Infoveranstaltung Prüfungsrecht Immatrikulation im WS13/14 oder später Bachelor und Master

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1 Prüfungsrecht Immatrikulation im WS13/14 oder später Bachelor und Master Seite 1

2 Gliederung: 1. Vorstellung Referat Soziales 2. Studienorganisation Ordnungen Prüfungsanmeldung Urlaubssemester Freiwillige Leistungen 3. Prüfungsantritt 4. Unterstützung 5. Zusammenfassung Seite 2 Fristen Krankmeldungen Freiversuche Schieben Die zweite Wiederholungsprüfung Noteneinsicht Vorbeugung Blackout Psychosozialer Beratung Nachteilsausgleich Sonderstudienpläne

3 Hinweis I Diese Veranstaltung beinhaltet die Ordnungen(StO, PO) des Matrikels 2013 (auch Master) und später. Fragen zu älteren Prüfungsordnungen können im Anschluss an die Veranstaltung gestellt werden. Hinweis II Hier werden die Ordnungen nur direkt zitiert und alle mündlichen Umschreibungen sind Interpretationen. Es gilt immer der direkte (Gesetzes-)Text in der jeweiligen Ordnung. Seite 3

4 1. Das Referat Soziales des Studierendenrates: - soziale Betreuung: - zweite Wiederholungsprüfung - Exmatrikulation - Probleme mit Abschlussarbeiten - sonstige Studienprobleme - Studienfinanzierung -BAföG, Wohngeld, Kredite, Stipendien und Langzeitstudiengebühren - Studieren mit Kind - Wohnen im Studentenwerk Kontakt: ref-soziales@tu-ilmenau.de Oder wöchentliche Sitzungen: Mo, 16:45 Uhr StuRa-Büro (Keller Haus A, Raum 013) Die Präsentation ist auf der Website zu finden: stura.tu-ilmenau.de Seite 4

5 2. Studienorganisation Ordnungen Prüfungsanmeldung Urlaubssemester Freiwillige Leistungen Seite 5

6 Ordnungen: - Studienordnung(StO): - regelt den Studienverlauf - Studienplan(SP): - meist in der Studienordnung oder als Anlage 1 angehängt - Prüfungsordnung Allgemeine Bestimmungen (PO-AB): - regelt das Prüfungsrecht für alle Studierenden der TU Ilmenau - Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen (BPO-BB/MPO-BB): - studiengangspezifische Zusätze (z.b. Anzahl Freiversuche) - Modultafel(MT): - Übersicht aller Module entsprechend Studienplan - Modulhandbuch(MH): - darin sind Voraussetzungen, Ablauf und Prüfungsformen für jedes Modul beschrieben Studierende Quick Links - Einfach nach dem jeweiligen Anfangsbuchstaben suchen -Auswahl des Studiengangs und anschließend der zeitlich letzten Ordnung vor der eigenen Immatrikulation Seite 6 2. Studienorganisation

7 Prüfungsanmeldung: Im Modulhandbuch sind für manche Prüfungen fachspezifische Voraussetzungen wie z.b. Bestehen von Belegen oder Grundlagenfächern geregelt. und die Prüfungsform ist dort festgelegt Anmeldung am Thoska-Terminal/Karten-Lesegerät: -bei regulären Prüfungen im Studienplan - bei Studienleistungen/Scheinen Schriftliche Anmeldung im Prüfungsamt: - bei der Bachelorarbeit - bei Studienarbeiten (Projektseminar) - bei Zusatzleistungen - bei Freiversuchen - bei zweiten Wiederholungsprüfungen (Jede Prüfung wird beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs angemeldet, das Prüfungsamt verwaltet lediglich) Seite 7 2. Studienorganisation

8 2. Studienorganisation Prüfungsanmeldung: noch bis (nächste Woche Montag) - die Prüfungstermine sind jeweils dem Vorlesungsverzeichnis/ Klausurenliste zu entnehmen -es gibt einen normalen Prüfungszeitraum und einen Nachholzeitraum für die im Sommersemester stattfindenden Veranstaltungen [1] Anmeldung der Prüfung oder Scheinleistung (nicht des Moduls: BPO-AB 3) Am Thoska-Portal: Prüfungsorganisation Prüfungsan- und Abmeldung Seite 8

9 2. Studienorganisation Prüfungsabmeldung: PO-AB 14 Abs. 6: Der Studierende kann sich bis vier Tagevordem Prüfungstermin elektronisch oder beim Prüfungsamt abmelden, ohne dass ihm hierdurch Nachteile entstehen. 4 Tage(inklusive Wochenende) - mit Thoska-System/Kartenlesegerät oder im Prüfungsamt Prüfungsrecht Seite 9

10 2. Studienorganisation Urlaubssemester: - Anmeldung wäre bis zum für das WS 14/15 möglich gewesen - Einreichung beim ASC -rückwirkende Beurlaubung ist nach der Immatrikulationsordnung ausgeschlossen - Formulare und Informationen: Bedingungen: - maximal 2 Semester (regulär) - nur Prüfungen bis zum vorhergehenden Semester ablegbar - Antrittsfristen werden verschoben - Wiederholungsfristen bleiben erhalten [2] Seite 10

11 2. Studienorganisation Freiwillige Leistungen: - nicht im Studienplan enthaltene Fächer (z.b. aus dem konsekutiven Master) -jeder Studierende darf an jeder Lehrveranstaltung der TU Ilmenau teilnehmen sofern es organisatorisch möglich ist - Teilnahme an der Prüfung darf nicht verwehrt werden - werden als Studienleistungen/Scheine abgelegt - sind auf dem Hochschulzeugnis zu sehen Vorsicht: -"offenes Prüfungsverfahren" - Wahlpflichtfächer müssen absolviert werden, wenn sie einmal angetreten wurden. Seite 11

12 3. Prüfungsantritt Fristen Krankmeldungen Freiversuche Schieben Die zweite Wiederholungsprüfung Seite 12

13 3. Prüfungsantritt Erstantrittsfristen: PO-AB 19: Alle Modulprüfungen sollen zu den im Studienplan empfohlenen Fachsemester abgelegt werden. Werden sie nicht bis zum Ablauf des vierten, auf die Regelstudienzeit folgenden Semestersvollständig abgelegt, so gelten die dann noch nicht abgelegten Prüfungsleistungen, mit Ausnahme der Abschlussarbeit, als erstmals abgelegt und nicht bestanden, es sei denn, der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Regelstudienzeit + 4 Semester - Prüfungsabmeldung/Rücktritt bis 4 Tage vor der Prüfung - Versäumnis: 5,0 Seite 13

14 3. Prüfungsantritt Wiederholungsfristen: PO-AB 18 Abs. 1: Jede nicht bestandene Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden. PO-AB 18 Abs. 2: Die Wiederholung einer Prüfungsleistung ist innerhalb der folgenden zwei Semestervorzunehmen (Wiederholungsfrist). [ ] Werden Wiederholungsprüfungen nicht innerhalb der Wiederholungsfrist angetreten, gelten sie als abgelegt und nicht bestanden[...] es sei denn, der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. 2 Semester nach dem regulären Termin -Studienleistungen/Scheine können beliebig oft wiederholt werden -nur die Prüfung, nicht das Modul muss wiederholt werden (PO-AB 18 Abs. 3) ACHTUNG: Bei Krankmeldung MUSS die Prüfung im Folgesemester wiederholt werden Seite 14

15 3. Prüfungsantritt [3] Krankmeldung: PO-AB 18 Abs. 2: [ ] es sei denn, der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. [ ] - gilt für Fristen und Prüfungsanmeldungen - unverzügliche Meldung in schriftlicher Form an das Prüfungsamt - mit ärztlichem Attest - auf Verlangen des Prüfungsausschusses auch amtsärztliches Attest (PO-AB 21 Abs. 2) PO-AB 21 Abs. 1: [ ] Bei Rücktritt oder Versäumnis wegen Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. [ ] unverzüglich = am gleichen Tag! Seite 15

16 Krankmeldung: -zu Beginn jeder Prüfung sind die Prüfer verpflichtet zu fragen, ob sich alle Teilnehmenden gesundheitlich in der Lage dafür fühlen - Formulare werden prüfungsamtabhängig geregelt, z.b.: - wiederholte Krankmeldungen fallen auf Wie verhalte ich mich bei Krankheit/Prüfungsunfähigkeit während der Prüfung? - Prüfer ansprechen -evtl. um Glas Wasser bitten - die Arbeit abgeben -Krankmeldung und Attest beim Prüfungsamt einreichen (sonst gilt Prüfung als nicht bestanden) Hinweis: Auf Toilette gehen während der Prüfung darf nicht verboten werden. Seite Prüfungsantritt

17 3. Prüfungsantritt Schieben : -Begriff für das Verschieben einer Prüfung innerhalb der Fristen oder mit einer Krankmeldung Vorsicht: Schneeballeffekt : - ein einzelner Schneeball kann eine ganze Lawine auslösen - geschobene Prüfungen kommen im nächsten Semester zu den regulären hinzu - Aufstau von Prüfungen - führt häufig zur Studienverlängerung [4] Seite 17

18 3. Prüfungsantritt [5] Freiversuche: PO-AB 20 Abs. 1: Die PO-BB können regeln, dass eine erstmals nicht bestandeneprüfungsleistung als nicht unternommengilt, wenn sie erstmalig vor oder zu demin der Studienordnung (Anlage Studienplan) empfohlenen Fachsemester abgelegt worden ist. [ ] nicht bestandene Prüfungen werden nicht bewertet nur wenn Prüfung vor oder im regulären Semester angetreten wurde BPO-AB 20 Abs. 2: Bestandene Prüfungsleistungen können zur Notenverbesserungeinmal wiederholt werden, wenn sie erstmalig vor oder zu demin der Studienordnung (Anlage Studienplan) empfohlenen Fachsemester abgelegt worden sind. In diesem Fall zählt das bessere Ergebnis. [ ] Notenverbesserungsversuche Seite 18

19 3. Prüfungsantritt [5] Freiversuche: PO-AB 20 Abs. 1: [ ] Die Erklärung zur Inanspruchnahme eines Freiversuchs hat unwiderruflich, bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die erste Wiederholungsprüfung, schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt zu erfolgen. Anmeldung vor der ersten Wiederholungsprüfung Anzahl Freiversuche und Notenverbesserungsversuche in den PO-BB( 20 Abs. 1 und 2): z.b.: Freiv.: IN: 5, MA: 2, MB: 3, MW: 1 und WIW: 1 Notenvv.: IN: 2, MA: 2, MB: 2, MW: 4 und WIW: 4 Summe: AMK: 5 und EIT: 10 Seite 19

20 3. Prüfungsantritt Die zweite Wiederholungsprüfung (2. W.): PO-AB 18 Abs. 1: Jede nicht bestandene Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden. [ ] PO-AB 18 Abs. 1: [ ] Die zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung ist in Bachelorstudiengängen in sechs, in Masterstudiengängen in drei Fällen zulässig. Die PO-BBkönnen hierbei eine höhere Anzahlbis zu 40 vom Hundert der in dem Studiengang vorgesehenen Prüfungsleistungen bestimmen. 2. W. ist schon Härtefall, kein Regelfall (muss nicht erfolgen) Anmeldung schriftlich im Prüfungsamt bei Nichtbestehen Verlust des Prüfungsanspruchs Exmatrikulation Empfehlung des RefSoz: - Fragt uns vorher und macht auch eine Konsultation mit dem Prüfer vorher Seite 20

21 Noteneinsicht: PO-AB 17 Abs. 2: [ ] Das Bewertungsverfahren muss zwei Wochen nach Beginn des folgenden Semesters abgeschlossen sein." PO-AB 30 Abs. 1: "Nach Bekanntgabe der Note für eine Prüfungs-bzw. Studienleistung hat der Studierende in der Regel bis nach Ablauf von acht Wochen nach Beginn des folgenden VorlesungszeitraumesGelegenheit zur Einsicht in die korrigierten Arbeiten oder das Protokoll der mündlichen Prüfung." Einsicht in die Prüfungsakte(PO-AB 30 Abs. 2): - Es ist erlaubt, privat Fotos/Kopien des Inhaltes zu machen (Erwägung eines Verfahrens, Verwaltungsgericht Freiburg, Aktenzeichen 4 K 2096/09) -man kann sich bei Einsicht von einem Mitglied des Fachschaftsratesoder dem Referat Soziales begleiten lassen Seite Prüfungsantritt

22 4. Unterstützung Blackout-Vorbeugung Psychosoziale Beratung Nachteilsausgleich Sonderstudienpläne Prüfungsrecht Seite 22

23 4. Unterstützung Blackout-Vorbeugung: Falls Prüfungsangst ausbricht: -Wovor hast du Angst? - vor dem Prüfer, vor Enttäuschung (vor Eltern, Kommilitonen), vor Verlust, Im Vorfeld: - gute Vorbereitung, effiziente Lerntechniken, realistischer Zeitplan - genügend Essen, Trinken, Schlafen - mental vorher Prüfungssituation durchgehen - Eselsbrücken für kritische Stellen [6] Merken was zu tun ist im Ernstfall (nächste Seite) Seite 23

24 Blackout-Vorbeugung: Hilfe im Falle des Falles: Klausuren Dampf ablassen! - wenn möglich: Raum verlassen, bewegen, auch fluchen - unauffälliger: Zehen und Füβe unterm Tisch bewegen Beschäftigen und ablenken! - etwas essen, Aufgabe abschreiben, Blätter sortieren, Fenster öffnen - Denken wieder in Fluss bringen (z.b. Zählen, Primzahlen, Alphabet aufsagen) Hilfe im Falle des Falles: Mündliche Prüfung etwas trinken! Prüfer bitten, Frage zu wiederholen! um Bedenkzeit bitten! Prüfer sagen, dass man Blackout hat und Themenwechsel erbitten - mit Verweis auf späteres Aufgreifen der alten Frage Seite Unterstützung

25 Psychosoziale Beratung: - Aktuell gibt es nur eine Vertretungsregelung (Januar März 2015: Haus M, Zimmer 310 psb@stw-thueringen.de offene Sprechzeit: Di: Uhr Beratungsangebot: - Selbstwertprobleme -Kontaktschwierigkeiten, depressive Verstimmungen mit negativer Auswirkung auf die eigene Studienmotivation - Stresssymptome - Psychische Krisen - Anforderungen der Eltern oder Schwierigkeiten mit dem sozialen Umfeld - Prüfungs- und Zukunftsängste - Anregungen zu Lern- und Arbeitstechniken - Umgang mit Schreibblockaden - Suchtprobleme Es ist nichts Schlimmes sich beraten zu lassen! Seite Unterstützung

26 4. Unterstützung Nachteilsausgleich: PO-AB 10 Abs. 4: "Macht ein Studierender glaubhaft, dass er wegen einer länger andauernden oder ständigen Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form oder Zeit abzulegen, so wird ihm durch den zuständigen Prüfungsausschuss auf Antrag gestattet, die Prüfungsleistungen in einer die persönliche Beeinträchtigung berücksichtigenden Weise zu erbringen (Nachteilsausgleich). Der Nachteilsausgleich kann sich insbesondere auf Form und Dauer der Prüfungsleistung oder die Verwendung zulässiger Hilfsmittel erstrecken. Er ist mit geeigneten Nachweisen, im Regelfall mit fachärztlichem Attest, an den Prüfungsausschuss zu richten. [ ]" - Studieren mit Kind - Studieren mit chronischer Erkrankung/Behinderung Erstellung von Sonderstudienplänen möglich Seite 26

27 4. Unterstützung Ansprechpartner Nachteilsausgleich: Herr Dr. Fred Ross Tel.: Frau Irene Peter Tel.: Psychosoziale Beratung des Studentenwerks Kontakt siehe Folie 25 Seite 27

28 Doppel-/Teilzeit-/Fernstudium: Doppelstudium: Immatrikulationsordnung 11 Teilzeitstudium: -z.b. zeitgleicher Arbeitnehmertätigkeit, besonderen familiären Bedingungen oder gesundheitlichen Gründen Immatrikulationsordnung 12 Fernstudium: PO-AB 6 Abs. 2: Das Studium kann als Fernstudium durchgeführt werden, soweit die PO-BBdies zulassen und die jeweilige Studienordnungeinen Studienplan hierfür vorsieht. Näheres Prüfungsordnung regelt die Rahmenprüfungs-und Studienordnung für das Fernstudium der Universität. Ergebnis: Sonderstudienpläne Seite Unterstützung

29 5. Zusammenfassung - P-Anmeldung: bis P-Abmeldung: bis vier Tage vor der Prüfung -Urlaubssemester: Antrittsfristen verschoben, Wiederholungsfristen bleiben erhalten - Erstantrittsfrist: 4 Semester nach Regelstudienzeit - Wiederholungsfrist: 2 Semester nach Nichtbestehen - Freiversuche: vor der ersten Wiederholungsprüfung anmelden - Blackouts durch gute Vorbereitung vermeiden (Ernstfall-Aktionen merken) - Nachteilsausgleich und Sonderstudienpläne möglich - im Master Notenverbesserungsversuche und evtl. auch Freiversuche Seite 29

30 Scheut euch nicht das RefSozzu fragen! Kontakt: stura.tu-ilmenau.de Bereiche Soziales Oder wöchentliche Sitzungen: Mo, 16:45 Uhr StuRa-Büro (Keller Haus A, Raum 013) Seite 30

31 Zeit für Fragen! Präsentation von Razvan Krause. Quellen: Die aktuellen Ordnungen der TU Ilmenau. [1] Foto von: [2] Foto von: "anda (:" [CC-Lizenz] [3] Foto von: "William Brawley" [CC-Lizenz] [4] Foto von: "Alaskan Dude" [CC-Lizenz] [5] Foto von: "GoShows" [CC-Lizenz] [6] Foto von: "Lel4nd" [CC-Lizenz] Seite 31

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