Arbeitnehmerüberlassung Sicherheitsaspekte aus Sicht des Verleihers
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- Christian Winter
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1 IC TEAM Personaldienste GmbH Wallstraße Bautzen Telefon 03591/49600 Telefax 03591/ Arbeitnehmerüberlassung Sicherheitsaspekte aus Sicht des Verleihers Bernhard Schmitt Fachkraft für Arbeitssicherheit
2 2 Abgrenzung Werkvertrag-Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag Herstellung eines Produktes oder Werkes. Auftragnehmer übernimmt die Haftung für das Arbeitsergebnis. Keine Eingliederung in die Arbeitsprozesse des Auftraggebers. Kein Weisungsrecht gegenüber den Arbeitnehmern der Fremdfirma. Abrechnung des fertiggestellten Werkes. Arbeitnehmerüberlassung Überlassung von Arbeitnehmern auf Zeit. Verleiher übernimmt keine Haftung für das Arbeitsergebnis. Eingliederung in die Arbeitsprozesse des Auftraggebers. Weisungsrecht geht auch auf den Entleiher über. Abrechnung nach Zeiteinheiten.
3 Kontrollorgane und Verantwortliche für den ANÜ-Prozess 3
4 4 Erhöhtes Unfallrisiko 55 % aller Zeitarbeitseinsätze sind kürzer als 3 Monate. Das bedeutet für die Beschäftigten: ständig wechselnde Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Anforderungen, veränderten Arbeitsabläufen, unterschiedlichen Organisationsstrukturen und unterschiedlichen Arbeitsschutzorganisationen veränderten Umgebungseinflüssen Deshalb haben psychische Faktoren - wie z. B. Überforderung, Übermüdung, Nervosität, Hektik oder "Übersteuerung" - einen negativen Einfluss auf das Unfallrisiko.
5 5 Verantwortung des Verleihers für den Arbeitsschutz bei AÜ Generell gilt: Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt der Verleiher. Diese wird i.d.r. per Pflichtenübertragung auf den/die Personaldisponenten übertragen. Der PET ist für das Ermitteln aller relevanten Informationen und die Auswahl des geeigneten Mitarbeiters verantwortlich. Der PET ist für den gesamten nachfolgenden ANÜ-Prozess verantwortlich.
6 6 ANÜ-Prozess
7 7 Wie sollte ein Entleiher bei der Vergabe von Aufträgen vorgehen
8 8 Was kann der Entleiher vom Verleiher erwarten im Bezug auf die Organisation TÜV-Zertifikat (Qualitätsmanagement) Entlohnung der LAN nach einem gültigen Tarifvertrag (DGB) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen der: Krankenkassen Berufsgenossenschaft (VBG) Finanzamt Erlaubnisbehörde (LAA) Warum? SGB 4 28e (2) Für die Erfüllung der Zahlungspflicht des Arbeitgebers haftet bei einem wirksamen Vertrag der Entleiher wie ein selbstschuldnerischer Bürge, soweit ihm Arbeitnehmer gegen Vergütung zur Arbeitsleistung überlassen worden sind...
9 9 Was kann der Entleiher vom Verleiher erwarten im Bezug auf den Arbeitsschutz Gewissenhafte Absprache aller relevanten Sachverhalte. Besichtigung des Arbeitsplatzes durch den PET des Verleihers möglichst vor Arbeitsbeginn und in regelmäßigen Abständen. Dokumentation: AÜV und Arbeitsschutzvereinbarung. Personalauswahl entsprechend dem Anforderungsprofil. Vorbereitung des Leiharbeitnehmers auf den Einsatz. Erforderliche PSA (Grundausstattung) Durchführung der notwendigen G-Untersuchungen. Gewissenhafte Einsatznachbereitung. Optional: Zertifizierung nach SCP, AMS, OHSAS o.ä.
10 10 Verantwortung des Entleihers für den Arbeitsschutz Der Entleiher trägt Verantwortung für den Arbeitsschutz beschränkt auf den Einsatz. Integration des LAN in die Arbeitsschutzorganisation des Entleihers. (Ersthelfer, FASI, SIB, BR, BA usw.) Arbeitsplatzspezifische Unterweisung 11 (6) AÜG... Die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers bei dem Entleiher unterliegt den für den Betrieb des Entleihers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers... Anmerkung: Information an den LAN über die Notwendigkeit fachl. Fähigkeiten und besondere ärztliche Überwachung (G-Untersuchungen) sollten bei der Unterweisung auch enthalten sein.
11 11 Welche Fehler gilt es unbedingt zu vermeiden? Besteller des Entleihers hat keine Kenntnis über den Arbeitsplatz oder benötigte fachliche Anforderungen. FaSi des Entleihers hat keine Information über Einsatz von LAN Achtung: 5 (2) ASIG Arbeitsplatzspezifische Unterweisung durch Entleiher unzureichend oder/und nicht dokumentiert. Ein- und Unterweisung nicht unter Zeitdruck machen. Mangelnde Integration des LAN. (psychomentale Fehlbelastung)
12 12 ANÜ und Arbeitsschutz Wer macht was?
13 13 Das ist bei einem Arbeitsunfall eines LAN zu tun Verbandbucheintrag Meldung an den Verleiher Gemeinsame Unfallanalyse mit dem Verleiher Ggf. Meldung an die zuständige BG des Entleihers Der Verleiher veranlasst dann: Verbandbucheintrag des Verleihers Meldung an die VBG Meldung an das GAA Alle weiteren Schritte wie: Unterweisung, statistische Unfallauswertung, usw.
14 14 Integration des LAN in die betriebl. Abläufe Beginnt mit einer guten Ein- und Unterweisung Genaue Tätigkeitsbeschreibung bzw. Abgrenzung von anderen Tätigkeiten. Wertschätzende Vorstellung bei den zukünftigen Kollegen. Auch auf Sozialräume hinweisen (WC, Umkleiden, Waschräume etc.) Ansprechpartner nennen. (BA, EH, BR, FaSi, SIB)!!!Ohne Zeitdruck!!!!
15 15 Integration Gut integrierte Mitarbeiter sind i.d.r. zuverlässiger arbeiten sicherer (Stichwort: Übermotivation) haben eine höhere Einsatzbereitschaft sind hilfsbereiter tragen zu einem positiven Betriebsklima bei fühlt sich wohler in Ihrem Unternehmen
16 IC TEAM Personaldienste GmbH Wallstraße Bautzen Telefon 03591/49600 Telefax 03591/ Kapital läßt sich beschaffen, Fabriken kann man bauen, Menschen muß man gewinnen. Hans Christoph von Rohr (*1938), Vorstandsvors. Klöckner Werke AG Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bernhard Schmitt, Fachkraft für Arbeitssicherheit
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