LV-Marktreport. Infektionsklausel im BU-Markt. Infektionsklausel in der BU. Informationen für Vertriebspartner. Mai 2013 Seite 1 von 6

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1 Mai 2013 Seite 1 von 6 Die Infektionsklausel im Kurzüberblick Infektionsklausel in der BU Für Humanmediziner und Zahnärzte sowie Studenten der Humanmedizin mit vollständig bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und Studenten der Zahnmedizin mit vollständig bestandener zahnärztlicher Vorprüfung bietet die die Infektionsklausel als einer der wenigen Anbieter am Markt an. Dabei erreichen wir mit unseren Bedingungen: Anordnung oder eines anerkannten Hygienikers Leistung bei vollständigem und auch bei teilweisem (mindestens 50 % außer Stande ist, die Tätigkeit auszuüben) ein absolutes Alleinstellungsmerkmal am Markt! SoloBU Allgemeine Bedingungen für die SoloBU Stand 12/2012 BerufsunfähigkeitsPolice Infektionsschutzklausel Berufsunfähigkeitsrente Plus BV10, BV11 Tarifbestimmungen zu den Tarifen BV10 und BV11 Stand 01/2013 SBU Besondere Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (auch der Zulagenrente) der Berufsgruppen 1+ bis 3 und K, der Berufsgruppe 4 sowie der Heilberufe Stand 12/2012 B1 Premium Spezielle Klausel Stand 12/2012 Besondere Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Heilberufe Stand 12/2012 SBU 12 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 01/2013 (Tarifgruppe SBU 13) Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 01/2013 EGO Classic BV13 Besondere Bedingungen für die Leistung bei Berufsunfähigkeit bei Infektionsgefahr Stand 01/2013 Golden SBU Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterten Leistungen Stand 01/2013 SBU 2700C Zusätzliche Vereinbarung SBU Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 01/2013 Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Complete (BS05) Stand 01/ 2013

2 Mai 2013 Seite 2 von 6 Die Infektionsklausel im Detail SoloBU Allgemeine Bedingungen für die SoloBU Stand 12/2012 Bei Human- und Zahnmedizinern sowie Studenten der Humanmedizin mit vollständig bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und Studenten der Zahnmedizin mit vollständig bestandener zahnärztlicher Vorprüfung liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn und solange - eine behördliche Anordnung der versicherten Person wegen einer Infektionsgefahr die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise untersagt oder - bei Bestehen einer Infektionsgefährdung von Patienten über den eines anerkannten Hygienikers belegt wird, welche Tätigkeiten als Human- oder Zahnmediziner die versicherte Person noch und welche sie nicht mehr ausüben kann, und die versicherte Person dadurch zu mindestens 50 % außer Stande ist, ihre Tätigkeit als Human- oder Zahnmediziner bzw. als Student der Human- oder Zahnmedizin auszuüben, und die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Tätigkeitseinschränkung muss sich voraussichtlich über mindestens sechs Monate erstrecken. BerufsunfähigkeitsPolice Infektionsschutzklausel Berufsunfähigkeitsrente Plus Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn - die versicherte Person voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen infolge eines es, das von der zuständigen (Gesundheits-) Behörde ausschließlich aus medizinischen Gründen nach 31 Bundesinfektionsschutzgesetz ausgesprochen wurde und - das mindestens 50% der bisherigen Berufstätigkeit betrifft, außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und sie darüber hinaus auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. BV10, BV11 Tarifbestimmungen zu den Tarifen BV10 und BV11 Stand 01/2013 Bei Human- und Zahnmedizinern sowie bei Studenten der Human- und Zahnmedizin liegt vollständige Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn - eine oder - eine behördliche Anordnung dem Versicherten verbietet, wegen einer Infektionsgefahr Patienten zu behandeln (vollständiges ), und sich dieses vollständige auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt. Zum Nachweis des Vorliegens eines vollständigen s ist uns die Verfügung im Original oder amtlich beglaubigt vorzulegen. Liegt ein solches Verbot nicht vor, wird die Ansteckungsgefahr nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beurteilt. Im Zweifel würde dazu ein Gutachten eines renommierten Hygienikers eingeholt.

3 Mai 2013 Seite 3 von 6 SBU Besondere Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (auch der Zulagenrente) der Berufsgruppen 1+ bis 3 und K, der Berufsgruppe 4 sowie der Heilberufe Stand 12/2012 Es wird keine Infektionsklausel angeboten B1 Premium Spezielle Klausel Stand 12/2012 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt bei der BU-Vorsorge Premium auch dann vor, wenn - die versicherte Person zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer Infektion die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit wegen Krankheit, Krankheitsverdachts, Ansteckungsverdachts oder Ausscheidens durch Verfügung der zuständigen Behörde vollständig untersagt wird (z. B. nach 31 des deutschen Infektionsschutzgesetzes). Die Untersagung muss sich auf einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erstrecken. Besondere Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Heilberufe Stand 12/2012 Wenn nichts anderes vereinbart ist, liegt Berufsunfähigkeit im Sinne von 1 Absatz 1 auch dann vor, wenn - eine auf gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung beruhende Verfügung der versicherten Person verbietet, wegen einer Infektionsgefahr Patienten zu behandeln, (vollständiges ) und sich dieses vollständige auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt. Zum Nachweis des Vorliegens eines vollständigen es ist uns die Verfügung im Original oder amtlich beglaubigt vorzulegen. Liegt ein solches nicht vor, wird die Ansteckungsgefahr nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beurteilt. Im Zweifel wird dazu ein entsprechendes Gutachten eingeholt. SBU 12 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 01/2013 (Tarifgruppe SBU 13) Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn und solange - eine auf deutschen gesetzlichen Vorschriften beruhende vollziehbare Verfügung einer deutschen Behörde (Verwaltungsakt) es der versicherten Person verbietet, ihren Beruf auszuüben, weil aufgrund einer Infektion der versicherten Person mit Krankheitserregern die Gefahr einer Infektion von Dritten durch die versicherte Person bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit besteht (vollständiges ), und sich dieses vollständige auf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erstreckt.

4 Mai 2013 Seite 4 von 6 Profi Care Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 01/2013 Sofern eine Infektionsklausel eingeschlossen ist, liegt vollständige Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn - eine oder - behördliche Anordnung dem Versicherten verbietet, wegen einer Infektionsgefahr Patienten zu behandeln (vollständiges ). Das vollständige muss mindestens sechs Monate betragen. Zum Nachweis ist uns die Verfügung im Original oder amtlich beglaubigt einzureichen. Die Leistungsverpflichtung endet mit der Aufhebung des vollständigen s. Die Aufhebung ist uns unverzüglich anzuzeigen. Zusätzliche Information der : Der Einschluss der Infektionsklausel wird Versicherungsnehmern mit bestimmten Berufen in den Policen bestätigt. Medizinstudenten fallen unter diese Berufe. EGO Classic BV13 Besondere Bedingungen für die Leistung bei Berufsunfähigkeit bei Infektionsgefahr Stand 01/2013 Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn - eine auf gesetzlichen Vorschriften oder - behördlicher Anordnung beruhende Verfügung der versicherten Person verbietet, wegen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr ihre hauptberufliche Tätigkeit auszuüben (vollständiges ) und sich dieses vollständige auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt. Golden SBU Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterten Leistungen Stand 01/2013 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn - für die Tätigkeit, die zuletzt in gesunden Tagen zu mindestens 50 Prozent ausgeübt wurde, durch die zuständige Behörde wegen einer Infektion oder wegen einer Fremdgefährdung aufgrund einer Infektion ein vollständiges nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesprochen wird (Infektionsklausel). Das muss sich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstrecken. Die Berufsunfähigkeit fällt mit der Aufhebung des es weg. SBU 2700C Zusätzliche Vereinbarung Wenn eine auf gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen beruhende Verfügung es dem Arzt oder Zahnarzt verbietet, wegen Infektionsgefahr Patienten zu praktizieren (vollständiges ) und sich dieses vollständige auf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erstreckt.

5 Mai 2013 Seite 5 von 6 SBU Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 01/2013 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die - zuständige Behörde gegenüber der versicherten Person wegen einer Infektion oder wegen einer Fremdgefährdung aufgrund einer Infektion ein vollständiges nach dem Infektionsschutzgesetz ausspricht. Das muss sich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erstrecken. Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Complete (BS05) Stand 01/ 2013 Bei Humanmedizinern, die als zugelassener Arzt oder Zahnarzt praktizieren, liegt Berufsunfähigkeit auch vor, - wenn die versicherte Person aufgrund einer Infektion (z. B. HIV, Hepatitis C) mit einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausgesprochenem mindestens sechsmonatigen, vollständigen nach 31 des Bundesinfektionsschutzgesetztes belegt wurde und sie auch keine andere berufliche Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Übersicht wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Quellen sind Internetveröffentlichungen, Pressemitteilungen, Prospekte, Druckstücke wie z. B. AVB und vieles mehr. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen können wir nicht gewährleisten.

6 Mai 2013 Seite 6 von 6 Fazit: Die -BU ist Top und ihre Infektionsklausel einzigartig! Die Übersicht wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Quellen sind Internetveröffentlichungen, Pressemitteilungen, Prospekte, Druckstücke wie z. B. AVB und vieles mehr. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen können wir nicht gewährleisten.

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