BESTEUERUNG ELEKTRONISCHER DIENSTLEISTUNGEN - 18 H USTG WECHSEL VOM SITZORTPRINZIP ZUM VERBRAUCHSORTPRINZIP
|
|
- Lieselotte Gerstle
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BESTEUERUNG ELEKTRONISCHER DIENSTLEISTUNGEN - 18 H USTG WECHSEL VOM SITZORTPRINZIP ZUM VERBRAUCHSORTPRINZIP Mini One Stop Shop (MOSS) als besonderes Besteuerungsverfahren
2 18 H UMSATZSTEUERGESETZ AB BESONDERES BESTEUERUNGSVERFAHREN FÜR ELEKTRONISCHE DIENSTLEISTUNGEN Für die Erbringung von elektronischen Dienstleistungen eines inländischen Unternehmers an Privatpersonen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ändert sich ab der Ort der Leistung. Künftig ist nichtmehr der Sitzstaat des leistenden Unternehmers (Sitzortprinzip) maßgebend für den anzuwendenden UST-Satz, sondern der Ort des Verbrauchs (Verbrauchsortprinzip). Durch den eingeführten MOSS (Mini One Stop Shop) können die Deutschen Unternehmen die ausländische Umsatzsteuer einheitlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) erklären, wie auch abführen und brauchen sich nicht in jedem einzelnen Mitgliedstaat registrieren. WAS SIND ELEKTRONISCHE DIENSTLEISTUNGEN Als elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland gelten z.b. folgende Leistungen: Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstung Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung Bereitstellung von Bildern oder Fotos Bereitstellung von Texten und Informationen (E-Books/Online-Zeitschriften) Eine umfangreiche Auflistung finden Sie in der beigefügten Anlage 1. Von der Neuregelung sind im Übrigen auch Telekommunikationsleistungen, sowie Rundfunk- und Fernsehleistungen erfasst. Der Verkauf von Gegenständen die online bestellt wurden zählen im Übrigen nicht zu den auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen. 2
3 REGELUNG BIS Bis Ende 2014 ist bei einer elektronischen Dienstleistung die an eine Privatperson im EU-Ausland erbracht wird der Ort dieser sonstigen Leistung dort, wo der leistende Unternehmer seinen Sitz hat (Sitzortprinzip), es kommt der Deutsche UST-Satz zum tragen, unabhängig davon in welchem EU-Ausland die elektronische Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Insofern findet bei diesen Leistungen immer der Deutsche Steuersatz von 19% Anwendung. Unternehmen aus Drittstaaten die den europäischen Markt erschließen wollten haben deshalb gerne EU- Länder mit niedrigem UST-Satz als Sitzstaat gewählt, so z.b. Luxemburg mit einem UST-Satz von nur 15%. Diese Gestaltung wird wohl mit der Neuregelung überdacht werden müssen. NEUREGELUNG AB Ab Januar wird nun das Sitzortprinzip abgelöst durch das Verbrauchsortprinzip. Bei Erbringung einer elektronischen Dienstleistung an Privatpersonen im EU-Ausland (B2C-Umsätze), gilt als Ort der Leistung nun das Land in dem der Verbraucher sitzt (Verbrauchsortprinzip). Für den Deutschen Unternehmer ist nun die elektronische Dienstleistung mit dem UST-Satz des Mitgliedstaates zu berechnen in dem die sonstige Leistung verbraucht wird, z.b. in Polen mit einem der höchsten Sätze in Europa i.h.v. 23%. Um den Erklärungspflichten dieser Neuregelung nachzukommen wurde ein neues EU-einheitliches Verfahren zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung in einem anderen EU-Staat eingeführt. Dieser sog. Mini One Stop Shop (MOSS) soll die Abgabe vereinfachen und bietet dem Unternehmer die Möglichkeit alle Umsätze zentral bei einer Behörde zu melden und abzuführen. Für Deutschland ist dies das BZST (Bundeszentralamt für Steuern). REGISTRIERUNG ERFORDERLICH Um an diesem besonderen Besteuerungsverfahren teilnehmen zu können muss sich der Unternehmer vorab beim BZST registrieren ( Die Registrierung 3
4 ist ausschließlich auf elektronischem Weg mit Wirkung frühestens für den 1. Januar 2015 möglich. Bei Anwendung ab dem also spätestens bis Registrierungsbeginn ist grundsätzlich der erste Tag des Kalendervierteljahres, das auf die Antragstellung folgt. Die Neuregelung ist zwar als Wahlrecht definiert, es besteht also grundsätzlich KEINE Verpflichtung am besonderen Besteuerungsverfahren teilzunehmen und sich zu registrieren, allerdings muss sich der Unternehmer dann jeweils einzeln in jedem der Mitgliedstaaten für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren um den Verpflichtungen des Verbrauchsortprinzips nachzukommen. Dies dürfte einen erheblichen Mehraufwand darstellen sobald der Absatz an Privatpersonen in mehreren EU-Ländern erfolgt. ABGABE UND STEUERERKLÄRUNG Unternehmen die sich für den MOSS registriert haben können ab dem am neuen, besonderen Besteuerungsverfahren teilnehmen. Durch vierteljährliche Abgabe einer Umsatzsteuererklärung sind dann alle EU-Endverbraucherumsätze der jeweiligen Mitgliedstaaten in denen der Unternehmer nicht ansässig oder durch eine Betriebsstätte vertreten ist anzumelden. Die Zahllast ist direkt auf ein Sonderkonto des BZST (Bundeszentralamt für Steuern) zu entrichten und NICHT wie man es von der UST- Voranmeldung kennt an die Finanzkasse des Betriebsfinanzamts. Das Steueraufkommen wird dann durch das BZST an die jeweiligen Verbrauchsstaaten verteilt. Die Umsatzsteuererklärung ist vierteljährlich jeweils bis zum 20. des Folgemonats elektronisch zu übermitteln, also jeweils zum , , , Dieses Verfahren besteht im Übrigen zusätzlich zu den üblichen Verfahren zur monatlichen oder vierteljährlichen Abgabe der Umsatzsteuer- Voranmeldung und der vierteljährlichen Abgabe der zusammenfassenden Meldung. Sollte sich der Unternehmer nicht für die Durchführung dieses besonderen Besteuerungsverfahrens nach 18 h USTG entscheiden bleibt nur die Möglichkeit sich in jedem einzelnen Mitgliedstaat in dem entsprechende Umsätze an Privatpersonen ausgeführt werden einzeln zu registrieren. 4
5 WEITERE HAUSAUFGABEN FÜR UNTERNEHMER Bereits vor Beginn der neuen gesetzlichen Regelung müssen die Unternehmer die betriebsinternen Prozesse und Informationsbeschaffungen anpassen und einrichten: In der IT muß sichergestellt werden das der Leistungsort des privaten Verbrauchers ermittelt werden kann, z.b. durch die IP-Adresse Rücksprache mit externen Payment-Providern um künftig zusätzlich Informationen zum Verbrauchsort des zahlenden zu bekommen In der Finanzbuchhaltung müssen neue Umsatzsteuerschlüssel mit den UST-Sätzen der jeweiligen Mitgliedstaaten angelegt werden Formale Rechnungserfordernisse der Mitgliedstaaten müssen erfragt werden und im ERP-System eingebunden sein. Die Preiskalkulation ist vollständig zu überprüfen, sonst drohen erhebliche Einbußen in den Gewinnmargen Die Absatzmärkte in der EU sind den jeweiligen länderspezifischen UST-Sätzen gegenüberzustellen um etwaige neue Endverbraucherpreise gegenüber den Mitbewerben zu beurteilen Gibt es Änderungen aufgrund von Preisanpassungs- /Umsatzsteuerklauseln in bestehenden Verträgen FAZIT: Unternehmen, die innerhalb der EU elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen erbringen sollten unbedingt von dem besonderen Besteuerungsverfahren Gebrauch Machen, denn es stellt in der Deklaration und Abgabe eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung dar. Zu beachten ist, allerdings die rechtzeitige Registrierung den diese ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme. 5
6 KONTAKT contact DELTAKAP GmbH Ralf Löbker Biberger Str. 26 Steuerberater / Tax Advisor Unterhaching b. München LL.M. (International Tax Law) Tel: +49 (0) CPAA (United Arab Emirates) Fax: +49 (0) ralf.loebker@deltakap.com 6
7 ANLAGE 1 ABSCHNITT 3A.12 ABS. 3 USTAE (3) Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen sind insbesondere: 1.Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen. Hierzu gehören z. B. die automatisierte Online-Fernwartung von Programmen, die Fernverwaltung von Systemen, das Online-Data-Warehousing (Datenspeicherung und -abruf auf elektronischem Weg), Online-Bereitstellung von Speicherplatz nach Bedarf; 2.Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung. Hierzu gehört z. B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Software (wie z. B. Beschaffungs- oder Buchhaltungsprogramme, Software zur Virusbekämpfung) und Updates, Bannerblocker (Software zur Unterdrückung der Anzeige von Webbannern), Herunterladen von Treibern (z. B. Software für Schnittstellen zwischen PC und Peripheriegeräten wie z. B. Drucker), automatisierte Online-Installation von Filtern auf Websites und automatisierte Online- Installation von Firewalls; 3.Bereitstellung von Bildern, wie z. B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Desktop-Gestaltungen oder von Fotos, Bildern und Bildschirmschonern; 4.Bereitstellung von Texten und Informationen. Hierzu gehören z. B. E-Books und andere elektronische Publikationen, Abonnements von Online- Zeitungen und Online-Zeitschriften, Web-Protokolle und Website-Statistiken, Online- Nachrichten, Online-Verkehrsinformationen und Online-Wetterberichte, Online-Informationen, die automatisch anhand spezifischer vom Leistungsempfänger eingegebener Daten etwa aus dem Rechts- und Finanzbereich generiert werden (z. B. regelmäßig aktualisierte Börsendaten), Werbung in elektronischen Netzen und Bereitstellung von Werbeplätzen (z. B. Bannerwerbung auf Websites und Webpages); 5.Bereitstellung von Datenbanken, wie z. B. die Benutzung von Suchmaschinen und Internetverzeichnissen; 6.Bereitstellung von Musik (z. B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Musik auf PC, Mobiltelefone usw. und die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Jingles, Ausschnitten, Klingeltönen und anderen Tönen); 7.Bereitstellung von Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen und Lotterien. Hierzu gehören z. B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Filmen und die Gewährung des Zugangs zu automatisierten Online-Spielen, die nur über das Internet oder 7
8 ähnliche elektronische Netze laufen und bei denen die Spieler räumlich voneinander getrennt sind; 8.Bereitstellung von Sendungen und Veranstaltungen aus den Bereichen Politik, Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft und Unterhaltung. Hierzu gehört z. B. der Web-Rundfunk, der ausschließlich über das Internet oder ähnliche elektronische Netze verbreitet und nicht gleichzeitig auf herkömmlichen Weg ausgestrahlt wird; 9.Erbringung von Fernunterrichtsleistungen. Hierzu gehört z. B. der automatisierte Unterricht, der auf das Internet oder ähnliche elektronische Netze angewiesen ist, auch sog. virtuelle Klassenzimmer. Dazu gehören auch Arbeitsunterlagen, die vom Schüler online bearbeitet und anschließend ohne menschliches Eingreifen automatisch korrigiert werden; 10.Online-Versteigerungen (soweit es sich nicht bereits um Web-Hosting-Leistungen handelt) über automatisierte Datenbanken und mit Dateneingabe durch den Leistungsempfänger, die kein oder nur wenig menschliches Eingreifen erfordern (z. B. Online-Marktplatz, Online- Einkaufsportal); 11.Internet-Service-Pakete, die mehr als nur die Gewährung des Zugangs zum Internet ermöglichen und weitere Elemente umfassen (z. B. Nachrichten, Wetterbericht, Reiseinformationen, Spielforen, Web-Hosting, Zugang zu Chatlines usw.). 8
9 ANLAGE 2 UST-SÄTZE DER MITGLIEDSTAATEN 9
ABRECHNUNG ELEKTRONISCHER DIENSTLEISTUNGEN MOSS (MINI-ONE-STOP-SHOP) SCHRITT 1 AN PRIVATKUNDEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG VON
Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen ABRECHNUNG ELEKTRONISCHER DIENSTLEISTUNGEN AN PRIVATKUNDEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG VON MOSS (MINI-ONE-STOP-SHOP) SCHRITT 1 (Stand 20.01.2015)
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
MehrNeue Umsatzsteuer-Regelungen im Online-Handel ab 2015
Neue Umsatzsteuer-Regelungen im Online-Handel ab 2015 Für Anbieter digitaler Dienstleistungen gelten ab dem 01.01.2015 neue Vorschriften über die Abfuhr von Umsatzsteuer. Die zu diesem Zeitpunkt in Deutschland
MehrHANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT
HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.
Mehr1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)
Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrAktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11.
Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Juni 2010 Seminar UNI-BUD in Kolberg 11.-12.06.2010 BM Partner Revision GmbH
MehrSlowenien - Einrichtung einer Clearingstelle
Slowenien - Einrichtung einer Clearingstelle Omnibusunternehmen, die Personenbeförderungsleistungen in Slowenien erbringen, müssen diese nach den allgemeinen Bestimmungen des slowenischen Umsatzsteuergesetzes
MehrNeues aus der Umsatzsteuer Änderung der Leistungsortregeln Mini One Stop Shop
Neues aus der Umsatzsteuer Änderung der Leistungsortregeln Mini One Stop Shop 27.01.2015 Wien Fernand Dupont WKW Abteilung Finanzpolitik Seit 1.1.2015 neue Leistungsortregel B2C bei Telekommunikationsleistungen,
MehrVorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.
Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen
MehrFragen und Antworten
Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
Mehr19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.
MehrÄnderungen bei der Rechnungsstellung nach 13b UStG für Gebäudereiniger und Bauunternehmer
Rechnungswesen AGENDA Lexware buchalter Seite 1. Zur Agenda zurück Gesetzesänderungen 2015 KroatienAnpG und BMF-Schreiben vom 26.09.2014 BMF-Schreiben vom 20.10.2014 Ausweitung der Regelungen des 13b UStG
MehrUmsatzsteuerliche Registrierung Ungarn
Newsletter Nr. 4 / September 2014 Umsatzsteuerliche Registrierung Ungarn Sehr geehrte Damen und Herren, unser Newsletter Nr. 4 beschäftigt sich mit dem Thema umsatzsteuerliche Registrierung ausländischer
MehrAnleitung zur Installation und Nutzung des Sony PRS-T1 ebook Readers
Anleitung zur Installation und Nutzung des Sony PRS-T1 ebook Readers Der neue Sony PRS-T1 ebook-reader ist nicht mehr mit dem Programm Adobe Digital Editions zu bedienen. Es sind daher einige Schritte
MehrAnleitung zur Installation und Nutzung des Sony PRS-T1 ebook Readers
Anleitung zur Installation und Nutzung des Sony PRS-T1 ebook Readers Der neue Sony PRS-T1 ebook-reader ist nicht mehr mit dem Programm Adobe Digital Editions zu bedienen. Es sind daher einige Schritte
MehrWichtige Informationen an unsere Mandanten
Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrYouTube: Video-Untertitel übersetzen
Der Easytrans24.com-Ratgeber YouTube: Video-Untertitel übersetzen Wie Sie mit Hilfe von Easytrans24.com in wenigen Schritten Untertitel für Ihre YouTube- Videos in mehrere Sprachen übersetzen lassen können.
MehrAnleitung zur Umstellung der Mehrwertsteuer in WERBAS
Anleitung zur Umstellung der Mehrwertsteuer in WERBAS QS-Vermerk: erstellt am: 07.12.2006 von: Angela Wimmer freigegeben am: 08.12.2006 von: Ulrike Martini Druckdatum: 11.12.2006 Dateiname: Anleitung_MwSt.doc
MehrUpdatehinweise für die Version forma 5.5.5
Updatehinweise für die Version forma 5.5.5 Seit der Version forma 5.5.0 aus 2012 gibt es nur noch eine Office-Version und keine StandAlone-Version mehr. Wenn Sie noch mit der alten Version forma 5.0.x
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrInstallation OMNIKEY 3121 USB
Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrZur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt:
K U R Z A N L E I T U N G D A S R Z L WE B - P O R T A L D E R R Z L N E W S L E T T E R ( I N F O - M A I L ) RZL Software GmbH Riedauer Straße 15 4910 Ried im Innkreis Version: 11. Juni 2012 / mw Bitte
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrTerminabgleich mit Mobiltelefonen
Terminabgleich mit Mobiltelefonen Sie können Termine- und Aufgaben aus unserem Kalender, sowie die Adressdaten aus dem Hauptprogramm mit Ihrem Mobiltelefon abgleichen. MS Outlook dient dabei als Schnittstelle
MehrAnleitung zur Nutzung des SharePort Utility
Anleitung zur Nutzung des SharePort Utility Um die am USB Port des Routers angeschlossenen Geräte wie Drucker, Speicherstick oder Festplatte am Rechner zu nutzen, muss das SharePort Utility auf jedem Rechner
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrInstallationsanleitung. triomis vat calculator for Dynamics CRM 2011
triomis vat calculator for Dynamics CRM 2011 Dortmund 17.06.2011 Inhalt 1 Installation der Lösung... 2 2 Aktivieren der Lösung... 5 3 Konfiguration der Lösung... 7-1 - 1 Installation der Lösung In Dynamics
Mehr2.1 Briefkopf Klicken Sie im Menü Einstellungen auf den Button Briefkopf. Folgendes Formular öffnet sich:
Installation 1 Installation 1 2 Einstellungen 1 2.1 Briefkopf 1 2.2 Logo 2 2.3 Zusatztext 2 2.4 Fußzeile 2 2.5 Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) 3 2.6 Rechnungsnummer 4 2.7 Drucken 4 2.8 Einheiten 5 3 Artikelverwaltung
MehrEinrichten eines POP-Mailkontos unter Thunderbird Mail DE:
Einrichten eines POP-Mailkontos unter Thunderbird Mail DE: Ein E-Mail-Konto können Sie am einfachsten über den integrierten Assistenten einrichten. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch alle Einstellungsmöglichkeiten
MehrTutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung
Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in Tutorial übernehmen? 1. Schritt : Legen Sie ein Startdatum fest Im ersten Schritt legen Sie für Ihr Unternehmen ein Startdatum fest, an dem Sie
MehrÜber die Internetseite www.cadwork.de Hier werden unter Download/aktuelle Versionen die verschiedenen Module als zip-dateien bereitgestellt.
Internet, Codes und Update ab Version 13 Um Ihnen einen möglichst schnellen Zugang zu den aktuellsten Programmversionen zu ermöglichen liegen Update-Dateien für Sie im Internet bereit. Es gibt drei Möglichkeiten
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
Mehr1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
MehrKurzanleitung OOVS. Reseller Interface. Allgemein
Kurzanleitung OOVS Reseller Interface Allgemein Durch die Einführung des neuen Interfaces hat sich für Reseller von Syswebcom etwas geändert. Die Struktur der Kundenverwaltung ist einprägsamer, wenn man
MehrWindows 10 > Fragen über Fragen
www.computeria-olten.ch Monatstreff für Menschen ab 50 Merkblatt 103 Windows 10 > Fragen über Fragen Was ist das? Muss ich dieses Upgrade machen? Was bringt mir das neue Programm? Wie / wann muss ich es
MehrInternet Explorer Version 6
Internet Explorer Version 6 Java Runtime Ist Java Runtime nicht installiert, öffnet sich ein PopUp-Fenster, welches auf das benötigte Plugin aufmerksam macht. Nach Klicken auf die OK-Taste im PopUp-Fenster
MehrAnleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb
Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen Lindenstrasse 137 Postfach 245 9016 St. Gallen Telefon 071 282 29 29 Telefax 071 282 29 30 info@ahv-gewerbe.ch www.ahv-gewerbe.ch Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrRegistrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline
elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrÜberprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland
Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland 1. Warum ein Unternehmer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern seiner EU- Kunden überprüfen sollte a) Liefert ein deutscher
MehrWas ist pcon.update? Girsberger Manual Registrierung pcon.update Service - Marketing Edition Sep. 2009 Seite 1
Was ist pcon.update? Schnell, sicher und effizient Internetdatenverteilung via pcon.update pcon.update vereint die Vorzüge von Web-Technologie mit denen der OFML-Produktwelt. Produktdaten werden effizient,
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrOnline-Dienste des EPA
Online-Dienste des EPA MyFiles Verwaltung 1 Inhaltsverzeichnis Online-Dienste des EPA...1 1. MyFiles aktivieren...3 2. Auf MyFiles zugreifen...4 3. Was Sie in MyFiles tun können...5 4. Vertretung zurücknehmen...6
MehrHinweise zur Anmeldung und Bedienung des. Support Forums
Hinweise zur Anmeldung und Bedienung des Support Forums http://www.macrosystem.de/forum Administrator: Michael Huebmer EMail bei Forum-Login Problemen: forum@macrosystem.at Anleitung zur Bedienung des
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrIMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2
IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 2.1. WAS IST IMI?... 2 2.2. WIE FUNKTIONIERT IMI?... 3 2.3. ÜBERWINDUNG VON SPRACHBARRIEREN... 3 2.4. WER MACHT WAS IN IMI?... 4 2.4.1. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN...
MehrTEAMWORK-Uploader. Dokumentenaustausch mit dem PC
TEAMWORK-Uploader Dokumentenaustausch mit dem PC Inhalt 1. Upload Ordner einrichten... 3 2. TEAMWORK mit lokalem Ordner verknüpfen... 3 3. Verwendung der Dokumentenarten... 5 3.1 Standarddokumente...5
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrMit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken.
Seite erstellen Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken. Es öffnet sich die Eingabe Seite um eine neue Seite zu erstellen. Seiten Titel festlegen Den neuen
MehrSparda mobiletan Nutzungsanleitung
Sparda mobiletan Nutzungsanleitung Klicken Sie bitte auf das Menü Service [1] und geben Sie Ihre Mobilfunknummer [2] ein. Bestätigen Sie anschließend die Eingabe [3]. Geben Sie bitte eine itan [1] aus
MehrElektronische Dienstleistungen Umsatzbesteuerung ab 1. Januar 2015
Elektronische Dienstleistungen Umsatzbesteuerung ab 1. Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 ergeben sich einige Besonderheiten für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie für Dienstleistungen,
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrIGP Umsatzsteuer Clearingstelle
Mai 2013 IGP Umsatzsteuer Clearingstelle Deutsche Omnibusunternehmen, die Personenbeförderungsleistungen im Ausland erbringen, müssen diese nach den allgemeinen Bestimmungen des vor Ort geltenden Umsatzsteuergesetzes
MehrHow-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx
Securepoint Security System Inhaltsverzeichnis Webserver NAT... 3 1 Konfiguration einer Webserver NAT... 4 1.1 Einrichten von Netzwerkobjekten... 4 1.2 Erstellen von Firewall-Regeln... 6 Seite 2 Webserver
MehrSMS/ MMS Multimedia Center
SMS/ MMS Multimedia Center der BEYOND THE NET GmbH BEYOND THE NET GmbH Seite 1 Unser Multimedia Center ist eine WEB basierende Anwendung, die es ermöglicht von einer Zentrale aus, viele Mitarbeiter zu
MehrBSV Software Support Mobile Portal (SMP) Stand 1.0 20.03.2015
1 BSV Software Support Mobile Portal (SMP) Stand 1.0 20.03.2015 Installation Um den Support der BSV zu nutzen benötigen Sie die SMP-Software. Diese können Sie direkt unter der URL http://62.153.93.110/smp/smp.publish.html
MehrOnline bezahlen mit e-rechnung
Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.
MehrLeitfaden für die Mitgliederregistrierung auf der neuen Webseite des SFC-Erkelenz
Leitfaden für die Mitgliederregistrierung auf der neuen Webseite des SFC-Erkelenz Warum Der Versand unserer Newsletter erfolgt über ein im Hintergrund unserer Webseite arbeitendes Funktionsmodul. Daher
MehrWiderrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH
Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
Mehrzwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und
Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger
MehrMicrosoft Update Windows Update
Microsoft bietet mehrere Möglichkeit, Updates durchzuführen, dies reicht von vollkommen automatisch bis zu gar nicht. Auf Rechnern unserer Kunden stellen wir seit September 2006 grundsätzlich die Option
MehrAusfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten
Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrBedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof
Bedienungsanleitung für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Matthias Haasler Version 0.4 Webadministrator, email: webadmin@rundkirche.de Inhaltsverzeichnis 1 Einführung
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrHOWTO Update von MRG1 auf MRG2 bei gleichzeitigem Update auf Magento CE 1.4 / Magento EE 1.8
Update von MRG1 auf MRG2 bei gleichzeitigem Update auf Magento CE 1.4 / Magento EE 1.8 Schritt 1: Altes Modul-Paket vollständig deinstallieren Die neuen MRG-Module sind aus dem Scope local in den Scope
MehrIhren Kundendienst effektiver machen
Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde
MehrLeitfaden zu den Einstellungen in der Office Line anlässlich eines EU-Beitritts
Leitfaden zu den Einstellungen in der Office Line anlässlich eines EU-Beitritts erstellt am Beispiel Kroatien Mit 01.07.2013 tritt Kroatien der EU bei. Damit verbunden ändern sich im Bereich der Rechnungslegung
MehrKapitel I: Registrierung im Portal
Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,
MehrMerkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines
Stand: Januar 2015 Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine I. Allgemeines Ländliche Brandunterstützungsvereine sind als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
MehrAnmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC
Anmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC Starten Sie in den Browsern Chrome oder Safari die Seite: www.mymeep.de Erstellen Sie Ihren persönlichen Account unter Eltern Login neu,
MehrUpdateanleitung für SFirm 3.1
Updateanleitung für SFirm 3.1 Vorab einige Informationen über das bevorstehende Update Bei der neuen Version 3.1 von SFirm handelt es sich um eine eigenständige Installation, beide Versionen sind komplett
MehrAnleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen
Anleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen Inhalt Anleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen 2.2 Installation von Office 2013 auf Ihrem privaten PC 2.3 Arbeiten mit den Microsoft
MehrIntegration mit. Wie AristaFlow Sie in Ihrem Unternehmen unterstützen kann, zeigen wir Ihnen am nachfolgenden Beispiel einer Support-Anfrage.
Integration mit Die Integration der AristaFlow Business Process Management Suite (BPM) mit dem Enterprise Information Management System FILERO (EIMS) bildet die optimale Basis für flexible Optimierung
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
MehrOP-LOG www.op-log.de
Verwendung von Microsoft SQL Server, Seite 1/18 OP-LOG www.op-log.de Anleitung: Verwendung von Microsoft SQL Server 2005 Stand Mai 2010 1 Ich-lese-keine-Anleitungen 'Verwendung von Microsoft SQL Server
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrAnleitung zum Online-Monitoring für Installateure
Anleitung zum Online-Monitoring für Installateure Herzlich Willkommen zum neuen Online-Monitoring von SENEC.IES! Diese Anleitung erläutert Ihnen als Installateur die Einrichtung des Online-Monitorings
MehrPROFIS Software Lösungen
PROFIS Software Lösungen Die PROFIS Software Lösungen bieten eine effektive Möglichkeit Dübel, Bewehrungsanschlüsse und viele anderen Anwendungen zu bemessen dabei arbeiten Sie selbstverständlich immer
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrLizenzen auschecken. Was ist zu tun?
Use case Lizenzen auschecken Ihr Unternehmen hat eine Netzwerk-Commuterlizenz mit beispielsweise 4 Lizenzen. Am Freitag wollen Sie Ihren Laptop mit nach Hause nehmen, um dort am Wochenende weiter zu arbeiten.
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrWichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge
Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge Ab der Version forma 5.5 handelt es sich bei den Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge nicht
Mehr