derpkvjede/jederversicherteinjungenjahrenineinkapitaldeckungsverfahreneinzahlen,damitdiebeiträgeimalternichtunbezahlbarwerden.
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- Dieter Christoph Beltz
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/9227 Beitragssteigerungen bei privaten Krankenversicherungen Vorbemerkung der Fragesteller IndenletztenMonatenberichtetenvieleMedienüberProblemeinderprivaten Krankenversicherung (PKV).ZumJahr2012sinddieBeiträgemassivgestiegen oftsinddiesteigerungenzweistellig,teilsliegensiesogarbei40prozent (vgl.z.b ). EinGrunddafürsindrasantsteigendeAusgaben.DieAusgabensteigerungen derpkvliegenseitjahrendeutlichüberdenendergesetzlichenkrankenversicherung (GKV). EinandererGrundsinddiehohenVerwaltungs-undAbschlusskosten.So habendiegesetzlichenkrankenkassenverwaltungskostenvonrund5prozent derausgaben,diepkvliegtimschnittinklusivederabschlusskostenbei 16,4 Prozent (vgl. Handelsblatt vom 6. Oktober 2010). EindritterwichtigerstrukturellerGrundfürdieBeitragssteigerungensinddie sinkendenzinsenaufdenkapitalmärkten.imgegensatzzuderfürzinsschwankungenunempfindlichensolidarischenumlagefinanzierungmussin derpkvjede/jederversicherteinjungenjahrenineinkapitaldeckungsverfahreneinzahlen,damitdiebeiträgeimalternichtunbezahlbarwerden.dieses KapitallegtdiePKVaufdenKapitalmärktenan.Derzuerwartendezukünftige ZinsundZinseszinswirdzurDeckungdererwartetenKostenindieBeitragsberechnungeinbezogen.DiederzeitzuerwartendenZinsenaufdieKapitalrücklagederPKVunterschrittennunerstmalsbeizweiUnternehmendenseit 50JahrengeltendenRechnungszinsmitderdirektenFolgevonBeitragserhöhungen,vorallembeijungenVersicherten.WeitereVersichererdürften folgen zumindest,wenndiekapitalmärkteweiterhinschlechtekonditionen bieten (vgl. Börsen-Zeitung vom 26. Januar 2012). AufgrundderBeihilferegelungenwechselnderzeitnoch untermstrich mehr VersicherteausderGKVindiePKV,aber2011wurdederNettozuwachs geringer.gäbeesdiedurchaussinnvollenregelungen,diedenpkv-versicherteneinenwechselindiegkvverbieten,nicht,würdensicherlichdeutlichmehrpkv-versicherteabwandern.denntrotzdervonderpkvals eingebautealtersvorsorge beworbenenkapitalbildungsteigendiebeiträgemit DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom13.April2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode demalternderversichertendeutlichan.vieleruheständlerinnenundruheständlerklagenüberbeiträge,diesievorgroßefinanzielleherausforderungen stellenoderdiesieschlichtnichtmehrzahlenkönnen.dasistletztlichdie GrundlagedesPKV-Geschäftsmodells:JungeundgesundeVersichertewerdenmitniedrigerenBeiträgen,alssieinderGKVzahlenmüssten,indiePKV gelockt.sindsieprivatversichert,istderwechselindiegkvaufgrundder gesetzlichenschrankenoderaberauchineinanderespkv-unternehmenaufgrunddesverlustesvonalterungsrückstellungen,dererforderlichenrisikoprüfungenundderdurchdasaltergestiegenenprämiensogutwieunmöglich. EinweiteresProblemverschärftesichseitdensogenanntenHartz-Reformen unddurchdiegrundausrichtungderarbeitsmarktpolitik.sosiehtdiebundesregierungspätestensseitdemdieselbständigkeitalseinengeeignetenwegaus derarbeitslosigkeitan.diesteigerungderselbständigenquoteistdaszielder Bundesregierung.DieSteigerungderSelbständigenquoteunddiedamitverbundeneZurückdrängungvonNormalarbeitsplätzenistabernichtinerster LinieeinAusweisgroßerInnovationskraftdesArbeitsmarktes,sondernein AnzeichenfüreinezunehmendePrekarisierung.Denndiesoentstehenden ArbeitsplätzesindzumeistunsicherunddasEinkommendarausistoftgering (vgl.z.b.bispinck/schulten,gewerkschaftlichestrategiengegenprekäre Beschäftigung in Deutschland, WSI, 2011, S. 2 ff.). Seit2009dürfendieprivatenKrankenversicherungen,wieauchdiegesetzlichen,niemandemwegenZahlungsrückständenkündigen.ImZusammenspielmiteinemhohenAnteilprekärtätigerSelbständigerführtdieszuhohen Zahlungsausfällen.NachAngabendesVerbandesderPrivatenKrankenversicherunggibtesmittlerweile144000säumigeBeitragszahlermitüber 554Mio. Euro Rückständen. IndenLändernderOrganisationfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklung (OECD)istdasdualeSystemmitPKVundGKVeinSonderfall;es gibt kein Land, das ein vergleichbares System unterhält. 1.WelcheBeitragssteigerungenhatesseit2000inderprivatenKrankenversicherunggegeben (bittediesteigerungprojahrangebenundnachdurchschnittlichen Einstiegs- und Bestandsprämien aufschlüsseln)? InderprivatenKrankenversicherung (PKV)existierenüber5000Einzeltarife. BeitragssteigerungenhängensehrstarkmitderAusgestaltungdieserTarifezusammen. GemäßeinerStatistikderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)gabesindemnachArtderLebensversicherungbetriebenenKrankenversicherungsgeschäftdurchschnittlichüberalleUnternehmenfolgendeBeitragssteigerungen: 20107,27 Prozent 20093,37 Prozent 20083,93 Prozent 20073,69 Prozent 20064,92 Prozent 20053,89 Prozent 20047,50 Prozent 20037,63 Prozent 20026,17 Prozent 20014,94 Prozent 20004,01 Prozent. EineweitergehendeAufteilung,aufgeschlüsseltnachdurchschnittlichenEinstiegs- und Bestandsprämien, ist nicht möglich.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ Wie hoch waren die jährlichen Ausgabesteigerungen seit 2000? GemäßBranchenzahlenergebensichfolgendejährlicheAusgabesteigerungen seit dem Jahr 2000: 20103,73 Prozent 20094,61 Prozent 20086,72 Prozent 20076,05 Prozent 20063,13 Prozent 20054,53 Prozent 20044,79 Prozent 20033,87 Prozent 20025,66 Prozent 20016,01 Prozent. 3.FindentrotzderAlterungsrückstellungeninderPKValterungsbedingte Beitragserhöhungen im Laufe eines Lebens statt? 4.WelcherAnteilanalterungsbedingtenKostensteigerungenwirddurchdas Aufbrauchen der Alterungsrückstellungen aufgefangen? 5.WelchenAnteilanalterungsbedingtenKostensteigerungenmüssendie Versicherten selbst durch Beitragserhöhungen tragen? DieFragen3,4und5werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DerbeiVertragsabschlussfestgelegteBeitragändertsichgrundsätzlichnicht aufgrundderdurchdasälterwerdendesversicherungsnehmersverursachten höheren Leistungen. DieBeiträgezurprivatenKrankenversicherungwerdennachdemÄquivalenzprinzipberechnet;dasheißt,siesindsobemessen,dasssiedenfürdiegesamte VertragsdauerzuerwartendenVersicherungsleistungenentsprechen.Derzum ZeitpunktderKalkulationbekanntealtersbedingteAusgabenanstiegwirdhierbei durch die Alterungsrückstellung berücksichtigt. InderBeitragskalkulationnichtberücksichtigtsinddiedurchKostenänderungenimGesundheitswesen,durchdenmedizinischenFortschrittoderdurcheine erhöhteschadenhäufigkeithervorgerufenenausgabensteigerungen.diesem VeränderungsrisikokannderVersichererdurcheineBeitragsanpassungRechnungtragen.DanachvergleichtderVersichererzumindesteinmaljährlichdie kalkuliertenversicherungsleistungenmitdenerforderlichenversicherungsleistungen.ergibtdiesegegenüberstellungeineabweichungvonmehrals 5Prozentbzw.10Prozent,werdendieBeiträgedemgeändertenLeistungsbedarf angepasst. 6.WiehochistderdurchschnittlicheBeitrageiner20-jährigen,einer30-jährigen,einer40-jährigen,einer50-jährigen,einer60-jährigen,einer70-jährigen,einer80-jährigenundeiner90-jährigenFrauineinerprivatenKrankenvollversicherung (bittegesondertfürbeamteundnichtbeamteausweisen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WiehochistderdurchschnittlicheBeitrageines20-jährigen,eines30-jährigen,eines40-jährigen,eines50-jährigen,eines60-jährigen,eines70-jährigen,eines80-jährigenundeines90-jährigenMannesineinerprivaten Krankenvollversicherung (bittegesondertfürbeamteundnichtbeamte ausweisen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie hoch ist der durchschnittliche Selbstbehalt? Gibt es hier einen Zusammenhang mit dem Alter? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9.WelcheEntwicklungbeiderNettoverzinsungderAlterungsrückstellungen gab es seit 2000 bezogen auf die gesamte Branche? WieistdieseEntwicklungbeidendreiderzeitkundenstärkstenVersicherungen verlaufen? WelchedreiUnternehmenhabendiederzeitschlechtesteVerzinsung,und wie hoch ist diese jeweils? BezogenaufdiegesamteBrancheistdieGesamt-Nettoverzinsungseitdem Jahr2000von7,2Prozentauf4,3ProzentimJahr2010gefallen.FürdasJahr 2011liegennochkeineBranchendatenvor.EinRückgangderNettoverzinsung warindiesemzeitraumauchbeidendreikundenstärkstenkrankenversicherungenzubeobachten.dieniedrigstendreiverzinsungenvonkrankenversicherungsunternehmenimjahr2010bewegensichzwischen0,1prozentund 2,9Prozent,diehöchstendreiNettoverzinsungenzwischen4,8Prozentund 5,1Prozent. 10.Istesrichtig,dassdurchniedrigeZinsendieBeiträgeinderPKVsteigen? NachdemderzeitbestehendenKalkulationssystemgibteskeinensolchen direktenzusammenhang.allerdingsstehenbeisinkendenzinsendenunternehmenwenigermittelzurlimitierungvonbeitragsanpassungenzurverfügung. 11.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dasseinEndedergegenwärtigenPhaseniedrigerZinsenbeideninderPKVüblichenAnlageformen nicht abzusehen ist? Wenn nein, wieso nicht? DieKrankenversichererinvestierenunterRisikogesichtspunktenüblicherweise infestverzinslicheanlageformen.diebundesregierungteiltzumjetzigen Zeitpunkt die Einschätzung, dass die Niedrigzinsphase noch anhält. 12.IstderBundesregierungdasProblembekannt,dassbeivielenRuheständlerinnenundRuheständlerndieteilsenormgestiegenenBeiträgeder PKVeinensohohenAnteilihrerRuhestandsbezügeausmachen,dassweder der Lebensstandard noch existenzsichernde Beträge übrigbleiben? Wie bewertet das die Bundesregierung? DieBundesregierungkannnichterkennen,dassdasbeschriebeneProblemüber Einzelfälle hinausreicht und somit charakteristisch für die gesamte PKV wäre.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9330 Unabhängigdavongilt,dassdiePKVihrerVerantwortunggeradeauchfürihre älterenversichertennachkommenmuss.sohabendieunternehmenihreversicherteninsbesondereüberdiemöglichkeitdeswechselsingünstigeretarife mitgleichartigemversicherungsschutzzuinformieren.außerdembestehtdie MöglichkeitdesWechselsindenbrancheneinheitlichenStandard-bzw.Basistarif, die besondere Regelungen zur Beitragsbegrenzung vorsehen. DieBundesregierungwiederumhatmitihrenjüngstenReformen z.b.im Arzneimittelbereich dazubeigetragen,denausgabenanstiegnichtnurinder gesetzlichen, sondern auch in der privaten Krankenversicherung zu begrenzen. 13.WelchenAnteilvomEinkommenbezahlen70-JährigeundÄlteredurchschnittlichfürihreprivateKrankenversicherung,wennsiekeinenSelbstbehalt vereinbart haben? WiehochistderAnteilderüber70-Jährigen,diekeinenSelbstbehaltvereinbart haben? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14.WasunternimmtdieBundesregierunggegendasProblemdersteigenden BeiträgeimAlter,außerdenAppellendesBundesministersfürGesundheitandiePKV, ihrehausaufgaben zumachen (vgl.financial TIMES DEUTSCHLAND, 14. September 2011, S. 16)? DieBundesregierunghatbereitsinderVergangenheitverschiedeneMaßnahmenbeschlossen,umdenAnstiegderPKV-BeiträgeimAlterzubegrenzen. DieProblematiksteigenderBeiträgederprivatKrankenversichertenimAlter wurdebereitsmitteder90er-jahredurcheineunabhängigeexpertenkommissionuntersucht (vgl.bundestagsdrucksache13/4945).aufdenberichtder Kommission,aberauchaufdiediesemvorangegangenenDiskussionenist letztlichdieeinführungeinerreihegesetzlichermaßnahmenzurückzuführen, umdieimalterüberproportionalstarkenprämienerhöhungenzudämpfen:in 12Absatz4adesVersicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)wurdegeregelt,dass (abdemjahr2000)biszumaltervon60jahrenaufdieermitteltenprämienein Zuschlagvon10Prozenterhobenwird,deranalogzudenAlterungsrückstellungenverzinstundabdemAltervon65JahrenohneAbzugetwaigerKosten zurbegrenzungvonbeitragsanpassungeneingesetztwerdensoll.abeinem Altervon80JahrenkönnendiePrämien,soweitentsprechendeMittelausdem ZuschlaginausreichenderHöhevorhandensind,sogarbeitragsminderndeingesetzt werden. Darüberhinauswurdein 12aVAGfestgelegt,dassfürdieKranken-und Pflegeversicherungjährlich90ProzentdesÜberzinsesaufdieSummederzum EndedesGeschäftsjahresvorhandenenpositivenAlterungsrückstellungengutgeschriebenwerdenmüssen.MitdiesemAnteilwirdimWesentlichender Anteil der allgemeinen Inflation an den Kostensteigerungen abgefangen. Esistlangfristigzuerwarten,dassdiesegesetzgeberischenMaßnahmenzu einerdeutlichendämpfungdesbeitragsanstiegsderversicherteninderpkv beitragen. DieBundesregierunghatindieserLegislaturperiodezudemverschiedeneMaßnahmenumgesetzt,dieeineBegrenzungdesAusgaben-undBeitragsanstiegsin derpkvzumzielhaben.sowurdemitdemgesetzzurneuordnungdesarzneimittelmarktesindergesetzlichenkrankenversicherung (AMNOG)geregelt, dasspharmazeutischeunternehmenseit2011diegesetzlichenrabattefürarzneimittelrabattenichtmehrnurandiegesetzlichenkrankenkassenentrichten,
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sondernauchandiepkv.imrahmendesam1.januar2012inkraftgetretenenversorgungsstrukturgesetzeswerdenzudemauswüchsebeidenkostender BehandlungprivatVersicherterinausPlankrankenhäusernausgegründetenPrivatklinikenbeschränkt.DiedadurcherzieltenEinsparungenkommendenprivat Krankenversicherten zugute. 15.WasgenaumeintderBundesministerfürGesundheitmit Hausaufgaben? DerBundesministerfürGesundheit,DanielBahr,hatdamitdieVerantwortung derpkvangesprochen,ihretarifegeradeauchfüreinsteigervorsichtigzukalkulierenundihreversichertenimfallevonbeitragssteigerungenimsinne kundenorientierterberatungundinformationangemessenüberdiemöglichkeiten des Wechsels in günstigere Tarife zu informieren. 16. Sollte der Rechnungszins abgesenkt werden? WelcheAuswirkungenhätteeinsolcherSchrittaufdieBeitragshöhejunger und älterer Versicherter? Nach 4derKalkulationsverordnung (KalV)darfderRechnungszinsinder nachartderlebensversicherungbetriebenenkrankenversicherungnichthöher als3,5prozentsein.diekrankenversichererüberprüfenjährlichmittelsdesso genanntenauz-verfahrens (AktuariellerUnternehmenszins AUZ inder PKV)dieAngemessenheitdesangesetztenRechnungszinsesnachaktuariellen Gesichtspunkten.InsoweitexistierteintragfähigesVerfahrenzurunternehmensindividuellenÜberprüfungderRenditetragfähigkeiteinesKrankenversicherungsunternehmens.DieErgebnissedesAUZ-VerfahrenswerdenderBaFin vorgelegt. InsoweitisteinegenerelleAbsenkungdesRechnungszinsesfürdenBestand nicht erforderlich. 17.WelcheProblemekönnendarauserwachsen,dassdieEinkommenvon RuheständlerinnenundRuheständlerninallerRegelniedrigersindalsdie EinkommenwährenddesErwerbslebens,dieBeiträgezurPKVjedoch während des Ruhestandes in aller Regel deutlich höher sind als zuvor? 18.UnterwelchenUmständentretendieinFrage17genanntenauchinder gesetzlichen Krankenversicherung auf? DieFragen17und18werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieFinanzierungsweisenvongesetzlicherKrankenversicherung (GKV)und PKVsindsehrverschieden.WährendsichdieBeiträgeinderGKVamEinkommenorientieren,werdensieinderPKVabhängigvomvereinbartenUmfangdesVersicherungsschutzes,vomGeschlechtsowievomAlterundGesundheitszustandbeimEintrittindieVersicherungkalkuliert.WenndasEinkommen imruhestandgeringeralswährenddeserwerbslebensausfällt,kanndieprozentualebelastungdurchdeneinkommensunabhängigenpkv-beitragdaher unterumständenhöherseinalsdurchdeneinkommensbezogenengkv-beitrag.wereinenwechselausdergkvindiepkverwägt,solltediesbeiseinen Überlegungenberücksichtigen;indenInformationenderVersicherungsunternehmen wird darauf hingewiesen.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9330 DerBundesregierungliegenhingegenkeineErkenntnissezuderBehauptung vor,diebeiträgezurpkvseienwährenddesruhestandsinallerregel deutlichhöheralszuvor.dieversicherungsunternehmennutzenvielmehrdiverse gesetzlichvorgeseheneinstrumente,umdiebeitragsbelastungimalterzu begrenzen.zumteilsinkendaherdiebeiträgeimhöherenaltersogarwieder (siehe auch Antwort zu Frage 14). 19.WieistindiesemKontextdieWerbungderPKValseineEinrichtung miteingebauteraltersvorsorge zuverstehen,undteiltdiebundesregierung diese Selbsteinschätzung der PKV? DiePKVschafftRücklagenmitdemZiel,dieBeiträgekonstantzuhalten, wenndiegesundheitsausgabendurchdiedemografischealterungsteigen.diesesfinanzierungssystemistgrundsätzlichdazugeeignet,diefolgendesdemografischenwandelsaufzufangen.steigendegesundheitsausgabensindjedoch nurzueinemteilaufverschiebungeninderaltersstrukturzurückzuführen. Hinzukommendermedizinisch-technischeFortschrittsowieanderweitigverursachteMengen-undPreissteigerungen.BeideEntwicklungenstellensowohl fürdiegkvalsauchfürdiepkvgroßeherausforderungendar.diebundesregierungistdaherbestrebt,sowohlindergkvalsauchinderpkvsicherzustellen,dassauchzukünftigallebürgerinnenundbürgerzugangzurnotwendigenmedizinischenversorgungaufhohemniveauhaben.diereformender BundesregierungindieserLegislaturperiodehabendazubereitswichtigeBeiträge geleistet (siehe auch Antwort zu Frage 14). 20.WievieleVersichertewechselnineinenbilligerenTarif,z.B.mithöherenSelbstbeteiligungenoderschlechterenLeistungen,weilsiedieBeiträge senken wollen/müssen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 21.WievielProzentderPKV-VersichertensindohneSelbstbehaltversichert (bitte gesondert für Beamte und Nichtbeamte ausweisen)? BeihilfeberechtigtesindinderRegelohneSelbstbehaltversichert.ImJahr 2010waren47,5ProzentderPKV-Versichertenbeihilfeberechtigt.Überden AnteilderübrigenVersicherten,dieohneSelbstbehaltversichertsind,liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 22.GibtesSchätzungen,wievieleVersicherteSchwierigkeitenbeiderAufbringungderSelbstbeteiligunghabenunddeswegenmedizinischeLeistungen nicht in Anspruch nehmen? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Ergänzendistdaraufhinzuweisen,dasshilfebedürftigeprivatkrankenversichertePersonenstetsdieMöglichkeithaben,indenBasistarifzuwechseln. DieLeistungenimBasistarifentsprechennachArt,UmfangundHöheden LeistungeninderGKV.DieVersicherungsprämieimBasistarifistaufden HöchstbeitraginderGKVbegrenzt,imFallvonHilfebedürftigkeitdesVersichertenwirdderVersicherungsbeitraghalbiert.KönnenhilfebedürftigePersonenauchdiesenreduziertenBeitragnichtaufbringen,leistetderjeweilige GrundsicherungsträgereinenZuschussimerforderlichenUmfang.Insoweitist
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sichergestellt,dassprivatversicherteimfallevonhilfebedürftigkeitnichtauf medizinisch notwendige Leistungen verzichten müssen. Der Bundesregierung sind entsprechende Fälle nicht bekannt. 23.SindderBundesregierungFällebekannt,indenenVersichertederPKV LeistungenüberdieKrankenversicherungskarteeinesgesetzlichVersicherteninAnspruchgenommenhaben,umeinerSelbstbeteiligungzuentgehen? 24.WoraufistnachAnsichtderBundesregierungdiewachsendeZahlder Beitragsschulden in der PKV zurückzuführen? SpielthiereinezunehmendeZahlatypischerbzw.prekärerBeschäftigungsverhältnisse eine Rolle? AufdieAntwortderBundesregierungzuFrage2aufdieKleineAnfrageder FraktionDIELINKE. Nichtzahler-TarifinderprivatenKrankenversicherung (Bundestagsdrucksache 17/9012) wird verwiesen. 25.GibtesSchätzungen,wievielePKV-VersicherteihreEntscheidungfür diepkvbereuenundgerneindiegkvwechselnwürden,aufgrundder gesetzlichen Hürden aber nicht dürfen? DerBundesregierungsindkeineentsprechendenSchätzungenbekannt.UmfrageergebnisseausdenletztenJahrenzeigenallerdingsregelmäßig,dasssowohl diegroßemehrheitdergkv-wiederpkv-versichertenmitihrergesundheitsversorgung zufrieden sind. 26.WievielProzentderPKV-VersichertensindBeamteoderEmpfängervon Heilfürsorge? DerZahlenberichtderprivatenKrankenversicherung2010/2011weistfürdas Jahr2010inderKrankheitsvollversicherunginsgesamt Personen aus,davon personenmitbeihilfeanspruch.dasbedeutet,dass 47,5 Prozent der privat Versicherten ergänzende Beihilfeansprüche haben. BeidenprivatVersichertenmitergänzendemBeihilfeanspruchhandeltessich überwiegendumbeamtinnen,beamte,versorgungsempfängerinnenundversorgungsempfänger.zudempersonenkreisgehörenjedochauchtarifbeschäftigte,dieimwegederbesitzstandswahrungeinentariflicherworbenenbeihilfeanspruchfürdiedauerihresbeschäftigungsverhältnissesbehalten.derbundesregierungliegenkeinezahlendarübervor,wiehochderanteildertarifbeschäftigtenmitbeihilfeanspruchandergesamtzahlderprivatversicherten mit ergänzendem Beihilfeanspruch ist. DieHeilfürsorgeisteinbesonderesKrankensicherungssystem,dasgrundsätzlicheinedenLeistungendergesetzlichenKrankenversicherungentsprechende vollständigeabsicherungvorsieht.heilfürsorgeberechtigteverfügendamitin derregelnichtübereineergänzendekrankenversicherung.dieberücksichtigungsfähigenangehörigenvonheilfürsorgeberechtigtenhabengrundsätzlich einenergänzendenbeihilfeanspruch.siesindindenimerstenabsatzgenannten Zahlen enthalten.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ SindhauptsächlichausdemGrundsowenigeBeamtebeiderGKVversichert,weilesdortkeinenabgesenktenTarifgibt,derdieBeihilfeberücksichtigtbzw.weilinderRegelstattderBeihilfenichtalternativein Arbeitgeberanteil ausgezahlt wird? 29.WashindertdieBundesregierungdaran,eineInitiativezurIntegration aller Beamtinnen und Beamten in die GKV zu starten? 28.WarumwirdeineentsprechendeTeilversicherunginderGKVnichtangeboten? DieFragen27,28und29werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. Gemäß 6Absatz1Nummer2desFünftenBuchesSozialgesetzbuchsindBeamteinderGKVversicherungsfrei,weilsienachbeamtenrechtlichenVorschriftenoderGrundsätzenbeiKrankheitAnspruchaufFortzahlungderBezügeund aufbeihilfehaben.dervonderbeihilfenichtübernommenekostenteilmuss vonbeihilfeberechtigtenseitdem1.januar2009durcheineergänzendekrankheitskostenversicherunginderprivatenkrankenversicherungabgedecktwerden,diedenvorgabendes 193Absatz3desVersicherungsvertragsgesetzes genügt. DieseFormderAbsicherungimKrankheitsfallfürBeamtehatsichausSicht derbundesregierungbewährt;esbestehtdaherausihrersichtkeinanlassfür gesetzliche Änderungen. 30.GibtesSchätzungen,wievielePKV-VersichertedieVersicherungsgesellschaftwechselnwürden,wennsieihreAltersrückstellungenproblemlos und vollständig mitnehmen könnten? Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Schätzungen bekannt. 31.WievielGeldgehtdergesetzlichenKrankenversicherungbzw.denprivat KrankenversichertendurchdiefehlendePortabilitätderAlterungsrückstellungen bei einem Wechsel in die GKV jährlich verloren? ImUnterschiedzurPKVberuhtdieGKVausschließlichaufdemUmlageverfahren;derGKV-BeitragwirddaherohneAlterungsrückstellungenkalkuliert. InsoweitwäredieEinführungeinerPortabilitätvonAlterungsrückstellungen beiwechselnausderpkvindiegkvnichtsystemgerecht zumalansonsten fürdenfalldeswechselsindieumgekehrterichtungaucheinealterungsrückstellung aus der GKV in die PKV fließen müsste. 32.WaswärendieAuswirkungenaufdiePKV,wenn,wiebeispielsweiseim SPD-Bürgerversicherungskonzeptgefordert,diebisherprivatKrankenversicherteninihrenVerträgenbleibendürften (miteinemjahrwechselmöglichkeitindiebürgerversicherung)undgleichzeitigaberdasneukundengeschäft der PKV gesetzlich unmöglich gemacht würde? Tendenziellwärezuerwarten,dasseinesolcheWechselmöglichkeitvorallem vonpersonenimruhestandwahrgenommenwürde.währenddiepkvdamit entlastetwürde,wärenfürdiegkv,abhängigvonderkonkretenausgestaltung derwechselmöglichkeit,unterumständenerheblichemehrbelastungenzuerwarten.diebundesregierunglehntdaherentsprechendereformvorschlägeab. GleichesgiltfürdenVorschlag,dasNeugeschäftderPKVgesetzlichzubegrenzen.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrExistenzsicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in die Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3283 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrProbleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10793 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804 17. Wahlperiode 27. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrÜberhöhte Tarife für Frauen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2786 17. Wahlperiode 19. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4942 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4592 17. Wahlperiode 28. 01. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14250 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13356 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4964 17. Wahlperiode 01. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6312 17. Wahlperiode 27. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11855 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3290 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9546 17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8845 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12330 17. Wahlperiode 14. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Sven-Christian Kindler, Katja Dörner, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8634 16. Wahlperiode 19. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11484 17. Wahlperiode 15. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
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