SHW AG Aalen. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB. für das Geschäftsjahr 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SHW AG Aalen. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB. für das Geschäftsjahr 2011"

Transkript

1 SHW AG Aalen Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB für das Geschäftsjahr 2011 Der Vorstand der SHW AG berichtet in dieser Erklärung gemäß 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung. Die Erklärung wird gemäß 289a Abs. 1 Satz 3 HGB auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance der SHW AG finden Sie im Corporate Governance Bericht, der im Geschäftsbericht der SHW AG für das Geschäftsjahr 2011 auf den Seiten 11 bis 16 abgedruckt ist. I. Entsprechenserklärung nach 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der SHW AG haben am 7. September 2011 folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet: Vorstand und Aufsichtsrat der SHW AG erklären, dass die Gesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 (im folgenden Kodex ) mit den folgenden Ausnahmen entspricht und entsprechen wird: Einberufung der Hauptversammlung Die Gesellschaft wird nicht allen in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege übermitteln. (Abweichung von Kodex Ziff ) Die Gesellschaft kann diese Verhaltensempfehlungen nicht erfüllen, da die Aktien der Gesellschaft auf den Inhaber lauten ( 4 Abs. 2 der Satzung) und deshalb eine vollständige Feststellung aller möglichen Empfänger nicht machbar ist. Diversity Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten Zielsetzungen und Quoten für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. (Abweichung von Kodex Ziff Absatz 2) Der Aufsichtsrat sieht die Qualifikation des Aufsichtsratsmitglieds und eines Aufsichtsratskandidaten als entscheidendes Kriterium für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats und seiner Zusammensetzung an. Dabei soll auch auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt werden. ( 8 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats) Der Aufsichtsrat unterstützt und berücksichtigt somit die in Kodex Ziff genannten Kriterien, lässt sich aber in seinem Auswahlermessen nicht durch konkrete Zielvorgaben und Quoten einengen. Aufsichtsratsvergütung Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung. (Abweichung von Kodex Ziff ) Seite 1 von 5

2 Vorstand und Aufsichtsrat sehen eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats als nicht sinnvoll an. Einerseits würde eine am Erfolg des Unternehmens orientierte Vergütung des Aufsichtsrates im Grundsatz seiner Kontrollfunktion zuwiderlaufen; andererseits sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass eine erfolgsorientierte Vergütung sinnvollerweise nur an operativen Ergebnissen des Konzerns anknüpfen kann, auf die der Aufsichtsrat nur wenig Einfluss hat. Die Bindung einer erfolgsorientierten Aufsichtsratsvergütung an die Höhe von ausgeschütteten Dividenden hält die Gesellschaft für problematisch, da diese von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorgeschlagen wird und die erfolgsorientierte Vergütung damit zumindest zum Teil von den Begünstigten selbst bestimmt würde. Aalen-Wasseralfingen, 7. September 2011 Für den Aufsichtsrat gez. Anton Schneider Für den Vorstand gez. Dr. Ing. Wolfgang Krause Die vorstehende Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der SHW AG unter dauerhaft zugänglich gemacht. II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Besondere Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen oder die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinausgehen, werden derzeit nicht angewendet. III. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Als deutsche Aktiengesellschaft verfügt die SHW AG mit Vorstand und Aufsichtsrat über die in Deutschland übliche zweigeteilte Leitungs- und Kontrollstruktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat der SHW AG arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. 1. Vorstand Die Zahl der Mitglieder des Vorstands wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Dem Vorstand der SHW AG gehörten zum 31. Dezember 2011 drei Mitglieder an, nämlich Dr. Wolfgang Krause (Vorstandsvorsitz, Geschäftsbereich Pumpen und Motorkomponenten), Oliver Albrecht (Finanzvorstand: kaufmännische Leitung einschließlich Hauptverwaltung) und Andreas Rydzewski (Geschäftsbereich Bremsscheiben). Der Vorstand ist als Leitungsorgan an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam. Hierzu unterrichten sich die Mitglieder des Vorstands laufend gegenseitig über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder leitet jedes Vorstandsmitglied im Rahmen der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand und der Vorstandsbeschlüsse den sich aus dem jeweils geltenden Geschäftsverteilungsplan ersichtlichen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung; der Geschäftsverteilungsplan ist Bestandteil der vom Aufsichtsrat für den Vorstand erlassenen Geschäftsordnung. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die Koordination der einzelnen Geschäftsbereiche des Vorstands und der Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder, insbesondere bei überschneidenden Zuständigkeiten. Er ist laufend über alle wesentlichen Angelegenheiten aus den Geschäftsbereichen der übrigen Vorstandsmitglieder zu unterrichten. Von den Mitgliedern des Vorstands kann er jederzeit Seite 2 von 5

3 Auskünfte über einzelne Angelegenheiten ihrer Geschäftsbereiche verlangen und bestimmen, dass er über bestimmte Arten von Geschäften im Vorhinein unterrichtet wird. Der Vorstand beschließt grundsätzlich in Sitzungen, die vom Vorsitzenden des Vorstands geleitet werden. Vorstandssitzungen werden grundsätzlich vom Vorsitzenden des Vorstands bzw. bei dessen Verhinderung durch jedes andere Mitglied des Vorstands einberufen. Jedes Mitglied des Vorstands hat das Recht zu verlangen, dass von ihm benannte Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Ferner können Beschlussfassungen des Vorstands außerhalb von Sitzungen sowie im Wege der kombinierten Beschlussfassung durch telefonisch Stimmabgabe, Stimmabgabe in Textform ( 126b BGB) und/oder unter Nutzung sonstiger Mittel der Telekommunikation oder elektronischer Medien erfolgen, wenn kein Mitglied des Vorstands diesem Verfahren widerspricht. Der Vorstand soll seine Beschlüsse nach Möglichkeit einstimmig fassen. Ergibt sich in einer zur Entscheidung anstehenden Angelegenheit kein Einvernehmen, so entscheidet der Vorstand mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wesentliche Vorstandsentscheidungen bedürfen nach der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dazu gehören etwa wesentliche Änderungen in der Konzernstruktur, die Übernahme oder der Erwerb von Beteiligungen oder Unternehmen und die Verabschiedung des (Jahres- und Mittelfrist-)Budgets. Näheres zur Arbeitsweise des Vorstands wird in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt, die insbesondere auch den Geschäftsverteilungsplan, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit regelt. 2. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der SHW AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern; im Geschäftsjahr 2011 gehörten dem Aufsichtsrat die Herren Anton Schneider (Vorsitzender), Dr. Martin Beck (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Hans Albrecht, Christian Brand, Ernst Rieber und Edgar Kühn an. Diese wurden sämtlich im Rahmen des Beschlusses über die Umwandlung der Schwäbische Hüttenwerke Beteiligungs GmbH in die SHW AG vom 24. Februar 2011 zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt. Ihre Amtsperiode endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist, d.h. mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden; die Amtszeit stimmt grundsätzlich mit der Dauer der jeweiligen Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats überein. Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen pro Kalenderhalbjahr ab. Die Sitzungen werden grundsätzlich vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit einer Frist von zehn Kalendertagen einberufen und geleitet. Beschlussfassungen erfolgen in der Regel in Sitzungen; auf Anordnung des Vorsitzenden kann eine Beschlussfassung auch außerhalb von Sitzungen sowie im Wege der kombinierten Beschlussfassung durch telefonische Stimmabgabe, Stimmabgabe in Textform ( 126 b BGB) und/oder unter Nutzung sonstiger Mittel der Telekommunikation oder elektronischer Medien erfolgen. Der Aufsichtsrat beschließt grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Seite 3 von 5

4 soweit nicht in der Satzung der Gesellschaft oder gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden des Aufsichtsrats den Ausschlag (Stichentscheid); das gilt auch bei Wahlen. Der Aufsichtsrat überprüft einmal jährlich die Effizienz seiner Tätigkeit. Unter anderem Herr Christian Brand, der zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist, erfüllt als unabhängiges und sachverständiges Mitglied die Anforderungen gemäß 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG und Ziffer Satz 2 Deutscher Corporate Governance Kodex. Entsteht für ein Aufsichtsratsmitglied die Möglichkeit eines Interessenkonflikts, etwa aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern, so hat das Aufsichtsratsmitglied den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich und umfassend zu informieren. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird eigene Interessenkonflikte in gleicher Weise dem Präsidialausschuss vorlegen. Näheres zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats wird in dessen Geschäftsordnung geregelt, die dieser sich gegeben hat. 3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat der SHW AG arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen. Gemeinsames Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens regelmäßig mit dem Aufsichtsrat ab, sorgt für deren Umsetzung und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in und außerhalb von Sitzungen des Aufsichtsrats ferner regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagement unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen werden dabei erläutert und begründet. Die Berichterstattung des Vorstands umfasst auch das Thema Compliance des Unternehmens, also sämtliche Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Die Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat werden mündlich oder in Textform erstattet. Die konkreten Aufgaben und Pflichten des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat sind in einer Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Die Geschäftsordnung bestimmt insbesondere Informations- und Berichtspflichten des Vorstands und legt für Geschäfte von grundlegender Bedeutung Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats fest. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die Federführung in der Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat. IV. Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat gemäß seiner Geschäftsordnung zwei ständige Ausschüsse gebildet, den Präsidialausschuss und den Prüfungsausschuss. Die Ausschüsse bereiten die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegten Angelegenheiten zur Behandlung bzw. Beschlussfassung durch den Gesamtaufsichtsrat vor. Ferner beschließen sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anstelle des Gesamtaufsichtsrats über bestimmte, in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegte Angelegenheiten. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats regelt das Verfahren der Sitzungen und Beschlussfassungen seiner Ausschüsse und Seite 4 von 5

5 bestimmt deren Zuständigkeiten. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der jeweiligen Ausschüsse. 1. Präsidialausschuss Der Präsidialausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Anton Schneider, der auch den Vorsitz im Präsidialausschuss innehat, dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Martin Beck und dem Mitglied des Aufsichtsrats Edgar Kühn. Der Präsidialausschuss bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrates vor. Ferner entscheidet der Präsidialausschuss anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu Geschäften und Maßnahmen, die nach der vom Aufsichtsrat für den Vorstand erlassenen Geschäftsordnung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, soweit diese Entscheidung nach der Geschäftsordnung dem Präsidialausschuss übertragen ist. Ferner bereitet der Präsidialausschuss Personalentscheidungen des Gesamtaufsichtsrates im Hinblick auf die Bestellung, die Abberufung und die Vergütung von Vorstandsmitgliedern sowie sonstige im Aufsichtsrat zu behandelnde Personalthemen unter Einschluss der regelmäßigen Überprüfung des Vergütungssystems des Vorstands und der langfristigen Nachfolgeplanung vor. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung berücksichtigt er insbesondere die Führungskräfteplanung des Unternehmens und achtet auch auf Vielfalt (Diversity). Der Präsidialausschuss ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch zuständig für den Abschluss, die Änderung und die Beendigung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern. Darüber hinaus vertritt er die Gesellschaft bei sonstigen Rechtsgeschäften mit Vorstandsmitgliedern und ihnen nahe stehenden Personen und Unternehmen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten ist. Schließlich kommt dem Präsidialausschuss die Aufgabe zu, als Nominierungsausschuss im Sinne von Ziffer Deutscher Corporate Governance Kodex tätig zu werden; als solcher bereitet er die Entscheidungen des Aufsichtsrats über dessen Vorschläge an die Hauptversammlung für Wahlen zum Aufsichtsrat vor. 2. Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Anton Schneider, dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Martin Beck und dem Mitglied des Aufsichtsrates Christian Brand als unabhängiges und sachverständiges Mitglied hinsichtlich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung i.s.d. 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG, Ziffer Satz 2 Deutscher Corporate Governance Kodex. Herr Brand ist zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss und die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer, insbesondere den Prüfungsauftrag, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung vor. Er befasst sich auch mit der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Ferner bereitet er die Entscheidung des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und gibt hierzu gegenüber dem Aufsichtsrat eine Empfehlung ab. Er befasst sich auch mit Fragen der Rechnungslegung einschließlich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und der Compliance sowie des internen Revisionssystems. Gemäß Ziff Deutscher Corporate Governance Kodex erörtert der Prüfungsausschuss auch die Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand. Aalen, im März 2012 Der Vorstand Seite 5 von 5

adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat

adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat 1 Einsetzung (1) Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der adidas AG besteht auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Wir sehen die Erklärung zur Unternehmensführung als Chance, die Stabilität und Nachhaltigkeit der Unternehmensführung der MEDICLIN Aktiengesellschaft (MediClin)

Mehr

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013)

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013) Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013) 1 Zusammensetzung und Leitung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden 1

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Die Unternehmensführung und die Unternehmenskultur der Senator Entertainment AG entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und bis auf wenige Ausnahmen den

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung Erklärung zur Unternehmensführung Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU

Mehr

Stand: 28. April Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft

Stand: 28. April Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft Stand: 28. April 2017 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft 2 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft 1 Allgemeines Aufgabe des Aufsichtsrates

Mehr

Stand: In der am in der 79. Aufsichtsratssitzung beschlossenen Fassung

Stand: In der am in der 79. Aufsichtsratssitzung beschlossenen Fassung Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG 2 Inhalt 1 Aufgaben und Zuständigkeiten 2 Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertreter 3 Einberufung und Verfahren 4 Beschlussfassung 5 Sitzungsniederschrift

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND Fassung vom 15. Oktober 2016 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND 2 1 ALLGEMEINES (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze,

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung Erklärung zur Unternehmensführung Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der Schweizer Electronic AG. Der Vorstand

Mehr

Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 09. September 2015

Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 09. September 2015 Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG Stand 09. September 2015 Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG 1 Einsetzung Der

Mehr

(2) Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse.

(2) Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse. Geschäftsordnung des Vorstandes der STADA Arzneimittel AG 1 Grundsätzliche Aufgaben (1) Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen

Mehr

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG. 1 Allgemeines

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG. 1 Allgemeines Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG 1 Allgemeines (1) Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig und überwacht dessen Geschäftsführung. (2) Der Aufsichtsrat

Mehr

Deutscher Corporate Governance Kodex

Deutscher Corporate Governance Kodex Deutscher Corporate Governance Kodex Die SAF-HOLLAND S.A. ist eine luxemburgische Société Anonyme (S.A.), die ausschließlich an einer deutschen Wertpapierbörse notiert ist. Aus diesem Grund unterliegt

Mehr

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung ERGO Group AG Hauptverwaltung: Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Gesellschaft

Mehr

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der transtec AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der transtec AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der transtec AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG Nach 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich

Mehr

Stand Februar 2015 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VERWALTUNGSRAT

Stand Februar 2015 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VERWALTUNGSRAT Stand Februar 2015 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VERWALTUNGSRAT Geschäftsordnung Verwaltungsrat Seite 2 von 7 PUMA SE (die Gesellschaft, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften gemäß 15 ff. AktG, der PUMA

Mehr

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Satzung der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Stand: Juli 2012 Titel I Gründung, Zweck und Dauer der Gesellschaft 1 Die unter der Firma: Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bestehende Aktiengesellschaft

Mehr

Entsprechenserklärung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA nach 161 AktG vom 9.

Entsprechenserklärung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA nach 161 AktG vom 9. Entsprechenserklärung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA nach 161 AktG vom 9. September 2015 Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin

Mehr

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG. Metzingen. Verabschiedet in der Sitzung des Aufsichtsrats am 15. März 1993 in Metzingen

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG. Metzingen. Verabschiedet in der Sitzung des Aufsichtsrats am 15. März 1993 in Metzingen Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG Metzingen Verabschiedet in der Sitzung des Aufsichtsrats am 15. März 1993 in Metzingen Geändert in den Sitzungen des Aufsichtsrats am 22. Mai 2000 in

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats 2014

Bericht des Aufsichtsrats 2014 Bericht des Aufsichtsrats 2014 Im Geschäftsjahr 2014 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben sorgfältig wahrgenommen. In den Sitzungen des Aufsichtsrats

Mehr

Geschäftsordnung für den Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG

Geschäftsordnung für den Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG Infineon Technologies AG IFAG LP August 2017 Geschäftsordnung für den Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG Fassung August 2017-1 - Der Investitions-,

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB In der Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB verweisen wir auf unsere aktuelle Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG und erläutern unsere relevanten

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Pankl Racing Systems AG

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Pankl Racing Systems AG Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Pankl Racing Systems AG (Fassung: 01.03.2007) Der Aufsichtsrat der Pankl Racing Systems AG hat gemäß 15 (1) der Satzung folgende Geschäftsordnung für sich festgesetzt:

Mehr

G E S C H Ä F T S O R D N U N G PRÜFUNGSAUSSCHUSSES AUFSICHTSRATS M E T R O A G

G E S C H Ä F T S O R D N U N G PRÜFUNGSAUSSCHUSSES AUFSICHTSRATS M E T R O A G G E S C H Ä F T S O R D N U N G des PRÜFUNGSAUSSCHUSSES des AUFSICHTSRATS der M E T R O A G (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79055) (in der Fassung vom 2. März 2017)

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht

Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht Vorstand und Aufsichtsrat berichten jährlich im Corporate Governance Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens. Dieser ist

Mehr

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG Die aktuelle sowie alle bisherigen Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind im Internet dauerhaft zugänglich auf der Website www.vtg.de

Mehr

Geschäftsordnung für den Vorstand und die Beiräte des Vereins Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg (B26n) e.v.

Geschäftsordnung für den Vorstand und die Beiräte des Vereins Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg (B26n) e.v. Geschäftsordnung für den Vorstand und die Beiräte des Vereins Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg (B26n) e.v. 1 Allgemeines Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins Bürger und Kommunen

Mehr

Geschäftsordnung. für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 20. September 2017

Geschäftsordnung. für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 20. September 2017 s Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft Fassung vom 20. September 2017 1 Zusammensetzung 1. Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden

Mehr

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Stand Dezember 2017 1 I. ALLGEMEINES Die Firma der Gesellschaft lautet Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind

Mehr

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG nach 289 a HGB

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG nach 289 a HGB ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG nach 289 a HGB Corporate Governance ist für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Ströer SE von zentraler Bedeutung. Mit dieser gewährleisten wir die verantwortungsbewusste

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung 2016

Erklärung zur Unternehmensführung 2016 Erklärung zur Unternehmensführung 2016 Diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB beinhaltet unsere Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex, die Erläuterung der relevanten Unternehmensführungspraktiken,

Mehr

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der SMA Solar Technology AG

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der SMA Solar Technology AG Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der SMA Solar Technology AG (Fassung vom 27. Mai 2010) Der Aufsichtsrat der SMA Solar Technology AG ("Gesellschaft") hat sich mit Beschluss vom 27. Mai 2010 diese Geschäftsordnung

Mehr

Corporate Governance - Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Corporate Governance - Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen VR 314/11 Anlage 1 Corporate Governance - Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen 1. Präambel 2. Zusammenwirken von Vorstand und Verwaltungsrat - Gemeinsame Bestimmungen 3. Vorstand 4. Verwaltungsrat

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Die Unternehmensführung der adesso AG, als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft, basiert in erster Linie

Mehr

Berichte, Stellungnahmen und Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gemäß 161 AktG - Geschäftsjahre 2002 bis 2012

Berichte, Stellungnahmen und Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gemäß 161 AktG - Geschäftsjahre 2002 bis 2012 Corporate Governance Berichte, Stellungnahmen und Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gemäß 161 AktG - Geschäftsjahre 2002 bis 2012 2013 (Fassung vom 10.12.2013) Erklärung

Mehr

Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien

Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien 04 05 Bericht des Aufsichtrats 04 Bericht des Vorstands 08 Ziele und Strategien 12 SINGULUS & Hollywood 16 Die Aktie 20 Bericht des

Mehr

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MS Industrie AG, München, ( Jährliche Erklärung 2015 ) zu den aktuellen Empfehlungen vom 5. Mai 2015 der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance

Mehr

Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der ElringKlinger AG zur Corporate Governance

Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der ElringKlinger AG zur Corporate Governance Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der ElringKlinger AG zur Corporate Governance Gute Corporate Governance ist nach unserer Überzeugung wesentlicher Bestandteil für den nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung 2015

Erklärung zur Unternehmensführung 2015 Erklärung zur Unternehmensführung 2015 Diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB beinhaltet unsere Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex, die Erläuterung der relevanten Unternehmensführungspraktiken,

Mehr

Stand 12. April 2017 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VERWALTUNGSRAT

Stand 12. April 2017 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VERWALTUNGSRAT Stand 12. April 2017 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VERWALTUNGSRAT Geschäftsordnung Verwaltungsrat Seite 2 von 8 PUMA SE (die Gesellschaft, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften gemäß 15 ff. AktG, der PUMA

Mehr

Corporate Governance - Kodex für Sparkassen in NRW

Corporate Governance - Kodex für Sparkassen in NRW Corporate Governance - Kodex für Sparkassen in NRW 1. Präambel 2. Zusammenwirken von Vorstand und Verwaltungsrat - Gemeinsame Bestimmungen 3. Vorstand 4. Verwaltungsrat 5. Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Mehr

Satzung. der Bertelsmann Management SE in Gütersloh. in der Fassung vom 03. November Firma und Sitz. Bertelsmann Management SE.

Satzung. der Bertelsmann Management SE in Gütersloh. in der Fassung vom 03. November Firma und Sitz. Bertelsmann Management SE. Satzung der Bertelsmann Management SE in Gütersloh in der Fassung vom 03. November 2016 1 Firma und Sitz Die Europäische Gesellschaft führt die Firma Sitz der Gesellschaft ist Gütersloh. Bertelsmann Management

Mehr

Florian Hinse CORPORATE GOVERNANCE UND KONTRAG

Florian Hinse CORPORATE GOVERNANCE UND KONTRAG Florian Hinse CORPORATE GOVERNANCE UND KONTRAG 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. Aufbaustruktur deutscher AG s 2. Deutscher Corporate Governance Kodex 3. KonTraG 4. Literaturverzeichnis 2 AUFBAUSTRUKTUR DEUTSCHER

Mehr

Berichterstattung nach dem Berliner Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung mit Stand vom )

Berichterstattung nach dem Berliner Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung mit Stand vom ) Berichterstattung nach dem Berliner Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung mit Stand vom 15.12.2015) I. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat I.1 und 2 Vorstand und Aufsichtsrat haben

Mehr

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat. der E.ON SE

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat. der E.ON SE Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der E.ON SE 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines... 3 2 Vorsitzender und Stellvertreter... 3 3 Einberufung... 3 4 Vorbereitungen der Sitzungen des Aufsichtsrats

Mehr

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (INKL. CORPORATE GOVERNANCE BERICHT 1 ) NACH 289a HGB

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (INKL. CORPORATE GOVERNANCE BERICHT 1 ) NACH 289a HGB ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (INKL. CORPORATE GOVERNANCE BERICHT 1 ) NACH 289a HGB Der Vorstand der HOMAG Group AG berichtet in dieser Erklärung gemäß 289a HGB über die Unternehmensführung. Zugleich

Mehr

Entsprechenserklärung 2006 nach 161 AktG 1/6

Entsprechenserklärung 2006 nach 161 AktG 1/6 1/6 Corporate Governance Der Begriff Corporate Governance steht für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen,

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Francotyp-Postalia Holding AG (FP-Konzern)

Bericht des Aufsichtsrats der Francotyp-Postalia Holding AG (FP-Konzern) Bericht des Aufsichtsrats der Francotyp-Postalia Holding AG (FP-Konzern) Mit diesem Bericht informiert der Aufsichtsrat gemäß 171 Abs. 2 AktG über seine Tätigkeit. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr

Mehr

Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex-Fassung vom 26. Mai 2010) Waldenburg, im Mai 2012 Vorstand und Aufsichtsrat der R. STAHL AG, Waldenburg, geben bekannt, dass den Kodex-Empfehlungen

Mehr

Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG. Stand 7.

Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG. Stand 7. Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG Stand 7. September 2016 Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss

Mehr

Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung Anlage 3 Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung Der Aufsichtsrat der [...] GmbH (im Folgenden: Gesellschaft ) gibt sich auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung nach

Erklärung zur Unternehmensführung nach Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB 2014/2015 Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei der KWS SAAT SE seit jeher einen hohen Stellenwert. Die Basis unserer

Mehr

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 20. September 2017

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 20. September 2017 s Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Siemens Aktiengesellschaft Fassung vom 20. September 2017 1 1. Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern, und zwar aus zehn Mitgliedern, die von der Hauptversammlung

Mehr

vom 14. Mai 2004 (Stand am 1. Mai 2013)

vom 14. Mai 2004 (Stand am 1. Mai 2013) Reglement über den Prüfungsausschuss der Schweizerischen Nationalbank vom. Mai 00 (Stand am. Mai 03) I. Allgemeines Art. Zweck Dieses Reglement regelt die Aufgaben und Kompetenzen des Prüfungsausschusses

Mehr

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE, Michael Zahn Vorsitzender des Aufsichtsrates SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE, der TLG IMMOBILIEN-Konzern hat sich auch im Geschäftsjahr 2015 sehr positiv entwickelt und ihre Ergebniskennzahlen

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB beschlossen vom Präsidium des DOSB am 20. Januar 2015 Gemäß 18 Absatz 1 r) der Satzung des DOSB erlässt das Präsidium die

Mehr

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Deutsche Bank AG (28. Januar 2015)

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Deutsche Bank AG (28. Januar 2015) Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Deutsche Bank AG (28. Januar 2015) 1 Sitzungen (1) Zu den Sitzungen des Aufsichtsrats lädt der Aufsichtsratsvorsitzende 1, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende

Mehr

Geschäftsordnung für den Vorstand der adidas AG

Geschäftsordnung für den Vorstand der adidas AG Geschäftsordnung für den Vorstand der adidas AG Der Aufsichtsrat der adidas AG erlässt mit sofortiger Wirkung die folgende Geschäftsordnung für den Vorstand, die an die Stelle der bisherigen Geschäftsordnung

Mehr

Ausschüsse hat der Aufsichtsrat nicht gebildet, vgl. dazu die nachfolgende Erklärung nach 161 AktG.

Ausschüsse hat der Aufsichtsrat nicht gebildet, vgl. dazu die nachfolgende Erklärung nach 161 AktG. Bericht zur Unternehmensführung Vorstand und Aufsichtsrat der cash.medien AG begrüßen die in den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex kodifizierten Regeln. Diese bilden

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der HOMAG Group AG sowie seine Ausschüsse haben im Geschäftsjahr 2015 die ihnen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Überwachungs- und Beratungsaufgaben

Mehr

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der K+S Aktiengesellschaft. Fassung vom 09. März 2016

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der K+S Aktiengesellschaft. Fassung vom 09. März 2016 Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der K+S Aktiengesellschaft Fassung vom 09. März 2016 Seite 2 1 Stellung und Verantwortung Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung,

Mehr

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand August 2010 I. ALLGEMEINES

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand August 2010 I. ALLGEMEINES Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Stand August 2010 1 I. ALLGEMEINES Die Firma der Gesellschaft lautet Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse K+S Aktiengesellschaft Kassel in der am 22. August 2017 beschlossenen Fassung Inhaltsverzeichnis 1 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat 2 Geschäftsordnung

Mehr

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Satzung der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Stand: August 2012 I. Allgemeines 1 Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Sie führt die Firma Norddeutsche Steingut

Mehr

Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Der Kodex wurde im Wege der Selbstbindung durch Vorstand und Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Oberhausen erstmalig am 27.09.2011 und seit

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG Systemhaus gemäß 161 AktG

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG Systemhaus gemäß 161 AktG Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG Systemhaus gemäß 161 AktG I. Allgemeine Ausführungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die Grundsätze einer wertorientierten und transparenten

Mehr

Geschäftsordnung. für den Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft. in der ab 1. Oktober 2015 geltenden Fassung

Geschäftsordnung. für den Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft. in der ab 1. Oktober 2015 geltenden Fassung s Geschäftsordnung für den Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft in der ab 1. Oktober 2015 geltenden Fassung 1 Allgemeines (1) Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, 1 R. STAHL GB 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, für R. STAHL war das Geschäftsjahr 2016 durch den anhaltenden Preis- und Nachfragerückgang im Öl- und Gassektor mit großen Herausforderungen verbunden.

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält die Entsprechenserklärung nach 161 AktG, relevante Angaben zu den über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung Erklärung zur Unternehmensführung Angaben nach 289a HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG, die relevanten Angaben zu Unternehmensführungspraktiken,

Mehr

Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex (CGK) der BVG AöR

Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex (CGK) der BVG AöR Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex (CGK) der AöR 2011 der AöR für 2011 A. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat II.1 CGK Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand Offenlegung

Mehr

für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V.

für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V. Geschäftsordnung für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V. A. Präambel Diese Geschäftsordnung gilt nur für das Präsidium nach 13 (2) der Satzung (Fassung vom 27.02 2009) und regelt

Mehr

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG nach 289a HGB. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß Paragraph 161 Aktiengesetz

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG nach 289a HGB. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß Paragraph 161 Aktiengesetz ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG nach 289a HGB Corporate Governance ist für den Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA und den Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Ströer SE & Co. KGaA,

Mehr

der ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes

der ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes CORPORATE GOVERNANCE BERICHT der ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes für das Geschäftsjahr 2016 Einleitung Ende 2012 hat die österreichische Bundesregierung den Bundes Public Corporate Governance

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2015

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2015 Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2015 Gute Corporate Governance ist Voraussetzung und Ausdruck verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat

Mehr

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung mit Ausnahme der dargestellten Sachverhalte den Empfehlungen

Mehr

Geschäftsbericht 2013. Corporate Governance Bericht

Geschäftsbericht 2013. Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2013 Corporate Governance Bericht Corporate-Governance-Bericht Der Deutsche Corporate Governance Kodex richtet sich an börsennotierte Gesellschaften und nach 161 Absatz 1 Satz 2 AktG auch

Mehr

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...

Mehr

Berichterstattung nach dem Berliner Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung mit Stand vom )

Berichterstattung nach dem Berliner Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung mit Stand vom ) Berichterstattung nach dem Berliner Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung mit Stand vom 15.12.2015) I. Zusammenwirken von Geschäftsführung und Aufsichtsrat I.1 und 2 Geschäftsführung und

Mehr

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz Stiftungsurkunde Die Landesregierung errichtet die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz in Mainz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB Die Unternehmensführung der elexis AG (elexis) als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch

Mehr

Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M. Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG

Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M. Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M. Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG 1. Compliance-Erklärung (26.03.2010) Nach 161 AktG

Mehr

Corporate Governance-Bericht mit Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Corporate Governance-Bericht mit Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Corporate Governance-Bericht mit Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB 1 Corporate Governance-Bericht mit Erklärung zur Unternehmensführung gemäss 289a HGB Corporate Governance-Bericht mit Erklärung

Mehr

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P A n l a g e zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom 29.06.2001, URNr. 1116 /2001 P S a t z u n g der "Hof am Weiher AG" mit dem Sitz in Albessen Dieser Auszug aus der Satzung enthält nicht

Mehr

G e s c h ä f t s o r d n u n g für den Aufsichtsrat der Wienerberger AG (Fassung: )

G e s c h ä f t s o r d n u n g für den Aufsichtsrat der Wienerberger AG (Fassung: ) G e s c h ä f t s o r d n u n g für den Aufsichtsrat der Wienerberger AG (Fassung: 27.3.2017) Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG hat gemäß 12 (1) der Satzung nachstehende Geschäftsordnung für sich festgesetzt:

Mehr

DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN m. Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die 16. ordentliche Hauptversammlung 3.

DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN m. Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die 16. ordentliche Hauptversammlung 3. DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die 16. ordentliche Hauptversammlung 3. Juli 2014 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate

Mehr

Corporate Governance Bericht

Corporate Governance Bericht Corporate Governance Bericht Der im Oktober 2002 veröffentlichte österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) richtet sich vorrangig an österreichische und börsennotierte Aktiengesellschaften. Grundlage

Mehr

Aktiengesellschaft Essen

Aktiengesellschaft Essen Aktiengesellschaft Essen S A T Z U N G FASSUNG VOM 11. Mai 2016 Titel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Die unter der Firma "National-Bank Aktiengesellschaft" bestehende Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in

Mehr

Geschäftsordnung. für den Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft

Geschäftsordnung. für den Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft s Geschäftsordnung für den Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft in der vom Aufsichtsrat am 30. April 2013 beschlossenen und ab 1. Mai 2013 geltenden Fassung 1 Allgemeines (1) Der Vorstand leitet das

Mehr

Geschäftsordnung des Vorstandes des Yachtclub Langenargen e.v. Seite 1 v. 5

Geschäftsordnung des Vorstandes des Yachtclub Langenargen e.v. Seite 1 v. 5 Geschäftsordnung des Vorstandes des Yachtclub Langenargen e.v. Seite 1 v. 5 1 Allgemeines (1) Begriffsbestimmung/Abkürzungen: Vorstand sind alle in 11 der Satzung festgelegten Vorstandsmitglieder. YCL

Mehr

Bericht zur Corporate Governance

Bericht zur Corporate Governance 78 Geschäftsbericht 2014 der HARTMANN GRUPPE Weitere Informationen Bericht zur Corporate Governance Vorstand und Aufsichtsrat der PAUL HARTMANN AG berichten im Geschäftsbericht über die Corporate Governance

Mehr

Diese Geschäftsordnung gilt nur für den Vorstand nach 10 der Satzung des Turnverein Bitburg 1911 e. V. und regelt dessen interne Arbeitsweise.

Diese Geschäftsordnung gilt nur für den Vorstand nach 10 der Satzung des Turnverein Bitburg 1911 e. V. und regelt dessen interne Arbeitsweise. Geschäftsordnung für den Vorstand A. Präambel Diese Geschäftsordnung gilt nur für den Vorstand nach 10 der Satzung des Turnverein Bitburg 1911 e. V. und regelt dessen interne Arbeitsweise. B. Verfahrensfragen

Mehr