Anl.: Protokolle der Lenkungsgruppensitzungen vom und Messbericht des LANUV vom Strafanzeige

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1 Bezirksregierung Postfach Datum: 29. Juli 2011 Seite 1 von 6 Herrn Minister Johannes Remmel Herrn Staatssekretär Udo Paschedag Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW Schwannstr Düsseldorf Aktenzeichen: 11.7 bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Herr Schulz ruediger.schulz@bra.nrw.de Telefon: 02931/ Fax: 02931/ Per Mail - Seibertzstr PCB-Belastung in Dortmund; Berichterstattung Westdeutsche Allgemeine vom Westfälischen Rundschau Erlass vom heutigen Tag, - Az.: V sowie Telefonat zwischen Frau Dr. Hein und Herrn Müller Anl.: Protokolle der Lenkungsgruppensitzungen vom und Messbericht des LANUV vom Strafanzeige Sehr geehrter Herr Minister Remmel, sehr geehrter Herr Staatssekretär Paschedag, Ihren o. a. Erlass beantworte ich wie folgt: Hauptsitz: Seibertzstr. 1, Telefon: Wie ist Gelände der Firma Envio derzeit gegen den Zutritt unbefugter Personen gesichert? 3. Gibt es ergänzende Zutrittsbeschränkungen für die Halle 55? 5. Existiert ein Wachdienst? Das gesamte Gelände Kanalstraße 25 ist durch einen kompletten Betriebszaun abgesperrt. Der einzige Zugang zum Gelände ist im Bereich der Pforte. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche durch die Firma Vogt im Auftrag der Grundbesitz Kanalstraße besetzt. Zusätzlich sind auf dem gesamten Gelände mehrere Kameras installiert, deren Bilder in der Pforte überwacht werden. Zugang zum Gelände erhalten nur autorisierte Personen poststelle@bra.nrw.de Servicezeiten: Uhr und Uhr freitags bis Uhr Konto der Landeskasse Düsseldorf: WestLB Düsseldorf BLZ IBAN: DE BIC: WELADEDD Umsatzsteuer ID: DE

2 (Mitarbeiter der Firmen auf dem Gelände) oder Besucher die durch eine autorisierte Person eingeladen werden. Der Betriebsteil der Envio Recycling GmbH auf dem Grundstück Kanalstraße besteht aktuell aus den Hallen 1und 2 sowie aus Teilbereichen der Hallen 51 und 55. Die Hallen 1, 2 und der von der Envio-Recycling GmbH genutzte Teil der Halle 55 sind verschlossen und durch eine Alarmanlage gesichert. Der Hallenteil Halle 51 ist ebenfalls verschlossen. Die Halle 55 hat mehrere Zugänge, diese bestehen zum einen durch 4 große Hallentore und mehrere Türen. In den Bereich der Envio Recycling GmbH führen 2 Hallentore, diese sind durch Draht und eine Plombe gesichert. Die zwei weiteren Türen sind verschlossen und durch eine Hinweisschild (PCB Belastung) gekennzeichnet. Die weiteren Hallentore und Türen führen in den Bereich, der aktuell durch die Firma ABP genutzt werden. In der Halle wurde eine Staubabtrennung errichtet, der die Halle unterteilt, um der Firma ABP eine notwendige Nutzung zu ermöglichen. Diese Staubabtrennung ist aktuell ebenfalls durch Hinweisschilder gekennzeichnet und mit Klebesiegeln versehen. Ein unbemerktes Betreten des o. g. verschlossenen Teiles der Halle 55 ist nur möglich, wenn die hier installierte Alarmanlage außer Betrieb gesetzt wird. Seite 2 von 6 2. War die örtliche Gefahrenabwehrbehörde in die Entscheidung und Auswahl der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen eingebunden bzw. fand eine Abstimmung/gegenseitige Unterrichtung statt? Die Entscheidung und Auswahl erforderlicher Sicherungsmaßnahmen ist in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Behörden erfolgt. In den Lenkungsgruppensitzungen vom (Punkt 4) und (Punkt 13) ist das Thema der Geländesicherung ausführlich erörtert worden. Letztlich hat die verantwortliche Fa. Envio Grundbesitz GmbH entschieden, den Pfortendienst wie zuvor als 24-Stunden- Sicherung aufrecht zu erhalten und damit eine Sicherung zu gewährleisten. Diese Art der Sicherung wurde von allen beteiligten Behörden mitgetragen.

3 4. Wie wird kontrolliert, dass die veranlassten Sicherungsmaßnahmen wirksam sind? Seite 3 von 6 Die Betreiberpflichten für die Anlage liegen weiterhin bei der Envio Recycling GmbH. Diese Pflichten werden durch die Bezirksregierung 3 4 mal pro Woche überprüft, indem Aufsichtsbeamte das Betriebsgelände aufsuchen und kontrollieren, ob die Hallen verschlossen sind und die Staubabtrennung in der Halle 55 in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Die letzte Überprüfung vor Ort hatte am Mittwoch den stattgefunden. Zusätzlich ist anzumerken, dass vermutlich am Videoaufzeichnungen entstanden sind, die durch Herrn Klaus Brandt am heutigen Tage im Internet veröffentlicht wurden. Am kam es zu einer ersten Beschwerde per Mail durch die Firma ABP, dass sich in der Halle 55 unbekannte Personen Zugang verschafft haben und eine Türe unverschlossen wäre, diese aber bereits durch ABP am verschlossen worden ist. Auf Grund dieser Beschwerde wurde dieser Umstand direkt am gleichen Tage durch die Bezirksregierung vor Ort überprüft. Nach Auskunft von Herrn Stockmann (Grundbesitz Kanalstraße) wurde am kein Besuch von Herrn Brandt in der Pforte vermerkt. 6. Gibt es eine Dokumentation über die Sicherheitskontrollen? In der Pforte werden alle Betriebsfremden, die auf das Gelände gehen, in einer Liste dokumentiert und alle einfahrenden Fahrzeuge mit KFZ-Kennzeichen festgehalten. Von den regelmäßigen Kontrollen auf dem Gelände durch Mitarbeiter der Bezirksregierung werden bei festgestellten Auffälligkeiten und Mängeln Vermerke angefertigt. Die Einhaltung dieser Formalien wird durch die Bezirksregierung noch heute überprüft.

4 7. Ist es zutreffend, dass Herr Andree (Firma ABP) Schlüsselgewalt über das Envio-Gelände einschließlich der Hallen besitzt? Wenn ja, sind ihnen die Gründe für diese Regelung bekannt? Seite 4 von 6 Zur Zeit ist auf Grund eines Pachtvertrages die Grundbesitz Kanalstraße GmbH (ehemals Envio Grundbesitz GmbH) Eigentümer des Geländes. Historisch wurde früher das gesamte Gelände von der Firma ABB genutzt. Aus der Firma ABB entstanden u.a. die Firmen ABP und Envio. Die Firma ABP ist heute Mieter der Grundbesitz Kanalstraße. Auf Grund dieser Entwicklung sind alle Hallen mit einem einheitliches Schließsystem versehen und Herr Dr. Andree und weitere Personen mit Führungsaufgaben haben einen Generalschlüssel. Das Austauschen von einzelnen Schlössern ist aus Gründen des Brandschutzes nicht möglich, da ebenfalls die Feuerwehr im Einsatzfall einen einheitlichen Zugang zu allen Hallen haben muss. Staubabwehungen Die Messergebnisse des LANUV vom (s. Anlage) zeigen eine geringe Gesamtstaubbelastung von 1,18 g/m² bis 22,26 g/m². Bei diesen geringen Staubmassen muss mit erhöhten Schwankungsbreiten der Flächenbelastung gerechnet werden, da die Stauberfassung von kleinen Massen durch die Probenahme per Handfeger ungenau wird. Sieben der acht Fegeproben zeigen eine Flächenbelastung von 0,04 und 0,64 mg/m². Der Reinigungszielwert von 2,5 mg PCB/ m² wird deutlich unterschritten. Lediglich die Probe Nr. 4 zeigt einen Flächenwert von 2,9 mg/m². Angesichts der überwiegenden Einhaltung des Reinigungszielwertes und der erhöhten Fehlerschwankungen bei der Erfassung niedriger Staubmassen kommt das LANUV zu der Einschätzung, dass die Notwendigkeit von Reinigungsmaßnahmen vor der weiteren Sanierung des Envio- Geländes nicht gesehen wird. Vor diesem Hintergrund wird eine erhöhte Belastung der Umgebung durch Staubanwehungen vom Envio-Gelände und die Notwendigkeit einer Sicherung der Flächen nicht gesehen.

5 Bericht Werte verschleiert Seite 5 von 6 Zum Bericht Werte verschleiert ist der in der WAZ erhobene Vorwurf der Nichtinformation der Öffentlichkeit nicht korrekt. Vielmehr befindet sich der fragliche Bericht des LANUV in Kurzfassung mit den Messwerten auf der öffentlichen Internetseite des LANUV (s. 11_kurzf.pdf). Die Ergebnisse sind daher öffentlich verfügbar. Darüber hinaus haben Bezirksregierung und Stadt Dortmund in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom die Öffentlichkeit über den Anstieg der PCB- und Dioxin-/Furanbelastung im Staubniederschlag informiert. Auf die Internetseiten des LANUV und den dort hinterlegten Messbericht wurde dabei ausdrücklich hingewiesen. Die Mittelwerte der Belastungen PCB- und Dioxin- /Furanbelastung in den besonders zu schützenden Wohn-, Kleingarten- und Freizeitanlagen lagen zwar im Bereich der üblichen Belastungen des Ruhrgebietes. Unabhängig davon sind die Ursachen des Werteanstieges unklar und daher ist entsprechende Ursachenforschung zu betreiben. Aus dem Messbericht des LANUV war -neben meteorologischen Schwankungen- auch der Einfluss der Fa. Interseroh erkennbar. Dieses ist gemäß LANUV-Bericht vom belegt durch die Messstellen 3 und 14. Bestandteil des LANUV-Berichtes vom ist die Auswertung der vorherrschenden Windrichtungen (vorwiegend südwestlich bis westlich). Insgesamt kommt das LANUV zu dem Schluss, dass die hohen PCB-Einträge an den Messpunkten 3 und 14 den relevanten Einfluss der Firma Interseroh belegen. Die Situation der Fa. Interseroh ist seit Monaten Thema bei den Lenkungsgruppensitzungen. Die zuständige Gemeinsame Untere Umweltbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen hat die Firma aufgefordert, ein Gutachten mit Aussagen zu den PCB- Emissionen vorzulegen. Mit dem Gutachten ist in Kürze zu rechnen. Daneben hat die Untere Gemeinsame Umweltbehörde Gespräche über Emissionsminderungsmaßnahmen geführt. Als erste Maßnahme wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Befeuchtung des Schrottmaterials vor Verladung zur Minderung der Staubabwehungen beantragt. Diese Erlaubnis wurde mittlerweile erteilt. Die Wirksamkeit von weiteren Emissionsminderungsmaßnahmen wird von hier aus intensiv beobachtet.

6 Seite 6 von 6 Frage des MAIS (Herr Dr. Deden) mit der Bitte um Stellungnahme zu dem Vorwurf, der Arbeitsschutz sei nicht in der Lage gewesen, einen Termin vor Ort aufgrund einer Beschwerde vom wahrzunehmen. Es hat von Seiten der Firma ABP am Donnerstag den eine erste Beschwerde hinsichtlich des unberechtigten Betretens der Halle 55 und der unverschlossenen Türen gegeben. Dieser Beschwerde wurde umgehend noch am durch den Arbeitsschutz der Bezirksregierung vor Ort nachgegangen und das Verschließen der Türen sichergestellt. Am Samstag den kam es erneut zu einer weiteren Beschwerde durch ABP gleichen Inhalts. Hier wurde direkt am darauf folgenden Montag den ein gemeinsamer Termin für Dienstag vereinbart, da sowohl die Geschäftleitung von ABP, der Betriebsrat von ABP und der Vermieter (Grundbesitz Kanalstaße) notwendig waren, um eine zukünftige Regelung hinsichtlich dieser Problematik zu vereinbaren. Bei diesem Termin wurde vereinbart, die Hinweisschilder an den Türen und der Staubabtrennung anzubringen um zukünftig ein Betreten zu verhindern. Von Seiten der Firma ABP wurde zugesichert, zukünftig unbekannte Personen direkt anzusprechen und namentlich festzuhalten. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass am heutigen Tag seitens der Envio Recycling GmbH & Co und der Envio Grundbesitz Kanalstraße GmbH Strafanzeige erstattet wurde (s. Anlage). Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Müller

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