t in einer Hochschule?
|
|
- Eugen Bach
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Was bedeutet t Verantwortungsübernahme t in einer Hochschule? Friedrich Stratmann, HIS GmbH Hannover, den 22. März 2011
2 Verantwortung / Verantwortlichkeit in Hochschulen ein Dauerthema! Thematisierung Warum? Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
3 Thematisierung Paul lvl Valery (1895): Richtet t den Forschern Laboratorien ein mit allem, was sie brauchen, und lasst sie dann mit sich allein * Verantwortung für gute Wissenschaft und Forschung Verantwortung für gute Lehre Verantwortung für Organisation und Infrastruktur *) zitiert nach: Klages, H.; Hetzler, H.W.: Entwicklungswege der Forschungsorganisation, in: Mayntz, R. (Hg.): Bürokratische Organisation. Köln 1971, S. 174 Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
4 Klärung wichtiger Begriffe Verantwortung im Kontext von Organisation ist der Beitrag einer Entscheidung zur Unsicherheitsabsorption. (Luhmann 2006, S. 197) Entscheidungen optieren für eine bestimmte Zukunft. Jedes künftige Gli Gelingen und Misslingen verweist itauf die Entscheidung zurück. ük Verantwortlichkeit ist die Zuschreibung dieser Verantwortung auf Personen. Entscheidungen selbst haben keine Dauer; Personen ja, im Sinne von Entscheidungsprämissen Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
5 Zusammenhänge Verantwortlichkeiten im Kontext von rechtlichen Normen Verantwortung im Kontext von Unsicherheitsabsorption einer Entscheidung Verantwortlichkeiten im Kontext von Organisation Muss ich ih annehmen? Verantwortung t im Kontext von Unsicherheitsabsorption einer Entscheidung Will ich annehmen? verteilen von Verantwortung, zerstreuen von Verantwortung betäuben von Verantwortungsgefühlen verschieben von Verantwortung organisierte Exkulpation Organisationen sorgen für passende Legitimationen Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
6 Zuschreibung von Verantwortlichkeiten im Kontext von rechtlichen Normen Recht und Regelwerke setzen Anforderungen mit Legitimationswirkung nach Außen. Öffentliches Recht Privatrecht Strafrecht Besondere gesetzliche Verpflichtungen z. B. UVV z. B. Staatliche Arbeitsschutz vorschriften Fürsorgepflicht (Arbeitsvertrag, 618) Verkehrssicherungspflicht, ( 823 BGB) fehlerhaftes Tun oder Unterlassen Geltungsbereich Normadressat z. B. Betreiber, Unternehmer Pflichten Sanktionen Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
7 Zuschreibung von Verantwortlichkeiten im Kontext von Organisation Verantwortlichkeit auf Basis formaler Stellung und realem Tun in der Organisation Verantwortlichkeit tli it auf Basis eines Arbeits- bzw. Dienstvertrages Verantwortlichkeit auf Basis organisationsrechtlicher Fixierung (z. B. GmbH Gesetz, Hochschulgesetz, Art. 5 Abs. 3 GG) Verantwortlichkeit aufgrund einer besonderen Beauftragung g (Delegation) Verantwortlichkeit aufgrund vorausgegangenen Handelns (Schaffen einer Gefahrensituation) Verantwortlichkeit aufgrund eines Vertrauensverhältnisses bzw. einer freiwilligen Gewährsübernahme Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
8 Zuschreibung von Verantwortlichkeiten in der Organisation Hochschule durch Hochschulgesetz Quelle: Universität i Bonn, / i i h /h h h / i if Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
9 Zuschreibung von Verantwortlichkeiten in Organisationen durch Pflichtenübertragung Quelle: Ulrich Glauche, Rödl & Partner, Nürnberg Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
10 Zuschreibung von Verantwortlichkeiten in der Hochschule im Arbeitsschutz [RECHT und ORGANISATION] (GUV-SR 2005, Kap. 3) GUV- Die LeiterInnen müssen in ihrem SR 2005 Verantwortungsbereich sorgen für Umsetzung zentraler Vorgaben des Arbeits und Umweltschutzes inder Hochschule sicherheitsgerechte Organisation desbetriebes vorschriftsmäßige Nutzung überlassener Gebäude, Räume, Einrichtungen und Geräte rechtzeitiges Einholen und Verlängern erforderlicher Genehmigungen sowie Veranlassen von Prüfungen unverzügliche Beseitigung erkannter Unfall und Umweltgefahren im eigenen Verantwortungsbereich oder Meldung an die Hochschulleitung Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
11 Formale Organisation (Verantwortlichkeit) und Verantwortungsübernahme Gerichtsfeste Organisation/Formale Organisationsstruktur Gelebte Organisation/ Verantwortungsübernahme Formale Organisation festlegen (interne Richtlinien, Fachpersonal)? Verantwortlichkeiten in Verträgen benennen Regelmäßige Prüfungen Dokumentationen (AGU Managementsystem) Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
12 Organisation Hochschule und Rahmenbedingungen für Verantwortungsübernahme Autonomie von Forschung und Lehre heterarchische Organisationsstruktur Personalität der Hochschulbeziehungen h h Fragmentierte Organisation mit einer Vielzahl von Fachkulturen Vielfalt von Arbeitsorganisationen (Kleinbetrieb, Familie, Team, Ich AG) Person Disziplin/ Fach Organisation Wissenschaft als Lebensform (unverbindliche Zeitstrukturen) Hohe Fluktuation Abwägung gzwischen Belastungsrisiko und Arbeitserfolg Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
13 Handlungsempfehlungen g Dem Wissenschaftler Verantwortung für die Infrastruktur nahebringen HochschullehrerInnen, h h DekanInnen Dk und InstitutsleiterInnen ihre Verantwortlichkeiten qua Funktion in der Organisation (Hochschulgesetz) verdeutlichen Kongruenzen von Verantwortung und Verantwortlichkeit herstellen sinnvolle Arbeitsteilungen; Delegation Schnittstellen zwischen Ebenen der Verantwortlichkeiten i definieren dfii und festlegen (Vermieter, Mieter, Nutzer) photocase.d de/bastografie Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Friedrich Stratmann Tel.: 0511/ Forum Gebäudemanagement am 22. und 23. März
Unternehmer- / Arbeitgeber- / Betreiberverantwortung für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. im Kontext der Hochschulorganisation
Unternehmer- / Arbeitgeber- / Betreiberverantwortung für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz im Kontext der Hochschulorganisation 1 Unternehmer-, Arbeitgeber-, Betreiberverantwortung/-verantwortlichkeit
MehrVerantwortung für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz im Hochschulbereich
Verantwortung für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz im Hochschulbereich Friedrich Stratmann AK der FH-Kanzler Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutz April 2006 1 Leitsätze [1] Die Hochschule
MehrPflichten im Gebäudemanagement und die Delegation von Verantwortung
HIS FORUM GEBÄUDEMANAGEMENT 22. 23. Pflichten im Gebäudemanagement und die Delegation von Verantwortung Pflichten im Gebäudemanagement Pflichten einer Person ergeben sich aus der Verantwortung seines Handelns.
MehrMitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar
Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Dienstanweisung zum Vollzug von Ausgabe Rechtsvorschriften des Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes 06/2005 in der Bauhaus-Universität
MehrBetreiberverantwortung im Technischen Facility Management der Hochschulen Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in der Praxis
ATA Tagung 2016 Betreiberverantwortung im technischen Facility Management der Hochschulen Aachen, 13. Mai 2016 Agenda Betreiberverantwortung im Technischen Facility Management der Hochschulen Rechtliche
Mehr508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten
508 BGI 508 Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen.
MehrDer Sicherheitsbeauftragte. - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen
Der Sicherheitsbeauftragte - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen Was sind Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte
MehrWarum das Ganze? Warum das Ganze? Einleitung. Gefährdungsbeurteilung. Fragen. Grundlagen
Einleitung Warum das Ganze? Feuerwehrleute: Gefahren für Gesundheit und Leben Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz: (Ober)Bürgermeister Bestmöglicher Schutz vor Gefahren Welche Maßnahmen
MehrPraxiswissen Umweltmanagement Urte Ketelhön, Ingo Holzkamm, Joachim Müller
Praxiswissen Umweltmanagement Urte Ketelhön, Ingo Holzkamm, Joachim Müller Umweltmanagement im Dienstleistungsbereich Beispiel Hochschulen Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die
MehrCompliance Management in der Praxis
Compliance Management in der Praxis Fachvortrag beim Regionalkreistreffen Berlin Brandenburg der DGQ Am 03.November 2014 in Potsdam Referent: Frank Machalz, Geschäftsführer envigration Umwelt- und Unternehmensberatung
MehrSicherheitsfachkräfte und Gefahrstoffbeauftragten
Tagung der Sicherheitsfachkräfte und Gefahrstoffbeauftragten 03. bis 05.09.2008 in Nürtingen Emotionen und Rationalität in der Sicherheitsarbeit - Verantwortlichkeit und Qualität 1 Verantwortlichkeit Warum
MehrVerantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme
Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten
Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen
MehrALLGEMEINE LABORORDNUNG
ALLGEMEINE LABORORDNUNG der Fachhochschule Hof als interne Richtlinie in Erfüllung der Arbeitgeberverantwortung der Hochschulleitung Inhaltsverzeichnis 1. Ziele S. 2 2. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
MehrAlcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015
Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer
Mehr3. Hygiene Forum Bonn. CIRS im Krankenhaus. Risikomanagement und Fehlerkultur. 24. August 2006
3. Hygiene Forum Bonn 24. August 2006 CIRS im Krankenhaus Risikomanagement und Fehlerkultur María Ines Cartes Risikomanagerin Ärztliche Qualitätsbeauftragte Was ist Risikomanagement? Systematische Vorgehensweise,
MehrInformation zur Verantwortlichkeit für die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz in der Universität Bremen
Universität Bremen - Der Kanzler - Information zur Verantwortlichkeit für die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz in der Universität Bremen I. Allgemeines (1) Die Rechtsvorschriften über den Arbeitsschutz
MehrUnterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
Mehr3.9 Gefahrstoffmanagement
Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 5 3.9 Gefahrstoffmanagement 3.9.1 Ziel / Zweck Sachgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen ist sowohl im Hinblick auf die mögliche Gefährdung von Menschen und
MehrW W W. M A R T I N - M A N T Z. D E
W W W. M A R T I N - M A N T Z. D E A G E N D A Idee der Gerichtsfesten Organisation Martin Mantz GmbH Projekt Georg Gerichtsfeste Organisation Georg Compliance Manager - 2 - R E F E R E N Z E N ( A U
MehrEcoStep 5.0. Aktualisierung des integrierten Managementsystems für kleine und mittlere Unternehmen
EcoStep 5.0 Aktualisierung des integrierten Managementsystems für kleine und mittlere Unternehmen Ausgangssituation Dem integrierten Managementsystem EcoStep 4.0 liegen die Kernforderungen der Regelwerke
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz
Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtspflichten Wer hat Pflichten? Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? Wer hat Rechtspflichten? Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz Unternehmensform
MehrArbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention
Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien
Mehrverhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden.
verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. Gestützt auf die Werte von Visana setzt der Verhaltenskodex den Rahmen
MehrArbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)
Lösungsmöglichkeiten Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Hofmeister Fremde Mitarbeiter im Betrieb 6 5.10.2006
MehrQUALITÄTSSICHERUNG. wie kontrolliert eine Gemeinde beauftragte Fremdfirmen?
QUALITÄTSSICHERUNG wie kontrolliert eine Gemeinde beauftragte Fremdfirmen? Qualitätssicherung Die Qualität der Leistung ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Auftraggeber und Auftragnehmer! 2 Qualitätssicherung
MehrBeschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8697 Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt, Energie Hannover, den 13.09.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes
MehrInformation Schulleiterinnen und Schulleiter Sitzung, Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter, Sitzung A.
Arbeitsschutz Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Information Schulleiterinnen und Schulleiter Sitzung, 23.04.2012 Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter,
MehrDer Weg zur gerichtsfesten Organisation!
Vortrag Der Weg zur gerichtsfesten Organisation! Referent:, Göttingen 1 von 18 Zertifikat = Sicherheit? Erlangt man durch zertifizierte Systeme automatisch die Rechtssicherheit? 2 von 18 Managementsysteme
MehrSicherheitsorganisation in der Schule
Sicherheitsorganisation in der Schule und Unternehmerverantwortung der Schulleitung Direktorentagung Ministerialbeauftragter Obb-West Realschulen Walter Schreiber Kommunale Unfallversicherung Bayern 8.
MehrSicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011
Sicherheitsfachkräfte-Tagung 2012 Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Bad Kissingen, 17. April 2011 Friedrich Hodemacher 1 Rechtsgrundlagen Unternehmerverantwortung Haftung 2 Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz,
MehrATA Tagung 2011 in Bremen Aktuelle HIS Projekte und Vorhaben ( )
ATA Tagung 2011 in Bremen Aktuelle HIS Projekte und Vorhaben (2010 2011) 17.06.2011 Ralf Tegtmeyer Bauliche Entwicklung Bauliche Entwicklungsplanung (u.a. U Kiel, U Hamburg, U Köln) Flächenbedarf Nutzungskonzepte
MehrVerantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen
Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei
MehrVerantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen
Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 3. Fachtagung 14./15.03.2013 Regelungen - Begriffe BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BetrSichV
MehrBetrieb eines bundesweiten Standards Erfahrungen, Problem, Lösungsansätze
In medias res Betrieb eines bundesweiten Standards Erfahrungen, Problem, Lösungsansätze Stefan Marx Der Senator für Inneres und Sport Bremen Betrieb eines bundesweiten Standards Erfahrungen Es funktioniert
MehrImpulsvortrag II Unterstützte Beschäftigung in der Praxis
Impulsvortrag II Unterstützte Beschäftigung in der Praxis Köln ggmbh in Kooperation mit Gestaltung der Einstiegsphase und Schnittstellen zur Qualifizierungsphase aus Sicht des UB Anbieters Gestaltung der
MehrVerhaltenskodex für Lieferanten und Unterlieferanten
Verhaltenskodex für Lieferanten und Unterlieferanten Verfasser: Iso Raunjak Version: 1.00 Datum: 31. Januar 2011 1. Einführung... 3 1.1. Verpflichtungen der SFS unimarket AG... 3 1.2. Verpflichtungen der
MehrTechnische Hochschule Mittelhessen (THM) Hochschulzertifikat. Fachkraft für Betreiberverantwortung
Hochschulzertifikat Fachkraft für 1 Technische Hochschule Mittelhessen (THM) Die THM gehört mit 14.130 Studierenden zu den 4 größten öffentlichen Fachhochschulen in Deutschland. In 11 Fachbereichen werden
MehrSmaller and better regulation Chance für die staatliche Aufsicht?
Chance für die staatliche Aufsicht? Dipl.-Phys. Ernst-Friedrich Pernack Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) URL: http://lasi.osha.de E-Mail: lasi.bb@masgf.brandenburg.de Gliederung:
Mehr2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen
Inhaltsübersicht 1 Einführung und Verzeichnisse 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/2 Checklisten/Formulare/Vorlagen
MehrRechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz
Rechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz Themen: Vertragsarten im Überblick Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit Zeitarbeit sicher, gesund und erfolgreich Unterscheidungsmerkmale zu Werkvertrag
MehrU S N G omnicon engineering GmbH
SCHULUNGSANGEBOT U S N G omnicon engineering GmbH Wir... schulen mit modernsten Präsentationstechniken bieten praxisnahe Beispiele haben langjährige Dozentenerfahrung bei anerkannten Bildungsträgern schulen
MehrCE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen
CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen B e g r i f f s e r k l ä r u n g Was ist EG-Konformität / CE-Kennzeichnung? CE = Communauté Européenne (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
MehrLandkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0
Roberto da Costa Gonçalves Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim Christian Kerperin Abteilung Natur und Landschaft Landkreis Grafschaft Bentheim Gliederung 1. Gesetzesgrundlagen 2. Pflichten
MehrBestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System
Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm
MehrHaftung der Kommunen und ihrer Bediensteten am Beispiel der Abwasserbeseitigung
3. Forum Recht der kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft 24. September 2012 in Kiel Haftung der Kommunen und ihrer Bediensteten am Beispiel der Abwasserbeseitigung Prof. Dr. Christoph Brüning Lehrstuhl
MehrInhalt. Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie...
11 1 Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie........................................ 17 2 Rechtsstellung.................................... 2.1 Gesetzliches Regelwerk..............................
MehrGesund und sicher arbeiten
BMVZ - Erfahrungsaustausch Gesund und sicher arbeiten Christian Reinke, BGW Berlin, 30. April 2010 BuS Erstinfo 2010-1 Überblick Die BGW Aufgaben Leistungen Arbeitsschutzzahlen Der Bereich Betriebsärztliche
MehrDIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Plan zur Umsetzung
DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG Plan zur Umsetzung Herausforderungen und Auswirkungen Verpflichtung Datenschutz-Governance-Struktur Rechtsgrundlagen Rollenverteilung Transparenz Maßnahmen Literaturempfehlung
MehrBest Practice Organisation des Arbeitsschutzes in Hochschulen
Best Practice Organisation des Arbeitsschutzes in Hochschulen Beobachtungen und Wertungen durch HIS Ingo Holzkamm, Joachim Müller Münster, 1 Inhalt Aktuelle Vorschriftenlage Beobachtungen zur Hochschulpraxis
MehrBeauftragtenwesen Problem oder Lösung?
Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten
Mehr1/3 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Handbuch 1/3 Seite 1 1/3 Inhaltsverzeichnis Teil 1/1 Vorwort 1/2 Herausgeber und Autoren 1/3 Inhaltsverzeichnis 1/4 Inhalte der Software 1/5 Neue Systematik beim Vorschriften- und Regelwerk
MehrBetriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes
3.1 Betriebsinterne Organisation Folie 1 Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes Unternehmer Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Aufsichtsführender Betriebsrat Sicherheitsbeauftragter
MehrCheckliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM
Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Ansprechpartner: Guido Schwabe Tel.: +49 201 8128 272
MehrLET S GET TO THE POINT.
LET S GET TO THE POINT. 1 Energiewende Welche Talente sind unter Beachtung der (u.a. rechtlichen) Rahmenbedingungen zur Umsetzung notwendig? Dr. Thomas Starlinger 2 Inhalt Energiewende in Österreich Zielvorgaben
MehrUmsetzung der Gebäuderichtlinie
Umsetzung der EU-Geb Gebäuderichtlinie in KärntenK Mag. Sonja Köffler Abteilung 7 - Wirtschaftsrecht und Infrastruktur Amt der Kärntner Landesregierung Gebäuderichtlinie 2002/91/EG Umsetzung durch den
MehrI. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZUR QUALITÄTSSICHERUNG UND -ENTWICKLUNG
Teilgrundordnung Qualitätssicherung und -entwicklung an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Aufgrund des 7 Abs. 1 in Verbindung mit 76 Abs. 2 Nr. 1 und 74 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes (HochSchG)
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz
Mehr508-1 BGI Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten
508-1 BGI 508-1 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten (siehe 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, 13 Abs. 2 ArbSchG, 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII,
MehrSystematisch aufbauen
Systematisch aufbauen Betreiberverantwortung FAMOS 13. User Forum Leipzig 08.05.2014 Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Glauche Rödl & Partner GbR 1 Vorstellung Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Glauche Ulrich Glauche Dipl.-Ing.
MehrHessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Änderungen im Vollzug aus Sicht der staatlichen Aufsichtsbehörden Entwicklung 2002 Betriebssicherheitsverordnung
MehrBedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden.
Bedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden. Dagegen muß die Annahmeerklärung als solche vorliegen. Privatautonomie Der einzelne soll seine Rechtsverhältnisse
MehrVertragsgestaltung für Marie Curie-Wissenschaftler. Dr. Nicola Staeck Nationale Kontaktstelle Mobilität
Vertragsgestaltung für Marie Curie-Wissenschaftler Dr. Nicola Staeck Nationale Kontaktstelle Mobilität Informationsveranstaltung zum Bewerbungsaufruf ITN Bonn, 25./26. Oktober 2010 Marie Curie-Vertragsnetzwerk
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
NR. 980 10. SEPTEMBER 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz vom 01. September
MehrMANAGEMENTSYSTEME - EIN GEWINN FÜR VERANTWORTLICHE?
MANAGEMENTSYSTEME - EIN GEWINN FÜR VERANTWORTLICHE? SiFa-Tagung der BG-RCI am 10./11.10.2012 in Bad Kissingen Rudolf Kappelmaier, Wacker Chemie AG, Werk Burghausen, Konzern-Managementsystem Die Inhalte
MehrHerzlich Willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern
Herzlich Willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern Vortrag Gewerbeaufsicht aktuell am 12.November 2014, Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS, Lars Hansen 1 Arbeitsschutzmanagement auf
MehrUmweltprüfung an der Universität Tübingen
Umweltprüfung an der Universität Tübingen Auftakt-Workshop Joachim Müller Ingo Holzkamm Tübingen, 20.03.2009 1 Inhalt 1. Vorstellung Berater und Firma 2. Konkretisierung des Verfahrens 3. Rückfragen der
MehrSafetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können.
Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. 18.10.2017 VfA Forum Interlift 2017 1 ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz,
MehrAgenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration
Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- 1 Agenda 1 2 3 4 5 Ziel des Vortrages Vorteile der Integration Hat sich etwas geändert in den Managementnormen? Praktische
MehrIWW Studienprogramm. Modul XXV (R1): Grundzüge des Vertrags- und Haftungsrechts. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches
MehrGesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.
MehrAnsatzpunkte und Praxisprobleme bei der Umsetzung des 42 Abs. 6 SchG NRW. Prof. Dr. Joachim Merchel Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen
Ansatzpunkte und Praxisprobleme bei der Umsetzung des 42 Abs. 6 SchG NRW Prof. Dr. Joachim Merchel Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen 1. Vorbemerkungen: (a) Gegenstand des 42 Abs. 6 SchG Vernachlässigung
MehrWelche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?
Welche Hürden bestehen bei einer Mieterhöhung wegen Sanierungsmaßnahmen? Haus- und Grundbesitzerverein Ingolstadt e.v. Vortrag vom 14.11.2017, Stadttheater Ingolstadt 15.11.2017 1 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
MehrDienstanweisung für Arbeitsschutz
Seite 1 von 5 Diese DA gilt ab: 01.07.2009 Diese DA ersetzt die Fassung vom: Änderungshinweise: 01.06.1999 Formelle Änderung Verteiler (Geltungsbereich) Alle Mitarbeiter des UKS Erstellt am 04.06. 2009
MehrAudit-Bericht ISO 9001
Audit-Art: 4. Wiederholungsaudit Audit-Grundlage / Standard / Ausgabedatum: ISO 9001:2008 ohne Produktentwicklung Handbuch / Revision / Datum 8; 9.12.2013 Audit-Zeitraum vor Ort (Solltermin): 2013-12-19-2013-12-19
MehrAntrag auf Abschluss - Werkvertrag
Antrag auf Abschluss - Werkvertrag Antragsteller/in: Institut: Auftragnehmer: Frau / Herrn: wohnhaft: für die Zeit vom bis Begründung und Beschreibung des Werkes: Höhe des Honorars: Angaben zu Berechnungsgrundlagen
Mehr6. & 7. Juli 2012 in Nürnberg
1 Bürgerschaftliches Engagement aus Sicht der Wissenschaft www.ehrenamtskongress.de 6. & 7. Juli 2012 in Nürnberg Prof. Dr. Doris Rosenkranz, Nürnberg Ziele Ausgangslage Ehrenamt als Baustein der Demokratie
MehrFortbildungen im Bereich Güterverkehr
Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Angebote für die Soldata 2017 Ladungssicherung gemäß VDI 2700a In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen zu rechtlichen Grundlagen, der Wirkung
MehrAkkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Prof. Dr. Andreas Musil Vizepräsident für Lehre und Studium Universität
Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Vizepräsident für Lehre und Studium Universität Potsdam Gliederung I. Einleitung II. Organisation und Rechtsgrundlagen der Akkreditierung
MehrVorstellung des Netzwerks
Vorstellung auf dem Tide Voigt Marianne Walther von Loebenstein Joachim Müller - Jörg Romanski September 2016 1 Situation Forschung: Verbünde, Cluster und Sonderforschungsbereiche sind als interdisziplinäre
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrRABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren
Umsetzungspflichten der Industrie beim Erscheinen neuer Verordnungen technischen Regeln Stand der Sicherheitstechnik Haftungsfragen bei Nichtbeachtung Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt
Mehr2013 / Nr. 116 vom 11. Dezember 2013. 369. Geschäftsordnung des Rektorats der Universität für Weiterbildung Krems
2013 / Nr. 116 vom 11. Dezember 2013 369. Geschäftsordnung des Rektorats der Universität für Weiterbildung Krems 1 369. Geschäftsordnung des Rektorats der Universität für Weiterbildung Krems Präambel Das
MehrSamira Fazlić. Mängel am Bauträgerobjekt- Verwalter was nun?
Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Samira Fazlić Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mängel am Bauträgerobjekt- Verwalter was nun? 1 Erwerber
MehrDie rechtskonforme elektronische Rechnung. Was steckt dahinter?
www.pwc.com Die rechtskonforme elektronische Rechnung Was steckt dahinter? Zürich, Oktober 2015 Einleitung Einleitung Gesetzlicher Rahmen in der Schweiz Risiken und Problemstellungen Schlussfolgerungen
MehrArbeitsschutzkonzept für
Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften
Mehr4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN
4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN SYSTEMATISIERUNG(1) Unternehmensträgerschaft: Welcher (öffentliche) Rechtsträger übt beherrschenden Einfluss aus? Bund (zb ÖBIB: http://www.oebib.gv.at/beteiligungen/) Länder
MehrVorlesung Öffentliches Recht I. Einführung
Vorlesung Öffentliches Recht I Einführung Organisation Zeitplan und Folien im Netz Kontakt E-Mail: matthias.baecker@kit.edu Sprechstunde: Mittwoch, 14:30 Uhr (bitte mit Anmeldung)!! Tutorium bei Herrn
MehrDelegation von Unternehmerpflichten Risiko und Chance
DELEGATION VON UNTERNEHMERPFLICHTEN Delegation von Unternehmerpflichten Risiko und Chance 1 ias Aktiengesellschaft Gründung 1976 als ias Stiftung Eines der führenden deutschlandweiten Dienstleistungsund
MehrLiegenschaftspolitische Rahmenbedingungen in der BRD
Forschungsprojekt zum Themenfeld Wissenschaftsökonomie Workshop Allokation und Steuerung von Flächenressourcen in Hochschulen (FLHO) Liegenschaftspolitische Rahmenbedingungen in der BRD Bauliche Hochschulentwicklung
MehrUnsichere Produkte und die rechtlichen Konsequenzen
1. Worum geht es? Produkte, besonders Elektrogeräte, Telekommunikationsgeräte, aber auch Sportboote, Spielwaren, Druckbehälter, Schutzausrüstungen etc. pp. 2. Wer ist betroffen? Hersteller Importeur Bevollmächtigte
MehrUnternehmenspolitik der conferdo GmbH & Co. KG
der 29.09.2014 Seite 1 von 3 Seit der Gründung im Jahr 2002 ist conferdo ein ebenso verläßlicher wie innovativer Partner für die Realisierung anspruchsvoller Schweiß- und Stahlbaukonstruktionen weltweit.
MehrSatzung des Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) in der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen
Satzung des Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) in der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen Vom 16. Mai 2013 Satzung des Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS)
MehrSchulungen bei Jungbluth
Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS! Ausbildung und Unterweisung für Fahrer von Flurförderzeugen Ausbildung Hubarbeitsbühnen-Bediener Sicherheitsunterweisung Erdbaumaschinenführer Praktische Abseilschulungen
MehrConformityZert GmbH. Zertifizierungsprozess ISO 27001
ConformityZert GmbH Zertifizierungsprozess ISO 27001 ISO/IEC 27001 Ein ISO 27001 Zertifikat ist das offizielle Gütesiegel für Informationssicherheit. Kunden und Geschäftspartnern beweist es, dass im zertifizierten
MehrVorstellung. Dipl. Betriebswirt (FH) Dipl. Wirt. Ing. (FH)
Vorstellung Thomas Scheib, Dipl. Betriebswirt (FH) Dipl. Wirt. Ing. (FH) 1989 bis 1996 Controller im Fertigungsbereich 1996 bis 1997 Referent in internem Optimierungsteam IN 1997 bis 2007 diverse Leitungsfunktionen
Mehr