Geschäftsverteilung. der. Richter am Amtsgericht Aichach. für das. Jahr 2011
|
|
- Falko Siegel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Geschäftsverteilung der am Amtsgericht Aichach für das Jahr 2011 Über die Besetzung, die Vertretung und die Verteilung der Geschäfte im Jahre 2011 hat das Präsidium gemäß 21 e GVG folgendes beschlossen: 32 E XV - 21 Stand:
2 A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Familiensachen 1. Streitige bürgerliche Rechtspflege, soweit die Namen der Lechner 107/ Grimm Beklagten mit den Buchstaben A I beginnen. 2. Hellriegel 2. Streitige bürgerliche Rechtspflege, soweit die Namen der Grimm 118/ Lechner Beklagten mit den Buchstaben J Z beginnen ohne die Geschäfte gemäß Ziff. 4) 3. liche Geschäfte der Zwangsvollstreckung Walch 105/ Lechner 2. Grimm 4. Wohnungseigentumssachen gemäß 43 WEG Lechner 107/ Grimm 2. Hellriegel 5. Alle Geschäfte des Familiengerichts, insbesondere diejenigen gemäß 23 a Abs. 1 Ziff 1 GVG; ausgenommen sind die in Ziff. 6 bezeichneten Verfahren a) Referat 1 F (A - K) Hellriegel 113/ Handl b) Referat 2 F (L - Z) Handl 110/ Hellriegel 6. Referat 3 F: Gockel 209/ Reck Adoptionssachen gem. 111 Nr.4 FamFG und Lebens- partnerschaftssachen gem. 111 Nr. 11, 269 Abs. 1 Nr. 4 FamFG
3 B. Allgemeine Strafsachen und Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten 1. Schöffengericht Konopka 210/ Gockel 2. Geschäfte des Einzelrichters in Strafsachen und Privatklage- Konopka 210/ Gockel verfahren 3. Ordnungswidrigkeiten Erwachsener mit den Anfangsbuch- Konopka 210/ Gockel staben G R 4. Ordnungswidrigkeiten Erwachsener mit den Anfangsbuch- Gockel 209/ Konopka staben A F und S Z 5. Verfahren, die gemäß 210 III, II/1, 354 II/1 StPO vom Konopka 210/ Gockel Rechtsmittelgericht an einen anderen des Amtsgerichts Aichach zurückverwiesen werden GVPl 2011 B. Allgemeine Strafsachen und Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten 6. Wiederaufnahmeverfahren gemäß der im Beschluß des OLG Konopka 210/ Gockel München vom /10 festgesetzten Zuständigkeit 7. Objektive Verfahren gemäß 440 StPO Konopka 210/ Gockel 8. Verfahren, die gemäß 79 VI OWiG vom Rechtsmittelgericht Konopka 210/ Gockel an einen anderen des Amtsgerichts Aichach zurückver- wiesen worden sind 9. Objektive Verfahren gemäß 27,87 OwiG Konopka 210/ Gockel 10. Geschäfte in allen Verfahren, die gemäß 462 a II/2 StPO Konopka 210/ Gockel an das Amtsgericht Aichach abgegeben werden. Sie werden jedoch vom jeweils zuständigen Referatsrichter übernommen, soweit dort bereits eine Bewährungsaufsicht besteht oder neu hinzukommt
4 C. Jugendgericht Zi.Nr. 1. Jugendschöffengericht Gockel 209/ Konopka 2. Die Geschäfte des Jugendrichters, einschl. d. Ordnungs- Gockel 209/ Konopka widrigkeiten gegen Jugendliche und Heranwachsende 3. Verfahren anderer Jugendgerichte, die an das Amtsgericht Gockel 209/ Konopka Aichach zurückverwiesen worden sind und Wiederauf- nahmeverfahren gemäß 140 a GVG gemäß der im Beschluß des OLG München vom , /10, festgesetzten Zuständigkeit 4. Vollstreckungsleiter für die JVA Aichach ( 82 JGG ) Gockel 209/ Konopka GVPl 2011 D. Sonstiges im Zusammenhang mit Straf- und Ermittlungsverfahren Stehendes 1. Beisitzer im erweiterten Schöffengericht Handl 110/ Reck 2. Ermittlungsrichterliche Tätigkeit Konopka 210/ Gockel 3. liche Aufgaben nach 148 II, 148 a StPO, Reck 008/ Grimm 37 II EGGVG, 29 I/2 StVollzG 2. Lechner 4. Schöffenwahl für das Schöffengericht Konopka 210/ Gockel 5. Schöffenwahl für das Jugendschöffengericht Gockel 209/ Konopka
5 E. Freiwillige Gerichtsbarkeit 1. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gem. Reck 008/ Gockel 23 a Abs. 2 Nr. 1 GVG, 271, 312, 340 FamFG und gem. 23 a Abs. 2 Nr. 6 GVG. 2. Geschäfte des Vormundschaftsrichters ohne Adoptionsverfahren Reck 008/ Gockel einschließlich der Unterbringungssachen, der Verfahren nach dem Gesetz über Freiheitsentziehungen, soweit es sich nicht um Maßnahmen nach Art. 17,23 PAG handelt und der Verfahren nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz, die vor dem anhängig geworden sind. 3. Geschäfte des Nachlaßrichters Gaumert 206/ Handl 4. Geschäfte des Grundbuchrichters, einschl. Unschädlichkeits- Walch 105/ Grimm zeugnisse 2. Lechner 5. Geschäfte des Vormundschaftsgerichts in Adoptionsverfahren, Gockel 209/ Reck die vor dem anhängig geworden sind. GVPl 2011 F. Sonstiges 1. liche Aufgaben nach 163 c StPO, Art. 17, 23 PAG Konopka 210/ Gockel 2. Rechtshilfesachen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Hellriegel 113/ Lechner in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit 2. Grimm Ausnahme von Ziffern 3 und 4 3. Rechtshilfe in Familiensachen Handl 110/ Hellriegel 4. Rechtshilfesachen in Verfahren des Vormundschaftsgerichts Reck 008/ Gockel und des Betreuungsgerichts 5. Rechtshilfe in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten, sowie Konopka 210/ Gockel die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen 6. ablehnungen in sämtlichen n Gaumert 206/ Reck 7. liche Entscheidungen in Beratungshilfesachen a) soweit sie Familiensachen betreffen: Namen der Antragsteller A K Hellriegel 113/ Handl Namen der Antragsteller L Z Handl 110/ Hellriegel b) alle Übrigen: Namen der Antragsteller A I Lechner 107/ Grimm 2. Hellriegel Namen der Antragsteller J Z Grimm 118/ Lechner 8. Sämtliche übrigen in dieser Geschäftsverteilung nicht gesondert Konopka 210/ Grimm aufgeführten richterlichen Geschäfte
6 Ergänzend gelten folgende Bestimmungen: 1. Die Änderungen des Geschäftsverteilungsplanes betreffen Altverfahren und die Neueingänge. Für die Ermittlung der Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in den Strafreferaten ist bei mehreren Beklagten, Beschuldigten, Angeklagten und Betroffenen jeweils der Name des ersten Beklagten oder Betroffenen maßgebend. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bleiben Zusätze außer Betracht wie Bezeichnung von Gebietskörperschaften (Stadt, Markt, Gemeinde u.a.), Vornamen und ihre Abkürzungen, Titel (Prof., Dr., Dipl.Ing., u.a.), Adelsbezeichnungen (Prinz, Fürst, Graf u.a.), Vorsatzwörter wie von, von der, van, van der, de, de la, u.a., Namenszusätze wie die indischen Ausdrücke Singh und Kaur. Sind die Vorsatzwörter mit einem Wort verschmolzen, werden sie wie ein Wort behandelt, z.b. Vandenbergh u.a. Die Umlaute ä, ö, ü werden behandelt als ae, oe, ue. Maßgebend ist jeweils der Name, auch der Firma, der Gesellschaft, des Vereins, der Stiftung etc. Bei Einzelfirmen ist der Name der/des erstgenannten Inhabers/in maßgebend. 2. Familiensachen 2.1 Die Zuständigkeit in Ehesachen und Lebenspartnerschaftssachen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des gemeinsamen Namens der Beteiligten. Führen die Beteiligten keinen gemeinsamen Namen, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Namens des Antragsgegners In Kindschaftssachen gem. 151 Nr. 1 bis 3 FamFG sowie in Lebenspartnerschaftssachen gem. 269 Abs. 1 Nr. 3 FamFG richtet sich die Zuständigkeit nach dem Namen des Kindes, bei mehreren Kindern nach dem Namen des jüngsten Kindes. 2.3 In Unterhaltsverfahren gem. 231 Abs. 1 FamFG richtet sich die Zuständigkeit, soweit es sich um Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber Eltern handelt, nach dem Namen des Kindes, bei mehreren Kindern nach dem Namen des jüngsten Kindes. Der danach zuständige ist auch zuständig für die Unterhaltsverfahren im Sinne von 231 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 FamFG, die nach 232 Abs. 3 Nr. 1 FamFG zum Amtsgericht Aichach erhoben werden. Für die übrigen Verfahren nach 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG richtet sich die Zuständigkeit nach dem Namen des Antragsgegners. Vorstehendes gilt entsprechend für und Abänderungsverfahren nach 238 bis 240 FamFG und Vollstreckungsgegenanträge nach 767 ZPO Die Zuständigkeit in den Familiensachen nach 111 Nr. 5, Nr. 7, Nr. 9, Nr. 10, 231 Abs. 1 Nr. 2 FamFG richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des gemeinsamen Ehenamens der Beteiligten. Führen die Beteiligten keinen gemeinsamen Ehenamen, ist der Name des Antragsgegners maßgebend In Abstammungssachen gem. 111 Nr. 3 FamFG ist der Name des Kindes maßgebend In Verfahren nach 231 Abs. 1 Nr. 3 FamFG richtet sich die Zuständigkeit für Ansprüche nach 1615 l BGB nach dem Namen des Kindes, wegen dessen Betreuung Unterhalt verlangt wird; für Ansprüche nach 1615 m BGB nach dem Namen des Antragsgegmers Für die Bezeichnung von Verfahrensbeteiligten gelten die Regelungen gemäß Ziff. 1 entsprechend Ist bei Eingang einer neuen Familiensache ein dieselbe Ehe oder Lebenspartnerschaft betreffende Familiensache anhängig, so gilt folgendes Handelt es sich bei der bereits anhängigen Familiensache um eine Ehesache oder um die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, so ist für das neue Verfahren das bisherige Referat zuständig; Handelt es sich bei der neuen Familiensache um eine Ehesache oder die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, so geht die bisher anhängige Familiensache in die Zuständigkeit des neuen Referats über; Ist keine Ehesache oder kein Verfahren auf Aufhebung einer Lebenspartnerschaft anhängig oder handelt es sich bei der alten Sache um eine solche, die mehr als 6 Monate ruht, ausgesetzt oder nicht mehr betrieben worden ist, so geht die alte Sache in die Zuständigkeit des neuen Referates über; 3. Bei der Verhinderung beider ist jeweils der dienstjüngste anwesende zur Vertretung berufen. 4. Die Einteilung des Bereitschaftsdienstes an dienstfreien Werktagen bleibt vorbehalten. Der Bereitschaftsdienstvertreter vertritt während der Bereitschaftszeit sämtliche.
7 Aichach, den Lechner Direktor des Amtsgerichts Handl in am Amtsgericht Grimm Gaumert Reck in am Amtsgericht am Amtsgericht am Amtsgericht
Zweite Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Aichach für den richterlichen Dienst im Geschäftsjahr 2014.
Zweite Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Aichach für den richterlichen Dienst im Geschäftsjahr 2014. Anlaß: Versetzung der Ri inag Sporer an das Landgericht Augsburg und Eintritt
MehrRichterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab
Anlage II. zum Präsidiumsprotokoll vom 19.09.2012 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab 01.10.2012 A. Allgemeiner Teil: 1. Für nicht verteilte Angelegenheiten ist der Direktor
MehrGeschäftsverteilungsplan 2015 II
Amtsgericht Demmin - Das Präsidium - Geschäftsverteilungsplan 2015 II Bei Abfassung des Geschäftsverteilungsplanes für das Jahr 2015 ist versehentlich der Bereich der Stadt Dargun für den Aufgabenbereich
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 14. Dezember Sdh. B e s c h l u s s
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 14. Dezember 2016 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2017 wird wie folgt
MehrAmtsgericht Dillingen an der Donau
Amtsgericht Dillingen an der Donau St-Ulrichs-Platz 3, 89407 Dillingen an der Donau Telefon: 09071/5002-128; Fax: 09071/5002-501 Geschäftszeichen: 32 a E - 2014 Dillingen, 22.09.2014 1. Änderung der Richtergeschäftsverteilung
MehrAmtsgericht Bad Urach. Beschluss des Präsidiums vom 26. November Änderung des Geschäftsverteilungsplans für Richter 2014.
Aktenzeichen: E 32-60 Amtsgericht Bad Urach Beschluss des Präsidiums vom 26. November 2014 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans für Richter 2014 und Geschäftsverteilungsplan für Richter 2015 Mitwirkende:
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 20. Juni 2016 Az.: Sdh. B e s c h l u s s
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 20. Juni 2016 Az.: 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2016 wird wegen der
Mehr32 a (AG. Ro.) - 1/60-3. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN
32 a (AG. Ro.) - 1/60-3 Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN im Jahr 2016 ab 01.07.2016 2 DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS ROTTWEIL Beschluss vom 27.06.2016 Mitwirkende: Präsident des Landgerichts
Mehrder richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen für das Geschäftsjahr 2017
1 32/II a V e r t e i l u n g der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen für das Geschäftsjahr 2017 1. Direktor des Amtsgerichts D r. K o n r a d (Zivilreferat 3 C) a) Zivilsachen des Referats
MehrB e s c h l u s s. Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Februar 2017
Das Präsidium des J e v e r, den 13. Januar 2017 Amtsgerichts Jever Geschäftsnummer: 320 a E B e s c h l u s s Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Februar 2017
MehrAmtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos
Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos Geschäftsverteilung ab 01.01.2015 aufgrund Beschlusses vom 29.12.2014 Bei dem Amtsgericht Mosbach bestehen 8 Richterabteilungen. Ab 01.01.2015 werden die
Mehr32 a (AG. Ro.) - 1/61-1. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN
32 a (AG. Ro.) - 1/61-1 Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN im Jahr 2017 ab 01.01.2017 2 DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS ROTTWEIL Beschluss vom 12.12.2016 Mitwirkende: Präsident des Landgerichts
MehrB e s c h l u s s. über die Verteilung der richterlichen Geschäfte ab dem
32 c E / 333 B e s c h l u s s über die Verteilung der richterlichen Geschäfte ab dem 01.01.2017 I. Soweit die Geschäfte nach Namen aufgeteilt sind, ist für die Zuständigkeit der Name des nach dem Alphabet
MehrBeschluss: A: Coesfeld, den Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E -
Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld - 3204 E - Coesfeld, den 7.04.2017 Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld fasst wegen der Abordnung des Richters Braun an ein anderes Gericht für die richterliche
MehrAmtsgericht Waldshut-Tiengen
Amtsgericht Waldshut-Tiengen -Präsidium- E 320 a Das Präsidium des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen beschließt gemäß 21 e GVG wegen der Zuweisung von Frau Direktorin des Amtsgerichts Goj mit Wirkung vom 29.09.2017
MehrAmtsgericht Kehl. Geschäftsverteilungsplan. für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: )
Amtsgericht Kehl Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: 01.01.2017) Kehl, 16.12.2016 - 2 - Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Kehl, bestehend aus: 1. Präsident des Landgerichts
MehrAm endet der Dienstleistungsauftrag für Richter Dr. Schnelle beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Richter Dr. Anselm Dierkes erhält zum
Am 14.04.2017 endet der Dienstleistungsauftrag für Richter Dr. Schnelle beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Richter Dr. Anselm Dierkes erhält zum 15.04.2017 einen Dienstleistungsauftrag beim Amtsgericht
MehrRichtergeschäftsverteilung des Amtsgerichts Landsberg am Lech
Geschäftszeichen: 32 a E - 5/14 Richtergeschäftsverteilung des Amtsgerichts Landsberg am Lech für das Geschäftsjahr 2015 (Stand nach 1. Änderung zum 01.04.2015) 2 I. Verteilung der Geschäftsaufgaben 1.
MehrAmtsgericht Dillingen an der Donau
Amtsgericht Dillingen an der Donau St-Ulrichs-Platz 3, 89407 Dillingen an der Donau Telefon: 09071/5002-128; Fax: 09071/5002-501 Geschäftszeichen: 32 a E - 2016 Dillingen, 30.06.2016 1. Änderung der Richtergeschäftsverteilung
MehrAmtsgericht Waldbröl. Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2017
Amtsgericht Waldbröl Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2017 2 32 E 1 - Präsidiumsbeschluss 01/2017 Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Waldbröl werden für die Zeit vom 1. Januar
MehrBeschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011
Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Es ist eine Änderung der Geschäftsverteilung für die Richter/-innen erforderlich, weil Richterin Varelmann ab dem 01.05.2011 ihren Dienstleistungsauftrag
MehrAmtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s
Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr 2016-4 1/13 5259 B e s c h l u s s Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich wird infolge Abordnung von Richter
MehrRichtergeschäftsverteilung des Amtsgerichts Landsberg am Lech
Geschäftszeichen: 32 a E - 3/15 Landsberg am Lech, den 28.07.2016 Richtergeschäftsverteilung des Amtsgerichts Landsberg am Lech für das Geschäftsjahr 2016 (Stand nach 3. Änderung zum 01.09.2016) Beschluss
MehrBeschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal
Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Am 15.06.2014 endet der Dienstleistungsauftrag von Richter Zimmermann beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Die Abordnung von RAG Dr. Florstedt
MehrVerteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Januar 2015
Amtsgericht Northeim Northeim, 15.12.2014-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Januar 2015 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrDAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN
DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN (auszugsweiser) Beschluss über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Köthen im Geschäftsjahr 2016 (Stand: 01.01.2016) Das Präsidium des Amtsgerichts
MehrSa - 1 XIV 14 Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts St. Wendel ab dem Beschluss des Präsidiums vom
1 Sa - 1 XIV 14 Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts St. Wendel ab dem 01.01.2015 Beschluss des Präsidiums vom 18.12.2015 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrAmtsgericht Königs Wusterhausen. Geschäftsverteilungsplan 2018
320 ae-5-7 Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2018 Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2018 werden wie folgt verteilt: I. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen)
MehrRichterliche Geschäftsverteilung. des Amtsgerichtes Neubrandenburg. für das Geschäftsjahr Besetzung und Zuständigkeit der Abteilungen
Richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichtes Neubrandenburg für das Geschäftsjahr 2015 Besetzung und Zuständigkeit der Abteilungen gültig ab 01. Februar 2015 1 A. Allgemeiner Teil 1. Besondere Zuständigkeiten
MehrBESCHLUSS. Bei dem Amtsgericht Delbrück werden die richterlichen Geschäfte für das Jahr 2017 wie folgt verteilt:
32 36. 1 AMTSGERICHT DELBRÜCK BESCHLUSS Bei dem Amtsgericht Delbrück werden die richterlichen Geschäfte für das Jahr 2017 wie folgt verteilt: 1. Direktorin des Amtsgerichts Vinck übernimmt als Jugendrichterin
MehrAmtsgericht Königs Wusterhausen. Geschäftsverteilungsplan 2017
320 ae-5-6 Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2017 (Stand: 11.09.2017) Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2017 werden wie folgt verteilt: I. Dezernat: 1. Zivilsachen
MehrAmtsgericht Naumburg Naumburg, den Das Präsidium 320 E 1
Amtsgericht Naumburg Naumburg, den 17.10.2014 Das Präsidium 320 E 1 Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Naumburg wird für das Jahr 2014 infolge des Beginns der Abordnung des Richters
MehrDas Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts
Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts - 320 E - ================= Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 Das Präsidium des Amtsgerichts hat in der heutigen
MehrAmtsgericht Königs Wusterhausen. Geschäftsverteilungsplan 2016
320 ae-5-5 Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2016 (Stand: 03.08.2016) Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2016 werden wie folgt verteilt: I. Dezernat: 1. Entscheidungen
MehrVerteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016
320a E - 67 Verteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016 A. Geschäftsverteilungs- und Vertretungsplan Es bearbeiten: I. Direktor des Amtsgerichts Meyer Vertreter: Richter
MehrGeschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Rahden für das Geschäftsjahr 2017
Das Präsidium des Amtsgerichts 32.17-722 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Rahden für das Geschäftsjahr 2017 A. Aufgaben der Richterinnen und Richter Ab dem 01.01.2017 bearbeiten: I. Direktor des
MehrRichterlicher Geschäftsverteilungsplan. Amtsgericht Neustadt a. Rbge (Stand )
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan Amtsgericht Neustadt a. Rbge. 2017 (Stand 01.08.2017) I. Direktor des Amtsgerichts Dr. Giers Buchstaben A E, (soweit nicht Richter am Amtsgericht Dr. Walch zuständig
MehrGeschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016
Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016 ( Stand 01.01.2016 ) I. Zuständigkeit der Zivilkammern: Es bearbeiten: 1. die 1. Zivilkammer a) alle
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Ludwigslust. Beschluss vom 11. Dezember 2015
Das Präsidium des Amtsgerichts Ludwigslust Geschäfts-Nr.: 3204 E-2SH(Bd. 7)-01/15 Beschluss vom 11. Dezember 2015 Die Bearbeitung und Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Ludwigslust
MehrG e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2016
Amtsgericht Prenzlau Das Präsidium G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2016 für den richterlichen Dienst. Wegen Endens des Dienstleistungsauftrags der Richterin Schulze und Abordnung des Richters
Mehr^Cj. Baden-Württemberg. Amtsgericht Reutlingen. Präsidium. Geschäftsverteilungsplan. für Richter
'Fassung Stand: 01.04.2017 1^.1 ^Cj Baden-Württemberg Amtsgericht Reutlingen Präsidium Geschäftsverteilungsplan für Richter 2017 l. Die richterlichen Geschäfte werden wie folgt zugewiesen: 1. Familiensachen
MehrBESCHLUSS. Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Kempen für den richterlichen Dienst ab dem Teil A
320 E 4 BESCHLUSS Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Kempen für den richterlichen Dienst ab dem 01.01.2016 Teil A Verteilung der richterlichen Geschäfte einschließlich der regelmäßigen Vertretung
MehrBESCHLUSS. Richterin Hupperich erhält zum einen Dienstleistungsauftrag mit 1,0 Arbeitskraftanteilen beim Amtsgericht Kempen.
320 E 4 BESCHLUSS Richterin Hupperich erhält zum 01.12.2016 einen Dienstleistungsauftrag mit 1,0 Arbeitskraftanteilen beim Amtsgericht Kempen. Aus diesem Grund wird die Geschäftsverteilung des Amtsgerichts
MehrAMTSGERICHT LUDWIGSBURG
Geschäftsverteilungsplan 2018 Seite 1 AMTSGERICHT LUDWIGSBURG Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2018 (Stand 1. Januar 2018) I. Leitung des Gerichts Direktor des Amtsgerichts Dr. Stauß
MehrGeschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Ahaus ab dem
Geschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Ahaus ab dem 01.01.2017 1 A. Allgemeine Zuständigkeiten I. 1. Dienstaufsicht und Verwaltung 2. Grundbuchsachen 3. Urkundsregistersachen
MehrRICHTERLICHER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2018 FÜR DAS LANDGERICHT MEMMINGEN
Stand: 01.01.2018 RICHTERLICHER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2018 FÜR DAS LANDGERICHT MEMMINGEN I. Zahl der Spruchkörper: Bei dem Landgericht Memmingen bestehen 4 Zivilkammern, 2 Kammern für Handelssachen,
MehrAmtsgericht Rathenow - Präsidium -
3204 E-Sdb.1.13 (Geschäftszeichen) Amtsgericht Rathenow - Präsidium - Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst ab 1. Januar 2016 - 2 - I. Das Präsidium hat folgende Geschäftsverteilung beschlossen:
MehrAmtsgericht Rathenow - Präsidium -
3204 E-Sdb.1.5 (Bd. V) (Geschäftszeichen) Amtsgericht Rathenow - Präsidium - Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst ab 1. August 2017 - 2 - I. Veranlasst durch den Ruhestandseintritt der Richterin
MehrAmtsgericht Grevenbroich
320 E SH 1-67 Amtsgericht Grevenbroich Richterin am Amtsgericht Meyburg befindet sich in Mutterschutz und wird sodann ihren Erziehungsurlaub antreten. Aus diesem Anlass sowie aus Anlass des Dienstantritts
MehrAmtsgericht Wismar. Richterliche. Geschäftsverteilung
Amtsgericht Wismar Richterliche Geschäftsverteilung 2017 Seite 1 Inhaltsübersicht A. Allgemeiner Teil 1. Grundsätze 2. Behandlung eingehender Sachen 3. Vertretung 4. Bereitschaftsdienst 5. Richter beim
MehrVerteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2018
Amtsgericht Northeim Northeim, den 15.12.2017-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2018 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrBeschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr A - Allgemeines
320 a E Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr 2017 - A - Allgemeines 1. Soweit für die Zuständigkeit eines Richters ein Name maßgebend ist,
MehrRichterlicher Geschäftsverteilungsplan. Amtsgericht Neustadt a. Rbge (Stand )
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan Amtsgericht Neustadt a. Rbge. 2016 (Stand 01.09.2016) I. Direktor des Amtsgerichts Dr. Giers Buchstaben A E, I, J (soweit nicht Richter am Amtsgericht Dr. Walch zuständig
MehrBeschluss. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Dinslaken für das Jahr 2016
3204 E - 270 SB Beschluss Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Dinslaken für das Jahr 2016 A. Zuständigkeiten: I. Direktor des Amtsgerichts Happe 1. Betreuungs- Freiheitsentziehungs-
MehrGeschäftsverteilungsplan für das Amtsgericht Stuttgart- Bad Cannstatt 2017
Az: 32-293 Geschäftsverteilungsplan für das Amtsgericht Stuttgart- Bad Cannstatt 2017 Stand 1. Mai 2017 Anschrift, Fernsprech-, Telefax und E-Mail- Anschlüsse Dienstgebäude: Postanschrift: Badstraße 23,
MehrAmtsgericht Grevenbroich
320 E SH 1-65 Amtsgericht Grevenbroich Aus Anlass der Abordnung von Richterin Ley an das Amtsgericht Grevenbroich zum 03.02.2014 wird der richterliche Geschäftsverteilungsplan mit Wirkung ab dem 03.02.2014
MehrGeschäftsverteilung. beim. Amtsgericht Neustrelitz. für die Zeit
1 AZ.: 32.04 E-1 Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Neustrelitz für die Zeit vom 01.05.2012 bis zum 31.12.2012 - Richterlicher Dienst - 2 I. Allgemeine Regeln für die Zuständigkeit 2 A. Allgemeines 1.
MehrB e s c h l u s s. über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Lemgo für das Jahr 2017
Amtsgericht Lemgo 32 a -E B e s c h l u s s über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Lemgo für das Jahr 2017 I. Zuweisung und Dezernatsverteilung Dem Amtsgericht Lemgo werden ab dem
MehrP r ä s i d i u m s b e s c h l u s s
3204 E 1-80 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Richterin am Amtsgericht Pierenkemper, Richterin Evers, Richter Mönkediek und Richter am Amtsgericht Eckert sind überlastet infolge unerwarteten Anstiegs
MehrBeschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr A - Allgemeines
320 a E Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr 2016 - A - Allgemeines 1. Soweit für die Zuständigkeit eines Richters ein Name maßgebend ist,
MehrGeschäftsverteilung der Richter:
Geschäftsverteilung der Richter: Abteilung I Richter: Direktor des Amtsgerichts Dr. Schlachter Vertreter: a. Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich
MehrMit Wirkung ab dem 01. Januar 2016 wird die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Leer wie folgt geregelt:
- 320 E c B e s c h l u s s Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2016 wird die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Leer wie folgt geregelt: A. Allgemeine Geschäftsverteilung I. Direktor des Amtsgerichts
MehrB e s c h l u s s. A. Geltungsbereich Die richterlichen Zuständigkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Geschäftsverteilung.
1 320aE 28.2355 B e s c h l u s s Die richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Minden werden ab dem 01.03.2017 aufgrund des Endes der Abordnung von Richterin am Amtsgericht Böke wie folgt verteilt: A.
MehrAmtsgericht Mönchengladbach- Rheydt
Amtsgericht Mönchengladbach- Rheydt Richterliche Geschäftsverteilung 2017 P R Ä S I D I U M S B E S C H L U S S Die richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt werden für das Geschäftsjahr
Mehrund Sitzungsplan gültig ab
1 Amtsgericht Oranienburg Anlage zum - Das Präsidium - Beschluss vom 11.12.2014 Az.: 320-14 (P) 2015 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 und Sitzungsplan gültig ab 1.1.2015 2 I. Allgemeiner
MehrAmtsgericht Rathenow - Präsidium -
3204 E-Sdb.1.1 (Geschäftszeichen) Amtsgericht Rathenow - Präsidium - Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst ab 1. Oktober 2014 - 2 - I. Der Geschäftsverteilungsplan für das Amtsgericht Rathenow
MehrGeschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem I. Allgemeines
- AGOTW 321-1-S#003 - Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem 1.1.2017 I. Allgemeines A. 1. Es werden 7 Geschäftskreise gebildet. 2. Zivilsachen und Familiensachen werden den Geschäftskreisen
Mehr2. N a c h t r a g zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2017
3204 E OLG M Geschäftsverteilung 2017 des Oberlandesgerichts München 2. N a c h t r a g zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2017 I. Anlass zur Änderung der Geschäftsverteilung:
MehrGeschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Plauen für das Geschäftsjahr 2014
Das Präsidium Plauen, den 18.12.2013 des Amtsgerichts Plauen Geschäftszeichen: E 320/1-3/13 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Plauen für das Geschäftsjahr 2014 I. Richterliche Geschäftsaufgaben
MehrAmtsgericht Hann. Münden Hann. Münden, den Das Präsidium - Schlossplatz Tel.: 05541/ Fax: 05541/
Amtsgericht Hann. Münden Hann. Münden, den 01.03.2016 - Das Präsidium - Schlossplatz 9-320 - Tel.: 05541/9881-0 Fax: 05541/9881-13 Beschluss Geschäftsverteilung ab 01.03.2016 Anlässlich der Abordnung von
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G
Amtsgericht Wiesloch Wiesloch, 23.04.2014 - Präsidium - E 320 G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G Das Präsidium des Amtsgerichts Wiesloch hat die Geschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern
MehrAmtsgericht Wolfsburg Wolfsburg, Das Präsidium - Dritte Änderung
Amtsgericht Wolfsburg Wolfsburg, 16.08.2013 - Das Präsidium - 32 E I Dritte Änderung des Geschäftsverteilungsplans im richterlichen Dienst bei dem Amtsgericht Wolfsburg für das Jahr 2013 mit Wirkung ab
MehrGeschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Plauen. für das Geschäftsjahr 2017
Das Präsidium Plauen, den 07.11.2016 des Amtsgerichts Plauen Geschäftszeichen: E 320/1-1/16 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Plauen für das Geschäftsjahr 2017 I. Richterliche Geschäftsaufgaben
Mehrund Sitzungsplan gültig ab
1 Amtsgericht Oranienburg - Das Präsidium - Az.: 320-14 (P) 2016 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016 und Sitzungsplan gültig ab 1.1.2016 2 I. Allgemeiner Teil 1. Bestimmung der Zuständigkeit
MehrB e s c h l u s s. Teil A. Verteilung der Geschäfte. b) die Betreuungssachen (Abteilung 60 und Abteilung 62)
32-1.19 B e s c h l u s s Die richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) werden ab 01.08.2016 aufgrund des Hinzukommens der Richterin Dr. Raupach wie folgt verteilt: Teil A Verteilung
MehrBeschluss vom 15. Dezember 2016: Amtsgericht Torgau. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Az. 320a E-1/16 Beschluss vom 15. Dezember 2016: Amtsgericht Torgau Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 Stand 01.01.2017 2 A. Vorbemerkung Teilweise freigestellt für Tätigkeiten
MehrRichterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab 06.10.2014 A. Allgemeiner Teil: 1. Für nicht verteilte Angelegenheiten ist der Direktor des Amtsgerichts zuständig. Ist ein Direktor
MehrGeschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt)
Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt) Zivilsachen Neben der allgemeinen Zuständigkeit gibt es zahlreiche Spezialzuständigkeiten der Zivilkammern. Die nicht unter die nachfolgend
MehrAmtsgericht Bruchsal E 320
Amtsgericht Bruchsal E 320 Geschäftsverteilung für das Jahr 2015 (Stand: 01.10.2015) Richterinnen und Richter - 2 - Inhaltsverzeichnis Richterinnen und Richter 1. Abteilungen für Strafsachen 3-9 Turnusregelung
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den
320 E I - 284 Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den 18.02.2016 I. Zum 01.03.2016 wird Richterin Günther an das Amtsgericht Detmold abgeordnet. Die Abordnung von Richterin Dr. Remde an das Amtsgericht
Mehr3100 E Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Lüdenscheid - Richter ab dem
3100 E 7 20 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Lüdenscheid - Richter ab dem 18.02017 Inhalt A. Dezernate... 2 Direktorin des Amtsgerichts Ditzler 2 Richter am Amtsgericht Arnold 3 Richter am Amtsgericht
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Bad Oeynhausen,
Das Präsidium des Amtsgerichts Bad Oeynhausen, 104.2017 321 a E XV 39 Die Verteilung der richterlichen Geschäfte wird anlässlich der Abordnung von Richter Dr. Cornelius an das Amtsgericht Bad Oeynhausen
MehrAmtsgericht Besigheim
Amtsgericht Besigheim Geschäftsverteilungsplan für die Verteilung der richterlichen Geschäfte, Fassung ab 1. Januar 2014 A. Bezirk und Zuständigkeit Das Amtsgericht Besigheim ist über den eigenen Bezirk
MehrBeschluss Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes für das Geschäftsjahr 2016
Amtsgericht Sangerhausen Az.: 320 E 4 (2015) A Beschluss Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes für das Geschäftsjahr 2016 I. Richter am Amtsgericht Zärtner A. 1. Verfahren vor dem Strafrichter
MehrAmtsgericht Eberswalde - Das Präsidium - Beschluss Nr. 3/2016
320 EII-3/10 (Geschäftsnummer) Amtsgericht Eberswalde - Das Präsidium - Beschluss Nr. 3/2016 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016 Aus Anlass der Abordnung des RiAG Neumann und des Dienstantritts
MehrBeschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar)
G5243/1a Beschluss (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar) Der Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein wird daher
MehrRichterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichtes Neubrandenburg für das Geschäftsjahr Besetzung und Zuständigkeit
Richterliche Geschäftsverteilung des es Neubrandenburg für das Geschäftsjahr 2016 Besetzung und Zuständigkeit A. Allgemeiner Teil 1. Hauptstandort / Zweigstelle Das Neubrandenburg nimmt Aufgaben wahr an
MehrAMTSGERICHT TÜBINGEN - DAS PRÄSIDIUM -
AMTSGERICHT TÜBINGEN - DAS PRÄSIDIUM - 32 AG Tübingen 659/4 Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Tübingen für das Jahr 2014 Stand: 010.2014 - 2 - Der nachstehende
MehrAMTSGERICHT TÜBINGEN - DAS PRÄSIDIUM -
AMTSGERICHT TÜBINGEN - DAS PRÄSIDIUM - 32 AG Tübingen 679/2 Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Tübingen für das Jahr 2016 Stand: 002016 - 2 - Der nachstehende Geschäftsverteilungsplan
MehrAmtsgericht Bremerhaven
Amtsgericht Bremerhaven Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Bremerhaven ab 1. August 2014 A. Besetzung der Dezernate I. Abteilung für Zivilsachen 1. Zivilsachen einschließlich
MehrB e s c h l u s s XIII/2016
B e s c h l u s s XIII/2016 Das Präsidium des Amtsgerichts Bernau bei Berlin hat die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Bernau bei Berlin für das Geschäftsjahr 2016 aus Anlass der Zuweisung
Mehraa) die Geschäfte des Vorsitzenden des erweiterten Schöffengerichts in den Fällen des 354 Absatz 2 StPO
3204 E 1 1125 Aufgrund des Dienstantritts von Richter Wunderlich am 1.9.2017 und Richterin Dr. Steinbeck am 4.9.2017 wird die richterliche Geschäftsverteilung wie folgt geändert: A. Strafsachen II. Einzelrichterstrafsachen
MehrB e s c h l u s s. über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem. Amtsgericht Blomberg. ab dem 30.04.2015
B e s c h l u s s über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Blomberg ab dem 30.04.2015 I. Direktorin des Amtsgerichts Borgschulte wechselt mit Wirkung zum 30.04.2015 zum Amtsgericht
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den
320 E I - 283 Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den 19.01.2016 I. Die Abordnung von Richterin Lübbemeier an das Amtsgericht Detmold endet am 31.01.2016. Aus diesem Grund wird der Geschäftsverteilungsplan
MehrGeschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst hier: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - außer Verwaltung und Grundbuch -
32 E-2016- Geschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst hier: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - außer Verwaltung und Grundbuch - Stand: 13.12.2016 I Frau Bauermeister Nachlasssachen
MehrGeschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015
Landgericht Waldshut-Tiengen 9. Dezember 2014 Präsidium E 320 a Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 Das Präsidium beschließt folgende Geschäftsverteilung für das Jahr 2015: Anhängige Verfahren Grundsätzlich
MehrGeschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2017
- G 5210 a 39/16 - Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2017 A. Bestimmungen des Ministeriums der Justiz Aufgrund des 18 des Gerichtsorganisationsgesetzes
MehrVerteilung der richterlichen Geschäfte. bei dem Amtsgericht Bottrop
32 E 3 18 (Bd. 7) Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bottrop ab dem 01.01.2016 A. Allgemeine Grundsätze Die Verteilung der richterlichen Geschäfte erfolgt - vorbehaltlich der Bereitschaftsdienst-
Mehr