Prüfungsklausuren für Teilbereich I. (Einkommensteuer I + II) Bearbeitungszeit: 180 min

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1 Prüfungsklausuren für Teilbereich I (Einkommensteuer I + II) Bearbeitungszeit: 180 min Die Prüfungsaufgaben aus dem Fachbereich "Einkommensteuer" bestehen aus zwei Teilbereichen (Einkommensteuer I und Einkommensteuer II), wobei beide Teilbereiche innerhalb der Bearbeitungszeit von 180 Minuten zu lösen sind. Maximal erreichbare Punktzahl: ESt Teil I: 35 Punkte ESt Teil II: 35 Punkte 1

2 ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2013 aus der Einkommensteuer vom Prüfungsteil: EStG Teil I Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl: 35 Punkte Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können. 2

3 Sachverhalt 1: (4 Punkte) Jo Kurt arbeitet als Buchhalter bei einem örtlichen Elektrogroßhandel. Im Jahr 2012 fuhr er an insgesamt 230 Tagen zu der 21 km von seiner Wohnung entfernt liegenden Arbeitsstätte. Da er aufgrund diverser Verkehrsvergehen in der Zeit vom bis seinen Führerschein abgeben musste, fuhr er in dieser Zeit (insgesamt 51 Arbeitstage) mit dem Bus zur Arbeit. Hierfür entstanden ihm nachweislich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 360 (3 Monatskarten zu je 120 ). Die restliche Zeit nutzte er sein Auto. Aufgabe: Ermitteln Sie die Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit von Herrn Kurt für 2012 unter genauer Angabe der gesetzlichen Grundlagen (, Absatz, Nr., Satz). Hinweis: Weitere Werbungskosten sind nicht angefallen. 3

4 Sachverhalt 2: (13 Punkte) Anna Nas verkaufte durch notariellen Vertrag vom das ihr gehörende Zweifamilienhaus in Leupoldsgrün für (Besitz, Nutzen und Lasten gehen am über). Das Haus (Baujahr 1972) hatte Frau Nas am für erworben und wurde bisher zur Hälfte selbstgenutzt (100 m 2 ) und zur anderen Hälfte (100 m 2 ) vermietet. Neben dem Kaufpreis zahlte Frau Nas beim Kauf Grunderwerbsteuer (3,5 % von ) und Nebenkosten (Notar, Grundbucheintragung etc.). Das Grundstück hat eine Fläche von insgesamt 350 m 2. Der Grund- und Bodenpreis beträgt nach wie vor 100 pro m 2. Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hatte Frau Nas u. a. die jährliche AfA als Werbungskosten geltend gemacht. Frau Nas ist Lehrerin am Gymnasium und nutzte ein Zimmer von 10 m 2 in der selbstgenutzten Wohnung als Arbeitszimmer im Rahmen ihrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Da es sich bei der Tätigkeit im Arbeitszimmer nicht um den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichten Tätigkeit handelte, wurden die Aufwendungen jeweils auf den Höchstbetrag von begrenzt. Aufgabe: Ist der Verkauf des Hauses steuerlich zu erfassen? Bitte begründen Sie Ihre Rechtsauffassung (inkl. Berechnung) unter genauer Angabe der gesetzlichen Grundlagen (, Absatz, Nr., Satz). 4

5 Sachverhalt 3: (18 Punkte) Axel Schweiß bewohnt im Haus seiner Eltern in Mainz sein ehemaliges Kinderzimmer. Er hat unmittelbar nach dem Abitur bis zum in Mainz Volkswirtschaft studiert und das Studium dort mit dem Erwerb des Bachelor beendet. Ab dem hat er sich an der Ludwig-Maximilians- Universität München eingeschrieben und strebt hier den Master im Fach Volkswirtschaft an. In der Zeit vom bis zum hat er bei der Firma Schott in Mainz gearbeitet und einen Bruttoarbeitslohn von erzielt. Werbungskosten sind hierfür in unstreitiger Höhe von angefallen. In München arbeitet Herr Schweiß ab dem stundenweise als Kellner im Rosa Panther und verdient hier monatlich 350. Der Lohn wird vom Arbeitgeber pauschal nach 40a Abs. 2 EStG versteuert. Im Zusammenhang mit dem Studium in München sind in 2012 folgende Kosten angefallen: Die monatlichen Mietkosten (inkl. Nebenkosten) für das von ihm angemietete Apartment in München belaufen sich auf 300. Soweit möglich, fährt Axel am Wochenende von München nach Mainz, da er hier über einen umfangreichen Freundeskreis verfügt und auch noch in der örtlichen Fußballmannschaft aktiv ist. Insgesamt ist er in 2012 an 30 Wochenenden von München nach Mainz gefahren (jeweils 3 Fahrten pro Monat). Die Fahrten wurden dabei stets mit der Bahn durchgeführt. Die Fahrkarte für jeweils eine Hin- und Rückfahrt kostete 80 (Abfahrt in München war am Freitag jeweils um Uhr, Abfahrt in Mainz am Sonntag um Uhr). Die Fahrt dauerte regelmäßig 5 ½ Stunden. Die einfache Entfernung von Mainz nach München beläuft sich auf 580 km. Für Bücher, Schreibmaterial und sonstige Arbeitsmittel sind unstreitig Aufwendungen in Höhe von 500 entstanden. Die Studiengebühren beliefen sich auf 500 pro Semester und damit auf insgesamt im Jahr Da er etwas knapp bei Kasse war, hat er 500 erst im Februar 2013 gezahlt. Aufgabe: Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen von Herrn Schweiß für 2012 unter genauer Angabe der gesetzlichen Grundlagen (, Absatz, Nr., Satz). Gehen Sie dabei von der für Herrn Schweiß günstigsten Rechtslage aus. Soweit sich Regelungen nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, nennen Sie bitte auch die genaue Regelung in den Richtlinien (R, Absatz, Nr., Satz). Hinweise: Die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen belaufen sich auf Weitere Kosten sind nicht entstanden. Bitte rechnen Sie aus Vereinfachungsgründen jeden Monat mit 4 Wochen und jeweils 30 Tagen. 5

6 ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2013 aus der Einkommensteuer vom Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl: 35 Punkte Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können. 6

7 Sachverhalt 1 (18 Punkte): Die Eheleute Marius Clearwater (M) und Frauke Clearwater (F) sind seit Jahren verheiratet und leben zusammen mit ihrer 21jährigen Tochter Karin (K) in einem gemeinsamen Haushalt in Mannheim. Die Eheleute haben stets eine gemeinsame Einkommensteuer-Erklärung abgegeben und wollen auch für das Jahr 2012 eine Zusammenveranlagung beantragen. Karin begann nach dem Abitur mit einer Ausbildung zur Bankkauffrau, die sie im Juni 2012 erfolgreich abschloss (40 Stunden/Woche). Im Juli und August 2012 arbeitete sie in Teilzeit (24 Stunden/Woche) bei der A-Bank als Bankkauffrau. Ab dem Wintersemester 2012 (Studienbeginn ) studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität in Heidelberg. Um näher an der Uni zu sein, bezog sie noch im Oktober 2012 ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft in Heidelberg. Die Wochenenden verbrachte sie meistens im Haus ihrer Eltern in Mannheim. Für das Studium in Heidelberg hatte K sich im Juni 2012 beworben, die Zusage erhielt sie im Laufe des September Aus den Unterlagen der Eheleute Clearwater ergeben sich die folgenden Informationen zur Ausbildungs- und Erwerbstätigkeit von Karin im Jahr 2012: Januar Juni (26 Wochen) Juli August (9 Wochen) Bruttoarbeitslohn Steuerabzugsbeträge 0 0 Arbeitnehmeranteile Sozialversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung In der Zeit von September bis Dezember 2012 (17 Wochen) übte K lediglich eine geringfügige Beschäftigung (»Minijob«) aus. Der monatliche Lohn betrug 300, die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 5 Stunden. Während des Studiums war K in 2012 über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversichert (»Familienversicherung«). 7

8 Aufgabe zu Sachverhalt 1: Im Rahmen des Beratungsgesprächs möchten die Eheleute Clearwater von Ihnen wissen, welche Förderungen im Rahmen der Einkommensteuer für ihre Tochter möglich sind. Gehen Sie bei den nachfolgenden Fragestellungen davon aus, dass die Freibeträge für Kinder günstiger sind als der Anspruch auf Kindergeld. 1. Für welche Zeiträume im Jahr 2012 kann K bei ihren Eltern als Kind im Sinne des EStG berücksichtigt werden? Begründen Sie Ihre Entscheidung (Paragraf, Absatz, ggf. Nummer und Satz der Vorschrift)! 2. Welche Freibeträge erhalten die Eltern für ihre Tochter Karin dem Grunde nach? Nennen Sie die möglichen Freibeträge und geben Sie die genaue gesetzliche Fundstelle an (Paragraf, Absatz, ggf. Nummer und Satz der Vorschrift). Beziehen Sie sich auf die aus dem Sachverhalt erkenntlichen Angaben. Berechnungen sind nicht erforderlich. 3. Wie hoch sind die unter 2. genannten Freibeträge? 4. Die Eltern von K haben im Kalenderjahr 2012 bereits Kindergeld beantragt und erhalten. Inwieweit ist dies im Rahmen der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer bedeutsam? Erläutern Sie dies kurz, ohne auf konkrete Berechnungen einzugehen. 5. Können weitere aus dem Sachverhalt erkenntliche Positionen bei den Eltern eine steuerliche Entlastung bewirken? Erläutern Sie kurz Ihre Lösung und geben Sie ggf. genaue gesetzliche Fundstellen an (Paragraf, Absatz, ggf. Nummer und Satz der Vorschrift). Berechnungen sind nicht erforderlich. 8

9 Sachverhalt 2 (7 Punkte): Adrian Apparatus (A, 37 Jahre, ledig) ist seit vielen Jahren bei der Rundumsorglos-Versicherung in Wiesbaden angestellt. Zum bezog er ein neu errichtetes Einfamilienhaus (EFH) in Mainz- Hechtsheim. Vorher wohnte er in einer Mietwohnung in Wiesbaden. Den Bauantrag für das EFH hatte A im Frühjahr 2011 gestellt, die Fertigstellung erfolgte im Laufe des April Aus den Unterlagen, die A Ihnen im Beratungsgespräch vorgelegt hat, sind folgende Aufwendungen aus dem Jahr 2012 ersichtlich: 1. Fliesenarbeiten im Erdgeschoss des EFH Im Zuge der Neubaumaßnahmen hat A im Erdgeschoss des EFH die Fliesen durch einen Handwerksbetrieb verlegen lassen. Die Rechnung enthält u.a. folgende Positionen: Fliesen»terra cotta«4.000 Sonstiges Material 350 Anteilige Kosten Maschinen (Fliesenschneider) 50 Fliesen verlegen im EG, Arbeitsleistung Zwischensumme Mehrwertsteuer 19 % Rechnungsbetrag Renovierung Mietwohnung Nach dem Umzug in das neue EFH hat A die Mietwohnung durch einen Fachbetrieb renovieren lassen. Die Rechnung enthält u.a. folgende Positionen: Malerarbeiten Wohnung pauschal Tapete und Farbe pauschal 100 Zwischensumme Mehrwertsteuer 19 % 247 Rechnungsbetrag

10 3. Schlüsselnotdienst Am hatte A seinen Schlüssel für das EFH verloren, er musste daher einen Schlüsselnotdienst in Anspruch nehmen. Dieser stellte ihm 150 inkl. einer Anfahrtspauschale von 30 in Rechnung. Den in Rechnung gestellten Betrag bezahlte A direkt vor Ort an den Mitarbeiter des Schlüsseldienstes über ein mobiles EC-Cash-Gerät. 4. Gartenarbeiten am EFH Im Spätherbst 2012 beauftragte A ein Gartenbauunternehmen mit der Pflege des im Sommer neu angelegten Gartens. Für das Rasenmähen und den Heckenschnitt wurden A 350 in Rechnung gestellt. Materialkosten sind keine angefallen. Aufgabe zu Sachverhalt 2: 1. Ermitteln Sie die höchstmögliche Steuerermäßigung nach 35a EStG. Unterstellen Sie dabei, dass die formellen Voraussetzungen vorliegen. Begründen Sie Ihre Lösung auch anhand der genauen gesetzlichen Vorschrift (Paragraf, Absatz, Satz der Vorschrift)! 2. Welche formellen Voraussetzungen müssen für die Gewährung der Steuerermäßigung vorliegen? 10

11 Sachverhalt 3 (10 Punkte): Die Eheleute Beatrix (B) und Christian (C) Kauz leben seit Jahren zusammen mit ihrem 7jährigen Sohn Kevin (K) in Berlin in einem gemeinsamen Haushalt. Bei Kevin wurde im Jahr 2010 ein Grad der Behinderung von 80 festgestellt. C ist bei den Berliner Verkehrsbetrieben angestellt. B arbeitet gelegentlich im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses als Aushilfe, der Lohn wird zutreffend pauschal versteuert (»Minijob«). Die Eheleute möchten eine Zusammenveranlagung beantragen. Aus den in Ihrer Beratungsstelle vorliegenden Unterlagen ergeben sich u.a. die nachfolgenden Informationen zum Kalenderjahr 2012: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 19 EStG von Christian Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betragen zutreffend im Kalenderjahr. Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung von Beatrix Die pauschal versteuerten Einnahmen von Beatrix belaufen sich auf insgesamt Einkünfte aus Kapitalvermögen Die Eheleute haben ein gemeinschaftliches Festgeldkonto. Die hieraus erzielten Zinseinnahmen betragen Ein Freistellungsauftrag wurde in maximalem Umfang gestellt, für die übersteigenden Zinsen sind Steuerabzugsbeträge in zutreffender Höhe einbehalten und abgeführt worden (»Abgeltungsteuer«). Eine Überprüfung des Steuereinbehalts bzw. eine Günstigerprüfung soll nicht erfolgen. Behinderung Kevin Auf Grund der Behinderung sind häufige Fahrten zu Arztbesuchen und Therapien erforderlich. Diese Fahrten führt B mit dem Familienauto durch. Da das Fahrzeug Ende 2011 neu angeschafft wurde, haben die Eheleute die zurück gelegten Fahrten in einem Fahrtenbuch festgehalten, auch die entstandenen Fahrzeugkosten wurden zutreffend festgehalten. Danach wurden km für Fahrten zu Ärzten und Therapien zurückgelegt. Der individuelle Kilometersatz für das benutzte Auto beträgt 0,32 /km. Kevin selbst erzielte keinerlei steuerpflichtigen Einkünfte und gab bisher noch nie eine Steuererklärung ab. Kosten für Heilbehandlungen von Kevin entstanden den Eltern in Höhe von 4.000, hiervon wurden erstattet. 11

12 Sonstige Aufwendungen der Eheleute Bei C wurde im Jahr 2012 eine Augen-Laser-Operation erfolgreich durchgeführt. Die Kosten hierfür betrugen Eine Kostenbeteiligung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgte nicht. Aufgabe zu Sachverhalt 3: Ermitteln Sie anhand der oben aufgeführten Informationen die Höhe der abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen. Gehen Sie dabei davon aus, dass die Eheleute den höchstmöglichen Abzug wünschen und alle ggf. erforderlichen Anträge gestellt werden. Weitere Einnahmen bzw. Einkünfte liegen nicht vor. Begründen Sie Ihre Lösung auch anhand der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (Paragraf, Absatz, ggf. Nummer und Satz der Vorschrift). 12

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