Gemeinsam für Bildung und Kinderrechte. Dein Buch für Nepal

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1 Gemeinsam für Bildung und Kinderrechte Dein Buch für Nepal

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3 Vorwort Was sind Kinderrechte? Inhaltsverzeichnis Kernprinzipien der Kinderrechtskonvention Fakten zu Kinderarmut Das Recht auf Bildung Childaid Network Impressum

4 Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, weltweit leiden Millionen von Kindern an Hunger oder vermeidbaren Krankheiten. Mehr als 150 Millionen Kinder werden als Arbeitssklaven ausgebeutet. Etwa 100 Millionen dürfen nicht zur Schule gehen. In unserer globalisierten Welt tragen wir alle Verantwortung dafür, dass Kinder überall zu ihrem Recht kommen. Wir haben diese kleine Broschüre zusammengestellt, um Euch Informationen, aber auch Anregungen zum Handeln zu geben. Konkret bitten wir Euch für die Kinder in Nepal. Nach den verheerenden Erdbeben 2015 werden die Schulen wieder aufgebaut, aber es fehlt an vielem. Mit den Erlösen dieses Büchleins stellen wir den Schulen Unterrichtsmaterialien, Schulmöbel, Bücher und Schulkleidung zur Verfügung. Danke für Euer Engagement. Vorwort Svenja Apphun Ehemalige Landesschulsprecherin Hessen für das Team von Childaid Network 6 7

5 25 Jahre Kinderrechtskonvention Laut der Konvention über die Rechte des Kindes, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) beschlossen wurde, ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (...). * In Deutschland trat die Konvention am 5. April 1992 in Kraft. Die Kinderrechte lassen sich thematisch in drei große Gruppen einteilen: Versorgungsrechte: dazu zählen zum Beispiel das Recht auf angemessenen Lebensstandard (einschließlich Nahrung und Unterkunft), auf Zugang zu Gesundheitsdiensten und auf Bildung. Schutzrechte: in diese Gruppe fallen zum Beispiel das Verbot jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und der Schutz vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung. Beteiligungsrechte: Kinder haben das Recht auf eine eigene Meinung, das Recht sich zu versammeln, ein Recht auf soziale Integration und das Recht auf Partizipation in eigenen Angelegenheiten. Was sind Kinderrechte? 8 *Artikel 1 (1) 9

6 Kinderrechte sind Menschenrechte Kinderrechte sind unveräußerlich: Sie können weder erworben, verdient oder verliehen noch aberkannt oder verwirkt werden.... egalitär: Sie stehen allen Menschen zu und lassen ihrer Natur nach keinerlei Diskriminierung zu.... unteilbar: Sie bilden einen Zusammenhang zwischen sich wechselseitig bedingenden Rechten, die in ihrer Gesamtheit und Einheit die Würde des Menschen schützen.... universell: Sie gelten weltweit und beschreiben einen Grundbestand an Rechten, der für alle Menschen gilt

7 Wo werden Kinderrechte nicht beachtet? Mehr als 150 Millionen Kinder zwischen fünf und vierzehn müssen arbeiten Osteuropa Zentralasien 3 Mio Mittlerer Osten Nordafrika 8 Mio Ostasien Pazifik 22 Mio 30% und mehr Lateinamerika Karibik 12 Mio Südasien 44 Mio 10-29% weniger als 10% keine Angaben Afrika südlich der Sahara 69 Mio 12 Quelle: unicef (Zahlen aus ) 13

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9 Recht auf Gleichbehandlung Artikel 2: Achtung der Kinderrechte; Diskriminierungsverbot (1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds. (2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder seiner Familienangehörigen geschützt wird. Recht auf Überleben und persönliche Entwicklung Artikel 6: Recht auf Leben (1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein Recht auf Leben hat. (2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes. Artikel 24: Gesundheitsvorsorge (...) (2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern; b) sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten; (...) Die Kernprinzipien der Kinderrechtskonvention 16 Auszüge aus der Konvention über die Rechte des Kindes 17

10 Wohl des Kindes Artikel 3: Wohl des Kindes (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung (1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten (...) Maßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen (...) Achtung vor der Meinung des Kindes Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit (1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. 18 Auszüge aus der Konvention über die Rechte des Kindes 19

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12 Artikel 27: Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklungen angemessenen Lebensstandard an. (...) (3) Die Vertragsstaaten treffen gemäß ihren innerstaatlichen Verhältnissen und im Rahmen ihrer Mittel geeignete Maßnahmen, um den Eltern und anderen für das Kind verantwortlichen Personen bei der Verwirklichung dieses Rechts zu helfen, und sehen bei Bedürftigkeit materielle Hilfs- und Unterstützungsprogramme insbesondere im Hinblick auf Ernährung, Bekleidung und Wohnung vor. Wenn jetzt nicht geholfen wird, werden 2030: 167 Millionen Kinder in extremer Armut leben. 69 Mio Kinder im Alter unter fünf Jahren zwischen 2016 und 2030 sterben. 60 Millionen Kinder im Grundschulalter keine Schule besuchen. Fakten zu Kinderarmut 22 Auszüge aus der Konvention über die Rechte des Kindes Quelle: unicef 23

13 Fakten über Armut Entwicklung der Kindersterblichkeit Kinder machen fast die Hälfte aller in extremer Armut lebender Menschen aus. 1 von 4 Kindern in den reichsten Ländern der Erde lebt in Armut. In fast jedem Land sind Kinder stärker von Armut bedroht als Erwachsene. Nur etwa die Hälfte aller Länder auf der Welt sammelt Informationen zur Kinderarmut in ihrem Land. Jeden Tag sterben 22,000 Kinder an den Folgen von Armut. Fast 72 Millionen Kinder im Grundschulalter besuchten im Jahr 2005 keine Schule. Heute leben 1 Milliarde weniger Menschen in extremer Armut als vor 20 Jahren. (Todesfälle je 1000 Lebendgeburten, Kinder unter 5 Jahren) Subsahara-Afrika 179 Südasien Mittel- und Osteuropa Ostasien & Pazifik Latein-Amerika & Karibik Weltweit Quelle: unicef; The Borgen Project Quelle: unicef 25

14 2015 erreichte die Zahl der Flüchtlinge weltweit 56,8 Mio UNICEF weist darauf hin, dass über 50% aller Flüchtlinge unter 18 Jahre alt sind Mio 30 Mio 40 Mio 50 Mio 60 Mio Quelle: UNHCR,

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16 Artikel 28: Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen; b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen; c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen; d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen; e) Maßnahmen treffen, die den (...) Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern. (2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht. (3) Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen. UN Milleniumsziel Nr.2: * Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht auf eine kostenlose, qualifizierte Grundschuldbildung. Das Recht auf Bildung 30 Auszüge aus der Konvention über die Rechte des Kindes * von allen Regierungen im Jahr 2000 verabschiedet 31

17 Artikel 29: Bildungsziele; Bildungseinrichtungen (1) Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen; b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln; c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt (...), sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln; d) das Kind auf ein (...) Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern (...) vorzubereiten (...) 32 Auszüge aus der Konvention über die Rechte des Kindes 33

18 Alphabetisierungsrate weltweit in Prozent >97% 90-97% 80-90% 70-80% 60-70% 50-60% <50% 34 Quelle: UN Human Development Report 2007/

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20 Unsere Vision Kinderrechte und Bildung für alle Kinder Wir engagieren uns für Bildung für bedürftige Kinder und Jugendliche, weil dies Armut beseitigt und Zukunft schafft. Nur durch Zugang zu Bildung erhalten die Ärmsten der Armen eine Chance, ein besseres Leben für sich, ihre Familien und Dorfgemeinschaften aufzubauen. Wir zielen auf Nachhaltigkeit. Verbündet mit verlässlichen Partnern vor Ort Unser Netzwerk in den Projektgebieten besteht aus vertrauenswürdigen Partnern der jeweiligen Kulturkreise. Sie kennen die Nöte der Kinder und Familien, sprechen ihre Sprache und wissen, was gebraucht wird. Sie teilen unsere Vision. Durch die persönlichen Verbindungen vor Ort können wir in enger Kooperation die Projekte wirkungsvoll realisieren. Persönlich und verlässlich Unser Team eint die Vision Zugang zu Bildung für alle Kinder. Wir setzen unsere Zeit, unser Geld und unsere Talente ein, damit diese Vision Wirklichkeit wird. Wir sind für Dich und unsere Partner persönlich engagiert. Netzwerk für Kinder Liebevoll und partnerschaftlich, dennoch professionell und nachhaltig so wollen wir für die Kinder wirken. Dabei vernetzen wir uns mit starken Partnern, in den Projektregionen aber auch bei uns. Wir leben Kooperation und Netzwerk, denn gemeinsam sind wir stärker und besser. Effektiv und nachhaltig Mit wenig viel bewegen das ist unser Ansatz. Deswegen investieren wir eher in Lehrerausbildung und Sozialarbeitereinsatz als in Gebäude. Wir geben keine Almosen, sondern Hilfe zur Selbsthilfe. Childaid Network 38 39

21 Sparsam und transparent Unser Team arbeitet überwiegend ehrenamtlich. Unsere Kosten für Verwaltung und Spenderbetreuung liegen unter 6%. Stiftungsrat, Wirtschaftsprüfer, das DZI, die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt prüfen und kontrollieren uns regelmäßig. Wir legen größten Wert auf Transparenz. Du kannst Dich darauf verlassen, dass Deine Hilfe ankommt! Eindrucksvolle Zahlen 2016: Über Jugendliche, die nie zur Grundschule gingen, wurden bisher alphabetisiert Jugendliche haben wir in Handwerksberufen ausgebildet und zu Einkommen verholfen. Childaid Network Projektmittel 2016: 36% Schulprogramme 1,56 Mio. 21% 23% 13% 7% Wiederaufbau Nepal Berufsbildung Straßenkinder Sonstiges Mehr als 60% der Begünstigten in den Projekten sind Mädchen und Frauen. Mehr als Kinder und Jugendliche konnten in unseren Projekten bisher direkt gefördert werden

22 Gute Schulen für Bhandar (Nepal) Die Förderung durch das Nepalprojekt der Helene-Lange-Schule, Wiesbaden, hat Bildung in die entlegene Region Bhandar gebracht. Die schweren Erdbeben 2015 zerstörten viele Schulen und gefährdeten das Erreichte. Sofort nach den Beben unterstützten wir die Menschen in der Region mit Nothilfe. Behelfsschulen wurden erstellt. Wegen der großzügigen Spenden auch von SchülerInnen konnten wir Unterstützung für den Wiederaufbau versprechen wurde zunächst das Kinderhaus erdbebensicher wiederaufgebaut. Die Kinder freuten sich riesig über gute sanitäre Anlagen und schöne Räume, solar beheiztes Wasser und eine komfortable Küche. Es hat lange gedauert aber wir sind stolz darauf, dass wir die notwendigen Genehmigungen für den Wiederaufbau von sechs Schulen erhalten konnten. Wichtiger noch ist uns ein umfassendes Programm für Bildungsqualität. Durch mehrstufige Trainings von zunächst 100 Lehr- kräften sollen die Lernerfolge von etwa Kindern deutlich verbessert werden. Der gezielte Einsatz von Sozialarbeitern stärkt zudem das Bewusstsein der Dorfgemeinschaften für die Bedeutung des Bildungserfolgs der Kinder für die Region. Von unseren innovativen Plänen ist auch die Bundesregierung überzeugt und fördert unser Projekt 2017/2018 mit Euro. Mit der Aktion Dein Buch für Nepal wollen wir nun auch für eine gute Ausstattung der Schulen sorgen. In Nepal unterstützten wir 2016: 6000 Schülerinnen und Schüler 45 Lehrkräfte in 21 Schulen Wiederaufbau des Kinderhauses und von 6 Schulen 1 Kinderhaus 4 Gesundheitsstationen 42 43

23 Unsere Aktion: Dein Buch für Nepal bitte macht mit! Die Idee: Plant einen Solidaritätstag zu Kinderrechten an Eurer Schule. Und verkauft diese Broschüre an Eure MitschülerInnen und LehrerInnen. Für zumindest einen, damit alle mit dabei sind. Pinnt an eine Wand Buchrücken mit den Namen der Spender, so wird die Solidarität sichtbar. Dadurch lernen alle viel über Kinderrechte und was zu tun ist, damit alle Kinder ihre Rechte leben können. Gleichzeitig sammeln wir genügend Geld, um die neuen Schulen in Nepal auszustatten. Ein Satz Bücher kostet nur 5, eine Schuluniform nur 4 Fragen, Hinweise und Aktionsdokumentation bitte an: dein-buch-für-nepal@childaid.net Einen Satz mit Ideen, Unterlagen, Bildern, Postern etc. schicken wir Euch gerne zu! 44 45

24 V.i.S.d.P. Dr. Martin Kasper Redaktion: Svenja Apphun, Dr. Martin Kasper Design: Bernadette Diemer Rechte der Fotos bei Childaid Network Impressum Childaid Network Höhenblick 3, Königstein Tel.: Fax: Web: SPENDENKONTEN Commerzbank Frankfurt BLZ: Konto: IBAN: DE BIC: COBADEFFXXX DZ Bank Frankfurt BLZ: Konto: IBAN: DE BIC: GENODEFFXXX 46 47

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