Parkieren auf öffentlichem Grund

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1 Kanton Zürich Gemeinde Egg Parkplatzbewirtschaftung / Parkierungskonzept Parkieren auf öffentlichem Grund Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse Zürich skw.ch Tel. +41 (0) info@skw.ch

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Rechtliche Rahmenbedingungen 4 3. Bewirtschaftung von Parkplätzen Parkierungssysteme Weisse Parkfelder Blaue Zone Gelbe Parkfelder Markierungsvarianten und Signalisation 4. Nachtparkgebühr Bestandesaufnahme Anliegen und Ziele Konzept Basis Varianten 7.2 Konzeptverfeinerung 7.3 Neue Parkplätze 7.4 Spezialstandorte Hinweise zum Parkkartenreglement Auswirkungen Zuständigkeiten Kosten 24 2 Suter von Känel Wild AG

3 1. Einleitung Anlass Im Zentrum von Egg vis à vis des Gemeindehauses und an der Haltestelle der Forchbahn wird eine neue Zentrumsüberbauung erstellt. Es ist vorgesehen die bestehenden Parkplätze, welche auch als Park and Ride (P&R) in Zusammenhang mit der Forchbahn genutzt werden, neu in einer bewirtschafteten Tiefgarage anzuordnen. Dadurch besteht eine gewisse Gefahr, dass die Automobilisten auf Strassen und Parkplätze in den Quartieren ausweichen. Parkplatzbewirtschaftung Zielsetzung Mit einer Parkplatzbewirtschaftung kann die Gemeinde auf dem öffentlichen Grund Einfluss auf die parkierten Fahrzeuge nehmen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Parkieren ist nur zeitlich beschränkt erlaubt Parkieren ist nur für bestimmte Fahrzeugtypen (leichte oder schwere Motorfahrzeuge) erlaubt für das Parkieren wird eine Gebühr verlangt Eine weitere Möglichkeit, Einfluss auf parkierte Fahrzeuge zu nehmen, ist das Erheben einer Nachtparkgebühr. Dies ist jedoch keine Parkplatzbewirtschaftung im eigentlichen Sinn. Die Nachtparkgebühr ist eine Entschädigung für die Nutzung von öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch). Bei der Parkplatzbewirtschaftung von Egg geht es insbesondere darum das unerwünschte Langzeitparkieren (z.b. in Zusammenhang mit einer P&R Nutzung) in den Quartieren zu vermeiden. Es sollen weiterhin gut zugängliche Parkplätze für eine P&R Nutzung zur Verfügung stehen. Zudem sollen im Zentrum gut erreichbare Parkplätze für Kunden zur Verfügung stehen. Ebenso soll den Anwohnern in den Wohnquartieren die Möglichkeit erhalten werden, ihre Fahrzeuge im Strassenraum abzustellen. Insgesamt geht es darum die Parkierung zu ordnen und zu regeln. Konzeptvorlage Das nun vorliegende Konzept wurde durch die Gemeinde als zweckmässigste Lösung beurteilt, um die angestrebten Ziele zu erreichen und die genannten Probleme anzugehen. Das Konzept als Grundlage für eine Kreditvorlage an die Gemeindeversammlung legt das künftige Parkierungsregime fest und schätzt die Kosten für die Umsetzung ab. 3 Suter von Känel Wild AG

4 2. Rechtliche Rahmenbedingungen Anordnung PP hat grundsätzlich auf Privatgrund zu erfolgen Signalisation von Parkierungsflächen Grundsatz Parkieren im Strassenraum Die Erstellung von Parkplätzen, welche privat benützt werden können, ist an sich nicht Aufgabe der Gemeinde. In 242ff PBG ist die Erstellung von Parkplätzen geregelt, abhängig von der jeweiligen Nutzung der einzelnen Bauten. Für sämtliche Nutzungen sind die zu erstellenden Parkplätze klar definiert. Die Anordnung der Parkplätze hat in der Regel auf dem eigenen Grundstück zur erfolgen. Die Signalisation von Parkierungsflächen richtet sich nach Art. 49 SSV (Signalisationsverordnung). Danach können die Parkzeit und die Parkberechtigung beschränkt sowie die Parkordnung speziell mit Zusatztafeln geregelt werden. Es wird grundsätzlich zwischen gebührenpflichtigen und gebührenfreien Parkplätzen unterschieden. Die Markierung der Parkfelder muss durch die Kantonspolizei bewilligt werden und richtet sich nach Art. 79 Abs. 1 SSV. Signalisationen werden auf Antrag der Gemeinde durch die Kantonspolizei verfügt. Verfügungen sind öffentlich auszuschreiben. Nach Art. 37 SVG (Strassenverkehrsgesetz) dürfen Fahrzeuge überall abgestellt werden, solange die Verkehrssicherheit nicht negativ beeinflusst wird. Sobald jedoch Parkfelder markiert sind, ist es nicht gestattet, neben den Feldern zu parkieren. 4 Suter von Känel Wild AG

5 3. Bewirtschaftung von Parkplätzen Parkraumbewirtschaftung allgemein Mit einer Parkraumbewirtschaftung kann die Gemeinde auf dem öffentlichen Grund Einfluss auf die parkierten Fahrzeuge nehmen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Parkieren ist nur zeitlich beschränkt erlaubt Parkieren ist nur für bestimmte Fahrzeugtypen (leichte oder schwere Motorfahrzeuge) erlaubt für das Parkieren wird eine Gebühr verlangt Die Einführung der einzelnen Bewirtschaftungssysteme basiert auf der gesetzlichen Grundlage der Signalisationsverordnung (SSV). Gemäss Art. 79 Abs. 1 SSV können Parkfelder mit weissen, blauen oder gelben Linien markiert werden. Die Kapitel 3.1 bis 3.4 umschreiben die gebräuchlichen und rechtlich zulässigen Parkierungssysteme. Eine weitere Möglichkeit Einfluss auf parkierte Fahrzeuge zu nehmen ist das Erheben einer Nachtparkgebühr. Dies ist jedoch keine Parkraumbewirtschaftung im eigentlichen Sinne. Die Nachtparkgebühr ist eine Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Grundes (gesteigerter Gemeingebrauch). 3.1 Parkierungssysteme Markierung von öffentlichen Parkfeldern Im nun folgenden Teil werden die möglichen Parkierungssysteme aufgezeigt und jeweils die Vor- bzw. Nachteile aufgelistet. Die Einführung der einzelnen Bewirtschaftungssysteme basiert auf der gesetzlichen Grundlage der Signalisationsverordnung (SSV). Gemäss Art. 79 Abs. 1 SSV können öffentliche Parkfelder mit weissen oder blauen Linien markiert werden. 5 Suter von Känel Wild AG

6 3.2 Weisse Parkfelder Rechtsgrundlage Die weissen Parkfelder stehen der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung. Für weisse Parkfelder können folgende Differenzierungen vorgenommen werden (SSV Art. 48, Art. 79 Abs. 1): A) Parkieren ohne Einschränkungen (keine Bewirtschaftung) B) Parkieren mit Angabe der maximal gestatteten Parkzeit C) Parkieren gegen Gebühr (in der Regel mit Parkuhr) A) Parkieren ohne Einschränkungen Wenn keine weiteren Regelungen angegeben sind, kann das Fahrzeug innerhalb des markierten weissen Parkfeldes unentgeltlich und ohne zeitliche Begrenzung abgestellt werden. (keine Bewirtschaftung) Vorteile Kaum Kontrollaufwand Keine grossen Investitionen Erstellung ist grundsätzlich überall möglich Nachteile Zeitlich unbegrenztes Parkieren Keine Einnahmen Keinen Einfluss auf Nutzer B1) Parkieren mit Angabe der maximal gestatteten Parkzeit Mit einer Zusatztafel kann das Parkieren auf weiss markierten Parkfeldern zeitlich begrenzt werden. Das Parkieren ist ebenfalls unentgeltlich. max 24h Vorteile Maximale Parkdauer kann festgelegt werden Keine grossen Investitionen Erstellung ist grundsätzlich überall möglich Anwohnerbevorzugung möglich Nachteile Hoher Kontrollaufwand und teilweise schwierig zu handhabende Kontrolle Keine Einnahmen 6 Suter von Känel Wild AG

7 B2) Parkieren mit Parkscheibe Mo- Fr Uhr max 4h Weisse Parkfelder können mit dem Signal Parkieren mit Parkscheibe signalisiert werden. Diese Regelung wird als "Weisse Zone" bezeichnet. Mit Zusatztafel werden die Geltungsdauer sowie die maximale Parkzeit angegeben. Minimal muss die mögliche Parkzeit eine halbe Stunde betragen. Am Fahrzeug ist eine Parkscheibe anzubringen, welche die Ankunftszeit ausweist. Beim Parkieren muss die Parkscheibe auf den der Ankunftszeit nachfolgenden Strich eingestellt werden. Die Einstellung der Parkscheibe darf bis zur Wegfahrt nicht verstellt werden (SSV Art. 48 Abs. 2 lit. b und Abs. 4, Art. 79 Abs. 1). Vorteile Das Parkieren kann mittels Reglement geregelt werden. Keine grossen Investitionen Erstellung ist grundsätzlich überall möglich Anwohnerbevorzugung möglich Einnahmen durch den Verkauf von Parkkarten Nachteile Hoher Kontrollaufwand Im Strassenraum oft schwer verständlich Umfangreiche Signalisation (Zonensignalisation schwierig) C) Parkieren gegen Gebühr Das Signal Parkieren gegen Gebühr kennzeichnet Parkfelder, auf denen Motorwagen nur gegen Gebühr und gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen abgestellt werden dürfen. Vorteile Dauer der maximalen Parkierung kann festgelegt werden Erstellung ist grundsätzlich überall möglich Relativ hohe Erstinvestition, Einnahmen/Selbstfinanzierung Ausnahmebewilligungen für längere Parkdauer können erteilt werden Nachteile Hoher Kontrollaufwand Kann Suchverkehr generieren Im Strassenraum für grossräumige Anwendung oft ungeeignet 7 Suter von Känel Wild AG

8 Zentrale Parkuhr Die Gebührenerhebung kann mittels einer zentralen Parkuhr vorgenommen werden. Es besteht die Möglichkeit die Bezahlung aufgrund einer Parkfeldnummer vorzunehmen oder aber durch ein Ticket, welches hinter der Windschutzscheibe deponiert werden muss. Vorteile Niedrigere Investitions- und Unterhaltskosten im Vergleich mit Schrankensystemen Weniger Platzverbrauch, da keine separate Ein- / Ausfahrt benötigt wird Nachteile Hoher Kontrollaufwand Parkzeit muss im Voraus bezahlt werden, es wird nicht nach der effektiven Zeit der Parkdauer bemessen 3.3 Blaue Zone Rechtliche Grundlage A) Parkieren zeitlich eingeschränkt Bei einer Bewirtschaftung mit der Anordnung der Blauen Zone (Parkieren mit Parkscheibe ohne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung) dürfen Fahrzeuge werktags bei einer Ankunft zwischen 8.00 und Uhr während maximal 1.5 h (1 h plus Einstellen der Ankunftszeit auf den nachfolgenden Strich, über die Mittagszeit maximal 3 h) abgestellt werden. Die Bewirtschaftung beschränkt sich folglich auf die Zeit zwischen 8.00 und Uhr. Am Fahrzeug ist eine Parkscheibe anzubringen, welche die Ankunftszeit ausweist. Die Parkfelder werden mit blauer Farbe markiert (SSV Art. 48 Abs. 2 lit. a und Abs. 4, Art. 79 Abs. 1 und 2). Die Blaue Zone eignet sich in der Regel hauptsächlich in urbaneren Gebieten oder in Zentrumsgebieten wo ein reger Wechsel auf den Abstellflächen erwünscht ist. Die Fahrzeuge können unentgeltlich gemäss den zeitlichen Vorgaben der Blauen Zonen abgestellt werden. Falls die Parkzeitbeschränkung auch an Sonn- und Feiertagen gelten soll, wird dies auf Zusatztafeln angegeben. Vorteile Dauer der maximalen Parkierung ist festgelegt Keine grossen Investitionen Erstellung ist grundsätzlich überall möglich Nachteile Hoher Kontrollaufwand, in der Regel mehrmals pro Tag Keine Einnahmen Besuche über 1.5 h werden erschwert ( nicht besucherfreundlich ) 8 Suter von Känel Wild AG

9 B) Priorisierung von Benutzergruppen Mit Hilfe von Parkkarten können Ausnahmeregelungen getroffen werden. So können z.b. Anwohner eine Anwohnerparkkarte oder Geschäftstreibende und Auswärtige nach Massgabe des Parkkartenreglementes eine Parkkarte und Besucher eine Tagesparkkarte erwerben, die sie privilegiert, ihr Auto zeitlich unbeschränkt zu parkieren. Zu definieren ist, unter welchen Umständen eine entsprechende Parkkarte erhältlich ist (siehe Parkierungs- und Parkkartenreglement). Anwohnerparkkarte (AP) in der Stadt Zürich Vorteile Dauer der maximalen Parkierung ist festgelegt Keine grossen Investitionen Erstellung ist grundsätzlich überall möglich Einnahmen durch Verkauf von Parkkarten Ausschluss der Abgabe von Parkkarten für spezifizierte Fahrzeuge möglich Nachteile Hoher Kontrollaufwand, in der Regel mehrmals pro Tag 3.4 Gelbe Parkfelder Rechtliche Grundlage Gelb markierte Parkfelder stehen nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung. Dies können beispielsweise Kunden oder Nutzer im Verkehr mit öffentlichen Einrichtungen sein (SSV Art. 79 Abs. 1). Gelbe Parkfelder sind im Strassenraum nicht möglich (öffentlicher Grund), sie können nur auf Privatgrund vorgesehen werden. Parkieren nur im Verkehr mit der Apotheke gestattet Vorteile Zeitlich unbeschränktes Parkieren ist nur noch mit einer Bewilligung möglich Es können verschiedene Parkzeiten eingeführt werden Erstellung ist auf Privatgrund grundsätzlich überall möglich Nachteile Keine Einnahmen 9 Suter von Känel Wild AG

10 3.5 Markierungsvarianten und Signalisation Markierungsmöglichkeiten Für die Markierung von Parkfeldern im Strassenraum bestehen folgende Möglichkeiten: Markierung von Längsparkfeldern unterteilt Markierung von Längsparkfeldern nicht unterteilt Markierung von Zonenein- und -ausgängen Längsparkfelder unterteilt Unterteilte Parkfelder haben den Vorteil, dass eine klare Parkierungsordnung vorgegeben ist und dass die Felder z.b. mit Nummern zur Erhebung von Gebühren versehen werden können. Zu geringe Abstände und Parkschäden kommen kaum vor. Längsparkfelder nicht unterteilt Werden Parkfelder nicht unterteilt, können in der Regel mehr Fahrzeuge auf weniger Raum abgestellt werden als bei unterteilten Feldern. Als Zone Das Parkregime Blaue Zone kann ergänzend am Eingang durch einen weiss/blauen Balken quer über die Strasse markiert werden. Leider gibt es keine Möglichkeit die Autofahrer im Innern eines Quartiers an dieses Parkregime zu erinnern. Signalisationsmöglichkeiten Für die Signalisation bestehen folgende Möglichkeiten: Einzelne Signalisation am Parkfeld Zonensignalisation Die Zonensignalisation ist für Parkverbot, Parkieren mit Parkscheibe und Blaue Zone möglich. Sie gilt nur für den Strassenraum. Die Zonensignalisation Parkieren mit Parkscheibe mit einer erhöhten max. Parkdauer ("Weisse Zone") erfordert weisse Parkfelder. Sie unterscheidet sich dadurch von der Blauen Zone, ist aber schwierig erkennbar durch die Nutzer. 10 Suter von Känel Wild AG

11 4. Nachtparkgebühr Rechtsgrundlage Nutzen der Nachtparkgebühr Gestützt auf Art. 20 Abs. 2 der Verordnung über die Strassenverkehrsregeln kann die Gemeinde eine Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Nachtparkverordnung) erlassen. Privatstrassen können in diesem Zusammenhang nicht als öffentlichen Grund gelten. Mittels Nachtparkgebühr kann unterbunden werden, dass der öffentliche Grund nachts als Gratisparkplatz verwendet wird. Die so genannte "Laternengarage" wird damit gebührenpflichtig, wenn der öffentliche Grund häufiger genutzt wird. Das einmalige Parkieren über Nacht ist gebührenfrei. Vorteile Die übermässige Nutzung des öffentlichen Grundes wird kostenpflichtig Es ist weder eine Signalisation noch die Markierung von Parkfeldern nötig Erstellung ist grundsätzlich überall möglich, auch die Kombination mit Parkierungsregelungen (z.b. Blaue Zone oder Weisse Zone ) ist denkbar. Nachteile Auch hier ist ein gewisser, aber relativ geringer Kontrollaufwand vorhanden (min. 4 mal/monat) Die Gebühr kann nur für das nächtliche Parkieren erhoben werden und nur wenn das Parkieren einen gesteigerten Gemeingebrauch darstellt (d.h. einmaliges Nachtparkieren kann nicht gebührenpflichtig sein) Nachtdauer Definition gesteigerter Gemeingebrauch Kontrolle Die Nachtdauer kann in der Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren festgelegt werden. Ein gesteigerter Gemeingebrauch liegt vor, wenn ein Fahrzeug regelmässig nachts auf öffentlichem Grund abgestellt wird. Ab wann der gesteigerte Gemeingebrauch vorliegt, ist eine Ermessensfrage. In verschiedenen bestehenden Beispielen von Nachtparkverordnungen wird von ca. 3 mal pro Monat ausgegangen. Ein gesteigerter Gemeingebrauch kann nicht bereits ab einem einmaligen Antreffen des Fahrzeuges auf öffentlichem Grund angenommen werden (Besucher etc.). Die Kontrolle im Falle der Nachtparkgebühr erfolgt in der Regel über die Aufnahme der Kennzeichen der auf öffentlichem Grund abgestellten Fahrzeuge. Nach einer Startphase, bei welcher ein relativ hoher Aufwand zu erwarten ist, stellt sich normalerweise ein relativ geringer Kontrollaufwand ein. 11 Suter von Känel Wild AG

12 5. Bestandesaufnahme Erhebung durch die Gemeindepolizei Am 12. Mai 2015 erhielt die Gemeindepolizei Egg von der Sicherheitsvorsteherin den Auftrag sämtliche bestehenden Parkmöglichkeiten für Personenwagen in Form von Parkfeldern oder grösseren Plätzen auf dem Gemeindegebiet Hinteregg- Egg-Esslingen zu erheben. Strasse Blaue Zone Weiss (72 h) Platz ohne Felder (72 h) Max. 12 h Bemerkung 1 Dorfplatz Aussen Dorfplatz Tiefgarage Ellenwisstrasse Felseneggstrasse Platz Felsenegg-Büelstrasse Forchstrasse altes EKZ-Geb Forchstrasse Abfallsammelstelle Hinteregg Glärnischstrasse Längistrasse Leestrasse Mönchaltorferstrasse Neue Meilenerstrasse 25 Kanton ZH Pfannenstielstrasse Püntstrasse Bachtelweg Sportplatz Kirchwies Sport, Schule, 50 Friedhof Vogelsangstrasse Vollikerstrasse Waldstrasse Zelgmatt Total Total Parkplätze der Schulen Egg Daneben bestehen bei den Schulen Parkplätze, welche weitgehend für die Nutzung in Zusammenhang mit der Schule reserviert sind. 12 Suter von Känel Wild AG

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15 6. Anliegen und Ziele Problempunkte Aufgrund der Überbauung im Ortskern sind Parkplätze verloren gegangen. Damit wurde der Parkdruck etwas erhöht. Ausserdem werden neue Parkplätze z.b. in den Tiefgaragen im Zentrum bereits heute und auch künftig bewirtschaftet, so dass je länger je mehr auf die angrenzenden Quartiere ausgewichen wird. Dies ist unerwünscht und führt darüber hinaus zum Problem, dass die Anwohner, welche nicht über genügend Parkplätze auf Privatgrund verfügen keinen Platz mehr finden. Generelle Ziele Insgesamt geht es darum die Parkierung zu ordnen und zu regeln. Die Parkierungsregelung soll: - für die Benutzer verständlich und klar sein - einfach im Vollzug sein Es sollen gut zugängliche Parkplätze für eine P&R Nutzung zur Verfügung stehen. Im Zentrum sollen gut erreichbare Parkplätze für Kunden zur Verfügung stehen. Ziele für die Wohnquartiere Unerwünschte Fremd- und Langzeitparkierer (z.b. in Zusammenhang mit einer P&R Nutzung) in den Quartieren sind zu vermeiden. Anwohnern sollen in den Wohnquartieren die Möglichkeit erhalten ihre Fahrzeuge im Strassenraum zeitlich unbegrenzt abzustellen (-> Anwohnerbevorzugung). Besucher von Anwohnern sollen wenig eingeschränkt werden. Es soll eine gewisse Gleichbehandlung bestehen zwischen Personen, welche einen Parkplatz erstellen oder mieten und solchen die den öffentlichen Grund nutzen. Das Langzeitparkieren auf dem öffentlichen Grundsoll daher in der Regel gebührenpflichtig sein. 15 Suter von Känel Wild AG

16 7. Konzept 7.1 Basis Varianten Konzeptvarianten der Gemeindepolizei Die vorgeschlagenen drei Varianten welche durch die Gemeindepolizei vorgeschlagen wurden, sehen vor, dass sämtliche Gratisparkplätze welche den Langzeitparkern oder "Fremdparkern" (Pendlern oder Angestellten von Firmen etc.) als Ausweichmöglichkeit gegenüber kostenpflichtigen Parkfeldern genutzt werden könnten, zeitlich beschränkt würden. Die drei Varianten sahen eine Bewirtschaftung mit Blauer Zone, Weisser Zone oder Parkuhren vor. Variante 1: zwei definierte Zentrumszonen "Blaue Zone" mit ca. 400m Radius ab den Haltestellen Esslingen und Egg Variante 2: 200m Band entlang der Forchbahn "Blaue Zone" Variante 3: Bewirtschaftung mit Parkuhren Die drei Varianten der Gemeindepolizei wurden diskutiert und in der Folge weiterentwickelt. Kombination "zentrumsnahme Bereiche" Die Kombinationsvariante, welche im April 2016 im Gemeinderat beraten und im Herbst 2016 der Bevölkerung vorgestellt wurde sah eine Kombination der Varianten 1 und 2 vor: Die Blaue Zone wurde im Grundsatz im Zentrum von Esslingen und Egg im Bereich rund 300m ab den beiden Haltestellen Egg und Esslingen vorgesehen. Es wird eine Distanz von 300m angenommen, da diese der Ausdehnung der Güteklasse des öffentlichen Verkehrs entspricht. Ausserdem wurde zwischen den Haltestellen Langwies und Hinteregg ein rund 200m Band entlang der Bahn vorgesehen und zudem im Bereich des Migros und der Betriebe an der Strasse Im Hanselmaa wurde ebenfalls ein 200m Radius eingeplant. Hier kann es aufgrund der Nutzung ebenfalls zu vielen Fremdparkieren kommen. 16 Suter von Känel Wild AG

17 Kombination aus "Blauer Zone" und "Weisser Zone" mit Anwohnerbevorzugung Ausdehnung der Zonen 7.2 Konzeptverfeinerung Das Konzept sieht vor, die zentrumsnahen Bereiche im Umfeld des Bahnhofs Egg und Betrieben mit Publikumsverkehr bei welchen schnellere Wechsel erwünscht sind weiterhin mit "Blauer Zone" zu bewirtschaften. Damit wird dem Anliegen Rechnung getragen, dass Kunden für ihre kurzen Erledigungen im Zentrum einen Parkplatz finden. Für die Park and Ride Nutzung stehen die zentralen Tiefgaragen zur Verfügung. Ausserhalb der zentrumsnahen Bereiche, in den Wohnquartieren besteht weniger ein Bedürfnis nach schnellen Wechseln der abgestellten Fahrzeuge, hier ist es erwünscht, dass der Besuch auch einige Stunden bleiben kann. Trotzdem muss vermieden werden, dass Fremdparkierer (z.b. Pendler) in diese Gebiete ausweichen. Die Bewirtschaftung mit blauer Zone erscheint hier zu einschränkend, da sie lediglich eine Parkdauer von maximal 1h 29 min erlaubt. Es wird daher eine Bewirtschaftung mit "Weisser Zone" (Parkieren mit Parkscheibe) und einer maximalen Parkdauer von 4h und Anwohnerbevorzugung vorgesehen. Besucher können so weiterhin bis zu 4h bleiben, ohne eine Parkkarte lösen zu müssen. Anwohner können bei Bedarf gegen Gebühr eine Parkkarte lösen und unbeschränkt parkieren. Im Sinne der Gleichbehandlung und der Verkehrssicherheit (parkieren an geeigneten Stellen) werden an Strassen an welchen parkiert werden kann, neue Parkfelder markiert. An einzelnen Sackgassen ist das Markieren von Parkfeldern nicht zweckmässig, es ist jedoch trotzdem zulässig im Strassenraum zu parkieren. Hier wird eine Zonensignalisation weisse Zone (Parkieren mit Parkscheibe, max. 4h mit Parkkarte Egg unbeschränkt) ohne Parkfelder vorgesehen. Blaue Zone: Mit blauer Zone sollen vorläufig lediglich diejenigen Gebiete bewirtschaftet werden, bei welchen bereits heute blaue Zone besteht. Da hier ein schneller Wechsel erwünscht ist, wird keine Anwohnerbevorzugung vorgesehen. Weisse Zone: Alle Wohngebiete werden mit weisser Zone (Parkieren mit Parkscheibe, max. 4h, Anwohnerbevorzugung) bewirtschaftet. Die Anwohner, welche nicht genügend eigene Parkplätze haben, können eine Parkkarte kaufen und ihr Fahrzeug unbeschränkt abstellen. Besucher können bis zu 4h kostenlos parkieren. 17 Suter von Känel Wild AG

18 Geltungsbereiche Egg Esslingen 18 Suter von Känel Wild AG

19 7.3 Neue Parkplätze Strassen mit neu vorgesehenen Parkplätzen An folgenden Strassen werden neue oder zusätzliche Parkplätze markiert und mit weisser Zone (Parkieren mit Parkscheibe, max. 4h, mit Parkkarte Egg unbeschränkt) bewirtschaftet. Stifelwies Bächelacherstrasse Leeacherstrasse Im Leeacher Güetlistrasse Büelstrasse Püntstrasse Bützistrasse Gartenstrasse Pfannenstielstrasse Fischerstrasse Freienstrasse Pappelweg Weiherstrasse Weiherweg Rebenweg Brunnenwiese Zelgmatt (Anpassung) Rainstrasse Eichackerstrasse (bestehende Ecken) Im Salzacher Seewiesenstrasse Langackerstrasse Alte Zürcherstrasse Güterstalstrasse Im Gütestal Ellenwiesstrasse (Anpassung und neue) Hauswiese Im grünen Hof Säntisstrasse An den abgestellten Fahrzeugen ist die Parkscheibe oder die Parkkarte Egg anzubringen. Zonensignalisation bei Sackgassen Ein einzelnen Sackgassen (z.b. Tannweidstrasse) wird lediglich eine Zonensignalisation weisse Zone (Parkieren mit Parkscheibe, max. 4h, mit Parkkarte Egg unbeschränkt) angebracht. Hier werden keine Parkfelder markiert. Dennoch ist an den im Strassenraum abgestellten Fahrzeugen die Parkscheibe oder die Parkkarte Egg anzubringen. 19 Suter von Känel Wild AG

20 Parkplätze der Schule Egg Sportplatz Kirchwies und neuer Parkplatz Sportplatz 7.4 Spezialstandorte Im Bereich der Schulen bestehen verschiedene Parkplätze. Im Konzept vom wurden diese ebenfalls einbezogen. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung hat sich jedoch gezeigt, dass die Parkierung im Bereich der Schule auch in Zusammenhang mit der Schulraumplanung behandelt wird. Es sind teilweise Anpassungen an den Schulanlagen vorgesehen, welche auch die Parkplätze betreffen (z.b. Schulanlage Bützi). Die Gemeinde Egg ist erst seit kurzem eine Einheitsgemeinde, so dass die Regelung des Eigentums (Finanz- und Verwaltungsvermögen) der Schulanlagen im Rahmen der Organisation der Einheitsgemeinde geklärt werden muss. Die Regelung der Nutzung der Parkplätze der Schulen Egg muss in diesem Zusammenhang auch in Bezug auf die Nutzung der Parkplätze der Verwaltung betrachtet und bedarfsgerecht abgestimmt werden. Für das vorliegende Parkierungskonzept sind vor allem die Parkplätze im Strassenraum von Bedeutung. Die Organisation der Parkplätze der Schulen Egg, wird daher nicht in das vorliegende Konzept einbezogen. Das Parkieren im Bereich des Parkplatzes Kirchwies und beim neuen Parkplatz der Sportanlage ist nur in Zusammenhang mit der Schul- und Sportanlage sowie mit dem Friedhof gestattet. Um zu verhindern, dass sich nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung ein Missstand ergibt (z.b. dauernde Belegung der Parkplätze durch Fremdparkierer oder Anwohner) wird die Regelung Parkieren mit Parkscheibe max. 4h auf den Parkplatz der Sportanlage ausgedehnt. Mit dieser Regelung besteht eine Kontrollmöglichkeit (Parkscheibe) und aufgrund der zulässigen 4h kann nach wie vor eine Besprechung in der Schule oder ein Training/ Sportkurs besucht oder Friedhofbesuch gemacht werden. An Samstagen und Sonntag soll keine Parkzeitbeschränkung bestehen. 20 Suter von Känel Wild AG

21 8. Hinweise zum Parkkartenreglement Zweck (Anwohnerbevorzugung) Parkieren ohne zeitliche Einschränkung Berechtigte Betriebe Geltungsbereich Gültigkeitsdauer Gebühr Bezug In diesem Reglement wird die Berechtigung zum unbeschränkten Parkieren mit Parkkarte Egg geregelt. Der Erlass stützt sich auf Art. 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes. Wer eine Parkkarte besitzt, kann grundsätzlich unbeschränkt auf einem entsprechend signalisierten Parkfeld parkieren. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes freies Parkfeld auf dem öffentlichen Grund. Alle Personen, die in der Gemeinde Egg wohnen (angemeldet sind) sowie Geschäftsbetriebe können für jeden auf ihren Namen immatrikulierten leichten Motorwagen und für gleichgestellte Fahrzeuge (Twike, Quads) eine Parkkarte erwerben. Die Parkkarten sind nicht übertragbar. Auf der Parkkarte wird die Kontrollschildnummer bezeichnet. Die Beschäftigten mit Arbeitsplatz in Egg können unabhängig vom Wohnort eine Parkkarte kaufen. Jedermann (z.b. Besucher und Handwerker) können Tageskarten beziehen. Dazu ist ein Internetangebot vorgesehen. Um ortsansässige Betrieben mit vielen Fahrzeugen (z.b. Installateure udgl.) nicht übermässig zu belasten, wird Betrieben für den jeweils geltenden Jahrestarif (z.b. Fr ) ein Set von bis zu drei Karten abgegeben. Dies bedeutet, benötigt ein kleiner Betrieb mit nur 1 Karte (z.b. Coiffeur) beträgt der Preis Fr benötigt ein Betrieb 2-3 Karten beträgt der Preis ebenfalls benötigt der Betrieb 4-6 Karten beträgt der Preis 2x Der Geltungsbereich der Parkkarten ist in auf einem Übersichtsplan dargestellt, welcher integrierender Bestandteil des Parkkartenreglementes ist. Es werden Tages-, Monats- und Jahres-Karten ausgestellt. Die Höhe der Gebühr, die Berechtigten sowie der Vollzug sind in im Parkkartenreglement umschrieben. Das Reglement wird der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Parkkarten können bei der Gemeinde bezogen werden. Die Tagesparkkarten können zudem im Internet bezogen werden. 21 Suter von Känel Wild AG

22 9. Auswirkungen Abnahme Parkdruck auf Gemeindestrassen Sicherheit Auswirkungen auf Nutzer Verwaltungs- und Kontrollaufwand Durch die Bewirtschaftung der Parkplätze auf den Gemeindestrassen wird der Parkdruck auf den Gemeindestrassen tendenziell abnehmen, da vermehrt wieder private Parkplätze genutzt werden und da Fremdparkierer (Pendler) weitgehend ausgeschlossen werden können. Damit entsteht für die Anwohner eine Verbesserung, da vermehrt wieder Parkplätze gefunden werden können. Durch die Markierung neuer Parkfelder kann sichergestellt werden, dass die Fahrzeuge an möglichst geeigneten Stellen abgestellt werden. Damit kann an verschiedenen Strassen die Sicherheit von Ausfahrten (Sichtweiten) und Querungsstellen verbessert werden. Für Anwohner, welche genügend eigene Parkplätze haben, hat das Konzept keine direkten Auswirkungen. Die Parkkartenberechtigten (Anwohner, Beschäftigte etc.) können nach dem Erwerb der Parkkarte innerhalb des Geltungsbereichs weitgehend uneingeschränkt parkieren. Für Besucher von ausserhalb stellt die Bewirtschaftung eine Einschränkung dar, da z.b. ein längerer Aufenthalt immer mit dem Aufwand des Kaufs einer Tagesparkkarte verbunden ist. Da die maximale Parkdauer ohne Tagesparkkarte 4h beträgt, sind die Einschränkungen für Besucher allerdings moderat. Anwohner können zudem für ihre Besucher einen Vorrat an Tagesparkkarten erwerben, welche sie dann zu Hause auf den benötigten Tag ausstellen können. Für die Verwaltung entsteht ein gewisser Aufwand (Ausstellen der Parkkarten, Kontrolle Wohnsitz, Kontrolle bei Wegzug etc.). Damit die Bewirtschaftung funktioniert müssen zudem unregelmässige Kontrollen stattfinden. 22 Suter von Känel Wild AG

23 10. Zuständigkeiten Mitwirkung Das Konzept mit Datum vom wurde am der Bevölkerung vorgestellt. Danach gingen verschiedene Stellungnahmen ein, welche am 11. November 2016 teilweise vor Ort mit der KAPO und am 21. November 2016 in der Arbeitsgruppe beraten wurden. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Ausdehnung der blauen Zone erheblich verkleinert, um den Anliegen nach einer bewohner- und besucherfreundlicheren Regelung gerecht zu werden. Gemeindeversammlung Kantonspolizei Gemeinde Die Gemeindeversammlung hat dem Parkierungs- und Parkkartenreglements am xxxxx zugestimmt. Gleichzeitig sollte die PVO betreffend 72h Regelung angepasst werden. Das Parkierungs- und Parkplatzbewirtschaftungskonzept wurde mit der Kantonspolizei Zürich besprochen. Am 11. November 2016 fand eine Begehung der Gemeinde statt, an welcher sämtliche öffentliche Strassen besichtigt wurden. Die Möglichkeiten und die Lage neuer Parkplätze wurden vor Ort besprochen. Sämtliche Signalisationen und Markierungen müssen durch die Kantonspolizei verfügt respektive bewilligt werden. Die Gemeinde hat einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Gemeinde ist auch für die Umsetzung und den Vollzug (Kontrolle) der Parkierungsregelungen zuständig. 23 Suter von Känel Wild AG

24 11. Kosten Detailkonzept Grobkostenschätzung Die genaue Lage der Signalisationsstandorte wird in Zusammenarbeit mit der KAPO unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse festgelegt, sobald die Gemeindeversammlung dem vorliegenden Parkkartenreglement und dem Rahmenkredit für die Umsetzung zugestimmt hat. In diesem Zusammenhang können sich gewisse Veränderungen ergeben. Die Kosten werden anhand von andernorts realisierten Massnahmen geschätzt (Kostenschätzung ±25%) Folgekosten Aufgrund der Parkplatzbewirtschaftung fallen jährlich wiederkehrende Kosten (Kontrollen, Verwaltungsaufwand, Unterhalt) an. Diese sind abhängig von der Häufigkeit und dem Zeitpunkt von Kontrollen sowie von der Anzahl verkaufter Parkkarten. 24 Suter von Känel Wild AG

25 Anhang 1 Bestandesaufnahme im Detail Anhang Suter von Känel Wild AG

26 1 Dorfplatz Aussen 23 PP Bestand: Blaue Zone Konzept: Blaue Zone (keine Anwohnerbevorzugung) Situation Foto Massnahmen keine Anhang Suter von Känel Wild AG

27 2 Dorfplatz Tiefgarage 20 PP Bestand: Blaue Zone Konzept: Blaue Zone (keine Anwohnerbevorzugung) Situation Foto Massnahmen keine Anhang Suter von Känel Wild AG

28 3 Ellenwiesstrasse 20 PP Bestand: weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max. 4h, Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen 4 neue Parkplätze, Demarkierung 2 Parkplätze Signalisation 2x Zone Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Anhang Suter von Känel Wild AG

29 4 Felseneggstrasse 7 PP Bestand: weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max. 4h, Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 2x Zone Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Anhang Suter von Känel Wild AG

30 5 Platz Felsenegg-/ Büelstrasse 4 PP Bestand: weiss (unmarkiert) 72h Konzept: Weisse Zone, max. 4h, Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 1x Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Markierung ev. 3 PP weiss Anhang Suter von Känel Wild AG

31 6 Forchstrasse altes EKZ-Geb 5 PP Bestand: Blaue Zone Konzept: Blaue Zone (keine Anwohnerbevorzugung) Situation Foto Massnahmen keine Anhang Suter von Känel Wild AG

32 7 Forchstrasse PP Bestand: Blaue Zone Konzept: Blaue Zone (keine Anwohnerbevorzugung) Situation Foto Massnahmen keine Anhang Suter von Känel Wild AG

33 8 Abfallsammelstelle Hinteregg 7 PP Bestand: max. 12h, Weiss (ohne Feldmarkierung) Konzept: Weisse Zone max. 4h (keine Anwohnerbevorzugung) Situation Foto Massnahmen Signalisation 1x Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext, Markierung 7 PP weiss Anhang Suter von Känel Wild AG

34 9 Glärnischstrasse 9 PP Bestand: weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max. 4h, Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 3x Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Anhang Suter von Känel Wild AG

35 10 Längistrasse 9 PP Bestand: weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max. 4h, Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 2x Zone Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Anhang Suter von Känel Wild AG

36 11 Leestrasse 6 PP Bestand: weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max 4h Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 2x Zone Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Anhang Suter von Känel Wild AG

37 12 Mönchaltorferstrasse Mönchaltorferstrasse 20 PP Bestand: Blaue Zone Konzept: Blaue Zone 5 PP Bestand: Weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max. 4h, Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 1x Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Bemerkung: Parkplätze Höhe Migros werden entfernt Anhang Suter von Känel Wild AG

38 13 Neue Meilenerstrasse (Kantonsstrasse) 25 PP Bestand: Weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max. 4h, Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 8x Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Anhang Suter von Känel Wild AG

39 14 Pfannenstielstrasse 6 PP Bestand: Weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max 4h Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 3x Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Anhang Suter von Känel Wild AG

40 15 Püntstrasse 10 PP Bestand: Weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max. 4h, Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 1x Zone Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext, Markierung 4PP weiss Anhang Suter von Känel Wild AG

41 16 Bachtelweg 19 PP Bestand: Weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max. 4h, Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 3x Zone Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Anhang Suter von Känel Wild AG

42 17 Spezialstandort Sportplatz Kirchwies 50 PP Bestand: Im Verkehr mit Schulund Sportanlage und Friedhof Weisse Zone, max 4h ohne Anwohnerbevorzugung, Samstag und Sonntag frei Situation Foto Massnahmen Signalisation 2x Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Anhang Suter von Känel Wild AG

43 18 Vogelsangstrasse 8 PP Bestand: Weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max 4h Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 4x Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Anhang Suter von Känel Wild AG

44 19 Vollikerstrasse 10 PP Bestand: Weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max. 4h, Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 4x Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Anhang Suter von Känel Wild AG

45 20 Waldstrasse 6 PP Bestand: Weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max 4h Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 1x Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext Anhang Suter von Känel Wild AG

46 21 Zelgmatt 27 PP Bestand: Weiss 72h Konzept: Weisse Zone, max. 4h, Anwohnerbevorzugung Situation Foto Massnahmen Signalisation 2x Zone Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztext, Anpassung Markierung Anhang Suter von Känel Wild AG

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