Die Förderung der Jugendarbeit durch das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Förderung der Jugendarbeit durch das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie"

Transkript

1 Die Förderung der Jugendarbeit durch das im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Alwin Theobald Referat C 2 Sachgebiet Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe-Schule Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str Saarbrücken Dienstgebäude des es: Ursulinenstraße Saarbrücken Zimmer 108 Tel.: +49(0) Fax: +49(0) a.theobald@soziales.saarland.de Förderung der Jugendarbeit durch das

2 Das fördert de Jugendarbeit - als Ansprechpartner für die Jugendverbände - durch die Durchführung des Verwaltungsverfahrens für die Jugendleitercard (JULEICA) - durch die Ausstellung von Bescheinigungen zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit - durch die Förderung von Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen und Freizeiten Förderung der Jugendarabeit durch das

3 Bildungsmaßnahmen Im Saarland gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit, wenn diese altersgemäß und methodisch vorbereitet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen insbesondere allgemeine, politische, soziale, kulturelle, arbeitsweltbezogene, gesundheitliche, ökologische und technisch-naturwissenschaftliche Inhalte vermitteln. Die Teilnehmer sollten mindestens 6 Jahre und dürfen noch nicht 22 Jahre alt sein. Die Teilnehmerzahl von höchstens 40 darf nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung des es überschritten werden. Bildungsmaßnahmen von Trägern mit vom Land geförderten BildungsreferentInnenwerden mit einem Höchstbetrag von 11,28 pro Tag und Person gefördert, wenn das tägliche Programm im Durchschnitt mindestens 4,5 Zeitstunden beträgt. Für Träger ohne vom Land geförderte BildungsreferentInnenerhöht sich dieser Höchstbetrag auf 16,95 pro Tag und Person. Beträgt das Programm weniger als 4,5 Zeitstunden, jedoch durchschnittlich mehr als mindestens 2 Zeitstunden, wird die Maßnahme noch mit dem halben Fördersatz gefördert. Gefördert wird jedoch grundsätzlich nur bis zur Höhe des Fehlbetrages.

4 Bildungsmaßnahmen im außerunterrichtlichen Bereich der Schule werden nach Maßgabe des Landeshaushaltes unter den gleichen Voraussetzungen wie Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit gefördert. Für Träger, die mehr als drei Maßnahmen im Kalenderjahr durchführen, ist jedoch eine halbjährliche Voranmeldung ihrer Maßnahmen unter Angabe der voraussichtlichen Maßnahmentage und Teilnehmerzahl erforderlich (Stichtagsregelung). Definition außerunterrichtlicher Bildungsmaßnahmen Die Definition außerunterrichtlicher Bildungsmaßnahmen im Sinne der neuen Richtlinien legte der Unterausschuss in Anlehnung an ein Papier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wie folgt fest: Die Maßnahme ist als zusätzliches, außerunterrichtliches Angebot konzipiert, wenn diese Kriterien sämtlich erfüllt sind: Die Maßnahme ist nicht Bestandteil der im Saarland festgelegten Stundentafel des Regelunterrichts. Sie ist nicht im Kerncurriculum bzw. Lehrplan vorgeschrieben. Sie fließt nicht in die Notengebung ein. Die Schülerinnen und Schüler (bzw. ihre Erziehungsberechtigten) können sich frei für oder gegen die Teilnahme an dem konkreten Angebot entscheiden.

5 Mitarbeiterschulungen Im Saarland gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung von Mitarbeiterschulungen im Rahmen der Jugendarbeit. Sie werden im Grundsatz unter den gleichen Bedingungen gefördert, wie Bildungsmaßnahmen. Sie sollen ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der außerschulischen Kinder-und Jugendarbeit Methoden der theoretischen und praktischen Bildung vermitteln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen jedoch mindestens 15 Jahre als sein. Mitarbeiterschulungen von Trägern mit vom Land geförderten BildungsreferentInnenwerden mit einem Höchstbetrag von 14,08 pro Tag und Person gefördert Mitarbeiterschulungen von Trägern ohne vom Land geförderte BildungsreferentInnenwerden mit einem Höchstbetrag von 19,75 pro Tag und Person gefördert Gefördert wird auch hier jedoch nur bis zur Höhe des Fehlbetrages

6 Freizeiten Im Saarland werden Kinder-und Jugendfreizeiten nach Maßgabe des Haushaltes gefördert. Gefördert werden Veranstaltungen, die mindestens 2, höchstens jedoch 21 Maßnahmentage dauern. Die Teilnehmer/innen müssen mindestens 6 Jahre und dürfen noch nicht 22 Jahre alt sein. Freizeiten werden mit einem Höchstbetrag von 1,68 pro Tag und Person gefördert Gefördert wird jedoch nur bis zur Höhe des Fehlbetrages

7 Ausgeschlossen von der Förderung sind Einrichtungen, Veranstaltungen und Maßnahmen, deren Inhalt ausschließlich oder überwiegend konfessionellen gewerkschaftlichen sportlichen parteipolitischen kommerziellen oder ähnlichen Charakter haben. oder der unmittelbaren beruflichen Aus-und Weiterbildung dienen. Förderung der Jugendarabeit durch das

8 Was wird benötigt, was muss beachtet werden? Die Anträge werden gestellt mit dem Formular Antrag und Nachweis Mit eingereicht werden muss: eine rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeliste das Programm der Maßnahme ein sachlicher Bericht Kostennachweise eine Information über die Qualifikation der Betreuer bzw. Referenten Der Antragsteller muss mit dem örtlichen Träger oder dem eine Vereinbarung zum Bundeskinderschutzgesetz geschlossen haben Bei Maßnahmen, an denen Jungen und Mädchen teilnehmen, sollte mindestens eine Betreuerin und ein Betreuer an der Maßnahme teilnehmen. Es sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis von Teilnehmerinnen und Teilnehmern geachtet werden. Träger der Kinder-u. Jugendarbeit können u.a. nur gefördert werden, wenn sie ihren Tätigkeitsbereich im Saarland haben und mit ihren Angeboten allen jungen Menschen offenstehen und die Teilnahme freistellen.

Richtlinien des Landkreises St. Wendel zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit

Richtlinien des Landkreises St. Wendel zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit 1 Richtlinien des Landkreises St. Wendel zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit Träger der freien Jugendhilfe sollen gefördert werden, wenn der jeweilige Träger a) die fachliche Voraussetzung

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland

Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland Hinweise: Vordrucke für die Beantragung von Zuschüssen werden dem Träger der Maßnahmen mit der jeweiligen

Mehr

Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/ Jugendarbeit der Stadt Worms. Allgemeine Bestimmungen

Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/ Jugendarbeit der Stadt Worms. Allgemeine Bestimmungen Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/ Jugendarbeit der Stadt Worms Allgemeine Bestimmungen Die Stadt Worms gewährt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der verfügbaren Haushaltsmittel

Mehr

Richtlinie über die Förderung der Jugendverbände im Bereich der Stadt Göttingen

Richtlinie über die Förderung der Jugendverbände im Bereich der Stadt Göttingen Richtlinie über die Förderung der Jugendverbände im Bereich der Stadt Göttingen gültig ab 01.01.2015 I. Allgemeines 1. Mit den gemäß dieser Richtlinie an die Jugendverbände zu gewährenden Zuschüsse soll

Mehr

Richtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit

Richtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit - 1 - Richtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit 1. Allgemeine Grundsätze Vorbemerkung Die Stadt Emsdetten fördert die Behindertenarbeit auf der Grundlage dieser Richtlinien durch die Gewährung von

Mehr

Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden

Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden Die Jugendpflege der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein gewährt freien Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

Mehr

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle Aufgrund des 40 Abs. 1 Nr. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 11 bis 14

Mehr

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. S. 411 -, zuletzt geändert

Mehr

Wir fördern Ihr Engagement für die Jugend

Wir fördern Ihr Engagement für die Jugend Wir fördern Ihr Engagement für die Jugend Richtlinien der Stadt Dülmen über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der (Stand 01.01.2007) Fachbereich Jugend, Familie Und Gleichstellung Richtlinien

Mehr

Aufruf zur Antragstellung auf Projektförderung. des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Aufruf zur Antragstellung auf Projektförderung. des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Aufruf zur Antragstellung auf Projektförderung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren für die

Mehr

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. 1997, S. 411 -, zuletzt

Mehr

Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/Jugendarbeit der Stadt Worms

Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/Jugendarbeit der Stadt Worms Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/Jugendarbeit der Stadt Worms für die Gewährung von Zuschüssen der in der Folge beschriebenen Maßnahmen der Jugendarbeit. Gemäß 12 und 74 SGB VIII gewährt

Mehr

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiativen sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiativen sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg. 3. Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25.01.2012 (Beschluss Nr. 006/JHA/2011),

Mehr

2. Richtlinie der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der Jugendarbeit im Sport

2. Richtlinie der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der Jugendarbeit im Sport 2. Richtlinie der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der Jugendarbeit im Sport 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Ziel der Jugendarbeit der SJMV ist es, das Kinder- und Jugendhilfegesetz

Mehr

Richtlinien der Stadt Dülmen über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit (Stand )

Richtlinien der Stadt Dülmen über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit (Stand ) Richtlinien der Stadt Dülmen über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit (Stand 01.01.2016) Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeine Fördervoraussetzungen 2. Kinder- und Jugendfreizeiten

Mehr

Richtlinie der Stadt Merseburg zur Förderung freier Träger bei der Kinder- und Jugendarbeit

Richtlinie der Stadt Merseburg zur Förderung freier Träger bei der Kinder- und Jugendarbeit Richtlinie der Stadt Merseburg zur Förderung freier Träger bei der Kinder- und Jugendarbeit Vorbemerkung Gesetzliche Grundlage für die Jugendarbeit ist das SGB, VIII. Buch, Kinder- und Jugendhilfegesetz

Mehr

Richtlinie I. Bildungs- und Freizeitmaßnahmen einschließlich Individualförderung

Richtlinie I. Bildungs- und Freizeitmaßnahmen einschließlich Individualförderung Richtlinie I Bildungs- und Freizeitmaßnahmen einschließlich Individualförderung Richtlinie I zur Förderung von Freizeit- und Bildungsveranstaltungen von Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen und

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha

Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha Präambel Die Stadt Taucha erkennt die gesellschaftliche Bedeutung und die positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen

Mehr

Ü B E R S I C H T Z U S C H U S S R I C H T L I N I E N FÜR ANERKANNTE JUGENDVERBÄNDE IM SAARPFALZKREIS UND SAARBRÜCKEN

Ü B E R S I C H T Z U S C H U S S R I C H T L I N I E N FÜR ANERKANNTE JUGENDVERBÄNDE IM SAARPFALZKREIS UND SAARBRÜCKEN Ü B E R S I C H T Z U S C H U S S R I C H T L I N I E N FÜR ANERKANNTE JUGENDVERBÄNDE IM SAARPFALZKREIS UND SAARBRÜCKEN Stand 01. Mai 2010 EINLEITENDE BEMERKUNGEN: In der folgenden Übersicht findet sich

Mehr

Richtlinien. zur finanziellen. Förderung. der Jugendarbeit. in der. Stadt Coesfeld

Richtlinien. zur finanziellen. Förderung. der Jugendarbeit. in der. Stadt Coesfeld Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Coesfeld Fachbereich Jugend, Familie, Bildung, Freizeit Bernhard-von-Galen-Str. 10, 48653 Coesfeld Heike Feldmann, III. Obergeschoss,

Mehr

2.3 Eine Förderung laufender oder bereits abgeschlossener Maßnahmen sowie bereits getätigter Anschaffungen kommt nicht in Betracht.

2.3 Eine Förderung laufender oder bereits abgeschlossener Maßnahmen sowie bereits getätigter Anschaffungen kommt nicht in Betracht. Richtlinien der Stadt Hattingen über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit freier Träger sowie von Familienerholungsmaßnahmen der Wohlfahrtsverbände in der Fassung vom 16.12.2010

Mehr

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung von Freizeiten (Punkt 1 der Förderungsrichtlinie) Freizeiten sind mehrtägige Aufenthalte von Kinder- und Jugendgruppen in Zeltlagern,

Mehr

Zuschüsse. beim. Jugendring Enzkreis e.v.

Zuschüsse. beim. Jugendring Enzkreis e.v. Zuschüsse beim Jugendring Enzkreis Im Enzkreis tätige und öffentlich anerkannte Jugendorganisationen und Jugendgruppen, die Jugendarbeit nach dem Jugendbildungsgesetz Baden- Württemberg leisten, erhalten

Mehr

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung Höchstzuschuss Dauer/ Tage Alters- Grenzen Zahl der Teilnehmenden Frist Antragsverfahren und -Form Bemerkungen (VV-JuFöG 2) Kurzlehrgang

Mehr

Richtlinien für Zuschüsse

Richtlinien für Zuschüsse Richtlinien für Zuschüsse Stadtjugendring Freiburg e.v. Kartäuserstraße 41, 79108 Freiburg Tel.: 0761 15 64 808 25 ( 0) Fax: 0761 15 64 808 28 zuschuss@stadtjugendring freiburg.de www.stadtjugendring freiburg.de

Mehr

Richtlinie des Landkreises Wesermarsch zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen

Richtlinie des Landkreises Wesermarsch zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen Richtlinie des Landkreises Wesermarsch zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen 1. Allgemeine Grundsätze 2. Jugendfahrten, -wanderungen und -lager 3. Zuschüsse für junge Menschen aus Familien mit geringem

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Ferienbetreuungen im Landkreis Mainz-Bingen

Richtlinie zur Förderung von Ferienbetreuungen im Landkreis Mainz-Bingen Richtlinie zur Förderung von Ferienbetreuungen im Landkreis Mainz-Bingen Gültig ab 01.01.2013 Kreisverwaltung Mainz-Bingen Kreisjugendpflege Georg-Rückert-Straße 11 55218 Ingelheim 06132-787 3123 / Frau

Mehr

Die Maßnahme dauerte vom

Die Maßnahme dauerte vom Name und Anschrift des Jugendverbands/des Trägers Empfangsberechtigte/r Kenn- (wird von der Landes- oder Bezirksleitung ausgefüllt) Veranstalter Bank/Postscheckkonto Ort der Durchführung der Maßnahme Konto-

Mehr

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung von Veranstaltungen der gesellschaftilchen und politischen Bildung (Punkt 4 der Förderungsrichtlinie) Veranstaltungen der gesellschaftlichen

Mehr

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 Seite 1 Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 I. Allgemeines Gruppenfreizeiten fördern die Entwicklung

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Fahrten und Lager

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Fahrten und Lager Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Fahrten und Lager Antrag an Anschrift der Gebietseinheit Antragsteller Name der Jugendrganisatin Anschrift Email Telefn Die Vereinbarung gemäß 72 a, 8 a SGB VIII

Mehr

Ausschreibung außerörtlicher Freizeiten. für den Stadtkreis

Ausschreibung außerörtlicher Freizeiten. für den Stadtkreis FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES Stand: 06.06.13 Ausschreibung außerörtlicher Freizeiten 2014 für den Stadtkreis Gesamtplatzzahl für den Stadtkreis Baden-Baden Insgesamt werden im Jahr 2014 bis zu 90 Ferienfreizeitenplätze

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Ziel der Förderung ist es, die Arbeit all derjenigen in unseren Sportvereinen

Mehr

R I C H T L I N I E N. zur Förderung der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. Kreis Schleswig-Flensburg

R I C H T L I N I E N. zur Förderung der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. Kreis Schleswig-Flensburg R I C H T L I N I E N zur Förderung der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit im Kreis Schleswig-Flensburg Stand: 01.Januar 2008 1. Grundsätze 1.1 Nach den 11, 12, 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Mehr

Förderrichtlinien für Verbände und Vereine

Förderrichtlinien für Verbände und Vereine Förderrichtlinien für Verbände und Vereine 1. Geltungsbereich Im Sinne dieser Richtlinie können Verbände und Vereine, die in der Stadt Schmölln arbeiten, Zuwendungen unter folgenden Voraussetzungen erhalten:

Mehr

Saarland. Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz (2. AG

Saarland. Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz (2. AG Saarland Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz (2. AG Das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die folgenden Richtlinien erlassen (Gemeinsames Ministerialblatt 1996,

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N für die Gewährung von Zuschüssen der Stadt Speyer - Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales - zur Förderung der Jugendarbeit in der Fassung vom 01. Januar 2009 1. Allgemeines

Mehr

Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen durch die Stadt Melle

Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen durch die Stadt Melle Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen durch die Stadt Melle Inhaltsverzeichnis A B C D E F Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen durch die Stadt Melle Förderung von

Mehr

Förderung der außerschulischen Jugendarbeit nach den Richtlinien des Landkreises Südliche Weinstraße

Förderung der außerschulischen Jugendarbeit nach den Richtlinien des Landkreises Südliche Weinstraße Antrag an Förderung der außerschulischen Jugendarbeit nach den Richtlinien des Landkreises Südliche Weinstraße Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Ref. 53 An der Kreuzmühle 2 76829 Landau Die nachfolgenden

Mehr

Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See

Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport Dr. Conrads-Str. 1, 45721 Haltern am See Frau Wilsrecht,

Mehr

Kirchlicher Jugendplan der Diözese Speyer

Kirchlicher Jugendplan der Diözese Speyer Kirchlicher Jugendplan der Diözese Speyer Stand: 2009 A. Allgemeines Der kirchliche Jugendplan der Diözese Speyer sichert die Finanzierung der kirchlichen Jugendarbeit in der Diözese Speyer in den Bereichen

Mehr

Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit

Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit www.delmenhorst.de Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit Richtlinien der Stadt Delmenhorst Inhaltsverzeichnis Seite I. Grundsätze und Allgemeines 3 II. Förderungskatalog 4 1. Freizeiten

Mehr

Richtlinien. der Stadt Wolfenbüttel. zur Förderung der Jugendarbeit

Richtlinien. der Stadt Wolfenbüttel. zur Förderung der Jugendarbeit Richtlinien der Stadt Wolfenbüttel zur Förderung der Jugendarbeit - Gewährung von Zuschüssen für Fahrten, Lager, Seminare, internationale Begegnungen und sonstige Maßnahmen der Jugendgruppen, Jugendverbände

Mehr

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung Höchstzuschuss Dauer/ Tage Alters- Grenzen Zahl der Teilnehmenden Frist Antragsverfahren und -Form Bemerkungen (VV-JuFöG 2) Kurzlehrgang

Mehr

Richtlinie. für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen und Kindertageseinrichtungen

Richtlinie. für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen und Kindertageseinrichtungen Richtlinie für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen und Kindertageseinrichtungen 1. Allgemeine Grundsätze 2. Jugendwandern, -lager, -fahrten 3. Aus- und Fortbildung in der Jugendarbeit 4. Jugendbildungsarbeit

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften in der Stadt Meppen

Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften in der Stadt Meppen Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften in der Stadt Meppen I. Grundsätze der Förderungswürdigkeit 1. Die Stadt Meppen gewährt im Rahmen der dafür verfügbaren Haushaltsmittel

Mehr

L e i t s ä t z e für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind

L e i t s ä t z e für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind L e i t s ä t z e für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind Hansestadt Lübeck Bereich Jugendarbeit -Jugendamt- Tel.: 0451/122-51

Mehr

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt - Rheinland-Pfalz Seite 1

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt - Rheinland-Pfalz Seite 1 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt - Rheinland-Pfalz Seite 1 Fördermöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz Power-Point Präsentation anläßlich der Veranstaltung Jugend ans

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Stadtverwaltung Hohen Neuendorf Anlage 1 Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für einen Sachkostenzuschuss gemäß Punkt 3.1 der Richtlinie der Stadt Hohen Neuendorf

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des

Mehr

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995 R i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995 4.2 A. Jugendarbeit Im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, dem Landkreis Cloppenburg, übernimmt

Mehr

auf der Basis der Grundsätze des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg vom

auf der Basis der Grundsätze des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg vom Richtlinien zur Förderung von überregionalen Maßnahmen der Jugendarbeit sowie Fortbildungen für Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit auf der Basis der Grundsätze des Kommunalverbands für Jugend und Soziales

Mehr

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung Höchstzuschuss Dauer/ Tage Alters- Grenzen Zahl der Teilnehmenden Frist Antragsverfahren und -Form Bemerkungen (VV-JuFöG 2) Kurzlehrgang

Mehr

Ausführungsbestimmungen für die Gewährung von Zuwendungen für Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge vom 1. Januar 2013

Ausführungsbestimmungen für die Gewährung von Zuwendungen für Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge vom 1. Januar 2013 MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Ausführungsbestimmungen für die Gewährung von Zuwendungen für Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge vom 1. Januar 2013 1. Ziel der Förderung Mit der Förderung

Mehr

Richtlinie des Landkreises Mainz-Bingen zur Förderung von Leuchtturmprojekten in der außerschulischen Jugendbildung

Richtlinie des Landkreises Mainz-Bingen zur Förderung von Leuchtturmprojekten in der außerschulischen Jugendbildung Richtlinie des Landkreises Mainz-Bingen zur Förderung von Leuchtturmprojekten in der außerschulischen Jugendbildung Gültig ab 06.02.2013 Präambel Die Situation von Kindern, jungen Menschen und der demografische

Mehr

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches 216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,

Mehr

Richtlinien zur Förderung ehrenamtlicher Jugendarbeit und freier Träger der Jugendhilfe in der Stadt Hennef

Richtlinien zur Förderung ehrenamtlicher Jugendarbeit und freier Träger der Jugendhilfe in der Stadt Hennef Richtlinien zur Förderung ehrenamtlicher Jugendarbeit und freier Träger der Jugendhilfe in der Stadt Hennef Herausgeber: Stadt Hennef Der Bürgermeister Frankfurter Str. 97 53773 Hennef Bereitgestellt vom

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten

Mehr

Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gewährt Vorschlagsrechte für die Jugendhilfe und Landesjugendhilfeausschüsse

Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gewährt Vorschlagsrechte für die Jugendhilfe und Landesjugendhilfeausschüsse Hinweise des Kultusministeriums für die öffentliche Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit gemäß 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und 4 und 17 Jugendbildungsgesetz

Mehr

Förderrichtlinie für Internationale Jugendbegegnungen. Förderrichtlinie der THW-Jugend e.v. für Internationale Jugendbegegnungen

Förderrichtlinie für Internationale Jugendbegegnungen. Förderrichtlinie der THW-Jugend e.v. für Internationale Jugendbegegnungen Förderrichtlinie der THW-Jugend e.v. für Internationale Jugendbegegnungen 1 29.06.2006 Grundsätze Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe intensiviert und fördert die THW- Jugend e.v. die Umsetzung

Mehr

LWL - Landesjugendamt. Antragshilfe. für das LWL-Programm Partizipation und Demokratie fördern

LWL - Landesjugendamt. Antragshilfe. für das LWL-Programm Partizipation und Demokratie fördern LWL - Landesjugendamt Antragshilfe für das LWL-Programm Partizipation und Demokratie fördern für Einrichtungen der öffentlichen und der freien Jugendhilfeträger in Westfalen-Lippe für das Jahr 2015 Hinweise

Mehr

Richtlinien über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen vom (Anlage 1 geändert durch HFA-Beschluss vom

Richtlinien über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen vom (Anlage 1 geändert durch HFA-Beschluss vom Richtlinien über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen vom 18.12.2003 (Anlage 1 geändert durch HFA-Beschluss vom 07.03.2017) 1. Förderungsgrundsätze Inhaltsverzeichnis 2. Art und Umfang

Mehr

vom 24. Oktober 1990 (GVBl. S. 2209)

vom 24. Oktober 1990 (GVBl. S. 2209) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen FG Bildungsurlaub informiert über das Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) vom 24. Oktober 1990 (GVBl. S. 2209) Das Abgeordnetenhaus hat das folgende

Mehr

Förderung der Jugendarbeit in Niedersachsen

Förderung der Jugendarbeit in Niedersachsen Förderung der Jugendarbeit in Niedersachsen Björn Bertram Landesjugendring Niedersachsen e.v. Instrumente der Förderung Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Jugendförderungsgesetz Jugendwerkstätten Förderprogramm

Mehr

Jugendgruppenleiterausbildung der Stufe I II - 1. Jugendliche ab 16 Jahren und ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit.

Jugendgruppenleiterausbildung der Stufe I II - 1. Jugendliche ab 16 Jahren und ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. II - 1 Jugendliche ab 16 Jahren und ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit gegenüber Eltern der TeilnehmerInnen in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und Qualifizierung von Jugendlichen/

Mehr

Spezialistenlager für begabte Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom

Spezialistenlager für begabte Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom Spezialistenlager für begabte Schülerinnen und Schüler in RdErl. des MK vom 18.10.2004-24-83 011 Bezug: RdErl. des MK vom 22.11.1995 (SVBl. LSA S. 427), zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom 26.2.2001

Mehr

Letzter Abgabetermin: (später eingehende Anträge werden nachrangig berücksichtigt.)

Letzter Abgabetermin: (später eingehende Anträge werden nachrangig berücksichtigt.) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein Projekt Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Jahr 20 ein Projekt Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Mehr

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und Vereine

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und Vereine Förderrichtlinien Vereine und Jugendarbeit Seite 1 / 5 Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und Vereine Inhaltsverzeichnis Präambel... Seite 2 1 Verwaltungsbereich... Seite 2 2 Förderung bei Investitionen

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Mehr

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen)

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen) 2430 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit

Mehr

INNOVATIVER FORMATE IN DER POLITISCHEN ERWACHSENENBILDUNG

INNOVATIVER FORMATE IN DER POLITISCHEN ERWACHSENENBILDUNG MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR FÖRDERUNG INNOVATIVER FORMATE IN DER POLITISCHEN ERWACHSENENBILDUNG RHEINLAND-PFALZ 2017 / 2018 ANTRAGSSCHLUSS: 6. November 2017 KRITERIEN Das Ministerium

Mehr

Antrag auf Genehmigung und Förderung von Weiterbildungen für Jugendliche

Antrag auf Genehmigung und Förderung von Weiterbildungen für Jugendliche Eingang: Ihr Ansprechpartner: Sonia Drouven Tel. +32 (0)87/596 325 (Mo. 09.30-16.30 Uhr sowie Di., Do. & Fr. 09.30-14.30 Uhr) Fax +32 (0)87/556 476 E-Mail: sonia.drouven@dgov.be Gospertstraße 1, 4700 Eupen

Mehr

Finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Jugendamt Stadt Trier/Kinder- und Jugendförderung - Förderrichtlinien -

Finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Jugendamt Stadt Trier/Kinder- und Jugendförderung - Förderrichtlinien - Jugendamt der Stadt Trier - Stadtjugendpflege - Rathaus/Am Augustinerhof 54290 Trier 0651/718-1545 0651/718-1508 Finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Jugendamt Stadt Trier/Kinder- und Jugendförderung

Mehr

Reglement zur Förderung erneuerbarer Energien und der rationellen Energie- und Wassernutzung (Energiereglement)

Reglement zur Förderung erneuerbarer Energien und der rationellen Energie- und Wassernutzung (Energiereglement) - 1 - Reglement zur Förderung erneuerbarer Energien und der rationellen Energie- und Wassernutzung (Energiereglement) Erstes Kapitel: Zweck 1 Zweck und Geltungsbereich Dieses Reglement bezweckt, mit der

Mehr

Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit

Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit Stand Ende Februar (ek) Wichtige Vorbemerkungen: Das

Mehr

zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderungsgesetz FÖJG)

zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderungsgesetz FÖJG) Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres 322 Archiv Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderungsgesetz FÖJG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 15.

Mehr

Die Entwicklung der Schulsozialarbeit

Die Entwicklung der Schulsozialarbeit Die Entwicklung der Schulsozialarbeit aus Sicht der Bildungsadministration Ulrich Thünken Ministerium für Schule und Weiterbildung Referat 524 Gliederung 1. Schule heute: Ein Bild voller Widersprüche 2.

Mehr

Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit

Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg nach den Zuschussrichtlinien Stand der vorliegenden Datei: 19.03.2013_EhrlB Diese Präsentation ist auch zu finden unter: www.kjr-ebe.de >

Mehr

Richtlinien. für die Gewährung von Zuschüssen. für Maßnahmen der Jugendförderung. (Fassung ab )

Richtlinien. für die Gewährung von Zuschüssen. für Maßnahmen der Jugendförderung. (Fassung ab ) Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen der Jugendförderung (Fassung ab 01.01.2016) Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen der Jugendförderung Allgemeine Voraussetzungen:

Mehr

Richtlinien zur Familienförderung in der Gemeinde Heinrichsthal

Richtlinien zur Familienförderung in der Gemeinde Heinrichsthal Richtlinien zur Familienförderung in der Gemeinde Heinrichsthal I. Präambel Heinrichsthal ist eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde. Mit diesen Richtlinien wollen wir unterstützend dazu beitragen,

Mehr

Vereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII

Vereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII Vereinbarung Die Stadt Neuss -vertreten durch das Jugendamt der Stadt Neuss (nachfolgend Jugendamt genannt) Michaelstraße 50 41460 Neuss schließt mit dem

Mehr

Richtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom

Richtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom Richtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom 14.12.2006 Gliederung 1. Zielsetzung städtischer Sportförderung 2. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen 3.

Mehr

Richtlinien des Jugendamtes Märkischer Kreis zur Förderung jugendpflegerischer Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände

Richtlinien des Jugendamtes Märkischer Kreis zur Förderung jugendpflegerischer Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände Richtlinien des Jugendamtes Märkischer Kreis zur Förderung jugendpflegerischer Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände Gliederung 1. Allgemeiner Teil Grundsätzliche Voraussetzungen

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Bünde

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Bünde Allgemeine Hinweise zu den Formularen der Stadt Bünde für die Beantragung von Zuschüssen nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Die als Anlage zu den Richtlinien überlassenen Vordrucke

Mehr

Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen

Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen Diese Richtlinie soll die nachhaltige Integration von Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Mehr

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen 1 Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für

Mehr

874.1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz

874.1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz 874. Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 6. Dezember 0 (Stand. Februar 0) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. Mai 968 ), beschliesst:. Allgemeine

Mehr

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen

Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Inhaltsverzeichnis Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für die

Mehr

Antragsverfahren Form. Antragsvordruck LJA mit Programmzeiten incl. Pausen. Programmfolge 2-fach über die Geschäftsstelle

Antragsverfahren Form. Antragsvordruck LJA mit Programmzeiten incl. Pausen. Programmfolge 2-fach über die Geschäftsstelle Seite 1 Zusammenstellung Förmöglichkeiten des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und des esjugendamtes (Stand: Januar 2017) Politische Jugendbildung (2.2-2.6 VV-

Mehr

Richtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL)

Richtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL) Richtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL) Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Torgau hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die

Mehr

Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) Abteilungsleiterin 2, Landkreis Dachau im April 2011 Stellvertr. Geschäftsführerin Jobcenter Dachau Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites

Mehr

Richtlinien über die Zuschüsse an die Vereine und Verbände in der Gemeinde Nieste

Richtlinien über die Zuschüsse an die Vereine und Verbände in der Gemeinde Nieste Richtlinien über die Zuschüsse an die Vereine und Verbände in der Gemeinde Nieste Die Gemeindevertretung Nieste hat in ihrer Sitzung am 11. September 2006 die nachstehenden Richtlinien beschlossen: Allgemeine

Mehr

1.3 Zeit: Beginn am um Anzahl der Übernachtungen: (bei Familienförderung Zielgruppe/ Teilnehmer unter Nr. 3 gesondert beschreiben)

1.3 Zeit: Beginn am um Anzahl der Übernachtungen: (bei Familienförderung Zielgruppe/ Teilnehmer unter Nr. 3 gesondert beschreiben) Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Jugendhilfe Paulus-Jenisius-Straße 24 09456 Annaberg-Buchholz Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit und der

Mehr

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen 2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und

Mehr

Satzung für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule der Gemeinschaftsschule Heide-Ost

Satzung für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule der Gemeinschaftsschule Heide-Ost Satzung für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule der Gemeinschaftsschule Heide-Ost Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes

Mehr

Pädagogische Qualifizierung B für Mitarbeiter in der Schülerbetreuung (in offener Ganztagesschule und Mittagsbetreuung)

Pädagogische Qualifizierung B für Mitarbeiter in der Schülerbetreuung (in offener Ganztagesschule und Mittagsbetreuung) Pädagogische Qualifizierung B für Mitarbeiter in der Schülerbetreuung (in offener Ganztagesschule und Mittagsbetreuung) Praxisorientierte Fachqualifizierung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Schülerbetreuung

Mehr