Einwohnergemeinde Erlenbach im Simmental

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1 Protokoll der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung Datum: Mittwoch, 30. Mai 2012 Zeit: Ort: 20:00-21:50 Uhr Schulanlage Hubel, Erlenbach, Singsaal Traktanden: 1. Rechnungsablage 2011, Bewilligen Nachkredite und Genehmigung 2. Datenschutz, Bericht der Aufsichtsstelle für das Jahr Neues Strassenreglement, Beschlussfassung 4. Uebernahme der Strasse Renfer-Römberg-Zelg von der gleichnamigen Weggenossenschaft, Beschlussfassung 5. ARNI Gemeindeverband, Beschluss über neuen Kostenteiler 6. Sanierung Heizung Schulanlage Latterbach, Kreditbewilligung 7. Reglement und Tarif Wasserversorgung, Aenderung Art. 38 Abs. 3, Beschlussfassung 8. Abwasserentsorgungsreglement, Aenderung Art. 33 Abs. 3, Beschlussfassung 9. Gebührentarif zum Abfallreglement, Aenderung Art. 19 Abs. 1, Beschlussfassung 10. Sanierung Bahnhofstrasse, Abrechnung Verpflichtungskredite 1. und 2. Etappe, Kenntnisnahme 11. Fernwärmeanlage, Erweiterung Strang Weiermatte-Hubel, Bewilligen Nachkredit und Abrechnung Verpflichtungskredit 12. Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug, Abrechnung Verpflichtungskredit, Kenntnisnahme 13. Schutzwaldprojekt Schibefluh, Bewilligen Nachkredit und Abrechnung Verpflichtungskredit 14..Ueberbauungsordnung Neuerschliessung Arbeitsgebiet an der Simme, Bewilligen Nachkredit und Abrechnung Verpflichtungskredit 15. Orientierungen 16. Unvorhergesehenes Alle stimmberechtigten Frauen und Männer die das 18. Altersjahr vollendet und seit 3 Monaten in der Gemeinde Erlenbach Wohnsitz haben sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Die Unterlagen zu den Traktanden 3, 5, 7, 8 und 9 lagen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die vollständige Rechnung 2011 konnte auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Die Botschaft Nr. 15 zur Versammlung wurde am in alle Haushalte verteilt. Gemäss Art. 67 a ff des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG) kann gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, 3714 Frutigen, Beschwerde erhoben werden. Es wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen. Anwesend: 45 Stimmberechtigte ( 3.46 %) Protokollblatt 176

2 (Anzahl Stimmberechtigte Stand : 1298) Vorsitz: Protokoll: Gemeindepräsident Martin Jutzeler Sonja Wiedmer Schneider, Gemeindeverwalterin Presse Peter Rothacher, Berner Oberländer Jürg Fischer, Simmental Zeitung Gast: Herr Christophe Cueni, Berater Strassenreglement Verhandlungen: Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung und stellt die Stimmberechtigung aller mit Ausnahme des Gastes, der Pressevertreter und der Protokollführerin fest. Die Einladung zur Versammlung ist ordnungsgemäss in den amtlichen Anzeigern vom 26. April und 3. Mai 2012 publiziert worden. Er macht darauf aufmerksam, dass das Protokoll der heutigen Versammlung spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt wird. Einsprachen sind während der Auflagezeit schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Hinweis: Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann beim Regierungsstatthalter von Frutigen- Niedersimmental innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt für Beschlüsse der Stimmberechtigten am Tag nach der Gemeindeversammlung zu laufen (Art. 97 GG). Wird eine Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung festgestellt, ist diese sofort zu beanstanden (Rügepflicht gemäss Art. 98 GG). Als Stimmenzähler werden vorgeschlagen und als gewählt erklärt: Wüthrich Kurt, Kleindorf Riesen Hansjürg Der Präsident lässt die Anzahl der Stimmberechtigten durch die Stimmenzähler feststellen. Protokollblatt 177

3 Er fragt an, ob die Reihenfolge der Traktanden zu ändern gewünscht wird. Eine Aenderung wird nicht beantragt Verwaltungsrechnung Verwaltungsrechnung 1. Rechnungsablage 2011, Bewilligen Nachkredite und Genehmigung Protokollblatt 178 Referent: Gemeinderat Michael Gasser Es kann ein erfreulicher Jahresabschluss vorgelegt werden, welcher ermöglichte hohe Abschreibungen zu tätigen. Laufende Rechnung Rechnung 2011 Voranschlag 2011 Ergebnis vor Abschreibungen Aufwand Fr Fr Ertrag Fr Fr Ertragsüberschuss brutto Fr Fr Ergebnis nach Abschreibungen Ertrags-/Aufwandüberschuss brutto Fr Fr Harmonisierte Abschreibungen Fr Fr Übrige Abschreibungen Fr Fr Abschreibungen Finanzvermögen Fr Fr Abschreibungen Bilanzfehlbetrag Fr Fr Ertragsüberschuss Fr Fr Der Referent begründet pro Funktion die Nettoergebnisse, erklärt die Abweichungen zum Budget und verweist auf die detaillierten Ausführungen in der Botschaft, wo die Mehr- und Minderausgaben begründet wurden. Die in der laufenden Rechnung zu bewilligenden Nachkredite umfassen - Allgemeine Verwaltung Fr. 2' öffentliche Sicherheit Fr. 21' Bildung Fr. 50' Verkehr Fr. 8' Umwelt und Raumordnung Fr. 63'056.35

4 - Volkswirtschaft Fr. 12' Finanzen und Steuern (Abschreibungen) Fr. 843' davon Fr. 813' übrige Abschreibungen zur Investitionsrechnung: Voranschlag Rechnung 2'249' Ausgaben 1'541' ' Einnahmen 440' '109' Nettoausgaben 1'101' Ausgaben/Einnahmen pro Funktion: Projekt Umbau Gemeindehaus Fr. 50' Sanierung Balzenbergstrasse Bahnhofstrasse, Sanierung 2. Etappe Fr. 243' Fr. 269' Projekt TWK Oberberg Fr. 25' Lawinen/Steinschlagschutz Fr. 21' Risikoanalyse Fr. 31' Subventionen Risikoanalyse (90% Gesamtprojekt) - Fr. 40' Kantonsbeitrag Erweiterung Fernwärme - Fr. 26' Die Bestandesrechnung zeigt per folgende Werte: Finanzvermögen Fr. 6, 097 Mio. Verwaltungsvermögen Fr. 0,818 Mio. Aktiven total Fr. 6,916 Fremdkapital Fr. 1,784 Mio. Verpflichtungen Spezialfinanzierungen Fr. 3,541 Mio. Eigenkapital Fr. 1,591 Mio. Passiven total Fr. 6,916 Protokollblatt 179

5 Die Diskussion wird nicht benutzt. Antrag Der Gemeinderat beantragt -Bewilligen von Nachkrediten von Fr und -Genehmigung der Jahresrechnung mit einem Ertragsüberschuss von Fr Der Präsident gibt den Bestätigungsbericht des externen Rechnungsprüfungsorgans, der Fankhauser & Partner AG, vom bekannt. Beschluss Einstimmig werden die Nachkredite bewilligt und die Jahresrechnung 2011mit einem Ertragsüberschuss von Fr genehmigt Datenschutz Datenschutz 2. Bericht der Aufsichtsstelle für das Jahr 2011 Der Präsident gibt bekannt: Die Fankhauser & Partner AG bestätigt in ihrem Bericht vom , dass die stichprobenweise Prüfung ergeben hat, dass die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten und verhältnismässige Massnahmen zum Schutz der Datensicherheit getroffen worden sind Strassenreglement Strassen- und Wegreglement 3. neues Strassenreglement, Beschlussfassung Protokollblatt 180 Referent: Gemeinderat Niklaus Kunz Mehrere Strassenzugänge ergab es durch die Eingemeindung von Bäuerten im 1996 und Es gab etwa Probleme bezüglich Zuständigkeit für Unterhalt und Sanierung. Die Erneuerung des Strassen- und Wegnetzes soll gemäss Leitzielen des Gemeinderates auf den Werterhalt

6 ausgerichtet sein. Die zukünftigen Investitionen sollen besser planbar sein, es soll bei der Behandlung von Gesuchen keine Rechtsungleichheiten mehr geben und es sollen keine Strasseneigentümer schlechter gestellt werden: all diese Gründe veranlassten den Gemeinderat unter externer Beratung von Christophe Cueni, freier Mitarbeiter der Kantonalen Planungsgruppe Bern und unter Einsatz einer Arbeitsgruppe ein Strassen- und Wegreglement erarbeiten zu lassen. Zu Beginn der Arbeiten wurde ein Strasseninventar aufgenommen.es wurde eine Mitwirkungsveranstaltung abgehalten und es bestand die Möglichkeit zur Einreichung von Mitwirkungsvorschlägen, wovon nicht Gebrauch gemacht wurde. Herr Cueni stellt der Versammlung das erarbeitete Reglement vor und erklärt die Grundsätze mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Bauzone tragen die Grundeigentümer mit Grundeigentümerbeiträgen zum Strassenunterhalt bei. Bei privaten Strassen finanzieren die Grundeigentümer die Anlage selber; es können u.u. Beiträge daran erwirkt werden (Bund, Kanton, Gemeinde). Das Strassennetz wurde klassiert; der Strassenklassenplan wird periodisch vom Gemeinderat den veränderten Verhältnissen angepasst. Die einzelnen Strassenkategorien werden erklärt. Der Unterschied baulicher Unterhalt (Werterhalt) und betrieblicher Unterhalt (Zustandserhaltung inkl. Winterdienst) werden erklärt. Die Gemeinde will Beiträge an den Bau von Strassen der 2., 3. und 4. Klasse von 10% der ausgewiesenen Restkosten leisten; bei 4. Klassstrassen nur wenn auch Beiträge von Bund oder Kanton gewährt werden. Im Dauersiedlungsgebiet wird der Winterdienst durch die Gemeinde gewährleistet. Die Diskussion wird nicht benützt. Antrag Der Gemeinderat beantragt, das Strassen- und Wegreglement (SWR) zu genehmigen und ab in Kraft zu setzen. Das Reglement wird mit grossem Mehr bei einer Enthaltung angenommen. Herr Cueni verlässt die Versammlung um Uhr; seine Anwesenheit wird verdankt Weggenossenschaft Renfer-Römberg-Zelg Weggenossenschaft Renfer-Römberg-Zelg 4. Uebernahme der Strasse Renfer-Römberg-Zelg von der gleichnamigen Weggenossenschaft, Beschlussfassung Protokollblatt 181 Referent: Niklaus Kunz Die Weggenossenschaft Renfer-Römberg-Zelg stellt das Gesuch, ihr auf Gemeindegebiet von Erlenbach ausgangs Renfer bis zum Tengelbach liegendes Strassenstück, welches die Weiler Ringoldingen und den Weiler Nidfluh in der Nachbargemeinde Därstetten verbindet, in den Gemeindestrassenbesitz aufzunehmen. Das Strassenstück ist vor nicht langer Zeit komplett saniert

7 worden. Der Gemeinderat hat die Strasse in die Klasse 2 aufgenommen (Verbindungsstrasse in andere Gemeinde). Die Strassenanlage ist schuldenfrei. Die Gemeinde Därstetten hat signalisiert aus den gleichen Beweggründen das über ihr Gemeindegebiet führende Strassenstück ebenfalls in Gemeindebesitz übernehmen zu wollen. Die Diskussion wird eröffnet. Hans Wenger fragt, wie es sich mit den zwei Brüggli verhalte. N. Kunz erklärt, das erste Brüggli und das zweite Brüggli zum Reservoir je zur Hälfte zu übernehmen, wenn es zwei neue Besitzer gebe. Die müsse im Uebergabetitel geklärt und geregelt werden. Antrag Der Gemeinderat beantragt, die auf Gemeindegebiet von Erlenbach liegende Strassenanlage der Weggenossenschaft Renfer-Römberg-Zelg zum Nulltarif in den Gemeindebesitz aufzunehmen. Einstimmige Annahme Antrag des Gemeinderates Gemeindeverband Abwasseranlagen Simmental/ARNI Gemeindeverband Abwasseranlagen Simmental-ARNI 5. Beschluss über neuen Kostenteiler Protokollblatt 182 Referent: Gemeinderat Matthias Hebeisen Die Einwohnerzahlen und die Verbrauchsmengen haben sich seit 2001 in den Verbandsgemeinden geändert, weshalb ein neuer Kostenteiler als Anhang ins Organisationsreglement des Gemeindeverbandes aufgenommen wurde, welcher jährlich angepasst werden soll. Teiler 2001 Teiler 2012 Abweichung in % Diemtigen % % Därstetten % % Oberwil 8.91 % 6.90 % Erlenbach % % (Zunahme Einwohner in Erlenbach in diesen 10 Jahren um 0.95%) Frankenmässig wirkt sich die Erhöhung für Erlenbach im Betrieb und Werterhalt pro Jahr minim aus, d.h. z.b. mit Zahlen 2011 gerechnet ergibt sich eine Erhöhung von Fr Der Verband strebt an, die Abwassermenge durch richtiges Trennen der Abwässer stetig zu reduzieren. Die Diskussion wird nicht benützt.

8 Antrag Der Gemeinderat beantragt, den neuen Kostenteiler (Anhang I) zum Organisationsreglement des Gemeindeverbandes ARNI vom zu genehmigen. Der Kostenteiler (Anhang I) wird antragsgemäss einstimmig genehmigt Schulanlage Latterbach Sanierung Heizung Schulanlage Latterbach, Kreditbewilligung Referent: Gemeinderat Michael Gasser Die über 30 Jahre alte Heizung hat ihre Lebensdauer erreicht. Die bestehende Wärmepumpe mit Grundwasserspeisung soll saniert werden und es soll kein alternativer Einbau einer Holzschnitzelanlage (Pellets) vorgenommen werden, weil eine solche zu teuer ist. Die Sanierungsarbeiten wurden durch die Welatec, beratende Ingenieure AG, in 2 Lose unterteilt. Die Arbeiten gemäss Los 2 (Regeltechnik) fallen erst in 5-10 Jahren mit weiteren ca. Fr. 90' an. Der beantragte Kredit umfasst: Heizung Fr. 144' Baumeister Fr Elektro Fr. 11' Unvorhergesehenes Fr. 33' (Grundwasseruntersuchungen etc.) Die Diskussion wird nicht benützt. Antrag des Gemeinderates: Bewilligen eines Kredites von Fr. 190'000 für den Ersatz Wärmepumpe (Arbeiten Los 1) Einstimmig wird der Kredit von Fr. 190' für die Sanierung Heizung Schulanlage Latterbach bewilligt. Protokollblatt 183

9 Wasserversorgungsreglement Wasserreglement 7. Reglement und Tarif Wasserversorgung, Aenderung Art. 38 Abs. 3, Beschlussfassung Referent: Matthias Hebeisen Der Zeitraum für die Erhebung der Verbrauchs- und der Grundgebühren ist nicht identisch festgelegt, weil die Fälligkeit gemäss Reglement mit 31. August festgesetzt ist. Die Verbrauchsgebühren sind auf das Rechnungsjahr ausgelegt (31. Dezember). Um nicht bei jeder Veränderung (z.b. Mehrwertsteuersatz) auf das Rechnungsjahr hin kostenintensive Zwischenablesungen und EDV-Anpassungen vornehmen zu müssen, soll die Reglementsbestimmung dahingehend geändert werden, dass die Fälligkeit mit dem Rechnungsjahr übereinstimmt. Antrag: Der Gemeinderat beantragt, Abs. 3 des Art. 38 im Reglement und Tarif Wasserversorgung vom dahingehend zu ändern, dass die Fälligkeit der Gebühren von 31. August auf neu 31. Dezember gelegt wird. Res Künzi verlangt die Präzisierung, neu auf 31. Dezember des gleichen Jahres gelegt wird. Einstimmige Annahme abgeänderter Art. 38 Abs. 3 gemäss Antrag Künzi Abwasserreglement Abwasserreglement 8. Abwasserentsorgungsreglement, Aenderung Art. 33 Abs. 3, Beschlussfassung Referent: Matthias Hebeisen Im Abwasserreglement vom ist die Fälligkeit der wiederkehrenden Gebühren mit 31. August geregelt. Die Gebühren für Wasser- Abwasser und Abfall werden alle auf der gleichen Rechnung fakturiert. Weil die Gebühren für Wasser und Abfall in letzter Zeit auf den 1. Januar eines Jahres angepasst werden mussten, ergaben sich auch für diese Gebührenfakturierung die im Protokollblatt 184

10 vorangegangenen Traktandum bereits erwähnten Probleme, welche in der elektronischen Datenverarbeitung behoben werden mussten. Antrag Der Gemeinderat beantragt, die Fälligkeit im Art. 33 Abs. 3 Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührentarif vom von 31. August auf 31. Dezember des gleichen Jahres zu legen. Keine Diskussion. Beschluss Art. 33 Abs. 3 wird wie folgt einstimmig geändert: Die wiederkehrenden Gebühren werden jeweils am 31. Dezember des gleichen Jahres fällig Abfallreglement mit Tarif Abfallreglement 9. Gebührentarif zum Abfallreglement, Aenderung Art. 19 Abs. 1, Beschlussfassung Referent: Matthias Hebeisen Auch in diesem Tarif ist die Fälligkeit der Grundgebühren mit 31. August festgesetzt. Bei der Reduktion der Gebühren auf den 1. Januar 2012 ergeben sich bei der Fakturierung Probleme, weil das Rechnungsjahr nicht identisch mit der Fälligkeit ist. Um zu verhindern, dass diese Tarifanpassung unnötige Kosten im EDV System auslöst, soll die Fälligkeit der Gebühren auch bei dieser Spezialfinanzierung auf den 31. Dezember gelegt werden. Keine Diskussion. Der Gemeinderat beantragt, die Fälligkeit mittels Aenderung in Art. 19 Abs. 1 Gebührentarif zum Abfallreglement von 31. August auf 31. Dezember des gleichen Jahres zu legen. Art. 19 Abs. 1 wird wie folgt einstimmig geändert: Die Grundgebühren werden vom Liegenschaftseigentümer erhoben. Sie werden jeweils am 31. Dezember des gleichen Jahres fällig und sind innert 30 Tagen seit Rechnungstellung zu bezahlen. Protokollblatt 185

11 Erlenbach Sanierung Bahnhofstrasse 10. Abrechnung Verpflichtungskredit 1. und 2. Etappe, Kenntnisnahme Referent: Michael Gasser Die Gemeindeversammlung bewilligte am 1. Juni 2010 einen Kredit für die Sanierung der Bahnhofstrasse von Fr. 295' Am 30. Mai 2011 wurde ein zweiter Kredit für Fr. 215' für die zweite Etappe bewilligt, so dass schlussendlich Fr. 510' brutto zur Verfügung standen. Die Walo Bertschinger AG hat die Sanierung beider Etappen ausgeführt; die daherigen Ausgaben belaufen sich auf Fr. 427'779.05; die Unterschreitung des Kredites beträgt damit Fr. 82' Es handelt sich um kein Beschlussgeschäft, die Abrechnung wird lediglich zur Kenntnis gebracht. Keine Wortmeldung FESAG (vgl ) Erweiterung Fernwärmestrang Fesag Weiermatte bis Primarschulanlage Hubel 11. Bewilligen Nachkredit und Abrechnung Verpflichtungskredit Protokollblatt 186 Referent: Michael Gasser Die Gemeindeversammlung vom beschloss, den Fernwärmestrang bis zum Schulhaus Hubel zu erweitern. Es wurde ein Kredit von Fr. 400' dafür bewilligt. Die Bruttoausgaben kommen gemäss Abrechnung des beigezogenen Heizungsplaners H.P. Abbühl auf Fr. 444'730.20, d.h. der Kredit ist um 11.18% überschritten worden und die Ausgabe muss mittels Nachkredit noch sanktioniert werden. Es gingen Fr. 26' als Beitrag des AUE ein. Die an der gleichen Versammlung bewilligte Summe von Fr. 30' für die interne Heizungsanpassung im Schulhaus reichte aus. Die daherigen Ausgaben belaufen sich auf Fr. 25' Die Diskussion wird nicht verlangt. Der Gemeinderat beantragt, den Nachkredit von Fr. 44' für die Fernwärmeleitung zu bewilligen und die Abrechnung Verpflichtungskredit Fernwärmeanlage, Erweiterung Strang Weiermatte-Hubel zur Kenntnis zu nehmen.

12 Der Nachkredit von Fr. 44' wird einstimmig genehmigt. Die Verpflichtungskreditabrechnung wird zur Kenntnis genommen Strassenunterhaltsmaschinen - Pony - Bucher GT - Salzstreugerät - Meili Kommunalfahrzeug, Ersatzbeschaffung 12. Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug, Abrechnung Verpflichtungskredit, Kenntnisnahme Referent: Michael Gasser An der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2011 wurde für den Ersatz des Kommunalfahrzeuges Fr. 145' bewilligt. In der Folge wurde bei der Meili AG in Schübelbach ein Fahrzeug Meili VM 1300 H45 E5 und bei der von Niederhäusern AG in Erlenbach eine dazugehörige Frontschaufel erworben. Total wurden Fr. 145' ausgegeben. Keine Beschlussfassung, es handelt sich bei diesem Traktandum lediglich um ein Informationsgeschäft Gefahrenbeseitigung Schutzwaldprojekt Schibefluh 13. Bewilligen Nachkredit und Abrechnung Verpflichtungskredit Protokollblatt 187 Referent: Michael Gasser Die Gemeindeversammlung vom beschloss den Schutzwald Schibefluh zu pflegen und genehmigte dafür einen Kredit von Fr. 77' Die Arbeiten wurden im 2010 abgeschlossen. Die Schutzwaldpflege kostete Fr. 98' Im Gegenzug sind Beiträge und Holzerlöse für Fr. 110' eingegangen. Die Gemeinde hat eine Schutzpflegevereinbarung mit der Bäuert Eschlen abgeschlossen, wonach der Waldbesitzerin bei einem Erlös aus dem Schutzwaldprojekt 50% ausgerichtet werden muss. Die Bruttoauslagen für das ganze Projekt betrugen (inkl. Auszahlung des Erlösanteiles an die Waldbesitzerin) Fr. 104' Der bewilligte Versammlungskredit wurde demnach um Fr. 26' überschritten, weshalb der nötige Nachkredit zu genehmigen ist.

13 Die Diskussion wird nicht benützt. Antrag: Der Gemeinderat beantragt, den nötigen Nachkredit von Fr. 26' zu bewilligen und die Abrechnung zum Verpflichtungskredit Schutzwaldprojekt Schibefluh zu genehmigen. Einstimmig wird der geforderte Nachkredit bewilligt und die Abrechnung zur Kenntnis genommen UeO Neuerschliessung Arbeitsgebiet an der Simme Ueberbauungsordnung (UeO) "Neuerschliessung Arbeitsgebiet an der Simme" 14. Bewilligen Nachkredit und Abrechnung Verpflichtungskredit Referent: Michael Gasser Für dieses Projekt wurden vom Gemeinderat und der Gemeindeversammlung unter mehreren Malen Beträge bewilligt und der Bruttokredit beläuft sich deswegen auf insgesamt Fr. 130' (Details siehe Erläuterungen in der Botschaft Nr. 15 vom Mai 2012). Ausgegeben wurden für das schliesslich nicht bewilligte Planverfahren mit Baubewilligung Fr. 158' Die bewilligten Ausgaben wurden also um Fr. 28' oder 21.87% überschritten. Diskussion: Res Künzi fragt, was passiere, wenn der Nachkredit nicht bewilligt würde. Antwort der Gemeindeverwalterin: wahrscheinlich müsste ein Verfahren gegen den Gemeinderat eingeleitet werden mit Abklärung Verschulden (Verletzung der Sorgfaltspflicht) unter ev. Einbezug der Haftpflichtversicherung. Der Gemeinderat beantragt, den Nachkredit von Fr. 28' zu bewilligen und die Abrechung für den Verpflichtungskredit Ueberbauungsordnung Neuerschliessung Arbeitsgebiet an der Simme zur Kenntnis zu nehmen. Bei einer Enthaltung wird der nachgesuchte Nachkredit bewilligt. Die Abrechnung wird zur Kenntnis genommen. Protokollblatt 188

14 1.411 Gemeinderäte - Ressortverteilung - Sitzungen, Traktandenliste - Klausuren, Legislaturziele, Leitbild 15. Orientierungen/Kenntnisnahmen Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2012 Gemeinderatspräsident P. Brügger informiert über die immer schlechter werdende Gesundheitsversorgung wegen fehlenden Nachfolgern für altershalber aufgebende Hausärzte in unserer Region. Als Eventualplanung wurde vom Gemeinderat die Einrichtung einer Gemeinschaftspraxis im alten Spital der STS AG ins Auge genommen und entsprechende Gespräche mit den 4 Innertportgemeinden (Diemtigen bis Oberwil) und der Aerzteschaft geführt. Das Gründen einer Aktiengesellschaft mit verschiedenen Geldgebern wird angestrebt. Der heute offiziell verantwortliche Gesundheitsversorger (STS AG) sollte direkt auch eingebunden werden können und die betroffenen Gemeinden könnten so in ca. 2 Jahren in das von der STS AG angepeilte Gesundheitsnetz einbezogen werden. Vizegemeinderatspräsident N. Kunz informiert über die vorgenommene Verkehrssicherheitsanalyse auf dem ganzen Gemeindegebiet von Erlenbach unter Beizug des Verkehrsplaners Gerhard Schuster von rundum mobil und einer 5-köpfigen Arbeitsgruppe aus der Gemeinde. Es sollen als Ergebnis nun folgende Vorhaben umgesetzt werden: Im Stalden Latterbach: Fahrverbot mit Zubringerdienst und Landwirtschaftlicher Verkehr gestattet. Der Kanton muss die angestrebten Verkehrsmassnahmen aber noch genehmigen. Weiter soll eine Fussgängermarkierung über die Kantonsstrasse am Stutz verlangt werden. Beim Bahnhof in Erlenbach soll eine Fussgängerwartebucht vor dem Geschäftshaus Erle ab Wanderweg markiert werden und ein Fahrverbot ab Augasse (Meier) bis zur Erle mit zusätzlichem Anbringen eines Versatzes, um den Bereich um den Kindergarten (welcher ab August 2012 verlegt wird), zu schützen. In Erlenbach soll eine Fusswegmarkierung zur Schulanlage Hubel angebracht werden und bei den Kreuzungen und Signale um das Schulhaus Rechtsvortritte auf die Strasse aufgemalt werden. Die Massnahmen sollen noch im 2012 umgesetzt werden; die nötigen Budgetkredite sind vorhanden. P. Brügger informiert über den Vorschlag aus dem Projekt Dorfläbe eine Fusswegverbindung von Erlenbach nach Latterbach und auch von Erlenbach nach Ringoldingen zu erstellen. Für die Verbindung Erlenbach_Latterbach sind Abklärungen gemacht worden. Die Kosten dieser Wegverbindung wurden durch Ingenieure in einem Vorprojekt berechnet. Die Verbindung soll ca. Fr. 700' kosten, wenn die Anlage so ausgestaltet wird, dass diese auch die Bewohner des zukünftigen Alterszentrum nutzen können. Am 23. Juni 2012 findet ein Freundschaftstreffen 3x Erlenbach statt. Die Freundschaft des Herzens mit der Stadt Erlenbach am Main soll an diesem Dorfabend offiziell besiegelt werden. Der Präsident ersucht darum, den interessanten Anlass in Latterbach zu besuchen. Protokollblatt 189

15 1.300 Gemeindeversammlung 16. Unvorhergesehenes/Verschiedenes Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung vom Fred Franz fragt, ob das Reglement betr. Deponieren von Grünabfall geändert worden sei. Im Latterbachgraben könne man etliche Leute in Autos, welche deponieren würden, beobachten. Ob man im eigenen Wald Grünabfälle deponieren dürfe, was der Vorsitzende verneint. Fred Franz ruft dringend auf, die Angelegenheit behördlicherseits zu kontrollieren. In der ehemaligen Griengrube in Latterbach würden Buchs, Lorbeer, Moos etc. gekippt. Maria Maurer stört sich am Weglein zum Bahnhof: es sei ein Chrottewägli, welches mit Krücken und Kinderwagen nicht begehbar sei. N. Kunz antwortet, dass zu gegebener Zeit mit leichten Belagsarbeiten versucht werden soll im unteren Bereich eine bessere Gestaltung herbeizuführen. Andreas Künzi legt dem Gemeinderat nochmals die Bahnhofstrasse ans Herzen. Die dortigen Anwohner seien jeden Tag Opfer von schwierigen, oft unlösbaren Verkehrssituationen. So gehe es nicht mehr. Benno Niklaus fragt, ob man mit dem Kanton schon einmal zusammen gesessen sei um die Eingangssituation ins Simmental zu besprechen. Ins Diemtigtal habe es eine Lotterstrasse. Man könnte die Zufahrt für die umliegenden Gemeinden neu über die Schattseite legen. Der Präsident hält fest, dass die Sanierung der unteren Latterbachstrasse durch den Kanton auf gutem Weg sei. Ratspräsident Brügger antwortet Herrn Niklaus, dass die ganze Situation bis zur Sägerei Reinhardt studiert worden sei. Es müsste ein Auengebiet von nationaler Bedeutung durchquert werden, was Kosten wohl in der Grössenordnung von Mio. Franken für eine Detailerschliessung - woran sich der Kanton nicht beteilige - auslösen würde was wohl für Erlenbach nicht verkraftbar wäre. Herr Niklaus meint, ab Bahnhofstrasse die Strassenverbindung grad weiterzuführen und Erlenbach und Latterbach so zu umfahren. Antwort P. Brügger: Der Kanton hat nicht einmal genügend Geld die bestehende Simmentalstrasse von Latterbach nach Erlenbach zu sanieren. Kreisoberingenieur Wyss vertröstet heute wegen fehlenden Mitteln auf Es hätten bereits etliche Gespräche unter den Gemeinden stattgefunden, sei man in der Korridorstudie doch bis Zweisimmen eingebunden. Am 8. und 14. uni 2012 kann den Dachdeckern auf dem Agensteinhaus zugeschaut werden beim Eindecken des Daches mit neuen Schindeln. Protokollblatt 190

16 Der Präsident dankt für die Teilnahme an der heutigen Versammlung. Die nächste Gemeindeversammlung findet am 29. November 2012 in der MZH in Latterbach statt. Er dankt dem Gemeinderat und der Verwaltung für ihre Arbeit und den Pressevertretern für die Berichterstattung. Er ruft ebenfalls zur Teilnahme am Dorfabend vom mit integrierter Jungbürgerfeier auf und schliesst die Versammlung mit Einladung zum Apéro um Uhr. Der Präsident: Die Sekretärin: Martin Jutzeler Sonja Wiedmer Schneider Protokollblatt 191

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