Münchner Stadtentwässerung
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- Nelly Seidel
- vor 6 Jahren
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1 Telefon: Telefax: Münchner Stadtentwässerung Aktualisierter Nutzflächenbedarf für den Neubau der zentralen Kanalbetriebsstation der Münchner Stadtentwässerung an der Schleißheimer Straße im 24. Stadtbezirk Feldmoching - Hasenbergl 1. Darstellung eines erhöhten Nutzflächenbedarfs 2. Beauftragung zur Fortsetzung der Planung einschließlich der Entwurfsplanung Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Stadtentwässerungsausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Mit Beschluss des Stadtentwässerungsausschusses vom wurde das Baureferat beauftragt, für den Neubau einer Kanalbetriebszentrale einen Wettbewerb durchzuführen; dessen Ergebnis wurde mit Beschluss vom zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Zuge der in der Folge aufgenommenen Vorentwurfsplanung wurde der Nutzflächenbedarf aktualisiert. Inhalt Darstellung eines erhöhten Nutzflächenbedarfs, der im Rahmen des im Wettbewerb ermittelten Architektenentwurfs umgesetzt werden soll. Weitere Befassung des Stadtentwässerungsausschusses mit der Projektgenehmigung. Entscheidungsvorschlag Der erhöhte Nutzflächenbedarf wird genehmigt. Das Baureferat wird beauftragt, die Planung bis einschließlich der Entwurfsplanung fortzusetzen. Gesucht werden kann auch nach: - Kanalbetriebsstrukturreform - Kanalnetzbetrieb
2 Telefon: Telefax: Münchner Stadtentwässerung Aktualisierter Nutzflächenbedarf für den Neubau der zentralen Kanalbetriebsstation der Münchner Stadtentwässerung an der Schleißheimer Straße im 24. Stadtbezirk Feldmoching - Hasenbergl 1. Darstellung eines erhöhten Nutzflächenbedarfs 2. Beauftragung zur Fortsetzung der Planung einschließlich der Entwurfsplanung Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Stadtentwässerungsausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Bisherige Befassung des Stadtrates Für den Bau der zentralen Kanalbetriebsstation der Münchner Stadtentwässerung wurde dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (Sitzungsvorlage Nr / V 10262) mit Datum vom der auf den Bedarf der MSE abgestimmte Bebauungsplan mit Grünordnung Nr b, Schleißheimer Straße (westlich), Olschewskibogen (süd-östlich) zur Billigung vorgelegt und durch Satzung am beschlossen (Sitzungsvorlage Nr / V 01832). Mit Beschluss der Vollversammlung vom (Sitzungsvorlage Nr / V 10993) genehmigte der Stadtrat den Wirtschaftsplan der Münchner Stadtentwässerung und die Finanzplanung für die Jahre 2007 bis Das Projekt Kanalbetriebsstation Zentrale wurde in die Investitionsliste I aufgenommen. Am erfolgte der Beschluss des Stadtentwässerungsausschusses (Sitzungsvorlage Nr / V 11772), durch das Baureferat einen Realisierungswettbewerb zum Neubau einer zentralen Betriebsstation des Kanalbetriebes auszuloben und durchzuführen. Als Grundlage des Wettbewerbs wurde der auf Basis eines Nutzerbedarfsprogramms erstellte Auslobungstext beschlossen. Gegenstand des Wettbewerbs war der Neubau der zentralen Betriebsstation der Münchner Stadtentwässerung (MSE) an der Schleißheimer Straße mit einem Bauvolumen von ca m² Nutzfläche.
3 Seite 2 Das Ergebnis des Realisierungswettbewerbes wurde vom Stadtentwässerungsausschuss mit Beschluss vom (Sitzungsvorlage Nr / V 02707) zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Baureferat wurde beauftragt, die Vorentwurfsplanung zu veranlassen. Planungsstand Auf der Grundlage eigener konzeptioneller Überlegungen und Annahmen sowie externer Gutachten wurden zum Projektstart Abschätzungen des Nutzflächenbedarfs der zukünftigen zentralen Kanalbetriebsstation vorgenommen, die als Konzept in einer Höhe von ca m² in den Auslobungstext des Realisierungswettbewerbs übernommen und vom Stadtentwässerungsausschuss in diesem Umfang genehmigt wurden. Parallel zu den Planungen der neuen Liegenschaften wurde die Umstrukturierung des Kanalbetriebes unter den bestehenden räumlichen Voraussetzungen Zug um Zug umgesetzt. Sich daraus ergebende Erkenntnisse für den Nutzerbedarf wurden sukzessiv in die Planung eingearbeitet. Durch die konkrete Zuordnung und Ausführung prozessorientierter Aufgaben entsprechend der zukünftigen Struktur wurden in der täglichen betrieblichen Praxis Erfahrungen gewonnen, die gegenüber den ursprünglichen Konzepten und Planungsständen organisatorische Verschiebungen und Korrekturen hinsichtlich Aufgabenumfang, Personalkonzept und der technischen Ausstattung erforderlich machten. Als Basis für weitere Planungsschritte der neuen zentralen Kanalbetriebsstation wurden die Bedarfsanforderungen des Kanalbetriebes aktualisiert und insbesondere im Bereich Werkstatt und Lager hinsichtlich des Raumbedarfs konkretisiert. Dies führt gegenüber dem Auslobungstext zum Realisierungswettbewerb zu einem insgesamt höheren Bedarf an Nutzflächen. Wesentliche Änderungen des Nutzerbedarfs haben sich vor allem bei den Büroarbeitsplätzen, den Werkstatt- und Lagerflächen, den Fahrzeugstellflächen und den Haustechnikflächen ergeben. Im Folgenden werden die Änderungen gegenüber dem Auslobungstext dargestellt. Büroarbeitsplätze: Der Bedarf an Büroarbeitsflächen erhöht sich von 569 m² um 275 m² auf 844 m². Insgesamt werden 45 Büroarbeitsplätze einschließlich 8 Einzelarbeitsplätzen benötigt. Der zusätzliche Nutzflächenbedarf in diesem Bereich ist vor allem auf neue Aufgaben sowie die Verlagerung von Aufgaben aus dem Werkstattbereich in den Bürobereich zurückzuführen. Die erforderlichen Büroflächen erhöhen sich durch: - die Führung eines zentralen Lagers mit Gefahrstoffentsorgung für den gesamten Kanalbetrieb in der Betriebszentrale, - den erhöhten Bedarf zur Betreuung des Themenbereichs Arbeitssicherheit, - einen erhöhten Bedarf an Vor-Ort-Recherchen im Kanalnetz, um Inspektionsergebnisse und Planstand abzugleichen, - erhöhte Aufwendungen für die verkehrsrechtlichen Anordnungen aufgrund verschärfter aufsichtsrechtlicher Anforderungen,
4 Seite 3 - zusätzlichen Bedarf von DV-Systemtechnikern, da mit fortschreitender Technisierung insbesondere die Softwarebetreuung (z. B. Betriebsführungssystem KANiO, Kanalinspektions- und Auswertesoftware IKAS 32 ) umfangreicher geworden ist, - den Bedarf an zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Instandhaltungsplanung, um die erhöhten Anforderungen an Dokumentationen, Kennzahlenermittlungen, Berichtswesen und Auswertungen (z. B. für Benchmarking) erfüllen zu können, - Bedarf an Unterstützung für den Betriebsleiter, um alle Aufgaben im Kanalbetrieb koordinieren zu können. Eine Verlagerung von Arbeitsplätzen aus der Werkstatt in den Bürobereich hat sich besonders bei den Arbeiten der Mess- und Regeltechnik ergeben, da in diesem Aufgabenbereich inzwischen eine Vielzahl von Arbeiten nicht mehr an der Werkbank sondern am PC verrichtet wird. Werkstätten und Lager: Insgesamt erhöhen sich die Nutzflächen für die Werkstätten und Lager von m² um 152 m² auf m². Diese Bedarfserhöhung hat sich aus der Planung der Werkstätten durch einen Fachplaner mit konkreter Positionierung des Werkstattmobiliars in den Werkstätten unter Berücksichtigung der erforderlichen Arbeitsräume ergeben. Für den Werkstattbereich beträgt der erhöhte Bedarf 299 m². Im Zuge der Fachplanung konnten die Lagerflächen durch moderne Lagertechnik jedoch um 127 m² reduziert werden, so dass insgesamt nur ein zusätzlicher Bedarf von 152 m² besteht. Fahrzeugstellflächen im Untergeschoss: Der Stellplatzbedarf in der Tiefgarage erhöht sich von 710 m² um 199 m² auf 909 m². Die Nutzflächenerhöhung für Stellplätze im Untergeschoss ist im Wesentlichen mit einem erhöhten Bedarf von Dienst-Fahrzeugen in Klein-LKW-Größe anstelle von PKW und damit einem insgesamt größeren Stellplatzgrößenbedarf begründet. Zusätzlich mussten in der fortschreitenden Planung einzelne der erforderlichen Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstellplätze (Stellplatzsatzung StPlS) in der Außenanlage entfallen, um sicherheitstechnische Belange bei der Lagerung insbesondere von gefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Diese Stellplätze können aufgrund der Grundstücksgröße ersatzweise nur noch im Untergeschoss untergebracht werden. Sonstige Nutzflächen: Zum Zeitpunkt der Wettbewerbsauslobung lag noch kein Gebäudeentwurf vor und der konkrete Flächenbedarf für sonstige Nutzflächen konnte daher noch nicht benannt werden. Deshalb wurde ein pauschaler Ansatz angenommen. Der Gesamtbedarf für die Bereiche Eingang, Schulung, Aufenthalt, Sanitär- und Umkleidebereich, Stellplätze im EG, Dienstwohnungen, Waschhalle, Haustechnik und sonstige Kellerräume beträgt 3145 m². Dies bedeutet gegenüber der Auslobung eine Saldomehrung der sonstigen Nutzflächen in Höhe von 253 m².
5 Seite 4 Im Beschluss des Stadtentwässerungsausschusses vom zur Durchführung des Realisierungswettbewerbs wurde als Wettbewerbsaufgabe der Neubau der zentralen Kanalbetriebsstation mit einer Nutzfläche von ca m² definiert. Durch die Fortschreibung des Raumbedarfsprogramms im Rahmen der bisher geleisteten Vorentwurfsplanung erhöht sich insgesamt die Summe der Nutzflächen auf m². Im Zuge der bisher geleisteten Vorplanung wurde festgestellt, dass der Mehrbedarf an Nutzflächen durch den im Wettbewerb ermittelten Architektenentwurf teilweise unter erhöhter Ausnutzung des Untergeschosses abgedeckt werden kann. Die zusätzlich erforderlichen 275 m² Büroarbeitsflächen können ohne wesentliche gestalterische Veränderungen des Architektenentwurfs durch eine Aufstockung des Bürotraktes entlang der Schleißheimer Straße auf fünf Geschosse untergebracht werden. Im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr b Schleißheimer Straße (westlich), Olschewskibogen (süd-östlich) ist für das vorgesehene Baugrundstück eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,51 festgesetzt. Aus dem aktualisierten Bedarf an Hauptnutzflächen resultiert eine GFZ von 0,59. In einer Anfrage in der Amtskonferenz der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München (AKO) wurde allerdings eine Erhöhung der zulässigen GFZ auf maximal 0,7 und in Abweichung von den Festlegungen des Bebauungsplanes die Genehmigung eines 5. Geschosses im Bürotrakt entlang der Schleißheimer Straße zur Deckung des Nutzerbedarfs in Aussicht gestellt. Planungsrechtlich kann somit der Bedarf auf dem erworbenen Grundstück in der Schleißheimer Straße realisiert werden. Angesichts der erkennbaren Nutzflächenerhöhung aufgrund des aktualisierten Nutzerbedarfes und konkreter Fachplanung wurde die gesamte Vorplanung gestoppt, um vor weiteren Planungsschritten den Stadtrat einzubinden. Weiteres Vorgehen Nachdem der aktualisierte Nutzerbedarf ohne eine wesentliche gestalterische Änderung des Architektenentwurfs baulich realisiert werden kann, sollen die Vorentwurfsplanung auf der Grundlage des aktualisierten Nutzerbedarfs fortgesetzt und die Projektkosten über eine qualifizierte Kostenschätzung ermittelt werden. Es ist zu erwarten, dass die Planungsänderungen zu höheren finanziellen Aufwendungen führen werden. Dem Stadtentwässerungsausschuss wird die geänderte Planung einschließlich der detaillierten Kostenberechnung auf der Grundlage der Richtlinien für die Projektabwicklung im Klärwerksbau im Rahmen der Projektgenehmigung vorgelegt. Die Werkleitung hat der Beschlussvorlage zugestimmt. Beteiligungsrechte der Bezirksausschüsse bestehen in dieser Angelegenheit nicht. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 24 Feldmoching - Hasenbergl, auf dessen Gebiet das Bauvorhaben liegt, und der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 11 Milbertshofen - Am Hart erhalten jedoch Abdrucke dieser Vorlage zur Kenntnis.
6 Seite 5 Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Nallinger, und der Verwaltungsbeirat der Münchner Stadtentwässerung, Herr Stadtrat Dr. Babor, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Der gegenüber der Auslobung des Realisierungswettbewerbs erhöhte Nutzflächenbedarf wird genehmigt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Planung bis einschließlich der Entwurfsplanung fortzusetzen und dem Stadtrat zur Projektgenehmigung vorzulegen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Hep Monatzeder Rosemarie Hingerl 3. Bürgermeister Berufsm. Stadträtin
7 Seite 6 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Baureferat RG 4 zur weiteren Veranlassung. zu V.: 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss An den Bezirksausschuss An das Kommunalreferat 5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung 6. An das Baureferat V 7. An das Baureferat H, H 1, H An das Baureferat RZ, RG 2, RG 4 9. An MSE-WL, MSE-PR, MSE-3, MSE-31 mit der Bitte um Kenntnisnahme. 10. Mit Vorgang zurück an MSE-314 zum Vollzug des Beschlusses. Am... Baureferat RG 4 i.a.
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