5 Verkehrserziehung. 5.1 Allgemeines

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1 5 Verkehrserziehung 5.1 Allgemeines Die Verkehrserziehung ist eine gesamtgesellschaftliche und gemeinschaftliche Aufgabe von Eltern, Erziehern, Pädagogen und den Verkehrswachten. Sie ist besonders wichtig, um die Kinder über die vielfältigen Gefahren im Straßenverkehr aufzuklären und richtiges Verhalten einzuüben. Die Grundlagen für ein regelgerechtes Verhalten werden bereits im Kindergarten gelegt. Kontinuität ist mit den Vorgaben der Rahmenlehrpläne der Grundschulen gewährleistet. Die Verkehrserziehung ist sehr an Vorbildwirkung gekoppelt. Deshalb sind bei der Verkehrserziehung neben den Eltern ggf. auch die Großeltern einzubeziehen. Denn Unfälle mit Kindern im Straßenverkehr sind nicht nur die Folge der kindlichen Unerfahrenheit. Das Fehlverhalten der erwachsenen Verkehrsteilnehmer, die sich der besonderen Gefährdung der Kinder oft nicht bewusst sind, wiegt häufig sehr viel schwerer. Die Eltern und andere Familienangehörige prägen entscheidend das Verhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr. Sie sollten deshalb in der Lage sein, Gefahrenstellen in ihrem Wohnumfeld zu beurteilen und ihre Kinder systematisch und altergemäß an eine sichere Verkehrsteilnahme heranzuführen. 5.2 Verkehrs- und Mobilitätserziehung im Vorschulalter Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung beginnt bereits im Kindergarten und wird in der Schule kontinuierlich weitergeführt. Mit 55 Kitas der Landeshauptstadt Potsdam bestehen bereits regelmäßige Kontakte des Sachgebietes Polizeiliche Prävention des Potsdamer Polizeipräsidiums bezüglich verkehrserzieherischer Themen. Ziel sollte es sein, ein übergreifendes Konzept der Verkehrsund Mobilitätserziehung zu erstellen. In diesem sind Verkehrserziehung als Aus- und Fortbildungen für ErzieherInnen zu beschreiben, die Beteiligung der Eltern zu sichern sowie Anbieter, wie z.b. die Verkehrswacht Potsdam (Polizeipräsidium Potsdam) einzubinden. Dies wird notwendig, da in der Verkehrspädagogik die entwicklungspsychologischen und physiologischen Aspekte der kindlichen Leistungsfähigkeit immer stärker in den Vordergrund rücken. Die Inhalte und Methoden der Verkehrserziehung müssen zeitgemäß an den Entwicklungsstand der Kinder angepasst werden. Dabei ist in Abhängigkeit vom Alter des Kindes auch die zunehmende Größe des kindlichen Aktionskreises zu berücksichtigen. Neben den entwicklungspsychologischen Voraussetzungen gibt es auch eine Reihe von Persönlichkeitsmerkmalen, welche die Sicherheit des Kindes bei der Teilnahme am Straßenverkehrs beeinflussen. Zur Verkehrserziehung im Vorschulbereich gehört nicht nur die Schulwegübung, es ist auch notwendig, Bewegung und 156

2 5.3 Verkehrserziehung in der Schule Gleichgewicht zu schulen. Sehr wichtig ist die kindbezogene Mobilitätserziehung. Diese kann und wird bereits in vielen Kindertagesstätten durch Verkehrsgärten und Bewegungsbaustellen aktiv in das Bildungs- und Erziehungskonzept einbezogen. Hierbei sollte beachtet werden, dass nicht veraltete Materialien und Methoden zur Anwendung kommen. Kindertageseinrichtungen können dazu beitragen, das Risiko für Kinder in Verkehrsräumen zu reduzieren. Sie sollten geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und zur Erhöhung der Verkehrsbedingungen für Kinder kooperativ mit allen Verantwortlichen erörtern, anregen und im Auge behalten. Jede Einrichtung muss sich die Frage stellen, wie attraktiv die eigenen Angebote zur Verkehrserziehung für Kinder und Eltern sind und ob der Umgang mit dem Thema trotz aller Ernsthaftigkeit mit Humor erfolgt. Angebote und Übungen zur Verkehrserziehung sollten Spaß machen und eine Herausforderung für die Kinder und Eltern darstellen. Dazu sollten Anregungen und Beispiele genutzt werden, wie sie sich in der vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung geförderten und vom Institut für Prävention und Verkehrssicherheit Oberkrämer entwickelten Arbeitshilfe Verkehr und Technik finden Allgemeines Verkehrserziehung ist der Schule als Teil ihres Unterrichtsund Bildungsauftrags zugewiesen. Im Mittelpunkt modernen Unterrichts steht die gezielte Förderung von Grundkompetenzen. Übertragen auf die Verkehrserziehung in der Grundschule heißt das, die Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Verständigungsfähigkeit von Kindern zu fördern. Die Schule führt die Mobilitätsbildung aus dem Kindergarten konsequent fort. Ziel ist es, die Schüler auf die Herausforderungen im wirklichen Leben vorzubereiten. Die Ausweitung und Verdichtung des Straßenverkehrs hat sich zu einem zentralen gesellschaftlichen Problembereich entwickelt, der das alltägliche Leben und das Verhalten der Menschen immer stärker beeinflusst. Mobilität im Straßenverkehr ist mit hohen Unfallzahlen und zunehmender Aggressivität von Verkehrsteilnehmern ebenso verbunden wie mit Luftverschmutzung, Lärm und wachsendem Flächenverbrauch. Für ein generelles Umdenken und zur Entwicklung von Alternativen sind Einstellungen und Verhaltensweisen erforderlich, die auch das schulische Lernen betreffen. Die Kultusminister- 9 Institut für Prävention und Verkehrssicherheit Oberkrämer, Arbeitshilfe Verkehr und Technik,

3 konferenz hat ihre "Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule" daher neu akzentuiert. 10 Schülerinnen und Schüler nehmen - mit zunehmendem Alter um so intensiver und differenzierter - am Verkehrsgeschehen teil. Die Schule muss es sich daher zur Aufgabe machen, verkehrsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und die für reflektierte Mitverantwortung in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Fähigkeiten und Haltungen zu fördern. Verkehrserziehung beschränkt sich nicht nur auf das Verhalten von Schülerinnen und Schülern und auf ihre Anpassung an bestehende Verkehrsverhältnisse; sie schließt vielmehr auch die kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungen, Bedingungen und Folgen des gegenwärtigen Verkehrs und seiner künftigen Gestaltung ein. Verkehrserziehung in der Schule leistet insofern Beiträge gleichermaßen zur Sicherheitserziehung, Sozialerziehung, Umwelterziehung und Gesundheitserziehung. Beitrag zur Sicherheitserziehung mit der Polizei Sicherheitserziehung umfasst alle pädagogischen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche in die Lage versetzen, mit Gefahren in ihrer Lebensumwelt umzugehen und sich für Unfallverhütung einzusetzen. Aufgabe der schulischen Verkehrserziehung als Sicherheitserziehung ist es daher, Schülerinnen und Schülern all jene Qualifikationen zu vermitteln, die sie für ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr benötigen. Um sicherheitsbewusst handeln zu können, müssen Schülerinnen und Schüler motiviert und befähigt werden, Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen und zu beurteilen, zu bewältigen oder zu meiden, für deren Beseitigung zu sorgen sowie sich nach Verkehrsunfällen angemessen zu verhalten. Dies geschieht u.a. durch Erwerb von Erfahrungen in Übungssituationen, Anwenden von Regeln, Förderung der Psychomotorik und des Reaktionsvermögens sowie durch Aufbau eines flexiblen, situationsbezogenen und vorausschauenden Verhaltens. Beitrag zur Sozialerziehung Schülerinnen und Schüler erleben häufig das vermeintliche Recht des Stärkeren im Verkehr, rücksichtsloses und aggressives Verhalten auf der Straße und die Dominanz motorisierter Verkehrsteilnehmer. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Teilnahme am Straßenverkehr jedoch als ein auf Partnerschaft gerichtetes soziales Handeln verstehen lernen. Soziales Miteinander im Verkehr kann nicht auf das Befolgen von 10 Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland: Empfehlung zur Ver kehrserziehung in der Schule i.d.f. v

4 "Verkehrsregeln" reduziert werden, es erfordert vielmehr situationsorientiertes flexibles Verhalten, Mitverantwortung, Rücksichtnahme und Verzicht auf Vorrechte sowie die Antizipation der Handlungen anderer. Auch die Kenntnis psychischer Faktoren bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist wichtig. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich u.a. mit Aggression, Stress, Raserei, Drängelei, Regelverletzungen und Rücksichtslosigkeit auseinandersetzen. Ziel der Verkehrserziehung als Sozialerziehung ist es, dass sich Schülerinnen und Schüler mitverantwortlich und rücksichtsvoll verhalten und auf diese Weise auch zu einer Humanisierung des Straßenverkehrs beitragen. Beitrag zur Umwelterziehung Wegen der Bedeutung von Umweltfragen und eines veränderten Umweltbewusstseins bei Schülerinnen und Schülern muss die Schule die Thematik "Umwelt und Verkehr" aufgreifen. Die Schülerinnen und Schüler sollen verschiedene Faktoren von Umweltbelastungen und Zerstörungen durch den Verkehr kennen, sie sollen sich mit ihrem eigenen Verhalten und dem der Erwachsenen als Verkehrsteilnehmer kritisch auseinandersetzen und Alternativen zum bestehenden Verkehrsverhalten und zur Verkehrsgestaltung entwickeln. Dies bedeutet z. B., begründete Entscheidungen bei der Wahl der Verkehrsmittel zu treffen, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen, konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Verkehrssituation im unmittelbaren Wohn- und Schulumfeld zu machen und Fragen der Verkehrsplanung und der Verkehrspolitik zu erörtern. Beitrag zur Gesundheitserziehung Gesundheitserziehung zielt generell auf eine gesundheitsbewusste Lebensführung von Schülerinnen und Schülern. In Teilbereichen ergeben sich Berührungspunkte zwischen Gesundheitserziehung und Verkehrserziehung, z. B. Lärm- und Stressvermeidung im Straßenverkehr, Stressbewältigung, Schulweg ohne Auto oder Radfahren als Bewegungstraining. Verkehrserziehung als schulische Aufgabe erfordert, in allen Schulstufen und -arten Themen aus dem Gegenstandsbereich Verkehr in die Lehrpläne aufzunehmen, dafür kommen zahlreiche Unterrichtsfächer in Betracht. Über den Fachunterricht hinaus sollen weitere Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation (z. B. Projekte) praktiziert werden, um fächerübergreifende Lerninhalte der Verkehrserziehung zu vermitteln Verkehrserziehung in der Primarstufe Verkehrserziehung in der Primarstufe ist weitgehend durch personale Beziehungen und die unmittelbare Verkehrsumgebung der Schülerinnen und Schüler bestimmt. 159

5 Der inhaltliche Rahmen wird durch die Anforderungen umrissen, die an Schülerinnen und Schüler als Fußgänger und Radfahrer, bei der Benutzung des Schulbusses und der öffentlichen Verkehrsmittel sowie als Mitfahrer im privaten Personenkraftwagen gestellt werden. Die Grundlage der Verkehrserziehung in der Primarstufe ist eine umfassende psychomotorische Erziehung, die das Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögen fördert. Am Schulanfang steht ein Schulwegtraining, bei dem die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Lehrern und Eltern ein sicheres Verhalten auf dem Schulweg üben. Ein Schwerpunkt der Verkehrserziehung ist die Radfahrausbildung. Neben dem Unterricht in der Klasse - besonders im Sachkundeunterricht und im Sport - sind u. a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation möglich: Übungen zur Wahrnehmung und Motorik, Verkehrsbeobachtung, Besichtigung und Erkundung, Besuch von/ bei Fachleuten, Fahrrad- Parcours, Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Lernorte sind folglich Klassenraum, Sportstätten, Schulhof, Jugendverkehrsschule und besonders auch die realen Verkehrssituationen im Umfeld von Schule und Wohnung. Die Verkehrserziehung im Primarbereich benötigt die Zusammenarbeit der Schule mit Eltern und Polizei. In den Jahrgangsstufen 1, 4 und 5 sollen etwa 20 Unterrichtsstunden und in den Jahrgangsstufen 2, 3 und 6 etwa 10 Unterrichtsstunden Verkehrserziehung im Jahr vorgesehen werden Verkehrserziehung in der Sekundarstufe I Im Sekundarbereich I wendet sich Verkehrserziehung an Schülerinnen und Schüler in einer Altersstufe, in der die Lebensgestaltung in erheblichem Umfang von der Teilnahme am Straßenverkehr geprägt ist. Sie nehmen häufig über weitere Entfernungen am Verkehr teil, die Wahl der Verkehrsmittel wird zunehmend differenzierter. Eine entwicklungsbedingte Neigung zu Regelverletzungen und riskanten Verhaltensweisen zeigt sich auch im Straßenverkehr. Bei Kindern und Jugendlichen wächst zugleich auch das Interesse an sozialen, ökologischen, ökonomischen und technischen Problemen. Der inhaltliche Rahmen wird durch Themen umrissen, die auf ein sicheres und verantwortungsbewusstes Rad- und Mofafahren in unterschiedlichen Verkehrssituationen, auf eine möglichst rational geleitete Auswahl der Verkehrsmittel und - wege, auf die für die Teilnahme am Verkehr notwendigen rechtlichen, medizinischen, psychologischen und technischen Kenntnisse und auf Einsichten in grundlegende verkehrspolitische Fragestellungen zielen. 160

6 Die Schule, deren Unterricht in dieser Altersstufe überwiegend fachlich strukturiert ist, muss in der Verkehrserziehung auch fachübergreifende Aufgabenstellungen anbieten. Neben dem Fachunterricht kommen deshalb u.a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation in Betracht: fächerübergreifendes Projekt, Projekttag und -woche, Jahresarbeit, Planung und Durchführung einer Fahrt, Lehrgang, Erkundung, Expertenbefragung, Wettbewerb, Schülerlotsendienst, Partnerschaft z. B. mit Seniorenheim/ Behinderteneinrichtung. Lernorte sind neben dem Klassen- und Fachraum z. B. auch der öffentliche Verkehrsraum, Verkehrsgericht, Polizeirevier, Verkehrsbetrieb oder Gemeinderat Verkehrserziehung in der Sekundarstufe II Im Sekundarbereich II richtet sich Verkehrserziehung an Jugendliche und junge Erwachsene, von denen viele neben dem Fahrrad auch ein motorisiertes Fahrzeug benutzen. Fahrten mehrerer Personen in einem Personenwagen und Gruppenfahrten mit mehreren Fahrzeugen gehören verbreitet zum Gemeinschaftsleben dieser Altersstufe, die generell die Verkehrsteilnahme als Teil einer individuellen freien Lebensgestaltung sieht. Der inhaltliche Rahmen wird durch Themen bestimmt, die über ein vertieftes Verständnis für verkehrswissenschaftliche Fragestellungen den Jugendlichen und den jungen Erwachsenen helfen, eigenverantwortlich, umweltbewusst und sicherheitsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen. Dazu eignen sich u. a. folgende Problemstellungen: physikalischtechnische (Brems- und Anhaltewege, Fliehkräfte, Aquaplaning), verkehrsmedizinische (Alkohol, Drogen), psychologische (Aggressionen, Imponiergehabe), ökologische (Schadstoffe, Tempolimit), ökonomische (Güterverkehr, Transportmittel), rechtliche (Haftung, Versicherung) und philosophische (Verantwortung, Leben) Themen. Neben dem Fachunterricht bieten sich u.a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation an: Projekt, Studienfahrt, Wettbewerb. Lernorte sind neben dem Klassen- und Fachraum z.b. auch Beratungsstellen, wissenschaftliche Labore, Werkstätten, Gerichte, Polizeidienststellen, Reha- Kliniken und Verkehrsübungsplätze. 5.4 Verkehrserzieherische Arbeit an Potsdamer Grundschulen 2008/09 Laut KMK-Empfehlung und deren Umsetzung durch Mitteilung 34/99 des MBJS sind in der Jahrgangsstufe 1, 4 und 5 etwa 20 Unterrichtsstunden Verkehrserziehung und in der Jahrgangsstufe 2,3 und 6 etwa 10 Unterrichtsstunden Verkehrserziehung zu leisten. Diese Umsetzung erfolgt im Sachkundeunterricht der einzelnen Jahrgangsstufen. Darüber hinaus gehende bzw. flankierende Aktivitäten der Verkehrserziehung für das Schuljahr 2008/09 waren: 161

7 Klasse 1 Aktion Rote Mützen der Verkehrswacht zur Einschulung Schulwegsicherungsplan der einzelnen Schulen Straßenbahnprojekt der Verkehrsbetriebe in Potsdam (6 Veranstaltungen á 2 Klassen) Arbeit mit dem Malheft der Ortsverkehrswacht an allen Potsdamer Schulen Klasse 2/3 Weiterführung der Schulwegsicherungspläne Arbeit mit dem Malheft der Ortsverkehrswacht Radfahrtraining an der Ortsverkehrswacht nach Anforderung (ca. 10 Schulen) Klasse 4 Abnahme der Radfahrprüfung in Theorie und Praxis an allen Potsdamer Schulen durch die Polizei Durchführung der Stadtmeisterschaften Bester Radfahrer in 2 Teilen P-1 und P-2 Beginn der Schülerlotsenausbildung an der Grundschule am Priesterweg Klasse 5 Schülerlotsenausbildung und praktische Arbeit an der Grundschule am Priesterweg Teilnahme am Landesschülerlotsenwettbewerb Achtung Auto des ADAC an allen Potsdamer Schulen (45 Veranstaltungen á 25 Schüler) Manga-Comic Lena und Hannes für alle Schüler des Landes Brandenburg Klasse 6 Schulwegsicherung an der weiterführenden Schule durch Infomaterial des Gesamtverbandes Deutscher Versicherungen (GDV) 162

8 6 Schlusswort 6.1 sicheres Verkehrsmittel Die Kinder sollten angehalten werden, auf dem Schulweg die für sie sicheren Verkehrsmittel zu benutzen. Das Fahrrad ist mit Abstand das gefährlichste Verkehrsmittel für Grundschüler. Aus diesem Grund sollten Kinder grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen, bevor sie die Radfahrausbildung absolviert haben und ein Rad-Schulwegtraining durchgeführt wurde. Ausnahmen kann es nur in Gebieten geben, die maximale Sicherheit für den Radverkehr bieten. In diesem Zusammenhang ist eine intensive Elternberatung erforderlich. Eltern sollten erfahren, dass die motorischen Fähigkeiten zum Radfahren erst mit ca. 8 Jahren und die erforderlichen kognitiven Fähigkeiten erst mit ca. 12 Jahren ausgebildet sind. Kinder sollten zur Grundschule entweder zu Fuß oder mit dem öffentlichen Personennahverkehr kommen. Fahrten mit dem Pkw sollten aus ökologischen Gründen nicht empfohlen werden. Sie hemmen bzw. mindern entscheidend die Aufnahme von Eindrücken und Erfahrungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr. 6.2 sicherer Schulweg Die Kinder sollten angehalten werden, den sicheren Schulweg zu nutzen. Dafür dient dieses Konzept mit seinen Schulweggrundplänen, seinen allgemeinen und schulkonkreten Hinweisen und dem nachfolgenden Maßnahmenkatalog, der neben echten Erfordernissen auch wünschenswerte Änderungen enthält, die den Schulweg noch sicherer machen sollen. 163

9 7 Fazit Von den 36 Grundschulen und Schulen mit Primarstufe in der Landeshauptstadt Potsdam sind zur Zeit 6 als sehr sicher, 28 als sicher und 2 als bedingt sicher zu bezeichnen. Die kurzfristig erforderlichen Maßnahmen sind mehrheitlich eingeleitet, wie der nachstehenden Übersicht zu entnehmen ist. Jede Schule hat ihr Grunddatenblatt zur Gegenzeichnung erhalten und ist angehalten, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Die Schulen sind aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Bereich Verkehr Schulwegpläne zum Schuljahr 2010/11 aufzustellen. Die nachfolgenden kurz- und langfristigen Maßnahmen sind bei den Planungen der kommenden Jahre aufzugreifen. 164

10 8 Maßnahmenübersicht lfd. Nr. Schule kurzfristige Maßnahmen Zuständigkeit Erledigung langfristige Maßnahmen Zuständigkeit Erledigung 1 Ludwig-Renn regelmäßige Kontrollen FB 32/ Polizei zur Einhaltung Tempo 30 Intervalle werden ab Sept verkürzt Bau einer Querungshilfe hat z.zt. keine Priorität Kaiser-Friedrich-Str. 15 a, Eiche Entfernung der Rückhalteeinrichtung 474 evt. Einrichtung von Radverkehrsanlagen Bereich 461 es erfolgt der Abgleich mit dem Radverkehrskonzept Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns Bereich 475 Intervalle werden ab Sept verkürzt 2 Hanna-von Pestalozza Aufklärungsarbeit zum Hol- und Bringeverkehr FB 21/ Schule Aufpflasterungs des Knotens Hechtsprung/ Christopherusweg hat z.zt. keine Priorität Hechtsprung 14-16, Groß Glienicke bauliche Trennung der Gehwege zur Fahrbahn hat z.zt. keine Priorität, weil Ausbau 2001 erfolgt ist Berücksichtigung einer Querungshilfe beim Ausbau der Seepromenade ist in der Planung vorgesehen; Ausbau voraussichtlich Regenbogenschule Aufklärungsarbeit zum Hol- und Bringeverkehr FB 21/ Schule bauliche Umgestaltung der Grundstückszufahrt mit verkehrsberuhigenden Elementen z.zt. keine Priorität; wird ggf. beim Ausbau Ketziner Str. berücksichtigt Ketziner Str. 31 c, Fahrland Installation von Rückhalteeinrichtungen zur Ketziner Straße 474 Weiterführung der Gehwege bis Satzkorn und Ortskern Fahrland Ausbau einer Vorfahrt für den Hol- und Bringeverkehr 4 Max Dortu Schülerlotsen FB 21/ Schule Radverkehrsanlagen Bereich 475 Dortustr. 28/29 Piktogramm Kinder auf Bereich 475 die Fahrbahn applizieren erfolgt zum Aufpflasterung Schuljahr (SJ) Bäckerstraße 2010/11 FB 49 wird bei den Umbaumaßnahmen Bäckerstraße berücksichtigt 5 Gerhart-Hauptmann Schülerlotsen FB 21/ Schule Gehwegvorstreckung als Querungshilfe im mittelfristigen Finanzplan (FP) nicht vorgesehen Carl-v.-Ossietzky-Str. 37 Fahrradabstellanlagen auf dem Hof FB 21 erledigt am

11 6 Bruno H. Bürgel Schülerlotsen FB 21/ Schule Radverkehrsanlagen Bereich 475 im Zuge der Sanierung der Karl- Liebkn.-Str. abgewogen und als nicht erforderlich erachtet Karl-Liebknecht-Str. 29, Babelsberg Aufklärungsarbeit zum Hol- und Bringeverkehr FB 21/Schule 7 Rosa-Luxemburg Schülerlotsen FB 21/ Schule Gehwegvorstreckung als Querungshilfe wird ggf. im Zshg. mit dem Ausbau der Schule berücksichtigt Burgstraße 23 a verkehrsberuhigende Maßnahmen vor dem Seniorenheim 474 Fahrbahneinengung Aufklärungsarbeit zum Hol- und Bringeverkehr FB 21/Schule 8 Grundschule am Priesterweg Aufklärungsarbeit zum Hol- und Bringeverkehr FB 21/ Schule Befestigung Gehweg Straßenbahntrasse FB 49 wird ggf. berücksichtigt beim Projekt Gartenstadt Drewitz Oskar-Meßter-Str. 4-6 Einrichtung Radverkehrsanlagen FB 49 9 Zeppelin Montage einer Rückhalteeinrichtung 474 Gehwegvorstreckung als Querungshilfe in der mittelfristigen FP nicht vorgesehen Haeckelstraße 74 Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns Bereich 472 Intervalle werden ab Sept verkürzt Verkleinerung der Kurvenradien Schülerlotsen FB 21/ Schule verkehrsberuhigende Elemente Aufklärungsarbeit zum Hol- und Bringeverkehr FB 21/Schule 10 Eisenhart Untersuchung der Signalstruktur Bereich 475 erfolgt zum SJ 2010/11 Bau einer Querungshilfe auf Höhe Benkertstraße wird z.zt. Geprüft Kurfürstenstraße 51 Fahrradabstellanlagen auf dem Schulgelände FB 21/ KIS erfolgt 11 Karl-Foerster Rückhaltevorrichtungen an den Ausgängen installieren 474 Querungshilfe vor dem Schulgebäude in der mittelfristigen FP nicht vorgesehen Kirschallee 172 südliche Fußgängerfurt am Knoten Pappelallee/ Kirschallee mit gelben Schutzblinker nachrüsten Bereich 475 erfolgt zum Gehwegvorstreckung als Schuljahr (SJ) Querungshilfe 2010/11 Bereich 475 mit Markierung realisiert (Anliegerstr.) 166

12 12 Waldstadtgrundschule Rückhalteeinrichtung installieren 474 Gehwegvorstreckung als Querungshilfe in der mittelfristigen FP nicht vorgesehen Friedrich-Wolf-Str. 12 Schülerlotsen FB 21/Schule Einrichtung von Radwegen Bereich 323 wird nach der Novellierung der StVO geprüft Aufklärungsarbeit zum Hol- und Bringeverkehr FB 21/Schule verkehrsberuhigende Maßnahmen durch Aufpflasterung in der mittelfristigen FP nicht vorgesehen 13 Griebnitzsee Rückhalteeinrichtung installieren 474 Umgestaltung Zufahrt Domstraße wird ggf. beim Ausbau der Domstr. vorgesehen Domstraße 14 b, Babelsberg Schülerlotsen FB 21/Schule v bauliche Veränderung des Einfahrt Aufklärungsarbeit zum Hol- und Bringeverkehr FB 21/Schule Neuaufteilung des Straßenquerschnitts 14 Pappelhain Schülerlotsen FB 21/ Schule Galileistraße 6 15 Grundschule am Humboldtring Humboldtring 15/17 Einrichtung Radverkehrsanlagen entlang Bereich 461 Galileistr. 16 Weidenhof Knoten Schilhof/ Falkenhorst aufpflastern zur Verkehrsberuhigung z.zt. keine Priorität Schilfhof 29 Querungshilfe Alte Zauche/ Bushaltestelle 17 Grundschule Im Kirchsteigfeld Schülerlotsen FB 21/ Schule Einrichtung einer Querungshilfe z.zt. keine Priorität Lise-Meitner-Str. 4-6 Aufklärungsarbeit zum Hol- und Bringeverkehr FB 21/Schule verkehrsberuhigende Elemente 18 Montessori Schülerlotsen FB 21/ Schule Schlüterstr. 2 Rückhalteeinrichtung installieren Neuplanung des Straßenraumes Forststr. Umbau Knoten Gontardstraße mit verkehrsberuhigenden Elementen und Gehwegvorstreckungen Bereiche 474, 461 Einrichtung eines Gehweges in der Forststr. zur Aufstellfläche derzeit nicht geplant z.zt. keine Priorität in der mittelfristigen FP nicht vorgesehen 167

13 Fortsetzung Montessori Befestigung der Aufstellflächen in der mittelfristigen FP nicht vorgesehen 19 Fontane Schülerlotsen FB 21/ Schule Zum Teufelssee 4 20 Goethe Schülerlotsen FB 21/ Schule Aufpflasterung über die Straße zum Moosfenn bei Ausbauarbeiten an den benachbarten Straßen sollten die Belange der Schule durch aufgepflasterte Kreuzungsbereiche und Querungshilfen berücksichtigt werden in der mittelfristigen FP nicht vorgesehen wird bei den Ausbauarbeiten an den benachbarten Straßen berücksichtigt Kopernikusstr. 30 verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs FB 32/ Polizei Intervalle werden ab Sept verkürzt 21 Fröbelschule keine keine Zum Teufelssee 6 22 Nuthetal Einrichten von Rückhalteeinrichtungen 474 An der Alten Zauche 2 c 23 42/44 Aufklärungsarbeit gegenüber den Lehrern zum Parkverbot Bisamkiez FB 21/Schule 24 Comenius -Schule Rückhalteeinrichtungen anpassen, so dass ein Umlaufen nicht möglich ist 474 Herstellen einer befestigten Aufstellfläche für Fußgänger in der mittelfristigen FP nicht vorgesehen Brauhausberg 10 Einrichtung einer Querungshilfe 25 Evangelische Grundschule Potsdam Aufklärungsarbeit Holund Bringeverkehr Schulträger Aus- und Umbau der Großen Weinmeisterstraße berücksichtigt die Belange der Schule erfolgt Große Weinmeisterstr Evangelische Grundschule Babelsberg keine Umbau der Zufahrt Daimlerstraße durch Aufpflasterung als Querungshilfe und Verkehrsberuhigung in der mittelfristigen FP nicht vorgesehen Rudolf-Breitscheid-Str. 21, Babelsberg 168

14 27 Oberlinschule keine FB 32 prüft derzeit ein Anforderungschreiben des Oberlinvereins keine Rudolf-Breitscheid-Str. 24, Babelsberg 28 Freie Waldorfschule e.v. Installation von Rückhalteeinrichtungen 474/ Schulträger Bau von Gehwegvorstreckungen als Querungshilfe z.zt. keine Priorität Erich-Weinert-Str. 5 Schülerlotsen Schulträger verkehrsberuhigende Maßnahmen durch Aufpflasterung Aufklärungsarbeit Holund Bringeverkehr Schulträger 29 Schiller Grundschule im Sternfeld Rückhalteeinrichtungen installieren 474/ Schulträger bei Umbau der Straße sollten die Gehwege verbreitert und eine Querungshilfe geschaffen werden wird berücksichtigt Sternstraße 68 Aufklärungsarbeit Schulträger Einrichtung von Radverkehrsanlagen ggf. im Zuge der Straßenausbauarbeiten 30 Neue Grundschule Potsdam Rückhalteeinrichtungen installieren 474/ Schulträger Bau einer Gehwegvorstreckung als Querungshilfe über die Flotowstr. in Höhe der Schule z.zt. keine Priorität Flotowstraße 10, Babelsberg Schülerlotsen Schulträger verkehrsberuhigende Maßnahmen durch Aufpflasterung Aufklärungsarbeit Schulträger 31 Neue Grundschule Rückhalteeinrichtung installieren 474/ Schulträger Bau einer Querungshilfe z.zt. keine Priorität Hauptstr. 22, Marquardt Schülerlotsen Schulträger Anlegen eines Gehweges auf der anderen Seite Parkverbot vor dem Schulgelände Bereich 323 Anordnung erfolgt zum SJ 2009/10 32 Dreisprachige Internationale Grundschule Ravensbergweg 30 keine keine 33 Aktive Schule Bau von Querungshilfe mit der Umgestaltung von barrierefreien Gehwegen Liefelds Grund verkehrsberuhigende Elemente in den Knotenpunkten 169

15 34 Freie Schule Potsdam keine keine Bisamkiez Katholische Marienschule Rückhalteeinrichtung installieren 474/ Schulträger Neuaufteilung des Straßenquerschnitts s. Griebnitzsee Domstr. 14 a, Babelsberg Schülerlotsen Schulträger Umgestaltung der Schulzufahrt Aufklärungsarbeit Schulträger bauliche Veränderung des Eingangs in der Herderstraße 170

16 Anlage 1 171

17 Anlage 1 172

18 Anlage 1 173

19 Anlage 2 174

20 Anlage 3 175

21 Anlage 4 176

22 Anlage 4 177

23 Anlage 55 Anlage 178

24 Schulweggrundpläne basieren auf: DOP025c, Landesvermessung und Geobasisinformation, 2005 Fotos: Landeshauptstadt Potsdam

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