Rechtswissenschaftliche Fakultät Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2

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1 Rechtswissenschaftliche Fakultät Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 Anmeldung für Modulabschlussprüfungen im Wintersemester 2014/15 (März 2015) Abschlussseminare im Bachelor of Laws im Sommersemester 2015 Masterarbeiten im Sommersemester 2015 Anmeldefrist:

2 Sehr geehrte Studentinnen und Studenten, Sie halten das Heft Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in den Händen. Dieses Heft benötigen Sie zum einen, wenn Sie an Prüfungen in rechtswissenschaftlichen Fächern im März 2015 teilnehmen wollen und zum anderen, wenn Sie beabsichtigen im Sommersemester 2015 Ihre Bachelor- oder Masterprüfung abzulegen. Die Informationen zu den Klausuren in den wirtschaftswissenschaftlichen Fächern entnehmen Sie bitte dem Heft Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Wir empfehlen Ihnen, das Heft sorgfältig zu lesen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Prüfungen. Prüfungsamt Rechtswissenschaften Impressum: Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 Wintersemester 2014/15 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen Verantwortlich für den Inhalt: Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Cover-Foto: Martin von Hadel 1

3 Inhaltsverzeichnis Modulabschlussprüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im März Wahl des Klausurortes Studierende mit Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland Nachteilsausgleich für behinderte oder chronisch kranke Studierende Inhaftierte Studierende 9 2. Hinweise für den Klausurtag / Verhalten während der Klausuren Verfahren bei Nichtantritt von Prüfungen Prüfungsergebnisse / Einsichtnahme / Besprechung / Wiederholungsmöglichkeit Vorbereitung auf Klausuren Informationen aus der Fachschaft Modulabschlussprüfungen im Studiengang Bachelor of Laws Modulabschlussprüfungen im Studiengang Master of Laws Klausuren im Zusatzstudium Wirtschafts- und Arbeitsrecht Klausuren im Grundstudium Klausuren im Vertiefungsstudium Regelungen in der Bachelor-Prüfung Informatik: hier Integriertes Nebenfach Letzte Klausurteilnahme im WS 2015/ Akademiestudium Spezifische Informationen Adressen der angebotenen Klausurorte Informationen zur Zulassung zum Abschlussseminar / Bachelorarbeit im Sommersemester Zulassungsvoraussetzungen Verteilungsverfahren Anmeldung Ablauf der Seminare und der Bachelorarbeit Seminarangebot im Sommersemester Seminare für das Sommersemester Masterarbeit im Studiengang Master of Laws im Sommersemester Zulassungsvoraussetzungen Die Anmeldung über WebRegIS Bearbeitungshinweise Rücktritt Informationen zum Auswahlverfahren Bestehen der Masterprüfung, Masterurkunde, Abschlusszeugnis 77 2

4 Modulabschlussprüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im März 2015 In der Prüfungsphase des Wintersemesters 2014/15, mithin im März 2015, bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät folgende Modulabschlussprüfungen an: Modulabschlussprüfungen im Studiengang Bachelor of Laws (zweistündig) Modulabschlussprüfungen im Studiengang Master of Laws (zwei- und vierstündig) Zwischenprüfungsklausuren im Zusatzstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht (zweistündig) Abschlussklausuren im Zusatzstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht (vierstündig) Bachelor-Prüfung Informatik: hier Integriertes Nebenfach (zweistündig) Letzte Klausurteilnahme im WS 2015/16 I. Anmeldung zu den Prüfungen Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung zu den Prüfungen spätestens bis zum 30. Januar 2015 im Prüfungsamt eingegangen sein muss. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr angenommen werden. Eine Teilnahme an den Prüfungen ohne Anmeldung ist nicht zulässig! Sie können sich online unter folgender Internetadresse zu den Prüfungen anmelden: Sie benötigen eine Zugangsberechtigung (Account) des Universitätsrechenzentrums der FernUniversität in Hagen. Bitte beachten Sie die dortigen Erläuterungen bezüglich der Zugangswege und der Zugangsregelungen. Die erfolgte Klausuranmeldung können Sie im Prüfungsportal einsehen: Nach erfolgter Online-Prüfungsanmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail und Sie können sich im Prüfungsportal eine Vormerkbestätigung ausdrucken. Bitte nehmen Sie diese Möglichkeit wahr und bringen Sie die Vormerkbestätigung mit zur Prüfung. Sollten Sie keine über die erfolgreiche Anmeldung erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an das Prüfungsamt Rechtswissenschaft, Tel /

5 Prüfungsteilnahme bei noch nicht zurückerhaltenen Einsendeaufgaben: Sollten Sie den für die Prüfungsteilnahme erforderlichen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Kursen nicht führen können, weil die von Ihnen bereits absolvierten Einsendeaufgaben/Hausarbeiten noch nicht an Sie korrigiert zurückgesandt wurden, können Sie sich unter Vorbehalt zur Prüfung anmelden. Auch hier gilt der verbindliche Termin 30. Januar Sie können dann an der Prüfung teilnehmen. Die Prüfung wird aber nur dann gewertet, wenn die noch ausstehende(n) Einsendeaufgabe(n)/Hausarbeiten mit bestanden bewertet wurde(n). Sofern die Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme durch nicht bestanden bewertete Einsende/ Hausarbeiten im Nachhinein nicht erfüllt sind, wird die Prüfung - auch wenn sie bestanden wurde - nicht gewertet. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, sich erneut für einen kommenden Prüfungstermin anzumelden. Bitte beachten Sie, dass Sie auch in diesem Fall rechtzeitig von der Prüfungsanmeldung zurücktreten müssen, da ansonsten die Kostenpauschale gemäß der Gebührenverordnung für die Fernuniversität in Höhe von 25,00 EURO fällig wird. 4

6 1. Wahl des Klausurortes Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet in der Prüfungsphase März 2015 folgende Klausurorte an: Bochum Budapest * Düsseldorf Frankfurt/Main Hamburg Karlsruhe Leipzig Linz * München Nürnberg Potsdam Tübingen Sie sind bei der Wahl des Klausurortes nicht an Ihren Wohnort oder Klausurort des Vorsemesters gebunden. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Klausuren an allen Orten geschrieben werden (gilt insbesondere für vierstündige Klausuren sowie Klausuren in dem auslaufenden Zusatzstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht). Welche Klausur an welchen Orten geschrieben wird, geben wir Ihnen bei den klausurspezifischen Informationen bekannt. Die Klausurorte für die wirtschaftswissenschaftlichen Klausuren weichen von den hiesigen Orten ab. Bitte beachten Sie hier die Informationen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft: * Prüflinge, die sich für den Klausurort Budapest oder Linz anmelden möchten, beachten bitte, dass diese Anmeldung in Vorfeld mit dem Fernstudienzentrum Budapest, Frau Árkos bzw. mit dem Zentrum für Fernstudien in Linz, Herrn Dr. Reif abgesprochen werden muss. Für die An- bzw. Abmeldung von Klausuren an diesen Klausurorten fallen ggf. Gebühren an. Bitte setzen Sie sich mit dem Fernstudienzentrum Budapest oder dem Zentrum für Fernstudien in Linz diesbezüglich in Verbindung. 1.1 Studierende mit Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland Gemäß einem Erlass des Auswärtigen Amtes haben Studierende mit dauerhaftem Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland Gelegenheit, die Klausuren unter Aufsicht in einer der nachstehend aufgeführten Einrichtungen abzulegen, sofern diese Einrichtungen die Betreuung ermöglichen können. Studierende, die eine Semesteranschrift in Deutschland oder einem der anrainenden Länder angeben, müssen einen Nachweis über den dauerhaften Auslandsaufenthalt vorlegen (Visum, Bescheinigung des Arbeitsgebers o.ä.). 5

7 Einrichtungen: Fernstudierende mit Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland können sich zum Ablegen der Klausuren an die Goethe-Institute wenden. Die Goethe-Institute erheben von den Studierenden für die Abnahme von Klausuren der FernUniversität folgende Gebühren: Für bis zu zweistündige schriftliche Prüfungen: Bei drei- bis vierstündigen schriftlichen Prüfungen: 90 EUR 120 EUR In Ländern, in denen sich kein Goethe-Institut, aber eine von der Bundesregierung geförderte Deutsche Schule befindet, können Studierende die Prüfung an dieser Schule ablegen. Auch hier fällt ggf. eine Gebühr für Studierende für die Klausuraufsicht an, die vor Ort zu entrichten ist. Dies ist mit der Schule vor der Anmeldung zur Klausur zu klären. Nur in den Ländern, in denen es weder Goethe-Institute noch geförderte Deutsche Schulen gibt, kann die diplomatische oder konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland eine Prüfungsklausur beaufsichtigen. Auch hier fällt für Studierende eine Gebühr für die Klausuraufsicht an, die vor Ort zu entrichten ist. Das Ablegen von Klausuren in Räumen eines Honorarkonsuls ist nicht möglich. Die FernUniversität erhebt zurzeit keine gesonderten Gebühren für die Ablegung der Klausuren im Ausland. Klausurzeiten: Um Missbrauch durch die Verbreitung der Klausurinhalte zu verhindern, ist eine Abweichung der von uns vorgegebenen Prüfungsterminen und -zeiten nicht möglich. Sollte z. B. am Klausurtag im Gastland ein Feiertag oder die deutsche Einrichtung aufgrund der Zeitverschiebung geschlossen sein, kann die Klausur dort nicht abgelegt werden. In diesem Fall ist Rücksprache mit dem Prüfungsamt zu halten. Es muss dann ein anderer Klausurort ggf. auch in Deutschland gewählt werden. Klausuranmeldung: Die Klausuranmeldung erfolgt über das Anmeldeportal POS. Statt des Klausurortes wählen Sie auf der entsprechenden Seite den Button XA für Ausland. Aus organisatorischen Gründen ist es zwingend notwendig, dass die Klausurbetreuung vor der Anmeldung und vor Ablauf der Anmeldefrist mit der Einrichtung abschließend geklärt ist. Beachten Sie Ferienzeiten, in denen etliche Institutionen geschlossen sein könnten. Studierende sollten sich also frühzeitig mit der in Frage kommenden Einrichtung in Verbindung setzen und die Klausurbetreuung zu den festgelegten Prüfungsterminen klären. Spätestens mit der Anmeldung ist dem Prüfungsamt eine schriftliche Einwilligung (Betreuungsbestätigung) der Einrichtung über die Klausurbetreuung vorzulegen; eine als erhaltene Betreuungsbestätigung reicht aus. Aus der Betreuungsbestätigung müssen der Prüfling, Klausur(en), Prüfungsdatum und -zeit (Ortszeit), Ansprechpartner und Kontaktdaten hervorgehen. Die Betreuungsbestätigung ist dem Prüfungsamt mit der Prüfungsanmeldung unaufgefordert vorzulegen! 6

8 Klären Sie evtl. Besonderheiten, die für den reibungslosen Versand der Klausurunterlagen entscheidend sein können, mit der Einrichtung ab (Adressangaben, Versandwege etc.). Vergewissern Sie sich, dass die Institutionen bereit sind, die Prüfungsunterlagen nach Ablegung der Klausur(en) auf dem schnellst möglichen Weg an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zurückzusenden. Bei der Anmeldung (s.u.). sind neben der Adresse der Einrichtung und dem Namen der Aufsichts- bzw. Kontaktperson auch eine -Adresse und Telefondurchwahl anzugeben. Achten Sie bitte unbedingt auf die korrekte Angabe aller Daten, um einen reibungslosen Versand zu gewährleisten (s.o.). Geben Sie die Straße, nicht das Postfach an, damit die Unterlagen zugestellt werden können. Eine Prüfungsanmeldung kann nur erfolgen, wenn die Klausurbetreuung abschließend mit der Einrichtung geklärt ist, die entsprechenden Nachweise vorliegen (Betreuungsbestätigung, Nachweis über dauerhaften Auslandsaufenthalt) und der Versand der Prüfungsunterlagen reibungslos verlaufen kann. Wir empfehlen Ihnen, sich zwei bis drei Werktage vor dem (ersten) Klausurtermin mit Ihrem Ansprechpartner am Klausurort in Verbindung zu setzen und sich zu vergewissern, dass die Prüfungsunterlagen vorliegen und der Termin eingehalten werden kann. Sollten die Prüfungsunterlagen noch nicht eingetroffen sein, ist das Prüfungsamt umgehend per zu informieren! Am Klausurtag selbst können keine Unterlagen mehr versendet werden! Rücktritt: Sollte ein Rücktritt von einer Klausur erforderlich werden, ist neben der Online-Abmeldung über das Anmeldeportal POS auch die Einrichtung, durch die die Klausur durchgeführt werden sollte, rechtzeitig zu informieren! Bedenken Sie, dass die Durchführung der Klausuren, die unter die Sonderregelungen fallen, für die Institutionen oft mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Bitte melden Sie sich nur zu den Klausuren an, zu denen Sie auch tatsächlich antreten möchten. Bei kurzfristigem Rücktritt oder unentschuldigtem Fehlen sind Sanktionen durch die Institutionen nicht auszuschließen! 1.2 Nachteilsausgleich für behinderte oder chronisch kranke Studierende Antrag auf Nachteilsausgleich Bei der Ablegung von Prüfungen wird den spezifischen Belangen Studierender, die aufgrund ihrer chronischen Erkrankung oder körperlichen Behinderung in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sind, Rechnung getragen, indem ein sogenannter Nachteilsausgleich gewährt werden kann. Je nach Art der chronischen Krankheit oder Behinderung wird versucht, individuelle Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches zu finden. So können z. B. besondere Hilfsmittel bei den Prüfungen zugelassen, Schreibzeitverlängerungen gewährt oder die Möglichkeit eingeräumt werden, zu Hause oder in einem nahe gelegenen Regional-/Studienzentrum die Prüfung abzulegen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich muss rechtzeitig gestellt werden, damit eine entsprechende Entscheidung des Prüfungsamtes bereits vor Prüfungsanmeldung vorliegt. Bei einem Antrag auf Nachteilsausgleich muss die Art der Beeinträchtigung, die durch Gewährung von Sonderregelungen beim Prüfungsverfahren ausgeglichen werden soll, nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Behindertenausweises in Verbindung 7

9 mit einem fachärztlichen Attest, Bescheinigung der Krankenkasse über chronische Erkrankung oder einem amtsärztlichen Attest. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich an das Prüfungsamt Rechtswissenschaft wenden. Anmeldung Setzen Sie sich zeitgleich mit Ihrer Klausuranmeldung mit dem Prüfungsamt Rechtswissenschaft, Frau Höffken, Tel.: 02331/ , in Verbindung, um den konkreten Ablauf Ihrer Prüfung zu regeln. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Klausuranmeldung bereits der Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt sowie eine Entscheidung des Prüfungsamtes über die Art der Gewährung des Nachteilsausgleiches vorliegen muss und Sie sich mit den für Sie in Betracht kommenden Einrichtungen, Regional-/Studienzentren, Betreuungspersonen, etc. selbst in Verbindung setzen müssen, um Ihr individuelles Prüfungsverfahren in Absprache mit dem Prüfungsamt zu organisieren. Spätestens mit der Klausuranmeldung muss die Klausurbetreuung detailliert geklärt sein und dem Prüfungsamt ist eine schriftliche Einwilligung (Betreuungsbestätigung) der Einrichtung bzw. der Aufsichtsperson über die Klausurbetreuung vorzulegen. Eine als erhaltene Betreuungsbestätigung reicht aus. Aus der Betreuungsbestätigung müssen der Prüfling, Klausur(en), Prüfungsdatum, -zeit und -ort, Aufsichtsperson mit Adresse, Telefonnummer, E- Mail hervorgehen. Die Betreuungsbestätigung ist dem Prüfungsamt mit der Prüfungsanmeldung unaufgefordert vorzulegen! Danach müssen Sie sich über das Anmeldeportal POS zur Prüfung anmelden. Statt des Klausurortes wählen Sie auf der entsprechenden Seite den Button XB für Nachteilsausgleich. Eine Verlängerung der Anmeldefrist aufgrund fehlender Nachweise oder Angaben ist leider ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, sich zwei bis drei Werktage vor der Prüfung mit Ihrem Ansprechpartner am Prüfungsort in Verbindung zu setzen und sich zu vergewissern, dass die Prüfungsunterlagen vorliegen und der Termin eingehalten werden kann. Sollten die Prüfungsunterlagen noch nicht eingetroffen sein, ist das Prüfungsamt umgehend per zu informieren! Am Klausurtag selbst können keine Unterlagen mehr versendet werden! Rücktritt: Sollte ein Rücktritt von einer Klausur erforderlich werden, ist neben der Online-Abmeldung über POS auch die Einrichtung / Aufsichtsperson, durch die die Prüfung durchgeführt werden sollte, rechtzeitig zu informieren! 8

10 1.3 Inhaftierte Studierende Inhaftierte Studierenden haben die Möglichkeit, die Klausuren unter Aufsicht (z. B. des Anstaltslehrers, pädagogischer oder sozialer Dienst) in der JVA zu absolvieren. Anmeldung: Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn die Klausurbetreuung vor Prüfungsanmeldung abschließend geklärt ist. Die Klausuranmeldung erfolgt über das Anmeldeportal POS. Statt des Klausurortes wählen Sie auf der entsprechenden Seite den Button XC für Inhaftiert. Studierende, die keinen Internetzugang haben, müssen sich schriftlich unter Angabe aller geforderten Daten fristgerecht anmelden. Spätestens mit der Prüfungsanmeldung ist dem Prüfungsamt die schriftliche Einwilligung (Betreuungsbestätigung) der Aufsichtsperson über die Klausurdurchführung vorzulegen, eine genügt. Aus der Betreuungsbestätigung müssen der Prüfling, Klausur(en), Prüfungsdatum und -zeit, Ansprechpartner mit Adresse, Telefonnummer, E- Mail hervorgehen. Die Betreuungsbestätigung ist dem Prüfungsamt mit der Prüfungsanmeldung unaufgefordert vorzulegen! Eine Verlängerung der Anmeldefrist aufgrund fehlender Angaben ist leider ausgeschlossen. Rücktritt: Sollte ein Rücktritt von einer Klausur erforderlich werden, ist neben der Online-Abmeldung über POS auch die Aufsichtsperson rechtzeitig zu informieren! Studierende, die keinen Internetzugang haben, müssen sich fristgerecht schriftlich abmelden. Es gilt der Poststempel. 9

11 2. Hinweise für den Klausurtag / Verhalten während der Klausuren Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Klausurveranstaltung sind folgende Hinweise zu beachten: Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer werden gebeten, sich ca. eine halbe Stunde vor Klausurbeginn vor dem Klausurraum einzufinden, um einen pünktlichen Klausurbeginn zu gewährleisten. Sind für eine Klausur mehrere Räume an einem Klausurort angegeben, finden Sie sich bitte am erstgenannten Raum ein. Dort wird Ihnen die Unterverteilung der Teilnehmer auf die verschiedenen Räume nach Matrikelnummern bekanntgegeben. Im Klausurraum ist das Rauchen verboten. Die Mitnahme eines Handys in den Klausurraum ist nicht gestattet. Für die Identitätskontrolle ist bei Klausurbeginn der Personalausweis bereitzulegen. Die ausgeteilten Klausurunterlagen sind von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern auf Vollständigkeit zu überprüfen. Auf dem Deckblatt und den Lösungsbögen des abzugebenden Klausurexemplares sind die Matrikelnummer, Name und Vorname(n) einzutragen. Vor der Bearbeitung der Aufgabenstellung sind die konkreten Hinweise zur Klausur durchzulesen. Als Schreibgerät darf kein Bleistift (außer für Markierungsbelege, Zeichnungen) verwendet werden. Die Klausur endet mit den Worten Ende der Bearbeitung und der Unterschrift. Sofern die Teilnehmerinnen/Teilnehmer vor dem Abgabezeitpunkt die Klausurarbeit abgeschlossen haben, kann dieselbe abgegeben und der Klausurraum verlassen werden. In den letzten zehn Minuten vor dem Abgabezeitpunkt ist dies nicht mehr gestattet, um allen Teilnehmerinnen/Teilnehmer ein ungestörtes Arbeiten bis zum Schluss zu ermöglichen. Vor dem Verlassen des Klausurraumes sind die entsprechenden Unterlagen bei den Aussichtsführenden abzugeben. Bei zeitweiligem Verlassen des Klausurraumes wird die Abwesenheitszeit im Protokoll festgehalten. Es sind nur die als zulässig angekündigten Hilfsmittel zu benutzen. Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das - auch versehentliche- Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Bei Täuschung und Täuschungsversuchen sowie Ordnungsverstößen wird die Klausur als nicht ausreichend (5,0) gewertet. In besonders schweren Fällen, wie z.b. bei wiederholtem Täuschungsversuch oder dem unzulässigen Zusammenwirken mehrerer Personen oder dem Einsatz unzulässiger technischer Hilfsmittel kann der Prüfungsausschuss die / den Studierende(n) von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen. Zudem kann der Prüfling exmatrikuliert werden, 63 Abs. 5 HG NRW. 10

12 3. Verfahren bei Nichtantritt von Prüfungen Für den Fall, dass Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen wollen oder können, beachten Sie bitte folgende Verfahrensregeln: Bis 15 Tage vor Prüfungstermin können Sie sich ohne Angabe von Gründen von der Prüfung abmelden. Es fällt keine Rücktrittsgebühr an, der Prüfungsversuch ist nicht verwirkt. Ab dem 14. bis zum 1. Tag vor der Prüfung können Sie sich auch noch ohne Angabe von Gründen von der Prüfung abmelden, der Prüfungsanspruch ist nicht verwirkt, es fällt aber eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 25 Euro an. Ab dem 1. Tag vor der Prüfung müssen Sie unverzüglich begründen, warum Sie an der Prüfung nicht teilnehmen konnten. Anerkannt werden nur schwerwiegende Gründe, wie Krankheit, Unfall, Tod eines nahestehenden Familienangehörigen. Diese Gründe müssen glaubhaft gemacht werden (z. B. durch ein ärztliches Attest), andernfalls gilt die Prüfungsleistung als nicht ausreichend (5,0) und es fällt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro an. 4. Prüfungsergebnisse / Einsichtnahme / Besprechung / Wiederholungsmöglichkeit Sobald die Prüfungsergebnisse vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung vom Prüfungsamt Rechtswissenschaft, darüber hinaus können Sie unter die Prüfungsergebnisse online abfragen. Sie haben von nun an die Möglichkeit Ihre Klausur elektronisch einzusehen. Da der Versand der Klausuren nicht mehr via erfolgt, bitten wir Sie folgendem Link zu folgen und sich mit Ihrer Benutzerkennung zu authentifizieren. Bei weiteren Fragen bezüglich der Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an Viele Prüferinnen und Prüfer bieten zudem eine Besprechung der Prüfung nach der Korrektur als Videostream an. Eine Übersicht über die Besprechungen finden Sie hier: Eine Statistik über die Prüfungsergebnisse der letzten Semester können Sie im Netz einsehen: 11

13 Modulabschlussprüfungen können bei Nichtbestehen wiederholt werden. Im Bachelor of Laws Studiengang gibt es darüber hinaus gewisse Ausgleichsmöglichkeiten. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Prüfungsordnungen, die Sie im Internet finden unter Durch die Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung entscheidet sich der Prüfling verbindlich für das betreffende Modul. Ein anschließender Wechsel zu einem anderen Modul ist nicht möglich. Dies gilt auch für Wahlmodule. 5. Vorbereitung auf Klausuren Zu zahlreichen Klausuren bietet die Fakultät Klausurvorbereitungsveranstaltungen an. Eine Übersicht dieser Vorbereitungsveranstaltung finden Sie hier: Auch mehrere Lehrstühle bieten zusätzliche Klausurvorbereitungen an. Über diese Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Lehrstühle. Dort finden Sie häufig auch Klausuren aus vorhergehenden Semestern. Zudem stehen im Netz zahlreiche Videostreams zur Vorbereitung auf die Klausuren zur Verfügung, eine Übersicht über die Veranstaltungen im Netz finden Sie hier: 6. Informationen aus der Fachschaft Infos zu den zahlreichen Angeboten der Fachschaft Rechtswissenschaften wie z.b.: eigene Seminare zur Prüfungsvorbereitung, die das mentorielle Angebot der Fakultät ergänzen, geförderte Arbeitsgemeinschaften und Methodenworkshops sind auf den Seiten der Fachschaft zu finden. 12

14 7. Modulabschlussprüfungen im Studiengang Bachelor of Laws Gemäß 12 Abs. 1 der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Laws wird die erfolgreiche Bearbeitung eines Moduls in der Regel durch eine Prüfung nachgewiesen. Die Zulassung zu den einzelnen Prüfungen erfolgt nur, wenn die Prüfungsteilnahmeberechtigung durch das Bestehen der erforderlichen Anzahl an Einsendearbeiten/Hausarbeiten sowie die ggf. erforderliche Teilnahme einer Präsenzveranstaltung erlangt wurde. Die einzelnen Zulassungsvoraussetzungen zu den entsprechenden Prüfungen finden Sie bei den Informationen zu der entsprechenden Prüfung ab Seite 20. Eine Teilnahme an den Prüfungen zu Übungszwecken ist nicht möglich. Wer an Prüfungen teilnimmt, ohne die entsprechende Zulassungsvoraussetzung zu erfüllen (Ausnahme: Prüfungsteilnahme bei noch nicht zurückerhaltenen Einsendearbeiten siehe S. 6) nimmt unberechtigt an der Prüfung teil. Eine unberechtigte Prüfungsteilnahme kann als Ordnungsverstoß geahndet werden. Auch bei den wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungen müssen Sie eine bestimmte Anzahl an Einsendeaufgaben bestanden haben, um teilnehmen zu können: Klausur zum Modul PNR Anzahl angebotener EA Erforderliche Anzahl bestandener EA Einführung in die Wirtschaftswissenschaft ** Externes Rechnungswesen (BWL I)** Investition und Finanzierung (BWL II) ** Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung (BWL III) ** Theorie der Marktwirtschaft** Makroökonomie ** Grundzüge der Wirtschaftsinformatik ** Finanzwirtschaft: Grundlagen ** Finanzintermediation und Bankmanagement ** Grundlagen des Marketing ** Grundlagen der Besteuerung und Instrumentarium der betrieblichen Steuerpolitik ** Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung, konstitutive Unternehmensentscheidungen** Personalführung ** Verhalten in Organisationen ** Dienstleistungskonzeptionen ** Instrumente des Controlling ** ** Die Zulassung zu den Modulabschlussprüfungen im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich, Einführung in die Wirtschaftswissenschaft, Externes Rechnungswesen (BWL I), Investition und Finanzierung (BWL 13

15 II) und Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung (BWL III) sowie zu den Wahlmodulen Theorie der Marktwirtschaft, Makroökonomie, Grundzüge der Wirtschaftsinformatik, Finanzwirtschaft: Grundlagen, Finanzintermediation und Bankmanagement, Grundlagen des Marketing, Grundlagen der Besteuerung und Instrumentarium der betrieblichen Steuerpolitik, Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung, konstitutive Unternehmensentscheidungen**, Personalführung, Verhalten in Organisationen, Dienstleistungskonzeptionen und Instrumente des Controlling erfolgen über das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft. Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich. Weitere Infos hierzu im Heft Nr. 3 der Studien- und Prüfungsinformationen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Die Anmeldung zu den wirtschaftswissenschaftlichen Klausuren erfolgt über webregis: 8. Modulabschlussprüfungen im Studiengang Master of Laws Gem. 12 der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws wird die erfolgreiche Bearbeitung eines Moduls entweder durch eine zwei- bis vierstündige Modulabschlussklausur, durch eine minütige mündliche Prüfung oder durch ein Modulabschlussseminar nachgewiesen. Die Art der Prüfungsform bestimmt die / der Prüfende. Sie wird in den Studien- und Prüfungsinformationen bekannt gegeben. Die Zulassung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt nur, wenn die Teilnahmevoraussetzung durch Bestehen der erforderlichen Einsendearbeiten oder sonstiger Leistungsnachweise erlangt wurden. Die Anzahl der erforderlichen Einsendeaufgaben entnehmen Sie den Informationen auf Seite 13 für die wirtschaftswissenschaftlichen Wahlmodule und für die rechtswissenschaftlichen Klausuren finden Sie die Anzahl der erforderlichen Einsendearbeiten bei der Klausurbeschreibung. Eine Teilnahme an Prüfungen zu Übungszwecken ist nicht möglich. Wer an Prüfungen teilnimmt, ohne die entsprechende Zulassungsvoraussetzung zu erfüllen (Ausnahme: Prüfungsteilnahme bei noch nicht zurückerhaltenen Einsendearbeiten siehe S. 6) nimmt unberechtigt an der Prüfung teil. Eine unberechtigte Prüfungsteilnahme kann als Ordnungsverstoß geahndet werden. Gemäß 13 Abs. 2 der Masterprüfungsordnung können im Master of Laws eingeschriebene Studierende bereits bestandene Klausuren einmalig zur Verbesserung zusätzlich schreiben. Die Verbesserungsmöglichkeit entfällt, sofern der bestandenen Klausur ein erfolgloser Versuch vorangegangen ist. Eine nicht bestandene Modulabschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Durch die Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung entscheidet sich der Prüfling verbindlich für das betreffende Modul. Ein anschließender Wechsel zu einem anderen Modul ist nicht möglich. 14

16 9. Klausuren im Zusatzstudium Wirtschafts- und Arbeitsrecht Der Zusatzstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht wurde eingestellt. Bereits eingeschriebene Studierende können ihren Abschluss bis einschließlich Wintersemester 2015/2016 erwerben. 9.1 Klausuren im Grundstudium Das Grundstudium schließt als Vorprüfung mit folgenden zweistündigen Klausuren ab: Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Einführung in das Verfassungsrecht der BRD. Die Vorprüfung ist bestanden, wenn beide Klausuren mit mindestens ausreichend (bis 4,0) bewertet worden sind. An den Klausuren können Sie teilnehmen, wenn eine erfolgreiche Kursteilnahme vorliegt. Eine erfolgreiche Kursteilnahme liegt vor, wenn mindestens 50 % der zu einem Kurs angebotenen Einsendeaufgaben bestanden worden sind. Bei den Kursen und ist jeweils mindestens eine bestandene Einsendeaufgabe erforderlich. 9.2 Klausuren im Vertiefungsstudium Das Vertiefungsstudium besteht aus dem Bereich Wirtschaftsrecht und dem Bereich Arbeitsrecht und schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Die Abschlussprüfung besteht aus den vierstündigen Klausuren Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht. Die Note der Abschlussprüfung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten in den einzelnen Klausuren. Die Zulassung zur Abschlussklausur Wirtschaftsrecht erfolgt nur, wenn der Prüfling nachweist, dass er alle Kurse, die dem Bereich Wirtschaftsrecht obligatorisch zugeordnet sind, belegt und mindestens die Hälfte der zu diesem Bereich angebotenen Einsendeaufgaben mit Erfolg bearbeitet hat. Von den zurzeit für diesen Bereich insgesamt angebotenen 12 Einsendeaufgaben müssen also mindestens 6 bestanden worden sein. Die Zulassung zur Abschlussklausur Arbeitsrecht erfolgt nur, wenn der Prüfling nachweist, dass er alle Kurse, die dem Bereich Arbeitsrecht obligatorisch zugeordnet sind, belegt und mindestens die Hälfte der zu diesem Bereich angebotenen Einsendeaufgaben mit Erfolg bearbeitet hat. Von den zurzeit für diesen Bereich insgesamt angebotenen fünf Einsendeaufgaben müssen also mindestens drei bestanden worden sein. 15

17 10. Regelungen in der Bachelor-Prüfung Informatik: hier Integriertes Nebenfach Letzte Klausurteilnahme im WS 2015/16 Klausur 1010 Grundlagen des Bürgerlichen Rechts Die Klausur 1010 Grundlagen des Bürgerlichen Rechts kann im integrierten Nebenfach des Bachelor- Studiengangs Informatik als ein Wahlmodul gewählt werden. Mit der Anmeldung zur Klausur wird das jeweilige Wahlmodul unwiderruflich festgelegt. Zu den Übergangsbestimmungen im integrierten Nebenfach vgl. Sie bitte die Ausführungen in den Prüfungsinformationen Nr. 1 der Fakultät für Mathematik und Informatik. Studierende, die bis einschließlich SS 2008 eine Klausur zum Erwerb eines Leistungsnachweises abgelegt aber nicht bestanden haben und jetzt das Wahlmodul Grundlagen des Bürgerlichen Rechts wählen, fangen mit dem ersten Prüfungsversuch zu dieser Prüfung an. Die Versuche zum Erwerb des LN im bürgerlichen Recht zählen nicht als Prüfungsversuche des Wahlmoduls. Bei weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Mathematik und Informatik unter: Tel / oder pruefungsamt.mathinf@fernuni-hagen.de 11. Akademiestudium Akademiestudierende und Studierende, die in einem anderen Studiengang an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben sind, können die zu den Kursen / Modulen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angebotenen Einsendearbeiten bzw. Hausarbeiten bearbeiten und einsenden. Die Einsende-/Hausarbeiten werden bewertet. Wer die erforderliche Anzahl der zu einem rechtswissenschaftlichen Kurs / Modul angebotenen Einsendearbeiten/Hausarbeit bestanden hat, erhält über die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs / Modul auf Antrag beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft eine Akademiebescheinigung. Eine Teilnahme an den zu dem Modul Rhetorik, Verhandeln und Vertragsgestaltung angegebenen Präsenzveranstaltung sowie eine Teilnahme an Seminaren, Bachelor- oder Masterarbeiten ist nicht möglich. Bei Bestehen von Klausuren wird auf Antrag ein Akademiezertifikat erteilt. 16

18 12. Spezifische Informationen In der Folge erhalten Sie nunmehr Informationen zu den einzelnen Prüfungen, Prüfungsorten und Zulassungsvoraussetzungen etc. Bitte lesen Sie diese Angaben sorgfältig und beachten insbesondere die Liste der freigegebenen Hilfsmittel. Weitere Hilfsmittel als die in der Ankündigung bezeichneten sind nicht erlaubt. Sollten hier Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte zwecks Klärung rechtzeitig vor der Prüfung beim Prüfungsamt bzw. bei den Kursbetreuern. Die Informationen sind nach der Prüfungsnummer sortiert. Sie können sich für die entsprechende Prüfung die jeweilige Seite ausdrucken bzw. kopieren. 17

19 Prüfungsnummer / Klausur 1010 Grundlagen des BGB Prüfungstermin 20. März :00 20:00 Uhr Prüfender Lehrstuhl: Prof. Dr. Wackerbarth Teilnahmevoraussetzungen: Eine bestandene Einsendearbeit von zwei angebotenen des Kurses 05009; im Studiengang Bachelor of Science in Informatik Keine Teilnahmevoraussetzung Hilfsmittel: Gesetzestexte: BGB und Nebengesetze (z. B. dtv Band 5001, Nomos Gesetze Zivilrecht oder Schönfelder: Deutsche Gesetze) Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Stoffeingrenzungen: Die Klausur wird aus 25 Multiple-Choice-Aufgaben (Lotse) bestehen, die sämtliche Kurseinheiten betreffen können. Bemerkungen: Vorprüfung Zusatzstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht Leistungsscheinklausur im Modellstudiengang Bachelor in Informatik Akademiestudium Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

20 Prüfungsnummer / Klausur 1020 Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland Prüfungstermin 19. März :30-17:30 Uhr Prüfender Lehrstuhl: Prof. Dr. Haratsch Teilnahmevoraussetzungen: Eine bestandene Einsendearbeit von einer angebotenen des Kurses Hilfsmittel: Gängige Gesetzessammlungen zum Staats- und Verfassungsrecht (z. B. Sartorius I, Nomos-, dtv-, Mohr-Siebeck-, C.F.- Müller-Ausgaben) Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Stoffeingrenzungen: Etwa 2 Wochen vor dem Prüfungstermin geht den Belegern eine Stoffeingrenzung per zu. Bemerkungen: Vorprüfung Zusatzstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht Akademiestudium Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

21 Prüfungsnummer / Klausur: Prüfungstermin: 1101 Propädeutikum 16. März :30-17:30 Uhr Prüfender Lehrstuhl: Prof. Dr. Gräfin von Schlieffen Teilnahmevoraussetzungen: Belegung des Moduls Propädeutikum Hilfsmittel: Aktuelle Gesetzessammlungen (z.b. Schönfelder, dtv, Nomos), die folgende Gesetze beinhalten: BGB, StGB, GG, VwGO und VwVfG des Bundes. Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Stoffeingrenzungen: Die Klausur geht aus der Kurseinheit 1 Wie studiert man an der Fernuniversität und wie recherchiert man rechtwissenschaftliche Informationen?, der Kurseinheit 2 Fallbesprechung und Gutachtentechnik, sowie Kurseinheit 4 Basiskurs Rechtswissenschaft hervor. Die Kurseinheit 3, Einzelfragen der Fallbearbeitung ist nicht klausurrelevant. Weitere Hinweise zur Klausur werden in Moodle bekannt gegeben. Bemerkungen: Modulabschlussklausur Bachelor of Laws Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

22 Prüfungsnummer / Klausur Prüfungstermin 1102 Bürgerliches Recht I 17. März :30 17:30 Uhr Prüfender Lehrstuhl: Prof. Dr. Kubis Teilnahmevoraussetzungen: Zwei bestandene Einsendearbeiten von vier angebotenen des Moduls 55101, plus obligatorische Präsenzveranstaltung, insgesamt 12 Stunden müssen nachgewiesen sein Hilfsmittel: Gesetzestexte: BGB und Nebengesetze (z. B. dtv Band 5001; Schönfelder: Deutsche Gesetze, Grundwerk; Nomos Gesetze Zivilrecht) Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Stoffeingrenzungen: Erfolgen gegebenenfalls in Moodle zwei Wochen vor der Klausur Bemerkungen: Modulabschlussklausur Bachelor of Laws Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

23 Prüfungsnummer / Klausur Prüfungstermin 1104 Bürgerliches Recht II 18. März :30-17:30 Uhr Prüfende Lehrstühle: Prof. Dr. Wackerbarth und Prof. Dr. Bergmann Teilnahmevoraussetzungen: Eine bestandene Hausarbeit des Moduls Hilfsmittel: Gesetzestexte: BGB und HGB (z.b. dtv Bände 5001 und 5002 oder Schönfelder: Deutsche Gesetze, Loseblattsammlung oder andere Gesetzessammlungen) in aktueller Auflage. Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa- Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Nicht zugelassen sind selbst ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte. Stoffeingrenzungen: Zwei Wochen vor der Klausur wird eine Stoffeingrenzung bei Moodle bekanntgegeben. Bemerkungen: Modulabschlussklausur Bachelor of Laws Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

24 Prüfungsnummer / Hausarbeit 1105 Staats- und Verfassungsrecht Prüfender Lehrstuhl: Prof. Dr. Haratsch Teilnahmevoraussetzungen: Obligatorische Präsenzveranstaltung, insgesamt 12 Stunden müssen nachgewiesen sein Veröffentlichung der Aufgabestellung per Mail: Bearbeitungsbeginn: Abgabetermin der Hausarbeit: Ein Rücktritt von der Hausarbeit ist bis 14 Tage nach dem Anmeldeschluss möglich, also bis zum Nach Veröffentlichung des Hausarbeitsthemas ist kein Rücktritt mehr möglich. Die Hausarbeiten müssen spätestens am (Poststempel) beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft, Universitätsstraße 21, Hagen, eingegangen sein. Später eingehende Hausarbeiten werden nicht mehr angenommen. Die elektronische Form der Hausarbeit schicken Sie bitte direkt an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Haratsch. LS.Haratsch@Fernuni-Hagen.de Die Anmeldung erfolgt wie bei einer Klausur über das Prüfungsamtsportal. Anmeldeschluss:

25 Prüfungsnummer / Klausur Prüfungstermin 1106 Arbeitsvertragsrecht 20. März :30-17:30 Uhr Prüfender Lehrstuhl: Prof. Dr. Tillmanns Teilnahmevoraussetzungen: Eine bestandene Einsendearbeit von zwei angebotenen des Moduls Hilfsmittel: Gesetzestexte: Textsammlung Arbeitsgesetze (z.b. dtv-ausgabe Arbeitsgesetze oder Nipperdey I Arbeitsrecht) und BGB und Nebengesetze (z.b. dtv-ausgabe oder Schönfelder: Deutsche Gesetze). Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Stoffeingrenzungen: Keine Bemerkungen: Modulabschlussklausur Bachelor of Laws Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

26 Prüfungsnummer / Klausur Prüfungstermin 1107 Bürgerliches Recht IV 19. März :00-20:00 Uhr Prüfender Lehrstuhl: Prof. Dr. Prinz von Sachsen Gessaphe Teilnahmevoraussetzungen: Eine bestandene Hausarbeit (für Altbeleger des Moduls) oder eine bestandene Einsendearbeit des Moduls Hilfsmittel: Gesetzestexte: Schönfelder: Deutsche Gesetze, Textsammlung (Losebl.) oder dtv.-texte: Zivilprozessordnung, 54. Aufl und Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Aufl., Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Stoffeingrenzungen: Keine Bemerkungen: Modulabschlussklausur Bachelor of Laws Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

27 Prüfungsnummer / Klausur Prüfungstermin 1108 Strafrecht 17. März :00-20:00 Uhr Prüfender Lehrstuhl: Prof. Dr. Stübinger Teilnahmevoraussetzungen: Zwei bestandene Einsendearbeiten von drei angebotenen des Moduls plus Obligatorische Präsenzveranstaltung, insgesamt 12 Stunden müssen nachgewiesen sein Hilfsmittel: Aktuelle Gesetzessammlungen (z.b. Schönfelder, dtv, Nomos) die folgende Gesetze enthalten: StGB, StPO, OwiG, AO und BGB Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Stoffeingrenzungen: Die Stoffeingrenzung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin und wird auf der Lernplattform Moodle mitgeteilt. Bemerkungen: Modulabschlussklausur Bachelor of Laws Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

28 Prüfungsnummer / Klausur Prüfungstermin 1109 Bürgerliches Recht III 16. März :00-20:00 Uhr Prüfender Lehrstuhl: Prof. Dr. Völzmann-Stickelbrock Teilnahmevoraussetzungen: Zwei bestandene Einsendearbeiten von drei angebotenen des Moduls Hilfsmittel: Gesetzestexte: BGB, InsO zugelassen ist jede gebundene unkommentierte Gesetzessammlung, welche die Texte enthält, z.b. Schönfelder, Deutsche Gesetze Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Stoffeingrenzungen: Mobiliarsachenrecht, Insolvenzrecht Bemerkungen: Modulabschlussklausur Bachelor of Laws Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

29 Prüfungsnummer / Klausur Prüfungstermin 1110 Unternehmensrecht I 17. März :30-17:30 Uhr Prüfende Lehrstühle: Prof. Dr. Völzmann-Stickelbrock Teilnahmevoraussetzungen: Zwei bestandene Einsendearbeiten von drei angebotenen des Moduls Hilfsmittel: Gesetzestexte: BGB, HGB, GmbHG, AktG, PartGG, (z. B. dtv Texte, Schönfelder: Deutsche Gesetze, Nomos Gesetze: Zivilrecht Wirtschaftsrecht) bez. jede andere unkommentierte Gesetzessammlung, welche die Texte enthält. Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa- Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Nicht zugelassen sind selbst ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte Stoffeingrenzungen: Keine Bemerkungen: Modulabschlussklausur Bachelor of Laws Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

30 Prüfungsnummer / Klausur 1111 Internationales Privatrecht und internationales Verfahrensrecht Prüfungstermin 19. März :30-17:30 Uhr Prüfender Lehrstuhl: Prof. Dr. Prinz von Sachsen Gessaphe Teilnahmevoraussetzungen: Eine bestandene Einsendearbeit von zwei angebotenen des Moduls Hilfsmittel: Gesetzestexte: ZPO, BGB und Nebengesetze (z.b. dtv Bände 5001 und 5005 oder Schönfelder: Deutsche Gesetze, Loseblattsammlung) und die im Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 16. Aufl oder 17 Aufl. 2014, abgedruckten Gesetzestexte. Aufgrund der Tatsache, dass das CISG in der 16. Aufl. von Jayme/Hausmann nur teilweise abgedruckt ist, bitte den Text des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom (ausschließlich von der Moodleseite des Moduls) ausdrucken und mitbringen. Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Stoffeingrenzungen: Keine Bemerkungen: Modulabschlussklausur Bachelor of Laws Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

31 Prüfungsnummer / Klausur Prüfungstermin 1112 Allgemeines Verwaltungsrecht 18. März :00-20:00 Uhr Prüfender Lehrstuhl: Lehrstuhl für Verwaltungsrecht Teilnahmevoraussetzungen: Eine bestandene Einsendearbeit von zwei angebotenen des Moduls Hilfsmittel: Gängige Gesetzessammlungen zum allgemeinen Verwaltungsrecht (z. B. Sartorius I, dtv oder Nomos-Ausgaben) VwVfG, VwGO. Landesgesetze sind dagegen nicht erforderlich. Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise auch nicht auf den Lesezeichen enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden. Stoffeingrenzungen: Allgemeines Verwaltungsrecht Bemerkungen: Modulabschlussklausur Bachelor of Laws Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

32 Prüfungsnummer / Klausur Prüfungstermin 1116 Rhetorik, Verhandeln und Vertragsgestaltung 16. März :30-17:30 Uhr Prüfender Lehrstuhl: Prof. Dr. Gräfin von Schlieffen Teilnahmevoraussetzungen: Zwei bestandene Einsendearbeiten von drei angebotenen des Moduls Insbesondere ist die Teilnahme am Präsenzseminar Rhetorik und Verhandeln für Juristen zwingende Voraussetzung für die Klausurteilnahme. Hilfsmittel: Keine Stoffeingrenzungen: Rhetorik; Konkreteres wird zwei Wochen vor der Klausur auf Moodle veröffentlicht Bemerkungen: Modulabschlussklausur Bachelor of Laws; empfohlene Vorkenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht (jeweils nur die Grundzüge) Eine Tabelle mit den Klausurorten und -räumen finden Sie ab Seite 55, Adressen und Wegbeschreibungen ab Seite

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