitstherapie in der Gruppe: Soziales, Hauswirtschaft E032 Arbeitstherapie in der Gruppe: EDV, Bürokommunikation E033 Arbeitstherapie in der Gruppe: Handwerk E039 Sonstige indikationsgeleitete Arbeitstherapie in der Gruppe E040 Bilanzierungsgespräch bei externem Arbeitsplatzpraktikum E050 Arbeitsplatztraining E142 Arbeitsplatzbesuch E200 Verhaltensbeobachtung zur Leistungsbeurteilung E220 Produktorientiertes Arbeiten G046 Psychotherapie in der Gruppe, psychodynamisch: Arbeitsweltbezogene Problematik G063 Psychotherapie (Gruppe), verhaltenstherap., störungsunspez.: Arbeitsweltbezogene Problematik G151 Organisation und Monitoring interner Belastungserprobung in der Psychotherapie G152 Durchführung interner Belastungserprobung in der Psychotherapie G161 Organisation und Monitoring externer Belastungserprobung in der Psychotherapie G162 Durchführung externer Belastungserprobung in der Psychotherapie H071 Begleitung bei interner und externer Belastungserprobung H073 Begleitung und Überwachung von Selbstmanagement und Verhaltensmodifikation H074 Supportives Gespräch H080 Stationsablauf- und alltagsstrukturierende Gruppe mind. 90 % * Angabe Arbeitslosigkeit im Reha-Antrag ETM 5 a für Arbeitslose, sollten möglichst 90 % aller erhalten und zwar mindestens 16 Stunden pro Reha. Dies ist eine Mindestforderung und kann in der Regel überschritten werden. Leistungen aus ETM 5 b ETM 05b Arbeitsbezogene Leistungen für mit Arbeit und Nicht-Erwerbstätige Klärung des erwerbsbezogenen Potentials, Unterstützung der beruflichen Orientierung, Förderung der Eingliederung ins Erwerbsleben: Förderung der Grunderwerbsfähigkeit, sozialer Fähigkeiten und des Selbstbilds Mindestdauer pro Rehabilitation: mind. 7 Stunden E020 Arbeitstherapie einzeln E031 Arbeitstherapie in der Gruppe: Soziales, Hauswirtschaft E032 Arbeitstherapie in der Gruppe: EDV, Bürokommunikation E033 Arbeitstherapie in der Gruppe: Handwerk E039 Sonstige indikationsgeleitete Arbeitstherapie in der Gruppe E040 Bilanzierungsgespräch bei externem Arbeitsplatzpraktikum E050 Arbeitsplatztraining E142 Arbeitsplatzbesuch E200 Verhaltensbeobachtung zur Leistungsbeurteilung E220 Produktorientiertes Arbeiten G046 Psychotherapie in der Gruppe, psychodynamisch: Arbeitsweltbezogene Problematik G063 Psychotherapie (Gruppe), verhaltenstherap., störungsunspez.: Arbeitsweltbezogene Problematik G151 Organisation und Monitoring interner Belastungserprobung in der Psychotherapie G152 Durchführung interner Belastungserprobung in der Psychotherapie G161 Organisation und Monitoring externer Belastungserprobung in der Psychotherapie G162 Durchführung externer Belastungserprobung in der Psychotherapie H071 Begleitung bei interner und externer Belastungserprobung H073 Begleitung und Überwachung von Selbstmanagement und Verhaltensmodifikation H074 Supportives Gespräch H080 Stationsablauf- und alltagsstrukturierende Gruppe mind. 50 % sind für Beschäftigte oder Nichterwerbstätige vorgesehen. Hier sollten 50 % aller mindestens 7 Stunden im Reha-Ablauf erhalten. 3
4 Es werden für diese Leistungen alle therapeutisch relevanten Berufsgruppen einbezogen. ETM 11 Gestalterische Ergotherapie, Künstlerische Therapien und Freizeitgestaltung Nutzung von kreativen Angeboten zur Krankheitsbewältigung; Anregung für die Freizeitgestaltung für die Zeit nach der Reha, die Patienten sollen neue Betätigungsfelder für sich entdecken und u.u. vorhandene Fähigkeitsdefizite abbauen oder deren Ausgleich lernen Mindestauer pro Woche: mind. 120 Minuten E100 Gartentherapie E110 Ausdruckzentrierte Ergotherapie einzeln E120 Ausdruckzentrierte Ergotherapie in der Kleingruppe E130 Ausdruckzentrierte Ergotherapie in der Gruppe E210 Projektgruppe E230 Freies Werken E240 Ergotherapie im Rahmen der Bezugsgruppe F151 Musiktherapie einzeln F152 Tanz- und Bewegungstherapie einzeln F153 Kunst- und Gestaltungstherapie einzeln F154 Theatertherapie einzeln F161 Musiktherapie in der Gruppe F162 Tanz- und Bewegungstherapie in der Gruppe F163 Kunst- und Gestaltungstherapie in der Gruppe F164 Theatertherapie in der Gruppe mind. 70 % Für bestimmte Patienten sind auch die ergotherapeutischen Trainingseinheiten des ETM 12 eine sinnvolle Ergänzung zur Arbeitstherapie. ETM 12 Aber auch die KTL-Leistungen aus den ETM 11, die die Ergotherapie darstellen sind ein Baustein bezogen auf die Arbeitstherapie und können vorbereitend oder begleitend eingesetzt werden. Die Ergebnisse können in die sozialmedizinische Gesamtbeurteilung einfließen. Förderung sozialer Integration: Ergotherapie Maßnahmen zur Förderung von allgemeiner sozialer Integration und Nutzung von sozialen Stützsystemen insbesondere Erwerb/Verbesserung von Alltagskompetenzen Mindestauer pro Rehabilitation: mind. 10 Stunden E060 Funktionstraining mit geeignetem Material oder Gerät einzeln E070 Funktionstraining mit geeignetem Material oder Gerät in der Kleingruppe E151 Einzeltraining der Aktivitäten des täglichen Lebens: Bereich körperliche Selbstversorgung E152 Einzeltraining der Aktivitäten des täglichen Lebens: Bereich eigenständige Lebensführung E160 Training der Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) in der Kleingruppe E182 Selbsthilfetraining einzeln: Freizeitkompetenztraining E189 Sonstiges Selbsthilfetraining einzeln E192 Selbsthilfetraining in der Kleingruppe: Freizeitkompetenztraining E199 Sonstiges Selbsthilfetraining in der Kleingruppe mind. 10 % 4
5 Die KTL-Leistungen aus dem ETM 13 sind für 90 % aller von Nutzen und sollten die erwerbsbezogenen therapeutischen Leistungen flankieren ETM 13a Arbeitsbezogene Leistungen: Klinische Sozialarbeit für Arbeitslose * Leistungen, die das erwerbsbezogene Potential klären, die berufliche Orientierung unterstützen und die Eingliederung ins Erwerbsleben fördern Mindestauer pro Rehabilitation: mind. 60 Minuten C041 Einzelgespräche mit Patienten und Betriebsangehörigen C042 Betriebsseminar D021 Sozialrechtliche Beratung: Berufliche Perspektiven D024 Sozialrechtliche Beratung: Rentenfragen D031 Beratung: Berufsklärung und leistungsbildbezogene Einleitung von berufsfördernden Maßnahmen D032 Beratung: Innerbetriebliche Umsetzung, Arbeitsplatzadaption D033 Beratung: Klärung der wirtschaftlichen Sicherung, finanzielle Hilfen D034 Beratung: Stufenweise Wiedereingliederung inkl. Kontakt zu beruflichem Umfeld D035 Beratung: Arbeitsplatzbesuch, Dienstgang D039 Sonstige Rehabilitationsberatung D051 Psychoedukative Gruppe: Umgang mit Arbeitslosigkeit und beruflicher Orientierung D053 Psychoedukative Gruppe: Bewerbungstraining mind. 90 % * Angabe Arbeitslosigkeit im Reha-Antrag ETM 13b Arbeitsbezogene Leistungen: Klinische Sozialarbeit für mit Arbeit und Nicht-Erwerbstätige Leistungen, die das erwerbsbezogene Potential klären, die berufl iche Orientierung unterstützen und die Eingliederung ins Erwerbsleben fördern Mindestauer pro Rehabilitation: mind.15 Minuten C041 Einzelgespräche mit Patienten und Betriebsangehörigen C042 Betriebsseminar D021 Sozialrechtliche Beratung: Berufliche Perspektiven D024 Sozialrechtliche Beratung: Rentenfragen D031 Beratung: Berufsklärung und leistungsbildbezogene Einleitung von berufsfördernden Maßnahmen D032 Beratung: Innerbetriebliche Umsetzung, Arbeitsplatzadaption D033 Beratung: Klärung der wirtschaftlichen Sicherung, finanzielle Hilfen D034 Beratung: Stufenweise Wiedereingliederung inkl. Kontakt zu beruflichem Umfeld D035 Beratung: Arbeitsplatzbesuch, Dienstgang D039 Sonstige Rehabilitationsberatung D051 Psychoedukative Gruppe: Umgang mit Arbeitslosigkeit und beruflicher Orientierung D053 Psychoedukative Gruppe: Bewerbungstraining mind. 90 % 5
6 Für Menschen ohne Arbeitsplatz sind auch einige Leistungen aus ETM 14, ETM 14 Förderung sozialer Integration: Klinische Sozialarbeit Maßnahmen zu allgemeiner sozialer Integration und Nutzung sozialer Ressourcen, Beratung zu Themen wie ambulanter Therapie, Nachsorgeangeboten, Reha-Sportgruppen, Selbsthilfegruppen, Kontaktaufnahme zu Nachbehandlern etc. Mindestauer pro Rehabilitation: mind. 60 Minuten D010 Orientierende Sozialberatung einzeln D022 Sozialrechtliche Beratung: Wohnungsfragen D023 Sozialrechtliche Beratung: Wirtschaftliche Sicherung D025 Sozialrechtliche Beratung: Klärung rechtlicher Fragen D026 Sozialrechtliche Beratung: Teilhabe behinderter Menschen D029 Sonstige sozialrechtliche Beratung D041 Vermittlung in Selbsthilfegruppe, ambulante Reha-Sportgruppe u. a. D042 Vor- und Nachbereitung der Teilnahme an Selbsthilfegruppen im Rahmen des Therapieprogramms D043 Einleitung spezieller Nachsorgeangebote (z. B. INA, IRENA) D044 Kontakt- und Informationsgespräche mit Vor- und Nachbehandlern D045 Kontaktaufnahme, Einleitung, Begleitung dauerhaft Pfl egebedürftiger in amb/stat. Einrichtung D046 Einleitung häuslicher Pfl ege, ambulanter Hilfen und nachstationärer Betreuung D047 Organisation von Schuldnerberatung und Schuldenregulierung D048 Hausbesuch, Dienstgang, Therapiefahrt D049 Sonstige Hilfen zu weitergehenden Maßnahmen D059 Sonstige psychoedukative Gruppe mind. 50 % die sich auf konkrete sozialrechtliche Beratung beziehen von Bedeutung. Abgesehen von diesen grob skizzierten Erwartungen gibt es keine festgelegten konkreten Anforderungen von Seiten der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es bleibt Einrichtungen überlassen, alles so zu gestalten, dass der arbeitsbezogenen Bereich der Rehabilitation genügend quantitativ und qualitativ berücksichtigt wird. Im konkreten Fall der Zusammenarbeit zwischen der DRV und der Reha-Einrichtung werden dann die Voraussetzungen überprüft und individuell abgestimmt. des Therapiekonzeptes Personalstellenpläne Mitarbeiterqualifikation bauliche Strukturen Visitation Befragung Dies erfolgt über die Akzeptanz der des Therapiekonzeptes, über die dafür notwendigen Personalstellenpläne, die Qualifikation der Mitarbeiter und der baulichen Strukturen. In einer Visitation werden dann die Voraussetzungen vor Ort angesehen und überprüft, die Mitarbeiter und einige Patienten befragt. Weitere befragungen zur Zufriedenheit erfolgen dann im Rahmen der Qualitätssicherung, auch in Bezug auf die arbeitstherapeutischen Anteile. 6
7 befragung 2009 zufriedenheit Bereich 0430 Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik befragung 2009 Subjektiver Gesundheitszustand Bereich 0430 Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik Wir gehen davon aus, dass sich die Reha-Einrichtungen gezielt damit auseinandersetzen, wie der arbeitstherapeutische Bereich gestaltet wird. Dazu werden sicher Analysen erstellt, wie sich die übliche population zusammensetzt. Welche Altersgruppe überwiegt, wie ist das Durchschnittsalter, bei gemischtgeschlechtlichen Einrichtungen: wie hoch ist der Frauenanteil? Wie ist die Beschäftigungssituation bei Reha-Antritt? Überwiegt der Arbeitslosenanteil? Laut Basisdokumentation des FVS 2008 ist das Durchschnittsalter bei Alkohol und Medikamentenabhängigkeit 45 Jahre, bei Drogenabhängigkeit 28,6 Jahre. 7
8 Der Frauenanteil beträgt knapp 1/3. Der Beschäftigungsgrad ist regional sehr unterschiedlich, laut BaDo sind von den Alkohol- und Medikamentenabhängigen knapp 40 % erwerbstätig, bei den Drogenabhängigen etwas mehr als 10 %. Die Patientenzusammensetzung unterliegt zum Teil auch der Zuweisung durch die en Stellen, wie Beratungsstellen, Sozialabteilungen der Entgiftungsstationen etc. Diese sind durch Informationsveranstaltungen zum Konzept, durch Publikationen, Tagungen und Kontakte über die Patienten und deren Zufriedenheit vorbereitet. Zurzeit ist eine gezielte Patientenzuweisung nach bestimmten Kategorien RMK nicht möglich. Die Patienten werden durch aufwendige Befragungen in 4 Kategorien eingeteilt, bezogen auf substanzbezogene, psychische und soziale Beeinträchtigungen. Diese Einteilung ist aber bisher nicht im Vorfeld der Reha möglich. Nun aber zu den räumlichen und baulichen Gegebenheiten der Reha-Einrichtung. Ist ausreichend Platz für handwerkliche Werkstätten, für den Büroarbeitsbereich und für Außen- und Gartenanlagen? Oder sollen hauptsächlich externe Belastungserprobungen in regionalen Betrieben über zeitlich begrenzte Praktika erfolgen? Welche Möglichkeiten bietet die Region? Welches Personal steht zur Verfügung, mit welcher Qualifikation und Spezialisierung? Alle diese Möglichkeiten und sollten einfließen in das Arbeits- Ergotherapeutische Konzept einer Suchtfachklinik. Im Detail geht es dann um die allgemeinen Therapieinhalte. Welche psycho-sozialen Kontextfaktoren sollen berücksichtigt werden, im Sinne der übergeordneten Einteilung, mit oder ohne Arbeitsplatz. Erwerbssituation Arbeitsplatz vorhanden sicher unsicher problematisch Einschränkungen körperlich psychisch Minderqualifikation Arbeitsplatz nicht vorhanden Dauer der Arbeitslosigkeit Distanz zum Arbeitsleben Fehlende Ausbildung Diese beiden großen Gruppen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Therapieplanung, diese sollte ausreichend flexibel sein, um die unterschiedlichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Die weitere individuelle Planung kann erst nach detaillierter Anamnese inklusive der Erwerbssituation erfolgen. 8
9 Eine einfache Zuteilung von Arbeitsaufgaben im Klinikbetrieb zur Personaleinsparung und Strukturerhaltung kann nicht als Arbeitstherapie gewertet werden. Welche therapeutischen Elemente können einen Anteil zur arbeitsbezogenen Reha haben? An erster Stelle steht die ausführliche Anamnese in den Bereichen: Körperlicher Status. Liegen chronische Leiden oder Behinderungen vor? Psychische Situation. Sozialer Kontext und berufliche Gegebenheiten. Hierbei geht es auch darum, zu analysieren, welche Befunde und Tatsachen einen Einfluss auf die Erwerbstätigkeit haben. Assessments FCE IBES AVEM MELBA als Teil von IMBA und weitere Functional Capacity Evaluation Inventar Berufsbezogener Einstellungen und Selbsteinschätzung Arbeitsbezogenes Verhaltens und Erlebnis- Muster psychologische Merkmalsprofile zur EingLiederung Behinderter in Arbeit Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt Auch hier sind die unterschiedlichen Berufsgruppen der Teams aufgefordert ihre jeweiligen Auswertungen zusammenzuführen und gemeinsam mit den Therapieziele in diesem Bereich zu formulieren und den Therapieplan zu erstellen. Nicht nur die konkrete Arbeits- Ergotherapie ist wichtig, auch die anderen Therapiebereiche müssen einbezogen werden. Bei körperlichen Einschränkungen muss darauf Rücksicht genommen werden oder durch ärztliche Behandlung oder über symptombezogene Physiotherapie eine Leistungsverbesserung angestrebt werden. Ebenso ist bei kognitiven Einschränkungen ein es Training zu veranlassen. Psychische Teilleistungsstörungen, wie interaktionelles Fehlverhalten, Angstreaktionen, Vermeidungsverhalten, Insuffiziensgefühle und Versagensängste müssen erkannt und therapeutisch angegangen werden. Auch die Bereiche Kreativitätsförderung und Entspannungstraining haben in Bezug auf die Förderung beruflicher Leistungsfähigkeit einen wichtigen Stellenwert. In den Fachkliniken, die meist mit der DRV zusammenarbeiten, ist ein breites Spektrum von arbeitstherapeutischen Möglichkeiten vorzufinden. Es gibt den Einsatz in den Klinikbereichen: Hauswirtschaft, Küche, Garten, Büro, Klinikwerkstätten für Holz, Metall oder andere Materialien, seltener Tierhaltung und Pflege. Keinesfalls sollten die nur eine kurze Arbeitseinweisung in die Aufgabenbereiche erhalten und dann überwiegend allein oder in Gruppen arbeiten. Der Arbeitseinsatz muss wie im Konzept beschrieben, gezielt geplant und begleitet werden. 9
10 Die Beobachtungen, wie der Patient die Aufgabe plant und durchführt, seine Konzentration, Ausdauer, Sorgfalt und das Ergebnis müssen dokumentiert, ausgewertet und besprochen werden. Daraus ergibt sich die weitere Planung und Zielsetzung, dies sollte immer im Team aller beteiligten Berufsgruppen erfolgen. Da es nicht nur die Notwendigkeit gibt, die mit klassischen handwerklichen Fähigkeiten zu testen und zu schulen, gibt es auch die Möglichkeit die vorhandenen Computer, nicht nur zur PC-Schulung für Bewerbungsmappen und zur Arbeitsplatzsuche zu nutzen, sondern auch für virtuelle Dienstleistungsprogramme im Rahmen der Arbeitstherapie. Manche Kliniken beschränken sich darauf, ihre innerbetrieblichen Möglichkeiten nur für die Phase der Diagnostik im Vorfeld weiterer Maßnahmen einzusetzen. Weitergehende Erprobungen erfolgen dann über Praktika, die im regionalen Umfeld möglich sind. Die Vorbereitungen dafür müssen durch die Therapeuten der Klinik erfolgen, eine Ü- bergabe am Praktikumsplatz, notwendige Zwischenkontakte und die Schlussbewertung e- benso. Es gibt auch Versuche mit Verzahnungsprojekten mit den Berufsförderungswerken, wo die Patienten bereits während der Rehabilitation für 4 Tage eine arbeitspraktische Erprobung absolvieren. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten den Bereich arbeitsbezogene Maßnahmen inhaltlich zu füllen und kreative Innovationen sind möglich. Ein weiterer äußerst wichtiger Bereich ist die Planung und Einleitung weitergehender Maßnahmen. Diese können in Zusammenarbeit mit dem Reha-Berater der DRV erfolgen oder über direkte Kontakte zur Arbeitsagentur oder Arge. Hierfür ist die Zusammenstellung und Auswertung aller arbeitstherapeutischen Ergebnisse notwendig und hilfreich. Welche kognitiven Möglichkeiten bestehen in Zusammenhang mit der Konzentration, dem Umstellungs- und Anpassungsvermögen, wie ist das Reaktionsvermögen und das Planungsund Strukturgebungsverhalten. Wie ist die Motivation zur Eingliederung ins Berufsleben, sind arbeitsplatzbezogene Wünsche realisierbar? Liegt ein Rentenbegehren vor? Für alle diese Bereiche und eventuell noch weitere könnte ein Fragebogen erstellt werden, der entweder durch den Arbeits-/Ergotherapeuten der Klinik inhaltlich ausgefüllt wird oder gemeinsam mit dem zuständigen Praktikumsleiter bei Arbeitserprobungen in Betrieben. Bei der Auswertung dieser Angaben ergibt sich möglicherweise die Notwendigkeit für weitere Leistungen der DRV oder anderer Kostenträger. So könnte beispielweise eine weitere Vertiefung in einer Adaption erfolgen. Es könnten Umschulungen, Qualifizierungsmaßnahmen oder Hilfen zur leidensgerechten Ausstattung eines Arbeitsplatzes nötig sein. Es könnte eine stufenweise Wiedereingliederung organisiert werden. Auch zur weiteren Stellenvermittlung sind die Ergebnisse der Arbeitstherapie von großer Bedeutung. Hier sollten bereits in der letzten Phase der Reha verstärkte Kontakte zur Arbeitsagentur oder den Argen erfolgen, auch zu deren medizinischen Dienst. Für Arbeitslose ist nicht nur die Erstellung einer Bewerbungsmappe sinnvoll, es sollte auch ein Bewerbungstraining erfolgen. Für, die über einen Arbeitsplatz verfügen, sollte wenn es regional möglich ist, eine Arbeitsplatzbegehung vorgenommen werden und vor Ort die leidensbezogene Optimierung geklärt werden. Wenn dies aus Entfernungsgründen nicht möglich ist, sollte eine andere Lösung gefunden werden. Für junge Menschen, die zum Teil keine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung haben, müssen durch die Ergebnisse der arbeitstherapeutischen Maßnahmen Weichen für das künftige Berufsleben gestellt werden. 10
11 Sind ausreichend kognitive Fähigkeiten vorhanden, die einen Schulabschluss in absehbarer Zeit ermöglichen, so sollte dieser angestrebt werden. Im anderen Fall oder bei schon vorhandenem Abschluss sollte eine Abklärung erfolgen, ob eine begonnene Berufsausbildung fortgesetzt werden kann oder ob ein anderer Beruf erlernt werden soll. Hier ist auch zu berücksichtigen, ob der Berufswunsch realistisch umgesetzt werden kann. Für Menschen, die durch ihre Erkrankungen oder aus anderen Gründen langfristig nicht am Erwerbsprozess teilgenommen haben, sollte durch die erhobenen Befunde eine sozialmedizinische Einschätzung vorgenommen werden, ob hier eine Rückkehr ins Arbeitsleben möglich wäre, wobei unberücksichtigt bleibt, ob der allgemeine Arbeitsmarkt dies ermöglicht. Leider kann aber trotz aller medizinischer und therapeutischer Interventionen das Resultat der Rehabilitation so sein, dass eine zeitweilige oder Dauerberentung erfolgen muss. Für alle weiterführenden Leistungen, aber auch generell, ist es von großer Wichtigkeit, dass die Dokumentation aller Befunde, des Verlaufes und der Ergebnisse ausführlich dargestellt werden. Um die Nachhaltigkeit des Rehabilitationserfolges zu gewährleisten sind die detaillierten Angaben äußerst hilfreich und verringern die Schnittstellenproblematik. Auch beim Peer Review-Verfahren werden diese ausgewertet. Aber in erster Linie ist es für den von großer Bedeutung, wie gut seine Rückkehr ins soziale und berufliche Umfeld vorbereitet und eingeleitet wurde. Die Berufstätigkeit ist ein enorm stabilisierender Faktor. Durch die wirtschaftliche Absicherung werden finanzielle Entscheidungsfreiräume ermöglicht, Abhängigkeiten von anderen Personen oder Institutionen aufgehoben. Man ist Teil eines Sozialgefüges mit zwischenmenschlichen Kontakten, hat Aufgaben, kann Erfolg haben und Anerkennung bekommen. Es besteht eine Zeitstruktur und der Erfahrungshorizont wird erweitert. Je stabiler der Patient durch diese Bereiche gestützt ist, desto langfristiger kann er die Abstinenz vom Suchtmittel einhalten. Zum Abschluss habe ich noch kurz die Möglichkeiten der arbeitsbezogenen Maßnahmen aufgelistet. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. 11
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