Schutz für Windenergieanlagen die Maschinenversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schutz für Windenergieanlagen die Maschinenversicherung"

Transkript

1 Wilhelm Rechtsanwälte Schutz für Windenergieanlagen die Maschinenversicherung Vortrag auf den Windenergietagen November 2014 Rechtsanwalt Christian Becker Fachanwalt für Versicherungsrecht Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten

2 Ihr Referent: Christian Becker Rechtsanwalt in der Sozietät Wilhelm Christian Becker ist als Fachanwalt für Versicherungsrecht auf Versicherungs- und Haftungsrecht spezialisiert. Er berät Unternehmen und Konzerne u. a. in Fragen der industriellen Schadensversicherung (inklusive Technische Versicherung und Haftpflichtversicherung). Haftungsfälle begleitet er sowohl bei der Inanspruchnahme von Schädigern als auch bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Hierbei kombiniert er juristische Expertise mit technischem Know-How. Haftung Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen wegen Schäden an Industrieanlagen Berücksichtigung der Versicherungsdeckung für die jeweiligen Haftungsansprüche Wahrung und Durchsetzung von Regressansprüchen + 49 (0) christian.becker@ wilhelm-rae.de Deckung Realisierung von Versicherungsansprüchen, u. a. aus der Technischen Versicherung (Montage-, Bauleistungs-, Maschinenversicherung) sowie der Haftpflichtversicherung (Betriebs- und Produkthaftpflicht- inklusive Rückrufkostenversicherung) Begleitung der Schadenregulierung in Projektversicherungsverträgen Gestaltung Gestaltung und Vergleich von Versicherungsverträgen Beratung zum Umfang des Versicherungsschutzes in Versicherungsverträgen Christian Becker verfügt über langjährige und umfangreiche Prozesserfahrung. Er hält regelmäßig Vorträge und verfasst Fachbeiträge zu aktuellen Fragen der Industrieversicherung. Mandanten aus dem Bereich des Anlagenbaus profitieren von seinem Verständnis für technische Zusammenhänge als gelernter Prozessleitelektroniker Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

3 Inhalt 1. Risiken in der Betriebsphase von Windenergieanlagen 4 2. Gründe für Versicherungsschutz 6 3. Versicherungsschutz in der Betriebsphase Maschinenversicherung Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

4 1. Risiko Sachschaden Sachschaden an der WEA 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

5 1. Risiko Vermögensschaden Vermögensschaden Betriebsunterbrechung bis zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit der beschädigten Windenergieanlage ( WEA ) Lange Reparaturdauer, extreme Witterung, schwierige Ersatzteilbeschaffung etc. Folge: Keine Stromeinspeisung, keine Erlöse aus Stromverkauf 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

6 2. Gründe für Versicherungsschutz Gründe für Versicherungsschutz Versicherungsschutz transferiert Risiken gegen Prämie Weitestmöglicher Risikotransfer führt zu Kalkulierbarkeit des wirtschaftlichen Betriebs von WEA und Windparks Minimierung des Insolvenzrisikos durch wirtschaftliche Folgen von Schäden an WEA Forderung von Banken nach kontinuierlichem, ausreichendem Versicherungsschutz als Finanzierungsvoraussetzung 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

7 3. Versicherungsschutz Versicherungsverträge in der Betriebsphase der WEA 3.1 Maschinenversicherung (Absicherung von Wiederherstellungskosten nach Sachschäden) 3.2 Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung (Absicherung von Vermögensschäden durch Stillstand oder eingeschränkten Betrieb) 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

8 3.1 Maschinenversicherung Versicherungsschutz der Maschinenversicherung Allgefahrenversicherung: Schutz gegen alle schadenträchtigen Gefahren ( All-Risk-Police ) Ausnahme: Gefahren, die in Bedingungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Versicherungsschutz ab Betriebsfertigkeit der WEA Sachschadenversicherung Keine Deckung von Vermögensschäden 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

9 3.1 Maschinenversicherung - Voraussetzungen Sachschaden Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache Abgrenzung zum Mangel Unvorhergesehener Schaden Schaden tritt unvorhergesehen ein, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden weder vorhergesehen hat noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätte vorhersehen müssen. Lediglich grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz schaden dem Versicherungsanspruch, einfache Fahrlässigkeit folgenlos Rechtsfolge grober Fahrlässigkeit: Quotelung des Versicherungsanspruchs Rechtsfolge bei Vorsatz: Kein Anspruch Empfehlung: Repräsentantenklausel vereinbaren 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

10 3.1 Maschinenversicherung versicherte Gefahren Beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung versicherter Gefahren in Bedingungen: Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler (typische zivilrechtliche Mängel, Deckungserweiterung wegen Übernahme des Mangelrisikos durch Versicherer) Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen Wasser-, Öl-, Schmiermittelmangel 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

11 3.1 Maschinenversicherung unversicherte Gefahren Risikoausschlüsse Risikoausschlüsse beschreiben, was nicht versichert ist Risikoausschlüsse stets restriktiv auslegen Darlegungs- und Beweislast für Risikoausschluss trägt Versicherer Kein Anscheinsbeweis Keine Darlegungs- und Beweiserleichterung Im Zweifel ist Risikoausschluss nicht erfüllt 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

12 3.1 Maschinenversicherung unversicherte Gefahren Risikoausschlüsse Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht für Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

13 3.1 Maschinenversicherung unversicherte Gefahren Risikoausschlüsse Betriebsbedingte normale Abnutzung Abnutzung: Minderung der versicherten WEA in Brauchbarkeit oder Wert durch Gebrauch (Synonym: Verschleiß) Beruht Abnutzung auf Materialfehler, ist auch die Abnutzung versichert Betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung Durch fortgesetzten Einsatz einer WEA, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten bekannt sein musste. Kein Weiterbetrieb sehenden Auges i.d.r. auch kein unvorhergesehener Schaden 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

14 3.1 Maschinenversicherung Obliegenheiten in der Maschinenversicherung Obliegenheiten: Verhaltensnormen des Versicherungsnehmers, deren Befolgung den Versicherungsanspruch erhält. Rechtsfolge verletzter Obliegenheiten Einfache Fahrlässigkeit: Folgenlos Grobe Fahrlässigkeit: Quotelung Vorsatz: Kein Anspruch 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

15 3.1 Maschinenversicherung Auskunfts- und Informationsobliegenheit Revisionsobliegenheit (TK 2806): Versicherungsnehmer hat Revision an Bauteilen begrenzter Lebensdauer durchzuführen und diese instand zu setzen (nach Betriebsstunden, spätestens nach fünf Jahren an Rotorblättern, Getriebe, Rotorhauptlager) 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

16 3.1 Versicherungsschutz - Dauer Dauer des Versicherungsschutzes Beginn des Schutzes mit Betriebsfähigkeit Zuvor Transport-, Montage-, Bauleistungsversicherungsschutz sinnvoll Ende des Schutzes mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer Planungssicherheit durch möglichst lange Dauer Ende durch Kündigung nach Schadenfall möglich Versicherer können nach Schadenfall kündigen Erforderlicher Neuabschluss bei anderem Versicherer nach Schaden meist nur gegen hohe Prämie möglich Empfehlung: Ausschluss des Kündigungsrechts des Versicherers nach Schadenfall bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbaren 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

17 3.1 Versicherungsschutz Anspruchshöhe Umfang der Entschädigungsleistung Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Wiederherstellung des betriebsfähigen Zustandes vor Schadeneintritt (bei Teilschaden); Im Falle des Totalschadens leistet der Versicherer den Zeitwert abzgl. Wert des Altmaterials Totalschaden: Wiederherstellungskosten zzgl. Wert des Altmaterials höher als der Zeitwert der versicherten Sache Teilschaden: Wiederherstellungskosten zzgl. Wert des Altmaterials nicht höher als der Zeitwert der versicherten Sache Zeitwert folgt aus dem Neuwert sowie Abzüge für Alter, Abnutzung und technischem Zustand Empfehlung: Maximal möglichen Zeitwertabzug pro Nutzungsjahr vereinbaren 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

18 3.1 Maschinenversicherung Wiederherstellungskosten Alle notwendigen Kosten für die Wiederherstellung des früheren betriebsfertigen Zustandes der WEA sind versichert, z.b.: Reparaturkosten Reparaturbegleitmaßnahmen Verwaltungsaufwand für Rechnungsprüfungen Reparaturüberwachung De- und Remontagekosten Baustromkosten Werte des Altmaterials werden abgezogen Kein Ersatz von Vermögensschäden (z.b. Betriebsunterbrechungsschäden infolge Stillstand der Anlage) Kürzung um Selbstbehalt Empfehlung: Selbstbehaltsklausel vereinbaren: Werden gleichzeitig mehrere Schäden festgestellt, so wird für diese Schäden der Selbstbehalt nur einmal abgezogen, auch wenn ein ursächlicher Zusammenhang dieser Schäden untereinander nicht besteht Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

19 3.2 Betriebsunterbrechungsversicherung Allgefahrenversicherung Versicherungsschutz der Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung Technische Allgefahrenversicherung (All-Risk-Police) Vermögensschadenversicherung Versicherungsschutz für Unterbrechungsschaden: Beeinträchtigte oder vollständig unterbrochene Einsatzmöglichkeit der zuvor betriebsfertigen WEA infolge eines Sachschadens Abschluss regelmäßig nur in Verbindung mit Maschinenversicherung Sachschadenunabhängige Deckungskonzepte möglich 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

20 3.2 Betriebsunterbrechungsversicherung Umfang der Entschädigungsleistung Unterbrechungsschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn, meist entgangene Einnahmen aus Stromverkäufen Unterbrechungsschäden sind nur innerhalb der vereinbarten Haftzeit versichert An Wiederherstellungsdauer angepasste Haftzeit (6, 12 oder 24 Monate) vereinbaren 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

21 3.2 Betriebsunterbrechungsversicherung Ermittlung des Unterbrechungsschadens Zeitgenaue Berechnung nach Ausfallstunden Energieausbeute vergleichbarer ortsnaher WEA in kwh als Ausfallschaden Multiplikation der Ausfallstunden mit dem aktuellen Preisfaktor (Einspeisungsvergütung in ct./kwh) Berücksichtigung aller Umstände, die das Ergebnis des Betriebes während der Unterbrechung günstig oder ungünstig beeinflusst hätten (u.a. Abzug geplanter Wartungszeiten oder Reparaturen) Keine Entschädigung für Unterbrechungen wegen behördlicher Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen sowie durch fehlendes Kapital Kürzung um Selbstbehalt (z.b. Karenzzeit von 7 Tagen) 2014 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

22 Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Website: Für Ihre Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Reichsstraße Düsseldorf Telefon: (0) Telefax: (0) info@wilhelm-rae.de Sitz: Düsseldorf AG Essen: PR Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes während des Betriebs der Windenergieanlage Vortrag auf den Windenergietagen 2012 14.

Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes während des Betriebs der Windenergieanlage Vortrag auf den Windenergietagen 2012 14. Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes während des Betriebs der Windenergieanlage Vortrag auf den Windenergietagen 2012 14. November 2012 Rechtsanwalt Christian Becker Fachanwalt für Versicherungsrecht

Mehr

Versicherung von Windenergieanlagen

Versicherung von Windenergieanlagen Versicherung von Windenergieanlagen Rechtsanwalt Christian Becker Fachanwalt für Versicherungsrecht Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten www.wilhelm-rae.de Christian Becker Rechtsanwalt in der Sozietät

Mehr

Honorarberatung für Versicherungsverträge die juristische Sicht

Honorarberatung für Versicherungsverträge die juristische Sicht Wilhelm Rechtsanwälte Honorarberatung für Versicherungsverträge die juristische Sicht Vortrag auf dem AMC-Forum Honorarvertrieb am 15. Oktober 2014 Rechtsanwalt Christian Becker Fachanwalt für Versicherungsrecht

Mehr

Der unvorhergesehen eintretende Sachschaden an Windenergieanlagen Ein Fallstrick im Schadenfall

Der unvorhergesehen eintretende Sachschaden an Windenergieanlagen Ein Fallstrick im Schadenfall Wilhelm Rechtsanwälte Der unvorhergesehen eintretende Sachschaden an Windenergieanlagen Ein Fallstrick im Schadenfall Vortrag auf den Windenergietagen 2015 11. November 2015 Rechtsanwalt Christian Becker

Mehr

Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125

Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125 Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Mehr

Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab.

Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab. Geschäftskunden Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab. Lösungen für elektronische Geräte und Anlagen Elektronik-, Daten-, Software- und

Mehr

Maschinen und Anlagen versichern

Maschinen und Anlagen versichern Christian Becker Versicherungspraxis, Juli 2015 Industrielle Sachversicherung Maschinen und Anlagen versichern 1. EINLEITUNG Unternehmen transferieren das Risiko der Beschädigung hochwertiger Maschinen,

Mehr

Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete?

Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete? Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete? Absicherungsmöglichkeiten durch Versicherungsschutz Agenda Wer braucht welchen Versicherungsschutz? der Forsteigentümer/Pächter

Mehr

Assekuranzbericht. Praxis Dr. Max Mustermann. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911.

Assekuranzbericht. Praxis Dr. Max Mustermann. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. Assekuranzbericht Praxis Dr. Max Mustermann Stand: 18.04.2008 s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99 info@ssp-online.de www.ssp-online.de Firmenverträge Vertragsnummer

Mehr

Versicherungsbüro Treffer Versicherungs- und Finanzmakler

Versicherungsbüro Treffer Versicherungs- und Finanzmakler Versicherungsbüro Treffer Versicherungs- und Finanzmakler Inhaber: Andreas Treffer Büro Beilngrieser Strasse 11 93333 Neustadt/ OT Marching Telefon 09445/8004 Mobil: 0160/98396714 Email: andreas.treffer@vfm.de

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Versicherungsberatung und Schadenmanagement

Versicherungsberatung und Schadenmanagement und Schadenmanagement für öffentlich- rechtliche Körperscha:en und Anstalten sowie kommunale Unternehmen Koopera@on Wilhelm Rechtsanwälte & Elmar SiFner 2013 Wilhelm Rechtsanwälte / Elmar SiFner 1 Inhalt

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das.

Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das. Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das. Mag. Elisabeth Brückler 1 Die Gesetzeslage in Österreich 1295 ABGB Auszug: Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser

Mehr

Sicherheit ist kalkulierbar/

Sicherheit ist kalkulierbar/ Technikversicherung Sicherheit ist kalkulierbar/ Die Technikversicherung der AXA bietet wirksamen Schutz gegen die finanziellen Folgen eines Schadenfalls rund um Maschinen, Anlagen und Informatik. Der

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Kostenlose SOLON-Solarversicherung

Kostenlose SOLON-Solarversicherung 2 Jahre Vollkasko-Deckung für Ihre Auf- und Indach-Photovoltaikanlage ab 1. Januar 2010 für sämtliche Länder der Europäischen Union und die Schweiz. SOLON hat eine SOLON-Solarversicherung über einen auf

Mehr

Sicherheit für Ihre Elektrogeräte

Sicherheit für Ihre Elektrogeräte Sicherheit für Ihre Elektrogeräte Einfach. Gut. Geschützt. Service plus Sicherheit Mit unserem Plus 3 Geräteschutz können Sie jetzt beim Kauf Ihr Neugerät nach Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung für

Mehr

Tarif 03.2013. Für Ihr Fahrzeug die höchste Wertschätzung: das Exclusive Konzept für BMW-Club Mitglieder. in Kooperation mit

Tarif 03.2013. Für Ihr Fahrzeug die höchste Wertschätzung: das Exclusive Konzept für BMW-Club Mitglieder. in Kooperation mit Für Ihr Fahrzeug die höchste Wertschätzung: das Exclusive Konzept für BMW-Club Mitglieder in Kooperation mit Eine Versicherung, die zu Ihrer Leidenschaft passt. Sie haben ein Liebhaber-Fahrzeug, dessen

Mehr

VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE

VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE SICHERHEIT. VERTRAUEN. KOMPETENZ. WIR SORGEN DAFÜR, DASS SIE VORWÄRTS KOMMEN! Als Ihr vertrauensvoller und kompetenter Partner in Sachen

Mehr

(Un-)Versicherbar? Die Regulierung von Schäden aus Mängeln aktuelle Entwicklung zu LEG 3

(Un-)Versicherbar? Die Regulierung von Schäden aus Mängeln aktuelle Entwicklung zu LEG 3 Wilhelm Rechtsanwälte (Un-)Versicherbar? Die Regulierung von Schäden aus Mängeln aktuelle Entwicklung zu LEG 3 Christian Becker Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht 3. Round Table Integriertes

Mehr

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben

Mehr

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Kurzreferat Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung Marcel Quadri Unternehmensberater Schaffhausen, 10.06.2008 Generalagentur Gerhard Schwyn Themen

Mehr

Kluger Mann baut vor...

Kluger Mann baut vor... Kluger Mann baut vor... Hochwasser-Versicherung Stand: 06.10.2009 Seite 1 Kluger Mann baut vor... Seite 2 Hochwasser-Versicherung... und versichert sich rechtzeitig und ausreichend! Seite 3 Die existenzgefährdenden

Mehr

Marina Freizeitboote. Sicher und gelassen auf Kurs

Marina Freizeitboote. Sicher und gelassen auf Kurs Marina Freizeitboote Sicher und gelassen auf Kurs Wir versichern Ihre Leidenschaft Ein umfassender und flexibler Versicherungsschutz Sie lichten gern einmal für ein paar Stunden oder länger den Anker?

Mehr

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber

Mehr

Wir machen das Leben leichter! Plus 3. Geräteschutz

Wir machen das Leben leichter! Plus 3. Geräteschutz Wir machen das Leben leichter! Plus 3 Geräteschutz Einfach. Gut. Geschützt. Für Technik von A Z Service plus Sicherheit Mit unserem electroplus Plus 3-Geräteschutz können Sie jetzt beim Kauf Ihr Neugerät

Mehr

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben

Mehr

AGCS Expertentage 2011

AGCS Expertentage 2011 Allianz Global Corporate & Specialty AGCS Expertentage 2011 Global & ESI Net 24./ 25.Oktober 2011, München Evelyn Rieger / CUO Engineering Jürgen Weichert / CUO Liability Wo ist das Risiko? Eigentlich

Mehr

Regulierung von Versicherungsschäden. Referentin

Regulierung von Versicherungsschäden. Referentin Regulierung von Versicherungsschäden Unterschiede in der Regulierung von Gemeinschafts-oder Sondereigentum Konflikte für den Verwalter Referentin Sabine Leipziger VDIV-INCON GmbH Versicherungsmakler Versicherungsmakler

Mehr

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte Referent Peter Höfner VDIV-INCON GmbH Versicherungsmakler 07.09.2013 Die Versicherung des Verwaltungsbeirates 1. Ist dies überhaupt notwendig?

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Premium-Vollkasko-Versicherung für Photovoltaikanlagen inkl. Ertragsgarantie

Premium-Vollkasko-Versicherung für Photovoltaikanlagen inkl. Ertragsgarantie Einzigartig am Markt und 10 Jahre beitragsfrei inklusive! Premium-Vollkasko-Versicherung für Photovoltaikanlagen inkl. Ertragsgarantie sonalis GmbH Wellesweilerstr. 100 66538 Neunkirchen Germany Sie wollen

Mehr

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010)

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010) Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010) Version 01.04.2014 GDV 0420 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)

Mehr

Versicherungsrechtliche Regulierung von Schäden an Windenergieanlagen

Versicherungsrechtliche Regulierung von Schäden an Windenergieanlagen Wilhelm Rechtsanwälte Versicherungsrechtliche Regulierung von Schäden an Windenergieanlagen Windenergietage 2016 9. November 2016 Rechtsanwalt Christian Becker Fachanwalt für Versicherungsrecht Wilhelm

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Beschädigung / Zerstörung / Wiederherstellungskosten

Beschädigung / Zerstörung / Wiederherstellungskosten Wilhelm Rechtsanwälte Beschädigung / Zerstörung / Wiederherstellungskosten Vortrag auf EUROFORUM Schadengipfel, München: 23. Februar 2016 Rechtsanwalt Christian Becker Fachanwalt für Versicherungsrecht

Mehr

Mit Sicherheit für Sie da. Versicherungsschutz für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Waldbauernverband NRW e.v.

Mit Sicherheit für Sie da. Versicherungsschutz für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Waldbauernverband NRW e.v. Immer da, immer nah. Mit Sicherheit für Sie da. Versicherungsschutz für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Waldbauernverband NRW e.v. Haftpflichtversicherung Rahmenvertrag zur Haftpflichtversicherung.

Mehr

Information für Mieter. Vorteile für Sie als Mieter der Wohnungsbaugenossenschaft Wattenscheid eg

Information für Mieter. Vorteile für Sie als Mieter der Wohnungsbaugenossenschaft Wattenscheid eg Information für Mieter Vorteile für Sie als Mieter der Wohnungsbaugenossenschaft Wattenscheid eg Guter Service, wann immer Sie ihn brauchen. Mit einem dichten Netz von 500 Geschäftsstellen sowie den Sparkassen

Mehr

Begeisterung? «Investitionen in die Umwelt schützen.» Helvetia Photovoltaikversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da.

Begeisterung? «Investitionen in die Umwelt schützen.» Helvetia Photovoltaikversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Begeisterung? «Investitionen in die Umwelt schützen.» Helvetia Photovoltaikversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Ihre Schweizer Versicherung. Innovativer Schutz für Ihre umweltfreundliche

Mehr

3. Vorstellung IT-Elektronik-Versicherung Überblick

3. Vorstellung IT-Elektronik-Versicherung Überblick 3. Vorstellung IT-Elektronik-Versicherung Überblick Was wurde bisher versichert? Was ist neu? Übersicht der Deckungen und Leistungen Erläuterungen zu den Deckungen und Leistungen Verarbeitung im Backoffice

Mehr

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen

Mehr

Sie schützen die Umwelt wir schützen Ihre Investition Elektronik-Versicherung für Photovoltaikanlagen

Sie schützen die Umwelt wir schützen Ihre Investition Elektronik-Versicherung für Photovoltaikanlagen Sie schützen die Umwelt wir schützen Ihre Investition Elektronik-Versicherung für Photovoltaikanlagen !Photovoltaik hoch im Kurs Fossile Rohstoffe wie Kohle, Öl und Gas sind nur noch begrenzt verfügbar

Mehr

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege.

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Hausrat außer Haus Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Wenn einer eine Reise tut...... dann kann er leider nicht immer nur Erfreuliches berichten. Das Gepäck

Mehr

Golf-Versicherung. Ab CHF

Golf-Versicherung. Ab CHF Ab CHF 66für 1 Jahr Golf-Versicherung Diebstahl, Bruch, Transport, Hole-in-one Meine Golfausrüstung ist zum Neuwert gegen Diebstahl, Bruch und Verlust durch ein Transportunternehmen versichert Hole-in-one

Mehr

Home in One Sach- und Vermögensversicherungen. Ihr Heim rundum optimal versichert

Home in One Sach- und Vermögensversicherungen. Ihr Heim rundum optimal versichert Home in One Sach- und Vermögensversicherungen Ihr Heim rundum optimal versichert Die einfache Lösung Alles in einem Vertrag Passen Sie Ihre Versicherung Ihrem individuellen Bedarf an! Hausrat, Haftpflicht,

Mehr

Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen?

Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Dr. Florian Krause-Allenstein Rechtsanwalt + Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schiedsrichter

Mehr

Einfach. Gut. Geschützt.

Einfach. Gut. Geschützt. Für Technik von A Z Einfach. Gut. Geschützt. Volle 5 Jahre Sicherheit Mit unserer günstigen 5 Jahre Premium Garantie dehnen Sie ganz einfach und direkt beim Kauf Ihre 2-jährige Gewährleistung für Ihr neues

Mehr

Mietvereinbarung zwischen

Mietvereinbarung zwischen Mietvereinbarung zwischen Party und Feinkost Servcie Vetter -77933 Lahr, Rainer-Haungs-Str.12-14 (nachfolgend Vermieter" genannt) und (nachfolgend "Mieter" genannt) über das Geschirr- und Spülmobil GSM

Mehr

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf Verkehrsrechtsschutz Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf In guten Händen. LVM So kann s kommen Aus der Praxis Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Sie werden bei der Wahrnehmung

Mehr

Haftpflichtversicherungsvertrag

Haftpflichtversicherungsvertrag Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8 99096 Erfurt und SV SparkassenVersicherung Bonifaciusstraße 18 99084 Erfurt 1 Präambel 1) Mit der Thüringer Ehrenamtsversicherung

Mehr

Es handelt sich um insgesamt zwei Bausteine, die auch einzeln voneinander abgeschlossen werden können.

Es handelt sich um insgesamt zwei Bausteine, die auch einzeln voneinander abgeschlossen werden können. November 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns sehr, dass es uns nach langer Suche endlich gelungen ist, für die Projekte der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räume einen Versicherer

Mehr

Montage- und Maschinenversicherung Besonderheiten und Unterschiede

Montage- und Maschinenversicherung Besonderheiten und Unterschiede Ellen Los, Rechtsanwältin, Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de Montage- und Maschinenversicherung Besonderheiten und Unterschiede 1. EINLEITUNG Bei der Errichtung von technischen Anlagen

Mehr

SolarVersicherung. Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihre solare Investition

SolarVersicherung. Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihre solare Investition SolarVersicherung Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihre solare Investition Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihre solare Investition Sind Sie stolzer Besitzer einer Solarstromanlage oder wollen Sie es werden? Dann

Mehr

HOME IN ONE Sach- und Vermögensversicherungen

HOME IN ONE Sach- und Vermögensversicherungen HOME IN ONE Sach- und Vermögensversicherungen Alles in einem Vertrag versichert Die einfache Lösung IHRE VERMÖGENSWERTE Alles in einem Vertrag Passen Sie Ihre Versicherung Ihrem individuellen Bedarf an!

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage können kostspielig werden AXA schützt Ihre Investition in die Umwelt.

Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage können kostspielig werden AXA schützt Ihre Investition in die Umwelt. Photovoltaikversicherung AXA Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage können kostspielig werden AXA schützt Ihre Investition in die Umwelt. Elektronik-Versicherung für Photovoltaikanlagen Photovoltaik steht

Mehr

Christoph Scherf BCA Kompetenzcenter Komposit / Gewerbe

Christoph Scherf BCA Kompetenzcenter Komposit / Gewerbe Christoph Scherf BCA Kompetenzcenter Komposit / Gewerbe Elektronikversicherung Gliederung 1. Versicherte Sachen 2. Versicherte Interessen 2. Erweiterungsmöglichkeiten 3. Versicherungssumme und Versicherungsort

Mehr

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Eine Versicherung offener Kreditkarten- Ausstände Eine Versicherung geplanter Kreditkarten- Ausgaben*

Mehr

VDEB warnt: Mittelständische IT-Unternehmen leben gefährlich

VDEB warnt: Mittelständische IT-Unternehmen leben gefährlich VDEB warnt: Mittelständische IT-Unternehmen leben gefährlich Die Zahlen sind alarmierend: Fast 40 Prozent der kleineren IT-Unternehmen verfügen über keinen Versicherungsschutz für IT-Vermögensschäden.

Mehr

Begeisterung? «Sicherheit beim Engagement für die Umwelt.» Helvetia Arteserversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da.

Begeisterung? «Sicherheit beim Engagement für die Umwelt.» Helvetia Arteserversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Begeisterung? «Sicherheit beim Engagement für die Umwelt.» Helvetia Arteserversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Ihre Schweizer Versicherung. Sicherheit bei Erdwärmesondenbohrungen.

Mehr

Versicherungsschutz beim Bauen - Welche Anforderungen sind an ein zukünftiges Modell der Absicherung von Baubeteiligten zu stellen?

Versicherungsschutz beim Bauen - Welche Anforderungen sind an ein zukünftiges Modell der Absicherung von Baubeteiligten zu stellen? Arbeitskreis IX Bauversicherungsrecht Arbeitskreisleiter: Stellvertretender Arbeitskreisleiter: Referenten: Rechtsanwalt Dr. Florian Krause-Allenstein, Hamburg Ulrich Langen, Düsseldorf Ass. jur. Desmond

Mehr

Schalten Sie auf Nummer sicher. Die Produkte in der industriellen Sachversicherung.

Schalten Sie auf Nummer sicher. Die Produkte in der industriellen Sachversicherung. Schalten Sie auf Nummer sicher. Die Produkte in der industriellen Sachversicherung. Industriepolice R+V-Police für Immobiliengesellschaften Service IndustrieCompact Spezialprodukte Schalten Sie auf Nummer

Mehr

Versicherung von Windenergieanlagen Tücken und Lücken. Ein Bericht aus der Praxis

Versicherung von Windenergieanlagen Tücken und Lücken. Ein Bericht aus der Praxis Versicherung von Windenergieanlagen Ein Bericht aus der Praxis Dipl.-Kaufmann Christian Schlösser Enser Versicherungskontor GmbH Versicherungsmakler VDVM An der Tigge 4 59469 Ense-Oberense Vermittlung

Mehr

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge Ihre oker für eine entspannte Vorsorge GarantiePlus Pflegeption GarantiePlus Ihr Vorsorge-oker in oker ist immer etwas Besonderes, denn damit haben Sie einen Trumpf in der Hand. So wie unsere neue Leistung

Mehr

Photovoltaikversicherung24.de

Photovoltaikversicherung24.de Damit die Sonne immer für Sie scheint! Goslarsche Landstr. 10a 31135 Hildesheim Telefon: 05121-999 00 33 Telefax: 05121-999 00 30 info@photovoltaikversicherung24.de www.photovoltaikversicherung24.de Photovoltaikversicherung

Mehr

Neu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!!

Neu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!! Egon Traub Beispielhafte Darstellung von einem Monatsbeitrag von 10 oder 37 (=Maximalbetrag) und einem Jahresbeitrag von 1.00 oder 4.44 (=Maximalbetrag) 30 Monatsbeitrag 37 (Maximalbetrag) 10 Monatsbeitrag

Mehr

Die entspannte Art, sich zu VERSICHERN

Die entspannte Art, sich zu VERSICHERN Die entspannte Art, sich zu VERSICHERN * Willkommen beim Honda Versicherungsservice Warum kompliziert, wenn es auch ganz einfach geht? Ab sofort ist für Ihre Autoversicherung von der Beratung über den

Mehr

RISIKOLOS VOR GERICHT.

RISIKOLOS VOR GERICHT. 1 RISIKOLOS VOR GERICHT. Prozessfinanzierung im Versicherungsrecht Mit Anspruch. Für Anspruch. 2 3 I DAS PROBLEM IM VERSICHERUNGSRECHT. Eine Klage im Versicherungsrecht ist oft wie ein Kampf David gegen

Mehr

Vermögensversicherung

Vermögensversicherung Unternehmensgeschäft Vermögensversicherung Die Haftpflichtversicherung für Unternehmen und freie Berufe, kombinierbar mit Rechtsschutz. Vermögensschutz aus einer Hand. Werden Haftpflichtansprüche erhoben

Mehr

Minimierung. persönlicher Risiken. als UnternehmerIn

Minimierung. persönlicher Risiken. als UnternehmerIn Minimierung persönlicher Risiken als UnternehmerIn 823 Schadenersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht

Mehr

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Bauversicherungen Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Vaudoise Eine sichere Basis für Ihr Haus Ein Neubau oder eine Renovation bedeutet für den Eigentümer eine beträchtliche

Mehr

Bedeutung für den Versicherungsschutz. provers Gebäude

Bedeutung für den Versicherungsschutz. provers Gebäude Pflicht für Rauchmelder Bedeutung für den Versicherungsschutz 1. Pflicht für Rauchmelder 2. Betroffene Versicherungen 3. Auswirkungen auf Versicherungsschutz 4. Dienstleistungen der Agenda Pflichten wirken

Mehr

SL-Photovoltaik. Ihr Versicherungsschutz für Photovoltaik-Anlagen.

SL-Photovoltaik. Ihr Versicherungsschutz für Photovoltaik-Anlagen. SL-Photovoltaik. Ihr Versicherungsschutz für Photovoltaik-Anlagen. Wer den Schaden hat, sollte SL-Photovoltaik haben. Unvorhersehbare Schäden an Photovoltaik-Anlagen können sich äußerst gefährdend auf

Mehr

Betriebsunterbrechungsversicherung für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige BUFT. Gerhard Veits - 2009

Betriebsunterbrechungsversicherung für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige BUFT. Gerhard Veits - 2009 für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige BUFT Allgemeine Information Nur richtig versichern beruhigt! Allgemeine Information aus Schaden wird man??? arm!!! Allgemeine Information Vor jedem Versicherungsabschluss

Mehr

Dienstleistungsüberblick. Kompetenzzentrum Financial Lines Insurance

Dienstleistungsüberblick. Kompetenzzentrum Financial Lines Insurance Dienstleistungsüberblick Kompetenzzentrum Financial Lines Insurance Kompetenz Financial Lines Versicherungen D & O VHV VSV StrafRS AVRS 2 Kompetenz D & O D & O, director s and officer s liability insurance

Mehr

Die Versicherungen des Verwalters Von Datenverlust bis Einbruch-Diebstahl, von Elektronik bis D&O

Die Versicherungen des Verwalters Von Datenverlust bis Einbruch-Diebstahl, von Elektronik bis D&O Die Versicherungen des Verwalters Von Datenverlust bis Einbruch-Diebstahl, von Elektronik bis D&O Referentin Geschäftsführerin INCON GmbH & Co. Assekuranz KG Übersicht aller Versicherungssparten 1. Haftpflichtversicherungen

Mehr

Assekuranzbericht. Mustermann GmbH. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99

Assekuranzbericht. Mustermann GmbH. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99 Assekuranzbericht Mustermann GmbH Stand: 18.04.2008 s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99 info@ssp-online.de www.ssp-online.de Firmenverträge Vertragsnummer Gesellschaft

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Schadenanzeige Haftpflichtversicherung

Schadenanzeige Haftpflichtversicherung Versicherer Versicherungsschein-Nr. Schaden-Nr. Versicherungsnehmer Name, Vorname Straße PLZ, Wohnort Telefon-Nr. E-Mail Sollte einmal der Platz nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein gesondertes Blatt

Mehr

Schritt für Schritt zum Eigenheim

Schritt für Schritt zum Eigenheim Schritt für Schritt zum Eigenheim Wichtige Informationen für Erwerber einer gebrauchten Immobilie Mit dem Kauf einer Immobilie stellen sich mehr Fragen als nur die der Finanzierung. Nach der Freude und

Mehr

Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014

Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014 Daniel Beindorf und Dr. Axel Thoenneßen Aktuelle Mandanteninformation Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014 1. VORBEMERKUNG

Mehr

Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans-Werner Schrader

Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans-Werner Schrader Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans-Werner Schrader Unfallstelle sichern 2 Unfallstelle sichern Kennzeichen der Beteiligten und Zeugenfahrzeuge notieren 3 Unfallstelle sichern Kennzeichen der Beteiligten und

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

AL_HAFTPFLICHT Privat. Schuss, Tor, Haftpflicht. Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht.

AL_HAFTPFLICHT Privat. Schuss, Tor, Haftpflicht. Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht. AL_HAFTPFLICHT Privat Schuss, Tor, Haftpflicht Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht. Genießen Sie Ihr Leben, wir kümmern uns um den Rest. Es gibt Tage voller Harmonie. Bis

Mehr

Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung von Managern und Aufsichtsräten 1. I. Die zivilrechtlichen Grundlagen der Haftung 1

Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung von Managern und Aufsichtsräten 1. I. Die zivilrechtlichen Grundlagen der Haftung 1 VII Abkürzungsverzeichnis XIII Teil 1 Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung von Managern und Aufsichtsräten 1 I. Die zivilrechtlichen Grundlagen der Haftung 1 A Umfang der zivilrechtlichen

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Fragen und Antworten zur PartGmbB (Stand: 09.10.2013)

Fragen und Antworten zur PartGmbB (Stand: 09.10.2013) Fragen und Antworten zur PartGmbB (Stand: 09.10.2013) Seit dem 19. Juli 2013 gilt das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Die PartGmbB bietet als neue

Mehr

Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug. A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB. I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: (+) ArbV

Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug. A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB. I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: (+) ArbV Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: ArbV II) Pflichtverletzung: A hatte die Pflicht, das im Eigentum

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g zwischen dem Jugendhaus Düsseldorf e.v. CarI-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf im nachfolgenden kurz,,jugendhaus genannt als Versicherungsnehmerin und

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Der passende Schutz für alle Ansprüche. Zurich Kfz-Versicherung

Der passende Schutz für alle Ansprüche. Zurich Kfz-Versicherung Der passende Schutz für alle Ansprüche Zurich Kfz-Versicherung Für jeden genau das Richtige Wenn es um den passenden Schutz für Sie und Ihr Fahrzeug geht, kommt es darauf an, eine Versicherung zu finden,

Mehr

Rechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht

Rechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht Folie 1 von 10 PFIFF Projekt Für Inklusive Freizeit Freiburg Fortbildungsmodul Nr. 4 am 20.04.2015 Rechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht Referent: Ingo Pezina, Jurist beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg

Mehr

Auf einen Blick: die Vorteile der MultiPlus Privat-Police

Auf einen Blick: die Vorteile der MultiPlus Privat-Police Auf einen Blick: die Vorteile der MultiPlus Privat-Police! Eine Police für den umfassenden Versicherungsschutz: Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung; wahlweise Wohngebäudeversicherung,

Mehr

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:

Mehr