Die USA unter der neuen Administration Herausforderung Entsendung: Visa, Steuern, Sozialversicherung
|
|
- Falko Kramer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Weltweit engagiert Die USA unter der neuen Administration Herausforderung Entsendung: Visa, Steuern, Sozialversicherung Deutsches Steuer- und Sozialversicherungsrecht Susanne Hierl Nürnberg 08.Mai
2 Agenda 01 Themenstellungen 02 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte 03 Steuerrechtliche Aspekte 2
3 Themenstellungen Mitarbeiter Steuerrecht Sozialver- sicherung Steuerabteilung Personalabteilung Arbeitsund Aufenthaltsrecht 3
4 Checkliste Auslandsentsendung / Fragestellungen Aufenthalts- und Arbeitsrecht Aufenthaltsrecht: Welcher Aufenthaltstitel ist notwendig? Beeinflusst dieser die vertragliche Gestaltung? Arbeitsrecht:. Entscheidung vertragliche Gestaltung Zusatzvereinbarung zum bestehenden AV? Ruhendstellung dt. AV und Abschluss lokaler AV? Ggf. Abstimmung mit Kollegen in USA Erstellung der Vertragsgrundlagen 4
5 Agenda 01 Themenstellungen 02 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte 03 Steuerrechtliche Aspekte 5
6 Checkliste Auslandsentsendung / Fragestellungen Sozialversicherungsrecht Sozialversicherungsrecht: Prüfung des anwendbaren Rechts Liegt eine Entsendung vor? Wird eine Ausnahmevereinbarung abgeschlossen? Werden freiwillige Versicherungen. / Anwartschaften benötigt? Antragstellung / Information der betroffenen Stellen 6
7 Systematik Auslandsbeschäftigung Vertragsloses Ausland / Drittstaaten Europäische Union Abkommensstaaten Sozialgesetzbuch 4, 5 SGB IV EG-Verordnung über soziale Sicherheit bilaterale Abkommen soziale Sicherheit Ausstrahlung Entsendung Mehrfachbeschäftigung Ausnahmevereinbarung Entsendung Ausnahmevereinbarung 7
8 Sozialversicherungsabkommen- D / USA Ausnahmen vom Beschäftigungslandprinzip/Territorialitätsprinzip Entsendung Art. 6 Abs.2 Abkommen (D/USA) Ausnahmevereinbarung Art. 6 Abs.5 Abkommen (D/USA) Voraussetzungen: Arbeitsvertrag D max. 60 Kalendermonate Unternehmen D trägt Arbeitsentgelt steuerlich Nennenswerte Geschäftstätigkeit des AG in Entsendestaat Formalien: Beantragung D/USA 101 bei gesetzl. KK Rechtsfolgen: Angliederung in RV in D Angliederung in ALV, KV, PV und UV nach jeweiligen nationalen Regelungen Voraussetzungen: mindestens ruhendes Arbeitsverhältnis D max. 5 Jahre Interesse des AN Formalien: Beantragung D/USA 101 bei DVKA durch AN und AG Rechtsfolgen: Angliederung in RV in D Angliederung in ALV, KV, PV und UV nach jeweiligen nationalen Regelungen 8
9 Sozialversicherungsabkommen nicht erfasste Zweige Ausnahmen vom Beschäftigungslandprinzip/Territorialitätsprinzip Voraussetzungen: D: Ausstrahlung ( 4 SGB IV) zeitliche Befristung im Voraus Ausland Prüfung nach ausländischem Recht aktives Beschäftigungsverhältnis D: Weisungsbefugnis Entgeltanspruch gegen Unternehmen in D (keine Weiterverrechnung ins Ausland) Formalien: Antrag an Einzugsstelle ( 28 h II SGB IV) Rechtsfolgen: Angliederung SV-System D Gefahr: Doppelversicherung Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung 9
10 Sozialversicherung Leistungsfall bei Bejahung der Sozialversicherungspflicht Rentenversicherung: Unfallversicherung: Arbeitslosenversicherung: wie bei Beschäftigung in D wie bei Beschäftigung in D wie bei Beschäftigung in D Krankenversicherung/Pflegeversicherung: Beachte 17 SGB V (ArbG springt ein + ArbN+ Angehörige) Bezahlung ArbN reicht Rechnung ein bei ArbG (muss zahlen) nur Leistungskatalog SGB V nur nach deutschem Recht zu übernehmende Kosten werden erstattet - ArbG kann auf höheren Kosten sitzen bleiben daher: Restkostenversicherung Alternative: Auslandskrankenversicherung Restkostenversicherung 10
11 Agenda 01 Themenstellungen 02 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte 03 Steuerrechtliche Aspekte 11
12 Checkliste Auslandsentsendung / Fragestellungen Steuerrecht Steuerrecht Prüfung des anwendbaren Rechts Lohnsteuer Antrag auf Lohnsteuerfreistellung notwendig? Weiterführung der Lohnabrechnung. / Schattenabrechnung? Unternehmen Verrechnung der Kosten des Mitarbeiters notwendig? Besteht / entsteht eine Betriebsstätte? Mitarbeiter Ist eine Einkommenssteuererklärung abzugeben? 12
13 Prüfung des anwendbaren Rechts Nationale Steuerpflicht Deutschland: unbeschränkt Welteinkommensprinzip beschränkt Mit welchen Einkünften? Nationale Steuerpflicht Ausland: unbeschränkt Welteinkommensprinzip beschränkt Mit welchen Einkünften? Risiko einer Doppelbesteuerung Ausweg: internationales (DBA) / nationales Recht (z. B. ATE) 13
14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Art. 15 Abs. 2 DBA D / USA) Hat der AN während eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage an Aufenthalt im T-Staat? ja nein Sind die Vergütungen von oder für einen AG gezahlt worden, der im T-Staat ansässig ist? ja Besteuerungsrecht im T-Staat (Arbeitsortprinzip) nein ja Werden die Vergütungen von einer Betriebsstätte des AG im T-Staat getragen? nein Besteuerungsrecht im A-Staat 14
15 Ermittlung des steuerpflichtigen/steuerfreien Arbeitslohns Nachweispflicht Zuordnung Aufteilung verbleibender Arbeitslohn erfolgt nach tatsächlichen Arbeitstagen Nachweis über die Ausübung der Tätigkeit im Ausland Zeitdauer durch Vorlage geeigneter Aufzeichnungen (z. B. Stundenprotokolle, Reisekalender, usw.) Direkte Zuordnung Arbeitslohn Reisekosten, Überstundenvergütung, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Auslandszulagen, Erfolgsprämien, Gestellung einer Wohnung Zahl der tatsächlichen Arbeitstage (nicht Urlaub, Krankheit, Arbeitszeitausgleich) Gegenüberstellung des für diese Zeit bezogenen Lohns = Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag * tatsächliche Arbeitstage (= Aufteilung steuerfrei / steuerpflichtig; Ausland / Inland) 15
16 Lohnsteuerabzug Behandlung beim AG Arbeitgeber kann vom inländischen LSt-Abzug absehen, wenn Besteuerungsrecht der andere Staat hat 38 EStG Inländischer Arbeitgeber (Geschäftsleitung, Sitz im Inland, Betriebsstätte oder gewöhnlicher Vertreter) gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (ausländischer Verleiher) Wirtschaftlicher Arbeitgeber Antrag auf Freistellung Mit ELSTAM: Antrag beim BSt-FA muss zwingend gestellt werden, da Freistellung ein Lohnsteuerabzugsmerkmal ist ( 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG) ohne Antrag muss weiterhin LSt einbehalten werden 16
17 Progressionsvorbehalt Sachverhalt Wechselnde Tätigkeit Deutschland / USA Steuerjahr 2016 wirtschaftlicher AG in Deutschland und USA Verheiratet, keine Kinder Zusammenveranlagung D: EUR USA: EUR Fragestellung Wie wirkt sich der Progressionsvorbehalt aus? Lösung Steuerpflichtige Einkünfte D gesamt: EUR Einkünfte für Steuersatz D gesamt: EUR Tarifliche ESt 2016 ohne Progressionsvorbehalt = EUR Tarifliche ESt 2016 mit = EUR Progressionsvorbehalt Differenz = EUR
18 Ihr Ansprechpartner Bild Susanne Hierl Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Str. 100 D Nürnberg Telefon +49 (911) Fax +49 (911) Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. 18
Gemeinsam erfolgreich. Voraussetzungen zulässiger Datenverarbeitung Erlaubnistatbestände der DSGVO Alexander von Chrzanowski Nürnberg
Gemeinsam erfolgreich Voraussetzungen zulässiger Datenverarbeitung Erlaubnistatbestände der DSGVO Alexander von Chrzanowski Nürnberg 19.10.2016 1 Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten personenbezogene
MehrAbläufe optimieren. Schadensmanagement im Strafverfahren
Abläufe optimieren Schadensmanagement im Strafverfahren Abläufe optimieren Wir setzen in der täglichen Arbeit auf bewährte Abläufe, die wir stets an neue Gegebenheiten anpassen. So schaffen wir das optimale
MehrLohnsteuer (LSt) in Deutschland
Lohnsteuer (LSt) in Deutschland LSt ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer ( 38 Abs. 2 EStG). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer einzubehalten ( 38 Abs. 3 EStG).
MehrZielgerichtet arbeiten
Zielgerichtet arbeiten Steuertermine 2014 Zielgerichtet arbeiten Langfristig unterstützen wir unsere Mandanten bei der Planung und Steuerung ihres Unternehmens für beste wirtschaftliche Ergebnisse. Mit
MehrPerspektiven erweitern
Perspektiven erweitern Erneuerbare Energien Photovoltaik Perspektiven erweitern In einem Markt erfolgreich zu sein verlangt intensive Kenntnisse der Rahmenbedingungen. Unsere Teams denken und handeln übergreifend
MehrWeltweit engagiert. Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht. Kateřina Jordanovová Praha
Weltweit engagiert Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht Kateřina Jordanovová Praha 07.12.2016 Rödl & Partner 08.08.2011 1 Änderungen 2016/2017 Gesetz über die elektronische Erfassung von Umsätzen (Meldung
MehrWeltweit engagiert und in Franken zu Hause
Weltweit engagiert und in Franken zu Hause Unternehmensnachfolge Steuer- und rechtliche Fallstricke und, Praxistipps für die erfolgreiche Umsetzung Dr. Rolf Leuner, Altdorf, 06.11.2013 1 Agenda 01 Die
MehrExpertise transferieren. International Expatriate Consulting. Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen. Südafrika
Expertise transferieren International Expatriate Consulting Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen Südafrika Expertise transferieren Experten- und Spezialwissen ist in Zeiten der Globalisierung
MehrWeltweit engagiert. Gestaltungshinweise zur ErbSt-Reform. StB Prof. Dr. Robert Strauch September 2015
Weltweit engagiert Gestaltungshinweise zur ErbSt-Reform StB Prof. Dr. Robert Strauch September 2015 1 Agenda 01 Bisherige Entwicklung 02 Übergangsregelung 03 Begünstigtes Vermögen dem Grunde nach 04 Behaltensfrist
MehrErfahrung nutzen. Einladung zum Business Breakfast Special. Erfolgsfaktor Personalmanagement in Russland
Erfahrung nutzen Einladung zum Business Breakfast Special Erfolgsfaktor Personalmanagement in Russland 10. Oktober 2013 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Sie zu unserem Business
MehrFachkundig beraten. it-sa, Nürnberg,
Fachkundig beraten Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung als wesentlicher Pfeiler der Unternehmens-Compliance Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa, Nürnberg,
MehrGemeinsam erfolgreich
Gemeinsam erfolgreich Missglückter internationaler Mitarbeitereinsatz Möglichkeiten der Korrektur Susanne Hierl, Rita Santaniello Forum Going Global Nürnberg 13. Juni 2013 Rödl & Partner 12.Juni 2013 1
MehrRisiken identifizieren. Whistleblowing
Risiken identifizieren Whistleblowing Risiken identifizieren Der Weg zum Erfolg kann steinig sein: Wir sorgen dafür, dass unsere Mandanten ihre Hürden frühzeitig erkennen und rechtzeitig überwinden. Dabei
MehrWeltweit engagiert. Fachkräftemangel nein Danke! Mehr Bindung und Attraktivität durch Mitarbeiterbeteiligung Andrea Mehrer Nürnberg
Weltweit engagiert Fachkräftemangel nein Danke! Mehr Bindung und Attraktivität durch Mitarbeiterbeteiligung Andrea Mehrer Nürnberg 21.05.2015 1 Agenda 01 Ein Stück vom Kuchen oder Teufelszeug? 02 Das Ziel
MehrRisiken steuern. 14. Oktober 2016 Nürnberg 2
Risiken steuern 14. Oktober 2016 Nürnberg 2 Wir laden Sie herzlich ein... zu einem Tag, der ganz im Zeichen von Verrechnungspreisen und Betriebsstätten steht. Seien Sie bei unserer 2. Transfer Pricing
MehrKeine Angst vor Haftungsrisiken Welche Instrumente Stiftungen im Haftungsmanagement unterstützen
Gemeinsam erfolgreich Keine Angst vor Haftungsrisiken Welche Instrumente Stiftungen im Haftungsmanagement unterstützen 4. 0 Vermögensverwaltung 4.0 Transparent. Digital. Anfassbar. WER HAT DAS GESAGT?
MehrGemeinsam erfolgreich
Gemeinsam erfolgreich Enquete Kommission IV: ÖPNV-Finanzierung Vorstellung der Studie Trendreport ÖPNV Finanzierung 2014/2015 Jörg Niemann Hamburg 8. Mai 2015 Rödl & Partner 15.07.2015 1 Anlass und Methodik
MehrDatenschutzgestaltung durch Technik Eine Kurzeinführung
Agenda Fachkundig beraten Datenschutzgestaltung durch Technik Eine Kurzeinführung Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa, Nürnberg, den 20.10.2016 Rödl & Partner 06.12.2012
MehrStrukturen schaffen. Wichtige Änderungen im Unternehmensund Steuerrecht 2014 / 2015. Mittwoch, 26. November 2014, ab 17:30 Uhr, Stuttgart
Strukturen schaffen Wichtige Änderungen im Unternehmensund Steuerrecht 2014 / 2015 Mittwoch, 26. November 2014, ab 17:30 Uhr, Stuttgart Strukturen schaffen Als Experte an der Seite unserer Mandanten kümmern
MehrGemeinsam erfolgreich. Alles was Recht ist Fehler und Fallen im Geschäft mit den Golfstaaten Mena Forum Bayern
Gemeinsam erfolgreich Alles was Recht ist Fehler und Fallen im Geschäft mit den Golfstaaten Mena Forum Bayern 20.03.2014 1 Agenda 01 Kooperationsrat der Arabischen Staaten des Golfes 02 Markteintrittsstrategien
MehrRechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen?
Fachkundig beraten Rechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen? Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa 2013 Nürnberg 08.10.2013
MehrHEUSER & COLLEGEN Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher: Steuern und Sozialversicherung
Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher: Steuern und Sozialversicherung www.heuser-collegen.de Seite 1 I. Steuern Steuern Einkommensteuerpflicht Doppelbesteuerung Vermeidung durch Doppelbesteuerungsabkommen
MehrEntwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig.
TK Lexikon Sozialversicherung Entwicklungshelfer Entwicklungshelfer HI2703449 Zusammenfassung LI1925391 Begriff Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in
MehrExpertise transferieren. International Expatriate Consulting. Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen. Vereinigte Staaten von Amerika
Expertise transferieren International Expatriate Consulting Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen Vereinigte Staaten von Amerika Expertise transferieren Experten- und Spezialwissen sind in
MehrWeltweit engagiert. Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht Kateřina Jordanovová Praha
Weltweit engagiert Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht 2016 Kateřina Jordanovová Praha 14.03.2016 Rödl & Partner 08.08.2011 1 Änderungen 2016 Einführung der Kontrollmeldung im Bereich der Mehrwertsteuer
MehrWeltweit engagiert. Aktuelles aus dem Steuerbereich. Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015
Weltweit engagiert Aktuelles aus dem Steuerbereich Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015 Rödl & Partner 08.08.2011 1 Aktuelles aus dem Steuerbereich 1. Besteuerung des Geschäftsführers
MehrKeine SV-Pflicht nach deutschem Recht Achtung: 2016 Gesetzliche Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Kranken- und Pflegeversicherung
im Ausland 2016 www.auren.de Definition von Begriffen bei Auslandseinsätzen Ein Einsatz von n im Ausland kommt heute immer häufiger vor, ist aber ein sehr komplexes Konstrukt, das durch viele Faktoren
MehrAnlagenbau und Montageprojekte deutscher Unternehmen in Belarus
Weltweit engagiert Tag der Belarussischen Wirtschaft Berlin 22.10.2015 Anlagenbau und Montageprojekte deutscher Unternehmen in Belarus Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen Tobias Kohler Rechtsanwalt
MehrGRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier
GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN von Arbeitnehmern Sabine Meister, Jan Schuler Grenzüberschreitende Tätigkeiten 25. September 2017 Folie 1 Inhalt Folie 1. Welteinkommensprinzip.. 3 2. Grundsätze der Doppelbesteuerung.
MehrWeltweit engagiert. Erneuerbare Energien: rechtliche Rahmenbedingungen. Dr. Tatiana Vukolova Rostock 25. Mai 2016
Weltweit engagiert Erneuerbare Energien: rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Tatiana Vukolova Rostock 25. Mai 2016 Rödl & Partner 22.06.2016 1 Inhalt 01 Problemstellung 02 Energiesystem in Russland 03 Schlussfolgerungen
Mehr11. September 2014 ab 17:45 Uhr Konferenzraum von Rödl & Partner, Hamburg
Einladung Praxisgerechte Regelungen zur Unternehmensbewertung Beispiele im Rahmen von Unternehmenskäufen, Gesellschaftsverträgen und (steuermotivierten) Umstrukturierungen 11. September 2014 ab 17:45 Uhr
MehrFachkundig beraten. Batteriespeicher Grundlagen und aktuelle Geschäftsmodelle Niklas Thomas Nürnberg
Fachkundig beraten Batteriespeicher Grundlagen und aktuelle Geschäftsmodelle Niklas Thomas Nürnberg 15.11.2016 1 copyright: sfv / mester 2 Agenda 01 Grundlagen 02 Marktentwicklung 03 Geschäftsmodelle 3.1
MehrHorizonte erweitern. Tagesgeschäft in China Praxisberichterstattung. Dienstag, 16. Juni 2015, Bielefeld
Horizonte erweitern Tagesgeschäft in China Praxisberichterstattung Dienstag, 16. Juni 2015, Bielefeld Horizonte erweitern Das kontinuierliche Interesse für Neues ist wichtig, damit wir Herausforderungen
MehrFachkundig beraten. 6. Branchentreffen Erneuerbare Energien Bürgerenergieprojekte nach dem neuen EEG. Dr. Reiner Gay Nürnberg 15.
Fachkundig beraten 6. Branchentreffen Erneuerbare Energien Bürgerenergieprojekte nach dem neuen EEG Dr. Reiner Gay Nürnberg 15. November 2016 1 Agenda 01 EE Projekte mit Bürgerbeteiligung rechtlich 1.1
MehrNachhaltig sichern. Brennpunkt Betriebsprüfung (ESt/USt) Donnerstag, 12. Mai 2016, 14:00 17:00 Uhr Köln
Nachhaltig sichern Brennpunkt Betriebsprüfung (ESt/USt) Donnerstag, 12. Mai 2016, 14:00 17:00 Uhr Köln Nachhaltig sichern Unsere Mandanten setzen großes Vertrauen in unsere Beratung. Durch die Identifikation
MehrArbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg
Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Rosita Kasel 20.Januar 2016 Folie 1 Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Inhalt Folie I. Grundlagen
MehrFachkundig beraten. Benchmarking in NRW Nutzen beim Austausch mit der Kartellbehörde Jörg Schielein I Gelsenkirchen I 15 November 2016.
Fachkundig beraten Benchmarking in NRW Nutzen beim Austausch mit der Kartellbehörde Jörg Schielein I Gelsenkirchen I 15 November 2016 1 Benchmarking der Wasserversorgung in Nordrhein-Westfalen Vom Kennzahlenvergleich
MehrPolnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater
Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am
MehrNach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn
TK Lexikon Sozialversicherung Ausländische Arbeitnehmer Lohnsteuer 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland HI726592 HI2330389 HI7390145 Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität
MehrEinige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer,
TK Lexikon Steuern Ausländische Arbeitnehmer Sozialversicherung 1 Beschäftigung in Deutschland HI726593 HI7621248 Jeder in Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich dem
Mehr: Anwendung der VO 883/2004 auch im Verhältnis zur Schweiz aufgrund der Änderung des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz, 1.6.
Ein Wort voraus In diesem Handbuch wird erklärt, welche sozialversicherungsrecht lichen Folgen die Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland hat. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Staaten in denen das
MehrWASSER. wirtschaft im Fokus
WASSER wirtschaft im Fokus WASSERWIRTSCHAFT IM FOKUS Die Strategie ist der Ausgangspunkt zielorientierten Handelns. www.roedl.de/wasser Strategien entwickeln Nachhaltiger unternehmerischer Erfolg ist
MehrGemeinsam erfolgreich
Gemeinsam erfolgreich Workshop 3: Erfolgsfaktoren für die Vermögensanlage Alexander Etterer Nürnberg 30. Juni 2015 1 Agenda 01 Kurzüberblick Wealth, Risk & Compliance 02 Erfolgsfaktoren für die Vermögensanlage
MehrGemeinsam erfolgreich
Gemeinsam erfolgreich Rödl & Partner Unternehmensprofil Public Management Consulting - Themenbereich Breitband 1 Rechtsberatung Unternehmensberatung Kurzvorstellung Rödl & Partner 3.500 Mitarbeiter 91
MehrVorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI. 1. Kapitel: Einsatz eigener Arbeitnehmer bei Dritten im Inland..
Vorwort................................. V Abkürzungsverzeichnis......................... XV Literaturverzeichnis.......................... XXI 1. Kapitel: Einsatz eigener Arbeitnehmer bei Dritten im Inland..
MehrVersicherungsschutz im Ausland. Versicherungsschutz im Ausland
Versicherungsschutz im Ausland Mathias Schürholz Abteilung Mitglieder und Beitrag Dienstleistungen Ausstrahlung Voraussetzungen für das Fortbestehen des UV Schutzes in allen Ländern der Welt und für alle
MehrAuf in neue Märkte! Exportinitiative Energie. Martin Wörlein, 30. Mai 2017, Düsseldorf
Auf in neue Märkte! Exportinitiative Energie Martin Wörlein, 30. Mai 2017, Düsseldorf Rechtliche Rahmenbedingungen 01 Vertragsrecht: Grundlagen und Praxis 02 Vertragsrecht: Sonderkonstellation Konsortium
MehrGemeinsam sichern. Einladung. Finanzierungsstrategien und Förderoptionen in Polen Januar 2015 Hannover 13:00 17:00 Uhr
Gemeinsam sichern Einladung Finanzierungsstrategien und Förderoptionen in Polen 2015 2020 28. Januar 2015 Hannover 13:00 17:00 Uhr Gemeinsam sichern Wir beraten deutsche Unternehmen weltweit und bieten
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend
MehrSteuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland Beispiel Entsendung Spanien Die Anzahl der ins Ausland entsandten Arbeitnehmer erhöht sich aufgrund der
MehrDr. Oliver Lehmeier Gütersloh 28.5.2013
Weltweit engagiert Fachforum Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung Neue Entwicklungen in Unternehmen / Anforderungen an die Politik Betriebliche Beteiligungsfonds Die Lösung aller Probleme? Dr. Oliver Lehmeier
Mehr6. Branchentreffen Erneuerbare Energien
Weltweit engagiert 6. Branchentreffen Erneuerbare Energien Aufbruchstimmung in Afrika welche Länder sind interessant? Anna-Lena Becker Nürnberg 15. November 2016 1 Agenda 01 Afrikas Energiemarkt 02 Südafrika
MehrTeil C: Persönliche Steuerpflicht
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales
MehrMitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung
Mitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung Forum Law, Tax, Compliance 23. Juni 2016 Themenübersicht 1 2 3 4 5 Kurze Vorstellung Mitarbeiterentsendung - Einstieg Die Steuern - Fall: Frau Klaus Die
MehrNachhaltig sichern. Mehrwert durch Zoll Compliance. Strategien und Update 2017 / Stuttgart Nürnberg
Nachhaltig sichern Mehrwert durch Zoll Compliance Strategien und Update 2017 / 2018 18.10.17 Stuttgart 24.10.17 Nürnberg 25.10.17 Eschborn 13.11.17 Köln 21.11.17 Hamburg 23.11.17 München Mehrwert durch
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Teil 1: Einleitung
Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 Teil 1: Einleitung... 17 1.1. Sozialversicherung... 17 1.1.1. EU-/EWR-Staaten und Schweiz VO (EWG) 1408/71 bzw VO (EG) 883/2004... 17 1.1.1.1.
MehrNovellierung der Richtlinie zu Public Sector Information
Weltweit engagiert Novellierung der Richtlinie zu Public Sector Information Potentiale und Herausforderungen für die Informationsverwendung RA Henning Fischer Mannheim 25. Oktober 2012 Rödl & Partner 05.12.2012
MehrAugenhöhe bieten. Der Company Health Check in Asien
Augenhöhe bieten Der Company Health Check in Asien Augenhöhe bieten Der partnerschaftliche Umgang mit unseren Mandanten ist einer unserer Erfolgsfaktoren. Der Austausch mit ihnen vollzieht sich immer auf
Mehr1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland
TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Griechenland 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland 1.1 Ansässigkeit nach dem DBA HI7679022 HI7679023 Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat
Mehr1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland
TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Polen 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland 1.1 Steuerpflicht in Deutschland HI7693480 HI7693481 Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz
MehrIdeen verwirklichen. Einladung. zur Stuttgarter Seminarreihe. Human Resources Expertenfrühstück für Personaler und Geschäftsleiter
Ideen verwirklichen Einladung zur Stuttgarter Seminarreihe Human Resources Expertenfrühstück für Personaler und Geschäftsleiter Ideen verwirklichen Unternehmer wie Unternehmen leben von Ideen ohne diese
Mehr1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI
TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Litauen 1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI7679140 Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert. [ 11 ] Wenn der Arbeitnehmer
MehrStrukturen schaffen. DefTax
Strukturen schaffen DefTax Die Softwarelösung zur Berechnung laufender und latenter Steuern im Einzel- und Konzernabschluss nach HGB, IFRS und US-GAAP sowie zur Übertragung der E-Bilanz Strukturen schaffen
MehrAnwendung des wirtschaftlichen Arbeitgeberkonzepts und wie soll der Staat das Steueraufkommen an der Quelle sichern?
Österreichische IFA-Veranstaltung zu grenzüberschreitenden Fragen der Arbeitnehmerüberlassung 2. Oktober 2014 Anwendung des wirtschaftlichen Arbeitgeberkonzepts und wie soll der Staat das Steueraufkommen
MehrRisiken minimieren. Umsatzsteuer-Check
Risiken minimieren Umsatzsteuer-Check Risiken minimieren Gerade bei komplexen Fragestellungen ist es wichtig, alle möglichen Facetten genau zu prüfen nur so können Risiken minimiert werden. Rödl & Partner
MehrDie (un)beschränkte Steuerpflicht. Daniela Riewe und Günter Fuchs, Finanzverwaltung NRW, Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen
Die (un)beschränkte Steuerpflicht Daniela Riewe und Günter Fuchs, Finanzverwaltung NRW, Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen 1 Inhaltsangabe - Unbeschränkte Steuerpflicht 1 (1) EStG - Beschränkte
MehrGlobal ausrichten. Singapur
Global ausrichten Singapur Global ausrichten Singapur ist zwar der kleinste der südostasiatischen Staaten, doch unterschätzen sollte man diesen Tigerstaat nicht. Neben dem bedeutenden Flug- und Containerhafen
MehrHinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.
Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
MehrWeltweit engagiert. De-Offshorization. Patrick Pohlit Moskau 25. November 2014
Weltweit engagiert De-Offshorization Patrick Pohlit Moskau 25. November 2014 1 Agenda 01 Beispiele für Steuerverlagerung ins Ausland 02 Aktueller Stand 2 Agenda 01 Beispiele für Steuerverlagerung ins Ausland
MehrWissen vermitteln. Zollwissen für das Management. Strategien und Update Stuttgart Nürnberg Eschborn
Wissen vermitteln Zollwissen für das Management Strategien und Update 4.10.16 Stuttgart 6.10.16 Nürnberg 10.10.16 Eschborn 12.10.16 Hamburg 14.10.16 München 18.10.16 Bielefeld Zollwissen für das Management
MehrErfolge steigern. Tschechische Republik
Erfolge steigern Tschechische Republik Erfolge steigern Wir wollen Ihr Engagement krönen. Mit Erfolgen natürlich. Und um erfolgreich zu sein, bedarf es einer individuellen und genauen Planung. Angefangen
MehrVerbindungen schließen. Slowakische Republik
Verbindungen schließen Slowakische Republik Verbindung schließen Das Herz Mitteleuropas pulsiert stark! Nach den Krisenjahren 2008/2009 zeigt die Wachstumskurve wieder nach oben. Stützpfeiler der slowakischen
MehrMitarbeiter ins Ausland entsenden
Britta Laws I Armando Koziner Marianne Waldenmaier Mitarbeiter ins Ausland entsenden Vertrage gestalten und Vergutung optimieren GABLER Vorwort 5 Teill Vergiitung beim Internationalen Personaleinsatz 13
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrMitarbeiterentsendungen nach Brasilien Deutsch-brasilianisches Sozialversicherungsabkommen tritt in Kraft
Mitarbeiterentsendungen nach Brasilien Deutsch-brasilianisches Sozialversicherungsabkommen tritt in Kraft Am 01.05.2013 tritt das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Föderativen Republik Brasilien
MehrArtikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004
Artikel 12 Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber
MehrEffektiv unterstützen. Forderungsmanagement & Inkasso
Effektiv unterstützen Forderungsmanagement & Inkasso Effektiv unterstützen Wir setzen in der täglichen Arbeit auf bewährte Abläufe, die wir stets an neue Gegebenheiten anpassen. Die effektive Unterstützung
MehrSozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von n, Trainern und Betreuern in Sportvereinen im steuerrechtlichen Sinne durch persönlichen Kontakt Einfluss auf Menschen nehmen Entwicklung und Förderung geistiger
MehrWeltweit engagiert. Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht 2016/2017. Alexander Novák Praha
Weltweit engagiert Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht 2016/2017 Alexander Novák Praha 20.09.2016 Rödl & Partner 08.08.2011 1 Gesetz über die elektronische Erfassung von Umsätzen (Meldung von Bargeldgeschäften)
MehrMehrfachbeschäftigungen
Mehrfachbeschäftigungen Referent: Harry Jutzas 2013, PAYCHEX, Inc. All rights reserved. Grundsatz: Gleichartige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet Mehrere Hauptbeschäftigungen nach SGB
MehrFlexible Beschäftigungsverhältnisse im In- und Ausland
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Handbücher Flexible Beschäftigungsverhältnisse im In- und Ausland Entscheidungshilfen - Checklisten - Mustervereinbarungen Bearbeitet von Dr. Jörg Laber, Dr. Thomas
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrArbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus
TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Tschechien Sozialversicherung 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung HI7585774 HI7586057 Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich
MehrFachlich beraten. Präsentation Team Labour. Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Consulenti del Lavoro (Arbeitsberater)
Fachlich beraten Präsentation Team Labour Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Consulenti del Lavoro (Arbeitsberater) Fachlich beraten Rechtliche Aspekte sind wichtige Bausteine, um Ihr Engagement
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
Mitarbeiterentsendung ins Ausland, 25. März 2015 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung
MehrKnappworst & Partner
Die richtige Wahl - Beschäftigung oder freie Mitarbeit Potsdam, 1 Agenda Beschäftigung von Mitarbeitern Arbeitnehmer Freier Mitarbeiter sozialversicherungsrechtliche Beurteilung steuerliche Beurteilung
MehrSteuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich
Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?
MehrSteuerliche Fragen bei Entsendung von Arbeitskräften Österreich und Ungarn
1 Steuerliche Fragen bei Entsendung von Arbeitskräften Österreich und Ungarn WKO Webinar 20. 09. 2016 Mag. (FH) Ildikó Nagl Steuerberaterin 2 Themenübersicht Allgemeine Einführung Entsendung von österreichischen
MehrWeltweit engagiert. Russland ein Rechtsstaat? Eindrücke aus der Perspektive eines Unternehmers Andreas Knaul Freiburg 29.09.2012
Weltweit engagiert Russland ein Rechtsstaat? Eindrücke aus der Perspektive eines Unternehmers Andreas Knaul Freiburg 29.09.2012 1 Russland ein Rechtsstaat? 01 Rechtsstaatlichkeit 02 Fälle mit Öffentlichkeitswirkung
MehrENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN IN DAS AUSLAND - ARBEITS-, SOZIALVERSICHERUNGS- UND STEUERRECHTLICHE FRAGEN -
VORBEMERKUNG ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN IN DAS AUSLAND - ARBEITS-, SOZIALVERSICHERUNGS- UND STEUERRECHTLICHE FRAGEN - Stand: August 2015 Die Internationalisierung greift immer mehr um sich und macht
MehrKöln, 16.09.2015 Roland Falder Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zukunft Personal Zukunftsmärkte in Asien Entsendung nach China und Südostasien als Beispiel für neue Herausforderungen der Personalarbeit Köln, 16.09.2015 Roland Falder Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
MehrBesteuerung von Stock Options
Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht Band 233 Herausgegeben von vbp StB Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff, Wuppertal, Dr. Alfred Kellermann, Vorsitzender Richter (a. D.) am BGH, Karlsruhe, Prof. (em.) Dr.
MehrAusstrahlung/Entsendung, Fallkonstellationen
TK Lexikon Arbeitsrecht Ausstrahlung/Entsendung, Fallkonstellationen Ausstrahlung/Entsendung, Fallkonstellationen HI1544374 Kurzbeschreibung HI1544374.1 Diese Arbeitshilfe enthält eine Auswahl typischer
MehrBritta Laws Armando Koziner Marianne Waldenmaier. Mitarbeiter ins Ausland entsenden
Britta Laws Armando Koziner Marianne Waldenmaier Mitarbeiter ins Ausland entsenden Britta Laws Armando Koziner Marianne Waldenmaier Mitarbeiter ins Ausland entsenden Verträge gestalten und Vergütung optimieren
MehrWeltweit engagiert. Patrick Pohlit, Hamburg 04. Juli 2014
Weltweit engagiert Geschäftspraxis in Russland -Steuern, Rechnungslegung und Controlling Vertragsgestaltung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft Aspekte der Gewinnsteuer und Umsatzsteuer Patrick Pohlit,
Mehrkolleg Vorträge Diskussionen Seminare
kolleg Vorträge Diskussionen Seminare Internationale Personaleinsätze die Herausforderung für Unternehmen und Mitarbeiter Referenten: Steuerrecht: Claudia Häge, Steuerberaterin, Diplom-Kauffrau, Expertin
Mehr