Arbeit ist für alle da?
|
|
- Henriette Rothbauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nr März 2012 Arbeit ist für alle da? Viele Unternehmen erfüllen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen und kaufen sich frei! Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind rund Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen unbesetzt. Etwa ein Viertel der Arbeitgeber kaufen sich frei. Es ist nach wie vor ein Skandal, dass sich Arbeitgeber für kleines Geld ihrer Pflicht entledigen können. Ein Nationaler Aktionsplan im Rahmen der UN Behindertenrechtskonvention soll Bewusstsein schaffen und auf eine gesellschaftliche Veränderung hinwirken. Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber/innen, die jahresdurchschnittlich über mind. 20 Arbeitsplätze 1 verfügen, sind verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent 2 der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen. Für Kleinbetriebe gibt es eine Sonderregelung: Arbeitgeber/innen mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, Arbeitgeber/innen, mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 60 Arbeitsplätzen, müssen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen ( 71 Abs. 1 SGB IX). Arbeitgeber/innen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe entrichten. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer Berlin Ressort 5 verantwortlich: Elke Hannack Mitglied des Bundesvorstandes Redaktion: Melanie Martin Teilhabepolitik und Schwerbehindertenvertretungen Bereich Sozialpolitik melanie.martin@verdi.de 1 / 5 1 Als Arbeitsplätze gelten dabei Stellen, die auf mehr als 8 Wochen angelegt sind und auf denen Beschäftigte 18 Stunden wöchentlich und mehr beschäftigt werden. Auszubildende zählen dabei nicht ( 73 Abs. 3, 74 SGB IX). 2 Sonderregelung für öffentliche Arbeitgeber des Bundes, wenn sie am auf mindestens 6 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigt hatten ( 159 Abs. 1 SGB IX). Hier beträgt die Pflichtquote 6 %.
2 Die Beschäftigungspflicht ( 71 SGB IX) und die Ausgleichsabgabe ( 77 SGB IX) sind immer im Zusammenhang zu betrachten. Sowohl für die Beschäftigungsquote als auch für die Ausgleichsabgabe gilt die jahresdurchschnittliche Berechnungsweise. Entwicklung der Beschäftigungsquote (Quelle: Bundesagentur für Arbeit) Betrachtet man die Entwicklung der Beschäftigungsquote der letzten Jahre, so ist zu erkennen, dass die durchschnittliche Beschäftigungsquote mit 4,5 % im Jahr 2009 noch weit unter der 5 Prozent Marke liegt. Differenziert man zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft, wird deutlich, dass der öffentliche Dienst seine Beschäftigungsquote mit 6,3 % im Jahr 2009 übererfüllt hat, während in der Privatwirtschaft über all die Jahre hinweg die Beschäftigungsquote nicht einmal 4 % erreicht. Die Annäherung der durchschnittlichen Beschäftigungsquote an die 5 Prozent Grenze, ist zum größten Teil auf die positive Entwicklung im öffentlichen Dienst zurückzuführen. Laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es Arbeitgeber/innen (Privatwirtschaft: ; öffentlicher Dienst: ) im Jahr 2009 mit 20 und mehr Arbeitsplätzen. 3 Die Grundlage für die Berechnung der Pflichtarbeitsplätze sind über 20,3 Mio. Arbeitsplätze. Um eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 5 % zu erreichen, müssten Arbeitsplätze (Sollarbeitsplätze: Privatwirtschaft: ; öffentlicher Dienst: ) mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein. Die Wirklichkeit sieht aber anders aus! Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind Pflichtarbeitsplätze (Privatwirtschaft: ; öffentlicher Dienst: ) unbesetzt. Dabei kommen vor allem die privaten Arbeitgeber/innen ihrer Pflicht, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, nicht nach. 4 Wenn man sich die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit genauer ansieht, dann wird deutlich, wenn öffentliche und private Arbeitgeber/innen ihren gesetzlichen Auftrag, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, 3 4 Bundesagentur für Arbeit, Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX), 2009 (aktuelle Zahlen liegen nicht vor nächster Veröffentlichungstermin: ). Ebenda. 2 / 5
3 ernst nehmen würden, dann könnten viele arbeitslose schwerbehinderte Menschen einer Beschäftigung nachgehen (Stand Januar 2012: Arbeitslose, darunter Schwerbehinderte). Wenn Arbeitgeber/innen ihrer Beschäftigungspflicht nicht folgen, muss für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Die Ausgleichsabgabe hat eine Antriebs und Ausgleichsfunktion. Zum einen sollen die Arbeitgeber/innen zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht durch Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen angehalten werden (Antriebsfunktion); zum anderen sollen zwischen Arbeitgeber/innen die Belastungen ausgeglichen werden, die diejenigen haben, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen (Ausgleichsfunktion). Wenn man die Entwicklung der Beschäftigungsquote betrachtet, ist anzunehmen, dass ein Großteil der Betriebe eher bereit ist, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, als Menschen mit Behinderungen eine Chance auf Beschäftigung zu geben. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber/innen nicht von ihrer Pflicht, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Sie ist vielmehr als Folge der Nichterfüllung ihrer Beschäftigungspflicht zu sehen. Von insgesamt Arbeitgeber/innen, die nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit über 20 und mehr Arbeitsplätze verfügen, sind es rund 27,4 % (absolut: ), die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Dabei ist der Anteil der privaten Arbeitgeber/innen (36.428) im Gegensatz zu dem des öffentlichen Dienstes (1.122) sehr hoch. 5 Die Ausgleichsabgabe orientiert sich an der Bezugsgröße ( 18 Abs. 1 SGB IV). Die Bezugsgröße ist das gerundete Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn sich die Bezugsgröße (Jahr 2012: Alte Bundesländer: /jährlich, /monatlich; neue Bundesländer: /jährlich, /monatlich) seit der letzten Neubestimmung der Beträge der Ausgleichsabgabe um mind. 10 % erhöht hat, werden die Beträge der Ausgleichsabgabe entsprechend angehoben (siehe 77 Abs. 3 SGB IX). Dieser Fall ist nun eingetreten! Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nun bekanntgegeben hat, erhöht sich die Ausgleichsabgabe zum 1. Januar 2012 wie folgt: Erfüllungsquote Aktuell ab bis unter 5 Prozent bis unter 3 Prozent bis unter 2 Prozent Um die Ausgleichsabgabe zu berechnen, muss zunächst für jeden Monat festgestellt werden, wie viele Arbeitsplätze 6 vorliegen und wie viele davon mit schwerbehinderten Menschen oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzt sind. 7 Daraus errechnet man den Jahresdurchschnitt. Durch die Ermittlung des Jahresdurchschnitts wird festgestellt, in welcher Höhe die Beschäftigungsquote (die Jahressumme der besetzten Pflichtarbeitsplätze wird durch die Jahressumme der Arbeitsplätze dividiert und das Ergebnis mit 100 multipliziert) erfüllt wurde. Die Jahressumme der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze wird mit dem die Beschäftigungsquote entsprechenden Staffelbetrag multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Höhe der Ausgleichsabgabe im abgelaufenen Kalenderjahr. Die jahresdurchschnittliche Berechnungsweise erlaubt es Arbeitgeber/innen innerhalb eines Kalenderjahres Monate mit Übererfüllung der Beschäftigungsquote gegen solche mit Untererfüllung zu verrechnen Ebenda. Vgl. 73 Abs. 1 SGB IX Anzahl der zu besetzenden Pflichtarbeitsplätze = Anrechnungsfähige Arbeitsplätze x Pflichtquote (5 %) : / 5
4 Rechenbeispiel: Betrieb: 80 Arbeitsplätze, davon sind 2 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen besetzt. Anteil der Pflichtarbeitsplätze: 80 (Arbeitsplätze) x 5 (Pflichtquote) : 100 = 4 Pflichtarbeitsplätze Beschäftigungsquote (Jahresdurchschnitt): [2 x 12 Monate : 80 x 12 Monate] x 100= 2,5 % Die Erfüllungsquote liegt im Bereich 2 bis unter 3 %, daher sind pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz ab monatlich 200 zu entrichten. Ausgleichabgabe: 2 (unbesetzte Pflichtarbeitsplätze) x 200 = 400 (monatlich) = jährlich 8 Wenn aus der Anzeige hervorgeht, dass die Ausgleichsabgabe zu entrichten ist, dann zahlen Arbeitgeber/innen bis zum 31. März des Folgejahres die Ausgleichsabgabe an das für den Sitz zuständige Integrationsamt. Da die Meldungen für das Jahr 2011 erst bis zum erfolgen müssen, liegen noch keine aktuellen Daten hinsichtlich der Einnahme und Ausgabeentwicklung der Ausgleichsabgabe für 2011 vor. Die erhöhten Sätze sind erstmals zum zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2012 fällig wird. Das Rechenbeispiel macht deutlich, wie gering die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber/innen ist, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. In dem o. g. Beispiel zahlt der Arbeitgeber für die beiden unbesetzten Pflichtarbeitsplätze gerade einmal 400 /monatlich an Ausgleichsabgabe. Von Antriebsfunktion kann hier nicht die Rede sein! Für Arbeitgeber/innen ist es billiger und somit auch attraktiver, die Ausgleichsabgabe zu zahlen, anstatt Menschen mit Behinderungen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe dürfen nur für Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden, dazu zählen u. a.: 9 Arbeitsmarktprogramme, Leistungen an schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitsgeber/innen, Integrationsprojekte, Leistungen an freie Träger der Integrationsfachdienste, Institutionelle Förderung, Schulung und Öffentlichkeitsarbeit, Forschungs und Modellvorhaben, Trägerübergreifendes Persönliches Budget, 20 Prozent werden an den Ausgleichsfonds abgeführt ( 78 SGB IX) Werkstätten, die nach 142 SGB IX anerkannt sind, dürfen im Rechnungsbetrag ihre Arbeitsleistung ausweisen. Davon können 50 % auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden (vgl. 140 SGB IX). BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, Jahresbericht 2010/2011, S. 16. Anfang 2009 ist das Gesetz zur Einführung der Unterstützten Beschäftigung in Kraft getreten. Zur Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben, haben die Integrationsämter nur noch 20 % der Einnahmen an den Ausgleichsfonds beim BMAS abzuführen (vorher 30 %). 4 / 5
5 Mit dem Anfang 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung der Unterstützten Beschäftigung haben die Integrationsämter nur noch 20 % der Einnahmen an den Ausgleichsfonds beim BMAS abzuführen (vorher 30 %). Somit verbleiben 10 % mehr der Einnahmen bei den Integrationsämtern, um die sich daraus ergebenden zusätzlichen Aufgaben umsetzen zu können. Einnahmen* (Angaben in Mio. Euro) 466,33 478,88 393,13 351,23 Ausgaben (Angaben in Mio. Eu ro) 519,50 518,16 336,99 334,13 466, * Die Abführung an den Ausgleichsfonds ist dabei noch nicht berücksichtigt. (Quelle: BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen) Gesetz zur Einführung der Unterstützten Beschäftigung 369,80 Im Jahr 2010 lagen die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe bei 466,50 Mio.. 11 Insgesamt wurden für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz im Jahr 2010 rund 369,80 Mio. ausgegeben. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine gravierende Veränderung festzustellen: Die Einnahmen der Ausgleichsabgabe sind um etwa 51,6 Mio. (rund 10 %) gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Dieser Einbruch ist die Folge der Wirtschafts und Finanzkrise, die sich zeitversetzt (Grundlage für die Einnahmen in 2010 ist das Erhebungsjahr 2009) im Jahr 2010 bemerkbar gemacht hat. Wenn man sich die Entwicklung der Beschäftigungsquote und der Ausgleichsabgabe ansieht, wird deutlich, dass beide Instrumente keine großen Impulse auslösen, die Arbeitgeber/innen dazu bewegen, ihrer Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nachzukommen. Zum einen wurden sie durch die dauerhafte Absenkung der Beschäftigungsquote von sechs auf fünf Prozent (im Jahr 2000) hinsichtlich der Beschäftigungspflicht entlastet; zum anderen sind die Beträge der Ausgleichsabgabe für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz so gering (auch nach der Anpassung zum ), dass davon keine Anreizfunktion ausgeht. Die Beschäftigungsquote sowie die Ausgleichsabgabe müssen so gestaltet werden, dass sie den Druck und den Anreiz für Unternehmen erhöhen, ihrer Beschäftigungspflicht nachzukommen und Menschen mit Behinderungen einzustellen und zu beschäftigen. Daher fordert ver.di die Wiederanhebung der Beschäftigungsquote auf 6 % sowie die schrittweise Anhebung der Ausgleichsabgabe auf mindestens ein Viertel des monatlichen Durchschnittsentgelts für eine Vollzeitstelle (in 2011 rd ). Bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis weniger als 5 % (künftig 6 %) sollte dann die Ausgleichsabgabe pro fehlenden Arbeitsplatz/Monat von 105 auf 250, bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis weniger als 3 % von 180 auf 500 und bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 % von 260 auf 750 angehoben werden. 12 Die Bundesagentur für Arbeit wird Mitte April 2012 die aktuellen Zahlen veröffentlichen dann wird man sehen, ob und wie sich die Lage für Menschen mit Behinderungen verbessert hat Die Abführung an den Ausgleichsfonds ist dabei noch nicht berücksichtigt. Behindertenpolitischer Leitantrag Soziale, berufliche und gesellschaftliche Inklusion behinderter Menschen verwirklichen, 3. Ordentlicher ver.di Bundeskongress. 5 / 5
Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 160 SGB IX Ausgleichsabgabe
Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 160 SGB IX Ausgleichsabgabe Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden an die Regelungen des zum 01.01.2018
MehrArbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung
Aktuelles aktiv² aus der -Teilhabepolitik gemeinsam Handeln im Betrieb Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung Ergebnisse einer Sonderauswertung der Repräsentativumfrage zum DGB-Index Gute Arbeit
MehrSozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)
Unterrichtsmaterialien Sozialkunde Dipl.-Hdl. Uwe Schafranski (www.schafranski.de) Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)
MehrIntegrationsamt 12 / DIE AUSGLEICHSABGABE. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
Integrationsamt 12 / DIE AUSGLEICHSABGABE Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber PARTNER FÜR BEHINDERTE MENSCHEN IM BERUF Das LWV Hessen Integrationsamt ist ein wichtiger Partner
MehrKapitel 2 Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber 71 Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Kapitel 2 Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber 71 Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (1) Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit jahresdurchschnittlich
MehrAbbildung 1: Anteil arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen an allen Arbeitsuchenden in Sachsen. Mai 2013 Juli Nov Nov 2013.
Arbeitsmarkt In Deutschland waren im Jahresdurchschnitt 2014 insgesamt etwa 2,9 Millionen Menschen arbeitsuchend gemeldet. Darunter waren 181.000 schwerbehinderte Menschen und stellten damit einen Anteil
MehrSchwerbehindertenabgabe in der Zeitarbeit. Sehr geehrte Frau,
AQ Ingenieurbüro B.Siemer Bachstr. 10 D-33818 Leopoldshöhe Leopoldshöhe, 18. März 2009 Schwerbehindertenabgabe in der Zeitarbeit Sehr geehrte Frau, wie telefonisch besprochen erhalten Sie in der Anlage
MehrEinstellung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dr. Joachim Steinbrück
Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Dr. Joachim Steinbrück Agenda Rechtliche Aspekte Bewerbungsgespräch und Klärung offener Fragen Rechtliche Aspekte Beschäftigungspflicht
MehrBeschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
BI AUSB 0_Arbeitsrechtl_Rahmenbedingungen_161205_ck_0001 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Ihr Ansprechpartner Koch, Cathrin E-Mail: c.koch@reutlingen.ihk.de
MehrBilanz des Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, Hamburg, zum 31. Dezember 2015
Bilanz des Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, Hamburg, zum 31. Dezember 2015 A k t i v a 31.12.2015 1.1.2015 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrInformationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf
Informationen für Arbeitgeber Menschen mit Behinderung im Beruf MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN IHRER FIRMA? EINE GUTE IDEE! Sinkende Geburtenraten und hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften stellen Arbeitgeber
MehrMenschen mit Behinderung im Beruf
weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang rot Mitarbeiterbesprechung_2 weisses Feld Menschen mit Behinderung im Beruf INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Logo Fakten, die Sie wissen sollten DEFINITIONEN Behindert"
MehrHaushaltsplan. Haushaltsjahre 2012 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe
Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 212 und 213 Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe Kap. 5 2 5-3 5 2 Ansatz 211 Ist 21 Ansatz 212 VE 212 Ansatz 213
MehrErmittlung der Schwerbehindertenabgabe
Ermittlung der Schwerbehindertenabgabe Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz muss der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe zahlen. Welche Eingaben sind im Programm erforderlich, damit Sie die Vorlagen
MehrHaushaltsplan. Haushaltsjahre 2008 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe
Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 28 und 29 Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe - 3-5 Sondervermögen Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe 5 2 Sondervermögen
MehrInhaltsübersicht. Schwerbeh. Menschen - Ausgleichsabgabe
Schwerbeh. Menschen - Ausgleichsabgabe Inhaltsübersicht 1. Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber 2. Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber 2.1 Begriff des Arbeitgebers 2.2 Mindestzahl von Arbeitsplätzen
Mehr61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit
Anlage 1 61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit 1. Unterstützung des Wechsels aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter Beteiligung der Integrationsämter Die BIH begrüßt die durch das Budget
MehrKompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort. Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice!
Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice! Inhaltsverzeichnis alles auf einen Blick 03 Das Wir fördern
MehrHaushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe
Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 214 Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe Kap. 5 2 5-3 5 2 Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Gemäß 71 Abs. 1 SGB
Mehr3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Ausbildungszuschuss Zuschuss zur Ausbildungsvergütung1 Förderhöhe Übernahme der monatlichen Ausbildungsvergütung: bis zu 60 Prozent bei behinderten Menschen bzw. bis zu 80
MehrIntegrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2016
Integrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2016 1 Aufgaben des Integrationsamtes Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe ( 77 SGB IX) Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ( 102 Abs. 2 ff. i.v.m. 17
MehrNovellierung des Sozialgesetzbuches IX Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Behinderte Menschen in der Arbeitswelt IHK.Die Ausbildung Novellierung des Sozialgesetzbuches IX Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Am 1. Mai 2004 traten die
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5422 21. Wahlperiode 02.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 27.07.16 und Antwort des Senats Betr.:
Mehr(SenkungderAusgleichsabgabevonsechsauffünfProzent)entfaltetoffensichtlichkeinepositiven
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6238 16. Wahlperiode 20. 08. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrII. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Artikel 2 und 3 der Richtlinie Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 2999 15. Wahlperiode Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch
MehrMenschen mit Behinderungen. Förderung von Fachkräften für Unternehmen
Menschen mit Behinderungen Förderung von Fachkräften für Unternehmen Sehr geehrte Damen und Herren, geeignete Fachkräfte sichern die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Deshalb möchte ich Sie auf ein
MehrAktenvernichtung. ASW+W GmbH. Rev.: Informationen zur Aktenvernichtung_
ASW+W GmbH Albert-Schweitzer-Werkstätten und Wohneinrichtungen Aktenvernichtung ASW+W GmbH Rev.: Informationen zur Aktenvernichtung_20100826 Inhalt: Spezialgesicherte Container Preisliste Ausgleichsabgabe
MehrInhaltsübersicht. Arbeitsplatz - Schwerbehinderte
Arbeitsplatz - Schwerbehinderte Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Definition 3. Beschäftigungspflicht 4. Verfahren 5. Bewerbungsverfahren 6. Präventionsverfahren Information 1. Allgemeines Der Begriff
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9408 21. Wahlperiode 20.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mehmet Yildiz und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 12.06.17 und Antwort
MehrInklusionsbarometer 2015 Fakten. Bonn, den 25. November 2015
Inklusionsbarometer 2015 Fakten Bonn, den 25. November 2015 Agenda 01 Definition und Ziel 02 Vorteile 03 Nachteile 04 Grafik 05 Risiken 06 Fazit Bonn, den 25. November 2015 2 Definition und Ziel Die Teilhabe
MehrSchwerbehinderten Menschen Chancen eröffnen. Neues Arbeitsmarktprogramm. Finanzielle Unterstützung
Schwerbehinderten Menschen Chancen eröffnen Neues Arbeitsmarktprogramm Finanzielle Unterstützung Die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Grundsicherung und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen mit
MehrLWL Budget für Arbeit
LWL Budget für Arbeit Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Die Integration behinderter Menschen aus einer
MehrAusführungsrichtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II
Ausführungsrichtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb Stand 01.06.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine
MehrAndere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX
Andere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX Fachtag zum Bundesteilhabegesetzes am 30. Juni 2017 Martina Krüger - Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Gliederung
MehrInhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Text Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
Inhaltsverzeichnis Herausgeber- und Autorenverzeichnis........ 5 Verzeichnis der Bearbeiter............... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis...... 22 Text Sozialgesetzbuch Neuntes Buch...
MehrIG Metall Positionspapier zur Reform des SGB IX
IG Metall Positionspapier zur Reform des SGB IX SBV Arbeit neu gestalten! Vor dem Hintergrund der Diskussionen, um eine Reform des SGB IX, in den SBV Arbeitskreisen, den Behindertenverbänden und der Arbeitsgemeinschaft
MehrSCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG
SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG Die IG BCE informiert über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Schwerbehindertenvertretung Die IG BCE informiert über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Aufgaben
MehrGewinnoptimierung in Unternehmen durch das Konzept Reduzierung der Ausgleichsabgabe durch Sachspenden
Gewinnoptimierung in Unternehmen durch das Konzept Reduzierung der Ausgleichsabgabe durch Sachspenden SpendEffekt 10/2015 1 Referent: Wolfgang Hoffmann, Inhaber von SpendEffekt SpendEffekt 10/2015 2 ÜBER
MehrAllgemeines Glelchbehandlungsgesetz
Sozialgesetzbuch IX Telll Tell 2 Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen Schwerbehindertenauswelsverordnung Kraftfahrzeughilfeverordnung Budgetverordnung
MehrLVR-Integrationsamt. Das SGB IX. die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes. Folie 1
Das neue SGB IX die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes Folie 1 SGB IX aktuell Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen ( 1 bis 67) das neues
MehrFörderung von Integrationsprojekten im Land Brandenburg
Förderung von Integrationsprojekten im Land Brandenburg 2015 LASV, Ute Salbach 1 Rechtsgrundlage: 132-134 SGB IX ( 28a SchwbAV, BIH-Empfehlungen, Fördergrundsätze Land BB) 132 Begriff und Personenkreis
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN)
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/836 (15/746) 18.03.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung Vorbemerkung
MehrInklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt. Fachtagung Berufswegeplanung Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. Hannover
Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt Fachtagung Berufswegeplanung Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. Hannover 23.06.2017 Vorstellung Unternehmens-Netzwerk Inklusion 1. Was macht das Unternehmens-Netzwerk
MehrHaushaltsplan. Haushaltsjahre 2017 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe
Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 217 218 Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe - 4 - Übersicht über die Ausgaben 217 5 Sondervermögen Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe
MehrInklusionsbarometer Arbeit 2016 Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung
Fakten Inklusionsbarometer Arbeit 2016 Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung 1. Datenbasis des Inklusionsbarometers Arbeit Das Inklusionsbarometer Arbeit (Gesamtwert) errechnet sich aus folgenden
MehrReformbedarf im SGB IX
Reformbedarf im SGB IX Weiterentwicklung und Stärkung der SBV Fachtagung für SBVen Gewählt was nun..? am 05. März 2015, in München Behinderungen nehmen mit zunehmenden Alter zu unter 25 25-45 45-55 5%
MehrIntegrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0112 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber
Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0112 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber Präambel * Integrationsvereinbarung des XXX Der XXX sieht es als Dienstgeber als
Mehrich möchte mit Euch auf eine kurze Zeitreise in das Jahr Schließt einfach mal die Augen und stellt Euch
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit Euch auf eine kurze Zeitreise in das Jahr 2016 gehen. Schließt einfach mal die Augen und stellt Euch Folgendes vor: Ihr betretet morgens bei Arbeitsbeginn
MehrTeilhabe am Arbeitsleben für werkstattbedürftige Menschen mit Behinderung München,
Teilhabe am Arbeitsleben für werkstattbedürftige Menschen mit Behinderung München, 27.11.2008 1.These Das bestehende System der werkstattgebundener Teilhabeleistungen bedarf zeitgemäßer Anpassungen. Phasen
MehrSchwerpunkte für die künftige Arbeit der Allianz Arbeit + Behinderung
Schwerpunkte für die künftige Arbeit der Allianz Arbeit + Behinderung Wir anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt
MehrHandlungsfeld 4. Arbeit und Beschäftigung. Textentwurf des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen / Amt für Versorgung und Integration
Handlungsfeld 4. Arbeit und Beschäftigung Textentwurf des Senators für Wirtschaft, / a) Die Zielvorgabe der Behindertenrechtskonvention Die für das Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung maßgebliche Zielvorgabe
MehrFörderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter
MehrTätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung
Tätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung Detlef Bieber LASH - NRW Vernetzungstreffen der Sicherheitsingenieure der Fachhochschulen - NRW 12. Dezember 2013 An der Fachhochschule Dortmund Gliederung
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Grußwort von Ministerialdirigent Burkard Rappl Tagung Leben pur München, den 9. März 2012 Für die Einladung zur Tagung hier im Holiday Inn in München danke ich sehr. Herzliche Grüße darf ich von Frau Staatsministerin
MehrLVR-Integrationsamt. Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen
Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen Integrationsamt örtliche Fachstelle Technischer Beratungsdienst Integrationsfachdienst zuständig für anerkannt schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte
MehrS25 Schwerbehinderung
S25 Schwerbehinderung Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Rechtsgrundlagen und deren Veröffentlichungen 2 3 Umsetzung im IPV-System 3 3.1 Personenbezogene Daten 3 3.2 Arbeitgeberdaten 3 3.3 Auswertung der Daten 4
MehrRichtlinie zur Förderung des Programms Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb vom: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Behörde Titel Fundstelle Bundesministerium für Arbeit und Soziales Richtlinie zur Förderung des Programms Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb vom: 11.04.2016 BAnz AT 21.04.2016 B1 Ziel des Programms
MehrGrundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Zusammenarbeit... 2 3 Zielgruppe,
MehrGrundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV
Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes
MehrBeschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen
Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Unterstützte Beschäftigung Für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf
MehrWie viele Mitarbeiter aus der Werkstatt stehen dem ersten Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung? = Ist das Budget für Arbeit die Lösung für alle?
Wie viele Mitarbeiter aus der Werkstatt stehen dem ersten Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung? = Ist das Budget für Arbeit die Lösung für alle? Fachvortrag von John Barth Werkstätten:Tag2016 in Chemnitz
MehrFachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX
Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 158 SGB IX Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017
MehrTeilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt
Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt Dr. Hans-Günther Ritz Gutachten im Auftrag der Friedrich Ebert Stiftung
MehrIndividualität am Arbeitsplatz
Individualität am Arbeitsplatz Chancen und Grenzen des staatlichen Unterstützungssystems in Deutschland zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt Michael Herbst
MehrChefsache Inklusion 23. Juli Workshop 3 Beratungsangebote in der Region. - Der Arbeitgeberservice der BA -
Chefsache Inklusion 23. Juli 2015 Workshop 3 Beratungsangebote in der Region - Der Arbeitgeberservice der BA - Ein Blick auf Bayern: Schwerbehinderte profitieren (noch) nicht hinreichend von der Beschäftigungsdynamik
MehrMerkblatt Wissenswertes zum Schwerbehindertenrecht
Stand: 2007 Merkblatt Wissenswertes zum Schwerbehindertenrecht Das Recht der schwerbehinderten Menschen ist seit Oktober 2000 im Sozialgesetzbuch IX geregelt. In der darauf folgenden Zeit wurden die gesetzlichen
MehrIntegrationsamt Aufgaben Leistungen
Integrationsamt Aufgaben Leistungen Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen schwerbehindert Anerkennung durch die Städte/Kreise Grad der Behinderung ab 50 Unabhängig vom Arbeitsleben gleichgestellt
Mehr10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Wie ist der Umsetzungsstand am deutschen Arbeitsmarkt?
DGB Abteilung Arbeitsmarktpolitik Nr. 8 / Dezember 2016 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Wie ist der Umsetzungsstand am deutschen Arbeitsmarkt? Am 13. Dezember 2006 haben die Vereinten Nationen
MehrNeuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit
Neuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt auf der
MehrBiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze
BiAP Betriebsintegrierte Arbeitsplätze Definition "betriebsintegrierter Arbeitsplatz" Betriebsintegrierte Beschäftigungsformen sind ausgelagerte befristete oder dauerhaft angelegte Arbeitsplätze, sowie
MehrSchreinerei Pfingstweid Ihr Dienstleister für Holzverarbeitung
Schreinerei Pfingstweid Ihr Dienstleister für Holzverarbeitung Unsere Schwerpunkte Spezielle Aufgaben benötigen außergewöhnliche Kenntnisse. Schreinerei Pfingstweid Ihr Spezialist in Sachen Holzverarbeitung...
MehrInklusion braucht Information und Beratung
Wiebke Rehr Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Hamburg Inklusion braucht Information und Beratung Chefsache Inklusion am 05.04.2016 Agenda Herausforderungen am Arbeitsmarkt Rechtliche Grundlagen
MehrGesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen
Gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen 6,6 Mio. anerkannte Schwerbehinderte sind keine gesellschaftliche Minderheit Behindert sind insgesamt ca. 10 Mio. Menschen Benachteiligungen sind Teil des
MehrBekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren
Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren Heranziehung beim Vollzug von Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe
MehrDas traditionelle System der beruflichen Rehabilitation. BAG UB, Jörg Schulz 1. Arbeit und Persönliches Budget. Projekt der BAG UB
Arbeit und Persönliches Budget Perspektive Arbeit im Kontext von Selbstbestimmung und Teilhabe. Was kann die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets dazu beitragen? BAG UB Schulterblatt 36 20357 Hamburg
MehrStand: Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger
1. Präambel Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger und die (BIH) eine Gemeinsame Empfehlung nach 38a Abs. 6 SGB IX Unterstützte Beschäftigung (Stand
MehrHauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.
Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste Fachtag Demenz mitten im Leben Forum B Hauptaufgabe des Integrationsamts: Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen
MehrHeidelberger Reha-Tage
Heidelberger Reha-Tage Birgit Kwasniok 17.09.2013 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung Behinderte Menschen in Deutschland und in Baden-Württemberg 9,6 Millionen Menschen leben in Deutschland mit
MehrMinisterium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung
171 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung 23. Ausgleichsabgabe muss wirkungsvoller eingesetzt werden Die Ausgleichsabgabe soll dazu dienen, schwerbehinderten Menschen die Teilhabe
MehrArbeitsplätze/Verzeichnis
Wie Werden I Arbeitsplätze/Verzeichnis I. a)... wird die Stelle des Arbeitgebers im Anzeigeverfahren behandelt? ± Die Stelle des Arbeitgebers ist kein Arbeitsplatz im Sinne des 73 SGB IX. Sie zählt deshalb
MehrTeilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen
MehrWBM Lernfeld: LF08 Personalwirtschaftliche Aufgaben Lernsituation: Personalbestand Seite 1/8
WBM Lernfeld: LF08 Personalwirtschaftliche Aufgaben Lernsituation: Personalbestand Seite 1/8 Lernsituation WBM-LF08 Personalbestand analysieren Unternehmensprofil Hinweis: Zur Bearbeitung der Lernsituation
MehrRichtlinie Initiative Inklusion Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Richtlinie Initiative Inklusion Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Präambel Der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen hat empfohlen,
MehrNovember Der Arbeitsmarkt in NRW für schwerbehinderte Menschen
November 2017 Der Arbeitsmarkt in NRW für schwerbehinderte Menschen Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen in NRW Inhalt Menschen mit Behinderung profitieren weniger vom Arbeitsmarkt... 3 Das Wichtigste
Mehr3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer
MehrArbeitsplätze/Verzeichnis
Werden I Arbeitsplätze/Verzeichnis I. a)... wird die Stelle des Arbeitgebers im Anzeigeverfahren behandelt? ± Die Stelle des Arbeitgebers ist kein Arbeitsplatz im Sinne des 73 SGB IX. Sie zählt deshalb
MehrSondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch Hamburg
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch Hamburg Bilanz des Sondervermögen
MehrFachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX
Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 75 SGB IX Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext
MehrARBEITGEBER INFO 10/2012
ARBEITGEBER INFO 10/2012 INFORMATIONEN ZU GESETZEN UND TARIFVERTRÄGEN ÄNDERUNG DES BUNDESELTERNGELD- UND ELTERNZEITGESETZES AUS DER RECHTSPRECHUNG ENTSCHÄDIGUNG WEGEN BENACHTEILIGUNG EINES SCHWERBEHINDERTEN
MehrIntegrationsvereinbarung des Caritasverbandes Offenbach/Main e.v.
des Caritasverbandes Offenbach/Main e.v. Präambel* Der Caritasverband Offenbach/Main e.v. sieht es als Dienstgeber als eine wesentliche Aufgabe, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben
MehrInklusion in der Arbeitswelt
LVR-Integrationsamt Inklusion in der Arbeitswelt Gerhard Zorn LVR-Integrationsamt Klaus-Peter Rohde, LVR-Integrationsamt Folie 1 Impuls 1 BESCHÄFTIGUNGSSITUATION SCHWERBEHINDERTER MENSCHEN Folie 2 Quelle:
MehrSchwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -
Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun? Was tun! Prävention nach dem SGB IX Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Wo steht`s? Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch: SGB IX Teil 2: Förderung der Ausbildung
MehrFür umfassende Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Positionen und Forderungen des SoVD
Für umfassende Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Positionen und Forderungen des SoVD Barrierefreier Broschüreninhalt: www.sovd.de/berufliche-teilhabe Liebe Leserin, lieber Leser, Adolf Bauer
MehrDie Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?
Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Sylvia Dünn Leiterin des Bereichs Rente im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar
MehrHerzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Integrationsamt Kündigungsschutz / Prävention Erhebung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Technischer
MehrGroße Anfrage. Vor diesen Hintergrund fragen wir den Senat:
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4681 21. Wahlperiode 28.06.16 Große Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann, Cansu Özdemir, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer,
MehrVereinheitlichung der öffentlich geförderten Beschäftigung für behinderte und nicht behinderte Menschen?
Inklusiver Arbeitsmarkt Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit Vereinheitlichung der öffentlich geförderten Beschäftigung für behinderte und nicht behinderte Menschen? Vorstellung des Gutachten für die
MehrJahresbericht
Jahresbericht 2007 2008 Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Jahresbericht 2007 2008 Hilfen für schwerbehinderte Menschen
Mehr