Richtlinien für das Habilitationsverfahren an der Universität zu Lübeck

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Richtlinien für das Habilitationsverfahren an der Universität zu Lübeck"

Transkript

1 Richtlinien für das Habilitationsverfahren an der Universität zu Lübeck Das Habilitationsverfahren wird geregelt durch die gemeinsame Habilitationsordnung (z.zt. in der Fassung vom ). Diese Richtlinie enthält wichtige zusätzliche Erläuterungen und Ergänzungen, die zu berücksichtigen sind. 1.Vorstellungsvortrag Die Habilitandin / der Habilitand stellt sich vor der formalen Eröffnung des Verfahrens (d. h. dem Antrag auf Zulassung) dem Senatsausschuss der jeweils zuständigen Sektion mit einem Kolloquium über das Thema der Habilitationsschrift vor. Dieser Vortrag sollte frühestens 12 und spätestens einen Monat vor dem Zulassungsantrag erfolgen. Terminierung und Einladung zu dem Vortrag erfolgt durch den für die Sektion zuständigen Senatsausschussvorsitzenden. 2. Antrag auf Zulassung Der Antrag auf Zulassung zur Habilitation mit Angabe des Fachgebietes ist an den für die Sektion zuständigen Senatsausschussvorsitzenden zu richten, in deren Fächerkanon das Fachgebiet fällt. Neben der schriftlichen Habilitationsleistung (4 Exemplare) sind die in 5 der Habilitationsordnung angeführten Unterlagen in amtlich beglaubigter Abschrift oder Fotokopie in 3-facher Ausfertigung vorzulegen. Der für die Sektion zuständige Senatsausschussvorsitzende kann darüber hinaus die Vorlage der Originale verlangen. Im Einzelnen müssen vorgelegt werden: a) Die 4 Exemplare der Habilitationsschrift; diese kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. b) ein in deutscher Sprache abgefasster Lebenslauf, der insbesondere über den Bildungsgang und die wissenschaftliche Fortbildung nach Beendigung des Hochschulstudiums Auskunft geben soll; c) die Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Studiums (Staatsexamen, Diplom, Master) bzw. der Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation und die Promotionsurkunde bzw. der Nachweis einer gleichwertigen wissenschaftlichen Qualifikation; d) die Dissertation und die bisher veröffentlichten Arbeiten sowie ein Schriften- und Vortragsverzeichnis (weitere Erläuterungen s. u.); e) eine Erklärung darüber, auf welche Anregungen die Habilitationsschrift zurückgeht und wo, wie und mit welchen personellen und geistigen Hilfen sie entstanden ist; f) eine Erklärung darüber, ob eine Habilitation bereits bei einer anderen Hochschule versucht wurde oder wird; g) eine Aufstellung über die bisherige Lehrtätigkeit mit den dazugehörigen Evaluationsergebnissen, der Nachweis des erfolgreichen Besuches einer Weiterbildungsveranstaltung zu Themen der Hochschuldidaktik im Umfang von mindestens 12 Stunden sowie die Teilnahme als Beobachter an jeweils einer kompletten mündlichen / praktischen Prüfung im Rahmen des 1. und 2. Abschnitts der ärztlichen

2 Prüfung bei einer Habilitation in einem Fachgebiet der Medizin bzw. die Teilnahme an der Prüfung einer Bachelor- und einer Masterarbeit bei einer Habilitation in einem anderen Fachgebiet. Auf den Nachweis der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung kann bei einer Habilitation in einem Fachgebiet der Informatik, der Technik, der Mathematik oder der Naturwissenschaften verzichtet werden, falls im Rahmen der Lehrtätigkeit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 8 SWS (kumulativ) im Rahmen eines Lehrauftrages eigenverantwortlich abgehalten worden sind. h) eine Erklärung des Bewerbers oder der Bewerberin über seine oder ihre Staatsangehörigkeit und falls der Bewerber/die Bewerberin nicht im öffentlichen Dienst steht ein polizeiliches Führungszeugnis; sowie eine Erklärung über disziplinargerichtliche Verurteilungen oder evtl. anhängige Straf- und förmliche Disziplinarverfahren; i) eine Zusammenfassung der Habilitationsschrift in deutscher Sprache, die höchstens 2 Seiten umfasst. Falls die Habilitation in Englisch verfasst wurde, ist zusätzlich eine Zusammenfassung in Englisch vorzulegen. j) drei Themenvorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag, wobei die Themen nicht aus dem Gebiet der Habilitationsschrift stammen dürfen; jedes Vortragsthema ist durch eine Zusammenfassung zu erläutern. Die Vorträge sind durch ein kurzes Abstrakt (1/4-1/2 DIN A4 Seite pro Thema) zu erläutern. k) ein Vorschlag für die Durchführung der Lehrpobe (näheres siehe Punkt 4) Die Zusammenfassung nach Punkt 1 (i) soll nicht nur die Ergebnisse der Arbeiten enthalten, sondern einen Abriss der gesamten Arbeit sein. Der Leser/die Leserin muss auch dann eine Vorstellung von Entwurf, Grundlage und Gang der gesamten Arbeit gewinnen, wenn er/sie nur die Zusammenfassung liest. Dennoch sollte die Zusammenfassung nur den Umfang von maximal 2 Seiten haben. Fachspezifische Abkürzungen sind zu erklären. Der für die Sektion zuständige Senatsausschussvorsitzende kann auf die Vorlage einzelner der unter c) und d) genannten Unterlagen verzichten, wenn der Bewerber/die Bewerberin glaubhaft macht, dass die Unterlagen aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand beschafft werden können. Dieser Verzicht entbindet nicht von der Pflicht, die Voraussetzung für die Zulassung nachzuweisen. Die Unterlagen sind vollständig in 3-facher Ausfertigung (jede Ausfertigung ist sortiert in einen Ordner zu heften) separat verpackt im Zentralen Prüfungsamt der Universität abzugeben. Schriften- und Vortragsverzeichnis: Das Schriftenverzeichnis soll in der Regel mindestens 8 Publikationen (Originalarbeiten, keine klinischen Fallberichte oder Reviews) umfassen, a) die in von Gutachter / Gutachterinnen referierten, international anerkannten Zeitschriften oder Proceedings umfassen, die endgültig zum Druck angenommen sein müssen und b) bei denen der Habilitand / die Habilitandin einen erheblichen eigenen Anteil geliefert haben, der sofern nicht durch Erst- bzw. Letztautorenschaft belegt im Zweifelsfall darzulegen ist. Bei kumulativen Habilitationen sind mindestens vier weitere Publikationen vorzulegen, die Bedingung a) erfüllen und bei denen der Habilitand / die Habilitandin zumindest Coautor ist. 2

3 Enthält das Schriftenverzeichnis weniger als 8 aber mindestens 6 Publikationen die die Bedingung a) und b) erfüllen, so müssen mindestens 6 weitere Publikationen aufgeführt werden, die die Bedingung a) erfüllen und bei denen der Habilitand/ die Habilitandin Coautor ist. Die vorgelegten Publikationen dürfen nicht schon zur Erlangung eines anderen in- oder ausländischen akademischen Grades verwendet worden sein. Eine entsprechende schriftliche Versicherung ist beizufügen. Das Schriftenverzeichnis ist zu gliedern in: a) Originalarbeiten in referierten Zeitschriften b) Referierte Originalarbeiten in Proceedings c) Übersichtsartikeln d) Buchbeiträge e) Bücher (Monographien, Lehrbücher) f) Sonstiges (z.b. Fallberichte, veröffentlichte Kurzfassungen, selbst gehaltene Vorträge oder Patente) Das Schriftenverzeichnis ist innerhalb der Rubriken nach Jahren zu ordnen, innerhalb der Jahre alphabetisch. Bei Originalarbeiten aus Fachzeitschriften, die im Journal Citation Report (JCR) gelistet sind, ist der Impactfaktor (IF) anzugeben. Publikationen mit deutlich erkennbarem eigenen Anteil sind hervorzuheben. Zitationsweise im Schriftenverzeichnis: Die Abkürzungen der Publikationsorgane sollen gemäß den fachspezifischen Gepflogenheiten vorgenommen werden (In Medizin und Naturwissenschaften ist den Regeln des JCR zu folgen). Die Zitationsweise soll sich an folgenden Beispielen orientieren: Originalarbeiten: Chandy KM, Lamport L (1985) Distributed Snapshots: Determining Global States in Distributed Systems. ACM T Comput Syst 3(1): Beiträge aus Sammelwerken: Clore GM, Gronenborn AM (1994) Multidimensional Heteronuclear Magnetic Resonance of Proteins. In James TL, Oppenheimer, NJ (eds.), Methods in Enzymology 239: Nuclear Magnetic Resonance, Part C. Academic Press, New York, USA, pp Vortragsverzeichnis: Bei mehreren Autoren ist jeweils der Vortragende zu unterstreichen. 3. Schriftliche Habilitationsleistung Die schriftliche Habilitationsleistung besteht entweder aus einer Habilitationsschrift oder aus einer Reihe von Originalarbeiten (kumulative Habilitation). a) Habilitationsschrift Die in deutscher oder englischer Sprache verfaßte Habilitationsschrift ist wie eine wissenschaftliche Arbeit zu gliedern in Einleitung, Fragestellung, Material und Methodik, Ergebnisse, Diskussion, Zusammenfassung, Danksagung und Literaturverzeichnis.. Das Deckblatt ist nach beiliegendem Muster zu erstellen (s. Anlage 1). Die Habilitationsschrift sollte in der Regel 100 Seiten ausschließlich des Literaturverzeichnisses nicht überschreiten (einseitiger Druck, Schrift 12 pt, Zeilenabstand 16 pt; Literaturverzeichnis: Schrift 11 pt, Zeilenabstand 12 pt). Abbildung und Tabellen müssen mit Legenden versehen sein, welche die Darstellung verständlich machen. 3

4 Ist das zur Dokumentation erforderliche Begleitmaterial sehr umfangreich, kann es in einem gesonderten Band erfasst werden. b) Kumulative Habilitation Hierbei sollen mindestens 6, in der Regel höchstens 8 Originalarbeiten vorgelegt werden, die in inhaltlichem Zusammenhang stehen und in wissenschaftlichen Zeitschriften oder Proceedings von Tagungen nach einem Begutachtungsverfahren publiziert bzw. endgültig zum Druck angenommen sind. Bei mindesten 6 der Arbeiten muss der Habilitand / die Habilitandin einen erheblichen und deutlich erkennbaren eigenen Anteil geliefert haben, der sofern nicht durch Erst- bzw. Letztautorenschaft belegt im Zweifelsfall darzulegen ist. Die Originalarbeiten müssen von einer in deutscher Sprache verfassten zusammenfassenden und wertenden Darstellung (Synopsis) begleitet sein, die den eigenen wissenschaftlichen Beitrag deutlich macht. In der Einleitung soll die in den Originalarbeiten gemeinsame Fragestellung herausgearbeitet werden, anschließend sollen die wesentlichen Methoden dargestellt und im Ergebnisteil diejenigen Resultate der Einzelarbeiten zusammenfassend aufgeführt werden, die für die Beantwortung der gemeinsamen Fragestellungen wesentlich sind. Die Arbeiten sollen möglichst einzeln und nacheinander abgehandelt werden, Originalabbildungen und Tabellen aus den Arbeiten sollen zur Illustration benutzt werden. Die Diskussion soll die Ergebnisse unter Berücksichtigung der Fragestellungen und der modernen internationalen Literatur bewerten. Auf Fortentwicklungen, die sich seit Publikation der eigenen Arbeiten ergeben haben, ist einzugehen. Das Deckblatt ist nach dem Muster (Anlage 1) zu erstellen, auf der zweiten Seite sollen die vorgelegten Originalarbeiten aufgelistet werden. Die Synopsis soll mindestens 30, höchstens 40 Seiten ausschließlich des Literaturverzeichnisses umfassen (einseitiger Druck, Schrift 12 pt, Zeilenabstand 16 pt; Literaturverzeichnis: Schrift 11 pt, Zeilenabstand 12 pt). Am Ende der Synopsis sollen die Originalarbeiten mit ihr zusammen in ein gemeinsames Heft gebunden werden. 4. Lehrprobe Der durch den Kandidaten vorzulegende Vorschlag zur Durchführung der Lehrprobe soll enthalten: - Ort und Zeit der Vorlesung - Thema - die Liste der die Lehrprobe bewertenden Personen (zwei habilitierten Mitglieder des Lehrkörpers und zwei Studenten) - die Zustimmung des die Vorlesung haltenden Dozenten und des Studiengangsleiters zu dem Vorschlag Die Lehrprobe ist innerhalb von 6 Monaten nach Bestätigung des Vorschlages durch die Habilitationskommission durchzuführen. Die Bewertung erfolgt an Hand eines durch die Studiengangsleiter erarbeiteten Bewertungsbogens mittels eines Punktesystems. Auf Basis des Bewertungsbogens schlagen die Leiter/ PA-Vorsitzenden des Studiengangs, in dem die Vorlesung stattfindet, die Leistung dem Habilitationsausschuss zur Annahme oder zur Ablehnung vor. Hat der Kandidat weniger als 50% der Punkte erreicht, ist eine Empfehlung zur Annahme ausführlich zu begründen. 5. Mündliche Habilitationsleistung (Probevortrag) Nach Annahme der Habilitationsschrift durch den Gemeinsamen Habilitationsausschuss, liegen die Schrift und die Gutachten 2 Monate zur Einsicht aus. 4

5 Die Terminsetzung für den Probevortrag erfolgt durch den für die Sektion zuständigen Senatsausschussvorsitzenden. Dieser informiert den/die Habilitand(in) ca. 2 Wochen (mind. 8 Tage) vor dem Termin, welches Thema für den Probevortrag durch den Gemeinsamen Habilitationsausschuss ausgewählt wurde. 6. Antrittsvorlesung Das Thema der öffentlichen Antrittsvorlesung ist von dem/der Kandiaten/-in frei wählbar. Die Dauer der Antrittsvorlesung beträgt etwa 1 Stunde. Auf Wunsch kann der Kandidat/die Kandidatin im seinen Vortrag im Anschluss für eine maximal 30 minütige Diskussion freigeben. Dies ist dem für die Sektion zuständigen Senatsausschussvorsitzenden vorher mitzuteilen. Lübeck, den 30. Juni 2011 gez. Prof. Dr. Peter Dominiak Präsident der Universität zu Lübeck 5

6 Anlage Aus dem Institut / der Klinik für... der Universität zu Lübeck Direktor: Professor Dr.... Titel der Habilitationsschrift Habilitationsschrift verfasst und der Sektion Technik/Naturwissenschaften/ der Sektion Informatik/ der Sektion Medizin der Universität zu Lübeck zur Erlangung der venia legendi für das Fach... vorgelegt von Dr.-Ing. Hanna Mustermann Lübeck, 2011

Leseabschrift 1. TEIL ALLGEMEINE REGELUNGEN. 1 Regelungsgegenstand

Leseabschrift 1. TEIL ALLGEMEINE REGELUNGEN. 1 Regelungsgegenstand Leseabschrift Satzung über die Verleihung des Titels außerplanmäßige Professorin / außerplanmäßiger Professor und Honorarprofessorin / Honorarprofessor vom 28. Mai 2013 (NBl. HS MBW Schl.-H. 2013, 56)

Mehr

Praktische Hinweise zur Habilitationsordnung

Praktische Hinweise zur Habilitationsordnung Medizinische Fakultät der CAU: Praktische Hinweise zur Habilitationsordnung - 1 - Praktische Hinweise zur Habilitationsordnung Merkblatt der Medizinischen Fakultät Fassung vom 23.11.2009 /letzte Änderung

Mehr

Wegleitung zur Durchführung des Habilitationsverfahrens

Wegleitung zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Wegleitung zur Durchführung des Habilitationsverfahrens genehmigt durch die Fakultätsversammlung der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät am 4. Oktober 203, inklusive Änderungen vom 22. Februar

Mehr

Habilitationsordnung der Universität Mannheim vom 10. November 2006

Habilitationsordnung der Universität Mannheim vom 10. November 2006 Habilitationsordnung der Universität Mannheim vom 10. November 2006 Aufgrund des 39 Abs. 5 Landeshochschulgesetz hat der Senat der Universität Mannheim am 08. November 2006 die nachfolgende Habilitationsordnung

Mehr

Habilitationsordnung für die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen vom 14. Juli 2010

Habilitationsordnung für die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen vom 14. Juli 2010 Habilitationsordnung für die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen vom 14. Juli 010 Aufgrund der Absatz 4 und 68 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz

Mehr

Reglement über die Habilitation an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen

Reglement über die Habilitation an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Reglement über die Habilitation an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Bern, gestützt auf Artikel

Mehr

Habilitationsordnung (HabilO) der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften. in der Fassung vom 4. Februar 2010

Habilitationsordnung (HabilO) der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften. in der Fassung vom 4. Februar 2010 Habilitationsordnung (HabilO) der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in der Fassung vom 4. Februar 2010 Habilitationsordnung (HabilO) der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften

Mehr

MLS BC ARBEIT: Regularien zu Prüfung und Bachelorarbeit 0107 STUD / BETREUER 1/3

MLS BC ARBEIT: Regularien zu Prüfung und Bachelorarbeit 0107 STUD / BETREUER 1/3 MLS BC ARBEIT: Regularien zu Prüfung und Bachelorarbeit 0107 STUD / BETREUER 1/3 Folgende Durchführungsbestimmungen für die Bachelorarbeit werden vom Prüfungsausschuß festgelegt: zu 7 Abs. 3 1. Der Antrag

Mehr

Hochschule der Bundeswehr Hamburg. Habilitationsordnung. Fachbereich Maschinenbau

Hochschule der Bundeswehr Hamburg. Habilitationsordnung. Fachbereich Maschinenbau Hochschule der Bundeswehr Hamburg Habilitationsordnung Fachbereich Maschinenbau 15. Januar 1981 Universität der Bundeswehr Hamburg Beilage für Diplomprüfungsordnungen, Promotionsordnungen, Habilitationsordnungen

Mehr

Zielvereinbarung gemäß 4 Abs. 2 der Habilitationsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Medizinische Fakultät vom 25.

Zielvereinbarung gemäß 4 Abs. 2 der Habilitationsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Medizinische Fakultät vom 25. (Stand 12/2005), Seite 1 Name Habilitandin / Habilitand Dienststelle Habilitandin / Habilitand und vollständige Anschrift der Dienststelle Thema Habilitationsprojekt Fachgebiet Gemäß 4 Abs. 2 wird zwischen

Mehr

HABILITATIONSORDNUNG. des Fachbereichs Chemie der Universität Hamburg

HABILITATIONSORDNUNG. des Fachbereichs Chemie der Universität Hamburg HABILITATIONSORDNUNG des Fachbereichs Chemie der Universität Hamburg Die Behörde für Wissenschaft und Forschung hat die vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Chemie aufgrund von 97 Abs. 2 des Hamburgischen

Mehr

Habilitationsordnung (Satzung) der Theologischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 20. April 1998

Habilitationsordnung (Satzung) der Theologischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 20. April 1998 Habilitationsordnung (Satzung) der Theologischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 20. April 1998 (Veröffentlichung vom 3. Juni 1998, NBl. MBWFK Schl.-H. S. 196, geändert durch Satzung

Mehr

Habilitationsordnung

Habilitationsordnung Habilitationsordnung der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 1 Voraussetzung der Habilitation (1) Die Habilitation setzt bei dem Bewerber persönliche

Mehr

Ausführungsbestimmungen zur Habilitationsordnung für Wirtschaftswissenschaften

Ausführungsbestimmungen zur Habilitationsordnung für Wirtschaftswissenschaften Ausführungsbestimmungen zur Habilitationsordnung für Wirtschaftswissenschaften 5. Juni 2013 1 Der Senat erlässt mit Wirkung vom 5. Juni 2013, gestützt auf Art. 29b Hochschulgesetz (LGBL. 2005, Nr. 2) ivm

Mehr

Habilitationsordnung für die Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Augsburg vom 28. Mai 2015

Habilitationsordnung für die Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Augsburg vom 28. Mai 2015 Habilitationsordnung für die Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Augsburg vom 28. Mai 2015 Aufgrund von Art.13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 65 Abs. 7 Satz 1 des Bayerischen

Mehr

H A B I L I T A T I O N S O R D N U N G. des Fachbereichs 3: Mathematik/Naturwissenschaften der Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz

H A B I L I T A T I O N S O R D N U N G. des Fachbereichs 3: Mathematik/Naturwissenschaften der Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz H A B I L I T A T I O N S O R D N U N G des Fachbereichs 3: Mathematik/Naturwissenschaften der Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz vom 28. März 2007 Auf Grund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und 86 Absatz

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Habilitationsordnung der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach- Literatur- und Kulturwissenschaften. Habilitationsordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach- Literatur- und Kulturwissenschaften. Habilitationsordnung Technische Universität Dresden Fakultät Sprach- Literatur- und Kulturwissenschaften Habilitationsordnung Vom 30.01.2011 Aufgrund von 41 und 88 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen

Mehr

Merkblatt für die Einreichung einer Habilitation November 2016

Merkblatt für die Einreichung einer Habilitation November 2016 Universitätsmedizin Promotions-/Habilitationsbüro, Fleischmannstr. 42, Zi.: 003.0, 17475 Greifswald Habilitationsschrift Merkblatt für die Einreichung einer Habilitation November 2016 1. 5 Exemplare der

Mehr

Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Physik und Astronomie

Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Physik und Astronomie 02-1 Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Physik und Astronomie vom 3. Mai 2000 1 Die Habilitation und ihre Voraussetzungen (1) Die Habilitation ist die Anerkennung einer

Mehr

Richtlinien der Medizinischen Fakultät zum Habilitationsverfahren

Richtlinien der Medizinischen Fakultät zum Habilitationsverfahren UNIVERSITÄT ULM Medizinische Fakultät Richtlinien der Medizinischen Fakultät zum Habilitationsverfahren Das Verfahren richtet sich nach der geltenden Habilitationsordnung der Universität Ulm vom 17. Dezember

Mehr

Hochschule Emden/Leer Studienort Emden -Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit- Prüfungskommission.

Hochschule Emden/Leer Studienort Emden -Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit- Prüfungskommission. Hochschule Emden/Leer Studienort Emden -Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit- Prüfungskommission Merkblatt zur Bachelor-Arbeit und zum Kolloquium Sommersemester 2013 Termine

Mehr

HABILITATION AM FACHBEREICH 3

HABILITATION AM FACHBEREICH 3 HABILITATION AM FACHBEREICH 3 Informationsveranstaltung am 11.04.2017 1 THEMEN Habilitation - nur ein Qualifikationsweg zur Professur oder mehr? PD, Dr. habil., Venia Legendi, Facultas Docendi, Lehrbefähigung,

Mehr

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 44 Nr. 5 Bielefeld, den 1. April 2015 Inhalt Seite Ordnung zur Änderung der Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache

Mehr

Habilitationsordnung

Habilitationsordnung Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Habilitationsordnung Aufgrund von 71 Absatz (1) Satz 1 Nr. 1 und 36 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz BerlHG) vom 12. Oktober

Mehr

Habilitationsordnung für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Habilitationsordnung für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Aufgrund von 23 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) vom 24. Juni 1991 (GVBl. S. 156) in der Fassung vom 16. Oktober 1992 (GVBl. I,

Mehr

gleichwertigen ausländischen Grad erworben hat,

gleichwertigen ausländischen Grad erworben hat, gleichwertigen ausländischen Grad erworben hat, Habilitationsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 13. Mai 1987 Erlaß vom 20.6.1988 H

Mehr

- Nach Eingang der Gutachten liegt die Dissertation zwei Wochen zur Einsicht aus

- Nach Eingang der Gutachten liegt die Dissertation zwei Wochen zur Einsicht aus Information zum Ablauf der Promotion: - Einreichung der Promotionsvereinbarung vor Beginn der Arbeit an der Promotion. Zur Eröffnung des Promotionsverfahrens muss die Promotionsvereinbarung vorliegen.

Mehr

Merkblatt der Universitätsmedizin der EMAU Greifswald (April 2014) über einzureichende Unterlagen zum Promotionsverfahren

Merkblatt der Universitätsmedizin der EMAU Greifswald (April 2014) über einzureichende Unterlagen zum Promotionsverfahren Merkblatt Universitätsmedizin EMAU Greifswald (April 2014) über einzureichende Unterlagen zum Promotionsverfahren 1. Inhaltliche Reihenfolge Dissertation (gebunden) - schriftliche wissenschaftliche Abhandlung,

Mehr

Wegweiser zur Promotion an der. der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Bayreuth vom

Wegweiser zur Promotion an der. der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Bayreuth vom Wegweiser zur Promotionsordnung der Fakultät für Ingenieurwissenschaften vom 25.07.2014 Wegweiser zur Promotion an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Die Promotion an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften

Mehr

Habilitationsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. 1 Bedeutung der Habilitation

Habilitationsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. 1 Bedeutung der Habilitation Habilitationsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg 1 Bedeutung der Habilitation Die Habilitation ist ein Nachweis qualifizierter Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher

Mehr

Verordnung über die Habilitation an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich

Verordnung über die Habilitation an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich Verordnung über die Habilitation an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (Habilitationsverordnung ETH Zürich) 414.110.373.1 vom 2. Juni 2004 (Stand am 1. August 2008) Die Schulleitung der

Mehr

Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss "Master of Arts" an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)

Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss Master of Arts an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss "Master of Arts" an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) Der Akademische Senat der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)

Mehr

Richtlinien zu 910 Masterarbeit und Mündliche Prüfung und Kolloquium

Richtlinien zu 910 Masterarbeit und Mündliche Prüfung und Kolloquium tikum Institut für Psychogerontologie Richtlinien zu 910 Masterarbeit und 920 - Mündliche Prüfung und Kolloquium Institut für Psychogerontologie, Leiter: Prof. Dr. Frieder R. Lang Anschrift: Nägelsbachstr.

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 31. Juli 2012 Nr. 24/2012 I n h a l t : Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Siegen Vom 30. Juli 2012 Herausgeber: Rektorat der Universität Siegen

Mehr

Habilitationsordnung DER UNIVERSITÄT BREMEN (Neufassung vom )

Habilitationsordnung DER UNIVERSITÄT BREMEN (Neufassung vom ) Habilitationsordnung DER UNIVERSITÄT BREMEN (Neufassung vom 13.12.1999 ) Gemäß Artikel 3 der Ordnung zur Änderung der Habilitationsordnung der Universität Bremen vom 20.10.1999 wird die folgende Neufassung

Mehr

Durchführungsbestimmung für publikationsbasierte (kumulative) Dissertationen

Durchführungsbestimmung für publikationsbasierte (kumulative) Dissertationen Beschluss des Fakultätsrates vom 05. Februar 2014 Durchführungsbestimmung für publikationsbasierte (kumulative) Dissertationen entsprechend 8 (1) der Promotionsordnung der Chemisch-Geowissenschaftlichen

Mehr

Habilitationsordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen vom 10. Mai 2011

Habilitationsordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen vom 10. Mai 2011 Habilitationsordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen vom 10. Mai 2011 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 68 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz

Mehr

Hinweise zum Promotionsantrag

Hinweise zum Promotionsantrag Hinweise zum Promotionsantrag Dieses Dokument gibt einige Hinweise zum Promotionsantrag und enthält zwei Dokumente 1. Datenblatt zum Promotionsantrag Das Datenblatt ist als Vorlage für den organisatorischen

Mehr

Durchführungsbestimmungen der Fakultät Naturwissenschaften zur Promotionsordnung der Universität Hohenheim zum Dr. rer. nat

Durchführungsbestimmungen der Fakultät Naturwissenschaften zur Promotionsordnung der Universität Hohenheim zum Dr. rer. nat Stand Oktober 2017 Durchführungsbestimmungen der Fakultät Naturwissenschaften zur Promotionsordnung der Universität Hohenheim zum Dr. rer. nat A. Zuständigkeiten / Zeitschiene bei Entscheidungen in Promotionsverfahren

Mehr

Hinweise zum Promotionsantrag

Hinweise zum Promotionsantrag Hinweise zum Promotionsantrag Dieses Dokument gibt einige Hinweise zum Promotionsantrag und enthält zwei Dokumente 1. Datenblatt zum Promotionsantrag Das Datenblatt ist als Vorlage für den organisatorischen

Mehr

Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Bayreuth

Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Bayreuth Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Das Promotionsverfahren an ist in der derzeit gültigen Promotionsordnung der vom 05.08.2013 geregelt.

Mehr

Habilitationsordnung des Fachbereichs Geowissenschaften

Habilitationsordnung des Fachbereichs Geowissenschaften Habilitationsordnung des Fachbereichs Geowissenschaften ACHTUNG: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Nur die in der Fachbereichsverwaltung erhältlichen Unterlagen sind verbindlich. Im Konfliktfall gilt der

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 277 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2007 ausgegeben zu Saarbrücken, 25.Juni 2007 Nr. 22 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität

Mehr

Habilitationsordnung

Habilitationsordnung HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND THEATER Habilitationsordnung»FELIX MENDELSSOHN BARTHOLDY«LEIPZIG Inhaltsverzeichnis Seite 1 Die Habilitation 3 2 Habilitationsleistungen 3 3 Habilitationskommission 4 4 Voraussetzungen

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 37/

Amtliche Mitteilungen Nr. 37/ Amtliche Mitteilungen Nr. 37/2010 22.12.2010 Satzung zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren an der Technischen Hochschule Wildau [FH] Aufgrund 53 i. V. m. 62 Abs. 2 des Gesetzes

Mehr

(2) Die Durchführung des Habilitationsverfahrens liegt in der Verantwortung des jeweils zuständigen Fachbereichs.

(2) Die Durchführung des Habilitationsverfahrens liegt in der Verantwortung des jeweils zuständigen Fachbereichs. Habilitationsordnung der Universität Dortmund vom 02.07.1993 INHALTSÜBERSICHT: 1 Geltungsbereich 2 Ziel der Habilitation 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Habilitationsleistungen 5 Habilitationsantrag 6 Einleitung

Mehr

Habilitationsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Berlin. Vom 11. Mai 1988

Habilitationsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Berlin. Vom 11. Mai 1988 Habilitationsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Berlin Vom 11. Mai 1988 Der Fachbereisrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften (FB 18) der Technischen

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Habilitation und Antrag auf Umhabilitation (Stand: April 2011)

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Habilitation und Antrag auf Umhabilitation (Stand: April 2011) Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Habilitation und Antrag auf Umhabilitation (Stand: April 2011) Der Antrag zur Eröffnung eines Habilitationsverfahrens und der Verleihung der Venia Legendi wird auf

Mehr

Datum: Herrn Dekan des Fachbereichs 02 Sozialwissenschaften, Medien und Sport der Johannes Gutenberg-Universität

Datum: Herrn Dekan des Fachbereichs 02 Sozialwissenschaften, Medien und Sport der Johannes Gutenberg-Universität Name: (ggf. Geburtsname) Datum: Vorname: Matrikelnummer: geboren am: in: Staatsangehörigkeit: Adresse: Telefon-/Handy-Nr.: Mailadresse: Herrn Dekan des Fachbereichs 02 Sozialwissenschaften, Medien und

Mehr

Medizinische Fakultät. Der Dekan. Würzburg, Richtlinien für Habilitationsantrag

Medizinische Fakultät. Der Dekan. Würzburg, Richtlinien für Habilitationsantrag Medizinische Fakultät Dekan der Medizinischen Fakultät Josef-Schneider-Str. 2 97080 Würzburg Der Dekan Telefon 0931 / 201-55200 Telefax 0931 / 201-55205 mfrosch@hygiene.uni-wuerzburg.de Telefon 0931 /

Mehr

Gemeinsame Habilitationsordnung der Technischen Universität Dresden. Vom 14. Februar 1996

Gemeinsame Habilitationsordnung der Technischen Universität Dresden. Vom 14. Februar 1996 - 1 - Gemeinsame Habilitationsordnung der Technischen Universität Dresden Vom 14. Februar 1996 Aufgrund von 37 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz

Mehr

Habilitationsordnung (Satzung) der Universität Flensburg

Habilitationsordnung (Satzung) der Universität Flensburg Habilitationsordnung (Satzung) der Universität Flensburg vom 1. November 2011 Tag der Bekanntmachung im NBl. MBW. Schl.-H. 2011, S. 104 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der UF, 3. November

Mehr

Antrag auf Annahme als Bewerberin/Bewerber für die Promotion zum Dr. rer. nat.

Antrag auf Annahme als Bewerberin/Bewerber für die Promotion zum Dr. rer. nat. Dekanat Medizinische Fakultät Antrag auf Annahme als Bewerberin/Bewerber für die Promotion zum Dr. rer. nat. Hiermit beantrage ich die Annahme als Bewerberin/Bewerber für die Promotion zum Doktor der Naturwissenschaften

Mehr

Habilitationsordnung (Satzung) der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vom 6. April 2017

Habilitationsordnung (Satzung) der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vom 6. April 2017 Habilitationsordnung (Satzung) der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vom 6. April 2017 Veröffentlichung vom 3. Mai 2017 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 28) Aufgrund 55 Absatz

Mehr

HABILITATIONSORDNUNG DES FACHBEREICHS PHILOSOPHIE UND GESCHICHTSWISSENSCHAFTEN DER JOHANN WOLFGANG GOETHE-UNIVERSITÄT FRANKFURT AM MAIN

HABILITATIONSORDNUNG DES FACHBEREICHS PHILOSOPHIE UND GESCHICHTSWISSENSCHAFTEN DER JOHANN WOLFGANG GOETHE-UNIVERSITÄT FRANKFURT AM MAIN HABILITATIONSORDNUNG DES FACHBEREICHS PHILOSOPHIE UND GESCHICHTSWISSENSCHAFTEN DER JOHANN WOLFGANG GOETHE-UNIVERSITÄT FRANKFURT AM MAIN Übersicht 1 Grundsätzliches 2 Voraussetzungen für die Zulassung 3

Mehr

Habilitationsordnung des Fachbereichs Physik, Mathematik und Informatik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. Juli 2007

Habilitationsordnung des Fachbereichs Physik, Mathematik und Informatik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. Juli 2007 Habilitationsordnung des Fachbereichs Physik, Mathematik und Informatik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. Juli 2007 Auf Grund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes

Mehr

Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der Medizin

Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der Medizin Dekanat Medizinische Fakultät Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der Medizin 1. Hiermit beantrage ich die Zulassung zur Promotion zum Doktor der Medizin Name Geburtsname Vorname(n)-Rufname bitte

Mehr

Merkblatt Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam durch, um sich unnötige Rückfragen zu ersparen.

Merkblatt Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam durch, um sich unnötige Rückfragen zu ersparen. Hochschule Emden/Leer Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit -Prüfungsamt- Merkblatt zur Bachelor-Arbeit und zum Kolloquium Sommersemester 2017 Termine Antrag auf Zulassung

Mehr

HABILITATIONS-ORDNUNG für den Fachbereich Geowissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

HABILITATIONS-ORDNUNG für den Fachbereich Geowissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster HABILITATIONS-ORDNUNG für den Fachbereich Geowissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 95 Abs. 5 UG in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.8.1993, zuletzt

Mehr

2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee.

2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee. Zulassungsordnung für die konsekutiven Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen-Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat

Mehr

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 44 Nr. 14 Bielefeld, den 17. August 2015 Inhalt Seite Habilitationsordnung der Fakultät für Biologie der Universität Bielefeld vom 17. August 2015 276

Mehr

Nr Juli 2003

Nr Juli 2003 Nr. 506 08. Juli 2003 Habilitationsordnung der Fakultät für Sozialwissenschaft vom 18. Juni 2003 Habilitationsordnung der Fakultät für Sozialwissenschaft vom 18. Juni 2003 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des

Mehr

Habilitationsordnung der Universität Freiburg für die Philosophische Fakultät

Habilitationsordnung der Universität Freiburg für die Philosophische Fakultät Habilitationsordnung der Universität Freiburg für die Philosophische Fakultät Aufgrund von 55 Absatz 2 des Universitätsgesetzes (UG) hat der Rektor im Wege der Eilentscheidung gemäß 117 UG am 23. Juli

Mehr

Prof. Dr. Dieter Hartfelder WS 2014/15. Projektarbeit. I. Aspekte der Prüfungsordnung (StuPrO DHBW Wirtschaft vom )

Prof. Dr. Dieter Hartfelder WS 2014/15. Projektarbeit. I. Aspekte der Prüfungsordnung (StuPrO DHBW Wirtschaft vom ) Prof. Dr. Dieter Hartfelder WS 2014/15 Projektarbeit I. Aspekte der Prüfungsordnung (StuPrO DHBW Wirtschaft vom 22.09.2011) 13 Prüfung von Praxismodulen (1) Bestandteil jedes Studienjahres ist ein Praxismodul.

Mehr

Dem Gesuch auf Zulassung zum Promotionsverfahren für den Dr. rer. nat. von. 0 Gesuch auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

Dem Gesuch auf Zulassung zum Promotionsverfahren für den Dr. rer. nat. von. 0 Gesuch auf Eröffnung des Promotionsverfahrens Dem Gesuch auf Zulassung zum Promotionsverfahren für den Dr. rer. nat. von Herrn/Frau liegen von den erforderlichen Unterlagen die nachfolgend angekreuzten bei. Mit A1, A2 etc. wird auf Alternativen verwiesen,

Mehr

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag) Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen- Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin Weißensee Auf Grund des 71 Abs. 1 Satz 1 und

Mehr

Habilitationsordnung des Fachbereichs Evangelische Theologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Habilitationsordnung des Fachbereichs Evangelische Theologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main 28. Juli 2014 Habilitationsordnung des Fachbereichs Evangelische Theologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Genehmigt durch Beschluss des Präsidiums der Johann Wolfgang Goethe-Universität

Mehr

Habilitationsordnung der Medizinischen Hochschule Hannover

Habilitationsordnung der Medizinischen Hochschule Hannover Habilitationsordnung der Medizinischen Hochschule Hannover Sprechzeiten: Frau Angela Peter, Tel.: 532-6013 Frau Cornelia Blankenburg, Tel.: 532-6014 Montag Mittwoch: 9.30 bis 11.30 Uhr 14.00 bis 16.00

Mehr

Wolfgang Goethe --Universität Frankfurt am Main

Wolfgang Goethe --Universität Frankfurt am Main 1 Johann Wolfgang Goethe --Universität Frankfurt am Main Habilitationsordnung der mathematisch naturwissenschaftlichen Fachbereiche 1 der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main vom 4. Februar

Mehr

Merkblatt zur Einreichung von Bewerbungsunterlagen an der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Merkblatt zur Einreichung von Bewerbungsunterlagen an der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Merkblatt zur Einreichung von Bewerbungsunterlagen an der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Version: 26.03.2010 Wir bitten Sie, Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen beizufügen:

Mehr

Ausführungsbestimmungen zur Promotion Dr. rer. nat.

Ausführungsbestimmungen zur Promotion Dr. rer. nat. Ausführungsbestimmungen zur Promotion Dr. rer. nat. Die folgenden Ausführungsbestimmungen gelten ergänzend zur Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fachbereiche und des Medizinischen

Mehr

Habilitationsordnung der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim. Inhaltsübersicht

Habilitationsordnung der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim. Inhaltsübersicht Habilitationsordnung der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim vom 06.06.2011 Aufgrund des 39 Abs. 5 Landeshochschulgesetz hat der Senat der Staatlichen Hochschule für Musik

Mehr

Habilitationsordnung. für die Fakultät. Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Habilitationsordnung. für die Fakultät. Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Habilitationsordnung für die Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 zuletzt geändert durch die "Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung

Mehr

Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der Zahnmedizin

Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der Zahnmedizin Dekanat Medizinische Fakultät Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der Zahnmedizin 1. Hiermit beantrage ich die Zulassung zur Promotion zum Doktor der Zahnmedizin Name Geburtsname Vorname(n)-Rufname

Mehr

Information zur Promotionsprüfung (Disputation)

Information zur Promotionsprüfung (Disputation) Information zur Promotionsprüfung (Disputation) Die Abgabe der Unterlagen zur Promotionsanmeldung erfolgt im Dekanat (nach vorheriger Terminabsprache mit dem Dekanat, Tel 22799) der Fakultät für Chemie.

Mehr

Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen

Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen 1 Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen Aufgrund von 39 Abs. 5 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Universität Tübingen am 28.10.2010 die nachstehende

Mehr

Dem Antrag um die Eröffnung des Promotionsverfahrens zum Dr. phil. von

Dem Antrag um die Eröffnung des Promotionsverfahrens zum Dr. phil. von Dem Antrag um die Eröffnung des Promotionsverfahrens zum Dr. phil. von Herrn/Frau liegen von den erforderlichen Unterlagen die nachfolgend angekreuzten bei. Bei Nummer 8 und 9 sind beglaubigte Kopien zulässig.

Mehr

Leitfaden zur Promotion

Leitfaden zur Promotion Leitfaden zur Promotion Inhalt: Seite: 1. Hinweise zum Ablauf des Promotionsverfahrens 1 2. Betreuer/in 2 3. Promotionsausschuss 2 4. Antrag auf Annahme als Doktorand/in 2 5. Phase des wissenschaftlichen

Mehr

Habilitationsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät

Habilitationsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät Habilitationsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 11. Oktober 1988 (W. u. K. 1988, Nr. 12, S. 347, vom 9. Dezember 1988) in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 28.

Mehr

Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften

Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften 03-1 I. Allgemeines Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften vom 26. Mai 2006 1 Bedeutung der Habilitation 2 Voraussetzungen

Mehr

Habilitationsordnung für die Fakultät für Angewandte Wissenschaften

Habilitationsordnung für die Fakultät für Angewandte Wissenschaften Habilitationsordnung für die Fakultät für Angewandte Wissenschaften vom 13. November 1996 Aufgrund von 55 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit 51 Absatz 1 Satz 2 des Universitätsgesetzes hat der Senat der

Mehr

(Name, Vorname, akad. Grad) (Anschrift, Telefon, )

(Name, Vorname, akad. Grad) (Anschrift, Telefon,  ) (Name, Vorname, akad. Grad) (Anschrift, Telefon, E-Mail) (Datum) MUSTER 1 Antrag auf Zulassung zum Doktoranden-Studium Ich beantrage, zum Doktoranden-Studium in Informatik und Naturwissenschaften der Rheinisch-Westfälischen

Mehr

Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften

Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften 02-1 Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften vom 26. Mai 2006 I. Allgemeines 1 Bedeutung der Habilitation 2 Voraussetzungen

Mehr

Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Mathematik und Informatik

Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Mathematik und Informatik 03-1 Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Mathematik und Informatik vom 22. September 2006 I. Allgemeines 1 Die Habilitation und ihre Voraussetzungen 2 Habilitationsleistungen

Mehr

Habilitationsordnung

Habilitationsordnung Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Habilitationsordnung der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik * der Fakultät für Maschinenbau * der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik vom

Mehr

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer 6.14 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer 6.14 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen Vom 16.08.2005 Verkündungsblatt S. 279 geändert durch Artikel I der Ordnung vom 22. (Verkündungsblatt

Mehr

Habilitationsordnung der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vom 2. Juni 2010 (Stand: 13. April 2012)

Habilitationsordnung der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vom 2. Juni 2010 (Stand: 13. April 2012) Habilitationsordnung der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vom 2. Juni 2010 (Stand: 13. April 2012) Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz -

Mehr

Universität Hildesheim, Institut für Sozialwissenschaften, Fach Soziologie

Universität Hildesheim, Institut für Sozialwissenschaften, Fach Soziologie Universität Hildesheim, Institut für Sozialwissenschaften, Fach Soziologie Hinweise zum Verfassen eines wissenschaftlichen Textes Liebe Studierende, auf den folgenden Seiten finden Sie einige Informationen,

Mehr

Habilitationsordnung

Habilitationsordnung Juristischen Fakultät Habilitationsordnung Aufgrund von 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 36 Abs. 6 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) vom 12. Oktober 1990 (GVBl. S. 2165) in der Fassung vom 5. Oktober 1995

Mehr

Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Philosophische Fakultät

Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Philosophische Fakultät 03-1 Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Philosophische Fakultät vom 22. September 2006 I. Allgemeines 1 Die Habilitation und ihre Voraussetzungen 2 Habilitationsleistungen II. Habilitationsverfahren

Mehr

Masterarbeit im Rahmen des MAS-Studiengangs

Masterarbeit im Rahmen des MAS-Studiengangs Weiterbildungsprogramm in angewandter Statistik am IMSV der Universität Bern Masterarbeit im Rahmen des MAS-Studiengangs Das Programm für die Erweiterung des Nachdiplomstudiums/DAS zum Master of Advanced

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Promotionsstipendiums im Rahmen der Graduiertenförderung an der Bergischen Universität Wuppertal

Antrag auf Gewährung eines Promotionsstipendiums im Rahmen der Graduiertenförderung an der Bergischen Universität Wuppertal Antrag auf Gewährung eines Promotionsstipendiums im Rahmen der Graduiertenförderung an der Bergischen Universität Wuppertal Angaben zur Person Name Vorname Geburtsdatum Nationalität Geschlecht: männlich

Mehr

Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungssatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Text hin.

Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungssatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Text hin. L-11-1-002 Allgemeine Habilitationsordnung der Universität Augsburg vom 21. Mai 1985 (KMBl II S. 159, ber. KMBl II S. 209), geändert durch Satzung vom 7. Juli 1992 [*] (KWMBl II S. 508), vom 28. November

Mehr

Leitfaden zur Evaluation der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren

Leitfaden zur Evaluation der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren Leitfaden zur Evaluation Im Hochschulgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulreformen wird festgelegt, dass das Beamtenverhältnis auf Zeit der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors

Mehr

Leitfaden für die Bachelorarbeit, Modul GEO 61. im Studiengang BSc Geographie (Stand )

Leitfaden für die Bachelorarbeit, Modul GEO 61. im Studiengang BSc Geographie (Stand ) Leitfaden für die Bachelorarbeit, Modul GEO 61 im Studiengang BSc Geographie (Stand 17.04.2013) Die Bachelorarbeit wird formal durch 31 des Allgemeinen Teils der Prüfungs- und Studienordnung geregelt.

Mehr

ORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER BESONDERE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

ORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER BESONDERE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats

Mehr

Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 12

Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 12 Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 12 Stand 29.09.2006 Satzung zur Gemeinnützigkeit des Studiengangs Master-online Bauphysik der Universität Stuttgart Vom 8. September 2006 Habilitationsordnung

Mehr

Habilitationsordnung des Fachbereichs 03 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 1.

Habilitationsordnung des Fachbereichs 03 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 1. Habilitationsordnung des Fachbereichs 03 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 1. August 1983 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 35, S. 754] Auf Grund des 80

Mehr

Habilitationsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät

Habilitationsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät Habilitationsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 11. Oktober 1988 (W. u. K. 1988, Nr. 12, S. 347, vom 9. Dezember 1988) in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 27.

Mehr