Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung
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1 Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung
2 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 14 Prüfung von Arbeitsmitteln (4) Die in Anhang 3 genannten Arbeitsmittel hat der Arbeitgeber auf ihren sicheren Zustand und auf ihre sichere Funktion umfassend prüfen zu lassen: 1. vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme, 2. vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen 3. wiederkehrend nach Maßgabe der in Anhang 3 genannten Vorgaben. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 2
3 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel A b s c h n i t t 1 Krane 1. Anwendungsbereich und Ziel 1.1 Dieser Abschnitt gilt für Prüfungen folgender Krane (Hebezeuge): Laufkatzen, Ausleger-, Dreh-, Derrick-, Brücken-, Wandlauf-, Portal-, Schwenkarm-, Turmdreh-, Fahrzeug-, Lkw-, Lade-, Lkw-Anbau-, Schwimm-, Offshore- und Kabelkrane. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 3
4 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Für Lkw-Ladekrane, deren Lastmoment mehr als 300 Kilonewtonmeter oder deren Auslegerlänge mehr als 15 Meter beträgt, gelten die Prüfvorschriften, wie sie in diesem Abschnitt für Fahrzeugkrane festgelegt sind. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 4
5 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Prüfung von LKW- Ladekranen ist in der neuen Betriebssicherheitsverordnung behandelt. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 5
6 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Wer darf die Prüfung durchführen? In welchen Intervallen hat die Prüfung zu erfolgen? Welcher Prüfumfang ist vorgeschrieben? Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 6
7 2 Absatz 6 BetrSichV Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 7
8 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2. Prüfsachverständige befähigte Personen nach 2 Absatz 6, die zusätzlich a) eine abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur b) mindestens drei Jahre Erfahrung in der Konstruktion, dem Bau, der Instandhaltung oder der Prüfung von Kranen haben und davon mindestens ein halbes Jahr an der Prüftätigkeit eines Prüfsachverständigen beteiligt waren, c) Kenntnisse über die einschlägigen Vorschriften und Regeln d) erforderlichen Einrichtungen und Unterlagen verfügen e) ihre fachlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand halten. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 8
9 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Anforderungen an Prüfer von LKW-Ladekranen werden in der neuen Betriebssicherheitsverordnung erläutert. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 9
10 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Aber: Jeder, der glaubt, die Anforderungen zu erfüllen, darf sich als Prüfsachverständiger berufen fühlen! Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 10
11 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen 3.1 Für kraftbetriebene Krane gelten die in Tabelle 1 festgelegten Prüffristen und Prüfzuständigkeiten. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 11
12 3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen Tabelle 1 Kran Lkw-Ladekrane a) grundsätzlich Wiederkehrende Prüfung Jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach 2 Absatz 6 b) Mit mehr als 300 knm Lastmoment oder mehr mit mehr als 15 m Auslegerlänge Jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach 2 Absatz 6 und mindestens alle 4 Betriebsjahre, im 13. Betriebsjahr und danach jährlich durch einen Prüfsachverständigen Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 12
13 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Prüffristen von LKW- Ladekranen sind in der neuen Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 13
14 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Prüfumfang Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 14
15 Berufsgenossenschaftliches Regelwerk ehemals BGV D6 Krane Unternehmermodell Aufbauseminar Seite 15
16 DGUV Vorschrift 52 2 Begriffsbestimmung (2) LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30 mt nicht überschreiten und deren Auslegerlänge 15 m nicht überschreiten. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 16
17 DGUV Vorschrift Wiederkehrende Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 17
18 DGUV Vorschrift 52: Definition Sachkundiger Sachkundiger ist, wer eine fachliche Ausbildung und Erfahrung besitzt mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE- Bestimmungen ) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Kranen beurteilen kann. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 18
19 DGUV Vorschrift 52: 26 Wiederkehrende Prüfungen (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass 2. kraft betriebene Fahrzeugkrane, mindestens alle 4 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden. (4) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Fahrzeugkrane im 13. Betriebsjahr und danach jährlich durch einen Sachverständigen geprüft werden. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 19
20 DGUV Vorschrift 52: 28 Sachverständige Als Sachverständige für die Prüfung von Kranen gelten neben den Sachverständigen der Technischen Überwachung nur die von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen. Durchführungsanweisung zu 28: Siehe auch BG-Grundsatz Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Berufsgenossenschaft (DGUV Grundsatz , bisher BGG 924). Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 20
21 DGUV Grundsatz : 1. Ermächtigungsverfahren 1.2 Der Antrag auf Ermächtigung ist bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall zu stellen. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 21
22 DGUV : 2. Voraussetzung für die Ermächtigung Als Sachverständiger kann ermächtigt werden, wer: 1. geistig und körperlich geeignet ist und das 65. Lebensjahr nicht überschritten hat, 2. eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Ingenieur 3. eine mindestens fünfjährige Erfahrung in der Konstruktion, dem Bau oder der Instandhaltung von Kranen besitzt, davon mindestens ein halbes Jahr Beteiligung an der Prüftätigkeit eines Sachverständigen, Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 22
23 DGUV : 2. Voraussetzung für die Ermächtigung 4. ausreichende Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften (Gesetze, EG-Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften), sonstigen Richtlinien und Regeln der Technik besitzt und diese in einem Fachgespräch nachgewiesen hat (das Fachgespräch kann zweimal wiederholt werden), 5. die für die Prüfung erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung hat, Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 23
24 DGUV : 2. Voraussetzung für die Ermächtigung 6. dafür Gewähr bietet, dass er den Aufgaben eines Sachverständigen gewachsen ist und dass die Prüfung nach den entsprechenden Prüfgrundsätzen gewissenhaft und zuverlässig durchgeführt wird, Siehe auch Grundsatz Prüfung von Kranen (BGG 905). 7. so gestellt ist, das er seine Aufgaben unparteiisch erfüllen kann und 8. in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 24
25 DGUV : 3. Pflichten des Sachverständigen 3.1 gewissenhafte und zuverlässige Durchführung 3.2 seine Unparteilichkeit gewahrt bleibt. 3.3 Verschwiegenheit zu bewahren. 3.4 Verzeichnis über die durchgeführten Prüfungen 3.6 Der Sachverständige muss innerhalb von 4 Jahren mindestens einmal an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 25
26 DGUV Pflichten des Sachverständigen 3.7 Der Sachverständige hat jeden Wechsel seines Arbeitsverhältnisses oder Wohnsitzes sowie die Beendigung seiner Prüftätigkeit der ermächtigenden Stelle unverzüglich mitzuteilen 4. Widerruf der Ermächtigung Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 26
27 Prüfvorschriften nach bestehendem BG-Regelwerk Das bestehende Regelwerk der Berufsgenossenschaften stellt hohe Anforderungen an Prüfer von LKW-Ladekranen. Auch nach der Aussprache der Ermächtigung besteht eine Überwachung des Prüfers. Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 27
28 DGUV Grundsatz Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 28
29 DGUV Grundsatz Prüfungen in Verantwortung des Betreibers 3.1 Allgemeines 3.2 Sachliche Zuständigkeit 3.3 Einleitung der Prüfungen 3.4 Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 29
30 DGUV Grundsatz Anhang 2 Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an LKW- Ladekranen Anhang 3 Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Fahrzeugkranen Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 30
31 DGUV Grundsatz : Prüfumfang nach Anhang 2/3 Identitätsprüfung Inaugenscheinnahme der Dokumentation Sicht- und Funktionsprüfung der Ausstattung Funktionsprüfung des Krans ohne Last Funktionsprüfung des Krans mit Last (90% der Nennlast!) Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 31
32 Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Aufnahme von Kranen und deren Prüfungen in die BetrSichV
33 Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? NICHTS! anders?
34 Prüfungen von LKW-Ladekranen Das weiterhin gültige BG-Regelwerk überdeckt die Neuerungen durch die Aufnahme von Kranen in die neue Betriebssicherheitsverordnung. was ist neu? anders?
35 Prüfungen von LKW-Ladekranen was wird sich ändern? Nach aktuellem Stand wird das BG- Regelwerk im nächsten Jahr außer Kraft gesetzt.
36 Zukunftsaussichten Szenario 1 Das BG-Regelwerk wird außer Kraft gesetzt. Szenario 2 Das BG-Regelwerk hat inhaltlich weiterhin Bestand (Aufnahme in die TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln ) Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Seite 36
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ulrich Skowronek
38 Ende Unternehmermodell Aufbauseminar Seite 38
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