STAR Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte. Daten zur wirtschaftlichen Lage der Anwälte im Kammerbezirk Berlin 2013

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1 STAR 2015 Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte Daten zur wirtschaftlichen Lage der Anwälte im Kammerbezirk Berlin 2013 Projektbearbeitung: Anja Gruhl Unter Mitarbeit von: Michael Porst Anja Zeyss Nürnberg 2016

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3 Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Marienstraße Nürnberg Telefon (0911) Telefax (0911) forschung@ifb-uni-erlangen.de Internet Jeder Nachdruck, jede Vervielfältigung (gleich welcher Art) und jede Abschrift auch auszugsweise bedarf der Genehmigung der Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, Berlin, bzw. des Instituts für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

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6 STAR: Daten zur wirtschaftlichen Lage der Anwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Berlin 2013 Aufbau und Organisation der Untersuchung Hintergrund und Zielsetzung von STAR STAR 2015 diente der Gewinnung von Datenmaterial zur Struktur und Arbeitsumgebung der deutschen Rechtsanwälte 1. Hierbei wurden auch soziodemographische Charakteristika sowie Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung des Berufsstandes und Meinungsbilder zu spezifischen Themengebieten erhoben. Die erste Erhebung dieser Art fand im Jahr 1993 statt. Aufgrund der aufeinander aufbauenden Fragebogengestaltung der Erhebungen und der hohen Rücklaufquoten ist es möglich, statistisch fundierte Aussagen zu Rechtsanwälten in Deutschland und ihrer Situation zu treffen. Erhebungs- und Auswahlverfahren Der Erhebung liegt eine Zufallsstichprobe jener Berufsträger zugrunde, die ihre Tätigkeit in eigener Kanzlei, in abhängiger Stellung als angestellte Anwälte, als freie Mitarbeiter oder als Syndikusanwälte ausüben. In die Stichprobe gingen ausgewählte Rechtsanwaltskammern ein. Diese wurde hinsichtlich der Kammergröße und der geografischen Lage (West- bzw. Ostdeutschland) angepasst, um die Repräsentativität der erhobenen Daten gewährleisten zu können. Insgesamt wurden Rechtsanwälte angeschrieben. Dies stellt 14,8 Prozent der zugrunde liegenden Gesamtheit dar. An der aktuellen Erhebung beteiligten sich die Rechtsanwaltskammern Berlin, Celle, Düsseldorf, Frankfurt, Koblenz, Mecklenburg-Vorpommern, München, Nürnberg, Oldenburg und Sachsen. Hinzu kommen Berufsträger, die im Rahmen der vorherigen STAR-Erhebung angaben, wieder an der Befragung teilnehmen zu wollen und aufgrund dessen Adressdaten hinterlegten. Diese wurden direkt durch das Institut für Freie Berufe (IFB) angeschrieben und über die erneute Befragung informiert. 2 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wird im Folgenden nur die männliche Berufsbezeichnung verwendet. Selbstverständlich gelten alle Aussagen soweit nicht anders gekennzeichnet auch für Rechtsanwältinnen. 2 das sogenannte IFB-Panel - 2 -

7 Die Daten wurden primär in Form eines schriftlichen Fragebogens erhoben, der zusätzlich auch in einer identischen Online-Version zur Verfügung stand. Insgesamt konnte so ein Rücklauf von Fragebögen generiert werden (Rücklaufquote: 30,4 Prozent). Dabei überwogen die eingegangenen Printfragebögen deutlich gegenüber den Onlinefragbögen. Angesichts der langen Laufzeit des Projektes und im Vergleich mit anderen Erhebungen dieser Art, ist die erreichte Rücklaufquote sehr gut und die Repräsentativität der Daten gewährleistet. 3 Für den Kammerbezirk Berlin wurden Rechtsanwälte ausgewählt und angeschrieben. Insgesamt beteiligten sich 273 Berufsträger an der Erhebung, was einer Rücklaufquote von 19,7 % entspricht. 4 Für den Kammerbezirk Berlin zeigt sich, dass der Frauenanteil bei den im Rahmen von STAR befragten Rechtsanwälten mit 36,4 % nur wenig höher ist, als in der Kammer Berlin insgesamt (34,0 % 5 ). Hinsichtlich des Alters ist festzustellen, dass die Altersklasse der bis unter 40 Jährigen in den STAR-Daten für den Kammerbezirk Berlin im Vergleich zur Kammerstatistik etwas unterrepräsentiert ist. Die Anteile der 40 bis unter 50 Jährigen bzw. der 50 bis unter 65 Jährigen sind in den STAR-Daten hingegen jeweils etwas höher als in der Kammerstatistik. Da jüngere Anwälte im Mittel geringere Einkünfte erzielen als ihre älteren Berufskollegen, können die für die Kammer Berlin präsentierten Werte etwas höher ausfallen als in der Grundgesamtheit. Bei der Beurteilung der präsentierten wirtschaftlichen Kennwerte für die Anwaltschaft in der Vergleichsgruppe der anderen westdeutschen Kammern sollte zudem immer bedacht werden, dass in dieser Gruppe auch Anwaltsnotare enthalten sind und diese in der Regel ein höheres Jahreseinkommen erzielen, als ausschließlich als Rechtsanwalt Tätige. Die folgenden Grafiken liefern eine Darstellung der ökonomischen Situation der Rechtsanwälte im Kammerbezirk Berlin auf Basis der erhobenen Zahlen für das Wirtschaftsjahr Dabei werden die Daten der Kammer Berlin sowohl den entsprechenden Daten der anderen ost- und westdeutschen Kammern als auch ausschließlich den Daten der anderen West- 3 Im Hinblick auf die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Gesamtheit der Kammermitglieder der Kammer Nürnberg ist darauf hinzuweisen, dass eine insgesamt repräsentative Erhebung nicht zwingend für alle Teilgruppen Allgemeingültigkeit beanspruchen kann. 4 Hierbei handelt es sich um den bereinigten Rücklauf. Anwälte, die erst nach dem ihre Zulassung erhielten, wurden sowohl von der Stichprobe als auch vom Rücklauf abgezogen. 5 Vgl. BRAK: Große Mitgliederstatistik zum Neben dem arithmetischen Mittel wird in einigen Grafiken auch der Median ausgewiesen. Das ist der Wert, den 50 Prozent der Befragten über- und die andere Hälfte unterschreiten. Der Median ist ein statistisches Lagemaß, das bei der Bildung von Durchschnittswerten eingesetzt wird, um die Effekte großer Streuungen und extremer Datenwerte zu glätten. Der Median bietet daher gerade bei Wirt

8 kammern (ohne Berlin) gegenübergestellt. 7 Definitionen Vollzeit-Rechtsanwälte: Vollzeit-Tätigkeit im Rahmen einer genannten beruflichen Stellung wird bei einer Arbeitszeit (einschließlich Fort- und Weiterbildung) von wöchentlich 40 Stunden oder mehr angenommen. Dies ist beispielsweise ein Rechtsanwalt der angibt, zu 100 Prozent seiner Gesamttätigkeit in eigener Kanzlei selbstständig tätig zu sein und gleichzeitig 40 oder mehr Wochenarbeitsstunden zu leisten. Analog gilt diese Definition auch für Angestellte und Freie Mitarbeiter. Persönlicher Honorarumsatz: Der persönliche Honorarumsatz gibt die Einnahmen des Rechtsanwaltes vor Abzug der Kosten an. Nicht enthalten sind Mehrwertsteuer, vereinnahmte Umsatzsteuer oder Anderkonten. Persönlicher Überschuss: Der persönliche Überschuss bezeichnet die Einnahmen nach Abzug der entstandenen Kosten. Die Begriffe Überschuss und Gewinn werden hier synonym verwendet. Persönlicher Überschuss pro Stunde: Der persönliche Überschuss pro Stunde berechnet sich wie folgt: Persönlicher Überschuss / Stunde = persönlicher Jahresüberschuss / Jahresarbeitszeit Dabei wird die Jahresarbeitszeit in Arbeitsstunden ermittelt durch: Jahresarbeitszeit = (52 Urlaubstage / 5) * Arbeitszeit pro Woche. Ergebnisse für den Kammbezirk Berlin Personenbezogene Honorarumsätze Vollzeit-Anwälte in Berliner Einzelkanzleien erzielten im Wirtschaftsjahr 2013 einen persönlichen Honorarumsatz von durchschnittlich 124 Tsd. Euro. Damit lagen sie im Mittel 23,5 % schaftsdaten eine gute Interpretationsgrundlage. Der Wert des Median kann über dem des arithmetischen Mittels liegen. 7 In den Kammerbezirken Berlin, Celle und Frankfurt sind auch Anwaltsnotare anzutreffen

9 unter dem Honorarumsatz ihrer Kollegen in den anderen West-Kammern und 13,8 % unter dem der anderen ost- und westdeutschen Kammern insgesamt. Vollzeit tätige Anwälte in Sozietäten im Kammerbezirk Berlin erzielten im Durchschnitt 324 Tsd. Euro Umsatz im Jahr und damit deutlich mehr als vergleichbare Anwälte in anderen West-Kammern (234 Tsd. Euro) bzw. in anderen ost- und westdeutschen Kammern insgesamt (217 Tsd. Euro) (vgl. Abb. 2a und 2b). Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Durchschnittswerte, die Ausreißer sensitiv sind. Der Median, also der Wert, den 50 Prozent der Befragten über- und die andere Hälfte unterschreiten, ist diesbezüglich weniger beeinflusst. Der Blick auf den Median zeigt, dass die Hälfte der Berliner Vollzeit-Anwälte in Einzelkanzleien einen Jahresumsatz von bis zu Euro generiert. Die übrigen Rechtsanwälte liegen über diesem Wert. In den anderen Westkammern liegt der Median bei 103 Tsd. Euro und in den anderen ost- und westdeutschen Kammern insgesamt bei 111 Tsd. Euro. In Berliner Sozietäten kommt die Hälfte der Vollzeit-Anwälte im Wirtschaftsjahr 2013 auf bis zu 195 Tsd. Euro. Die verbleibenden Rechtsanwälte verdienen mehr. Im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2010 sank der durchschnittliche Honorarumsatz in Einzelkanzleien um 4,6 %. In Sozietäten stieg der durchschnittliche persönliche Umsatz hingegen um 8,7 %. Personenbezogene Überschüsse Vollzeit-Anwälte in Einzelkanzleien des Kammerbezirkes Berlin erzielten im Wirtschaftsjahr 2013 durchschnittlich 53 Tsd. Euro. Dieser Betrag lag deutlich unter dem in den anderen Westkammern (71 Tsd. Euro) aber auch in den anderen ost- und westdeutschen Kammern insgesamt (62 Tsd. Euro) erwirtschafteten persönlichen Überschuss in Einzelkanzleien (vgl. Abb. 2a und 2b). Die Hälfte der Anwälte in Einzelkanzleien erzielte einen Überschuss von bis zu 32 Tsd. Euro, die anderen 50 % lagen über diesem Wert. In Sozietäten wurde im gleichen Zeitraum im Mittel ein persönlicher Überschuss von 168 Tsd. Euro und damit deutlich mehr als in den anderen West-Kammern bzw. in den anderen Kammern insgesamt erwirtschaftet. Anzumerken ist, dass die Hälfte der selbstständigen Vollzeit-Anwälte in Sozietäten 85 Tsd. Euro oder weniger persönlichen Überschuss generierte. Im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2010 sank der persönliche Gewinn in Einzelkanzleien ge

10 ringfügig um 3,6 %. Selbstständige Vollzeit-Anwälte in Sozietäten konnten hingegen einen höheren persönlichen Überschuss erwirtschaften als Die durchschnittlichen persönlichen Überschüsse pro Stunde lagen im Wirtschaftsjahr 2013 bei Anwälten in Einzelkanzleien mit 22 Euro unter denen in den anderen Westkammern (30 Euro) und auch unter denen der anderen Kammern insgesamt (26 Euro). Im Vergleich zu 2010 sank dieser Wert bei den Berliner Anwälten gering um 1 Euro. In Sozietäten erzielten selbstständige Vollzeit-Anwälte im Mittel 67 Euro pro Stunde und damit deutlich mehr als ihre Kollegen in den anderen West-Kammern (51 Euro) aber auch mehr im Vergleich zu den anderen ost- und westdeutschen Kammern insgesamt (48 Euro) (vgl. Abb. 3). Im Jahresvergleich konnten Rechtsanwälte in Sozietäten ihre persönlichen Überschüsse pro Stunde steigern. Kanzleiumsätze, Kanzleikosten und Kanzleiüberschüsse Der Gesamtkostenanteil von Einzelkanzleien der Kammer Berlin lag mit 58 % um 4 % höher als in vergleichbaren Einzelkanzleien der anderen ost- und westdeutschen Kammern und 5 % höher als der Anteil der Kosten am Umsatz in den anderen West-Kammern. Den höchsten Kostenfaktor stellen die Sachkosten (24 %), dicht gefolgt von den Personalkosten (23 %). Raumkosten machen einen Anteil von durchschnittlich 11 % des Umsatzes aus (vgl. Abb. 4a). Insbesondere beim Sachkostenanteil liegen die Einzelkanzleien der Kammer Berlin über den entsprechenden Anteilen in den Vergleichsgruppen (vgl. Abb. 4a und 4b). Im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2010 zeigen sich geringe Verschiebungen der Kostenanteile. So stiegen die Sachkosten um zwei Prozentpunkte ebenso wie die Raumkosten. Die Personalkosten hingegen sanken um zwei Prozentpunkte. Der Gesamtkostenanteil in Sozietäten der Kammer Berlin lag 2013 mit durchschnittlich 53 % unter dem entsprechenden Wert in Einzelkanzleien. Berliner Sozietäten mussten zudem weniger Umsatzanteile für ihre Kosten aufwenden als ihre Kollegen in Sozietäten in den anderen westdeutschen Kammern (57 %) bzw. in den anderen ost- und westdeutschen Kammern insgesamt (59 %) (vgl. Abb. 5a und 5b). Den höchsten Kostenanteil verursachten in Berliner Sozietäten die Personalkosten mit durchschnittlich 31 % vom Umsatz. Für Sachkosten mussten 14 % und für Raumkosten im Mittel 8 % des Umsatzes aufgewendet werden. Im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2010 blieb der Gesamtkostenanteil konstant

11 Jahreseinkommen angestellter und frei mitarbeitender Rechtsanwälte Die Jahresgehälter einschließlich 13. Gehalts und freiwilliger betrieblicher Leistungen bei angestellten Rechtsanwälten in Berlin lagen über den Vergleichswerten der anderen Kammerbezirke (vgl. Abb. 6). Auch im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2010 zeigt sich ein deutlicher Anstieg der Gehaltsangaben. Allerdings sind die den Aussagen zu Grunde liegenden Fallzahlen vergleichsweise gering (21 Fälle), so dass die hier präsentierten Angaben nicht zwingend Allgemeingültigkeit beanspruchen können

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