Fachbereich Energie Gebäude Umwelt

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2 Fachbereich Energie Gebäude Umwelt Besondere Bestimmungen der sordnung für den Bachelorstudiengang Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster (BB EGU) vom 23. Mai 2012 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 200 (GV. NRW. S. 44), zuletzt geändert am 31. Januar 2012 (GV. NRW. S. 0) und des 1 des Allgemeinen Teils der sordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Münster hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Energie Gebäude Umwelt der Fachhochschule Münster folgende Besondere Bestimmungen der sordnung erlassen:

3 Inhaltsübersicht Seite 1 Geltungsbereich Ziel des Studiums, Zweck der, Bachelorgrad Zugangsvoraussetzungen Regelstudienzeit, Studienumfang, Aufnahme des Studiums... 4 Anrechnung von Leistungen... 4 Besondere sformen... 4 prüfungen des Studiums... Praxisphase... Bachelorarbeit... Kolloquium Zeugnis, Gesamtnote Inkrafttreten Anlage 1.1 bis 1.3 Studienpläne Anlage 2 Wahlpflichtkatalog 2

4 1 Geltungsbereich Diese Besonderen Bestimmungen gelten für den Bachelorstudiengang Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster (BB EGU) und bilden mit dem Allgemeinen Teil der sordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Münster (AT PO) die sordnung für diesen Studiengang. 2 Ziel des Studiums, Zweck der, Bachelorgrad (1) Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. (2) Das zur Bachelorprüfung führende Studium soll unter Beachtung der allgemeinen Studienziele ( HG) auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden sowohl theoretische als auch anwendungsbezogene Inhalte des Studienfachs vermitteln und dazu befähigen, Vorgänge und Probleme aus dem Berufsfeld des Ingenieurs zu analysieren, praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten und dabei auch außerfachliche Bezüge zu beachten. Das Studium soll die wissenschaftlichen und analytisch-konzeptionellen Fähigkeiten der Studierenden entwickeln und sie auf die Bachelorprüfung vorbereiten. (3) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat die für eine selbständige Tätigkeit im Beruf notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat und befähigt ist, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden selbstständig zu arbeiten. (4) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird gemäß HG der Hochschulgrad Bachelor of Engineering, Kurzbezeichnung B.Eng. verliehen. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums im Bachelorstudiengang Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster ist die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation und der Nachweis einer praktische Tätigkeit (Praktikum) von 13 Wochen Dauer, die mit fachlich einschlägigen Arbeitstechniken und mit Fragen der Betriebsorganisation und des Arbeitsablaufs vertraut gemacht haben soll. (2) Studienbewerberinnen oder -bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Zugangsvoraussetzungen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, z. B. über den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDAF) mit einer Bewertung von 4 im Durchschnitt (für die Bereiche Hörverstehen, Mündlicher Ausdruck, Leseverstehen und Schriftlicher Ausdruck ) oder über einen gleichwertigen Nachweis. (3) Das Praktikum gemäß Absatz 1 ist grundsätzlich vor Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung nachzuweisen. Evtl. fehlende Zeiten des Praktikums sind zu frühestmöglichen Zeitpunkt nachzuholen; der entsprechende Nachweis ist regelmäßig bis zum Beginn des dritten Fachsemesters zu führen. 3

5 4 Regelstudienzeit, Studienumfang, Aufnahme des Studiums (1) Das Studium umfasst einschließlich aller sleistungen eine Regelstudienzeit von sechs Semestern. (2) Das für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Studienvolumen (Umfang des notwendigen Lehrangebots) umfasst je nach gewählter Vertiefungsrichtung 13 bis 143 Semesterwochenstunden (SWS), der Studienaufwand gemäß AT PO beträgt Leistungspunkte. Weitere Details sind den anliegenden Studienplänen (Anlage 1) zu entnehmen. (3) Das Studium des ersten Fachsemesters kann im Jahresrhythmus zum Wintersemester aufgenommen werden. Anrechnung von Leistungen Gleichwertige Leistungen im Sinne von AT PO können grundsätzlich bis zu einem Umfang von maximal 120 Leistungspunkten angerechnet werden. Die Bachelorarbeit und das Kolloquium sind grundsätzlich im Studiengang Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster zu absolvieren. Besondere sformen (1) Eine prüfung kann anstatt aus der Klausurarbeit ( 1 AT PO) oder der mündlichen ( 1 AT PO) auch aus einer Hausarbeit, einer Projektbearbeitung oder einer Präsentation, bzw. aus einer Kombination von Klausurarbeit oder mündlicher und einer der besonderen sformen bestehen. (2) In der Hausarbeit, der Projektbearbeitung (Projektmodul) oder der Präsentation soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er im jeweiligen die Zusammenhänge erkennt und hierzu spezielle Aufgabenstellungen in der besonderen sform eigenständig bearbeiten kann. (3) Die saufgabe für eine besondere sform wird in der Regel von nur einer prüfenden Person gestellt. In fachlich begründeten Fällen, insbesondere wenn die Inhalte des s in mehreren Lehrveranstaltungen und von mehreren Lehrenden vermittelt worden sind, kann die saufgabe auch von mehreren prüfenden Personen gestellt werden. Dabei prüft jede Person nur den von ihr gestellten Anteil an der saufgabe. In diesem Fall legen sie die Gewichtung der Anteile vorher gemeinsam fest. (4) Bei der Abgabe bzw. vor der Präsentation der besonderen sarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie ihre oder er seine Arbeit - bei einer Gruppenarbeit den entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit - selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachten Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. () Bei einer Projektbearbeitung oder bei einer Präsentation sind die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der, insbesondere die für die Benotung maßgeblichen Tatsachen, in 4

6 einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis der ist der Kandidatin oder dem Kandidaten im Anschluss an die Projektbearbeitung oder Präsentation unter Ausschluss der Öffentlichkeit bekannt zu geben. () Im Übrigen gelten die Vorschriften über Klausurarbeiten und mündliche en entsprechend. () Weitere besondere sformen können den sausschuss zugelassen werden. prüfungen des Studiums (1) Aus dem Bereich der mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen sind folgende e en abzuschließen: Mathematik I Physik Messtechnik 1. Semester 1. Semester 1. Semester 3 (2) Aus dem Bereich der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen sind in allen Vertiefungsrichtungen folgende prüfungen abzulegen. Mathematik II Technische Mechanik Grundlagen der Chemie und Werkstoffe Strömungstechnik Thermodynamik Konstruktionstechnik Elektrotechnik 2. Semester 2. Semester 2. Semester 2. Semester 2. Semester Regelmäßige Teilnahme an den Praktika

7 (3) Aus dem Bereich der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen sind in den Vertiefungsrichtungen Energietechnik und Gebäudetechnik zusätzlich folgende prüfungen abzulegen. Strömungsmaschinen und Wärmeübertragung Steuerungs- und Regelungstechnik (4) Aus dem Bereich der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen sind in der Vertiefungsrichtung Umwelttechnik zusätzlich folgende prüfungen abzulegen. Grundlagen der angewandten Biologie und Verfahrenstechnik Angewandte Chemie () Aus dem Bereich der Ingenieuranwendungen sind in der Vertiefungsrichtung Energietechnik folgende prüfungen abzulegen. Konventionelle Strom- und Prozesswärmeerzeugung Biomasse, Kraft-Wärme- Kopplung, Mobilität Gasversorgung Feuerungs- u. Gastechnik Heizungs- und Raumlufttechnik I Wasser- und Windenergienutzung. Semester Sonnenenergienutzung Geothermie und. Semester Elektrizitätsversorgung. Semester Kälte- und Wärmepumpentechnik und Immissionsschutz. Semester Wärmeübertrager und Wärmenetze. Semester

8 () Aus dem Bereich der Ingenieuranwendungen sind in der Vertiefungsrichtung Gebäudetechnik sind folgende prüfungen abzulegen. Heizungs- und Raumlufttechnik I Feuerungs- u. Gastechnik Gebäudeautomation Heizungs- und Raumlufttechnik II Sanitärtechnik Integriertes Planen Anlagentechnik. Semester. Semester. Semester. Semester () Aus dem Bereich der Ingenieuranwendungen sind in der Vertiefungsrichtung Umwelttechnik folgende prüfungen abzulegen. Aktuelle Themen der Umwelttechnik Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung, Mobilität Wassernetze Abfallwirtschaft Immissionsschutz Wasser- und Windenergienutzung Wasserversorgung Abwassertechnik. Semester. Semester. Semester 3

9 () In den fächerübergreifenden en sind in der Vertiefungsrichtung Energietechnik folgende prüfungen abzulegen. Netzwerk EGU und Betriebswirtschaftslehre 1. Semester Erfolgreiche Teilnahme am Netzwerk und Projekt EGU () In den fächerübergreifenden en sind in der Vertiefungsrichtung Gebäudetechnik folgende prüfungen abzulegen. Netzwerk EGU und Betriebswirtschaftslehre Bauvertragsrecht 1. Semester Erfolgreiche Teilnahme am Netzwerk und Projekt EGU () In den fächerübergreifenden en sind in der Vertiefungsrichtung Umwelttechnik folgende prüfungen abzulegen. Netzwerk EGU und Betriebswirtschaftslehre Technisches Englisch 1. Semester Erfolgreiche Teilnahme am Netzwerk und Projekt EGU (11) Im Wahlpflichtbereich sind in der Vertiefungsrichtung Energietechnik wahlfreie prüfungen aus dem katalog gemäß Anlage 2 in einem Umfang von Leistungspunkten abzulegen. (12) Im Wahlpflichtbereich sind in der Vertiefungsrichtung Gebäudetechnik wahlfreie prüfungen aus dem katalog gemäß Anlage 2 in einem Umfang von Leistungspunkten abzulegen. (13) Im Wahlpflichtbereich sind in der Vertiefungsrichtung Umwelttechnik wahlfreie prüfungen aus dem katalog gemäß Anlage 2 in einem Umfang von Leistungspunkten abzulegen. Praxisphase (1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster ist eine Praxisphase von mindestens 12 Wochen zu absolvieren, die regelmäßig im sechsten Fachsemester stattfinden soll. (2) Die Praxisphase soll die Kandidatin oder den Kandidaten an die spätere berufliche Tätigkeit konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in Betrieben oder anderen Ein-

10 richtungen der Berufspraxis heranführen. Die Praxisphase soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gesammelten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. (3) Zur Praxisphase wird zugelassen, wer 1. an der Fachhochschule Münster im Bachelorstudiengang Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik eingeschrieben oder als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist und 2. alle prüfungen bis einschließlich des 3. Fachsemesters bis auf eine bestanden hat. (4) Über die Zulassung zur Praxisphase entscheidet der sausschuss am Fachbereich Energie Gebäude Umwelt der Fachhochschule Münster auf Antrag. () Während der Praxisphase wird die praktische Tätigkeit der Kandidatin oder des Kandidaten eine Lehrende oder einen Lehrenden des Fachbereichs Energie Gebäude Umwelt der Fachhochschule Münster begleitet und betreut. () Die Kandidatin oder der Kandidat hat über die Praxisphase einen schriftlichen Bericht mit Darstellung und Reflexion ihrer oder seiner Erfahrungen anzufertigen. Der Bericht und das Zeugnis der Einrichtung der Berufspraxis sind Grundlage für die Beurteilung einer erfolgreichen Teilnahme. () Die Praxisphase ist erfolgreich absolviert, wenn 1. ein qualifizierendes Zeugnis der Einrichtung der Berufspraxis über die Mitarbeit der Kandidatin oder des Kandidaten vorliegt, 2. die praktische Tätigkeit der Kandidatin oder des Kandidaten dem Zweck der Praxisphase entsprochen und die Kandidatin oder der Kandidat die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben zufrieden stellend ausgeführt hat; das Zeugnis der Einrichtung der Berufspraxis ist dabei zu berücksichtigen. () Über die erfolgreiche Teilnahme an der Praxisphase stellt die Betreuerin oder der Betreuer der Praxisphase einen Teilnahmenachweis aus. Mit Vorliegen dieses Nachweises erwirbt die Kandidatin oder der Kandidat 1 Leistungspunkte für das Praxisphase. Bachelorarbeit (1) Der Richtwert für den Umfang des Textteils der Bachelorarbeit beträgt 30-0 Seiten DIN A 4 (mit ca Zeichen je Seite). (2) Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Bachelorarbeit) beträgt zehn Wochen. (3) Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer 1. an der Fachhochschule Münster im Bachelorstudiengang Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik eingeschrieben oder als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist, 2. zur Praxisphase gemäß zugelassen ist und mindestens Wochen der Praxisphase absolviert hat und 3. alle prüfungen bis auf zwei aus dem. Fachsemester mit Erfolg absolviert hat.

11 (4) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich an den sausschuss zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese nicht bereits früher vorgelegt wurden: 1. der Nachweis über die in Absatz 3 genannten Voraussetzungen, 2. eine Erklärung über bisherige Versuche zur Bearbeitung einer Bachelorarbeit und zur Ablegung der Bachelorprüfung in dem gewählten oder in einem verwandten oder vergleichbaren Studiengang sowie darüber, ob Versäumen einer Wiederholungsfrist der sanspruch erloschen ist. Dies gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge. Dem Antrag soll eine Erklärung darüber beigefügt werden, welche prüfungsberechtigte Person zur Betreuung der Bachelorarbeit bereit ist. () Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit kann schriftlich bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen sversuche zurückgenommen werden. () Über die Zulassung entscheidet der sausschuss. Die Zulassung ist zu versagen, wenn 1. die in Absatz 3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder 2. die Unterlagen unvollständig sind oder 3. im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine entsprechende Bachelorarbeit der Kandidatin oder des Kandidaten ohne Wiederholungsmöglichkeit als nicht ausreichend (,0) bewertet worden ist. Im Übrigen darf die Zulassung nur versagt werden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat im Geltungsbereich des Grundgesetzes ihren oder seinen sanspruch im gleichen Studiengang Versäumen einer Wiederholungsfrist verloren hat. () Für die bestandene Bachelorarbeit erhält die Kandidatin oder der Kandidat 12 Leistungspunkte. Kolloquium (1) Das Kolloquium ergänzt die Bachelorarbeit und ist eigenständig zu bewerten. (2) Zum Kolloquium kann die Kandidatin oder der Kandidat nur zugelassen werden, wenn 1. die in Absatz 3 Ziffer 1 genannten Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen sind, 2. alle vorgeschriebenen e gemäß bestanden sind, die Praxisphase gemäß erfolgreich absolviert ist und damit 1 Leistungspunkte erworben wurden und 3. die Bachelorarbeit mindestens als ausreichend (4,0) bewertet worden ist. (3) Das Kolloquium wird als Präsentation mit anschließender mündlicher geführt. (4) Für das bestandene Kolloquium erhält die Kandidatin oder der Kandidat 3 Leistungspunkte.

12 11 Zeugnis, Gesamtnote In die Bildung der Gesamtnote gehen die Fachnoten mit den nach zugewiesenen Leistungspunkten einfach gewichtet ein, die Bachelorarbeit und das Kolloquium mit zweifacher Wichtung der zugeordneten Leistungspunkte. 12 Inkrafttreten Die Ordnung tritt zum Wintersemester 2012/2013 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Münster veröffentlicht. Sie gilt für alle ab dem Wintersemester 2012/13 neu eingeschriebenen Studierenden des Bachelorstudienganges Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Energie Gebäude Umwelt vom 1. Februar Münster, den 23. Mai 2012 Die Präsidentin der Fachhochschule Münster Prof. Dr. rer. pol. Ute von Lojewski 11

13 Studienverlaufsplan für den Bachelorstudiengang Energie- Gebäude- und Umwelttechnik in der Vertiefung Energietechnik E 1. Semester 2. Semester. Semester. Semester V Ü/S P LP V Ü/S P LP V Ü/S P LP V Ü/S P LP V Ü/S P LP V Ü/S P LP LP Mathematisch-naturwissenschaftliche e Mathematik I 2 0 Mathematik II Physik e der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen Technische Mechanik Technische Mechanik I Technische Mechanik II Grundlagen der Chemie und Werkstoffe Grundlagen der Chemie und Werkstoffe I Grundlagen der Chemie und Werkstoffe II Messtechnik Konstruktionstechnik Technisches Zeichnen mit Hilfe von CAD Konstruktionstechnik Elektrotechnik Elektrotechnik I Elektrotechnik II Strömungstechnik Thermodynamik Strömungsmaschinen und Wärmeübertragung Strömungsmaschinen Wärmeübertragung Steuerungs- und Regelungstechnik e der ingenieurwissenschaftlichen Anwendungen konventionelle Strom- und Prozesswärmeerzeugung Kraftwerkstechnik Prozessdampferzeugung Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung, Mobilität Wasser- und Windenergienutzung Sonnenenergie und Geothermie Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung I Elektrizitätsversorgung II Gasversorgung Feuerungs- und Gastechnik Feuerungs- und Gastechnik I Feuerungs- und Gastechnik II Heizungs- und Raumlufttechnik I Heizungstechnik I Raumlufttechnik I Kälte- und Wärmepumpentechnik und Immissionsschutz Kälte- und Wärmepumpentechnik Immissionsschutz Wärmeübertrager und Wärmenetze Wärmeübertrager Wärmenetze Fachübergreifende e Netzwerk/Projekt EGU und Betriebswirtschaftslehre Netzwerk/Projekt EGU (1) Betriebswirtschaftslehre e des Wahlpflichtbereichs Wahlpflichtmodul I gemäß Katalog (Anlage 2) 4 4 Praxismodule Auswertung der Praxisphase 1 1 Bachelorarbeit 12 Kolloquium 3 1 Summe SWS/LP Semesterwochenstunden Anzahl der en Anzahl der abzuprüfenden Leistungspunkte Anlage 1.2

14 Studienverlaufsplan für den Bachelorstudiengang Energie- Gebäude- und Umwelttechnik in der Vertiefung Gebäudetechnik G 1. Semester 2. Semester. Semester. Semester V Ü/S P LP V Ü/S P LP V Ü/S P LP V Ü/S P LP V Ü/S P LP V Ü/S P LP SWS LP Mathematisch-naturwissenschaftliche e Mathematik I 2 0 Mathematik II Physik e der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen Technische Mechanik Technische Mechanik I Technische Mechanik II Grundlagen der Chemie und Werkstoffe Grundlagen der Chemie und Werkstoffe I Grundlagen der Chemie und Werkstoffe II Messtechnik Konstruktionstechnik Technisches Zeichnen mit Hilfe von CAD Konstruktionstechnik I Elektrotechnik Elektrotechnik I Elektrotechnik II Strömungstechnik Thermodynamik Strömungsmaschinen und Wärmeübertragung Strömungsmaschinen Wärmeübertragung Steuerungs- und Regelungstechnik e der ingenieurwissenschaftlichen Anwendungen Heizungs- und Raumlufttechnik I Heizungstechnik I Raumlufttechnik I Heizungs- und Raumlufttechnik II Heizungstechnik II Raumlufttechnik II Sanitärtechnik Sanitärtechnik I Sanitärtechnik II Feuerungs- und Gastechnik Feuerungs- und Gastechnik I Feuerungs- und Gastechnik II Gebäudeautomation Integriertes Planen Integriertes Planen I Integriertes Planen II Anlagentechnik Kälte- und Wärmepumpentechnik Anlagenregelung Fachübergreifende e Netzwerk EGU und Betriebswirtschaftslehre Netzwerk EGU und Projekt EGU (1) Betriebswirtschaftslehre Bauvertragsrecht e des Wahlpflichtbereichs Wahlpflichtmodul I gemäß Katalog (Anlage 2) 4 4 Wahlpflichtmodul II gemäß Katalog (Anlage 2) 4 4 Praxismodule Auswertung der Praxisphase 1 1 Bachelorarbeit 12 Kolloquium 3 1 Summe SWS/LP Semesterwochenstunden Anzahl von en Anzahl der abzuprüfenden Leistungspunkte

15 Studienverlaufsplan für den Bachelorstudiengang Energie- Gebäude- und Umwelttechnik in der Vertiefung Umwelttechnik Anlage 1.3 U 1. Semester 2. Semester. Semester. Semester V Ü/S P LP V Ü/S P LP V Ü/S P LP V Ü/S P LP V Ü/S P LP V Ü/S P LP LP Mathematisch-naturwissenschaftliche e Mathematik I 2 0 Mathematik II Physik e der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen Technische Mechanik Technische Mechanik I Technische Mechanik II Grundlagen der Chemie und Werkstoffe Grundlagen der Chemie und Werkstoffe I Grundlagen der Chemie und Werkstoffe II Messtechnik Konstruktionstechnik Technisches Zeichnen mit Hilfe von CAD Konstruktionstechnik Elektrotechnik Elektrotechnik I Elektrotechnik II Strömungstechnik Thermodynamik Grundlagen der angewandten Biologie und Verfahrenstechnik Grundlagen der angewandten Biologie Grundlagen der angewandten Verfahrenstechnik Angewandte Chemie e der ingenieurwissenschaftlich Anwendungen Aktuelle Themen der Umwelttechnik Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung, Mobilität Wasser- und Windenergienutzung Wassernetze Wassernetze I Wassernetze II Wasserversorgung Wasserversorgung I Wasserversorgung II Abwassertechnik Abwassertechnik I Abwassertechnik II Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft I Abfallwirtschaft II Immissionsschutz Fachübergreifende e Netzwerk EGU und Betriebswirtschaftslehre Netzwerk EGU und Projekt EGU (1) Betriebswirtschaftslehre Technisches Englisch des Wahlpflichtbereichs Wahlpflichtmodul I gemäß Katalog (Anlage 2) 4 4 Wahlpflichtmodul II gemäß Katalog (Anlage 2) 4 4 Praxismodule Auswertung der Praxisphase 1 1 Bachelorarbeit 12 Kolloquium 3 1 Summe SWS/LP Semesterwochenstunden Anzahl von en Anzahl der abzuprüfenden Leistungspunkte

16 Katalog der Wahlpflichtmodule Anlage 2 e Leistungspunkte (LP) e aus den Bereichen der Ingenieuranwendungen gemäß Anlage 1 e aus den fachübergreifenden Bereichen gemäß Anlage 1 Projekt Energietechnik Projekt Gebäudetechnik Projekt Umwelttechnik Ausgewählte Kapitel der Energietechnik Ausgewählte Kapitel der Gebäudetechnik Ausgewählte Kapitel der Umwelttechnik Einschlägige e aus dem Bereich anderer Fachbereiche oder anderer Hochschulen nach vorheriger Abstimmung mit dem sausschuss (einmalig) 1

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