Aktuelle Fragen rund um 1e-Stiftungen. Laurence Uttinger

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1 Aktuelle Fragen rund um 1e-Stiftungen Laurence Uttinger

2 Agenda Grundlagen - Dreiecksverhältnis - Grundlagen zum versicherten Lohn - Grundprinzipien des Vorsorgerechts - Organisationsformen von Vorsorgeeinrichtungen 1e-Stiftungen - Voraussetzungen - Grundsätze - Auswirkungen - Einige offene Fragen Exkurs: Vorsorge für Selbständigerwerbende Seite 2

3 Grundlagen

4 Dreiecksverhältnis Arbeitsvertrag/ Mitarbeiterreglement etc. Arbeitgeber Anschlussvertrag/ Reglement/ Vorsorgeplan Mitarbeiter/ Versicherter Reglement/ Vorsorgeplan Pensionskasse Seite 4

5 Versicherter Lohn AHV- Lohn Überobligatorium Vom SiFo nicht gedeckt 1e- Stiftungen Obliga torium Seite 5

6 Grundprinzipien des Vorsorgerechts Angemessenheit Vorsorgepläne dürfen gewisse Beitragshöhe/Lohnersatzquote nicht überschreiten Kollektivität Bildung von Kollektiven nur nach objektiven Kriterien Gleichbehandlung Für die Versicherten eines Kollektivs müssen die gleichen Regeln gelten Seite 6

7 Grundprinzipien des Vorsorgerechts Planmässigkeit Alle wesentlichen Kriterien müssen reglementarisch festgelegt werden Versicherungsprinzip Mind. 6% der Beiträge müssen in die Risikoversicherung fliessen Seite 7

8 Organisationsformen von Vorsorgeeinrichtungen Unterteilung nach Ausrichtung Firmeneigene Pensionskasse/Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung am Markt Unterteilung nach Versichertenkreis (Mitarbeiter von einer Gesellschaft/mehreren Gesellschaften) Pensionskasse der Stifterin/Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung Unterteilung nach Organisationsform beim Anschluss von mehr als einer Gesellschaft Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung Seite 8

9 Organisationsformen von Vorsorgeeinrichtungen Unterteilung nach Tragung der Risiken Autonom/teilautonom/vollversichert Unterteilung nach versichertem Lohn Obligatorisch/umhüllend/rein überobligatorisch Achtung: Grosse Auswirkung auf anwendbare gesetzliche Grundlagen (BVG/ZGB 89a) Seite 9

10 1e-Stiftungen

11 Art. 1e BVV 2 Wahl der Anlagestrategien Nur Vorsorgeeinrichtungen, welche ausschliesslich Lohnanteile über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Artikel 8 Absatz 1 BVG versichern, dürfen innerhalb eines Vorsorgeplans unterschiedliche Anlagestrategien anbieten. Seite 11

12 Voraussetzung 1e-Stiftung Separate Stiftung (Sammelstiftung oder eigene) Versichert ausschliesslich Löhne über Für alle Mitarbeiter gleichermassen zwingend (objektive Kriterien hinsichtlich Beitritt/vgl. Grundsatz der Kollektivität) Einverständnis der Mitarbeiter oder Arbeitnehmervertretung nach Mitwirkungsgesetz (Art. 11 Abs. 3bis BVG; Achtung, nicht Teil von Art. 89a ZGB) Seite 12

13 Grundsätze 1e-Stiftung und Gesetzesentwicklung Stiftung definiert Anlagestrategien (bis zu zehn pro Vorsorgewerk in Sammelstiftungen) Versicherter wählt seine Anlagestrategie Jeder Versicherte hat «sein» Depot -> Aufspaltung des Vermögens Seite 13

14 Grundsätze 1e-Stiftung und Gesetzesentwicklung Bisher: Gewisse Garantie hinsichtlich Austrittsleistung aufgrund von FZG 17: Bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung hat die versicherte Person zumindest Anspruch auf die eingebrachten Eintrittsleistungen samt Zinsen sowie auf die von ihr während der Beitragsdauer geleisteten Beiträge samt einem Zuschlag von 4 Prozent pro Altersjahr ab dem 20. Altersjahr, höchstens aber von 100 Prozent. Das Alter ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kalenderjahr und dem Geburtsjahr Mögliche «Nebenwirkung»: Individualisierung von Gewinnen, Kollektivierung von Verlusten Seite 14

15 Grundsätze 1e-Stiftung und Gesetzesentwicklung Nach Gesetzesänderung: Versicherter erhält bei Austritt genau das, was auf «seinem» Depot liegt Es muss eine «risikoarme» Strategie angeboten werden Arbeitnehmer trägt sämtliche Risiken, weder Arbeitgeber noch Stiftung tragen Risiken Inkrafttreten noch unklar (Anfang oder Mitte 2017) Seite 15

16 Auswirkungen 1e-Stiftung Keine Solidaritäten unter den Versicherten (Stichwort Rentenklau) Unter Umständen Verlust aufgrund Realisation zu ungünstigem Zeitpunkt und/oder Strategiewechsel zur falschen Zeit Meistens nur Kapitalleistungen, keine Renten Berücksichtigung als defined contribution scheme unter IFRS -> Auswirkung auf Arbeitgeberbilanz/Bilanz der Konzernmutter Seite 16

17 Einige offene Fragen Definition des Begriffs «Anlagestrategie» unklar/einflussnahme auf welche Ebene? Risikocheck: Welcher Anlagehorizont hat ein Mitarbeiter mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten? Was passiert bei Austritt? Split auf FZE oder Übertrag an neue Einrichtung Titelauslieferung (institutionelle Tranchen) möglich/gewünscht? Seite 17

18 Exkurs: Vorsorge für Selbständigerwerbende

19 Vorsorgemöglichkeiten für Selbständigerwerbende Massgeblich ist AHV Art. 44 BVG Selbständigerwerbende können sich bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufes oder ihrer Arbeitnehmer versichern lassen. Wer sich nicht bei einer Vorsorgeeinrichtung versichern lassen kann, ist berechtigt, sich bei der Auffangeinrichtung versichern zu lassen. Seite 19

20 Vorsorgemöglichkeiten für Selbständigerwerbende Art. 4 Abs. 3 BVG Selbständigerwerbende haben [ausserdem] die Möglichkeit, sich ausschliesslich bei einer Vorsorgeeinrichtung im Bereich der weiter gehenden Vorsorge, insbesondere auch bei einer Vorsorgeeinrichtung, die nicht im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen ist, zu versichern. Fazit: 1e-Lösungen für Selbständigerwerbende zulässig, sofern von Berufsverband anerkannt Seite 20

21 Fragen? Seite 21

22 Kontakt Laurence Uttinger Niederer Kraft & Frey AG Bahnhofstrasse 13 CH-8001 Zürich Telefon Fax Web Seite 22

1e-Stiftungen Entwicklungen und offene Fragen. Laurence Uttinger

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